Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Reise-Rücktrittsversicherung

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1 Produktinformationsblatt Familotel Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Es gelten die Tarifbeschreibungen TB _Familotel_D1101 und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D). Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich einfach dieses Informationsblattes. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, wenn er also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist! Reise-Rücktrittsversicherung Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Versicherte Leistungen: Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund - bei Nichtantritt der Reise - bei Nichtnutzung des Mietobjekts Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten - bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund - wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, dass Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären. Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z. B. Einzelzimmerzuschlag) - wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss Ersatz der Umbuchungskosten Ersatz der Umbuchungskosten - Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund - Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod Schwangerschaft Bruch von Prothesen, Impfunverträglichkeit betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung Einreichung einer Scheidungsklage Verkehrsmittelverspätung Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Versicherte Leistungen: Verspäteter Antritt der Reise - Erstattung der nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund: - Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten acht Tage) abgebrochen wird. - Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. - Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund: - Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen - Bei einer Rundreise, Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: - Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit einer versicherten Person bis maximal 2.500,- EUR und längstens für 10 Tage - Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten - Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max ,- EUR - Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod Schwangerschaft erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person Bruch von Prothesen Verkehrsmittelverspätung Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Stand März

2 FAQs Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Reise-Rücktrittsversicherung Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reise- Rücktrittsversicherung. Urlaubsgarantie Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal acht Tage) den vollen Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Urlaubsgarantie. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt I.C. der Tarifbeschreibung aus den Versicherungsbedingungen. In allen Sparten: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. In der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt war und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Was ist nicht versichert? Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: 2

3 Produktinformationsblatt Familotel-Reiseschutz für Europa Es gelten die Tarifbeschreibungen TB_Familotel_D1101 und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und VB-KV 2011 (T-D) Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich einfach dieses Informationsblattes. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, wenn er also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist! Reise-Rücktrittsversicherung Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Versicherte Leistungen: Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund - bei Nichtantritt der Reise - bei Nichtnutzung des Mietobjekts Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten - bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund - wenn infolge der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden ein Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde, vorausgesetzt, dass Anschlussverkehrsmittel wurde mitversichert. Erstattung maximal bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären. Ersatz der Mehrkosten bei einer Teilstornierung (z. B. Einzelzimmerzuschlag) - wenn eine weitere versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss Ersatz der Umbuchungskosten - Ersatz der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund - Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod Schwangerschaft Bruch von Prothesen Impfunverträglichkeit, betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit oder Schulwechsel unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung Einreichung einer Scheidungsklage Verkehrsmittelverspätung Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Versicherte Leistungen bei verspätetem Antritt der Reise: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen gebuchten und versicherten Reiseleistungen Versicherte Leistungen bei Reiseabbruch: Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage abgebrochen wird) Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. Versicherte Leistungen bei Unterbrechung der Reise: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei einer Rundreise oder Kreuzfahrt Ersatz der Nachreisekosten, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können. Versicherte Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max ,- EUR für max. zehn Tage Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis maximal 5.000,- EUR Erstattung der Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden entstanden sind. Schwere Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod Impfunverträglichkeit Schwangerschaft Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter Bruch von Prothesen Erheblicher Schaden (ab 2.500,- EUR) am Eigentum der versicherten Person Verkehrsmittelverspätung Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. 1

4 Reise-Krankenversicherung (bei Auslandsreisen) Versicherte Leistungen: ambulante Heilbehandlung beim Arzt stationäre Behandlung im Krankenhaus ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie unfallbedingte Hiflsmittel notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis ,- EUR den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus und zurück in die Unterkunft den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik Überführung und Bestattung im Ausland Zusätzliche Leistungen Informationen über Ärzte vor Ort und Informationsübermittlung zwischen Ärzten Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Arzneimittelversand Organisation und Übernahme der Beförderungskosten zu 100% für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert und noch nicht beendet ist Zusätzliche Nächtigungskosten bis zehn Tage (maximal 2.500,- EUR), wenn der gebuchte Aufenthalt unterbrochen oder verlängert wird Werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme der HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereicht, der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus - bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld. Maximal 14 Tage- in Höhe von 50,- EUR - bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbeitrag in Höhe von 25,- EUR Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit Kein Selbstbehalt Notfall-Versicherung Bei Krankheit/Unfall Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR Bei stationärem Krankenhausaufenthalt Kostenübernahme (Darlehen) gegenüber Krankenhäusern 100% Bei Tod Versicherungssumme: Pro Arrangement 1) 3.000,- EUR kein Selbstbehalt Versicherungsschutz: Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden durch Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausladn oder Bestattung im Ausland 100% Bei Strafverfolgung Hilfe bei der Haft und Haftandrohung Darlehen bei Strafkaution bis ,- Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person Ggf. Bargeldvorschuss, Darlehen bis 1.500,- EUR Schutzengel für Ihr Zu Hause Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort ab 2.500,- EUR Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis 500,- EUR Schutzengel für Ihr Fahrzeug Bei einem erheblichen Schaden am zurückgelassenen PKW am Heimatort oder in einem Parkhaus (z. B. Flughafen) ab 2.500,- EUR Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehaltes bis 500,- EUR Fahrradschutz Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskostenbei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR Reisegepäck-Versicherung strafbare Handlungen Dritter, z. B. Raub und Diebstahl; Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen); Verkehrsunfälle; Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen. Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird. 1) Definition Arrangement: Die von Ihnen zu zahlende Versicherungsprämie setzt sich aus dem Arrangement oder Gesamtpreis zusammen. Dieser ergibt sich aus allen Leistungen, die vor Reiseantritt für alle versicherten Personen gebucht wurden. Hierzu zählen unter anderem die Übernachtung, ggf. Verpflegung, Wellness-Angebote und Ähnliches. 2

5 Reiseunfall-Versicherung Versicherungssumme: im Todesfall 1) ,- EUR 1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall ,- EUR Stand September

6 FAQs Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Reise-Rücktrittsversicherung Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reise- Rücktrittsversicherung. Urlaubsgarantie Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal acht Tage) den vollen Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Urlaubsgarantie. Notfall-Versicherung Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfall verschiedene Beistandsleistungen. Hierzu gehören u. a. Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000, EUR bei einem Unfall. Im Falle eines Reiseabbruchs infolge einer Erkrankung organisieren wir Ihre Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise. Sofern keine andere Versicherung die Kosten einer stationären Behandlung während Ihrer Auslandsreise übernimmt, gewähren wir Ihnen hierfür ein Darlehen. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall-Versicherung lesen Sie im Abschnitt Notfall-Versicherung in den Versicherungsbedingungen. Reisegepäck-Versicherung Schließen Sie in Ihrem Versicherungsumfang eine Reisegepäck- Versicherung ab, ist Ihr Reisegepäck gegen Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigungen versichert, solange es sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens oder Beherbergungsbetriebes befindet. Sollte Ihr Gepäck während der Reise durch Diebstahl, Verkehrsunfälle oder Elementarereignisse (z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung) abhanden kommen bzw. zerstört oder beschädigt werden, ist es ebenfalls versichert. Im Schadenfall erhalten Sie eine Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Im Abschnitt Reisegepäck-Versicherung der Versicherungsbedingungen finden Sie die vollständige Leistungsbeschreibung der Reisegepäck-Versicherung. Reise-Unfallversicherung Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Reise-Unfallversicherung in den Versicherungsbedingungen. Reise-Krankenversicherung Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus sowie Arzneimittel. Bei stationären Aufenthalten von mehr als fünf Tagen im Krankenhaus organisieren wir für Sie die Reise einer Ihnen nahestehenden Person ans Krankenbett und übernehmen die hiermit in Verbindung stehenden Kosten. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Abschnitt I.C. der Tarifbeschreibung aus den Versicherungsbedingungen. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin Was ist nicht versichert? Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: In allen Sparten: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. In der Reise-RücktrittsVersicherung und Urlaubsgarantie: Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt war und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. 4

7 In der Reisegepäck-Versicherung Wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u. a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert. In der Reise-Krankenversicherung Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die 5

8 Produktinformationsblatt Familotel-Reiseschutz Deutschland die Absicherung Ihres Ferienarrangements Es gelten die Tarifbeschreibungen TB_Familotel_D1101 und die Versicherungsbedingungen VB-RS 2011 (T-D) und TB_URS_D1101. Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich einfach dieses Informationsblattes. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, wenn er also im von Ihnen gewählten Versicherungsumfang enthalten ist! Reise-Rücktrittsversicherung Familotel- (RRV) Bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund - bei Nichtantritt der Reise - bei Nichtnutzung des Mietobjekts Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten, - bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund - bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, - max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären Umbuchung einer Reise (Umbuchungsschutz), Erstattung der Umbuchungskosten bis 30,- EUR je Person/Objekt bei Umbuchung bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt. Gilt für die Tarife Premium- und Komfortschutz inkl. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Kein Selbstbehalt im Umbuchungsschutz. Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel Impfunverträglichkeit Schwangerschaft erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst Bruch von Prothesen Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Urlaubsgrarantie (Reiseabbruch-Versicherung) Leistungen bei Reiseabbruch aus versichertem Grund: - Erstattung der nicht in Anspruch genommenen und versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. - Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird. - Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird. - Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten. Leistungen bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund: - Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt eine Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Leistungen bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: - Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis maximal 2.500,- EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person - Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten - Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt - und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max ,- EUR - Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind. Unfall, unerwartete schwerer Erkrankung oder Tod Impfunverträglichkeit Schwangerschaft erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter Bruch von Prothesen 1

9 Reise-Gepäckversicherung Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person. Reise-Krankenversicherung Bei Reisen in Deutschland Erstattung der Kosten für: Bei Reisen in Grenzgebiete der Bundesrepublik Deutschland, Reise-Krankenversicherungsschutz im Ausland für notwendige ambulante und stationäre Behandlung bis 48 Stunden Aufenthalt. Notfall - Versicherung Bei Krankheit / Unfall Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfall bis 5.000,- EUR Krankentransport in Deutschland bis 2.500,- EUR Bei stationärem Krankenhausaufenthalt Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist. 100% Bei Tod Organisation und Kostenübernahme der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland 100% Fahrradschutz Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne bis 75,- EUR Organisation und Kostenübernahme der Beförderungskosten bei Diebstahl des Fahrrades bis 250,- EUR Bei Verlust von Reisezahlungsmitteln Hilfe bei der Kontaktaufnahme zur Hausbank Hilfe bei der Geldübermittlung zwischen Hausbank und der versicherten Person ggf. Bargeldvorschuss Darlehen bis 1.500,- EUR Schutzengel für Ihr zu Hause Bei einem erheblichen Schaden am Eigentum am Heimatort ab 2.500,- EUR Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis 500,- EUR Bei Ausfall des Fahrers aufgrund unerwarteter und schwerer Erkrankung bzw. schwerer Unfallverletzung Kostenübernahme einer nahestehenden Person für die Hinreise zum Urlaubsort, zwecks KFZ Rückführung Versicherungssumme: für das Arrangement 1) 3.000,- EUR kein Selbstbehalt Versicherungsschutz: Ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhanden kommen, beschädigt oder zerstört werden durch strafbare Handlungen Dritter, z.b. Raub und Diebstahl, Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen), Transportmittelunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen. Ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird ) Definition Arrangement: Die von Ihnen zu zahlende Versicherungsprämie setzt sich aus dem Arrangement oder Gesamtpreis zusammen. Dieser ergibt sich aus allen Leistungen, die vor Reiseantritt für alle versicherten Personen gebucht wurden. Hierzu zählen unter anderem die Übernachtung, ggf. Verpflegung, Wellness-Angebote und Ähnliches. Reiseunfall-Versicherung Versicherungssumme: im Todesfall 1) ,- EUR 1) Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Todesfall ,- EUR Stand September

10 FAQs Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine zeitlich befristete Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? Reise-Rücktrittsversicherung Die Reise-Rücktrittsversicherung versichert die Übernahme der Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Reise- Rücktrittsversicherung. Urlaubsgarantie Haben Sie sich entschieden, die Urlaubsgarantie zu versichern, besteht der Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Wir erstatten Ihnen z. B. bei einem Reiseabbruch innerhalb der ersten Hälfte der Reisezeit (maximal acht Tage) den vollen Reisepreis. Zu den versicherten Ereignissen zählen u. a. eine unerwartete und schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall, eine Schwangerschaft. Die vollständige Leistungsbeschreibungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Abschnitt Urlaubsgarantie. Notfall-Versicherung Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfall verschiedene Beistandsleistungen. Hierzu gehören u. a. Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000, EUR bei einem Unfall. Im Falle eines Reiseabbruchs infolge einer Erkrankung organisieren wir Ihre Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehen für die Mehrkosten der Rückreise. Sofern keine andere Versicherung die Kosten einer stationären Behandlung während Ihrer Auslandsreise übernimmt, gewähren wir Ihnen hierfür ein Darlehen. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall-Versicherung lesen Sie im Abschnitt Notfall-Versicherung in den Versicherungsbedingungen. Reise-Gepäckversicherung Enthält Ihre Reiseversicherung eine Notfall-Versicherung, erhalten Sie im Notfall verschiedene Beistandsleistungen. Hierzu gehören u. a. Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000, EUR bei einem Unfall. Im Falle eines Reiseabbruchs infolge einer Erkrankung organisieren wir Ihre Rückreise und gewähren Ihnen ein Darlehn für die Mehrkosten der Rückreise. Bei stationären Aufenthalten von mehr als 5 Tagen IM KRANKENHAUS organisieren wir für Sie die Reise einer Ihnen nahestehenden Person ans Krankenbett und übernehmen die hiermit in Verbindung stehenden Kosten. Sofern keine andere Versicherung die Kosten einer stationären Behandlung während Ihrer Auslandsreise übernimmt, gewähren wir Ihnen hierfür ein Darlehn bis zu , EUR. Die vollständige Leistungsbeschreibung zur Notfall- Versicherung lesen Sie im Abschnitt Notfall-Versicherung in den Versicherungsbedingungen. Reise-Unfallversicherung Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Reise-Unfallversicherung in den Versicherungsbedingungen Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte 3 der Versicherungsbedingungen. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Was ist nicht versichert? Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere: In allen Sparten: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. In der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Wenn der Versicherungsfall durch eine Erkrankung ausgelöst wurde, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt war und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurde. In der Reise-Gepäckversicherung: Wenn Schäden durch Verlieren, Liegen- oder Hängenlassen von Gegenständen entstehen. Außerdem sind u. a. Bargeld, Schecks, Kreditkarten und Wertpapiere nicht versichert Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! 3

11 Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den Obliegenheiten der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen ( Obliegenheiten und Obliegenheitsverletzungen ). 4

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