B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN
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- Chantal Tiedeman
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1 B 1162 Amtlicher Schulanzeiger FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN Nr. 8/9 August/September 2012 Landkreis Deggendorf Landkreis Dingolfing- Landau Landkreis Freyung- Grafenau Landkreis Kelheim Landkreis Landshut Stadt Landshut Landkreis Passau Stadt Passau Landkreis Regen Landkreis Rottal-Inn Landkreis Straubing- Bogen Stadt Straubing
2 282 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Zum Schuljahresbeginn 284 Personalnachrichten 286 Stellenausschreibungen Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken 289 Allgemeine Bekanntmachungen Zahlen zum Schuljahresbeginn 2012/2013 Grund- und Mittelschulen in Niederbayern 290 Versetzungen zum Schuljahresbeginn 290 Förderschulen in Niederbayern 291 Neues von den beruflichen Schulen Niederbayerns im Schuljahr 2012/ Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/ Kommunikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport 294 Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen 295 Abschlussprüfung 2013 an Wirtschaftsschulen 297 Abschlussprüfung 2013 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege 298 Einstufungsprüfung 2013 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik 299 Abschlussprüfung 2013 an Fachakademien für Sozialpädagogik 300 Abschlussprüfung 2013 an Fachschulen für Heilerziehungspflege 301 Abschlussprüfung 2013 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe 303 Referenzschule für Medienbildung 304
3 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Verschiedenes Kultusminister Ludwig Spaenle würdigt Straubinger Modell als besonderes Bildungsprojekt 305 Gewinnung von Nachwuchskräften für den nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltschaftlichen Dienst - Berufskundliche Filme 306 Pädagogisch-audiologische Beratungstage für hör- und sprachbehinderte Kinder 306 Lichter für den Frieden 309
4 284 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Zum Schuljahresbeginn Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den zurückliegenden Ferien- und Urlaubswochen haben Sie hoffentlich die erforderliche Ruhe und Erholung gefunden und konnten die nötige Kraft und Energie für die Herausforderungen des neuen Schuljahres auftanken. Wie gewohnt möchten wir Sie zum Schuljahresbeginn über verschiedene Entwicklungen und Neuerungen informieren. Demographische Entwicklung Die demographische Entwicklung wirkt sich seit Jahren negativ auf die Entwicklung der Schülerzahlen in Niederbayern aus. Grundschulen Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass an den Grundschulen der große Schülerrückgang nun deutlich abgemildert ist. Fiel in früheren Jahren die Zahl der Schulanfänger in Niederbayern jährlich um ca. 800 Schüler, so sinkt die Zahl im laufenden Schuljahr gerade noch um 79 auf insgesamt 9779 Schulanfänger. Die Prognose besagt, dass auch in den nächsten Schuljahren mit einem Einpendeln auf diesem (niederen) Niveau zu rechnen ist. Jedoch sind die Schulämter unterschiedlich davon betroffen. Die Unterrichtsversorgung der kleinen Grundschulen gestaltet sich vor allem dann besonders schwierig, wenn ein Schulamtsbezirk eine niedrige Zügigkeit aufweist und zugleich von einem erheblichen Schülerrückgang betroffen ist. Um auch in diesen Regionen die kleinen Schulen erhalten und mit den erforderlichen Lehrerstellen versorgen zu können, wurden Ausgleichsmaßnahmen beschlossen. Diese sehen vor, dass besonders betroffene Schulämter zusätzliche Lehrerkontingente erhalten. In Niederbayern erhalten 2,5 Vollzeitkontingente die Schulämter Regen, Freyung-Grafenau, Rottal-Inn und Passau 1,5 Vollzeitkontingente das Schulamt Straubing-Bogen Mittelschulen Für Niederbayern kann festgestellt werden, dass sich die Weiterentwicklung der Hauptschulen zu den Mittelschulen bewährt hat. Zwar wird aufgrund der demographischen Entwicklung auch im kommenden Schuljahr die absolute Zahl der Mittelschüler in Niederbayern von im Schuljahr 2011/12 auf im Schuljahr 2012/13 sinken, damit steht die Gesamtschülerzahl aber deutlich über der Prognose von Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass die Schülerprognose für Niederbayern von Mai bis Juni um 600 Schüler zunahm. Die Neuerungen der Mittelschulen wirken sich auf zahlreiche Standorte sehr positiv aus. So gibt es im kommenden Schuljahr 49 Klassen unter 15 Schüler. Diese hätten an den früheren Hauptschulen nicht genehmigt werden können. An 13 Schulen wird auch im neuen Schuljahr noch unterrichtet, obwohl zwei oder mehr Jahrgangsstufen nicht mehr gebildet werden konnten. Wären diese Schulen keinem Schulverbund beigetreten, wären sie als Hauptschule aufgelöst worden und hätten einer Nachbarschule zugeordnet werden müssen. Weiterführende Schulen Die demographische Entwicklung ist mittlerweile in allen Schularten angekommen. Sie hat zur Folge, dass die Schülerzahl in den Eingangsklassen an den weiterführenden Schulen in Niederbayern deutlich sinkt. Schülerrückgang in den 5. Jgst. der Mittelschulen: - 6 % Schülerrückgang in den 5. Jgst. der Realschulen: - 7,7 % Schülerrückgang in den 5. Jgst. der Gymnasien: - 7,3 %
5 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Bildungsmonitoring Mit entscheidend für die Schülerzahlentwicklung an den weiterführenden Schulen ist ganz besonders auch das Übertrittsverhalten. In diesem Zusammenhang sind folgende Zahlen von besonderem Interesse. Ausgestellte Übertrittszeugnisse für Schüler der 4. Jgst. in Niederbayern: Geeignet für Mittelschule 37,21 % Geeignet für Realschule 15,71 % Geeignet für Gymnasium 47,08 % Obwohl fast die Hälfte der Grundschüler im Übertrittszeugnis eine Empfehlung für das Gymnasium ausgestellt bekommt, gehen tatsächlich deutlich weniger Schüler an diese Schulart. Vielmehr ist in Niederbayern die Mittelschule immer noch die meist besuchte Schulart. Übertrittsquote an die Mittelschulen: 35,86 % Übertrittsquote an die Realschulen: 32,66 % Übertrittsquote an die Gymnasien: 31,48 % Die individuelle Förderung ist ein Leitprinzip des Bildungswesens. Deren erfolgreiche Umsetzung wird u. a. durch die Klassengröße beeinflusst. Während in den Klassen der Realschulen und Gymnasien im Schnitt ca. 25 Schüler sitzen, haben sich die Klassenstärken an den Grund- und Mittelschulen sehr positiv entwickelt. Im Schuljahr 2012/13 betragen sie in Niederbayern an Grundschulen 21,15 Schüler (2011/12: 21,51 Schüler an Mittelschulen 20,12 Schüler (2011/12: 20,34 Schüler) Flexible Grundschule Ziel des Schulversuchs Flexible Grundschule ist es, das erste schulische Angebot verstärkt an die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes anzupassen und eine flexible, für das einzelne Kind günstigste Bildungsbiografie zu ermöglichen. Dies soll durch die Flexibilisierung des Anfangsunterrichts in der Eingangsstufe erreicht werden, indem die Kinder in einem individuellen Tempo in einem, zwei oder drei Jahr/en die Eingangsstufe durchlaufen können. Durch die flexible Verweildauer wird der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler beim Schuleintritt noch besser Rechnung getragen. Auf Grund der allgemeinen positiven Resonanz wird der Schulversuch Flexible Grundschule ausgeweitet. Es sind bayernweit 60 neue Modellschulen ausgewählt worden, die zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 starten. Die Satellitenschulen werden von den Stammschulen bei der Erprobung des Konzepts Flexible Grundschule unterstützt. Schulamt Schule Stammschulen LA GS St. Peter und Paul Landshut PA GS Rotthalmünster SR GS Ulrich-Schmidl Straubing Satellitenschulen DEG GS Oberpöring-Wallerfing DGF GS Moosthenning FRG GS Haus im Wald Grafenau KEH GS Train REG GS Langdorf ROI GS Eggenfelden Inklusion durch Kooperation Die inklusiven Maßnahmen treffen bei Eltern und Lehrkräften auf ein hohes Maß an Zustimmung, was sich im Anstieg der Partnerklassen (ehemals Außenklassen) und Kooperationsklassen niederschlägt. Das bestehende Förderschulsystem fungiert dabei als fachlicher und personeller Unterstützer der Schulen mit dem Schulprofil Inklusion. Die stationären Angebote bleiben weiterhin als alternativer Lern- und Förderort bestehen. In Niederbayern werden neben den bereits ernannten Inklusionsschulen GS Landau, GS Abensberg und MS Vilshofen - zwei weitere Schulen mit dem Schulprofil Inklusion eingerichtet:
6 286 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Landkreis Landshut Landkreis Regen Grundschule Furth Grundschule Bischofsmais An diese Schulen werden Lehrkräfte für Sonderpädagogik teilabgeordnet und in das Kollegium der Grundschulen eingebunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung dieser Schwerpunkte, vor allem aber die tägliche Arbeit in der Schule und im Unterricht erfordern Flexibilität, Engagement und Professionalität. Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, diese einzubringen und wünsche Ihnen für das neue Schuljahr Kraft, Freude und Erfolg. Josef Schätz Abteilungsdirektor Personalnachrichten Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Mit Wirkung vom 1. September 2012 wurde Frau Dr. Gisela Stückl Referatsleiterin IV.3 (Personal, Schulorganisation, Schulverwaltung). Herr Dr. Hell, der die Referatsleitung von Herrn Hahn übernommen hatte, wird Bereichsleiter an der Regierung von Schwaben. Regierung Mitarbeiterin des Bereichsleiters Frau Jana Grzemba, Lin wurde mit Wirkung vom 1. September 2012 von der MS Landau an die Regierung abgeordnet und übernimmt die Aufgaben der Koordinatorin für die Bildungsregionen in Niederbayern. Referent im Sachgebiet 40.1 (Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung) Da Frau Brigitte Schönhofer-Bohrer, Lin die Aufgabe einer Seminarleiterin übertragen wurde, steht sie als Referentin für die Mittagsbetreuung nicht mehr zu Verfügung. Herr Martin Zuchs, L, der bisher bereits für die gebundenen Ganztagsschulen zuständig war, ist künftig Ansprechpartner für alle Arten der Ganztagsbeschulung. Veränderungen im Sachgebiet 41 (Förderschulen) Frau Birgit Haran, RSchDin wird nach der Geburt ihrer Tochter und einem Jahr Erziehungsurlaub ihre Tätigkeit in der Regierung wieder aufnehmen. Nachdem Herr Helmut Lang, RSchD in den Ruhestand verabschiedet wurde, komplettiert Frau Maria Findelsberger, SoKRin das Team der Förderschulen. Sie wird vom SFZ Bonbruck an die Regierung abgeordnet. Frau Dr. Christina Mahrhofer-Bernt, StRin FS wird mit Beginn des Schuljahres Konrektorin am SFZ Bonbruck. Ihre Aufgaben übernimmt Herr Dr. Markus Wolfer, StR FS, der vom SFZ Hauzenberg an die Regierung teilabgeordnet wird. Die Teilabordnungen von Frau Christine Grünert, SoSRin (Seminar) und Herrn Georg Farnhammer, SoR (Betreuung der SFZ) endeten mit dem Schuljahr 2011/2012. Sachgebiet 42.1 (gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen)
7 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Frau Ursula Hauf, StDin ist seit 1. September 2012 von der BS Freising an die Regierung abgeordnet und wird künftig vor allem für die Wirtschaftsschulen zuständig sein. Förderschulen Schulleiterinnen/Schulleiter: Frau Sonderschulkonrektorin Sabine Obermeier wurde mit Wirkung 1. August 2012 zur Schulleiterin der Astrid-Lindgren-Schule in Rottenburg, Sonderpädagogisches Förderzentrum bestellt. Herr Sonderschulkonrektor Wolfgang Niemetz wurde mit Wirkung 1. August 2012 zum Schulleiter der Prälat- Michael-Thaller-Schule in Abensberg, Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum bestellt. Stellvertretende Schulleiterinnen/Schulleiter sowie weitere Konrektorinnen und Konrektoren an SFZ: Frau Sonderschulkonrektorin Christine Jochheim wurde mit Wirkung 1. August 2012 zur stellvertretenden Schulleiterin des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Kelheim bestellt. Frau Sonderschulkonrektorin Annette Bäumel wurde mit Wirkung 1. August 2012 zur stellvertretenden Schulleiterin der Papst-Benedikt-Schule in Straubing, Privates Förderzentrum körperliche und motorische Entwicklung bestellt. Herr Studienrat im Förderschuldienst Rudolf Dittmeier wurde mit Wirkung vom 1. September 2012 zum stellvertretenden Schulleiter der Cabrinischule, Privates Förderzentrum geistige Entwicklung bestellt. Frau Studienrätin im Förderschuldienst Heike Flammensbeck wurde mit Wirkung 1. September 2012 zur stellvertretenden Schulleiterin der St. Ulrich- Schule in Pocking, Privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, bestellt. Frau zweite Sonderschulkonrektorin Gudrun Herbrand-Bongard wurde mit Wirkung vom 1. August 2012 zur stellvertretenden Schulleiterin der Prälat-Michael-Thaller-Schule in Abensberg, Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum bestellt. Frau Sonderschulkonrektorin Ingrid Steinhauser wurde mit Wirkung vom 1. August 2012 zur stellvertretenden Schulleiterin des Sonderpädagogischen Förderzentrums in Pfarrkirchen bestellt. Frau Studienrätin im Förderschuldienst Susanne Zeller-Fries wurde mit Wirkung vom 1. September 2012 zur zweiten Sonderschulkonrektorin der Prälat-Michael-Thaller-Schule in Abensberg, Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum bestellt. Berufliche Schulen Frau Oberstudiendirektorin Maria Sommerer wurde mit Wirkung vom 1. August 2012 zur neuen Leiterin der Staatl. Berufsschule und FOS/BOS Kelheim als Nachfolgerin von Herrn Oberstudiendirektor Bernhard Moser bestellt. Herr Studiendirektor Markus Domeier wurde zum neuen Ständigen Vertreter der Schulleiterin der Staatl. Berufsschule und FOS/BOS Kelheim als Nachfolger von Herrn Studiendirektor Hans Mayer bestellt. Herr Oberstudienrat Wolfgang Steger wurde mit Wirkung vom 1. August 2012 zum neuen Leiter der Außenstelle der Staatl. Berufsschule Kelheim in Mainburg als Nachfolger von Herrn Studiendirektor Johann Kögl bestellt.
8 288 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Beförderungen in Funktionsämter Grundschulen/Mittelschulen Für die wertvolle und professionelle Unterstützung bedanken wir uns auch auf diesem Weg noch einmal bei allen ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wünschen ihnen weiterhin alles Gute. Die Neuen begrüßen wir herzlich im Schul-Team der Regierung von Niederbayern, wünschen ihnen in ihren künftigen Tätigkeitsbereichen viel Erfolg und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Josef Schätz Abteilungsdirektor
9 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Stellenausschreibungen in anderen Regierungsbezirken Alle Regierungsbezirke veröffentlichen freie und frei werdende Funktionsstellen jeweils im Amtlichen Schulanzeiger. Diese Stellen und auch die dort durch wiederholte Ausschreibung veröffentlichten Funktionsstellen (Zweite Ausschreibung) stehen grundsätzlich Bewerbern aus allen bayerischen Regierungsbezirken offen. Bitte informieren Sie sich deshalb in den im Internet aktuell veröffentlichten, allen zugänglichen Amtlichen Schulanzeigern und beachten Sie die dort gesetzten Fristen. Die Amtlichen Schulanzeiger der einzelnen Regierungsbezirke im Internet: Oberbayern: Niederbayern: Oberpfalz: Oberfranken: Mittelfranken: schulanzeiger.htm Unterfranken: Schwaben: Schulanzeiger.php
10 290 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Allgemeine Bekanntmachungen Zahlen zum Schuljahresbeginn 2012/2013 Grund- und Mittelschulen in Niederbayern Stand: /2013 Vergleich zum Vorjahr Schulen öffentlich 367 öffentlich, 14 privat Schülerzahlen Grundschüler Mittelschüler Schulanfänger Klassen Grundschulklassen Mittelschulklassen Klassen bis einschl. 15 Schüler 270 (8,78 %) + 56 Grundschulklassen 145 (7,53 % der GS-Klassen) Mittelschulklassen 125 (10,84 % der MS-Klassen) Klassen bis einschl. 20 Schüler Grundschulklassen Mittelschulklassen 1454 (47,24 % aller Klassen) 795 (41,3 % der GS-Klassen) 659 (57,15 % der MS-Klassen) Durchschnittliche Schülerzahl Grundschule 21,14-0,37 Mittelschule 20,12-0,22 Gesamt 20,76-0,31 Besondere Klassen Jahrgangskombinierte Klassen Praxisklassen 10 (175) - 3 (- 11) Mittlere-Reife-Klassen 257 (5245) + 15 ( + 146) Versetzungen zum Schuljahresbeginn Wie jedes Jahr, so gibt es auch zum neuen Schuljahr eine Reihe von personellen Veränderungen. Diese sind nötig, da alle Schulen in Bayern ausreichend und gleichmäßig mit Lehrerstunden versorgt werden müssen. Dabei wird von den Lehrkräften immer mehr Mobilität erwartet. Dies betrifft häufig die jungen Lehrkräfte, die nach dem 2. Staatsexamen nach Oberbayern versetzt werden, da dieser Regierungsbezirk seit Jahren mit Lehrkräften unterversorgt ist. Aber auch innerhalb Niederbayerns ist es oft nicht möglich, die Lehrerinnen und Lehrer im gewünschten Landkreis einzusetzen, da sonst die Schulämter sehr unterschiedlich versorgt werden würden. Für den Regierungsbezirk Niederbayern ergibt sich für das Schuljahr 2012/2013 folgende Situation: Insgesamt werden 132 neue Lehrkräfte in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, davon 109 Grund- und Hauptschullehrkräfte, 12 Fachlehrer/innen E/G, 6 Fachlehrer/innen m/t und 5 Förderlehrerinnen. Zudem erhalten 16 Grund- und Hauptschullehrer/innen jeweils einen Supervertrag (ganzjähriger Arbeitsvertrag mit voller Unterrichtspflichtzeit und mit der Zusage einer späteren Verbeamtung).
11 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Von diesen insgesamt 148 Lehrkräften bleiben 56 in Niederbayern (42 Grund- und Hauptschullehrkräfte, 3 Fachlehrer/innen E/G, 6 Fachlehrer/innen m/t und 5 Förderlehrerinnen), 92 mussten im Rahmen des Lehrerausgleichsverfahrens nach Oberbayern abgegeben werden (davon 28 verheiratet). 25 Lehrkräfte erhalten in Niederbayern einen für dieses Schuljahr befristeten Arbeitsvertrag mit rund 2/3 der Unterrichtspflichtzeit (20 Stunden), davon 10 ganzjährig und 15 vom bis Im Lehrerausgleichsverfahren konnten von den ca. 350 Versetzungsanträgen von Oberbayern nach Niederbayern insgesamt 46 berücksichtigt werden, davon 9 Fachlehrerinnen E/G. Innerhalb Niederbayerns wurden 168 Versetzungsanträge gestellt. Die am häufigsten genannten Wunschlandkreise waren Passau (ca. 40%), Deggendorf und Straubing. In diesem Jahr konnten nur ca. 18% der Versetzungsanträge bewilligt werden. 2. Phase der Lehrerausbildung Mit dem Schuljahr 2012/13 beginnen an den niederbayerischen Grund- und Mittelschulen 89 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) für das Lehramt an Grundschulen und 55 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an Hauptschulen, 11 Fachlehreranwärter/innen (FLA) und 7 Förderlehreranwärter/innen (FöLA) ihren zweijährigen Vorbereitungsdienst. Förderschulen in Niederbayern Lehrerversorgung Erstmals seit vielen Jahren erhielten alle für das Lehramt Sonderpädagogik qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber Planstellen als Beamte. Die Wartelisten sind somit im Förderschulbereich vollständig geräumt. Auf Grund des Mangels an Sonderschullehrkräften werden im Schuljahr 2012/13 zusätzlich 52 Volksschullehrkräfte sowie 2 Realschullehrkräfte an Förderschulen arbeiten. Die gute Personalversorgung führt dazu, dass bei in etwa gleich bleibender Schülerzahl die Förderangebote im stationären und mobilen Bereich aufrecht erhalten und z. T. ausgebaut werden. Die Mobile Reserve wird deutlich aufgestockt. Ganztagsangebote Die offenen und gebundenen Ganztagszüge werden im Schuljahr 2012/2013 an folgenden Förderschulen weiter ausgebaut: Sonderpädagogisches Förderzentrum Bonbruck Sonderpädagogisches Förderzentrum Kelheim Neues Seminar in der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik Neben den bestehenden sechs Studienseminaren für das Lehramt für Sonderpädagogik für die sonderpädagogischen Fachrichtungen Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik, Sprachheilpädagogik, Lernbehindertenpädagogik (2x) und Geistigbehindertenpädagogik (2x) wird im Regierungsbezirk Niederbayern zum Schuljahr 2012/13 ein neues Seminar in der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik eingerichtet. Insgesamt treten in Niederbayern 29 Studienreferendarinnen und Studienreferendare ihren Ausbildungsdienst an. Hinzu kommen 39 Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die sich im zweiten Dienstjahr befinden und im Jahr 2013 die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik ablegen werden. Die hohe Zahl an Studienreferendarinnen und Studienreferendaren in Niederbayern ist umso erfreulicher, da damit auch eine gewisse Sicherung des Nachwuchses an Sonderschullehrkräften gewährleistet ist.
12 292 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Einführung des Rahmenlehrplans Lernen Die Implementierung des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen ist ein sehr bedeutsames Vorhaben, das in den beiden kommenden Schuljahren einen breiten Raum einnehmen wird. Er ist als Rahmenlehrplan zu verstehen, der synchron zum Lehrplan der allgemeinen Schule zum Einsatz kommt. Der einzelne Schüler mit seinen individuellen Stärken und noch anzubahnenden Kompetenzen steht im Mittelpunkt. Nicht Lerninhalte werden fokussiert, es geht vielmehr um die Erweiterung der individuellen Kompetenzen in den unterschiedlichen Entwicklungsbereichen mit dem Ziel der möglichst optimalen Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Neues von den beruflichen Schulen Niederbayerns im Schuljahr 2012/ Entwicklung der Schülerzahlen Für das Schuljahr 2012/2013 wird bei den beruflichen Schulen Niederbayerns (ohne FOS/BOS) insgesamt mit einer leicht sinkenden Schülerzahl im Vergleich zum Schuljahr 2011/2012 gerechnet. Schulart Zahl der Schulen 2011/12 davon staatlich komm. privat Stand 2011/2012 Schülerzahlen Prognose 2012/2013 Berufsschulen Berufsfachschulen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Fachschulen, Technikerschulen, Meisterschulen Wirtschaftsschulen Fachakademien insgesamt: Neu gegründete Schulen Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 werden insgesamt sieben berufliche Schulen neu gegründet. Die sieben neuen Schulen teilen sich auf in zwei staatliche Fachschulen, drei private Fachschulen, eine private Fachakademie und eine kommunale Berufsfachschule. 2.1 Zwei neue staatliche Fachschulen Angegliedert an die Staatliche Berufsschule I Passau gibt es ab dem Schuljahr 2012/2013 zur bereits bestehenden Fachschule für Elektrotechnik die neue Fachschule für Maschinenbautechnik. An der Staatlichen Berufsschule I Deggendorf wird es im neuen Schuljahr eine Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität geben. Diese Ausbildungsrichtung wird neu konzipiert und trägt der Entwicklung im Automobilbau insbesondere dem Bereich der Elektroantriebe Rechnung. Beide Schulen sind zweijährig und werden in Vollzeitform angeboten. 2.2 Drei neue private Fachschulen Das bfz (Berufliche Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft) Landshut mit seiner Außenstelle in Deggendorf gründet zum Schuljahr 2012/2013 eine Fachschule für Maschinenbautechnik in Deggendorf. Diese Fachschule wird berufsbegleitend angeboten und dauert im Gegensatz zur zweijährigen Vollzeitform (siehe 2.1) vier Jahre. Ebenfalls vom bfz (Passau) gegründet wird es zum neuen Schuljahr eine Fachschule für Heilerziehungspflege und eine weitere Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe jeweils in Passau geben.
13 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Beide Fachschulen werden in Vollzeitform angeboten, wobei die Fachschule für Heilerziehungspflege in Vollzeitform zwei Jahre dauert und die Fachschule für Heilerziehungspflegehilfe, ebenfalls in Vollzeitform, in einem Jahr absolviert wird. 2.3 Neue private Fachakademie für Sozialpädagogik Zum Schuljahr 2012/2013 wird in Pfarrkirchen eine neue Fachakademie für Sozialpädagogik gegründet. Der Träger ist hierbei das KWA (Bildungsträger des Kuratoriums Wohnen im Alter). Die Ausbildung in Vollzeitform dauert drei Jahre. 2.4 Neue kommunale Berufsfachschule Der Landkreis Deggendorf errichtet in kommunaler Trägerschaft eine einjährige Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe. Ab dem Schuljahr 2012/2013 wird der Schulbetrieb in Vollzeitform aufgenommen. 3. Ausweitung des Schulversuchs Berufsschule plus (BS+) Zum Schuljahresbeginn 2012/2013 gibt es im Regierungsbezirk Niederbayern einen zusätzlichen Standort im Schulversuch Berufsschule plus (BS+). Wie auch an der Berufsschule Vilshofen (im Schulversuch seit 2008/2009) gibt es nun auch an der Staatlichen Berufsschule Dingolfing das Angebot für Zusatzunterricht (Deutsch, Mathematik und Englisch) außerhalb des regulären Berufs- oder Berufsfachschulunterrichts und außerhalb der Arbeitszeit des Ausbildungsbetriebs mit dem Ziel des Erwerbs der Fachhochschulreife. Die Besonderheit dabei ist, dass auch Auszubildende und Schüler benachbarter Berufsund Berufsfachschulen an diesem Zusatzunterricht teilnehmen können. 4. Baumaßnahmen BS Dingolfing Neubau für die Fachbereiche Elektro, Metall und Kfz (Bauarbeiten laufen seit 2011) BS I Landshut Neubau und Umbau (Bauarbeiten für ersten Bauabschnitt laufen seit Herbst 2011) BS II Landshut Um- bzw. Erweiterungsbau (Bauarbeiten laufen seit Herbst 2011) BS Kelheim Anbau eines Gebäudetrakts für FOS/BOS und Funktionsräumen für BS sowie Sanierung bestehender Gebäudeteile (Bauarbeiten laufen seit Sommer 2011) BS I Deggendorf Generalsanierung und Anbau (Planungsphase) WS Deggendorf Generalsanierung (Planungsphase) BS II Deggendorf Generalsanierung (Planungsphase) BS Vilshofen Generalsanierung (Planungsvorgespräche) BS Waldkirchen Generalsanierung (Planungsvorgespräche) Josef Schätz Abteilungsdirektor
14 294 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kommunikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. August 2012 Az.: IV.3-5 S b Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/Technisches Zeichnen/Kommunikationstechnik/Kunsterziehung bzw. Sport 1.1 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr 2013/14 eine weitere Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, BayRS UK) in der jeweils geltenden Fassung. 1.2 Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung sind, dass die Bewerberinnen und Bewerber - einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen besitzen (vgl. hierzu KMBek vom 30. April 2007 (KWMBl I S. 207), geändert durch KMBek vom 15. März 2011 (KWMBl S. 57)), - für den Lehrerberuf körperlich geeignet sind, - einen Eignungstest bestehen. 1.3 Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die die Bewerberin bzw. der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten. Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 14. Februar Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind - für die Ausbildungsstätte in Augsburg an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung I - Henisiusstraße 1, Augsburg Tel.: 0821/ info@fachlehrer-augsburg.de, - für die Ausbildungsstätte in Bayreuth an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung V - Geschwister-Scholl-Platz 3, Bayreuth Tel.: 0921/ info@fachlehrer.de, bis spätestens 27. September 2012 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden. 3. Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen. 4. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.
15 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern an Grund- und Mittelschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. August 2012 Az.: IV.3-5 S b Nach Art. 60 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen unterstützen die Förderlehrerinnen und Förderlehrer den Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben der Betreuung von Schülerinnen und Schülern selbständig und eigenverantwortlich wahr und wirken bei sonstigen Schulveranstaltungen und Verwaltungstätigkeiten mit. 2. Der nächste Lehrgang zur Ausbildung von Förderlehrerinnen und Förderlehrern beginnt am 12. September 2013 am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern. 3. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern (Förderlehrerstudienordnung FölSO) vom 24. Juni 2008 (GVBl S. 399) in der jeweils geltenden Fassung (BayRS UK). Sie umfasst eine dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst. Die Abschlussprüfung am Staatsinstitut vermittelt die Befähigung für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst der Förderlehrerinnen bzw. Förderlehrer. 4. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Förderlehrerin bzw. zum Förderlehrer sind: a) Mindestalter von 16 Jahren b) Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen c) die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Förderlehrkraft d) das Bestehen eines Eignungstests. Über die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer entscheidet ein Eignungstest am Staatsinstitut. Er hat Wettbewerbscharakter. Das schriftliche Testverfahren findet am 17. Januar 2013, die Gespräche finden vom 4. bis 8. März 2013 statt. Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 14. Februar Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung geleistet, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler von Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
16 296 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ An die Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der Vorbereitungsdienst an. Er dauert zwei Jahre und schließt mit der Zweiten Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer ab, welche als Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 des Leistungslaufbahngesetzes gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Förderlehreranwärterinnen und Förderlehreranwärter an Seminarveranstaltungen teil. 7. Das Staatsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist. 8. Die Ausbildung wird an zwei Ausbildungsorten durchgeführt: - Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern Abteilung I Geschwister-Scholl-Platz Bayreuth - Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern Abteilung II Heiliggeistgasse Freising Bewerberinnen und Bewerber richten ihre Bewerbung bis spätestens 15. Dezember 2012 (Datum des Poststempels) - für die Ausbildung in Bayreuth an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern Abteilung I Geschwister-Scholl-Platz Bayreuth Tel.: 0921/45499 Fax: 0921/ verwaltung@foerderlehrer.info - für die Ausbildung in Freising an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern Abteilung II Heiliggeistgasse Freising Tel.: 08161/ Fax: 08161/ staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de Der Bewerbung sind beizufügen: a) Lebenslauf (tabellarisch); b) Nachweis des unter Nr. 4b genannten mittleren Schulabschlusses (beglaubigte Zeugnisabschrift); c) ein erweitertes Führungszeugnis gemäß 30a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OE, nicht älter als sechs Monate), sofern sich der Studienbeginn am Staatsinstitut nicht unmittelbar an einen vorausgehenden Schulbesuch anschließt, sowie eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass nach ihrer/seiner Kenntnis gegen sie/ihn kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder gerichtliches Strafverfahren wegen des Verdachts einer vorsätzlich begangenen Tat anhängig ist; d) bei Bewerberinnen und Bewerbern, die das 18. Lebensjahr zur Zeit der Anmeldung noch nicht vollendet haben, die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten; e) bei deutschen Bewerberinnen und Bewerbern eine amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des Personalausweises oder des Reisepasses;
17 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ f) bei Bewerberinnen und Bewerbern, welche nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 GG sind, - der Nachweis, dass sie Angehörige eines Staates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, sind oder - die amtliche Bestätigung, dass ein Einbürgerungsantrag gestellt ist. In diesen Fällen ist erforderlichenfalls die Kenntnis der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau nachzuweisen; g) Rückporto (1,45 ) in Postwertzeichen. Die Kosten für diese Unterlagen haben die Bewerberinnen und Bewerber zu tragen. 9. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin Abschlussprüfung 2013 an Wirtschaftsschulen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 20. Juni 2012 Az.: VII.4-5 S Die Abschlussprüfung 2013 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt: Fach Englisch, mündliche Prüfung Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig) Prüfungstermin Montag, 17. Juni 2013 bis Freitag, 21. Juni 2013 Montag, 17. Juni 2013 bis Donnerstag, 20. Juni 2013 Ersatzfremdsprache Freitag, 21. Juni 2013 Deutsch Montag, 24. Juni 2013 Englisch, schriftliche Prüfung Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig) Mathematik (M-Zweig) Dienstag, 25. Juni 2013 Mittwoch, 26. Juni 2013 Donnerstag, 27. Juni 2013 Betriebswirtschaft Freitag, 28. Juni 2013
18 298 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein KMS. Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung. 2. Für die Abschlussprüfung 2013 an den Wirtschaftsschulen gilt: 2.1 Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO). 2.2 Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt. 2.3 Andere Bewerberinnen und Bewerber nach 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2013 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nr. 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen. Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen: - Volkswirtschaft, - ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach, - ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe. Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach 78 WSO. Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule. Josef Kufner Ministerialdirigent Abschlussprüfung 2013 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Juni 2012 Az.: VII.5-5 S a Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2013 an folgenden Terminen statt:
19 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Montag, 1. Juli bis Uhr Pädagogik und Psychologie bis Uhr Deutsch und Kommunikation 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2013 an folgenden Terminen statt: Montag, 1. Juli bis 9.30 Uhr Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung bis Uhr Pflege und Betreuung 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik. 4. Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Sozialpflege zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2013 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in 49, die Prüfungsgegenstände in 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor Einstufungsprüfung 2013 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29. Juni 2012 Az.: VII.5-5 S a Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakO- SozPäd), insbesondere nach 70 FakOSozPäd. 2. Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten). 3. Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.
20 300 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2013 ist abweichend und im Vorgriff auf die zu ändernde Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) bis spätestens 1. März 2013 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen. 5. Die Einstufungsprüfung 2013 findet am zu folgenden Zeiten statt: Mittwoch, den 13. März 2013, Deutsch: 9.30 bis Uhr Sozialkunde/Geschichte: bis Uhr. 6. Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note ausreichend erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen. Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor Abschlussprüfung 2013 an Fachakademien für Sozialpädagogik Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Juni 2012 Az.: VII.5-5 S a Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakO- SozPäd). 2. Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten: - Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik - Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession) oder Literatur- und Medienpädagogik. Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxisund Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten). 3. Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach 38 FakOSozPäd erfüllen. Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik
21 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen ( 37 Abs. 3 FakOSozPäd). Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätestens 1. März 2013 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Über den Antrag wird schriftlich entschieden. 4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt: Tag Fach Bearbeitungszeit Dienstag, 11. Juni 2013 Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik 240 Minuten Donnerstag, 13. Juni 2013 Theologie/Religionspädagogik nach Konfession oder Literatur- und Medienpädagogik 180 Minuten 5. Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach 37 Abs. 3 FakOSozPäd. Elfriede Ohrnberger Ministerialdirigentin Abschlussprüfung 2013 an Fachschulen für Heilerziehungspflege Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29. Juni 2012 Az.: VII.5-5 S a Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflege richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachschule für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe und findet 2013 an folgenden Terminen statt: Dienstag, 4. Juni 2013 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie (Bearbeitungszeit 240 Minuten) 9.00 bis Uhr und Donnerstag, 6. Juni 2013 Medizin und Psychiatrie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.00 bis Uhr Für andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachschule für Heilerziehungspflege angehören) findet zudem am
22 302 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Freitag, 7. Juni 2013 eine schriftliche Abschlussprüfung im Fach - Deutsch (9.30 bis Uhr) und am Montag, 10. Juni 2013 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Recht und Verwaltung (9.30 bis Uhr), - Sozialkunde und Soziologie (11.00 bis Uhr), statt. Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden. Nachtermine für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflege sind: Montag, 23. September 2013 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie (Bearbeitungszeit 240 Minuten) 9.00 bis Uhr und Mittwoch, 25. September 2013 Medizin und Psychiatrie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.00 bis Uhr Für andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachschule für Heilerziehungspflege angehören) findet zudem ggf. am Freitag, 27. September 2013 eine schriftliche Abschlussprüfung im Fach - Deutsch (9.30 bis Uhr), und am Montag, 30. September 2013 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Recht und Verwaltung (9.30 bis Uhr) und - Sozialkunde und Soziologie (11.00 bis Uhr) statt. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor
23 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Abschlussprüfung 2013 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. Juni 2012 Az.: VII.5-5 S a Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2013 an folgendem Termin statt: Mittwoch, 5. Juni 2013 Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 bis Uhr Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am Montag, 10. Juni 2013 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis Uhr) und - Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis Uhr) und am Freitag, 7. Juni 2013 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Deutsch (9.30 bis Uhr) - Sozialkunde (11.00 bis Uhr) - Englisch (12.30 bis Uhr) statt. Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden. Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist Donnerstag, 26. September 2013 Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie (Bearbeitungszeit 120 Minuten) 9.30 bis Uhr Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am Freitag, 27. September 2013 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Deutsch (9.30 bis Uhr) - Sozialkunde (11.00 bis Uhr) - Englisch (12.30 bis Uhr) und am
24 304 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/2012 Montag, 30. September 2013 eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern - Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis Uhr) und - Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis Uhr) statt. Dr. Peter Müller Ministerialdirektor "Referenzschule für Medienbildung" 28 bayerische Schulen aller Schularten nehmen ab dem kommenden Schuljahr am Projekt zur Etablierung von "Referenzschulen für Medienbildung" teil. Sie verstärken die bereits bestehenden 62 Projektschulen, die in den vergangenen beiden Schuljahren ernannt worden waren. Folgende Schulen in Niederbayern nehmen ab dem Schuljahr 2012/2013 an dem Projekt "Referenzschulen für Medienbildung" teil: Grund-, Mittel- und Förderschulen: - Volksschule Ergolding (Grund- und Hauptschule) Realschulen: - Staatliche Realschule Viechtach Gymnasien: - Karl-von-Closen-Gymnasium Eggenfelden Berufliche Schulen: - Staatliche Fachoberschule Straubing - Staatl. Berufsschule II Deggendorf Pressestelle Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus
25 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 8/9/ Verschiedenes Kultusminister Ludwig Spaenle würdigt "Straubinger Modell" als besonderes Bildungsprojekt Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle hat heute in Straubing als Festredner das "Straubinger Modell" als besonderes Bildungsprojekt gewürdigt. Im Rahmen der Festveranstaltung wurde das "Straubinger Modell" als Preisträger im bundesweiten Wettbewerb "Ideen für die Bildungsrepublik" ausgezeichnet. Im "Straubinger Modell" arbeiten eine Berufsorientierungsklasse der Mittelschule, die von freiwilligen Wiederholern der 9. Jahrgangsstufe besucht wird, und eine Klasse zur Berufsvorbereitung der Berufsschule eng zusammen. Beide Klassen sind räumlich an der Berufsschule angesiedelt. Die Schülerinnen und Schüler beider Klassen werden von Lehrkräften der Berufs- und Mittelschulen gleichermaßen unterrichtet und so gezielt auf ihren Abschluss vorbereitet. Zusätzlich erhalten sie durch Sozialpädagogen Unterstützung bei schulischen und privaten Problemen und bei der Suche nach Ausbildungsstellen und Praktikumsplätzen. Kultusminister Spaenle lobte in seiner Laudatio insbesondere das Engagement der verantwortlichen Lehrkräfte: "Die Lehrerinnen und Lehrer entlassen die Schülerinnen und Schüler nicht einfach in den sogenannten Übergangsbereich. Sie übernehmen als Schule Verantwortung und geben den Jugendlichen eine zweite Chance." Rund 90 Prozent der Schülerinnen und Schüler nutzen diese und können erfolgreich in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden. "Das Engagement der Lehrkräfte ist ein Einsatz für die Bildungsgerechtigkeit vor Ort, der sich lohnt", unterstrich Spaenle. Das als "Straubinger Modell" bekannt gewordene Kooperationsprojekt zwischen Mittel- und Berufsschule wurde im Schuljahr 2008/2009 in Straubing initiiert und ist "ein echtes Erfolgsmodell", wie Kultusminister Ludwig Spaenle betonte. Denn: Seit dem Schuljahr 2009/10 erprobt das Bayerische Kultusministerium das "Straubinger Modell" als Schulversuch "Berufsorientierungsklasse". Im kommenden Schuljahr werden an 17 Standorten in ganz Bayern Berufsorientierungsklassen der Mittelschule mit Klassen des Berufsvorbereitungsjahres der Berufsschule kooperieren (siehe Anhang). Spaenle betonte: "Kein junger Mensch darf verloren gehen, denn neben der Bildungsgerechtigkeit geht es um die Zukunft und um die Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft und unserer Wirtschaft. Der Fachkräftemangel zeichnet sich in vielen Bereichen bereits ab und - zum Glück wird tatsächlich jedes Talent gebraucht. Der Schlüssel zum Erfolg heißt individuelle, begabungsgerechte Förderung! Die Gründe, warum Jugendliche nach der allgemeinbildenden Schule keine Ausbildungsstelle finden, sind sehr unterschiedlich. Deshalb müssen unsere Angebote der Vielzahl von Voraussetzungen, Begabungen und Interessen dieser jungen Menschen Rechnung tragen. Und sie müssen Rücksicht auf die Situation vor Ort nehmen." Beim Wettbewerb "Ideen für die Bildungsrepublik" hatten sich Anfang 2011 weit über Bildungsprojekte aus ganz Deutschland beworben. Eine unabhängige Jury wählte davon insgesamt 52 Projekte aus, die sich in herausragender Weise für mehr Bildung von Kindern und Jugendlichen stark machen. Der Wettbewerb wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Kooperation mit der Vodafone Stiftung initiiert. Unter den diesjährigen Preisträgern waren insgesamt sieben bayerische Projekte. Standorte Schulversuch Berufsorientierungsklasse im Schuljahr 2012/13 in Niederbayern - Staatliche BS I Straubing / Mittelschule Straubing-Alburg - Staatliche Berufsschule Vilshofen / Mittelschule Vilshofen - Staatliche Berufsschule Waldkirchen/Grafenau / Propst-Seyberer-Mittelschule Grafenau Pressestelle Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus
71 Zulassung. 2. das Abschluss- oder Austrittszeugnis der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Abschrift,
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