Fernlehrgang Weiterbildung Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung)

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1 Seite 1 Zukunft gewinnen! Fernlehrgang Weiterbildung Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung) Modulare Weiterbildung in Präsenzphasen und Selbstlernphasen Staatlich anerkannte Weiterbildung nach der bayerischen Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011 ZFU Zulassungsnummer:

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage 3 2. Aufgaben einer Einrichtungsleitung 3 3. Zugangsvoraussetzungen / Anrechenbare Qualifikationen 4 4. Ziele der Weiterbildung 5 5. Dauer der Weiterbildung 6 6. Leistungsnachweise / Abschluss der Weiterbildung 6 7. Grundprinzipien der Weiterbildung 7 8. Modulnetzplan 8 9. Lern-Sequenzplan Kosten der Weiterbildung Weiterbildungsort / Anmeldung Rechtsträger 16 Anhang: Anmeldung Teilnahmebedingungen

3 Seite 3 1. Ausgangslage In den letzten Jahren hat die Anzahl der Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf, die in stationären Einrichtungen leben, aufgrund der Bevölkerungsentwicklung zugenommen, wobei immer noch die weit überwiegende Anzahl der auf Pflege und Betreuung angewiesenen alten oder behinderten Menschen von Angehörigen gepflegt wird. Bundesweit gibt es ca zugelassene voll- bzw. teilstationäre Pflegeeinrichtungen, die knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen versorgen. In den nächsten Jahren wird aufgrund der weiter steigenden Anzahl hochaltriger Menschen, fehlender oder überlasteter Angehöriger eine weitere Zunahme von Pflegebedürftigen prognostiziert, die Leistungen von voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen nachfragen werden. Deren Erwartungen und Ansprüche an Pflege und Betreuung werden höher sein als die der jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner. Diese Ausgangslage wird zwangsläufig auch die Pflegeeinrichtungen verändern. Diese werden sich immer mehr als multifunktionelle Dienstleistungsunternehmen für unterschiedliche Gruppen alter Menschen verstehen, sich in Netzwerke der Altenhilfe integrieren und Kooperationen mit anderen Dienstleistungsunternehmen des Gesundheitswesens schließen (müssen). Parallel wird sich auch das innerbetriebliche Leistungsprofil verändern. Spezialisierte Versorgungsbereiche und differenzierte Versorgungsschwerpunkte mit vielfältigen, den Alltag bereichernden Aktivitäten werden zunehmend das Innenleben von Pflegeeinrichtungen prägen. Das alles wird und muss geleistet werden mit stagnierenden Finanzmitteln und immer knapper werdenden Fachkräften. Diesen skizzierten Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und kunden- und qualitätsorientierter Dienstleistung zu schaffen, ist im Wesentlichen Aufgabe der Leitungen von stationären Pflegeeinrichtungen. 2. Aufgaben einer Einrichtungsleitung Nach der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Berufsfeldstudie Leitungskompetenz und Leitungsqualifikation in der stationären Pflege von A.T. Hoffman und P. Dürrmann gelten Einrichtungsleitungen als oberste Repräsentanten einer Pflegeeinrichtung, tragen Führungsverantwortung vor allem gegenüber der mittleren Managementebene und arbeiten kooperativ mit ihren jeweiligen Trägern zusammen. Nach Aussagen der in der Studie befragten Einrichtungsleitungen üben diese vorwiegend folgende Aufgaben aus: Steuerungsaufgaben wie - Allgemeine Verwaltungstätigkeiten, verbunden mit Planung, Organisation, Kontrolle - Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement - Personalmanagement - Ausarbeitung des Wirtschaftsplans - Budgetverwaltung

4 Seite 4 Kommunikative Aufgaben wie - Dienst- und Mitarbeiterinnen- bzw. Mitarbeiterbesprechungen - und -gespräche - Beratung und Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohnern - Beratung von Angehörigen und Gespräche mit ihnen - Koordination von Schnittstellen Marketing und Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit wie - Pflege von Kontakten zu Behörden, Ämtern, Verbänden und zu anderen Einrichtungen - Vielfältige Formen der Öffentlichkeitsarbeit Aufgaben aus dem Facility Management wie - Technische Instandhaltungsaufgaben - Renovierungsarbeiten - Neu- und Ersatzbeschaffung. Auf dieses skizzierte Aufgabenprofil bereitet die Weiterbildung gezielt vor. 3. Zugangsvoraussetzungen / Anrechenbare Qualifikationen Zur Weiterbildung kann zugelassen werden, wer den Nachweis erbringt über eine erfolgreich abgeschlossene, mind. dreijährige Ausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen, im kaufmännischen Bereich oder in der öffentlichen Verwaltung o d e r ein abgeschlossenes Studium in diesen Bereichen u n d die Teilnahme an einem Beratungsgespräch. Zur Übernahme der Funktion einer Einrichtungsleitung in Bayern, ist der Nachweis der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung erforderlich, falls dieser nicht in einem einschlägigen Studium erworben wurde. Zu beachten ist ferner, dass zur Übernahme von Leitungsfunktionen in Alten- und Behinderteneinrichtungen weitere Eignungsvoraussetzungen und Praxiserfahrungen erforderlich sind. Nach der vorliegenden Bayerischen Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom Juli 2011 ist grundsätzlich mindestens eine einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens nachzuweisen.

5 Seite 5 Anrechenbare Qualifikation für einzelne Module bzw. Themenbereiche Können Teilnehmende durch vorhergehende Weiterbildungen bereits das Wissen nachweisen, das in einem Modul bzw. einzelnen Themenbereichen vermittelt wird, so brauchen sie dieses nach Einzelfallprüfung durch die Leitung der Weiterbildung nicht noch einmal zu absolvieren. Die mögliche Anrechenbarkeit von Qualifikationen müssen Teilnehmende in jedem Fall vor Beginn der Weiterbildung (!) mit der Leitung der Weiterbildung klären. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht. 4. Ziele der Weiterbildung Die Ziele der Weiterbildung zur Einrichtungsleitung lassen sich - orientiert an der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes vom Juli an folgenden Handlungskompetenzen beschreiben: Fachkompetenz Die Teilnehmenden erwerben fachliches Wissen auf dem aktuellen Stand des Wissens im Einrichtungsmanagement: Managementwissen im Bereich des Führens und Leitens von sozialen Dienstleistungseinrichtungen Ökonomisches und rechtliches Fachwissen Gerontologisches, sozial- und pflegewissenschaftliches Wissen. Methodenkompetenz Die Teilnehmenden werden darauf vorbereitet, erworbenes Wissen in ihrer beruflichen Praxis situationsadäquat einzusetzen. Dazu sind folgende Kompetenzen notwendig: Gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Einrichtungskultur entwickeln, in der gemeinsames Lernen und persönliche Weiterentwicklung gefördert werden Auf der Basis der Einrichtungskultur gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukunftsorientierte Vorhaben umsetzen und erreichen. Soziale Kompetenz Die Teilnehmenden werden darauf vorbereitet, in ihren Pflegeeinrichtungen fördernde Rahmenbedingungen für Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Bewohnerinnen bzw. Bewohner zu schaffen. Dazu sind folgende Kompetenzen zu entwickeln: Selbstbestimmung und Selbstständigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner achten unter Einbeziehung ihrer individuellen Bedürfnisse und Mitwirkungsrechte Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entwickeln und ihre Kreativität und ihr Expertinnen- bzw. Expertenwissen einbeziehen zur Weiterentwicklung und Ausgestaltung des Pflegeheimlebens.

6 Seite 6 Persönlichkeitskompetenz Die Teilnehmenden reflektieren eigene Einstellungen und Werthaltungen, um Leitungsanforderungen zu bewältigen. Dazu sind folgende Kompetenzen zu entwickeln: Integrieren neuer Erfahrungen und aktueller Entwicklungen in die Alltagsarbeit und messen an der eigenen reflektierten Werthaltung Herbeiführen und verantworten von Entscheidungen, die mit Leitungsfunktionen verbunden sind. Systemisch-ökologische Kompetenz Die Teilnehmenden erkennen Zusammenhänge und Interdependenzen zwischen Leitungstätigkeiten und gesellschaftlichen, ökonomischen, ökologischen und politischen Einflussfaktoren. Dazu sind folgende Kompetenzen zu entwickeln: Aktuelle Entwicklungen kritisch betrachten und deren Möglichkeiten und Chancen nutzen und umsetzen Interessen der Bewohnerinnen bzw. Bewohner und der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter politisch und gesellschaftlich aktiv und offensiv vertreten. 5. Dauer der Weiterbildung Die Weiterbildung ist modular und themenbereichsbezogen aufgebaut, wird berufsbegleitend durchgeführt und umfasst 912 Theoriestunden, hiervon entfallen auf den obligatorischen Präsenzunterricht 280 Unterrichtsstunden (ca. 30%) und auf Selbstlernphasen 632 Stunden (ca. 70%). ZFU Zulassungsnummer: Stunden Praktikum Projektarbeit modulspezifische Leistungsnachweise Abschlusskolloquium Die Weiterbildung ist für die Dauer von 2 Jahren konzipiert 6. Leistungsnachweise / Abschluss der Weiterbildung Die Rahmenbedingungen der Prüfung sind durch die bayerische Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) festgelegt. Als Leistungsnachweise bearbeiten Sie während des Fernlehrgangs Aufgaben in schriftlicher und mündlicher Form und erstellen eine Projektarbeit entsprechend der geltenden Prüfungsordnung. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung Einrichtungsleitung erhalten Teilnehmende ein Zertifikat mit der Weiterbildungsbezeichnung Leitung von Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen, bzw. ein Zeugnis und eine Urkunde mit dieser Bezeichnung.

7 Seite 7 7. Methodisch-Didaktische Grundlagen der Weiterbildung Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung mit Selbstlernphasen wird nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung durchgeführt, d.h. die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Teilnehmer sollen grundsätzlich in den Unterricht mit einfließen bzw. Ausgangspunkt sein. Neues Wissen muss vor dem Hintergrund der täglichen Berufspraxis vermittelt, reflektiert und eingeübt werden. Unsere Weiterbildung ist eine didaktisch stimmige Abfolge aus inhaltlicher Erarbeitung von Lerninhalten in Präsenzphasen und Selbstlernphasen. Die Selbstlernphasen werden eigenständig organisiert. Sie dienen der Aneignung von Grundlagenwissen und der Vertiefung von Unterrichtsinhalten. Erfahrene Autorinnen und Autoren aus Praxis und Wissenschaft erstellen die Lernmaterialien. Diese sind themenbezogen und didaktisch aufbereitet, so dass sie eine eigenverantwortliche Erarbeitung der Lerninhalte ermöglichen. Die Lernmaterialien ergänzen die handlungsorientierte Erarbeitung der Lerninhalte der Präsenzphasen. In den Selbstlernphasen genießen die Teilnehmenden die Vorteile, ihre Lernzeit und ihren Lernort weitgehend selbst bestimmen zu können. Die kontinuierliche Begleitung und Betreuung übernimmt die Kursleitung. Die Präsenzphasen dienen der Vermittlung von speziellem Anwendungswissen einerseits und fachlicher Vertiefung andererseits. Zudem erfolgt eine Lern- und Projektbegleitung durch die Lehrkräfte. Der kollegiale Austausch bereichert das erlernte Wissen. Unterrichtsziel ist es, Theorien mit der Praxis zu verbinden und diese in den neuen Aufgabenkontext der Einrichtungsleitung zu stellen, um so eine erweiterte berufliche Wissens- und Handlungskompetenz zu entwickeln.

8 Seite 8 8. Modulnetzplan Die Themenbereiche der Weiterbildung werden nicht immer in der nachfolgenden Reihenfolge behandelt, sondern aus didaktischen Gründen kann von dieser Reihenfolge abgewichen werden. Modul A: Soziale Führungsqualifikationen (328 U.-Std.) Themenbereich A1: Führungsethik Themenbereich A4: Personalführung (24 U.-Std.) Themenbereich A7: Kollegiale Beratung und Coaching Themenbereich A10: Führen u. Leiten in sozialen Dienstleistungsunternehmen Themenbereich A2: Kommunikation als Führungsaufgabe (40 U.-Std.) Themenbereich A5: Konfliktmanagement (24 U.-Std.) Themenbereich A8: Teamentwicklung (28 U.-Std.) Themenbereich A3: Veränderungsmanagement Themenbereich A6: Moderation, Präsentation und Rhetorik Themenbereich A9: Rollenkompetenz (28 U.-Std.) Themenbereich A11: Strategisches Management (24 U.-Std.) Modul B: Ökonomische Qualifikationen (184 U.-Std.) Themenbereich B1: Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Themenbereich B4: Sozial- und Gesundheitsökonomie Themenbereich B2: Spezielle Betriebswirtschaftslehre (16 U.-Std.) Themenbereich B5: Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Themenbereich B3: Controlling Themenbereich B6: Finanzierung und Investition (40 U.-Std.)

9 Seite 9 Modul C: Organisatorische Qualifikationen (184 U.-Std.) Themenbereich C1: Organisation und Netzwerkarbeit Themenbereich C4: Personalmanagement (40 U.-Std.) Themenbereich C2: Qualitätsmanagement (40 U.-Std.) Themenbereich C5: Beschwerdemanagement (24 U.-Std.) Themenbereich C3: Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen (20 U.-Std.) Themenbereich C6: Schnittstellenmanagement (28 U.-Std.) Modul D: Strukturelle Qualifikationen (216 U.-Std.) Themenbereich D1: Angewandte Pflegewissenschaft Themenbereich D4: Betriebsbezogenes Recht Themenbereich D2: Allgemeines Recht (24 U.-Std.) Themenbereich D5: Arbeitsrecht Themenbereich D7: Gerontologie (40 U.-Std.) Themenbereich D3: Sozialrecht Themenbereich D6: Sozialpolitik (24 U.-Std.)

10 Seite Lern-Sequenzplan Erläuterung: In der hier vorliegenden Lehrgangsverlaufsplanung werden Zeiten für die Selbstlernphasen angegeben. Sie beziehen sich auf das Durcharbeiten von Lehrund Studienbriefen. Zeiten für Lernkontrollaufgaben, für die Modulklausuren und deren Vorbereitung entnehmen Sie bitte dem Übersichtsplan für Stunden- und Arbeitsaufwand. Auch errechnete Durchschnittswerte zu Präsenz- und Selbstlernphasen entnehmen sie diesem Plan. Zeit für das Durchführen eines Projekts im beruflichen Umfeld und das Erstellen der Projektarbeit sind individuell verschieden und werden hier nicht aufgeführt. Die Zeiten für die Durchführung der vier Modulklausuren (eine mündliche Prüfung (Modul A). zwei schriftliche Prüfungen (Modul B +D) und das Präsentieren der Hausarbeit (Modul C)), das Abschlusskolloquium und die Einführungsveranstaltung sind noch hinzuzufügen.

11 Seite Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat Präsenzzeiten A1: Führungsethik A2: Kommunikation A7: Kollegiale Beratung und Coaching A9: Rollenkompetenz 32 Std. 8 Std. 16 Std. 16 Std. Selbstlernphasen A2: Kommunikation A5: Konfliktmanagement A10: Führen und Leiten A6: Moderation + Praxisauftrag Rhetorik 93 Seiten LB = 32 Std. 80 Seiten LB = 24 Std. 100 Seiten LB = 32 Std. 60 Seiten LB = 24 Std. Lernbriefe (LB) / Studienbriefe (SB) LB: A2 Dr. S. Rosner (S ) LB: A5 Prof. Dr. R. Beck LB: A10 Dr. G. Landauer HFH Studienbriefe AUI 3+4 G. Benjes Leistungsnachweise (LN)/ Kontrollaufgaben Einführungsveranstal-tung (Organisation/Lerntechniken Einsendeaufgabe A5 Feedback A5 Feedback A10 Summe Theorie/Monat 64 Std. 32 Std. 48 Std. 40 Std.

12 Seite Monat 6. Monat 7. Monat 8. Monat Präsenzzeiten A9: Rollenkompetenz/ A6: Moderation A4: Personalführung A8: Teamentwicklung/ A7: Kollegiale Beratung und Coaching A3: Veränderungsmanagement/ A11: Strategisches Management 12 Std./8 Std. 8Std. 4 Std./ 16 Std. 8Std./ 4 Std. Selbstlernphasen A4: Personalführung A8: Teamentwicklung A3: Veränderungsmanagement/ HFH SB Projektmanagement 1-3 A11: Strategisches Management 50 Seiten LB = 16 Std. 75 Seiten LB = 24 Std. 75 Seiten LB Seiten SB HFH= 24 Std 65 Seiten LB = 20 Std. Lernbriefe (LB) / Studienbriefe (SB) LB: A4 Dr. K. Jung LB A8 Dr. M. Hasenbein LB: A3 Prof. Dr. E. Wagner + HFH Studienbriefe (HCS) PJK 1/2/3 LB: A11 Prof. Dr. Chr. Loffing Leistungsnachweise (LN)/ Kontrollaufgaben Projektplanung Projektgenehmigung/ Vorbereitung LN Modul A Summe Theorie/Monat 36 Std. 32 Std. 44 Std. 32 Std. Ende Modul A = Σ 328 Std.

13 Seite Monat 10. Monat 11. Monat 12. Monat Präsenzzeiten B1: Allg. BWL/ B6: Finanzierung B3: Controlling/ B2: spezielle BWL B6: Finanzierung 4 Std. / 16 Std. 8 Std./ 4 Std. 16 Std. Selbstlernphasen B1: Allg. BWL B2: spez. BWL + B3: Controlling B4: Sozialökonomie B5: Marketing 100 Seiten LB = 28 Std. 40 Seiten LB = 12 Std. / 80 Seiten LB = 24 Std. 100 Seiten LB = 32 Std. 100 Seiten LB = 32 Std. Lernbriefe (LB) / Studienbriefe (SB) LB: B1 Prof. Dr. Chr. Loffing LB B2 Prof. Dr. G. Thiele + LB: B3 Prof. Dr. Chr. Loffing LB: B4 Prof. Dr. G. Thiele LB: B5 Kertin Koch Leistungsnachweise (LN)/ Kontrollaufgaben LN Modul A: mündliche Prüfung Feedback B4/ Einsendeaufgaben B5 Summe Theorie/Monat 28 Std. 56 Std. 44 Std. 48 Std.

14 Seite Monat 14. Monat 15. Monat 16. Monat Präsenzzeiten B6: Finanzierung C1: Organisation/ C2: Qualitätsmanagement C3: Einbeziehung von Ehrenamtlichen und Angehörigen / C4: Personalmanagement 8 Std. 4 Std./ 4 Std. 4 Std./ 8 Std. Selbstlernphasen C1: Organisation/ C2: Qualitätsmanagement C3: Einbeziehung von Ehrenamtlichen und Angehörigen / C4: Personalmanagement C6: Schnittstellenmanagement 60 Seiten LB =28 Std. / 120 Seiten LB = 36 Std. 70 Seiten LB =16 Std. / 100 Seiten LB = 32 Std. 65 Seiten LB = 24 Std. Lernbriefe (LB) / Studienbriefe (SB) LB: C1 Prof. Dr. Brodowski + LB: C2 Dr. F. Schönberg LB: C3 Dr. D. Hofmann + LB: C4 Dr. K. Jung LB: C6 Annerose Knäpple Leistungsnachweise (LN)/ Kontrollaufgaben Feedback B5/ Vorbereitung LN Modul B LN Modul B: schriftliche Klausur/ Einsendeaufgaben C2 Summe Theorie/Monat 8 Std. Ende Modul B = Σ 184 Std. 64 Std. 56 Std. 36 Std.

15 Seite Monat 18. Monat 19. Monat 20. Monat Präsenzzeiten C5: Beschwerdemanagement/ C6: Schnittstellenmanagement D1: angewandte Pflegewissenschaft D3: Sozialrecht/ D4: betriebsbezogenes Recht 24 Std./ 4 Std. 8 Std. 4 Std./ 12 Std. Selbstlernphasen D1: angewandte Pflegewissenschaft/ D2. Allg. Recht D3: Sozialrecht/ D4: betriebsbezogenes Recht D5: Arbeitsrecht 80 Seiten LB = 24 Std./ 80 Seiten LB = 24 Std. 100 Seiten LB = 28 Std. / 40 Seiten LB = 20 Std. 100 Seiten LB = 24 Std. Lernbriefe (LB) / Studienbriefe (SB) HFH Studienbriefe (GuS) R. Richter u.a. ALR LB: D1 Dr. A. Ackermann LB: D3 Dr. S. Berzl (+ Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen) + LB: D4 Simone David HFH Studienbriefe (GuS) ALR 3/4/5 Bayram Aghamiri Leistungsnachweise (LN)/ Kontrollaufgaben LN Modul C: Hausarbeit Einsendeaufgabe D2 Abgabe LN Modul C: Hausarbeit/ Präsentation der Hausarbeit Feedback D2 Summe Theorie/Monat 8 Std. Ende Modul C = Σ 184 Std. 56 Std. 48 Std. 40 Std.

16 Seite Monat 22. Monat 23. Monat 24. Monat Präsenzzeiten D5: Arbeitsrecht D6: Sozialpolitik D7: Gerontologie 8 Std. 4 Std. 8 Std. D6: Sozialpolitik D7: Gerontologie Selbstlernphasen 70 Seiten LB = 20 Std. 100 Seiten LB = 32 Std. Lernbriefe (LB) / Studienbriefe (SB) LB: D6 Prof. Dr. H. Stapf- Finé LB: D7 Dr. A. Ackermann Leistungsnachweise (LN)/ Kontrollaufgaben Abgabe der Projektarbeit Vorbereitung LN Modul D LN: Modul D schriftliche Klausur Abschluss und mündliche Prüfung (Kolloquium) Summe Theorie/Monat 28 Std. 36 Std. 8 Std. Ende Modul D = Σ 216 Std.

17 Seite Kosten der Weiterbildung Die Gesamtkosten der Weiterbildung betragen 6.403,- (siehe auch Aufnahmeantrag) in der Anlage. 11. Weiterbildungsort / Anmeldung Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit folgenden Unterlagen Lebenslauf mit ausführlichem beruflichen Werdegang Lichtbild Berufsabschlussurkunde Arbeitsnachweise Anmeldeformular (s. Anlage) an den Standort Ihrer Wahl. Nürnberg: München: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales und Soziales SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung SFW Seminar für Fort- u. Weiterbildung Zollhausstr. 95 Seidlstr Nürnberg München 12. Rechtsträger Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Roritzerstraße 7, Nürnberg Tel.: / Fax: / hauptverwaltung@ggsd.de Internet: Stand:

18 Seite 18 Anmeldung Weiterbildung/Fernlehrgang Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung) in Präsenzphasen und Selbstlernphasen Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an für Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Zollhausstr Nürnberg Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Seidlstr München Termin: auf Anfrage Kosten: 6.403,- Name Adresse Telefon / Institution Adresse Institution Datum / Unterschrift Stand:

19 Seite 19 Unsere Leistungen - Ihre Sicherheiten 1. Inhalte und Ziele Der Fernlehrgang vermittelt aktuelles fachliches Wissen zur Führung und Organisation einer Einrichtung und befähigt dazu, dieses situationsgerecht in der beruflichen Praxis anzuwenden, das Lebensumfeld von Bewohner/inne/n und das Arbeitsumfeld von Mitarbeiter/inne/n günstig zu gestalten und die Leitungsaufgaben persönlich angemessen zu bewältigen. 2. Beginn und Dauer Der Fernlehrgang beginnt im Monat x eines lfd. Jahres und bei Bedarf und hat eine Dauer von 24 Monaten. 3. Gliederung und Stundenumfang Der Fernlehrgang gliedert sich in 4 Module A bis D, die 11, 6, 6 und 7 Themenbereiche enthalten. Die Präsenzphasen umfassen 280 Unterrichtsstunden (a 45 Min.) und die Selbststudienphasen 632 Stunden (a 60 Min.). Außerdem muss in einer geeigneten Einrichtung ein Praktikum im Umfang von 40 Stunden (a 60 Min.) absolviert werden. 4. Studienmaterial Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von der Gemeinnützigen Gesellschaft beim Start des Fernlehrgangs zusammen mit der Anmeldebestätigung die Studienbriefe für die ersten beiden Themenbereiche des ersten Moduls, an denen Sie teilnehmen. Alle weiteren Studienbriefe erhalten Sie für die nachfolgenden Themenbereiche in den Präsenzphasen. Die Studienbriefe gehen in Ihr Eigentum über. Damit Sie die Studienbriefe immer rechtzeitig erhalten, müssen Sie der Gemeinnützigen Gesellschaft jeden Wohnortwechsel umgehend mitteilen. 5. Einsendeaufgaben Zu den Themenbereichen, die Sie ausschließlich in Selbststudienphasen erarbeiten, müssen Sie je eine Einsendeaufgabe bearbeiten und die Bearbeitung bis zu einem verbindlich vorgegebenen Termin an die Gemeinnützige Gesellschaft per Post einschicken oder mailen. Die Bearbeitung erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen mit Bearbeitungshinweisen und ergänzenden Kommentaren bewertet ( Erfolgreich Bestanden / Nicht Bestanden ) wieder zurück. Fragen zu diesen Themenbereichen können in den Feedbackveranstaltungen geklärt werden, die zeitnah (im Anschluss an Präsenzveranstaltungen) stattfinden. 6. Fachliche und pädagogische Betreuung Sowohl vor, während und auch nach Ihrer Teilnahme am Fernlehrgang haben Sie Anspruch auf ein individuelles Beratungsgespräch. Während Ihrer Teilnahme am Fernlehrgang werden Sie von erfahrenen Pädagoginnen und Pädagogen betreut, die Ihnen weiterführende Fragen zum Ablauf, zur Durchführung und Organisation des Fernlehrgangs und auch inhaltliche Fragen beantworten, die die Lerninhalte der Studienbriefe oder der Präsenzphasen betreffen. 7. Präsenzphasen In den Präsenzphasen der einzelnen Themenbereiche werden angeeignete Kenntnisse weiter vertieft und strukturiert, Fertigkeiten erweitert und ein vertiefter Praxisbezug hergestellt. Die Präsenzphasen umfassen je nach Modulen und Themenbereichen Präsenzstunden in unterschiedlichem Umfang. Der Nachweis der Anwesenheit erfolgt mit dem Eintrag in eine Anwesenheitsliste. Die Teilnahme ist für Sie obligatorisch, Fehlzeiten dürfen 10% der Präsenzstunden eines jeweiligen Moduls nicht überschreiten. Ist dies der Fall, so sind entsprechende Fehlzeiten nachzuholen. Soweit der erfolgreiche Abschluss des Fernlehrgangs nicht gefährdet wird, können auf Antrag in besonders begründeten Härtefällen nachzuholende Fehlzeiten durch eine gleichwertige Aufgabenstellung ausgeglichen werden, die in Fernlehrgangsform zu bearbeiten ist. Die Gebühren für die Präsenzphasen sind in den Teilnahmegebühren für den Fernlehrgang enthalten. 8. Abschluss, Zeugnis und Urkunde der GGSD Nach regelmäßiger Teilnahme an den Präsenzphasen (s. 7.) und wenn die Gesamtnote aus den Fallbearbeitungen, die Note der Projektarbeit sowie die Note des Abschlusskolloquiums jeweils mindestens 4,0 beträgt, ist der Fernlehrgang erfolgreich absolviert. Die Fallbearbeitungen, die Projektarbeit und das Abschlusskolloquium können auf Antrag jeweils einmal wiederholt werden. In die Gesamtnote des Fernlehrgangs geht die Gesamtnote aus den Fallbearbeitungen mit 50%, die Noten der Projektarbeit und des Abschlusskolloquiums mit jeweils 25% ein. Erfolgreiche Teilnehmer/innen erhalten von der Gemeinnützigen Gesellschaft ein Zeugnis und eine Urkunde mit der Weiterbildungsbezeichnung Leitung von Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen. 9. Teilnahmegebühren und Zahlungsplan Während der Laufzeit des Vertrags werden die Teilnahmegebühren nicht erhöht. Im Zusammenhang der Durchführung des Fernlehrgangs entstehen für Sie durch Nutzung von Telekommunikationsmitteln keine Kosten, die über die üblichen Gebühren hinausgehen. Die monatlichen Raten überweisen Sie nach Rechnungstellung per Dauerauftrag zum 15. eines lfd. Monats auf das Konto der Gemeinnützigen Gesellschaft. 10. Kündigungsbedingungen Nach Verstreichen der 14-tägigen Widerrufsfrist können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf der ersten 6 Monate kündigen, d.h., in diesem Fall beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrags 6 Monate. Danach können Sie den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das Recht der Gemeinnützigen Gesellschaft und Ihr Recht, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen, bleiben von den voranstehenden Regelungen unberührt. Die Kündigung müssen Sie schriftlich vornehmen. Empfehlenswert ist eine Kündigung per Einschreiben. Im Falle Ihrer Kündigung haben Sie den Anteil der Studiengebühren zu entrichten, der der Restlaufzeit des Vertrags nach der Kündigung entspricht. 11. Vertragliche Sicherheit Für die Gemeinnützige Gesellschaft und Sie gelten die in dieser Anmeldung festgelegten vertraglichen Regelungen. Darüber hinaus sind die Angaben der Informationsbroschüre Bestandteil dieser Anmeldung. Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Kopie dieser Vertragsurkunde. 12. Staatliche Zulassung / Gerichtsstand Der Fernlehrgang entspricht den Bestimmungen der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom und ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde in Köln, geprüft und unter der Zulassungsnummer zugelassen. Gerichtsstand ist Ihr Wohnort. 13. Sonstige wichtige Regelungen Sie sind damit einverstanden, wenn die Gemeinnützige Gesellschaft bei kurzfristiger Krankmeldung einer zuständigen Dozentin bzw. eines zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Stunden einer Präsenzphase ändert bzw. diese verschiebt und ggf. die Durchführung des Fernlehrgangs wegen einer zu geringen Zahl von Teilnehmer/inne/n (< 12) absagt. In beiden Fällen werden Sie unverzüglich benachrichtigt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

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