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- Kevin Meinhardt
- vor 6 Jahren
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1 Richtlinie für den Digitalfunk BOS Seite: 1
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Grund der Richtlinie 1.2 Örtlicher Anwendungsbereich 1.3 Teilnehmer BOS 2 Netzvorgaben 2.1 Rufgruppen 2.2 Rufgruppenverteilung TMO DMO 2.3 Rufnamen 2.4 Funkrufnamenverzeichnis 2.5 Sprechfunkverkehr Abwicklung des Funkverkehrs Repeater Gateway 3 Aufgabenverteilung 3.1 Zuständigkeiten Landkreis 3.2 Zuständigkeiten FTZ 3.3 Zuständigkeiten Leitstelle 3.4 Zuständigkeiten Kommune 4 Verfahren vor Betrieb 4.1 Inbetriebbringen von Digitalfunk-Endgeräten 4.2 Programmierung 4.3 Meldewege Funkrufnamen 5 Verfahren im Betrieb 5.1 Update Software / Firmware 5.2 Statusmeldungen 5.3 Flash-SDS 5.4 Notruf Notruf DMO Notruf TMO Seite: 2
3 6 Verfahren bei Störungen / Ausfall 6.1 Störungsdienst 6.2 Einschränkung von Diensten 6.3 Rückfallebenen 6.4 Fallback-Modus 7 Verfahren bei Geräteverlust 7.1 Geräteverlust durch Brand / Beschädigung 7.2 Geräteverlust durch Diebstahl 7.3 Geräteverlust im Einsatz 7.4 Daten zur Gerätesperrung 8 Administratives 8.1 Dokumentation der Geräte 8.2 Werkstattaufenthalt 8.3 PDV/DV Änderungen 8.5 Verteiler 8.6 Inkrafttreten Abkürzunqsverzeichnis: ASDN BOS DMO PDV/DV ELR FRT FTZ HRT IRLS ISSI ITSI Autorisierte Stelle Digitalfunk Niedersachen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Direct Mode Operation ehern. 2-m-Band - Einsatzstellenfunk) Polizeidienstvorschrift/Dienstvorschrift Einsatzleitrechner Fixed Radio Terminal (stationäres Funkgerät) Feuerwehrtechnische Zentrale Handheld Radio Terminal (Handsprechfunkgerät) Integrierte Regionalleitstelle Individual Short Subscriber Identity (Individuelle Teilnehmer Identität, sie ist Bestandteil der ITSI) Individual Tetra Subscriber Identity (Individuelle TETRA Teilnehmerkennung) MRT SDS TEI Mobile Radio Terminal (Fahrzeugfunkgerät) Short Data Service (Kurz-Daten-Dienst, vergleichbar SMS) TETRA Equipment Identity (Kennzeichnung eines jeden Endgerätes im Digitalfunk) Seite: 3
4 TETRA TMO Terrestrial Trunked Radio (Landgebundener Bündelfunk) Trunked Mode Operation (Netzbetrieb, ehern. 4-m-Band) Seite: 4
5 1. Allgemeines Vorbemerkung Um die Kommunikation im Sprechfunkverkehr aufrecht erhalten zu können, bedarf es einheitlicher Vorgaben und Anweisungen. Diese Vorgaben gelten im Digitalfunk für die Bereiche Trunked-Mode-Operation (TMO) und Direct-Mode-Operation (DMO). Grundlage dieser Anweisung sind die in Niedersachsen eingeführten und gültigen Dienstvorschriften, Verordnungen und Erlasse. Von einer Auflistung dieser Rechtsgrundlagen wird in dieser Anweisung abgesehen. Es wird, wenn notwendig, in den einzelnen Abschnitten dieser Anweisung auf sie verwiesen. Das Betriebskonzept Digitalfunk des Landes Niedersachsen gibt neben den Regelungen der Bundesanstalt für den Digitalfunk (BDBOS) die Grundlagen zur Abwicklung des Digitalfunks vor und hat hier ebenfalls die Landkreise als untere Aufsichtsbehörde und Koordinierungsstelle benannt. Aus diesen rechtlichen Vorgaben der Verantwortlichkeiten ergibt sich die Aufgabe, dass der Konzepte und Dienstanweisungen für das Digitalfunknetz in seinem Aufsichtsbereich erstellt und umsetzt. Diese Richtlinie für den Digitalfunk BOS ist als Dienstanweisung für alle BOS-Einheiten im zu beachten und umzusetzen. Sie ist mit dem Ordnungsamt des Landkreises Osterholz abgestimmt und in der jeweils gültigen Version (siehe Fußzeile dieser Anweisung) verbindlich eingeführt. Verteilt wird sie über die Gemeinde-, Samtgemeinde- und Stadtverwaltungen im Kreisgebiet des Landkreises Osterholz, die diese Anweisung in ihrem Aufsichtsbereich weiterleiten und umsetzen. 1.1 Grund der Richtlinie Diese Richtlinie wurde zur Sicherstellung eines einheitlichen und geordneten Funkbetriebes im aufgestellt. 1.2 Örtlicher Anwendungsbereich Der örtliche Anwendungsbereich dieser Richtlinie gilt für das Gebiet des Landkreises Osterholz. 1.3 Teilnehmer BOS Das gemeinsam durch alle BOS genutzte Netz stellt eine feste Anzahl von Gesprächsmöglichkeiten zur Verfügung. Mit diesen Ressourcen darf nicht achtlos umgegangen werden. Neben den auf Landkreisebene tätigen BOS sind unter anderem überregionale BOS wie die Polizei des Landes und des Bundes gleichberechtigte Teilnehmer im Netz. Die am Digitalfunk teilnehmenden BOS auf Landkreisebene sind im Einzelnen: - die Feuerwehr (Kreisfeuerwehr, Gemeindefeuerwehren, ggf. Werkfeuerwehren) - der Rettungsdienst (mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragte Hilfsorganisationen [HiOrg] und weitere Leistungserbringer) - die Hilfsorganisationen (mit Betriebssitz oder Einzelbeauftragung [z.b. Sanitätsdienst] im Anwendungsbereich dieser Richtlinie) - der Katastrophenschutz (Regieeinheiten des Landkreises) die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sofern sie Rufgruppen des Landkreises Osterholz nutzt - sonstige autorisierte Nutzer im Anwendungsbereich dieser Richtlinie Seite: 5
6 2. Metz Vorgaben 2.1 Rufgruppen Die zur Verfügung stehenden Rufgruppen sind durch die Programmierung der Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen (ASDN) vorgegeben. Dem stehen in dieser Programmierung für den Netzbetrieb (TMO) zehn Rufgruppen zur alleinigen Nutzung sowie diverse niedersächsische Reservegruppen und Gruppen zur Taktisch-Betrieblichen-Zusammenarbeit (TBZ) zur Verfügung. Für den Einsatzstellenfunk stehen im Kreisgebiet 20 DMO-Rufgruppen zur Verfügung. Diese teilen sich in Rufgruppen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes gemäß den Anlagen 1 und 2 auf. Grundsätzlich finden Funkgespräche mit der IRLS oder zwischen Fahrzeugen in der jeweiligen Betriebsrufgruppe im TMO statt. 2.2 Rufgruppenverteilung Ergänzend zu den folgenden Angaben ist das aktuelle Rufgruppenverzeichnis der ASDN zu berücksichtigen TMO Die Aufteilung der TMO-Rufgruppen sowie die Festlegung ihrer Nutzung ergibt sich aus der Anlage DMO Für den DMO existieren Rufgruppen zur bevorzugten Nutzung durch die Feuerwehren (307_F* bis 316_F* und 317_F bis 326_F). Weitere DMO-Rufgruppen können bei Bedarf nachrangig genutzt werden. Durch die Rettungsdienste sind bevorzugt die Rufgruppen 603_R* bis 607_R* und 608_R bis 614_R zu nutzen. Für den Katastrophenschutz stehen die Rufgruppen 403_K* und 404_K* sowie 405_K bis 412_K zur Verfügung. Die nähere Aufteilung ergibt sich aus der Anlage 2. Sollten wechselseitige Störungen mit anderen Nutzern festgestellt werden, ist bei Bedarf ein Rufgruppenwechsel vorzunehmen. Dieser darf nur in Abstimmung mit dem Einsatzleiter erfolgen. Seite: 6
7 2.3 Rufnamen Die Funkrufnamen (Teil der Operativ-Taktischen Adresse - OPTA) sind im Erlass OPTA vom Land Niedersachsen geregelt. Zusätzlich sind im Funkrufnamen fest zugeordnet und im Einsatzleitrechner hinterlegt sowie im Funkrufnamenverzeichnis entsprechend 2.4 dargestellt. Der Funkrufname für die Sprechfunkbetriebsstelle ergibt sich aus der BOS-Einheit, der Kreisbezeichnung, der Kommune, der Fahrzeug- oder Funktionskennung, der Ordnungskennung sowie der Ergänzung. Beispiel: Florian Osterholz 12/ = Samtgemeinde Hambergen 45 = Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 2 = Ortsfeuerwehr Hambergen Die Funkrufnamen der ersten beiden HRT auf einem Fahrzeug lauten dann wie folgt: und Florian Osterholz 12/ für den Gruppenführer Florian Osterholz 12 / für die abgesetzte Sprechstelle sowie Florian Osterholz 12/ usw. für alle zusätzlichen Geräte Die Nutzung der DMO ist zu berücksichtigen. Diese Zuordnung ermöglicht dem Einsatzleitrechner, Statusmeldungen von der Erst- oder Zweitbesprechung des Fahrzeuges zu empfangen. Bei Fahrzeugen ohne Zweitbesprechung wird entsprechend nur der Status der Erstbesprechung ausgewertet. Das Gerät mit der Endung 2 steht dann zur allgemeinen Verfügung. Die statusgebenden Geräte sind in geeigneter Form zu kennzeichnen und in der Betriebsart TMO F_OHZ_1 auf den Fahrzeugen verlastet. Alle weiteren Geräte sind in der Betriebsart DMO zu verlasten. 2.4 Funkrufnamenverzeichnis Das Funkrufnamenverzeichnis für die Feuerwehren im (Anlage 3) wird gesondert vom Landkreis erstellt und stetig aktualisiert und verteilt. Es ist nach Kommunen gegliedert und enthält neben dem Funkrufnamen auch den Ortsnamen und die Fahrzeug- oder Funktionskennung für das jeweils verbaute MRT oder FRT. HRT, die dem Führungspersonal zugeordnet sind oder die der Zweitbesprechung dienen, werden ebenfalls im Funkrufnamenverzeichnis aufgenommen. Die Rufnamen der Ortsbrandmeister und stellvertretenden Ortsbrandmeister werden nach dem Erlass OPTA mit den Funktionskennzeichen 03 und 04 (sonstige Leitungsfunktionen) bezeichnet. Beispiel: Florian Osterholz 14/03-6 Ortsbrandmeister Osterholz-Scharmbeck Florian Osterholz 13/04-2 Stellvertretender Ortsbrandmeister Lilienthal / Falkenberg Das Funkrufnamenverzeichnis für den Rettungsdienst ist in Anlage 4 aufgeführt. Ein darüber hinaus gehendes vollständiges Verzeichnis aller Funkrufnamen wird durch das Ordnungsamt geführt und kann bei Bedarf eingesehen werden. Seite: 7
8 2.5 Sprechfunkverkehr Abwicklung des Funkverkehrs Auch mit Einführung des Digitalfunks bleibt die Dienstvorschrift PDV/DV gültig und regelt weiterhin die Maßnahmen zur Verkehrsabwicklung. Funkdisziplin erleichtert allen Funkteilnehmern die Zusammenarbeit und muss eingehalten werden. Neben den festgelegten Betriebsworten sind vor allem Verfahren und Rufgruppenwechsel, analog dem Kanalwechsel, nach dieser Vorschrift durchzuführen Repeater Der Repeater (Bidirektionaler Verstärker) kann zur Erhöhung der Kommunikationsreichweite genutzt werden. Er kann als optionale Lizenz erworben werden. Der Einsatz eines Repeaters wird vom Einsatzleiter vor Ort angeordnet. Es wird empfohlen, nicht mehr als einen Repeater pro Einsatzstelle und Rufgruppe zu schalten. Nach dem Einsatz müssen alle Endgeräte mit geschaltetem Repeater in den Menüeinstellungen wieder auf den normalen Betrieb zurückgestellt werden. Bei Bedarf können Einzelheiten zum Repeaterbetrieb über eine gesonderte Nutzungsanweisung geregelt werden Gateway Das Gateway bietet die Möglichkeit der Überleitung vom DMO in den TMO. Bei unzureichender TMO-Funkversorgung für HRT ist somit trotzdem die weitere Kommunikation in der ursprünglichen TMO-Rufgruppe möglich. Diese Funktion ist nur für MRT/FRT über eine optionale Lizenz vorhanden. Der Einsatz eines Gateways wird vom Einsatzleiter vor Ort angeordnet. Hierzu folgt eine separate Nutzungsanweisung (Anlage 5). Im Katastrophenfall stimmen dem Katastrophenschutzstab des Landkreises Osterholz unterstellte Einheiten sich mit dem S6 der zuständigen Regieeinheiten ab. Seite: 8
9 3. Aufgabenverteilung 3.1 Zuständigkeiten Landkreis Der ist einführungsbeauftragte Stelle; die Umsetzung und die technische Organisation werden durch die FTZ durchgeführt. Der ist für die Funkausstattung der Kreisfeuerwehr und der Regieeinheiten des Katastrophenschutzes verantwortlich. Er ist für die Durchführung und Überwachung (HiOrg) einheitlicher, vom Land Niedersachsen vorgegebener Schulungsmaßnahmen verantwortlich. Die BOS-Sicherheitskarten werden durch das Ordnungsamt des Landkreises Osterholz angefordert. 3.2 Zuständigkeiten FTZ Die FTZ setzt die Programmierungen und Updates der ASDN um. Hier werden alle Funkanlagen des Landkreises dokumentiert. Die FTZ ist zentral für die Inbetriebnahme von Endgeräten im zuständig. 3.3 Zuständigkeiten Leitstelle Die IRLS ist Ansprechpartner und über Status 5-Sprechwunsch erreichbar. Sie führt die Funkaufsicht für den Landkreis über die Funkverkehrskreise, die diesem zugewiesen wurden und sorgt neben der ASDN für die Einhaltung der verbindlichen Regeln für den Sprechfunkverkehr. 3.4 Zuständigkeiten Kommune Die Kommunen sind für die Ausstattung ihrer Fahrzeuge sowie der Einsatzkräfte mit entsprechenden Funkanlagen zuständig. Feuerwehrhäuser können mit einer Funkeinrichtung ausgestattet werden. Alle Anträge auf An- oder Abmeldung von Digitalfunkgeräten müssen formlos von der Kommune bei der FTZ gestellt werden. Seite: 9
10 4. Verfahren vor Betrieb Vor der Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Funkgeräte müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: 4.1 Inbetriebbringen von Digitalfunk-Endgeräten Es dürfen ausschließlich für das Netz zertifizierte Geräte in das Digitalfunknetz-BOS angemeldet werden. Diese Geräte werden zentral von der FTZ beim Logistikzentrum Niedersachsen beschafft. Nach der Beschaffung und der Festlegung der OPTA werden TEI und ISSI der Geräte durch den Landkreis an die ASDN übergeben und es wird eine BOS-Sicherheitskarte für dieses Funkgerät erstellt. Die BOS-Sicherheitskarte wird mit dem programmierten Gerät durch die FTZ zusammengeführt und der IRLS zwecks Pflege des ELR mitgeteilt und an den Nutzer übergeben. Die Gerätedokumentation findet in der FTZ statt. 4.2 Programmierung Die Grundprogrammierung sowie auch spätere Updates der Digital-Sprechfunkgeräte werden bei der ASDN vorbereitet und von der FTZ durchgeführt. 4.3 Meldewege Funkrufnamen Der Bedarf an Endgeräten wird durch die Nutzer festgestellt und an den sowie die FTZ gemeldet. Der legt die OPTA fest und nimmt die daraus resultierenden Funkrufnamen im Funkrufnamenverzeichnis auf. Die OPTA wird von der ASDN auf die BOS-Sicherheitskarte programmiert. Seite: 10
11 5. Verfahren im Betrieb Beim Betrieb von Funkgeräten im Digitalfunknetz-BOS werden folgende Verfahren festgelegt. 5.1 Update Software / Firmware Soft- oder Firmware-Updates werden in unregelmäßigen Abständen nötig. Diese werden von der ASDN angeordnet. Alle Geräte (HRT, MRT und FRT) werden im Rahmen des Vor-Ort- Services von der FTZ in Absprache mit der jeweiligen BOS-Einheit neu programmiert. Personengebundene und andere Geräte sind nach Absprache in der Regel bei Bedarf in der FTZ abzugeben. 5.2 Statusmeldungen Alle Geräte im Digitalfunk-Netz sind in der Lage, Statusmeldungen an die IRLS zu senden. Fahrzeuggeräte inklusive der abgesetzten Sprechstelle werden nach Abgabe eines Status sofort mit folgender Meldung auf dem Bildschirm des Leitstellendisponenten angezeigt: 0 Priorisierter Sprechwunsch (absoluter Ausnahmefali) 1 Einsatzbereit auf Funk 2 Einsatzbereit auf Wache 3 Einsatzauftrag übernommen 4 Am Einsatzort eingetroffen 5 Sprechwunsch 6 Nicht einsatzbereit 7 Patient aufgenommen (nur Rettungsdienst) 8 Eintreffen Zielort (nur Rettungsdienst) 9 Handquittung / Fremdanmeldung 5.3 Flash-SDS Die IRLS informiert per Textnachricht die alarmierten Fahrzeuge überden Einsatz. Die Nachricht wird mit der Einsatzübername (Status 3) von der IRLS direkt auf das Display des entsprechenden Gerätes geschickt. Gesendet werden: ISSI des sendenden Geräts Einsatznummer Einsatzort / Adresse Einsatzstichwort Koordinaten Zum Wechsel auf die Standardanzeige des Displays muss die Rote Telefontaste betätigt werden. Die Flash-SDS befindet sich im Nachrichtenordner und kann jederzeit wieder aufgerufen werden. Seite: 11
12 5.4 Notruf Alle zertifizierten Geräte besitzen eine rote bzw. orangene Notruftaste. Durch Drücken dieser Taste wird ein priorisierter Sprechwunsch mit kommunikationsunterbrechender Wirkung gesendet Notruf DMO Befindet sich das sendende Gerät in der Betriebsart DMO, so wird der Notruf in die entsprechende DMO-Rufgruppe gesendet Notruf TMO Befindet sich das sendende Gerät in der Betriebsart TMO, so wird der Notruf an alle Teilnehmer der geschalteten Rufgruppe gesendet. Der Notruf kann vom auslösenden Gerät oder der IRLS beendet werden. Seite: 12
13 8. Verfahren bei Störungen / Ausfall Alle Störungen oder Ausfälle im Digitalfunk-Netz müssen dem gemeldet werden. 6.1 Störungsdienst Störungen oder Beeinträchtigungen des Funkverkehrs im Digitalfunk-BOS können auf dem Dienstweg mit der Mangelanzeige Digitalfunk per Mail an die ASDN übermittelt werden. Die Meldung hat durch den Gemeindebrandmeister, bzw. bei den Hilfsorganisationen durch entsprechend vergleichbare Institutionen/Personen, zu erfolgen. Das erforderliche digitale Dokument dazu ist unter folgendem Link verfügbar: Diqi-Punk v04.1.pdf Zur Kenntnis ist die Mängelanzeige parallel dem Ordnungsamt des Landkreises Osterholz (ordnunqsamt@landkreis-osterholz.de) und der IRLS (info@irls-ue.de) zu übersenden. 6.2 Einschränkung von Diensten Bei Netzüberlastung können von der ASDN einzelne Dienste gesperrt werden. 6.3 Rückfallebenen Bei Netztotalausfall können die Funkgeräte an den Einsatzstellen im DMO-Betrieb weiter genutzt werden. Die Kommunikation mit der IRLS ist nur über andere Kommunikationswege wie Telefon, Melder usw. möglich. Für Fahrzeuge, die noch mit Analogfunk ausgestattet sind, besteht die Möglichkeit der Verbindungsaufnahme mit der IRLS über den 4-Meter-Band-Kanal 470 G/U. 6.4 Fallback-Modus Bei einer Abtrennung der Basisstation von der Netzinfrastruktur erscheint auf dem Gerät ein entsprechender Hinweis auf den Fallback-Modus. In diesem Fall ist nur noch eine eingeschränkte Kommunikation mit bereits zum Zeitpunkt der Netzabtrennung in der Basisstation eingebuchten Geräten möglich. Seite: 13
14 7. Verfahren bei Geräteverlust Alle BOS-Digitalfunkgeräte sind mit einer BOS-Sicherheitskarte versehen. Hierauf befindet sich unter anderem der Kryptoschlüssel für die Sprach- und Datenübertragung. Geräte und BOS-Sicherheitskarte bedürfen besonderer Aufsicht. 7.1 Geräteverlust durch Brand / Beschädigung Wird ein Digitalfunkgerät durch Brandeinwirkung oder mechanische Belastung so beschädigt, dass die Funktion nicht mehr gegeben ist, wird es der IRLS als nicht einsatzbereit gemeldet. Die FTZ prüft, ob die BOS-Sicherheitskarte noch in Funktion ist. Sie kann gegebenenfalls für die Ersatzbeschaffung genutzt werden. 7.2 Geräteverlust durch Diebstahl Sind Geräte durch Diebstahl abhanden gekommen, ist dies unverzüglich dem Gemeindebrandmeister zu melden, der die Sperrung bei der ASDN zu veranlassen hat. Die FTZ ist schnellstmöglich hierüber in Kenntnis zu setzen. 7.3 Geräteverlust im Einsatz Wird im oder nach einem Einsatz der Funkgeräte der Verlust eines Gerätes festgestellt, ist der entsprechende Bereich sofort abzusuchen. Am Einsatz beteiligte Kräfte werden nach dem Gerät befragt. Lässt sich das Gerät nicht auffinden, ist dies unverzüglich dem Einsatzleiter zu melden, der die Sperrung bei der ASDN zu veranlassen hat. Die FTZ ist schnellstmöglich hierüber in Kenntnis zu setzen. 7.4 Daten zur Gerätesperrung Ist ein Digitalfunkgerät nicht mehr auffindbar, wird es nach Möglichkeit mit folgenden Daten der FTZ gemeldet: Funkrufname - ISSI - TEI - BOS-Kartennummer Die FTZ veranlasst die Sperrung der BOS-Sicherheitskarte sowie des Funkgeräts bei der ASDN. Seite: 14
15 8. Administratives 8.1 Dokumentation der Geräte Die Daten der Digitalfunkgeräte im sowie deren Verbleib werden zentral bei der FTZ dokumentiert. 8.2 Werkstattaufenthalt Muss ein mit Digitalfunk ausgestattetes Fahrzeug in eine Werkstatt überführt werden, die nicht für den Digitalfunk autorisiert ist, sind alle HRT sowie die BOS-Sicherheitskarte aus diesem Fahrzeug zu entnehmen. Sollte die BOS-Sicherheitskarte nicht ohne größeren Aufwand entnommen werden können, kann diese auch bei der ASDN gesperrt werden. Nach Rückkehr des Fahrzeugs ist die BOS-Sicherheitskarte mit dem MRT zu verbinden und eine Funktionsüberprüfung mit der IRLS durchzuführen PDV/DV Die PDV/DV (Sprechfunkdienst) regelt die verschiedenen Verfahren im Sprechfunkverkehr. Bis zur Überarbeitung dieser Vorschrift behält sie - soweit anwendbar - auch im Digitalfunk ihre Gültigkeit. 8.4 Änderungen Änderungen an dieser Richtlinie werden vom durchgeführt und über diesen gesteuert. 8.5 Verteiler Diese Richtlinie wird als digitales Dokument per Mail verteilt an: - Kommunalverwaltungen im, Ordnungsämter - IRLS - FTZ Kreisbrandmeister Kreisfunkmeister - Kreisausbildungsleiter - DRK - DLRG Katastrophenschutz-Einheiten (luk-zentrale Stab HVB, TEL) - THW Seite: 15
16 8.6 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am in Kraft. Osterholz-Scharmbeck, den Seite: 16
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