Wahlen von Frauenbeauftragten in Werkstätten der Diakonie. Arbeitshilfen für den Wahlvorstand in einfacher Sprache. Muster Anträge Formulare

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1 Urne zur Wahl von Frauenbeauftragten 2017 Wahlen von Frauenbeauftragten in Werkstätten der Diakonie Arbeitshilfen für den Wahlvorstand in einfacher Sprache Muster Anträge Formulare zusammengestellt im September 2017 vom:

2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Frauenbeauftragte in der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs- Verordnung 3 Die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung... 5 Planungshilfe für den Wahlvorstand... 8 Wahlausschreiben für die Wahl von Frauenbeauftragten Orte für Informationen zur Wahl Die Wahl Das Wahlergebnis Liste der Kandidatinnen für die Wahl von Frauenbeauftragten Erklärung der Assistenz-Person zur Stimmabgabe Antrag auf Briefwahl Beiblatt zu den Briefwahlunterlagen Wahlvorschlag Wahlberechtigte Frauen im Arbeitsbereich der Werkstatt Wahl von Frauenbeauftragten am Der Wahlvorstand stellt sich vor Liste der Kandidatinnen für die Wahl von Frauenbeauftragten Wahlzettel für die Wahl von Frauenbeauftragten Ergebnis der Wahl von Frauenbeauftragten Der Beirat stellt sich vor Haben sie noch Fragen?... 27

3 Seite 3 Neu: Frauenbeauftragte in der Diakonie- Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung ( 49) Warum gibt es Frauenbeauftragte? ( 49 Absatz 2) Frauenbeauftragte vertreten die Interessen von Frauen mit Behinderung gegenüber der Werkstattleitung. Zum Beispiel bei der Gleichstellung von Männern und Frauen. Und wenn Frauen mit Behinderung eine Familie haben und trotzdem arbeiten gehen wollen. Sehr wichtig ist auch, dass Frauenbeauftragte Vertrauenspersonen für Frauen mit Behinderung sind. Zum Beispiel wenn sie körperlich und seelisch belästigt werden. Oder bei sexueller Gewalt. Dann können Frauenbeauftragte zum Beispiel Personen von Beratungsstellen benennen. Wie viele Frauenbeauftragte soll es in einer Werkstatt geben? ( 49 Absatz 1) In Werkstätten der Diakonie sind entsprechend 2 eine Frauenbeauftragte und ihre Stellvertretung zu wählen. In ganz großen Werkstätten ab 701 wahlberechtigten Frauen muss eine weitere Stellvertreterin der Frauenbeauftragten gewählt werden. In Werkstätten mit 1001 wahlberechtigten Frauen werden bis zu 3 Stellvertreterinnen gewählt. Das bedeutet für Zweigwerkstätten: Ab 61 beschäftigten Frauen ist dort eine Frauenbeauftragte zu wählen. Die Frauenbeauftragten aus den Zweigwerkstätten haben keine gewählte Stellvertretung. Denn die Frauenbeauftragten in Zweigwerkstätten vertreten sich gegenseitig. Können Frauenbeauftragte freigestellt werden? ( 49 Absatz 4) In einer Werkstatt ab 201 wahlberechtigten Frauen kann die Frauenbeauftragte freigestellt werden, wenn sie es möchte. Die Freistellung umfasst höchstens die Hälfte ihrer Arbeitszeit. In Werkstätten ab 701 wahlberechtigten Frauen gilt die Freistellung auch für die 1. Stellvertreterin. Unter diesen Bedingungen kann mit der Werkstatt auch eine andere Vereinbarung getroffen werden.

4 Seite 4 Wie arbeiten Frauenbeauftragte mit der Werkstattleitung zusammen? ( 49 Absatz3) Es soll ein Mal im Monat eine gemeinsame Sitzung geben. Frauenbeauftragte und Werkstattleitung sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die Werkstattleitung muss rechtzeitig über wichtige Änderungen, die eine Auswirkung auf die Arbeit der Frauenbeauftragten haben, informieren. Die Frauenbeauftragten sollen umfassend und in verständlicher Weise informiert werden. Es soll möglichst eine Lösung gefunden werden, mit der beide Seiten einverstanden sind. Gelingt das nicht, können beide Seiten die Vermittlungsstelle anrufen. Dann gibt es einen Einigungsvorschlag. Die Werkstattleitung entscheidet. Sie muss dabei den Einigungsvorschlag beachten. Wie arbeiten Frauenbeauftragte mit dem Werkstattrat zusammen? ( 49 Absatz 5) Die Frauenbeauftragten dürfen an Sitzungen vom Werkstattrat und an Werkstattversammlungen teilnehmen. Sie dürfen dort sprechen. Das ist ihr Recht. Sie sollen vertrauensvoll mit dem Werkstattrat zusammenarbeiten. Alle Regelungen für Werkstatträte in der Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungsverordnung gelten auch für Frauenbeauftragte. Und für ihre Stellvertretungen. Zum Beispiel das Ehrenamt, Sprechstunden und Sachbedarf. Auch die Teilnahme an Schulungen. Die Frauenbeauftragten haben auch einen Anspruch auf eine Vertrauensperson gemäß 47. Die Frauenbeauftragten in Zweigwerkstätten sollen sich untereinander abstimmen und vernetzen. Zum Beispiel sollen sie festlegen, wie sie die gegenseitige Vertretung organisieren wollen, wenn eine Frauenbeauftragte im Urlaub ist. Dabei können die Regelungen für den Gesamtwerkstattrat helfen (entsprechend 3 Absatz 1-3). Was machen Frauenbeauftragte im Streitfall? Bei Streit über die Regelungen zu Frauenbeauftragten und ihren Stellvertretungen kann die Vermittlungsstelle angerufen werden. Auch für Frauenbeauftragte gilt dann 11 Absatz 3 und 4.

5 Seite 5 In der Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (neu 2017) steht in den 15 bis 34 alles über die Werkstattratswahl. Die Wahl der Frauenbeauftragten und der Stellvertretung sollen zusammen mit den Wahlen zum Werkstattrat stattfinden. Der Wahlausschuss kann aber bei der Werkstattleitung beantragen, dass die Wahl der Frauenbeauftragten extra erfolgt. Zum Beispiel, wenn in bestimmten Zweigstellen eine gemeinsame Wahl schwer zu organisieren ist. Manche Beschäftigte kommen dann vielleicht mit 2 Wahlen am Stück durcheinander. Auch wenn getrennt gewählt wird, gilt der Zeitraum vom 1. Oktober 30. November für die Wahl zum Werkstattrat und für die Wahl zu den Frauenbeauftragten. Die Wahlen der Frauenbeauftragten werden durch den gleichen Wahlvorstand für die Wahl des Werkstattrates vorbereitet und durchgeführt. Deshalb ist es wichtig, dass auch Frauen im Wahlvorstand sind. Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Frauenbeauftragten gelten 17 bis 34 der Diakonie-Werkstätte- Mitwirkungs-Verordnung (neu). 15 Wer darf wählen? Wahlberechtigung ( 50 und 15) Neu: Wahlberechtigt sind alle Frauen, die in der Werkstatt arbeiten. Dies gilt nicht für Frauen vom Betreuungspersonal. 16 Wer darf gewählt werden? Wählbarkeit ( 50 und 16) Neu: Wählbar sind alle Frauen, die am Tag der Wahl mindestens seit 6 Monate in der Werkstatt arbeiten. Die Zeiten vom Eingangsverfahren und Berufsbildungsbedarf werden angerechnet. 17 Wann wird gewählt? Zeitpunkt der Wahlen ( 50) Neu: Es wird in der Zeit vom 1.Oktober bis zum 30.November gewählt. Die Wahlen können zusammen mit der Wahl zum Werkstattrat erfolgen. Oder getrennt in diesem Zeitraum. Getrennte Wahlen muss der Wahlvorstand bei der Werkstattleitung beantragen. 18 Wie ist das Wahlverfahren? Wahlverfahren, Stimmabgabe durch Briefwahl

6 Seite 6 19 Wann muss der Wahlvorstand anfangen? Bestellung des Wahlvorstandes und Wahlschutz 20 Was macht der Wahlvorstand? Aufgaben des Wahlvorstandes 21 Die Namen der wahlberechtigten und wählbaren Frauen werden aufgeschrieben. Erstellung der Listen der Wahlberechtigten 22 Die Namen der wahlberechtigten und wählbaren Frauen werden in der Werkstatt bekannt gegeben. Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten 23 Das kann man tun, wenn in der Liste der wahlberechtigten Frauen ein Fehler ist. Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten 24 Die Wahl wird ausgeschrieben. Wahlausschreiben 25 Welche Namen kommen auf den Stimmzettel? Wahlvorschläge 26 Wie werden die Bewerberinnen bekannt gemacht? Bekanntmachung der Bewerberinnen 27 Wie wird gewählt? Stimmabgabe 28 So wird gewählt. Wahlvorgang 29 Wer gewinnt die Wahl?

7 Seite 7 Feststellung des Wahlergebnisses 30 Wollen die neu gewählten Frauen auch wirklich Frauenbeauftragte sein? Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl 31 So werden die neu gewählten Mitglieder vom Werkstattrat bekannt gemacht. Bekanntmachung der Gewählten 32 Wie lange werden die Wahlpapiere aufgehoben? Aufbewahrung der Wahlunterlagen 33 Das kann man tun, wenn es ein Fehler bei der Wahl gibt. Wahlanfechtung 34 Darf jemand die Wahl behindern? Wer bezahlt die Wahl? Wahlschutz und Wahlkosten

8 Seite 8 Planungshilfe für den Wahlvorstand Bestellung des Wahlvorstandes ( 19) Termin: 10 Wochen vor Ablauf der Amtszeit des Werkstattrates Neu: Es sollen auch 3 stellvertretende Mitglieder für den Wahlvorstand bestellt werden. Im Wahlvorstand soll mindestens eine Frau sein. Die Mitglieder vom Wahlvorstand dürfen nicht im Werkstattrat sein. Mitglieder vom Wahlvorstand und Kandidatinnen dürfen nicht ohne Zustimmung versetzt werden. Das gilt für 6 Monate nach der Bekanntmachung vom Ergebnis der Wahl. Briefwahl ( 18): Termin: nach Bestellung des Wahlvorstandes Erstellung der Liste der Wahlberechtigten ( 21) Termin: nach Bestellung des Wahlvorstandes Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten ( 22) Termin: nach Einleitung der Wahl Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten ( 23) Zeitraum: bis zum Beginn der Wahlhandlung Neu: Kandidatinnen und andere Beschäftigte können bis zum Beginn der Wahl Einspruch beim Wahlvorstand einlegen, wenn es einen Fehler in der Liste der Kandidatinnen gibt. Der Wahlvorstand muss spätestens bis zum Ende der Wahl über den Einspruch entscheiden. Die Entscheidung vom Wahlvorstand gilt. Wahlausschreiben ( 24) Termin: 6 Wochen vor dem Wahltag Wahlvorschläge ( 25) Zeitraum: innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlausschreibens Bekanntmachung der Bewerberinnen ( 26) Termin: spätestens 2 Wochen vor Beginn der Wahl

9 Seite 9 Festlegen wo und wann gewählt wird Termin: vor dem Wahltag Neu: Wenn der Wahlvorstand die Wahl zu den Frauenbeauftragten getrennt zur Wahl vom Werkstattrat machen möchte, muss er vorher einen Antrag bei der Werkstattleitung stellen. Wenn die Wahlen getrennt erfolgen, müssen das Datum und der Ort von beiden Wahlen festgelegt werden. Vorbereitung der Kabinen im Wahllokal Termin: vor dem Wahltag Neu: Wenn die Wahlen zur Frauenbeauftragten und zum Werkstattrat zusammen gemacht werden, empfehlen wir farbige Stimmzettel zu nehmen. Dann wissen zum Beispiel alle: Der gelbe Stimmzettel ist für die Wahl zur Frauenbeauftragten. Zusätzlich können Wahlhelfer oder Assistenz-Personen Fragen bei der Wahl beantworten. Festlegung, wann und wo die öffentliche Stimmenauszählung ist Termin: vor dem Wahltag Benachrichtigung der gewählten Frauenbeauftragten ( 30) Termin: nach der Auszählung Annahme oder Ablehnung der Wahl ( 30) Termin: nach der Auszählung Ablehnung bis 1 Woche lang nach der Auszählung Schriftliche Bekanntgabe vom Wahlergebnis Termin: durch einen Aushang 2 Wochen lang nach der Zusage der gewählten Frauenbeauftragten Wahlanfechtung ( 33) Wenn es sehr grobe Fehler bei der Wahlberechtigung, der Wählbarkeit oder dem Wahlablauf gibt, kann schriftlich ein Widerspruch zum Wahlergebnis beim Kirchengericht eingereicht werden. Das muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe vom Ergebnis der Wahl

10 Seite 10 erfolgen. Das müssen mindestens 3 Wahlberechtigte oder die Werkstattleitung machen. Danach hat die Wahl Bestandskraft das heißt: 2 Wochen nach der Zusage der gewählten Kandidatinnen (Aushang) sind die Frauenbeauftragten gewählt Die erste Sitzung des neuen Werkstattrates ( 38) Zeitraum: innerhalb 1 Woche beruft der Wahlvorstand die erste Sitzung vom Werkstattrat ein Neu: Dazu soll auch die Frauenbeauftragte eingeladen werden. So können alle abstimmen, wie sie zusammenarbeiten wollen. Im 1. Monat nach der Bekanntgabe vom Wahlergebnis der Frauenbeauftragten soll eine Besprechung mit der Werkstattleitung erfolgen. Dort wird abgestimmt, wie die Frauenbeauftragte mit der Werkstattleitung zusammen arbeiten will. Die Treffen sollen regelmäßig erfolgen. Zum Beispiel: 1x pro Monat. Ein vorbereitetes Musterbeispiel Ablauf der Werkstattratswahl steht im Internet unter: als Download zur Verfügung.

11 Seite 11 Wahlausschreiben für die Wahl von Frauenbeauftragten Am ist die Wahl zur Frauenbeauftragte der. Name der Einrichtung Wer kann wählen? Alle Frauen, die in der Werkstatt arbeiten, die in der Liste der wahlberechtigten Frauen aufgeführt sind, dürfen wählen. Nicht wählen dürfen beschäftigte Frauen, die im Eingangsverfahren oder in der Beruflichen Bildung sind. Wer kann gewählt werden? Alle Frauen, die in der Liste der wählbaren Frauen aufgeführt sind und folgende Voraussetzungen erfüllen: Wichtige Voraussetzungen: Die Kandidatinnen müssen schon länger als 6 Monate in einer Werkstatt der arbeiten. Name der Einrichtung Arbeitsbeginn vor dem und die Kandidatinnen müssen in der Liste der wählbaren Frauen aufgeführt sein. Die Zeit des Eingangsverfahrens und der Beruflichen Bildung werden angerechnet. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen müssen von mindestens 3 wahlberechtigten Frauen unterstützt werden. Sie selbst muss auch zustimmen.

12 Seite 12 Vom bis zum können Kandidatinnen mit dem Formular Wahlvorschlag benannt werden. Die Wahlvorschläge sind abzugeben bei Name, Ort Der Wahlvorstand entscheidet dann über die Zulassung zur Wahl. (Nur ordnungsgemäße Vorschläge können berücksichtigt werden.) Seit dem hängen die Listen der wahlberechtigten und wählbaren Frauen aus. Falls Ihr Name nicht auf der Liste der wahlberechtigten oder der wählbaren Frauen steht, wenden Sie sich bitte bis zum an den Wahlvorstand.

13 Seite 13 Orte für Informationen zur Wahl Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (neu 2017): Ort Liste der wahlberechtigten Frauen: Ort Liste der Kandidatinnen: (ab dem ) Wahlvorschläge sind bis zum abzugeben. Anträge auf Briefwahl per Postzustellung sind bis zum abzugeben. Einsprüche gegen die Liste der wahlberechtigten und wählbaren Frauen sind bis zum abzugeben. Sonstige Erklärungen gegenüber dem Wahlvorstand sind abzugeben bei Name, Ort Ort Der Wahlvorstand: Name, Vorname Gruppe/ Abteilung Funktion Name, Vorname Gruppe/ Abteilung Funktion Name, Vorname Gruppe/ Abteilung Funktion

14 Seite 14 Stellvertretende Mitglieder vom Wahlvorstand: Name, Vorname Gruppe/ Abteilung Funktion Name, Vorname Gruppe/ Abteilung Funktion Name, Vorname Gruppe/ Abteilung Funktion Ort/ Datum Vorsitzende/r Mitglied Eine Vorlage zur Vorstellung des Wahlvorstandes finden Sie auf Seite 15.

15 Seite 15 Die Wahl! Alle vorgeschlagenen Kandidatinnen kommen mit Foto und Name auf eine Liste. Die Liste der Kandidatinnen wird spätestens 2 Wochen vor dem Wahltag ausgehängt. Am Wahltag können nur werkstattbeschäftigte Frauen gewählt werden, die auf der Liste der Kandidatinnen benannt sind. Wahltag: Wo: Ort Wann: von: Uhrzeit bis: Uhrzeit Das Wahlergebnis Nach der Wahl zählt der Wahlvorstand die Stimmen aus und stellt das Wahlergebnis fest. An der Auszählung können alle Beschäftigten als Gäste teilnehmen. im Raum Ort ab: Uhrzeit Eine Vorlage für das Ergebnis der Wahl zum Werkstattrat finden Sie auf Seite 18.

16 Seite 16 Liste der Kandidatinnen für die Wahl zur Frauenbeauftragten am: Jeder Wähler hat Stimmen, deshalb bitte Kandidinnen ankreuzen. Kommentar [nie1]: Lieber Udo, wenn ich die 3 Kommentare auf der Seite Formatiert hervorheben wegnehme, verschwinden auch die Bilder der Kandidaten. Kriegst Du das weg?? Name Name Name Gruppe Gruppe Gruppe Name Name Name Gruppe Gruppe Gruppe

17 Seite 17 Erklärung der Assistenz-Person zur Stimmabgabe ( 28 Absatz 4) 1. Meine Hilfe beschränkt sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin bei der Stimmabgabe. 2. Ich werde mich jeglicher Beeinflussung enthalten. 3. Ich verpflichte mich zur Geheimhaltung aller Kenntnisse über die Stimmabgabe. 4. Diese Erklärung bezieht sich auf die Hilfeleistungen bei allen weiblichen Personen, die mich beim Wahlvorstand als Assistenz-Person benannt haben. Ort/ Datum Unterschrift der Assistenz-Person

18 Seite 18 Antrag auf Briefwahl ( 18) abzugeben bei (Wahlvorstand):... Name, Ort Hiermit stelle ich:... Name des Antragstellers beschäftigt in der Werkstatt:... Name der Einrichtung für die Wahl zur Frauenbeauftragten am: den Antrag auf Briefwahl. Die entsprechenden Unterlagen (Stimmzettel, Wahlumschlag, größerer Umschlag mit Briefmarke, mit Anschrift vom Wahlvorstand und Info: Schriftliche Stimmenabgabe) bitte ich, mir persönlich auszuhändigen. bitte ich, Frau/ Herrn. auszuhändigen. bitte ich, mir per Post zu übersenden. Wir empfehlen: Bei Postzustellung muss der Antrag auf Briefwahl mindestens 1 Woche vor dem Wahltag gestellt werden. Neu: Ein Wahlbrief ist ungültig, wenn er erst nach dem Ende der Wahl eingegangen ist. Adresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort Ort/ Datum Unterschrift des Antragstellers

19 Seite 19 Beiblatt zu den Briefwahlunterlagen Information zur Durchführung der Briefwahl Sie haben insgesamt Stimme/n, die Sie verteilen können. Ihr Wahlzettel muss bis zum Uhrzeit beim Wahlvorstand eingegangen sein.

20 Seite 20 Wahlvorschlag für die Wahl der Frauenbeauftragten am: Wir schlagen als Kandidatin Frau: für die Wahl als Name, Vorname Frauenbeauftragte vor. Name, Vorname Name, Vorname Name, Vorname Unterschrift Unterschrift Unterschrift Mein Name steht auf der Liste der wählbaren Frauen. Ich bin damit einverstanden, dass ich in die Liste der Kandidatinnen zur Wahl der Frauenbeauftragten aufgenommen werde. Ort/ Datum Unterschrift

21 Seite 21 Wahlberechtigte Frauen im Arbeitsbereich der Werkstatt Lfd. Nr. Name Vorname Gruppe

22 Seite 22 Wahl von Frauenbeauftragten am: Der Wahlvorstand stellt sich vor Wahlvorschläge, Einsprüche, Anträge auf Briefwahl und sonstige Erklärungen gegenüber dem Wahlvorstand sind abzugeben bei: Name Name Name Gruppe Gruppe Gruppe Mitglied Mitglied Vorsitzende/ r Die stellvertretenden Mitglieder vom Wahlvorstand stellen sich vor: Name Name Name Gruppe Gruppe Gruppe Mitglied Mitglied Vorsitzende/ r Assistent des Wahlvorstandes ist:... Ort/ Datum Unterschrift Wahlvorstandsvorsitzende/r

23 Seite 23 Liste der Kandidatinnen zur Wahl von Frauenbeauftragten Lfd. Nr. Name Vorname Gruppe

24 Seite 24 Wahlzettel für die Wahl von Frauenbeauftragten am: Jede Wählerin hat Stimmen, deshalb bitte Kandidatinnen ankreuzen. Name Name Name Gruppe Gruppe Gruppe Name Name Name Gruppe Gruppe Gruppe

25 Seite 25 Ergebnis der Wahl zur Frauenbeauftragten ( 29) Zahl der abgegebenen Stimmzettel: (einschließlich Briefwahl) Zahl der gültigen Stimmzettel: Zahl der ungültigen Stimmzettel: Stimmenzahl der Kandidatinnen : Vor- und Nachname Stimmenanzahl Ort/ Datum Unterschrift Vorsitzende/r des Wahlvorstandes Unterschrift Mitglied des Wahlvorstandes

26 Seite 26 Die Arbeitshilfen für die Wahl vom Werkstattrat wurden vom Beirat der Menschen mit Behinderung im Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.v. (BeB) im Rahmen seiner Sitzungen erstellt und zusammengetragen. Die Mitglieder des Beirates sind: Ines Bachmann Evangelische Stiftung, Neuerkerode Herbert Baum Diakonie Kork/ Wohnverbund, Kehl-Kork Udo Dahlmann (Vorsitzender) Nordthüringer Werkstätten ggmbh, Nordhausen Herr Klaus Dieter Krause Ev. Diakoniewerk Zoar, Kaiserslautern Marianne Münz Diakonie Werkstätten kreuznacher diakonie, Bad Kreuznach Michael Proske Hoffnungstaler Stiftungen Lobetal, Storkow Claudia Thiele Christlicher Körperbehindertenverband Sachsen e. V., Chemnitz Maik Tiedtke (stellvertretender Vorsitzender) Diakoniesche Leipziger ggmbh/ Diakonie am Thonberg, Leipzig Weitere Informationen erhalten Sie unter:

27 Seite 27 Haben sie noch Fragen? Ansprechpartner: Udo Dahlmann Nordthüringer Werkstätten gemeinnützige GmbH Hinter der Steinmühle Nordhausen Telefon: (03631) Telefax: (03631) beirat-mmb@beb-ev.de Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.v. (BeB) Claudia Niehoff Invalidenstraße Berlin Telefon: (030) Telefax: (030) niehoff@beb-ev.de Weitere Arbeitshilfen für den Werkstattrat Broschüre in Leichter Sprache: Regeln für den Werkstatt-Rat. Broschüre in Leichter Sprache: Die Wahlen vom Werkstatt-Rat Broschüre in Leichter Sprache: Die Frauen-Beauftragte erhalten Sie als Download über die Geschäftsstelle des: Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.v. (BeB) Invalidenstraße Berlin Telefon: (030) Telefax: (030) info@beb-ev.de BeB, Mai 2017

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