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1 PHV, _BDB Kundenempfehlung PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Entsprechend dem modifizierten VVG (Versicherungsvertragsgesetz) finden Sie nachfolgend eine Zusammenfassung unserer Kundenempfehlung für die: PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG BOXflex der AXA VERSICHERUNG AG Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, weil sie für Personen- oder Sachschäden, die Sie im privaten Bereich Dritten zufügen, in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen haften. Wir empfehlen die Privathaftpflichtversicherung BOXflex der AXA VERSICHERUNG AG, weil sie ein umfangreiches Leistungspaket zum günstigen Tarif anbietet. in der Privathaftpflichtversicherung eine Ausfalldeckung integriert ist, die auch Schäden, die Ihnen von nicht versicherten, zahlungsunfähigen Personen zugefügt werden, übernimmt. sich die AXA VERSICHERUNG AG auch bei volljährigen Personen nicht auf eine Deliktunfähigkeit beruft Wir empfehlen die AXA VERSICHERUNG AG Mit Beitragseinnahmen von 10,5 Milliarden Euro 2014, mehr als acht Millionen Kunden und rund Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zählt AXA zu den größten Versicherungsund Finanzdienstleistungsgruppen in Deutschland. Auf der letzten Seite dieser Beratungsdokumentation finden Sie ein enblatt, das durch das neue VVG zwingend vorgeschrieben ist. Bitte senden Sie dieses enblatt für eine zügige Bearbeitung zusammen mit Ihrem Versicherungsantrag an GL. Bestandteil dieser Beratungsdokumentation sind die ungekürzten Versicherungsbedingungen unserer oben genannten Empfehlungen. Wir senden Ihnen diese auf Wunsch per zu. Sie stehen Ihnen auch auf unserer Internetseite (Sachversicherungen) als Download zur Verfügung.

2 Seite 2 von 10 Beratungsdokumentation PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Unverzichtbarer Schutz für jeden An einer modernen Privat-Haftpflichtversicherung führt heutzutage kein Weg mehr vorbei. Die alltäglichen Risiken sind unübersehbar geworden und Missgeschicke oder Unfälle passieren schneller als man denkt. Das gilt vor allem für Familien mit Kindern. Selbst durch kleinste Unachtsamkeiten können Kosten auf Sie zukommen, mit denen Sie nicht gerechnet haben. Verursachen Sie beispielsweise unabsichtlich als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, können die Personen- und Sachschäden sehr schnell einen sechs- oder sogar siebenstelligen Betrag erreichen. Das Gesetz verpflichtet Sie zur Haftung Nach 823 BGB müssen Sie einen Schaden zu ersetzen, den Sie einem Dritten zugefügt haben: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Sie haften folglich bei Verschulden für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen. Sofern der Geschädigte einen gerichtlichen Titel gegen Sie erwirkt hat, kann er diesen Anspruch 30 Jahre geltend machen. Wer also keine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen hat, gefährdet nicht nur die eigene Existenz, sondern auch die des Geschädigten. Schützen Sie sich für den Fall, dass Sie unschuldig geschädigt wurden Eine Standard-Privathaftpflichtversicherung schützt Sie nicht, wenn Sie selbst schuldlos geschädigt werden. Immer mehr Menschen haben keine Privathaftpflichtversicherung und können für Schäden, die sie verursacht haben, nicht aufkommen. Das hat für den schuldlos Geschädigten oft fatale Folgen. Achten Sie deshalb beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, dass dieser zusätzliche Versicherungsschutz, die sogenannte Ausfalldeckung, bis zu einer vereinbarten Deckungssumme mitversichert ist. Optimaler Versicherungsschutz für Familien mit Kleinkindern Schäden, die Kleinkinder bis zu einem Alter von 7 Jahren verursachen, werden von der Versicherungsgesellschaft im Normalfall nur übernommen, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dies nachweisen können. Kleinkinder bis zum Alter von 7 Jahren sind deliktunfähig und somit für ihre Handlungen nicht verantwortlich. In dem von uns vorgeschlagenen Produkt BOXflex verzichtet die AXA auf den Nachweis der Aufsichtspflichtverletzung für Schäden von deliktunfähigen Kleinkindern. Haftpflichtversicherungen mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis Unsere Privathaftpflichtversicherung setzt genau dort an, wo andere Produkte aufhören. Neben den marktüblichen Deckungen haben wir verschiedene Deckungserweiterungen und Erhöhungen, die in dieser Kombination fast konkurrenzlos sind. Und das zu besonders fairen Tarifen, speziell für Familien, Alleinstehende oder Paare. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können die Prämien deutlich gesenkt werden.

3 Seite 3 von 10 Die Highlights: Schäden durch nicht deliktfähige mitversicherte Erwachsene bis 10 Mio. EUR für Personenschäden (subsidiär) und EUR für Sachschäden Regressverzicht auch bei unverheirateten Paaren Tätigkeit als Tagesmutter ist mitversichert Unverheiratete alleinstehende Mitbewohner sind mitversichert (keine WGs) Heizöltank bis Liter im selbstbewohntem Haus ist mitversichert Nutzung eigener Surfbretter mitversichert Bauherrenrisiko Sachschäden durch allmähliche Einwirkung Gefälligkeitsschäden Abhandenkommen fremder Schlüssel bis EUR Wer ist versichert? Bei Mehrpersonen-Haushalten Versicherungsnehmer und alle weiteren, dauerhaft im Haushalt lebenden Personen, weltweit, ohne zeitliche Befristung, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), auch wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht: während der gesamten Ausbildung, (schulische / berufliche Ausbildung; Lehre und/oder Studium auch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen, Praktika) während des Zivil- oder Grundwehrdienstes einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres während einer Übergangszeit nach Ausbildung, Studium, Zivil- oder Grundwehrdienst einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, längstens drei Monate die bisher mit in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen bis zu drei Monate nach Auszug, soweit aus die bisher einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann übergegangene Regressansprüche von öffentlichen Versicherungsträgern, Sozialhilfeträgern und anderen Versicherungsträgern Bei Zweipersonen-Haushalten Versicherungsnehmer und eine weitere dauerhaft im Haushalt lebenden Personen, weltweit, ohne zeitliche Befristung, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt ein Kind (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekind), auch wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht: während der gesamten Ausbildung, (schulische / berufliche Ausbildung; Lehre und/oder Studium auch Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen, Praktika) während des Zivil- oder Grundwehrdienstes einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres während einer Übergangszeit nach Ausbildung, Studium, Zivil- oder Grundwehrdienst einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Grundwehrdienstes oder des freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, längstens drei Monate die bisher mit in häuslicher Gemeinschaft lebende Person bis zu drei Monate nach Auszug, soweit aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann übergegangene Regressansprüche von öffentlichen Versicherungsträgern, Sozialhilfeträgern und anderen Versicherungsträgern Bei Einpersonen-Haushalten Versicherungsnehmer, weltweit, ohne zeitliche Befristung, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt übergegangene Regressansprüche von öffentlichen Versicherungsträgern, Sozialhilfeträgern und anderen Versicherungsträgern

4 Mitversicherte Personen Seite 4 von 10 Personen, die zugunsten der versicherten Personen Rettungs- oder Hilfshandlungen vornehmen Personen, die aus Gefälligkeit für die versicherten Personen Handlungen vornehmen Hausangestellte, Au-Pair, Babysitter, Pflegepersonen und sonstige beschäftigte Personen aus ihrer Tätigkeit für die versicherten Personen Minderjährige, die bei den versicherten Personen zu Besuch sind und für die diese die Aufsichtspflicht haben, soweit aus einer anderweitig bestehenden Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann Angehörige bis zweiten Grades der versicherten Personen in Alten- oder Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit aus einer anderweitig bestehenden Haftpflichtversicherung kein Ersatz erlangt werden kann Haushalt, Familie und sonstige Tätigkeiten/Eigenschaften Forderungsausfallversicherung inkl. Rechtsschutzversicherung bis 1 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Selbstbeteiligung von Euro (Baustein Premium: bis 10 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Selbstbeteiligung von Euro) Schäden durch nicht deliktsfähige mitversicherte Kinder bis 10 Mio. Euro für Personenschäden (subsidiär) und Euro für Sachschäden Schäden durch nicht deliktsfähige mitversicherte Erwachsene bis 10 Mio. Euro für Personenschäden (subsidiär) und Euro für Sachschäden Kinderpflegeperson mit und ohne Verdienst Abhandenkommen von fremden Schlüssel/Code-Cards bis Euro inkl. 14 Tage Objektschutz (Baustein Premium: bis Euro inkl. 21 Tage Objektschutz) ehrenamtliche Tätigkeit (im gesetzlichen Sinn) und soziales Engagement Gefälligkeitsschäden Schäden bei der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstiger Diskriminierung (Schäden gemäß AGG) Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten (Internetschäden) Kaution im Ausland bis Euro Schäden an gemieteten, geliehenen, gepachteten, unentgeltlich überlassenen beweglichen Sachen bis Euro Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen bis Euro Haushalt, Familie und sonstige Tätigkeiten/Eigenschaften Ausübung von Sport (außer Jagd), auch Radrennen inkl. Vorbereitung Erlaubter, privater Waffenbesitz und -gebrauch inkl. Munition (nicht Jagd) Gebrauch und Besitz von Fahrrädern, auch Pedelecs und/oder E-Bikes mit Anfahrhilfe bis 25 km/h (sofern nicht versicherungspflichtig) Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge Kfz (auch Gabelstapler) mit nicht mehr als 6 km/h Kfz-Anhänger (sofern nicht versicherungspflichtig) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h (sofern nicht zulassungs-/nicht versicherungspflichtig) auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz und Kfz-Anhänger auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen / Golfcaddies (sofern nicht zulassungs-/nicht versicherungspflichtig) Kranken- und Elektrorollstühle (sofern nicht versicherungspflichtig) Besitz und Verwendung von ferngesteuerten Landfahrzeug- und Wasserfahrzeugmodellen Sachschäden, die Dritten entstehen, durch manuelle Reinigungs-/Pflegearbeiten bei Kfz und Kfz- Anhängern Sachschäden, die Dritten entstehen, durch PKW-Mitfahrer beim Öffnen der Kfz-Tür

5 Seite 5 von 10 gelegentlicher Gebrauch fremder versicherungspflichtiger KFZ im Europäischen Ausland u. Anrainerstaaten des Mittelmeeres (sog. Mallorca-Deckung) eigene und fremde Motorboote ohne Führerscheinpflicht gelegentlicher Gebrauch fremder Motorboote mit Führerscheinpflicht eigene Segelboote mit Segelfläche bis 12 qm oder 4m Rumpflänge fremde Segelboote eigene und fremde Surfbretter eigene und fremde Windsurfbretter eigene und fremde Kite-Sailing-Geräte (ohne Versicherungspflicht) eigene und fremde Jetski fremde und eigene Ruder- & Schlauchboote ohne Motor Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen bis 5 kg Startgewicht (unabhängig ob diese Flugmodelle der Versicherungspflicht unterliegen oder durch Motoren oder durch Treibsätze angetrieben werden) Immobilien Selbstgenutzte Wohnungen (jeweils einschließlich Gärten und Garagen) Selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser (jeweils einschließlich Gärten und Garagen) Selbstgenutzte Ferienwohnungen (jeweils einschließlich Gärten und Garagen) Selbstgenutzte Wochenendhäuser (einschließlich Gärten und Garagen) Gewerbeflächenanteil bis 50 % bei mitversicherten Risiken Selbstgenutzte Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden (Schuppen, Gerätehäuser, etc.) Selbstgenutzte Wohnwagen (dauerhaft abgestellte und nicht im versicherungspflichtigen Gebrauch) Vermietung einzelner (Wohn-)Räume / Garagen zu privater oder gewerblicher Nutzung Gemeinschaftsanlagen mitversicherter Risiken (z.b. gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Wäschetrockenplätze, Garagenhöfe, Abstellplatz für Mülltonnen), ohne den eigenen Miteigentumsanteilsschaden Streu-, Räum- und Reinigungspflicht Sachschäden durch häusliche Abwässer Mietsachschäden Mietsachschäden an mobilen Gegenständen in Hotels und gemieteten Ferienhäusern/-wohnungen unbebaute Grundstücke bis qm Nachhaftung bei Immobilien, wenn unsere Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand gewerblich und privat genutzte Photovoltaik- und/oder Solaranlagen auf mitversicherten Immobilien/Grundstücken Gewässerschadenhaftpflicht Ober- und unterirdische Heizöltanks versicherter Immobilien bis l/kg Anlagendeckung für private Abwassergruben selbstgenutzter Immobilien Restrisiko (bei Gewässerschäden) selbstgenutzter Immobilien Schäden an unbeweglichen Sachen durch Heizölaustritt selbstgenutzter Immobilien Rückstau des Straßenkanals selbstgenutzter Immobilien Tiere Halten zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere und Bienen (nicht Hunde, Pferde und Rinder sowie das gewerbsmäßige Halten von Nutztieren oder wilder Tiere) Blindenführhund, Behindertenbegleithunde sowie Hör- und Signalhunde Benutzung fremder Pferde und fremder Fuhrwerke nicht gewerbsmäßiges Hüten fremder Hunde/Pferde (sofern aus einer anderen Versicherung kein Ersatz verlangt werden kann)

6 Seite 6 von 10 Sonstiges Bauvorhaben für das selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhaus Allmählichkeitsschäden Nachhaftung bei Immobilien, wenn unsere Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand Gewerblich und privat genutzte Photovoltaik- und/oder Solaranlagen auf mitversicherten Immobilien/Grundstücken selbständige nebenberufliche Tätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von Euro Aufgrund betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasster Tätigkeiten eingetretene Sachschäden gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten/Personenschäden gegenüber sonstigen Dritten bis Euro Leistungs Update Garantie (Innovationsklausel) Ausübung dienstlicher Verrichtungen während des Zivildienstes oder Grundwehrdienstes Teilnahme an Wehrübungen der Bundeswehr - max. 3 Monate Sachschäden (auch Abhandenkommen) an persönlichen Ausrüstungsgegenständen während des Ziviloder Grundwehrdienstes sowie bei Teilnahme an Wehrübungen der Bundeswehr bis max. 50 % des Messbetrages der Einziehungsrichtlinie Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Rad- und Kettenfahrzeugen sowie von nicht versicherungspflichtigen Luft- und Wasserfahrzeugen während des Zivil- oder Grundwehrdienstes sowie bei Teilnahme an Wehrübungen der Bundeswehr bis max. 50 % des Messbetrages der Einziehungsrichtlinie Sonstiges für neu hinzukommende Personen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden beitragsfrei bis zur nächsten Hauptfälligkeit und bis zur Versicherungssumme für neu hinzukommende Risiken bei Personen-, Sachschäden Vermögensschäden beitragsfrei bis zur nächsten Hauptfälligkeit und bis zur Versicherungssumme Welche Leistungen erbringt Ihr Haftpflichtversicherer im Schadenfall? Die Haftpflichtversicherung stellt Sie von Schadenersatzansprüchen frei, die gegen Sie erhoben werden, und koordiniert die Abwicklung des Versicherungsfalls. Die Leistungen im Versicherungsfall: Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadenersatz verpflichtet sind Wiedergutmachung des Schadens Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen In diesem Rahmen werden Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt und finanziell getragen Wichtige Hinweise: Glasbruchschäden an Mietsachen sind nicht mitversichert, da Glasbruch separat versichert werden kann. Checken Sie Ihre Versicherung Wenn Sie wissen wollen, ob Sie im Vergleich zu Ihrer jetzigen Versicherung Prämien einsparen, oder die Leistungen verbessern können, dann lassen Sie sich ein Vergleichsangebot ausarbeiten. Bitte schicken Sie uns eine Kopie Ihrer Police mit. Ihre Fragen zur Privathaftpflichtversicherung beantworten wir Ihnen gerne auch telefonisch unter Telefon: Wichtiger Hinweis: Die neue Vermittlerrichtlinie und das seit 1. Januar 2008 gültige reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verpflichten uns, Ihnen bestimmte Informationen zur Kenntnis zu bringen. Bitte senden Sie uns das enblatt auf der letzten Seite zusammen mit dem Antrag zurück. Mit Ihrer bestätigen Sie die vorgeschriebenen Informationen in klarer und verständlicher Weise erhalten zu haben.

7 Antrag Seite 7 von 10 Fax an: 040 / BOXflex Privathaftpflichtversicherung Antrag zur Privathaftpflichtversicherung faxen, oder per Post einsenden an: GL Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32, Orga-Nr.: 10 /48/00/0326 Deckungsauftrag-AXA zu Rahmennummer 3861 Neu Ersatz Zahlweise: 1/4-jährlich (+5 %) 1/2-jährlich (+3 %) jährlich Herr Frau Zahlung: per Rechnung per LEV (Sepa-Mandat bitte beifügen) Zuname Beginn (mittags Uhr) Ablauf (mittags Uhr) Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Die Versicherungsdauer beträgt mind. 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um 1 Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Versicherungen sind voneinander unabhängige, rechtlich selbständige Verträge. Alle im Folgenden aufgeführten Beiträge sind Jahresnettobeiträge bei einer Laufzeit von 1 Jahr zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer. Haftpflichtversicherung nach AHB Privater Bereich (Versicherungssumme jeweils pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden) Privathaftpflichtversicherung (PHV) Deliktunfähigkeit ( 827 BGB) mitversichert bis zu VS 10 Mio EUR 10 Mio EUR Personenschäden EUR für Sachschäden VS 10 Mio. EUR 150 EUR SB im Schadenfall 10 Mio EUR Personenschäden EUR für Sachschäden Einpersonenhaushalt / Single 52,03 EUR 41,62 EUR Zweipersonenhaushalt / Paar Name der mitversicherten Person: 60,71 EUR 48,56 EUR Zweipersonenhaushalt / Single + Kind 60,71 EUR 48,56 EUR Mehrpersonenhaushalt / Familie Namen der mitversicherten Personen: 72,20 EUR 57,76 EUR Vorschäden/Vorversicherer Vorschäden (auch unversicherte) ja nein Vorversicherer ja nein Haftpflicht Anzahl/Höhe in den letzten 5 Jahren Gesellschaft Vs.-Schein-Nr. Gekündigt durch en Ort/Datum Antragsteller/in Vermittler/Makler Sie können Ihre Vertragserklärung bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-bedingungen sowie der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Eine Erklärung in Textform (z.b. Fax oder ) ist ausreichend. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AXA Versicherung AG, Köln. Sofern der in diesem Antrag genannte Versicherungsbeginn vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt, bin ich damit einverstanden, dass der Versicherungsschutz beitragspflichtig vor Ablauf dieser Frist beginnt. Widerrufsfolgen Im Falle des Widerrufs steht uns die Prämie für den Zeitraum vom Versicherungsbeginn bis zum Zugang Ihrer Widerrufserklärung bei uns zu. Eine etwaig darüber hinaus geleistete Prämie werden wir Ihnen erstatten. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie den Ihnen zuvor überlassenen Versicherungsbedingungen entnehmen.

8 Seite 8 von 10 KUNDENINFORMATION Nach der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und Beratung (VersVermV) zwingend vorgeschrieben. Im Rahmen des ersten Kontaktes und vor Abschluss des gewünschten Versicherungsschutzes erhalten Sie gemäß 11 VersVermV nachfolgende Informationen. 1. Vermittler: GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32, ; 2. Die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH verfügt über eine Gewerbeerlaubnis nach 34d Abs.1 GewO als Versicherungsmaklerin und ist unter der Registernummer D-566A-KSCD4-03 in das Vermittlerregister nach 11a GewO eingetragen. Er ist als Vermittler Ansprechpartner in den vereinbarten Versicherungsangelegenheiten und persönlich verantwortlich für seine Beratung nach 60, 61 und 63 VVG. Sollten Sie mit der Beratung durch Ihren Vermittler im Einzelfall nicht zufrieden sein, so können Sie sich jederzeit an die GL Götz Lebuhn Versicherungsmakler GmbH als Ihren Vertragspartner wenden. 3. Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 % an oder von Versicherern oder deren Muttergesellschaften; 4. Sofern Sie die Eintragungen im Vermittlerregister überprüfen möchten, so können Sie dies über die Internetseite oder unter Telefon: (0 180) (Festpreis 0,20 /Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 /Anruf) oder bei der DIHK e.v., Breite Straße 29, Berlin, Telefon: 030/ , Internet: als registerführende gemeinsame Stelle nach 11a GewO jederzeit veranlassen. 5. Sofern Sie mit den Dienstleistungen einmal nicht zufrieden sein sollten, können Sie folgende Stellen als außergerichtliche Schlichtungsstellen anrufen: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach Berlin Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Postfach Berlin 6. Belehrung: Bei Streitigkeiten aus der Tätigkeit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages kann der Kunde das Beschwerde- und Streitschlichtungsverfahren gegenüber dem Versicherungsmakler bei einem Ombudsmann gemäß der Verfahrensordnung einleiten. Hiermit wurden Sie über Ihre gesetzlichen Rechte belehrt. Mit der auf dem enblatt bestätige ich, die Kundeninformationen in klarer und verständlicher Weise erhalten zu haben.

9 Seite 9 von 10 Versicherungsbedingungen Laut VVG (Versicherungsvertragsgesetz) müssen Ihnen die Versicherungsbedingungen der angebotenen Versicherungen übermittelt werden. Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil unseres Angebotes und werden Ihnen per oder Fax zugesandt. Sie können auch von unserer Internetseite (Bereich Sachversicherungen) heruntergeladen werden. Versicherungsbedingungen für die Privathaftpflichtversicherung der AXA VERSICHERUNG AG Allgemeine_Bedingungen_VIP Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung I. Bedeutung dieser Erklärung und Widerrufsmöglichkeit Ihre personenbezogenen Daten benötigen wir insbesondere zur Einschätzung des zu versichernden Risikos (Risikobeurteilung), zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch, zur Überprüfung unserer Leistungspflicht, zu Ihrer Beratung und Information sowie allgemein zur Antrags-, Vertragsund Leistungsabwicklung. Personenbezogene Daten dürfen nach geltendem Datenschutzrecht nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (Datenverwendung), wenn dies ein Gesetz ausdrücklich erlaubt oder anordnet oder wenn eine wirksame Einwilligung des Betroffenen vorliegt. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Verwendung Ihrer allgemeinen personenbezogenen Daten (z. B. Alter oder Adresse) erlaubt, wenn es der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses dient ( 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Das gleiche gilt, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt ( 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG). Die Anwendung dieser Vorschriften erfordert in der Praxis oft eine umfangreiche und zeitintensive Einzelfallprüfung. Auf diese kann bei Vorliegen dieser Einwilligungserklärung verzichtet werden. Zudem ermöglicht diese Einwilligungserklärung eine Datenverwendung auch in den Fällen, die nicht von den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst werden. Die Einwilligung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam. Sie wirkt unabhängig davon, ob später der Versicherungsvertrag zustande kommt. Es steht Ihnen frei, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Dies lässt aber die gesetzlichen Datenverarbeitungsbefugnisse unberührt. Sollte die Einwilligung ganz oder teilweise verweigert werden, kann das dazu führen, dass ein Versicherungsvertrag nicht zustande kommt.

10 Seite 10 von 10 UNTERSCHRIFTENBLATT Nach dem neuen VVG (Versicherungsvertragsgesetz, gültig seit 1.Januar 2008, zwingend vorgeschrieben. Angebot Durch meine bestätige ich, dass ich die Kundenempfehlung auf der Seite 1 erhalten, gelesen und verstanden habe. Antrag Durch meine bestätige ich, dass ich die Beratungsdokumentation für die beantragte Versicherung erhalten, gelesen und verstanden habe. Ich beantrage folgende Versicherungen: Privathaftpflichtversicherung BOXflex der AXA VERSICHERUNG AG (Seite 7) Vertragspflege Zur Sicherstellung einer lückenlosen Betreuung besonders auch bei Schäden, bei Tod, Krankheit oder Geschäftsaufgabe des Versicherungsmaklers, erkläre ich mich einverstanden, dass die GL Versicherungsmakler GmbH meine von GL betreuten Verträge auf einen Rechtsanwalt, Makler oder Assekuradeur übertragen kann. Kundeninformation Durch meine bestätige ich, dass ich die Kundeninformationen auf Seite 8 erhalten, gelesen und verstanden habe und über meine gesetzlichen Rechte belehrt wurde. Versicherungsbedingungen Durch meine bestätige ich, dass ich die Versicherungsbedingungen für die beantragte Versicherung erhalten, gelesen und verstanden habe. 40. Allgemeine Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung (C ) Widerrufsbelehrung Ich kann meine Vertragserklärung bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins und der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per Fax oder ) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: AXA Versicherung AG, Dovestraße 2-4, Berlin oder an GL Versicherungsmakler GmbH, Kuhredder 32,. Datenschutz Durch meine bestätige ich, dass ich die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Seite 9 erhalten, gelesen und verstanden habe. Ort, Datum

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