«Ökologische Steuerreform» im Kontext der «Energiewende»

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1 im Kontext der «Energiewende» «Ein Berg hat eine Maus geboren» Samstag, 20. Februar 2016, Uhr Studienlehrgang, Eco Economics, Private Hochschule Wirtschaft Bern, Max-Daetwyler-Platz 1, 3014 Bern Dr. Ruedi Meier, Präsident energie-cluster.ch Monbijoustrasse 35, 3011 Bern Zuletzt bearbeitet am

2 Inhaltsverzeichnis 1. : Von der Theorie zur Praxis 2. Alte Idee: Umweltabgaben für die Schweiz Energieabgabe Sätze nach der Einführungszeit 2.2. Abgabe in % der heutigen Preise 2.3. Einnahmen aus Umweltabgaben und Rückerstattung 3. Vom Fördersystem zum Lenkungssystem: Zielsetzungen aktueller Stand 3.1. Energiestrategien 2050: Ziele 3.2. Energiestrategien 2050: Etappen 3.3. Verfassungsartikel: Klima- und Stromabgaben 3.4. Exemplarische Umsetzungsmöglichkeiten - Fazit 3.5. Wo stehen wir? 3.6. KEV Vergütungssätze ab 1. April Fazit 4. Wie weiter? Pragmatisches Vorgehen 4.1. Klare Priorität auf Lenkungsabgabe mit hoher Berechenbarkeit 5. Schlussfolgerung: «Ein Berg hat eine Maus geboren»

3 1. Ökologische Steuerreforum (ÖSR) Von der Theorie zur Praxis Grundsätze Hypothesen Internalisierung externe Kosten: MIV ca. CHF 12 Mrd. CHF, CO 2 : ca. 3 Mrd. CHF Atomunfall/GAU CHF Mrd. CHF. Richtige Preissignale setzen Externe Kosten: Hohe Ungewissheiten, Streuung: Politisch wenig akzeptiert Emissions- oder Verbrauchsziele setzen: z. B. Minus 30% CO 2 bis 2020, 1t CO 2 bis 2050/2100 Dreifache Dividende durch ökologische Steuerreform 1. Verbesserung der Umweltqualität Wohlfahrtsgewinne 2. Geringerer Verwaltungsaufwand - Beseitigung von verzerrenden Steuern, z. B. hohe Sozialabgaben, negative Beschäftigungseffekte beseitigen 3. Dynamische volkswirtschaftliche Auswirkungen: Nutzen grosser Innovationspotenziale First Mover Advantages Anreize setzen ÖSR = Marktwirtschaftliches Instrument 1. Priorität in Volkswirtschaftslehre

4 Von der Theorie zur Praxis Wirksamkeit? Negative Aspekte? Wirksamkeit von Preissignalen? x-fach bewiesen (Elastizitäten 0,2-0,8) kurz-, mittel-, langfristige Effekte flankierende Massnahmen mitentscheidend Wachstumsbremsen: fehlende Aussenhandelsneutralität? Energieintensive Betriebe werden ins Ausland verlagert? - Ausnahmen Standortattraktivität? Ineffizienz wegen fehlender Staatsquotenneutralität volle Rückerstattung an Bevölkerung und Wirtschaft Negative Verteilungswirkungen? Rückerstattung pro Kopf und Arbeitsplätze: Degressive Erhebung, Progressive Rückerstattung Negative Aspekte beseitigen, Optimalen Massnahmen-Mix suchen! Zentrales Problem: Politische Akzeptanz Viele Gewinner Umwelt aber auch Akteure umweltverträgliches Verhalten, aber wenige starke Verlierer

5 2. Alte Idee: Umweltabgaben für die Schweiz 1991 Quelle: Meier, R. und Walter, F. :«Umweltabgaben für die Schweiz. Ein Beitrag zur Ökologisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Verlag Rüegger, Chur/Zürich 1991z Link zur Bestellung bei Amazon: f%c3%bcr-die-schweiz- %C3%96kologisierung/dp/ /ref=sr_1_ 1?ie=UTF8&qid= &sr=8-1&keywords=umweltabgaben+f%C3%BCr+die+ Schweiz+ruedi+meier

6 2.1. Energieabgabe Sätze nach der Einführungszeit Abgabe in % der heutigen Preise (1991) Quelle: Meier, R. und Walter, F. :«Umweltabgaben für die Schweiz. Ein Beitrag zur Ökologisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Verlag Rüegger, Chur/Zürich 1991z S.6

7 2.2. Einnahmen aus Umweltabgaben und Rückerstattung Fazit: Spätestens seit 1991 besteht klares, griffiges Konzept ökologische Steuerreform c.a. 1/3 umgesetzt: LSVA, VOC, CO 2 -Abgabe Weitere Massnahme mit (relativ) hohem bürokratischem Aufwand Quelle: Meier, R. und Walter, F. :«Umweltabgaben für die Schweiz. Ein Beitrag zur Ökologisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Verlag Rüegger, Chur/Zürich 1991z S.11

8 3. Vom Fördersystem zum Lenkungssystem: Zielsetzungen aktueller Stand 3.1. Energiestrategien 2050: Ziele 2013 Ziele der Energiepolitik Ziele der Klimapolitik Ausbauziele Nahezu Vervierfachung der jährl. Stromproduktion aus neuen Erneuerbaren (PV, Wind) bis zum Jahr 2035 und auch Ausbau der Wasserkraft Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

9 3.2. Ziele 2050: Etappen der Energiestrategien Erste Etappe: Ausbau des Fördersystems Realisiert, in Realisation Verstärkung des Gebäudeprogrammes Förderung der erneuerbaren Energien KEV Aktueller Stand 2016 Zweite Etappe: Lenkungssystem Neuer Verfassungsartikel Ab 2021 Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem Förderung soll schrittweise abgebaut und durch Lenkungsabgaben ersetzt werden Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

10 3.3. Verfassungsartikel, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Oktober 2015, wie folgt geändert: Art. 131a Klima- und Stromabgaben 1 Zur Verminderung von Treibhausgasemissionen und zur Förderung eines sparsa- men und rationellen Energieverbrauchs kann der Bund eine Abgabe auf Brenn- und Treibstoffen (Klimaabgabe) und eine Stromabgabe erheben. 2 Die Abgaben werden so bemessen, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele des Bundes leisten. 3 Der Bund nimmt Rücksicht auf Unternehmen, deren Betrieb oder Produktion besonders treibhausgas- oder energieintensiv ist. 4 Die Erträge der Abgaben werden an die Bevölkerung und an die Wirtschaft rückverteilt. 5 Hat die Erhebung der Klimaabgabe auf Treibstoffen Ertragsausfälle bei der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (Art. 85) zur Folge, so ist ein entsprechender Anteil der Erträge aus der Klimaabgabe für die Zwecke nach Artikel 85 Absät- ze 2 und 3 zu verwenden.

11 Art. 197 Ziff Art. 197 Ziff Übergangsbestimmungen zu Art. 131a (Klima- und Stromabgaben) 1 Die CO2-Abgabe nach bisherigem Recht wird mit der Einführung der Klimaabgabe abgelöst. Der Zuschlag auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze nach bisherigem Recht wird mit der Einführung der Stromabgabe abgelöst. 2 Die Klima- und Stromabgaben werden schrittweise erhöht, soweit es die angestrebte Lenkungswirkung erfordert. 3 Fördermassnahmen, die nach bisherigem Recht aus den Erträgen der CO2-Abgabe finanziert und im neuen Recht weitergeführt werden, sind schrittweise abzubauen und innerhalb von fünf Jahren ab der Einführung der Klimaabgabe aufzuheben. 4 Fördermassnahmen, die nach bisherigem Recht aus dem Zuschlag nach Absatz 1 finanziert und im neuen Recht weitergeführt werden, sind schrittweise abzubauen und innerhalb von zehn Jahren ab der Einführung der Stromabgabe aufzuheben. Verpflichtungen, die während dieser Übergangsfrist eingegangen werden, müssen spätestens 25 Jahre nach der Einführung der Stromabgabe enden. 5 Die Rückverteilung nach Artikel 131a Absatz 4 erfolgt nur so weit, als die Erträge der Klimaabgabe nicht für Fördermassnahmen nach Absatz 3 und die Erträge der Stromabgabe nicht für Fördermassnahmen nach Absatz 4 verwendet werden.

12 3.4. Exemplarische Umsetzungsmöglichkeiten Teil I Exemplarische Umsetzungsmöglichkeiten Kombination K1 K2 K3 K Strom (uniform)* Abgabe in % auf den Strompreis für Haushalte Abgabe in Rp./kWh Zielerreichungsgrad 2030 in % im Vergleich zu WWB Brennstoffe** Abgabe in CHF/tCO z.b. Heizöl-Zuschlag in Rp./l Treibstoffe Abgabe in CHF/tCO z.b. Benzin-Zuschlag in Rp./l

13 3.4. Exemplarische Umsetzungsmöglichkeiten Teil II Exemplarische Umsetzungsmöglichkeiten Kombination K1 K2 K3 K Zielerreichung (Nicht-ETS-Sektoren) im Jahr 2030 i.vgl. zu WWB (40% CO2 - Reduktionsziel) CO 2 Emissionen in Mio. t CO 2 Reduktion in Mio. t Zielerreichungsgrad 2030 in % im Vergleich zu WWB Lenkungswirkung der Klima- und Stromabgaben Sehr wenig Senkung wenig Senkung mittlere Senkung Hohe Senkung Umfang der zusätzlichen Massnahmen Sehr Hoch Hoch Mittel Wenig * löst den bestehenden Netzzuschlag ab Anmerkungen: ** löst die bestehende CO2-Abgabe auf Brennstoffen ab WWB: Referenzszenario "Weiter Wie Bisher" Quelle: Ecoplan 2015; 25,43,50, EFV eigene Darstellung

14 3.5. Wo stehen wir? Realisiert bis 2016 Schwerverkehrsabgabe (90er Jahre) LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) Aktueller Tarif für Eurokategorie 2,1, und 0 = 3.1 Rp./tkm ab 2017 reduziert sich der Tarif bei Euro 6 auf 2.05 Rp./tkm Berechnungsbeispiel Massgebendes Gewicht x Tarif nach Emission Euro 2 x Gefahrene km = CHF/100km 40t x 3.10 Rp./tkm x 100km = Rp. = CHF Recht hohe Sätze: Bei 40 Tönern 124 Fr/100km oder bei Verbrauch von 30 Liter /100km ca. 4 Fr./Liter Mehr Effizienz privates Transportgewerbe - Höhere Auslastung, mehr Logistik Güterverkehr Strasse - wenig Verlagerung von Strasse zu Schiene, zu geringe Produktivität OeV Quelle: Link: LSVA: Allgemeines/Tarife Abgabesätze - Link: Angaben Daten zur Ausrechung BAFU Röthlisberger,R. Faktenblatt

15 3.5. Wo stehen wir? Realisiert bis 2016 VOC-Abgabe mit Rückerstattung Satz: Höhe bedeutend, seit dem beträgt der Abgabesatz: 3CHF/ kg VOC Positive Wirkungen geringe Wahrnehmung CO 2 -Abgabe (Befristung bis 2019) Ab 2016 CHF 84 pro Tonne CO 2 befristet: 22,26 CHF/100L Benzin, Rückerstattung Rückerstattung pro Kopf und Arbeitsplatz (Gebäudeprogramm) Positive Wirkungen, Preiszerfall nicht ins bodenlose Rückerstattung an Bevölkerung und Wirtschaft: 410 Mio. CHF CO2-Abgabe; 110 Mio. CHF VOC-Abgabe Total: 520 Mio. CHF: CHF Rückerstattung pro Person (Krankenkasse) Quellen: Link: Lenkungsabgabe auf VOC Abgabesatz: Link: Lenkungsabgabe auf CO₂ - Abgabesatz im Jahr 2016: Link: Faktenblatt CO₂ - Emissionsfaktoren: Angaben zur Ausrechnung BAFU Röthlisberger,R. Faktenblatt

16 3.5. Wo stehen wir? Gebäudeprogramm (Teilzweckbindung als Subventionen) Bund: 200 Mio. CHF Gebäudesanierung, 67 Mio. CHF Erneuerbare Energien Kantone: Mio. CHF. Eher hohe Mitnahmeeffekte, inzwischen geringe Ansätze Wenig Innovationsförderung Relativ schlanker Vollzug Ausbau fragwürdig, in jedem Fall mehr Innovation, P+D, Plusenergie-Gebäude Kostendeckende Einspeisevergütung KEV Grosse (Auslöse-) Wirkungen Über Gesuche auf Warteliste Benachteiligungen Fotovoltaik Quelle: Link: Gebäudeprogramm- Was wird gefördert - Link: Gebäudeprogramm Bedingungen: Link: Gebäudeprogramm: Zahlen und Fakten:

17 3.6. KEV Vergütungssätze ab 1. April 2015

18 Weitere Programme / flankierende Massnahmen EnergieSchweiz Masterplan Cleantech Energieforschung CORE, ETH-Rat, SATW SCCER; 8 Kompetenzzentren Nachhaltigkeit BAFU, ARE etc. Kantonale Strategien, Programme Kräfte bündeln, Prioritäten setzen P+D, Pull-orientierter Tech-Transfer Innovative Konzepte z. B. Plusenergie-Gebäude

19 3.7. Fazit Breite Verfassungsdiskussion: Praktisch gleiche Abgabesätze, wie CO 2 Gesetz KEV Abschaffung aller Subventionen Keine Lösung: Problem Politische Akzeptanz: Lehrbuchlösung, wie seit 25 Jahren Pragmatische Lösung angehen

20 4. Wie weiter? Pragmatisches Vorgehen CO2-Gesetz: Aufstocken, ausweiten Ansätze für Brennstoffe auf ca. CHF 150 bis max. CHF 200 pro 100l Einbezug Elektrizität Eigenständige Vorlage, Teil CO 2 -Gesetz ca. 5 bis max. 10 Rp/kWh Einbezug Treibstoffe: Konsensfähigkeit? CO 2 -Gesetz Dringend nötig

21 5. Schlussfolgerung «Ein Berg hat eine Maus geboren» Pragmatische Weiterentwicklung einer ökologischen Steuerreform mit voller Rückerstattung CO 2 -Abgabe erhöhen Strom einbeziehen mit ca Rp./kWh Abgabe auf Privatverkehr CO 2 -Abgabe wie Heizöl Road Pricing ganze Schweiz wie LSVA Bessere Information, Kommunikation: Prof. Tschopp 1000 Personen sollten informiert sein Politische Akzeptanz: Zentrales Problem

22 Ökologische Steuerreform «Ein Berg hat eine Maus geboren»

23 «Ein Berg hat eine Maus geboren» im Kontext der «Energiewende» Dr. Ruedi Meier, Präsident energie-cluster.ch Monbijoustrasse 35, 3011 Bern

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