qwm PRÜFBERICHT Kontrollamt Kranzlmarkt 1 Postfach Salzburg Tel Fax

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1 qwm Kontrollamt Kranzlmarkt 1 Postfach Salzburg Tel Fax kontrollamt@stadt-salzburg.at Bearbeitet von Beatrix Lebesmühlbacher Tel Zahl (Bitte bei Antwortschreiben anführen) KA/00/65114/2008/ Betreff Pflichtschulen der Stadt Salzburg mit ganztägiger Schulform (Schulen mit Tagesbetreuung) PRÜFBERICHT UID:ATU , DVR: Salzburger Sparkasse BLZ 20404, Kto 17004, IBAN: AT , BIC: SBGSAT2S Seite 1 von 61

2 Kenn- und Leistungsdaten der ganztägigen Betreuung von Schülern (Stand ) Einführung Schuljahr 1994/95 Rechtsgrundlage Durchführung Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1) Schulamt 2) Verein "Freizeitbetreuung" VS HS SS PS Pflichtschulen gesamt Städtische Pflichtschulen Anzahl Schüler Schulen mit GTS GTS-Gruppen GTS-Schüler GTS-Versorgungsgrad 19% 4% 50% 0% 16% Seite 2 von 61

3 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES Prüfauftrag Prüfungsberechtigung Einführungsbesprechung Datenschutzrechtliche Belange Geschlechtsspezifische Ausdrucksweise 7 2. RECHTSGRUNDLAGEN Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz Schulbeitragsverordnung Vereinbarung der Stadt mit dem Verein Freizeitbetreuung 9 3. ANGEBOT, NACHFRAGE UND INANSPRUCHNAHME DER STÄDTISCHEN GANZTÄGIGEN SCHULEN Entwicklung der Schülerzahlen aufgegliedert nach den verschiedenen Pflichtschulen Entwicklung der Gesamtschülerzahlen an Pflichtschulen Versorgungsgrad ganztägiger Betreuung Entwicklung der städtischen ganztägigen Betreuung an Pflichtschulen Gesetzliche Verpflichtung für die Einrichtung einer GTS Festlegung einer Pflichtschule als ganztägige Schule Städtische Pflichtschulen mit ganztägiger Betreuung Zahl der ganztägig betreuten Schüler KOSTEN/BUDGETÄRES Finanzströme im Zusammenhang mit GTS Zahlungen der Stadt an den Verein Freizeitbetreuung Vorschreibung der Elternbeiträge Betreuungsbeitrag Verpflegungsbeitrag Lern- und Arbeitsmittelbeitrag Ausschluss von Schülern wegen Nichtbegleichung des Betreuungsbeitrages VEREIN FREIZEITBETREUUNG AN GANZTÄGIGEN SCHULEN DER STADT SALZBURG Aufgaben Finanzierung Gebarung des Vereines Freizeitbetreuung im Jahr Belegsprüfung Zusammenfassende Beurteilung des Vereines 27 Seite 3 von 61

4 6. PRAKTISCHER TAGESABLAUF IN DER GANZTÄGIGEN SCHULFORM DURCH DEN VEREIN FREIZEITBETREUUNG Anmeldung Varianten der ganztägigen Schulform Zusammensetzung der Nachmittagsgruppe Lernstunde Bewegungsmöglichkeiten Essenseinnahme Dauer der ganztägigen Schulform RAUMSITUATION DER GANZTÄGIGEN SCHULFORM Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung Organisatorische und bauliche Maßnahmen für die Bereitstellung von GTS-Räumen Organisatorische und bauliche Maßnahmen in den Volksschulen Organisatorische und bauliche Maßnahmen in den Hauptschulen Organisatorische und bauliche Maßnahmen in den Sonderschulen Ausbau von weiteren Räumlichkeiten für die ganztägige Schulform Zusammenfassende Beurteilung der Raumsituation der GTS GEGENÜBERSTELLUNG GTS ZU HORT Kostengegenüberstellung GTS Hort STÄDTEVERGLEICH SALZBURG MIT LINZ, INNSBRUCK UND GRAZ SCHLUSSBESPRECHUNG FESTSTELLUNGEN UND EMPFEHLUNGEN AMTSVORSCHLAG 55 Anlagen: Stellungnahme der MA 2 Kultur und Schule Stellungnahme des Vereines Freizeitbetreuung Seite 4 von 61

5 Abkürzungsverzeichnis MGO VAP GTS VS HS SS PS Verein "Freizeitbetreuung" Magistratsgeschäftsordnung Verwaltungsgliederungs- und Aufgabenverteilungsplan ganztägige Schulform Volksschule Hauptschule Sonderschule Polytechnische Schule Verein "Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulen der Stadt Salzburg" SchuOG 1995 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995, StF: LGBl. Nr. 64/1995 (WV) SIG MGO VAP Salzburg Immobilien GmbH Magistratsgeschäftsordnung Verwaltungsaufgabengliederungsplan Seite 5 von 61

6 1. ALLGEMEINES Im Schuljahr 1994/95 begann die Stadt Salzburg mit der ganztägigen Betreuung von Schülern. Die Abwicklung erfolgte über den Verein Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulen der Stadt Salzburg. Mit dem Schulrechtspaket wollte der Bund österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot für die ganztägige Betreuung von Schülern schaffen und verpflichtet die Gemeinden als Schulerhalter bei entsprechendem Bedarf Ganztagsschulen an Pflichtschulen einzurichten. Seit dem Schuljahr 2005/06 muss der Schulerhalter daher eine Tagesbetreuung einrichten, wenn mindestens 15 Schüler an zumindest drei Nachmittagen in der Woche angemeldet sind und die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. 1.1 Prüfauftrag Das Kontrollamt prüfte gemäß 52 Abs. 2 Salzburger Stadtrecht 1966 von Amts wegen die ganztägige Betreuung von Schülern an Pflichtschulen in der Landeshauptstadt Salzburg. Die Stadt Salzburg ist im Bereich der ganztägigen Betreuung an Pflichtschulen Schulerhalter. Der Verein Freizeitbetreuung ist für die Organisation und Durchführung zuständig. Nicht geprüft wurden die pädagogischen Aspekte. 1.2 Prüfungsberechtigung Nach 52 Abs. 1 Salzburger Stadtrecht 1966 obliegt dem Kontrollamt die Prüfung der Gebarung der Stadt in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches, zu dem die ganztägige Betreuung von Schülern gehört. Darüber hinaus unterliegen der Prüfung durch das Kontrollamt auch Einrichtungen, die von der Stadt finanziert oder gefördert werden, soweit sich die Stadt die Kontrolle vorbehalten hat oder die Einrichtung mit der Kontrolle einverstanden ist. Beim Verein Freizeitbetreuung handelt es sich um eine solche Einrichtung, weil der Verein von der Stadt gefördert wird. Die Prüfberechtigung für die ganztägige Betreuung von Schülern und den Verein Freizeitbetreuung ist daher gegeben. 1 Schulrechtspaket 2005, BGBl. I 91/2005 Artikel 8 Seite 6 von 61

7 Geprüfte Stellen sind das Schulamt, das die Stadt als Schulerhalter vertritt, und der Verein Freizeitbetreuung, dem die Betreuung der Schüler in der Freizeit einschließlich der Verabreichung der Verpflegung obliegt Einführungsbesprechung Nach 18 MGO hat das Kontrollamt die zu prüfende Stelle vom Beginn einer Prüfung zu verständigen. Zu diesem Zweck hat der Kontrollamtsdirektor die MA 2/02 - Schulamt und den Verein Freizeitbetreuung am zu einer Einführungsbesprechung eingeladen. 1.4 Datenschutzrechtliche Belange Die Zustimmung zur Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten im vorliegenden Prüfbericht wurde vom Verein Freizeitbetreuung erteilt. Zu schützende Geschäftsund Betriebsgeheimnisse in diesem Prüfbericht wurden vom Verein Freizeitbetreuung gegenüber dem Kontrollamt nicht namhaft gemacht. 1.5 Geschlechtsspezifische Ausdrucksweise Alle personenbezogenen Bezeichnungen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit und einfachen Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform gewählt und gelten gleichermaßen für Frauen und Männer, sowie für Mädchen und Knaben. Seite 7 von 61

8 2. RECHTSGRUNDLAGEN Die Einrichtung und Führung der ganztägigen Schulform an Pflichtschulen der Stadt Salzburg regeln: 1. das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz die Schulbeitragsverordnung eine Vereinbarung der Stadt mit dem Verein Freizeitbetreuung 2.1 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 Die äußere Organisation (Aufbau, Organisationsformen, Errichtung, Erhaltung, Stilllegung, Auflassung, Bestimmung einer Schule als ganztägige Schulform und deren Rücknahme, Sprengel und Klassenschülerzahlen) der öffentlichen Volks-, Haupt- und Sonderschulen sowie der öffentlichen Polytechnischen Schulen regelt das Salzburger Schulorganisations- Ausführungsgesetz Danach sind Ganztägige Schulformen solche 2, an denen neben dem Unterricht eine Tagesbetreuung angeboten wird. Die Tagesbetreuung besteht aus gegenstandsbezogener Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht, und/oder individueller Lernzeit und Freizeit (einschließlich Einnahme der Verpflegung). In ganztägigen Schulformen können der Unterricht und die Tagesbetreuung in getrennter oder verschränkter Abfolge 3 geführt werden. Bei der getrennten Abfolge findet der Regelunterricht am Vormittag statt. Am Nachmittag werden die für die GTS angemeldeten Schüler in Gruppen zusammengefasst betreut und unterrichtet. Bei der verschränkten Abfolge werden die Schüler einer Klasse abwechselnd betreut und unterrichtet. Für den Besuch der Tagesbetreuung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. 2 1 Abs. 3 lit. f) Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 Seite 8 von 61

9 2.2 Schulbeitragsverordnung Die Schulbeitragsverordnung 4 regelt die Beiträge, die von den für die Schüler unterhaltspflichtigen Personen zu leisten sind, wenn diese Schüler in ganztägig geführten öffentlichen Pflichtschulen, die keine Übungsschulen sind, zum Betreuungsteil angemeldet sind. 2.3 Vereinbarung der Stadt mit dem Verein Freizeitbetreuung Die Stadt Salzburg hat die Aufgaben der personellen Betreuung des Freizeitteils einschließlich der Einnahme des Mittagessens sowie die Verwaltung der dazu erforderlichen Räumlichkeiten an den Verein Freizeitbetreuung übertragen. Die Vereinbarung wurde auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom neu abgeschlossen. Jene Bestimmungen der zwischen der Stadt und dem Verein Freizeitbetreuung 2001 abgeschlossenen Vereinbarung, die regeln, dass die Organisation und Abrechnung der Verpflegung (Mittagessen) durch den Verein Freizeitbetreuung erfolgt, sind aufgrund der zentralen Essensorganisation über das Schulamt nunmehr überholt. Das Kontrollamt empfiehlt die Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Verein Freizeitbetreuung den geänderten gesetzlichen und organisatorischen Gegebenheiten anzupassen, insbesondere die Punkte 2.1 und 5.1 c dahingehend abzuändern, dass die Organisation und Abrechnung der Verpflegung (Mittagessen) nicht mehr Vertragsgegenstand ist. Das Schulamt teilt in seiner Stellungnahme mit, dass die Vereinbarung überarbeitet wird und ein entsprechender Bericht des Schulamtes dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 4 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 11. April 1995 über die Beiträge zu den Kosten ganztägiger Schulformen, zuletzt geändert im Jahr 2003 Seite 9 von 61

10 3. ANGEBOT, NACHFRAGE UND INANSPRUCHNAHME DER STÄDTISCHEN GANZTÄGIGEN SCHULEN 3.1 Entwicklung der Schülerzahlen aufgegliedert nach den verschiedenen Pflichtschulen In der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der Schüler an städtischen Pflichtschulen in den letzten 30 Jahren dargestellt. Entwicklung der Schülerzahlen der Stadt Salzburg 1979/ / / / / / /08 Volksschule Hauptschule Polytechnischer Lehrgang Sonderschule Die Zahl der Schüler an den Pflichtschulen der Stadt Salzburg war zu Beginn der 80-ziger Jahre stark rückläufig. Die Anzahl der Hauptschüler ist von auf nunmehr 2.718, also cirka auf die Hälfte gesunken. Die Zahl der Volksschüler ist seit Mitte der 80-ziger-Jahre relativ konstant, wogegen die Schülerzahlen bei den Sonderschulen in den letzten vier Jahren um fast 30 Prozent gestiegen sind. Seit Mitte der 80-ziger Jahre stagniert die Gesamtzahl der Schüler, wie die nachfolgende Grafik darstellt. Entwicklung der Schülerzahlen der Stadt Salzburg von 1979/80 bis 2007/2008 (Pflichtschulen) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /08 Volksschule Hauptschule Polytechnischer Lehrgang Sonderschule Seite 10 von 61

11 3.2 Entwicklung der Gesamtschülerzahlen an Pflichtschulen Die nachfolgende Grafik zeigt die Gesamtzahl der Pflichtschüler seit Entwicklung der Gesamtschülerzahlen der Stadt Salzburg von 1979/80 bis 2007/2008 (Pflichtschulen) / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /08 Die Grafik zeigt sehr anschaulich das Absinken der Schülerzahlen an den städtischen Pflichtschulen in den letzten drei Jahrzehnten. Trotz sinkender Schülerzahlen stieg der Raumbedarf an Salzburgs Pflichtschulen stetig. Die Gründe hiefür liegen in der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl, Einrichtung der ganztägigen Schulform und die Bereitstellung der hiefür notwendigen Räumlichkeiten, ständig steigender Bedarf für die Nachmittagsbetreuung, die Bereitstellung von Räumen für Zusatzunterricht in Deutsch und in den verschiedenen Muttersprachen sowie Religionsunterricht unterschiedlicher Konfessionen und sonderpädagogischen Förderunterricht. Seite 11 von 61

12 3.3 Versorgungsgrad ganztägiger Betreuung Im Schuljahr 2008/09 waren in der Stadt Salzburg Kinder im Pflichtschulalter (vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) gemeldet Kinder besuchten eine städtische Schule mit ganztägiger Betreuung und 800 Kinder einen städtischen Hort. 300 Kinder besuchten einen privaten Hort und die übrigen Kinder wurden entweder privat oder in einer anderen Einrichtung am Nachmittag betreut. Tagesbetreuung schulpflichtiger Kinder 6 % städtische Horte 2 % private Horte 83 % am Nachmittag privat oder anders betreut 9 % städtische ganztägige Schulen privat oder anders betreute Schüler 800 Schüler in städtischen Horten 300 Schüler in privaten Horten Schüler in städtischen ganztägigen Schulen Damit waren von den schulpflichtigen Kindern 9 % in einer städtischen Tagesschule, 6 % in einem städtischen Hort und 2 % in einem privat betreuten Hort untergebracht Kinder nahmen das Angebot der GTS an städtischen Pflichtschulen in Anspruch. Insgesamt gibt es in der Stadt Salzburg 20 Horte, welche zusammen Plätze anbieten. Davon betreibt die Stadt Salzburg 16 Horte mit 869 Plätzen, die von rund 800 Kindern besucht wurden. Der überwiegende Teil der Kinder mit 83 % wurde privat oder in einer anderen Einrichtung am Nachmittag betreut. Seite 12 von 61

13 3.4 Entwicklung der städtischen ganztägigen Betreuung an Pflichtschulen GTS-Schüler Schuljahr Entwicklung GTS-Schüler an städtischen ganztägigen Schulen 0% 1% 1993/ /95 2% 2% 1995/ /97 4% 5% 5% 5% 5% 6% 1997/ / / / /02 7% 8% 9% 12% 13% 14% 2002/ / / / / / /09 städtische GTS-Schüler und deren %-Anteil an allen Pflichtschülern in der Stadt Salzburg Die Stadt Salzburg begann mit der Einführung der GTS im Schuljahr 1994/95 an drei Schulen mit insgesamt 72 Schülern. Die Zahl der ganztägig betreuten Schüler an städtischen Schulen ist seither kontinuierlich bis auf rund Schüler (Stand: Schuljahr 2008/2009) angewachsen. Mit dem Schulrechtspaket wurde ab dem Schuljahr 2005/06 österreichweit ein bedarfsorientiertes Angebot für die Tagesbetreuung von Schülern im Alter von 6 15 Jahren eingeführt. 5 BGBl I 91/2005 Seite 13 von 61

14 3.5 Gesetzliche Verpflichtung für die Einrichtung einer GTS Mit dem Schulrechtspaket 2005 wurde die ganztägige Betreuung an Pflichtschulen eingeführt. Seit dem Schuljahr 2005/06 muss daher eine Tagesbetreuung eingerichtet werden 6, wenn mindestens 15 Schüler an zumindest drei Nachmittagen in der Woche angemeldet sind und die örtlichen und insbesondere die räumlichen Voraussetzungen 7 gegeben sind. Die Einrichtung einer Tagesbetreuung bei Unterschreitung der Mindestzahl ist mit Genehmigung der Landesregierung möglich, insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisse von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Im 2008/09 wurde eine Genehmigung für die Hauptschule Lehen ausgestellt. In allen Pflichtschulen mit Ausnahme der Volksschule Liefering I konnte bei Vorliegen einer Mindestnachfrage eine Tagesbetreuung eingerichtet werden. Dort ist wegen Platzmangels keine Tagesbetreuung möglich; die Schüler können jedoch in die Volksschule Liefering II (Laufenstraße) ausweichen oder in einem Hort untergebracht werden. 3.6 Festlegung einer Pflichtschule als ganztägige Schule Die Bestimmung einer Pflichtschule als ganztägige Schulform obliegt der Gemeinde als gesetzlichem Schulerhalter. Die Stadt muss als Schulerhalter geeignete Räumlichkeiten bereitstellen. Diese Aufgabe ist dem Schulamt übertragen. Die Festlegung der Schule als ganztägige Schulform bedarf der Bewilligung der Landesregierung. Die Bewilligung beantragt die Stadt als gesetzlicher Schulerhalter. Eine Schule ist als ganztägige Schulform zu führen, wenn zu erwarten ist, dass die erforderliche Anzahl an Anmeldungen von Schülern für die Tagesbetreuung erreicht wird. Vor der Entscheidung hat die Landesregierung den Landesschulrat (Kollegium) und das Schulforum bzw. den Schulgemeinschaftsausschuss zu hören. Das Verfahren zur Festlegung einer Schule als ganztägige Schulform wird im Folgenden grafisch dargestellt: Verfahren zur Festlegung einer Schule als ganztägige Schulform 6 Schulrechtspaket 2005, BGBl. I 91/2005 Artikel Abs. 3, 2. Satz Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 i.d.fassung d. Schulrechtspaketes 2005 Seite 14 von 61

15 Schüleranmeldungen für die ganztägige Schulform Antrag auf Bewilligung einer ganztägigen Schulform durch den gesetzlichen Schulerhalter Anhörung des Landesschulrates (Kollegium) und des Schulforums bzw. des Schulgemeinschaftsausschusses Bewilligung der ganztägigen Schulform durch die Landesregierung Die Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn genügend Schüleranmeldungen vorliegen, die Lehrerstunden vorhanden sind und die örtlichen, insbesondere räumlichen, Voraussetzungen gegeben sind 8. Die Tagesbetreuung ist jedenfalls ab einer Mindestzahl von 15 angemeldeten Schülern an mindestens drei Nachmittagen in der Woche einzurichten. Bei nur tageweiser Anmeldung zur Tagesbetreuung muss die Zahl 15 an mindestens drei Tagen einer Woche erreicht sein 9. Ab einer Zahl von 30 Anmeldungen für die Tagesbetreuung sind Schülergruppen zu bilden. Mit Genehmigung der Landesregierung kann eine Tagesbetreuung auch ab einer niedrigeren Eröffnungszahl eingerichtet werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisse von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Abs. 3, 2. Satz Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz Abs. 4 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 Seite 15 von 61

16 Nach Ansicht des Vereines Freizeitbetreuung in seiner Stellungnahme wäre eine Anpassung der Teilungszahl (derzeit 30) für die Nachmittagsgruppe zumindest an die Klassenschülerhöchstzahl, die im Schuljahr 2008/09 auf 25 gesenkt wurde, dringend notwendig. In seiner Stellungnahme vertritt der Verein Freizeitbetreuung die Ansicht, dass für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gesetzliche Vorkehrungen für integrative Maßnahmen in der schulischen Nachmittagsbetreuung getroffen werden sollten. Die Bewilligungen der Landesregierung zur Festlegung der Schule als ganztägige Schulform liegen für alle Pflichtschulen in der Stadt Salzburg, die eine ganztägige Betreuung anbieten, vor. Die Bewilligungen wurden auch erteilt, wenn die räumlichen Voraussetzungen nicht optimal waren. Die Nachmittagsbetreuung an der Volksschule Abfalter, so wie sie im Schuljahr 2009/10 geführt wird, entspricht weder den schulorganisationsrechtlichen Bestimmungen (im Gegensatz zur GTS endet die Betreuung um 14 Uhr) noch dem Kinderbetreuungsgesetz (es handelt sich um keine vom Land genehmigte Kinderbetreuungseinrichtung). Das Kontrollamt weist darauf hin, dass die Stadt für diesen Betrieb keine finanziellen Unterstützungen vom Land bzw. vom Bund bekommt. Seite 16 von 61

17 3.7 Städtische Pflichtschulen mit ganztägiger Betreuung Ganztägige Betreuungsmöglichkeiten an städtischen Pflichtschulen Schuljahr 2008/2009 Schulen mit ganztägiger Betreuung 22 Nachmittagsbetreuung im Hort 5 Schulen mit zu wenigen Anmeldungen für ganztägige Betreuung 9 keine Raumreserven vorhanden für ganztägige Betreuung 1 städtische Pflichtschulen insgesamt Volksschulen 15 mit ganztägiger Betreuung 5 mit Aufnahmemöglichkeit im Hort (Abfalter, Itzling, Josefiau, Parsch und Taxham) 1 ohne Raumreserven für ganztägige Betreuung (Liefering 1, dafür Ausweichmöglichkeiten) 10 Hauptschulen 2 mit ganztägiger Betreuung 8 ohne Bedarf einer ganztägigen Betreuung (Haydnstrasse, Hubert-Sattler-Gasse, Liefering, Maxglan 2, Nonntal, Plainstraße, Schlossstraße und Taxham) 5 Sonderschulen in allen 5 Sonderschulen ganztägige Betreuung 1 Polytechnische Schule nicht ausreichend Anmeldungen zur ganztägigen Betreuung Ab dem Schuljahr 2009/10 werden auch die Volksschulen Josefiau und Taxham sowie die Neue Mittelschule Schlossstraße (früher Hauptschule) als ganztägige Schulform geführt. Das Kontrollamt stellt fest, dass im Schuljahr 2008/09 an allen städtischen Pflichtschulen, an denen die Mindestnachfrage gegeben war, eine ganztägige Betreuung in einer ganztägigen Schulform oder eine Nachmittagsbetreuung im Hort angeboten wurde. Die ganztägige Schulform wurde aufgrund der geringen Anmeldungen nur in zwei Hauptschulen eingerichtet. Seite 17 von 61

18 3.8. Zahl der ganztägig betreuten Schüler städtische Schulen mit Tagesbetreuung Volksschulen ganztägig betreute Schüler Schuljahr 2008/09 Gesamtschülerzahl GTS- Schüler %-Anteil GTS- Schüler Gruppen Aigen Gnigl Heinrich Salfenauer (Schallmoos) Herrnau Lehen Lehen Leopoldskron-Moos Liefering Maxglan Maxglan Morzg Mülln Nonntal Pestalozzi St. Andrä Volksschulen insgesamt Hauptschulen Lehen Maxglan Hauptschulen insgesamt Sonderschulen Allgemeine Sonderschule Allgemeine Sonderschule für körperbehinderte Kinder für schwerstbehinderte Kinder (A.B.Königsegg) VSHS Laufenstraße Sonderschulen insgesamt städt. Pflichtschulen mit Tagesbetreuung Insgesamt besuchten Schüler eine städtische Schule, an welcher eine Tagesbetreuung angeboten wurde. Davon nahmen Schüler die Tagesbetreuung in Anspruch. Seite 18 von 61

19 4. KOSTEN/BUDGETÄRES 4.1. Finanzströme im Zusammenhang mit GTS Die Eltern zahlen an die Stadt Beiträge für die Betreuung und Verpflegung. Personalaufwendungen für die Freizeit- und Mittagsbetreuung Die Betreuungsbeiträge sind für den Verein Freizeitbetreuung zur Finanzierung der Gehälter für die Erzieher bestimmt. Darüber hinaus leistet die Stadt einen Zuschuss in Höhe der Differenz der Elternbeiträge und der tatsächlichen Aufwendungen des Vereines. Die Stadt leistete im Jahr 2008 Zahlungen an den Verein Freizeitbetreuung in Höhe von rund 1, zum überwiegenden Teil zur Abdeckung der Gehälter der an städtischen Schulen tätigen Erzieher ( 1, ) und zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes. Davon wurden über Elternbeiträge bedeckt. Der restliche Betrag in der Höhe von wurde durch einen Zuschuss der Stadt gedeckt. Das heißt, 36 % der Personalaufwendungen für die Betreuung decken die Elternbeiträge, 64 % der Zuschuss der Stadt. Mittagsverpflegung Die Kosten des Mittagessens tragen die Eltern über den Verpflegungsbeitrag und die Stadt (Restbetrag). Die Essensausgabe erfolgt durch das Reinigungspersonal. Die Eltern zahlten im Jahr an Verpflegungsbeiträgen an die Stadt. Die Ausgaben für die Essenslieferungen betrugen Die Differenz von trug die Stadt. Pädagogischer Bereich Die Personalkosten der Lehrer für fünf Lernstunden in der Woche pro Gruppe trägt der Bund. Raumkosten Die Räumlichkeiten für die ganztägige Betreuung stellt die Stadt als Schulerhalter an den jeweiligen Schulen zur Verfügung. Küche, Reinigung, Haustechnik und Verwaltung Die Aufwendungen für Küche, Reinigung, Haustechnik und Verwaltung trägt die Stadt. Seite 19 von 61

20 Die Finanzströme im Zusammenhang mit der ganztägigen Betreuung von Schülern sind in der folgenden Grafik für das Jahr 2008 bildlich dargestellt. Finanzströme im Zusammenhang mit GTS Eltern Eltern Betreuungsbeiträge Verpflegungsbeiträge = Elternbeiträge Gourmet Menü- Service Mittagsverpflegung Betreuungsbeiträge Stadtzuschuss = Subvention Gebäude Reinigung Essensausgabe Verein "Freizeitbetreuung" Gehälter BUND Personalaufwand für Lernstunde Lehrer Erzieher Seite 20 von 61

21 4.2. Zahlungen der Stadt an den Verein Freizeitbetreuung Der Verein Freizeitbetreuung bekommt zur Abdeckung seiner Aufwendungen die Einnahmen aus Betreuungsbeiträgen und einen Zuschuss der Stadt. Euro Personalaufwendungen der Stadt für GTS und Refundierung Elternbeiträge Rechnungsjahr Beitrag Stadt Elternbeitrag für Freizeitteil Das Diagramm zeigt die tatsächlichen Zahlungen der Stadt an den Verein Freizeitbetreuung. Dem gegenübergestellt werden die Einnahmen der Stadt aus Betreuungsbeiträgen der Eltern. Seite 21 von 61

22 Aufwendungen für Verpflegung der Stadt und Refundierung durch Eltern Euro Rechnungsjahr Verpflegungsaufwendungen Stadt Elternbeitrag für Verpflegung Bis 2007 organisierte der Verein Freizeitbetreuung die Mittagsverpflegung individuell für jede Schule und hob die Verpflegungsbeiträge direkt von den Eltern ein. Seit Mitte 2007 schreibt das Schulamt die Verpflegungsbeiträge vor und hebt sie zentral ein. Mit den Verpflegungsbeiträgen und einem Zuschuss der Stadt werden die Lieferungen des Mittagessens beglichen. Seite 22 von 61

23 4.3 Vorschreibung der Elternbeiträge Die Inanspruchnahme des Freizeitteiles ganztägiger Schulformen ist entgeltlich. Die Eltern (bzw. von für den Unterhalt des Schülers aufkommenden Personen) haben dafür einen Betreuungsbeitrag, einen Verpflegungsbeitrag und gegebenenfalls Beiträge für Lernund Arbeitsmittel zu entrichten. Die Beiträge stellen ein zivilrechtliches Entgelt dar und das Schulamt setzt diese tarifmäßig fest. Betreuungsbeitrag Verpflegungsbeitrag pro Tag monatlich bei 5 Tagen in der Woche pro Tag monatlich bei 5 Tagen in der Woche Schuljahr 2009/10 3,85 77,00 2,80 56,00 Eine tageweise Anmeldung ist möglich. Die Vorschreibung der Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge erfolgt monatlich im Nachhinein durch das Schulamt Betreuungsbeitrag Der Betreuungsbeitrag der Eltern (bzw. der für den Unterhalt des Schülers aufkommenden Personen) sollte möglichst kostendeckend sein. Nach den schulorganisationsrechtlichen Bestimmungen dürfen die Betreuungsbeiträge höchstens kostendeckend sein. In der Schulbeitragsverordnung des Landes sind Höchstsätze vorgeschrieben, die von der Stadt nicht ausgeschöpft werden, weil die Höhe der Betreuungsbeiträge vom Gemeinderat in Anlehnung an die Hortbeiträge unter den gesetzlich möglichen Höchstsätzen verordnet wurde. Im Schuljahr 2008/09 wurde eine Kostendeckung von 36 % erreicht. Das Schulamt gewährt über Antrag Ermäßigungen unter Berücksichtigung der Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse. Die Ermäßigung der Beiträge ist gestaffelt und liegt zwischen 10 % bei einem Jahreseinkommen bis zu rund und 100 % bei einem Jahreseinkommen bis zu rund Seite 23 von 61

24 4.3.2 Verpflegungsbeitrag Der Verpflegungsbeitrag umfasst die Kosten der Verpflegung und der Verabreichung der Mahlzeiten und ist vom Schulerhalter festzusetzen. Einkommensbenachteiligten Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kann ein Zuschuss der Stadt für das Mittagessen bis maximal 60 % der anfallenden Kosten gewährt werden. Die Stadtgemeinde Salzburg vereinnahmte im Jahr 2008 rund an Essensbeiträgen, die an den Lieferanten weiterverrechnet wurden Lern- und Arbeitsmittelbeitrag Für die Tagesbetreuung können gegebenenfalls erforderliche besondere Lern- und Arbeitsmittelbeiträge eingehoben werden. Die Stadt verzichtete bisher auf die Einhebung Ausschluss von Schülern wegen Nichtbegleichung des Betreuungsbeitrages Das Schulamt schließt Schüler vom Betreuungsteil aus 10, für die trotz Mahnung der Betreuungsbeitrag durch drei Monate nicht entrichtet wurde. Im Schuljahr 2008/09 wurden nach Angaben des Schulamtes 2 % der Schüler wegen Nichtbegleichung der Betreuungsbeiträge vom Besuch der ganztägigen Betreuung ausgeschlossen. Das Schulamt teilt in seiner Stellungnahme mit, dass mit allen Mitteln auch in Abstimmung mit dem Jugendamt unter Berücksichtigung schwieriger sozialer Verhältnisse und grundsätzlicher Zahlungsbereitschaft versucht werde, eine Lösungsmöglichkeit zu finden, bevor Kinder ausgeschlossen werden. Die Beitragsrückstände betrugen im Jahr 2008 rund Die in den vergangenen Jahren aufgelaufenen Beitragsrückstände belaufen sich auf rund (Stichtag ). Beitragsrückstände zum Verpflegungsbeitrag Betreuungsbeitrag Rückstände insgesamt Abs. 7 lit. a) Schulunterrichtsgesetz (BGBl. Nr. 472/1986 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2001) Seite 24 von 61

25 5. VEREIN FREIZEITBETREUUNG AN GANZTÄGIGEN SCHULEN DER STADT SALZBURG Der Verein "Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulen der Stadt Salzburg" hat seinen Sitz in 5020 Salzburg, Pillweinstraße 18. Er wurde am gegründet und ist im Vereinsregister unter der ZVR-Zahl eingetragen Aufgaben Dem Verein Freizeitbetreuung obliegt die Betreuung von Schüler an Pflichtschulen der Stadt Salzburg, die in ganztägiger Schulform organisiert sind, während der Essenszeit und des Freizeitteils. Die Beistellung der erforderlichen Erzieher für die Tagesbetreuung an ganztägigen Schulen obliegt, soweit es sich nicht um Lernzeiten handelt 12, dem Schulerhalter. Die Stadtgemeinde Salzburg übertrug die Organisation des gesamten Personaleinsatzes und die Verwaltung der von der Stadt überlassenen Räumlichkeiten für den Betreuungsteil, beginnend mit , dem Verein Freizeitbetreuung. Der Verein wickelt den gesamten Personaleinsatz und die gesamte Lohnabrechnung der, für den Freizeitteil je nach Anzahl der ganztägig zu betreuenden Schüler und zu bildenden Gruppen notwendigen, Erzieher ab. Das Entgelt der Erzieher wird nach den im Dienstvertrag fixierten Beschäftigungszeiten unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Stunden vom Verein abgerechnet und ausbezahlt. Die Entlohnung der beim Verein Freizeitbetreuung angestellten Erzieher erfolgt in Anlehnung an das Kindergarten- und Hortnerinnen-Schema. Mit Stichtag wurden insgesamt 74 Erzieher vom Verein beschäftigt. Die administrative Tätigkeit wird vom Obmann des Vereines und von zwei Beschäftigten, die einem Vollzeitäquivalent entsprechen, erledigt. Für den Unterrichtsteil und die Betreuung schwerstbehinderter Kinder stellt das Land das erforderliche qualifizierte Personal bereit bzw. übernimmt dafür die Kosten. 11 Vereinsregisterauszug zum Stichtag Abs. 8 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 Seite 25 von 61

26 5.2 Finanzierung Der Verein finanziert sich im Wesentlichen aus den Betreuungsbeiträgen der Eltern und Zuschussmitteln der Stadt. 5.3 Gebarung des Vereines Freizeitbetreuung im Jahr 2008 In der nachfolgenden Tabelle ist die Gebarung des Vereins Freizeitbetreuung im Jahr 2008 überblicksartig dargestellt. EINNAHMEN Saldoübertrag Überschuss per Zuschuss der Stadtgemeinde Salzburg Gehaltsrückzahlungen AMS-Förderung für Mitarbeiterschulung 727 Bankzinsen 379 Refundierung durch das Landesinstitut für Hörbehinderte Gesamteinnahmen AUSGABEN Gebarung 2008 Einnahmen-Ausgabenrechnung Gehälter der Erzieher Verwaltung Gebietskrankenkasse Dienstgeberbeiträge Finanzamt EDV Barbehebung an Kassa 50 Telefon 787 Bankspesen 798 Kosten der Statutenänderung 17 Gesamtausgaben Saldostand Überschuss per Euro Die Gesamteinnahmen des Vereines betrugen im Jahr , Der darin enthaltene Überschuss aus dem Jahr 2007 in der Höhe von beinhaltet die für Jänner 2008 fälligen Gehälter, die die Stadt dem Verein im Dezember 2007 überwies. Die Gesamtausgaben beliefen sich auf insgesamt 1, Daraus ergibt sich ein Überschuss von , der auf das nächste Jahr 2009 übertragen wurde. Der Verein verbuchte im Jahr 2008 von der Stadt Zuschüsse in Höhe von Diese dienen der Abdeckung der Lohnkosten samt Lohnnebenkosten der Erzieher und des Verwaltungspersonals sowie des Verwaltungsaufwandes. Die Stadt leistet ihre Zuschüsse monatlich. Seite 26 von 61

27 Neben der ganztägigen Betreuung an den städtischen Pflichtschulen organisiert der Verein Freizeitbetreuung auch die Nachmittagsbetreuung beim Landesinstitut für Hörbehinderte. Das Landesinstitut für Hörbehinderte in 5020 Salzburg, Gailenbachweg 3, ist eine Schule des Landes. Die Aufwendungen für die Nachmittagsbetreuung am Landesinstitut trägt das Land als Schulerhalter. Die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge der ganztägig betreuten Schüler hebt nicht der Verein, sondern die Stadtgemeinde Salzburg über das Schulamt ein. Im Jahr 2008 wurden vom Verein an Gehältern ausbezahlt. Die Gebietskrankenkasse zog an Versicherungsbeiträgen per Abbuchungsauftrag ein. Ans Finanzamt wurden an Dienstgeberbeiträgen abgeführt. Die Personalkosten betrugen somit 1, inklusive der Gehälter für die Erzieher des Landesinstitutes für Hörbehinderte, die in Höhe von refundiert wurden. 5.4 Belegsprüfung Das Kontrollamt überprüfte am in Anwesenheit des Obmannes des Vereines Freizeitbetreuung stichprobenartig die Jahresabrechnung 2008 (Einnahmen-/Ausgabenrechnung), die EDV-mäßigen Aufzeichnungen im Buchungsjournal 2008 sowie die Bank- und Kassenbelege Das Kontrollamt stellt fest, dass alle stichprobenartig geprüften Belege im Jahr 2008 übersichtlich, chronologisch, ordnungsgemäß und sofort auffindbar abgelegt waren sowie mit den Aufzeichnungen im Buchungsjournal übereinstimmen. 5.5 Zusammenfassende Beurteilung des Vereines Die Strukturen des Vereines Freizeitbetreuung sind mit steigender Nachfrage und Einrichtung der GTS-Plätze gewachsen. Der Verein verfügt über sehr engagierte Mitarbeiter, ohne die die reibungslose Abwicklung der ganztägigen Schulform in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen nicht möglich wäre. Die Personalkosten werden nach den tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet. Die Bereitstellung der, für die Nachmittagsbetreuung erforderlichen, Erzieher ist straff durchorganisiert. Der Verein verfügt über ein ausgereiftes Personalabrechnungssystem. Seite 27 von 61

28 6. PRAKTISCHER TAGESABLAUF IN DER GANZTÄGIGEN SCHULFORM DURCH DEN VEREIN FREIZEITBETREUUNG 6.1 Anmeldung Die Anmeldung und Information zur ganztägigen Schulform erfolgt an der jeweiligen Schule oder beim Verein Freizeitbetreuung an der Hauptschule Maxglan Varianten der ganztägigen Schulform In ganztägigen Schulformen können der Unterricht und die Tagesbetreuung in getrennter oder verschränkter Abfolge 13 geführt werden. Bei der getrennten Abfolge findet der Regelunterricht am Vormittag statt. Am Nachmittag werden die für die GTS angemeldeten Schüler in Gruppen zusammengefasst betreut und unterrichtet. Bei der verschränkten Abfolge werden die Schüler einer Klasse abwechselnd betreut und unterrichtet. Voraussetzung ist, dass alle Schüler einer Klasse für die Tagesbetreuung während der ganzen Woche angemeldet sind. Wenn der Unterricht in getrennter Abfolge stattfindet, können die Erziehungsberechtigten auswählen, ob ihre Kinder nur den Schulunterricht besuchen oder den ganzen Tag betreut werden. Für eine ganztägige Betreuung ist auch eine tageweise Anmeldung möglich, wobei diese verbindlich ist und der Besuch der ganztägigen Betreuung bis mindestens 16 Uhr verpflichtend ist. Eine Abmeldung während des Schuljahres ist möglich. In der Stadt Salzburg findet die Tagesbetreuung in den Sonderschulen für körperbehinderte und schwerstbehinderte Kinder in verschränkter Abfolge (die Inanspruchnahme beträgt %) und in allen anderen Schulen in getrennter Abfolge statt. Die ganztägige Schulform in getrennter Abfolge sieht in der Praxis so aus, dass für die ganztägige Schulform angemeldete Schüler gemeinsam mit für die ganztägige Schulform nicht angemeldeten Schülern die Schule am Vormittag besuchen. Am Nachmittag werden Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 Seite 28 von 61

29 die Schüler, die für die Tagesbetreuung entweder tage- oder wochenweise angemeldet sind, in klassen- und schulstufenübergreifend zusammengefassten Gruppen von, vom Verein Freizeitbetreuung angestellten, Erziehern während des Mittagessens und des Freizeitteiles betreut. 6.3 Zusammensetzung der Nachmittagsgruppe Vorwiegend besuchen Volksschüler die ganztägige Schulform. Wenn an einer Schule nur eine Nachmittagsgruppe zustande kommt so kann diese Gruppe Schüler aus allen Schulstufen umfassen. Ansonsten können die Schüler entsprechend der Schulstufen in Gruppen aufgeteilt werden. 6.4 Lernstunde Am Nachmittag wird die Lernstunde abgehalten. In der Lernstunde werden die Kinder aller Schulstufen von einem Lehrer betreut. Die Lernstunden werden in den meisten Schulen in Klassenzimmern abgehalten. Wenn in einer Schule mehrere Nachmittagsgruppen sind, wird die Lernstunde meistens gestaffelt abgehalten. 6.5 Bewegungsmöglichkeiten In allen Schulen wird je nach Ausstattung versucht, den Kindern möglichst viel Raum zum Bewegen zu geben, sei es im Schulgarten, auf angrenzenden Sportflächen oder je nach Verfügbarkeit im Turnsaal. 6.6 Essenseinnahme Das Essen wird in den in den Schulen vorgesehenen Räumen, oft auch gestaffelt, eingenommen. Bis 2007 organisierte der Verein Freizeitbetreuung das Essen für jede Schule gesondert. Im Jahre 2007 ersuchten Direktoren das Schulamt, die Essensbeiträge nicht mehr über den Verein Freizeitbetreuung, sondern gemeinsam mit den Betreuungsbeiträgen vom Schulamt einzuheben. Darüber hinaus sollte bei allen Schulen eine einheitliche Qualität des Essens, ein einheitlicher Preis pro Schulmahlzeit und ein einheitlich hoher Hygienestandard bei Seite 29 von 61

30 der Verpflegung geschaffen werden. Aus diesem Grund schrieb die Stadt im Jahr 2007 die Lieferung der Schulmahlzeiten europaweit aus und beauftragte einen Tiefkühlkosthersteller mit der Lieferung der Schulmahlzeiten ab Beginn des Schuljahres 2007/08. Die tiefgekühlten Schulmahlzeiten (cirka 3700 Portionen pro Woche) werden einmal pro Woche angeliefert und in den Schulen in Heißluftöfen vom Reinigungspersonal der jeweiligen Schulen aufbereitet und ausgegeben. Für die Aufbereitung stellt der Essenslieferant der Stadt eigene Kühleinrichtungen und Öfen zur Verfügung. Frisches Obst und Gemüse sowie Milchprodukte und Brot werden mehrmals wöchentlich geliefert. 6.7 Dauer der ganztägigen Schulform Die Schüler der ganztägigen Schulform werden vom Ende des Regelunterrichtes bis mindestens 16 Uhr von Erziehern des Vereines Freizeitbetreuung betreut. Es besteht Anwesenheitspflicht, weil die ganztägige Schulform unter das Schulunterrichtsgesetz fällt. Der Verein Freizeitbetreuung setzt sich in seiner Stellungnahme für die Flexibilisierung der Abholzeiten ein, da die bundesgesetzliche Regelung (verpflichtende Teilnahme an der schulischen Nachmittagsbetreuung bis 16:00 Uhr) für viele Eltern nicht nachvollziehbar wäre und an manchen Standorten zu Problemen führe. Seite 30 von 61

31 7. RAUMSITUATION DER GANZTÄGIGEN SCHULFORM Die Räumlichkeiten für die ganztägige Betreuung von Schülern müssen (so wie alle anderen schulisch genutzten Räume) von der Bezirksverwaltungsbehörde schulbehördlich genehmigt werden. Das SchuOG 1995 regelt allerdings die Beschaffenheit der Liegenschaften und Räume nur in sehr allgemeiner Weise 14. Die darüber hinaus anzuwendende Schulbauverordnung sieht ebenfalls keine konkreten Festlegungen vor, soll aber in nächster Zeit überarbeitet werden, wobei auch die vom Bund seit Jahren angekündigten Kriterien für die Räumlichkeiten im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung eingearbeitet werden sollen. In wieweit diese derzeit noch nicht bekannten Kriterien des Bundes von den gesetzlichen Schulerhaltern ohne finanzielle Unterstützung akzeptiert werden, bleibt dem Verordnungs- Begutachtungsverfahren vorbehalten. Derzeit werden die räumlichen Festlegungen für die schulische Nachmittagsbetreuung im Einvernehmen mit den Schulerhaltern festgelegt. Das Kontrollamt stellt fest, dass die Regelungen des SchuOG 1995 und der Schulbauordnung, insbesondere jene über die Beschaffenheit und Ausstattung von Räumen für die GTS, noch sehr unzureichend sind. Der Verein Freizeitbetreuung vertritt in seiner Stellungnahme dieselbe Meinung und findet, dass die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen über die räumlichen Voraussetzungen für die schulische Nachmittagsbetreuung dringend näher präzisiert werden sollten. 7.1 Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung Das Kontrollamt besichtigte alle Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung in den Pflichtschulen der Stadt Salzburg Ende des Schuljahres 2008/09 und erhob die Raumsituation. Weder das Schulamt noch die Gebäudeverwaltung verfügten über Aufzeichnungen, wo die Räume für die Nachmittagsbetreuung untergebracht sind. Die Einteilung der Räume für die Nachmittagsbetreuung ist den Schulleitungen selbst überlassen. 14 Nach 15 Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 müssen das Gebäude, die sonstige Liegenschaften und Räume, die für Zwecke einer Schule verwendet werden sollen, in ihrer Lage, baulichen Gestaltung und Einrichtung den Grundsätzen der Pädagogik und Schulhygiene entsprechen. In jeder Schule sind die der Anzahl ihrer Klassen entsprechenden Unterrichts- und Nebenräume, in Hauptschulen ist auch ein Turnsaal einzurichten. Im übrigen sind die Schulen nach Tunlichkeit mit einem Turn- und Spielplatz und einem Turnsaal, ferner nach Bedarf mit einer Schulküche, einer Schulwerkstätte und einem Schulgarten, die Polytechnischen Schulen überdies mit den für den praktischen Unterricht erforderlichen Lehrwerkstätten und Unterrichtsräumen auszustatten. Seite 31 von 61

32 Das Schulamt teilt in seiner Stellungnahme mit, dass Planunterlagen mit einer exakten Raumnutzung nicht vorhanden wären, weil die Raumnutzung alljährlich auf die Anforderungen der Kinder abgestimmt werde. Das Kontrollamt stellt zusammenfassend fest, dass in allen Pflichtschulen der Stadt Salzburg, wo Bedarf gegeben ist, die ganztägige Schulform eingeführt wurde, obwohl die Schulen meist über keine eigenen Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung verfügten. 7.2 Organisatorische und bauliche Maßnahmen für die Bereitstellung von GTS-Räumen Das Kontrollamt hat die Räumlichkeiten für die ganztägige Schulform in nachfolgender Aufstellung nach Unterbringung in eigenen Räumen, in Klassenzimmern und Mischformen untergliedert (Stand Ende Schuljahr 2008/09). Anschließend folgt nach dieser Übersicht eine kurze Beschreibung der organisatorischen und baulichen Maßnahmen für die Bereitstellung der Räumlichkeiten. Räumlichkeiten für die ganztägige Schulform Schuljahr 2008/09 Volksschulen Hauptschulen Sonderschulen insgesamt I eigene GTS-Räume II Nachmittagsbetreuung in Klassenzimmern 3 3 III IV V eigener GTS-Raum, zugleich aber auch Essenszubereitung und Essen Nachmittagsbetreuung teils in Klassenzimmer, teils in eigenen GTS-Räumen Klassenzimmer zugleich für Unterricht und GTS konzipiert Schulen mit Nachmittagsbetreuung Seite 32 von 61

33 7.2.1 Organisatorische und bauliche Maßnahmen in den Volksschulen zu I) Situationsbericht eigene Räume für die ganztägige Betreuung A) Adaptierte Klassenzimmer In drei Volksschulen (Nonntal, Schallmoos und Maxglan 2) wurden Klassenzimmer für die GTS adaptiert. In der VS Nonntal wurde der EDV-Saal mit einem Klassenzimmer der HS getauscht, welches als Freizeitraum für die VS eingerichtet wurde, wodurch es immer wieder zu Spannungen zwischen HS und VS kommt. Die Raumsituation wurde in der VS Schallmoos gut gelöst. In der VS Maxglan 2 wird im Freizeitraum das Essen auch für die Kinder der VS Maxglan 1 verabreicht. B) Adaptierte Schulwartewohnungen In den Volksschulen Maxglan 1 und Leopoldskron-Moos wurden ehemalige Schulwartewohnungen für die GTS adaptiert. In der VS Maxglan 1 wurde die Schulwartewohnung mit wenig Aufwand umgestaltet. In der VS Leopoldskron-Moos wurden im Zuge der Generalsanierung der Volksschule auch die Räumlichkeiten für die ganztägige Betreuung optimal erneuert. C) Räumlichkeiten im Kellergeschoss In den Volksschulen Lehen 1 und St. Andrä befinden sich die Räume im Kellergeschoss, sind aber mit Tageslicht versorgt. In den Räumlichkeiten waren zuvor eine Beratungsstelle bzw. das Tröpferlbad untergebracht. D) Verkleinerung der Pausenhalle und Schaffung eines GTS-Raumes In der Volksschule Herrnau wurde durch Umbau der Pausenhalle ein zusätzlicher Raum für die GTS geschaffen. In den meisten als eigene GTS-Räume bezeichneten Räumlichkeiten findet am Vormittag auch Unterricht statt wie Deutsch-Zusatzunterricht, Unterricht in den verschiedenen Muttersprachen und Konfessionen. Die Räumlichkeiten werden somit mehrfach genutzt. In den Fällen der Adaptierung von Klassenzimmern fehlen in den entsprechenden Schulen die Klassenzimmer für den Regelunterricht. Seite 33 von 61

34 zu II) Situationsbericht ganztägige Betreuung in Klassenzimmern In jenen Schulen, die nicht ausreichend eigene Räume für die GTS haben, findet die ganztägige Betreuung in Klassenzimmern statt. Am Vormittag findet der Regelunterricht statt und am Nachmittag werden die Kinder der ganztägigen Schulform betreut. Die Klassenzimmer sind nicht eigens für die Freizeitbetreuung eingerichtet. In der VS Aigen zeichnet sich durch Aufstockung der Schule und Schaffung eigener GTS-Räume, beginnend mit Ausbauarbeiten im Sommer 2010 und voraussichtlicher Fertigstellung im Jahr 2011, eine optimale Lösung ab. An der VS Liefering 2 wurde durch Umbauarbeiten im Kellergeschoss im Sommer 2009 die Raumnutzung für die GTS verbessert. Für die VS Lehen 2 wäre der Umbau der ehemaligen Schulwartewohnung zur Gewinnung von Räumlichkeiten für die Freizeitbetreuung möglich. zu III) Situationsbericht eigener GTS-Raum, zugleich aber auch Essenszubereitung und Essen In den Volksschulen Gnigl und Morzg wird in den Räumen der Freizeitbetreuung für zwei Gruppen auch das Essen zubereitet und gegessen. Die Raumsituation ist sehr beengt. Die in der Volksschule Gnigl vorhandene Raumreserve wurde bis zum Jahr 2010 von der Mutterberatungsstelle genützt und steht nun der ganztägigen Schulform zur Verfügung. zu IV) Situationsbericht Nachmittagsbetreuung teils in Klassenzimmern und teils in eigenen GTS-Räumen An der VS Pestalozzi erfolgt die Nachmittagsbetreuung zum Teil in Vorschulklassen und teils in eigenen GTS-Räumen im Kellergeschoss, die mit Tageslicht versehen sind, weil so viele Kinder die ganztägige Schulform besuchen. Im Sommer 2009 erfolgten Umbauarbeiten um die Raumaufteilung der GTS-Räume zu verbessern. Für die VS Mülln zeichnet sich durch Um- und Neubau im Jahr 2010 eine Verbesserung der Raumsituation der Nachmittagsbetreuung ab. Zurzeit wird in dieser Schule das Essen in den Klassenzimmern eingenommen. Seite 34 von 61

35 7.2.2 Organisatorische und bauliche Maßnahmen in den Hauptschulen zu I) Situationsbericht eigene Räume für die ganztägige Betreuung Die eigenen Räume in den beiden Hauptschulen Lehen und Maxglan 1 wurden für die ganztägige Betreuung konzipiert und sind dementsprechend gut ausgestattet Organisatorische und bauliche Maßnahmen in den Sonderschulen zu I) Situationsbericht eigene Räume für die ganztägige Betreuung In den Sonderschulen 1 und 2 befinden sich eigene Räumlichkeiten für die ganztägige Betreuung im Kellergeschoss, die aber mit Tageslicht versorgt sind. Im Zuge der Generalsanierung im Jahr 2006 wurden in der VS und HS Laufenstraße für schwersterziehbare Kinder eigene Räumlichkeiten für die ganztägige Betreuung im Kellergeschoss geschaffen, die mit Tageslicht versorgt sind. In der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (Anna-Bertha-Königsegg-Schule) sind eigene Räumlichkeiten für die Freizeitbetreuung eingerichtet. zu V) Situationsbericht Klassenzimmer zugleich für Unterricht und GTS konzipiert Die Klassenzimmer in der Sonderschule für Körperbehinderte in der General- Keyes-Straße wurden bereits bei der Errichtung sowohl für den Unterricht als auch für die ganztägige Betreuung konzipiert und sind somit gut ausgestattet. Seite 35 von 61

36 7.3 Ausbau von weiteren Räumlichkeiten für die ganztägige Schulform Ein Ausbau, eine Erweiterung oder Sanierung der Räume für die ganztägige Schulform wäre an vielen Schulen notwendig. Der Verein Freizeitbetreuung tritt in seiner Stellungnahme ebenfalls für den weiteren Ausbau der Räumlichkeiten für die schulische Nachmittagsbetreuung ein und der Schulerhalter sollte sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzen. In der mittelfristigen Planung der Stadt Salzburg Immobilien GmbH für die Jahre 2010 bis 2014 sind der Neu- und Ausbau und die Erweiterung der Volksschulen Aigen und Mülln und der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (Anna-Bertha-Königsegg-Schule) vorgesehen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass für die Adaptierung pro Gruppenraum mit einem durchschnittlichen Kostenaufwand von mindestens zu rechnen ist. Geht man davon aus, dass es beim Umbau auch künftig keiner umfangreichen baulichen Erweiterungen bedarf, sondern es sich lediglich um Adaptierungen in bestehenden Räumlichkeiten handelt (Einbau von Gruppenräumen in den Pausenhallen), könnten die derzeit erforderlichen Gruppenräume bis etwa 2010 eingerichtet werden. In jenen Fällen, in denen die Gruppenräume nicht mehr im bestehenden Schulgebäude untergebracht werden können und Zubauten notwendig sind, können sich die Bau- und Ausstattungskosten für einen Gruppenraum auf bis zu belaufen. Einrichtung, Art und Standort dieser Gruppenräume erfolgen nach den Vorgaben des Schulamtes, das gem. VAP als Schulerhalter für die ganztägigen Schulformen zuständig ist. Folgende Umbauten hat der Gemeinderat bereits beschlossen: Volksschule Aigen Der Gemeinderat beschloss am die Erweiterung der Schul- und Betreuungsräumlichkeiten an der Volksschule Aigen, wodurch ein Klassenzimmer geschaffen und die Raumsituation für die Nachmittagsbetreuung verbessert wird. Die Gesamtbaukosten wurden mit netto 1 Mio. (Kostenbandbreite +/-15 %) veranschlagt. Seite 36 von 61

37 Volksschule Mülln Der Gemeinderat beschloss am einen Anbau zur Volksschule Mülln, wodurch neue Klassenzimmer geschaffen werden und die Raumsituation für die Nachmittagsbetreuung verbessert wird. Die Gesamtbaukosten wurden mit netto 1,5 Mio. (Kostenbandbreite +/-20 %) veranschlagt. Sonderschule Taxham (Anna-Bertha-Königsegg-Schule) Der Gemeinderat beschloss am die Sanierung und Erweiterung der Sonderschule Taxham. Damit soll auch die Raumsituation und die Ausstattung für die ganztägige Betreuung von Schülern verbessert werden. Die geschätzten Errichtungskosten betragen netto 6 Mio. (Kostenbandbreite +/- 15 %). Darüber hinaus bestehen nachfolgende Ausbaumöglichkeiten: In der VS Morzg und in der VS Lehen 2 könnten, nachdem im Herbst 2009 die Schulwartewohnungen frei wurden, diese Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung adaptiert werden. In der Volksschule St. Andrä wäre ein Dachbodenausbau möglich, wodurch in den drei Schulen im Andräviertel Platz gewonnen werden könnte und frei werdende Räume für die ganztägige Schulform genutzt werden könnten. 7.4 Zusammenfassende Beurteilung der Raumsituation der GTS Die ganztägige Betreuung von Schülern ist eine Aufgabe, die den Gemeinden als Schulerhalter vor 15 Jahren übertragen wurde. Die räumlichen Voraussetzungen für eine dem Gesetz entsprechende Betreuung wurden in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut und müssen in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und verbessert werden. Obwohl viele Schulen über keine eigenen Räumlichkeiten für die Nachmittagsbetreuung verfügten, wurde in allen Schulen, bei denen Bedarf gegeben war, die ganztägige Schulform eingeführt 15. Teilweise findet die ganztägige Betreuung in (ausreichend belichteten) Kellergeschossen oder mehrfach genutzten Klassenzimmern statt. In anderen Schulen wurden 15 Das österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) wies darauf hin, dass insbesondere jene Schulbauten, die aus der Gründerzeit stammen oder in den 70-iger Jahren errichtet wurden, für den Ganztagesbetrieb nicht geeignet sind. Für einen richtungsweisenden Schul(um)bau fehlten nach Ansicht des ÖISS österreichweit die Mittel und gemeinsame Visionen. Seite 37 von 61

38 zugunsten der GTS Lehrmittelzimmer aufgelassen, Werkräume umgewidmet, Klassenzimmer umgestaltet und ehemalige Schulwartewohnungen adaptiert. Das Kontrollamt stellt fest, dass die Raumsituation in einigen Schulen noch nicht befriedigend gelöst werden konnte, anerkennt jedoch die Bemühungen des Schulamtes (in Zusammenarbeit mit der Gebäudeverwaltung und der SIG), das versucht, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel die entsprechenden Einrichtungen zu schaffen. Nachdem die Um- und Ausbaumöglichkeiten an den Pflichtschulen nunmehr weitestgehend ausgeschöpft sind, kann eine Verbesserung der Raumsituation vorwiegend nur mehr durch kostspielige Zubauten erfolgen, wobei auch dafür die Möglichkeiten auf den jeweiligen Schulliegenschaften begrenzt sind. Während bei Um- und Ausbauten mit ca pro Gruppe das Auslangen gefunden werden konnte, sind für einen Zubau mind pro Gruppe zu veranschlagen. Das Kontrollamt empfiehlt die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Verbesserung der Raumsituation an Pflichtschulen, auf dessen Grundlage die räumlichen Voraussetzungen für eine ganztätige Betreuung von Schülern entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel in den kommenden Jahren geschaffen werden. Das Schulamt vertritt in seiner Stellungnahme die Ansicht, dass im mittelfristigen Investitionsprogramm schon die Konzepte der Verbesserung der Raumsituation enthalten wären. Seite 38 von 61

39 8. GEGENÜBERSTELLUNG GTS ZU HORT In manchen Stadtteilen haben die Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder im Hort oder in der GTS unterzubringen. Nachstehend sind die wesentlichen Unterschiede angeführt: Bereich GTS Hort Zuständigkeit MA 2/00 - Schulamt MA 3/02 - Stadtjugendamt Rechtsgrundlage Betreuungspersonal Erzieher Schulorganisations-Ausführungsgesetz Salzburger Kinderbetreuungsgesetz Hortpädagogen Lernbetreuung Lehrer Hortpädagogen Öffnungszeiten Anwesenheitspflicht bis 16 Uhr flexible Abholzeiten Aufnahme Schulerhalter ist zur Aufnahme der angemeldeten Schüler verpflichtet liegt im Ermessen des Hortbetreibers Räumlichkeiten adaptierte Schulräumlichkeiten eigene Räumlichkeiten Spielgeräte im Freien unterschiedliche Ausstattung für die Bewegung im Freien mit Spielgeräten im Garten meistens gut ausgestattet Betreuungskonzept Lehrplan Betreuungskonzept Gruppengröße Ferienbetreuung Verpflegung Teilung der Gruppe ab 31 Kindern keine Betreuung während der Ferien Tiefkühlkost, frisches Obst und Brot sowie frische Milchprodukte Teilung der Gruppe ab 23 Kindern während der Ferien geöffnet stadteigene Produktionsküchen Tarife Anpassung an die Tarife der Horte gem. GRB v , je Einkommensverhältnisse bis zu 100 % Nachlass möglich gemäß Gemeinderatsbeschluss; Geschwisterermäßigung Der Verein Freizeitbetreuung weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die unterschiedlichen Regelungen für Hort und GTS (insb. Anwesenheitszeiten und Raumausstattung) bei den Erziehungsberechtigten oft auf Unverständnis stoßen. Nach Ansicht des Vereines Freizeitbetreuung sollte eine stadtweite Konzeption der Betreuung der schulpflichtigen Kinder erstellt werden. Parallele Angebote von Hort und GTS an einem Standort sollten unbedingt vermieden werden. Seite 39 von 61

40 8.1 Kostengegenüberstellung GTS Hort Für die städtischen Horte liegt eine fundierte Kostenrechnung vor. Es überwiegen die Personalkosten. Die Gesamtkosten des Personals setzen sich nach Einsatzbereichen wie folgt zusammen: im pädagogischen Bereich mit 47%, Küche mit 17%, Reinigung mit 18% und Haustechnik/Verwaltung mit 18% Im Jahr 2008 betrugen die Kosten, die im Hort selbst anfielen, für ein Kind rd An Erlösen für ein Kind konnten durchschnittlich rund vereinnahmt werden. Die Einnahmen setzen sich aus den Elternbeiträgen und der Unterstützung vom Land Salzburg zusammen. Für die GTS wird weder durch das Schulamt noch durch die Finanzabteilung eine Kostenrechnung geführt. Es liegen daher keine detaillierten Zahlen vor. Die Aufwendungen sind aber ähnlich wie beim Hort anzusetzen. Die Ausgaben für die Lieferungen des Mittagessens werden zentral vom Schulamt verrechnet. Das Mittagessen wird von einer Reinigungsfrau ausgegeben. Hier entstehen zusätzliche Kosten, die von den Eltern derzeit nicht refundiert werden. Die Kosten für Haustechnik, Reinigung und Verwaltung fallen unter das allgemeine Schulbudget, die sich nach Auskunft der Finanzabteilung durch die Nutzung als ganztägige Schulform nur unwesentlich (zb zusätzlicher Strom) erhöhen. Beim Aufbau einer detaillierten Kostenrechnung in den Schulen müssten diese Kosten auf den Schulbetrieb und die ganztägige Betreuung aufgeteilt werden. Die Räumlichkeiten der GTS werden im Gegensatz zu den Horten in vielen Schulen durch die Abhaltung von Unterricht am Vormittag und der Einrichtung als ganztägige Schulform am Nachmittag mehrfach genutzt. Das Kontrollamt stellt fest, dass ein direkter Vergleich der Hortkosten mit den Aufwendungen der ganztägigen Schulform nicht möglich ist, weil für die GTS keine Kostenrechnung vorliegt. Die Nachmittagsbetreuung von Schülern verursacht in der GTS für die Stadt Salzburg geringere Personalaufwendungen, weil diese lediglich die Ausgaben für den Freizeitteil trägt, während die Personalausgaben für die von Lehrern abgehaltenen Lernstunden vom Bund Seite 40 von 61

41 getragen werden. Hiezu kommt, dass die Schüleranzahl pro Betreuungsgruppe in der ganztägigen Schulform deutlich höher ist als im Hort und somit die Personalkosten reduziert werden, und die Erzieher in der ganztägigen Schulform nach anderen günstigeren Gehaltsstrukturen als die Hortpädagogen entlohnt werden. Bei den Horten trägt die Stadt die gesamten Personalkosten, bekommt aber dafür vom Land eine Personalförderung nach dem Salzburger Kinderbetreuungsgesetz 2007 in der Höhe von 20 Prozent. Das Kontrollamt stellt fest, dass im Bereich der ganztägigen Schulform aufgrund der geringeren Personalaufwendungen der Stadt für die Betreuung der Schüler und aufgrund der wegen Platzmangels in vielen Schulen praktizierten Mehrfachnutzung der Räumlichkeiten für die ganztägige Schulform die Gesamtausgaben der Stadt geringer sind als in den Horten. Das Kontrollamt empfiehlt für die ganztägige Schulform eine Kostenrechnung zu erstellen, um sowohl einen Kostenüberblick als auch eine Kalkulationsgrundlage für die Vorschreibung der Betreuungsbeiträge sowie eine Vergleichsunterlage zu den Gesamtkosten im Hortbereich zu haben. Das Schulamt kündigt in seiner Stellungnahme an, dass es eine Kostenrechnung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Abteilung machen lassen werde. Seite 41 von 61

42 9. STÄDTEVERGLEICH SALZBURG MIT LINZ, INNSBRUCK UND GRAZ Innerhalb der österreichweit im Schulorganisationsgesetz des Bundes einheitlich geregelten Grundformen der Nachmittagsbetreuung haben die Gemeinden - auf der Grundlage landesspezifischer Regelungen - unterschiedliche Lösungen entwickelt. Von den Gemeinden wurde ein sehr vielfältiges und sehr unterschiedliches Nebeneinander verschiedenster Betreuungsangebote und Institutionen geschaffen, das jeweils auf die individuellen lokalen Bedürfnisse, bestehende Strukturen und Möglichkeiten der Gemeinden aufbaut. Eine Studie des KDZ zur Nachmittagsbetreuung in der kommunalen Praxis (Nachmittagsbetreuung in der kommunalen Praxis, Studie der KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsgmbH, Wien 2005) zeigt, dass die Angebote in der ganztägigen Betreuung und die Beiträge für die Betreuung und Verpflegung je nach Gemeinde sehr unterschiedlich sind. Häufig besteht auch in den Gemeinden ein Nebeneinander von öffentlichen und privaten Angeboten. Vor allem in den größeren Städten sind darüber hinaus in der Vergangenheit weit reichende Parallelstrukturen von Betreuungseinrichtungen im Hortbereich entstanden. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Gemeinden ist in einem derart heterogenen System nur bedingt möglich. In Linz beispielsweise wird die Nachmittagsbetreuung nur an sehr wenigen Schulen angeboten. Dafür hat Linz ein sehr gut ausgebautes, nahezu flächendeckendes Hortsystem, weil Horte in Linz nach dem oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz vom Land gefördert werden. Das Kontrollamt hat die Daten über die ganztägige Betreuung von Pflichtschülern zum Vergleich mit den Städten Linz, Innsbruck und Graz erhoben und in nachfolgender Tabelle zusammengefasst. Seite 42 von 61

43 Städtevergleich Schulen und Horte mit Nachmittagsbetreuung für Schüler Schuljahr 2009/10 Schulen und Horte Salzburg Linz Innsbruck Graz Volksschulen gesamt Gesamtschüler davon Schüler mit NB Versorgungsquote in % Volksschulen mit NB in getrennter Form Anzahl Betreuungsplätze Volksschulen mit NB in verschränkter Form Anzahl Betreuungsplätze Hauptschulen gesamt Gesamtschüler davon Schüler mit NB Versorgungsquote in % Hauptschulen mit NB in getrennter Form Anzahl Betreuungsplätze Hauptschulen mit NB in verschränkter Form Anzahl Betreuungsplätze Sonderschulen Gesamtschüler davon Schüler mit NB Versorgungsqoute in % Sonderschulen mit NB in getrennter Form Anzahl Betreuungsplätze Sonderschulen mit NB in verschränkter Form Anzahl Betreuungsplätze Horte, die NB für Schulkinder anbieten Anzahl Betreuungsplätze gesamt öffentliche Horte Anzahl Betreuungsplätze private Horte Anzahl Betreuungsplätze Seite 43 von 61

44 in % Städtevergleich Versorgungsquote ganztägige Betreuung von Pflichtschülern 50 % % 24 % 27 % % 19 % 18 % 17 % 13 % 10 9 % 4 % 0 0 % Volksschulen Hauptschulen Sonderschulen Salzburg Linz Innsbruck Graz Beim Städtevergleich fällt folgendes auf: Salzburg Zwei Sonderschulen werden in verschränkter Form geführt. Die Versorgungsquote bei den Sonderschülern beträgt 50 %. Die Versorgungsquote der Hauptschüler beträgt in Salzburg 4 % und ist somit die niedrigste unter den verglichenen Städten. Linz Eine Hauptschule wird in verschränkter Form geführt. Die drei Sonderschulen in Linz werden in getrennter Form geführt. Die Versorgungsquote liegt bei 24 %. In Linz besuchen keine Volksschüler die ganztägige Schulform. Dafür gibt es in Linz ein gut ausgebautes Hortnetz. An 11 von 15 Hauptschulen wird in Linz die ganztägige Schulform in Anspruch genommen. Die Versorgungsquote der Hauptschüler liegt bei 18 %. Innsbruck Die Teilungszahl der Gruppen der Nachmittagsbetreuung liegt in Innsbruck bei 19 und ist somit geringer als in den anderen verglichenen Städten. Seite 44 von 61

45 2/3 der Volks- und Sonderschulen sowie die Hälfte der Hauptschulen werden als ganztägige Schulform geführt. In Innsbruck werden alle ganztägigen Schulen in getrennter Form geführt. Graz Die Versorgungsquote der Volksschüler mit 29 % liegt in Graz am höchsten von den verglichenen Städten. Salzburg Linz Innsbruck Graz Betreuungsbeitrag monatlich bei 5 Tagen in der Woche Schule 0-74,50 87,00 VS und SS HS 40 Hort 74,50 142, Verpflegungsbeitrag pro Tag Schule 1,12-2,8 2,70-4,10 4,30 Hort 1,60 1,80 3,70 0,65 max. Gruppengröße Schule 30 keine Normierung vorhanden 19 durchschnittlich 18 Hort Öffnungszeiten Schule nach Bedarf bis 18:00 Uhr bis 16:10 Uhr bis 17:15 Uhr bis 18 Uhr Hort 7 bis 16 bzw. 17 Uhr teilweise ab 6:30 bis und 20 Uhr Schuljahr 2008/09 bis 18:00 Uhr bis 18:00 Uhr Uhr Seite 45 von 61

46 10. SCHLUSSBESPRECHUNG Nach 20 Abs. 2 MGO fand am unter dem Vorsitz des Kontrollamtsdirektors die Schlussbesprechung in den Räumlichkeiten des Kontrollamtes statt, an welcher die Leiterin der Magistratsabteilung für Kultur und Schule, die Schulamtsleiterin, der Obmann des Vereines Freizeitbetreuung und die Prüferin teilnahmen. Die Stellungnahmen zum Rohbericht wurden in den Prüfbericht eingearbeitet und liegen zur Gänze als Beilage dem Bericht bei. Seite 46 von 61

47 11. FESTSTELLUNGEN UND EMPFEHLUNGEN Pflichtschüler in der Stadt Salzburg F 1 Die Zahl der Schüler an den Pflichtschulen der Stadt Salzburg war zu Beginn der 80- ziger Jahre stark rückläufig. Die Anzahl der Hauptschüler ist von auf nunmehr 2.718, also cirka auf die Hälfte gesunken. Die Zahl der Volksschüler ist seit Mitte der 80-ziger-Jahre relativ konstant, wogegen die Schülerzahlen bei den Sonderschulen in den letzten vier Jahren um fast 30 Prozent gestiegen sind. Seit Mitte der 80-ziger Jahre stagniert die Gesamtzahl der Schüler, wie die nachfolgende Grafik darstellt. Entwicklung der Schülerzahlen der Stadt Salzburg 1979/ / / / / / /08 Volksschule Hauptschule Polytechnischer Lehrgang Sonderschule Trotz sinkender Schülerzahlen ist der Raumbedarf an Salzburgs Pflichtschulen stetig gestiegen. Die Gründe dafür sind laut Schulamt: geringere Klassenteilungszahlen notwendige Räumlichkeiten für die ganztägige Schulform zusätzlicher Raum für sonderpädagogischen Förderbedarf Unterricht für verschiedene Konfessionen Deutsch-Zusatzunterricht Unterricht in der Muttersprache serbisch-kroatisch, türkisch, tschetschenisch, arabisch, usw. Ganztägige Betreuung an Schulen F 2 In der Stadt Salzburg wird an 22 städtischen Pflichtschulen eine ganztägige Betreuung angeboten, die 2008 von Kindern besucht wurde. Dies entsprach 9 % der schulpflichtigen Kinder. Seite 47 von 61

48 Außerschulische Betreuung schulpflichtiger Kinder F 3 Für die außerschulische Betreuung stehen an 20 Horten insgesamt Plätze zur Verfügung. Von den im Schuljahr 2008/09 in der Stadt Salzburg lebenden schulpflichtigen Kindern mit einem Alter vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr wurden Kinder (8 %) in Horten betreut. Mit 85 % wird der überwiegende Teil der schulpflichtigen Kinder nicht in städtischen Einrichtungen, sondern an anderen privaten und öffentlichen Schulen und Einrichtungen betreut bzw. ist ohne außerschulische Betreuung. Rechtsgrundlagen F 4 Das Gesetz versteht unter ganztägigen Schulformen Schulen, an denen neben dem Unterricht eine Tagesbetreuung angeboten wird. Die Tagesbetreuung besteht aus gegenstandsbezogener Lernzeit, die sich auf bestimmte Pflichtgegenstände bezieht, und/oder individueller Lernzeit und Freizeit (einschließlich Einnahme der Verpflegung). In ganztägigen Schulformen können der Unterricht und die Tagesbetreuung in getrennter oder verschränkter Abfolge geführt werden. Bei der getrennten Abfolge findet der Regelunterricht am Vormittag statt. Am Nachmittag werden die für die GTS angemeldeten Schüler in Gruppen zusammengefasst betreut und unterrichtet. Bei der verschränkten Abfolge werden die Schüler einer Klasse abwechselnd betreut und unterrichtet. Seite 48 von 61

49 Organisation der ganztägigen Betreuung F 5 Die Stadtgemeinde Salzburg hat den gesamten Personaleinsatz sowie die Organisation und Verwaltung der von der Stadt überlassenen Räumlichkeiten des Betreuungsteils an ganztägigen Schulformen dem Verein Freizeitbetreuung übertragen. Ganztägige Betreuung an Volksschulen F 6 Von den 21 Volksschulen der Stadt wurde an 15 Schulen eine ganztägige Betreuung in Form der ganztägigen Schulform und an fünf Schulen im Hort angeboten. Die Nachmittagsbetreuung, die versuchsweise an der VS Abfalter im Schuljahr 2009/10 angeboten wird, ist keine ganztägige Schulform im Sinne der schulorganisationsrechtlichen Bestimmungen. Mit Ausnahme der VS Liefering 1, wo keine Raumreserven vorhanden sind, es bestehen jedoch Ausweichmöglichkeiten, konnte damit an jeder städtischen Volksschule eine ganztägige Betreuung angeboten werden. Ganztägige Betreuung an Hauptschulen F 7 Von den zehn Hauptschulen in der Stadt Salzburg wurde im Schuljahr 2008/09 an zwei Hauptschulen eine ganztägige Betreuung (inkl. Mittagessen und Lernbetreuung) angeboten. Wegen zu geringer Nachfrage gab es an den restlichen acht Hauptschulen keine Nachmittagsbetreuung. Ganztägige Betreuung an Sonderschulen F 8 An allen vier Sonderschulen und in den Sondererziehungsschulen VS und HS Laufenstraße wird eine ganztägige Betreuung angeboten. Die Sonderschule für körperbehinderte Kinder und die Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder werden in Form einer Ganztagsschule in verschränkter Form geführt, d.h. Unterrichtseinheiten und Freizeitstunden finden vormittags und nachmittags statt. Seite 49 von 61

50 Räumliche Situation der Nachmittagsbetreuung F 9 Die ganztägige Betreuung von Schülern ist eine Aufgabe, die den Gemeinden als Schulerhalter vor 15 Jahren übertragen wurde. Die räumlichen Voraussetzungen für eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Betreuung müssen in den kommenden Jahren sukzessive ausgebaut und verbessert werden. Das Kontrollamt stellt fest, dass die Raumsituation in einigen Schulen noch nicht befriedigend gelöst werden konnte, anerkennt jedoch die Bemühungen des Schulamtes (in Zusammenarbeit mit der Gebäudeverwaltung und der SIG), das versucht, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel die entsprechenden Einrichtungen zu schaffen. Nachdem die Um- und Ausbaumöglichkeiten an den Pflichtschulen nunmehr weitestgehend ausgeschöpft sind, kann eine Verbesserung der Raumsituation vorwiegend nur mehr durch kostspielige Zubauten erfolgen, wobei auch dafür die Möglichkeiten auf den jeweiligen Schulliegenschaften begrenzt sind. Während bei Um- und Ausbauten mit ca pro Gruppe das Auslangen gefunden wird, sind für einen Zubau mind pro Gruppe zu veranschlagen. E 1 Das Kontrollamt empfiehlt die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Verbesserung der Raumsituation an Pflichtschulen, auf dessen Grundlage die räumlichen Voraussetzungen für eine ganztätige Betreuung von Schülern nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel in den kommenden Jahren geschaffen werden. Anwesenheitspflicht F 10 Einige Eltern kritisieren die, nach den österreichweit einheitlichen schulorganisationsrechtlichen Bestimmungen, verpflichtende Teilnahme der angemeldeten Kinder an der ganztägigen Betreuung. Eine Änderung der Bestimmungen wäre nur auf bundesgesetzlicher Ebene möglich. Eine diesbezügliche Umfrage beim Städtebund ergab keinen Änderungsbedarf. Seite 50 von 61

51 Elternbeiträge F 11 Der Besuch der Schulen ist mit Ausnahme der Inanspruchnahme des Freizeitteiles ganztägiger Schulformen für alle Schüler unentgeltlich. Darüber hinaus haben die Eltern Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge, sowie Beiträge zu den Lern- und Arbeitsmitteln zu leisten. Zur Bestreitung der einem gesetzlichen Schulerhalter durch den Betrieb einer ganztägigen Schulform erwachsenden Kosten im Freizeitteil hat er von den Personen, die für den Unterhalt der Schüler aufzukommen haben, einen tunlichst kostendeckenden Beitrag einzuheben. Richtlinien für die Einhebung der Beiträge, deren Höhe und soziale Staffelung hat die Landesregierung mit der Schulbeitragsverordnung erlassen. Die Beiträge setzen sich zusammen aus: 1. dem Betreuungsbeitrag für die Unterbringung und Betreuung im Rahmen des Betreuungsteiles ganztägiger Schulformen (ausgenommen in den Lernzeiten ganztägiger Schulformen) 2. dem Verpflegungsbeitrag für die Verpflegung; und 3. gegebenenfalls einem Beitrag für Lern- und Arbeitsmittel. Euro Entwicklung der Elternbeiträge und der Beiträge der Stadt Rechnungsjahr Beitrag Stadt Elternbeitrag für Freizeitteil Seite 51 von 61

52 Verpflegungs-, Lern- und Arbeitsmittelbeitrag F 12 Der Verpflegungsbeitrag umfasst die Kosten der Verpflegung und der Verabreichung der Mahlzeiten. Der Beitrag für Lern- und Arbeitsmittel umfasst die Kosten für die im Betreuungsteil gegebenenfalls erforderlichen besonderen Lern- und Arbeitsmittel. Aufwendungen für Verpflegung der Stadt und Refundierung durch Eltern Euro Rechnungsjahr Verpflegungsaufwendungen Stadt Elternbeitrag für Verpflegung Ermäßigungen F 13 Über Antrag wird der Betreuungsbeitrag bei entsprechendem Jahreseinkommen oder bei nur tageweisem Besuch ermäßigt. Ausschluss von Schülern wegen nicht bezahlten Betreuungsbeitrages F 14 Wird der Betreuungsbeitrag nicht bezahlt wird der Schüler vom Betreuungsteil ausgeschlossen. Allein im Schuljahr 2008/2009 wurden insgesamt 2 % der Schüler von der ganztägigen Betreuung ausgeschlossen. Die in den vergangenen Jahren angelaufenen Beitragsrückstände für das Essen und die Betreuung betragen (Stand ). E 2 Das Kontrollamt empfiehlt (ähnlich wie bei den Kindergärten und Horten) auch bei der ganztätigen Betreuung von Schülern von einem Ausschluss von Schülern wegen nicht bezahlter Betreuungsbeiträge abzusehen. Seite 52 von 61

53 Zuschüsse der Stadt F 15 Die Stadt Salzburg gewährt für Kinder einkommensbenachteiligter Eltern bzw. Erziehungsberechtigter mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg (Erziehungs-berechtigte und Kinder), die eine städtische allgemeinbildende Pflichtschule (Volks-, Haupt-, Sonder- oder Polytechnische Schule) im Bezirk Salzburg-Stadt besuchen, Zuschüsse zu Lernmitteln, bei Schulveranstaltungen und zum Mittagessen. Kostenvergleich GTS Hort F 16 Das Kontrollamt verglich die Kosten pro Kind im Hort und in der ganztägigen Betreuung, und stellt fest, dass im Bereich der GTS für die Stadt geringere Kosten anfallen, weil die anteiligen Kosten der Gebäudeerhaltung bei der GTS durch die Mehrfachnutzung der Schulen für den Regelunterricht und die GTS geringer sind und die Personalkosten im Rahmen der GTS teilweise das Land übernimmt. Eine detaillierte Gegenüberstellung der Kosten ist nicht möglich, weil für die GTS keine Kostenrechnung vorliegt. E 3 Das Kontrollamt empfiehlt für die GTS eine Kostenrechnung zu erstellen, um sowohl einen Kostenüberblick als auch eine Kalkulationsgrundlage für die Vorschreibung der Betreuungsbeiträge sowie eine Vergleichsunterlage zu den Gesamtkosten im Hortbereich zu haben. Ergebnis der Belegsprüfung beim Verein Freizeitbetreuung F 17 Das Kontrollamt stellte im Zuge einer stichprobenartigen Überprüfung der Belege des Vereines Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulen der Stadt Salzburg fest, dass alle geprüften Belege im Jahr 2008 übersichtlich, chronologisch, ordnungsgemäß und sofort auffindbar abgelegt waren sowie mit den Aufzeichnungen im Buchungsjournal übereinstimmen. Seite 53 von 61

54 Abschließende Bemerkung F 18 Die Nachmittagsbetreuung durch Einrichtungen der Stadtgemeinde ist in Horten und ganztägigen Schulen in unterschiedlicher Form geregelt. Das unterschiedliche Nebeneinander dieser beiden Einrichtungen ist weniger auf die individuellen lokalen oder persönlichen Bedürfnisse, als auf die gewachsenen Strukturen zurückzuführen. Während bis zur Einführung der ganztägigen Schulformen im Jahr 1994 für die Nachmittagsbetreuung in den Stadtteilen vorwiegend Horte eingerichtet wurden, wird seither die ganztägige Betreuung an den Schulen ausgebaut. Ob Kinder die Nachmittagsbetreuung in Horten oder an Schulen in Anspruch nehmen, hängt daher oft weniger von den individuellen Bedürfnissen des Kindes ab, sondern entscheiden die Eltern häufig nach dem im Nahbereich des Wohnortes bzw. der Schule vorhandenen Betreuungsangebot. E 4 Das Kontrollamt empfiehlt die Angebote im Bereich der Nachmittagsbetreuung einander anzugleichen, um für alle schulpflichtigen Kinder in der Stadt ein vergleichbares Angebot zu schaffen. Seite 54 von 61

55 12. AMTSVORSCHLAG Das Kontrollamt erstattet nachfolgenden Amtsvorschlag: Der Kontrollausschuss möge gemäß Punkt des Anhanges zur GGO beschließen: Der Bericht des Kontrollamtes über die Prüfung Pflichtschulen der Stadt Salzburg mit ganztägiger Schulform (Schulen mit Tagesbetreuung) wird zur Kenntnis genommen. Der Kontrollamtsdirektor: Dr. Maximilian Tischler Elektronisch beurkundet Ergeht an: 1. MA 2/02 - Schulamt 2. MA 2/00 - Kultur und Schule Seite 55 von 61

56 ANHANG Stellungnahme der MA 2/02 Stellungnahme des Vereins Freizeitbetreuung Seite 56 von 61

57 Seite 57 von 61

58 Seite 58 von 61

59 Kontrollamt der Stadt Salzburg z.hd. Fr. Lebesmühlbacher Kranzlmarkt 1 Postfach Salzburg Stellungnahme Prüfbericht zur ganztägigen Betreuung von Schülern an Pflichtschulen der Landeshauptstadt Salzburg Salzburg, 21.April 2010 Sehr geehrte Fr. Lebesmühlbacher! Zum Prüfbericht des Kontrollamtes zur ganztägigen Betreuung von Schülern an Pflichtschulen der Landeshauptstadt Salzburg nehme ich wie folgt Stellung: Der Verein Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulen der Stadt Salzburg wurde im Schuljahr 2008/09 geprüft. An 22 Standorten wurden in insgesamt 67 Gruppen Schüler von 74 Erzieherinnen betreut. Im Schuljahr 2009/10 wird bereits an 27 Standorten eine ganztägige Betreuung angeboten. Dabei werden Schüler in 71 Gruppen von 90 Erziehern betreut. Die Stadt Salzburg bietet neben der schulischen Nachmittagsbetreuung auch an Horten eine ganztägige Betreuung von Schulkindern an. Um für die Erziehungsberechtigten ein vergleichbares Angebot zu erreichen und keine Überlastung des einen oder andern Betreuungsangebotes zu gewähren, wurden die Betreuungstarife beider Formen aneinander angepasst. Zusätzlich sollte an Schulen nicht sowohl eine schulische Betreuung als auch eine Hortbetreuung angeboten werden, da es auf Grund verschiedener gesetzlicher Regelungen zu Teils gravierenden unterschiedlichen Betreuungssituationen kommen kann. An bisher 3 Standorten wird jedoch ein paralleles Angebot von Hort und schulischer Nachmittagsbetreuung geführt. Auf einige der folgenden Bereiche hat der Schulerhalter keine direkte Einflussnahme. Trotzdem seien sie hier erwähnt, da der Schulerhalter über Vertreter in Arbeitsgruppen, dem Städtebund oder in Begutachtungsverfahren von Gesetzesänderungen zumindest bedingt Einfluss genommen werden kann und sie für die pädagogische Qualität der Betreuung von Bedeutung sind: Seite 59 von 61

60 Raumsituation an ganztägigen Schulen: Weiterer Ausbau der Räumlichkeiten für die schulische Nachmittagsbetreuung an den bisherigen Standorten mit ganztägiger Schulform Räumliche Voraussetzungen: Die räumlichen Voraussetzungen für die schulische Nachmittagsbetreuung sind in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen nicht näher geregelt. Hier sind dringend Präzisierungen notwendig. Flexibilisierung der Abholzeiten: Die starre bundesgesetzliche Regelung (verpflichtende Teilnahme an der schulischen Nachmittagsbetreuung bis 16:00Uhr) ist für viele Eltern nicht nachvollziehbar. Gerade an Standorten, an denen sowohl eine Betreuung im Hort als auch in der Schule angeboten wird, führt dies zu teils massiven Problemen. Betreuungskonzept für Schulkinder - Abstimmung GTS und Hort: Auf Grund der unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen der Betreuung von Schülern in Schulen und in Horten und der damit verbundenen unterschiedlichen Regelungen für die Erziehungsberechtigten ist aus meiner Sicht eine stadtweite Konzeption der Betreuung der schulpflichtigen Kinder notwendig. Die derzeitige Praxis, dass an mehreren Standorten sowohl Hort als auch schulische Nachmittagsbetreuung, auf Grund von Nichtaufnahme von Schülern in Horten, angeboten wird, führt für Erziehungsberechtigt zu oft nicht verständlichen Regelungen (z.b.: Abholzeiten, Raumausstattung, ). Teilungszahlen: Die Teilungszahlen für Nachmittagsgruppen sind im Salzburger Schulorganisationsausführungsgesetz geregelt. Sie wurden im Jahr 2006 von 26 auf 30 Schüler pro Betreuungsgruppe in der VS und HS angehoben. Die Klassenschülerhöchstzahl wurde im Schuljahr 2008/09 auf 25 gesenkt. Hier ist eine dringende Anpassung, zumindest an die Klassenschülerhöchstzahl, notwendig. Gesetzliche Vorkehrungen für integrative Maßnahmen von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der schulischen Nachmittagsbetreuung. Mit freundlichen Grüßen (Vereinsobmann) Seite 60 von 61

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