FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG

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1 FÜR DEN LANDKREIS WITTENBERG Jahrgang November 2016 Ausgabe 24 Öffentliche Bekanntmachung eizung des Ausschusses Gesundheit und Soziales des Kreistages Wittenberg Montag, , 17:00 Uhr Kreisverwaltung Wittenberg, Konferenzraum Haus 1 (1-16), Breitscheidstraße 3, Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der fristgemäßen öffentlichen Bekanntmachung 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom Vorstellung des Jahresberichtes 2015 der Beratungsstelle für Abhängigkeitserkrankungen Wittenberg 5. Mietwerterhebung für den Landkreis Wittenberg; Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für die Kosten der Unterkunft und Heizung im Landkreis Wittenberg (2. Lesung) 6. Arbeitsplan Informationen aus der Verwaltung 8. Anfragen und Anregungen der Mitglieder des Ausschusses Loos Vorsitzender Katastrophenschutzübung Allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein herzliches Dankeschön Am 12. November wurde mit dem dritten Abschnitt die Katastrophenschutzvollübung 2016 des Landkreises Wittenberg im Brand- und Katastrophenschutz erfolgreich abgeschlossen. Schwerpunkt dieses Unterabschnittes war das gemeinsame Üben der Führungsebenen und Einheiten des Katastrophenschutzes mit der Werkfeuerwehr und den örtlichen Einsatzkräften. Angenommen wurde ein Gefahrgutunfall im Hafen der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH. An der Übung beteiligten sich insgesamt 100 Aktive aus 10 Ortsfeuerwehren als Katastrophenschutzeinheit Fachdienst ABC, einschließlich der hauptamtlichen Wachbereitschaft der, des Fachdienstes Betreuung des DRK-Kreisverbandes Wittenberg e. V., des Kriseninterventionsteams des Kirchenkreises Wittenberg, des THW-Ortsverbandes Wittenberg und der Werkfeuerwehr der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH. Wie auch in den beiden vorangegangenen zwei Übungsabschnitten im Juni haben alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im gesamten Übungsverlauf engagiert mitgewirkt. Das Übungsziel wurde erreicht und erste Erkenntnisse für die zukünftige Ausbildung gewonnen. Allen, die sich an der Vorbereitung und Durchführung dieses Übungsabschnittes beteiligten, gilt meine Anerkennung und ein herzlicher Dank. Dabei beziehe ich die Geschäftsleitung der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH ausdrücklich mit ein, die diese sehr realitätsnahe Übung auf dem Betriebsgelände ermöglichte und unterstützte. Ich hoffe auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Jürgen Dannenberg Landrat Fachdienst Finanzen Haushaltsplan 2017 vorgelegt Am 8. November 2016 wurde im Haushalts- und Finanzausschuss der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 des Landkreises Inhaltsverzeichnis Seie 1 Ausschuss Gesundheit und Soziales Seie 2 Stellenausschreibungen / Geänderte Öffnungszeiten Kreisverwaltung Seie 3 Öffentliche Bekanntmachung Neufestsetzung Wasserschutzgebiet Klebitz / Öffentliche Bekanntmachung Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Wittenberg vorgestellt. Die Beschlussfassung im Kreistag ist für den 28. November 2016 vorgesehen. Der Planentwurf 2017 weist im Ergebnishaushalt ein geringes Defizit von 1,1 Mio. EUR bei einem Haushaltsvolumen von rund 182 Mio. EUR aus. Das Defizit resultiert ausschließlich aus Mehraufwendungen, die der Landkreis Wittenberg im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017 erwartet. Haushaltsbelastungen werden bei der Durchführung der Großveranstaltungen vor allem beim Katastrophenschutz und im Ordnungsbereich entstehen. Da es für diese einmaligen Bedarfe keine anderweitigen Erstattungsmöglichkeiten gibt, erwartet der Landkreis Wittenberg diesbezüglich eine finanzielle Unterstützung durch das Land. Für die reguläre Verwaltungstätigkeit des Landkreises Wittenberg konnte für das Jahr 2017 ein ausgeglichener Haushalt aufgestellt werden. Nach dem starken Anstieg des Haushaltsvolumens durch die gestiegenen Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern im Vorjahr wird für diesen Bereich im Haushaltsjahr 2017 ein Rückgang um 52 % prognostiziert. Die Kosten für die Flüchtlinge werden nicht über die Kreisumlage finanziert, vielmehr wird für diese Aufgabe eine kostendeckende Pauschalerstattung durch das Land Sachsen- Anhalt bzw. eine vollständige Erstattung der flüchtlingsbedingten Kosten der Unterkunft durch den Bund erwartet. Neben den Kosten für den Asylbereich (13,1 Mio. EUR) stellen die Kosten der Unterkunft im Sozialbereich (31,0 Mio. EUR), Seie 4 Merkblatt für Geflügelhalter Seie 5 Fischerprüfung / Lokale Aktionsgruppe Dübener Heide: Projekte 2017 Seie 6 Kreisvolkshochschule Wittenberg Seie 7 Information Sachsen-Anhalt-Tag 2017 / Tierärztlicher Notfalldienst Landkreis Wittenberg Seie 8 Veranstaltungshinweise

2 2 Amtliches aus dem Landkreis 26. November 2016 der Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (26,6 Mio. EUR) und die Hilfen zur Erziehung im Bereich Jugend (14,8 Mio. EUR) die größten Einzelpositionen im Haushaltsplan 2017 dar. Der Sozialbereich umfasst insgesamt rund 61 % des Haushaltsvolumens. Der Haushaltsplanentwurf ist neben den Sozialausgaben dadurch geprägt, dass die verstärkten Sanierungsbemühungen bei den kreiseigenen Schul- und Verwaltungsgebäuden fortgesetzt werden. Für das laufende Haushaltsjahr wurden die Sanierungsaufwendungen um rund 1,9 Mio. EUR erhöht. Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 sieht eine leichte Reduzierung um rund 0,5 Mio. EUR vor. Die Kreisumlage wurde betragsmäßig auf dem Wert des Vorjahres belassen. Es wird also zu keiner zusätzlichen Belastung der kreisangehörigen Städte kommen. Das Investitionsvolumen des Landkreises Wittenberg beläuft sich im Planentwurf insgesamt auf rund 6,9 Mio. EUR. Für Baumaßnahmen an Straßen und Schulen sind 4,4 Mio. EUR vorgesehen. Der Erwerb von Anlagevermögen wurde mit rund 1,3 Mio. EUR veranschlagt. Zur Finanzierung der Investitionsvorhaben ist eine Neukreditaufnahme in Höhe von rund 1,5 Mio. EUR vorgesehen. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 weist eine Reduzierung des Höchstbetrages an Liquiditätskrediten um 0,8 Mio. EUR auf 34,9 Mio. EUR aus. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite befindet sich hierdurch weiterhin im genehmigungsfreien Bereich. Überblick über die Investitionen des Haushaltsplanes 2017: Investitionsvolumen 6,9 Mio. EUR 2,6 Mio. EUR für Kreisstraßen und überregionale Radwege, davon 0,6 Mio. EUR Ortsdurchfahrt Söllichau 0,6 Mio. EUR Ortsverbindung Jessen Arnsdorf 0,4 Mio. EUR Brückenerneuerung Wörlitz Richtung Elbfähre 0,3 Mio. EUR Deckensanierung Jahmo Weddin 0,4 Mio. EUR für Asphaltierung Radweg R 1 Bergwitz Radis (hier: Fertigstellung Pietzschkau bis Radis) größte Einzelmaßnahme 1,0 Mio. EUR Sanierung Turnhalle Am Volkspark 0,5 Mio. EUR Planung STARK III (energetische Schulsanierung) 0,5 Mio. EUR für bewegliches Anlagevermögen (vor allem Unterrichtsmaterialien) an Schulen Stellenausschreibung Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Sachgebietsleiter/-in untere Immissionsschutz-, Abfall- und Bodenschutzbehörde zunächst befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe 11 TVöD/VKA vergütet. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Ausführliche Informationen sind unter (Stellenausschreibungen) verfügbar. Stellenausschreibung Beim Landkreis Wittenberg, Fachdienst Gebäude, Liegenschaften und Service, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Sachbearbeiter/-in haus- und betriebstechnische Anlagen zunächst befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe 9 TVöD/ VKA vergütet. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle. Ausführliche Informationen sind unter (Stellenausschreibungen) verfügbar. Stellenausschreibung Bei der ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (40 Stunden/Woche) die unbefristete Stelle Sachgebietsleiter/-in Ordnung (Beamter/Beamtin d. Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) zu besetzen. Ausführliche Informationen sind unter (Stadtleben, Stellenangebote) zu entnehmen. Stellenausschreibung Bei der sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum , in Vollzeit (40 Stunden/ Woche) mehrere Stellen im Stadtordnungsdienst zu besetzen. Ausführliche Informationen sind unter (Stadtleben, Stellenangebote) zu entnehmen. Geänderte Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Am Mittwoch, den 30. November 2016 sind alle Dienststellen und nachgeordneten Einrichtungen der Kreisverwaltung Wittenberg nur bis 11:00 Uhr geöffnet. Am Donnerstag, den 1. Dezember 2016 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdienste und Einrichtungen der Kreisverwaltung zu den gewohnten Sprech- und Öffnungszeiten zur Verfügung. Kinderschutz-Stammtisch Regelmäßig organisiert die Arbeitsgruppe Kinderschutzakteure im Dialog Diskussionsabende in verschiedenen Städten des Landkreises Wittenberg. Dabei sollen sich nicht allein Fachkräfte angesprochen fühlen, sondern ausdrücklich alle Bürger und Bürgerinnen, die mit Kindern und Jugendlichen privat und beruflich zu tun haben und sich Gedanken um deren Wohlergehen machen. Inhalt der Abende sind aktuelle oder allgemeine Fragen des Umgangs mit Sorgen um das Kindeswohl in Familie, Schule und sozialem Umfeld, bei Trennung der Eltern, Verdacht auf Misshandlungen oder erkennbaren Verhaltensproblemen. In der Runde kann mit Vertretern des Fachdienstes Jugend und Schule, freien Trägern der Jugendhilfe sowie anderen Fachleuten und auch untereinander diskutiert werden. Offene Fragen sollen auf Wunsch anonymisiert aufgegriffen und nach Klärung kompetent beantwortet werden. Der nächste Kinderschutz-Stammtisch wird am im Hotel Schützenhaus, Annaburger Str. 6, Jessen (Elster) um 18:30 Uhr stattfinden. Alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Rückfragen können Sie telefonisch an Michelle Heinze, Koordinatorin Frühe Hilfen und Kinderschutz im Landkreis Wittenberg, unter sowie per Mail an michelle.heinze@landkreis-wittenberg.de richten. Internationaler Bund Wittenberg Der Schulerfolg von Heranwachsenden entscheidet immer mehr über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Viele europäische Initiativen zur Förderung des Schulerfolges und zur Senkung der Schulabbruchquote sowie Maßnahmen auf Bundes- und auf Landesebene unterstützen diese Zielstellung. Die Netzwerkstelle Schulerfolg sichern des Landkreises Wittenberg und die Beratungsstelle ENTER des Internationalen Bundes laden am Dienstag, den um

3 26. November 2016 Amtliches aus dem Landkreis 3 18:00 Uhr zu einem Erfahrungsaustausch zum Thema Schulverweigerung und Schulpflichtverletzung ein. Ort der Veranstaltung ist das Soziokulturelle Jugendzentrum stall in der Neustr. 10 in. Neben den Schüler- und Elternvertretungen der Schulen, den schulfachlichen Referenten und weiteren Fachkräften, die sich mit der Thematik Schulverweigerung im Landkreis beschäftigen, sind auch interessierte Eltern zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Leider sind auch im Landkreis Wittenberg in allen Schulformen Kinder und Jugendliche zu finden, die bereits deutlich erkennbare und zum Teil verfestigte schulverweigernde Verhaltensmuster zeigen. Um dieser Entwicklung zu begegnen, wurde im Landkreis Wittenberg im Mai 2013 der Runde Tisch Erziehen statt Strafe oder wie konsequent muss Pädagogik sein gebildet. Unterschiedliche Fachkräfte aus Schule, Jugendhilfe, der öffentlichen Verwaltung (Jugendamt, Ordnungsamt, Gesundheitsamt), der Justiz, der Medizin und anderen Professionen (u. a. Beratungsstellen) erarbeiteten gemeinsam einen abgestimmten Handlungsleitfaden sowie eine Broschüre zum Umgang mit Schulverweigerung im Landkreis Wittenberg. Weiterhin unterstützte der Runde Tisch die Gründung der Beratungsstelle ENTER, die sich um die schulvermeidenden Schüler/ -innen im Landkreis kümmert konnte diese ihre Tätigkeit aufnehmen und wird nun über erste Ergebnisse sowie ihre tägliche Arbeit berichten. Während des Gesprächsabends wird es vor allem darum gehen, über die Ausprägungen von Schulverweigerung an den Schulen und über die Möglichkeit für eine erfolgreiche Reintegration der betroffenen Schüler/-innen in den Lernort Schule in den Austausch zu treten. Öffentliche Bekanntmachung Fachdienst Umwelt und Abfallwirtschaft Auslegung von Planunterlagen Gemäß 73 Absatz 5 Verwaltungsverfahrensgesetz, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) geändert worden ist, wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der Landkreis Wittenberg führt ein Verordnungsverfahren für folgendes Vorhaben durch: Vorhaben: Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Klebitz Gemarkung: Klebitz Der Verordnungsentwurf inklusive der Schutzbestimmungen nach 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) sowie die Karte mit zeichnerischer Darstellung der Schutzzonen und die Antragsunterlagen dazu liegen zu jedermanns Einsichtnahme bei folgenden Stellen aus: Ort: Stadtverwaltung Zahna-Elster Am Rathaus Zahna-Elster Dienstzeiten: Dienstag Donnerstag 09:00 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr 09:00 12:00 Uhr und 13:00 16:00 Uhr Ort: Landkreis Wittenberg Kreishaus Wittenberg Breitscheidstraße Dienstzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Ort: Landkreis Wittenberg Bürgerbüro Jessen Markt Jessen (Elster) und Landkreis Wittenberg Bürgerbüro Gräfenhainichen Karl-Liebknecht-Straße Gräfenhainichen Dienstzeiten: Montag Dienstag Donnerstag Freitag 08:30 17:00 Uhr 08:30 17:00 Uhr 08:30 17:00 Uhr 08:30 18:00 Uhr 08:30 14:00 Uhr 08:30 12:00 Uhr und 13:00 15:00 Uhr 08:30 12:00 Uhr und 13:00 17:00 Uhr 08:30 12:00 Uhr und 13:00 18:00 Uhr 08:30 12:00 Uhr Auslegungszeitraum: 5. Dezember 2016 bis 4. Januar 2017 Einwendungsfrist: Ablauf am 18. Januar 2017 Die Unterlagen können gemäß 27a Verwaltungsverfahrensgesetz auch während des Auslegungszeitraumes im Internet unter > Service + Verwaltung > Informationen der Verwaltung > Verfahren zur Neufestsetzung Wasserschutzgebiet Klebitz eingesehen werden. Jeder, dessen Belange durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Zahna berührt werden, kann innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei den genannten Auslegungsstellen oder beim Landkreis Wittenberg als untere Wasserbehörde, Breitscheidstr. 3 in erheben. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden erörtert. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solcher Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Im Auftrag gez. Dietrich Öffentliche Bekanntmachung Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Hiermit wird aufgrund einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel für den gesamten Landkreis Wittenberg Folgendes angeordnet: 1. Ab sofort dürfen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse (Geflügel) ausschließlich a. in geschlossenen Ställen oder b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), gehalten werden. 2. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, auch Veranstaltungen, in denen ausschließlich Tauben ausgestellt werden, sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. 3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. 4. Die Anordnungen gelten bis auf Widerruf. 5. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem für den gesamten Landkreis Wittenberg.

4 4 Amtliches aus dem Landkreis 26. November 2016 Begründung: I. Am wurde in einem Wildvogelbestand in Schleswig-Holstein das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 nachgewiesen und der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Geflügelpestausbrüche durch das Influenza- A-Virus des Subtyps H5N8 wurden auch in Ungarn, Kroatien, Polen, Österreich und der Schweiz verursacht. Es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass das Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 unter Wildvögeln verbreitet ist und durch Wildvögel in Geflügelbestände eingeschleppt werden kann. In Sachsen-Anhalt wurde am sowohl im Landkreis Harz in einem Hausgeflügelbestand als auch im Landkreis Jerichower Land bei einem Höckerschwan jeweils AI-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen. Eine Risikobewertung des Friedrich-Löffler- Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit bewertet das aktuelle Risiko der Einschleppung von Geflügelpestvirus nach Deutschland durch Wildvögel weiterhin als hoch. II. Die zuständige Behörde ordnet gemäß 13 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) eine Aufstallung des Geflügels an, soweit dies auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel erforderlich ist. Der Risikobewertung sind gemäß 13 Absatz 2 GeflPestSchV die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe des Bestands zu einem Gebiet, in dem sich wild lebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere einem Feuchtbiotop, einem See, einem Fluss oder einem Küstengewässer, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten, zugrunde zu legen. Eine solche Risikobewertung wurde für den Landkreis Wittenberg durchgeführt. Danach werden alle Gemeinden des Landkreises Wittenberg von Wildvogel- Risikoarealen tangiert. Auf Pkt. 5 der Verfügung wird verwiesen. III. Die Anordnung der Aufstallung für das gesamte Gebiet des Landkreises Wittenberg nach Nr. 1 stützt sich auf 38 A b - satz 11 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) in Verbindung mit 13 Absatz 1 GeflPest- SchV und der Risikobewertung nach 13 Absatz 2 GeflPestSchV. IV. Die Anordnungen für Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art nach Nr. 2 stützen sich auf 7 Absatz 5 GeflPestSchV. V. Die sofortige Vollziehung wird auf der Grundlage von 80 Absatz 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Sie ist erforderlich, um die Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel wirksam zu verhindern. Insbesondere Wildwasservögel können den Erreger der Geflügelpest verschleppen, ohne selbst zu erkranken. Im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest drohen erhebliche persönliche und gesamtwirtschaftliche Verluste. Aus diesem Grund ist es geboten, die Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel ab sofort durch die Aufstallung von Geflügel zu verhindern, und nicht erst nach einem langwierigen Widerspruchs- oder Klageverfahren. Das Interesse einzelner Geflügelhalter muss insofern gegenüber dem öffentlichen Interesse zurückstehen. VI. Die Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt gemäß 36 Absatz 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und kann insbesondere dann widerrufen werden, wenn durch eine erneute Risikobewertung festgestellt wurde, dass die getroffenen Anordnungen aufgrund einer Änderung der Tierseuchenlage nicht mehr erforderlich sind. VII. Der Landkreis Wittenberg ist für die getroffenen Anordnungen zuständig gemäß 24 Absatz 1 TierGesG in Verbindung mit 6 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) des Landes Sachsen-Anhalt sowie gemäß 3 Absatz 1 VwVfG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Wittenberg, Breitscheidstr. 3 in schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und die Allgemeinverfügung trotz des Widerspruchs vollzogen werden kann. Das Verwaltungsgericht Halle, Thüringer Str. 16 in Halle/Saale kann aber auf Antrag vor einer Entscheidung über den Widerspruch oder vor Erhebung der Anfechtungsklage die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ganz oder teilweise wiederherstellen. Im Auftrag Dr. Hintersdorf Rechtsgrundlagen: Gesetz zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324) in der zurzeit geltenden Fassung Verordnung über die Zuständigkeiten auf verschiedenen Gebieten der Gefahrenabwehr (ZustVO SOG) des Landes Sachsen- Anhalt vom 31. Juli 2002 (GVBl. LSA 2002, S. 328) in der zurzeit geltenden Fassung Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2013 (BGBl. I S. 1212) in der zurzeit geltenden Fassung Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der zurzeit geltenden Fassung Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) in der zurzeit geltenden Fassung Verhaltensregeln für kleine Geflügelhaltungen und -hobbyhaltungen (unter Tiere) Gemäß der am in Kraft getretenen Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom sind folgende Maßnahmen einzuhalten: 1. Es besteht Meldepflicht für Geflügelhaltungen (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln, Tauben und Laufvögel) beim zuständigen Veterinäramt. 2. Desinfektionswannen sind unmittelbar vor dem Stalleingang zu errichten. Hier soll das Schuhwerk, welches außerhalb des Stalls getragen wird, desinfiziert werden. Alternativ ist ein Schuhwechsel vorzunehmen. Für die Desinfektion können große haushaltsübliche Wannen mit Desinfektionsmittel gefüllt (z. B. auf Basis von Peressigsäure oder Ameisensäure) und als Desinfektionswanne verwendet werden. Desinfektionsmittel können im Landhandel, bei einem praktizierenden Tierarzt oder in Apotheken erworben werden. Bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln sind stets die produktspezifischen Anwendungs- sowie Entsorgungshinweise zu beachten. 3. Personen müssen bestandseigene Schutzkleidung tragen. Die Schutzkleidung verbleibt im Stall und muss unverzüglich nach Gebrauch gewaschen (mind. 60 C) und desinfiziert werden. Bei Verwendung von Einmalschutzkleidung ist diese nach

5 26. November 2016 Informationen aus dem Landkreis 5 Gebrauch in der Restmülltonne zu beseitigen. Einmalschutzkleidung kann z. B. in Baumärkten oder im Landhandel, Desinfektionsmittel für Kleidung kann z. B. in Drogeriemärkten erworben werden. 4. Die Hände sind unmittelbar vor Betreten und nach Verlassen des Stalls zu waschen und zu desinfizieren. Geeignete Händedesinfektionsmittel können in Apotheken, Landmärkten, Drogeriemärkten oder beim Tierarzt erworben werden. 5. Hunde, Katzen und andere Tiere sind von den Stallungen fernzuhalten. 6. Ein Bestandsregister ist zu führen. Hier werden alle Zu- und Abgänge (tote Tiere eingeschlossen) mit Datum, Art des Geflügels, Namen und Anschrift des Transportunternehmers sowie des vorherigen bzw. zukünftigen Besitzers verzeichnet. Ab einer Bestandsgröße von 10 Stück Geflügel ist dort zusätzlich täglich die Gesamtzahl der gelegten Eier einzutragen. Das Register ist dem Veterinäramt auf Verlangen vorzulegen. 7. Den Geflügelhaltern wird dringend empfohlen, weder neues Geflügel einzustallen noch eigenes Geflügel abzugeben. 8. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. 9. Plötzliche Erkrankungen oder Todesfälle mehrerer Tiere sind unverzüglich einem Tierarzt zu melden. 10. Keine anderen Geflügelbestände aufsuchen. 11. Zutritt für fremde Personen unterbinden; nur Personen in den Bestand lassen, die den Bestand unbedingt aufsuchen müssen (Tierarzt, Amtstierarzt), auch diese Personen müssen bestandseigene Schutzkleidung bzw. Einwegkleidung tragen (s. Punkt 2). 12. Eierschalen, Speise- und Küchenabfälle nicht verfüttern. 13. Die Fütterung von Geflügel muss so erfolgen, dass Wildvögel keinen Zugang zu den Futter- und Tränkstellen haben. Geflügel darf nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. 14. Regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Stallungen und im Außenbereich durchführen. 15. Eierkartons nur einmal verwenden. Bei weiteren Fragen können Geflügelhalter sich an ihren Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt wenden. Fischerprüfung Nachruf Mit großer Betroffenheit haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass unser langjähriges Mitglied des Jugendhilfeausschusses Herr Klaus Schindler im Alter von 64 Jahren verstorben ist. Er wird uns als engagierte und pflichtbewusste Persönlichkeit in Erinnerung bleiben. Wir werden sein Andenken stets in Ehren halten. Unser Mitgefühl gilt in dieser schweren Zeit den Angehörigen. Jürgen Dannenberg Landrat Lothar Hensel Vorsitzender des Kreistages Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr Gemäß der Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt teilt die untere Fischereibehörde Folgendes mit: Die Fischerprüfung des Landes Sachsen- Anhalt zur Erlangung eines Fischereischeines findet im Landkreis Wittenberg am Samstag, den 18. März 2017 um 09:00 Uhr in Lutherstadt Wittenberg, Breitscheidstraße 4 statt. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist zusammen mit dem Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühr bis spätestens zum 20. Februar 2017 beim Landkreis Wittenberg, untere Fischereibehörde, abzugeben. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden! An der Fischerprüfung können alle interessierten Personen teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 14 Jahre alt sind und einen 30-stündigen Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Teilnahme an einem solchen Lehrgang ist vor der Prüfung bei der unteren Fischereibehörde nachzuweisen. Die Gebühr für die Zulassung zur Prüfung beträgt für alle Teilnehmer, die am Prüfungstag noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, 28 Euro und für alle übrigen Teilnehmer 56 Euro. Die Prüfungsgebühr ist auf das Konto bei der Sparkasse Wittenberg, BIC: NOLADE21WBL; IBAN: DE ; unter dem Verwendungszweck: Fischerprüfung (vollständiger Name des Teilnehmers) zu überweisen. Die Prüfungsgebühr kann bei Abgabe des Antrages auch bar entrichtet werden. Eine Barzahlung in den Bürgerbüros ist nicht möglich. Antragsformulare liegen bei der unteren Fischereibehörde, Breitscheidstraße 4, (Tel ) sowie in den Bürgerbüros des Landkreises in Gräfenhainichen und Jessen bereit. Darüber hinaus sind die Antragsformulare auch im Internet zu finden ( Hinweis: Die Anmeldung zu den Lehrgängen hat durch die Prüfungsteilnehmer in Eigenverantwortung zu erfolgen. Die Wahl der Vorbereitungslehrgänge ist nicht wohnsitzabhängig. Bitte beachten Sie, dass die Lehrgänge in der Regel bereits vor dem Anmeldeschluss zur Prüfung beginnen. Folgende anerkannte Vorbereitungslehrgänge stehen derzeit im Landkreis Wittenberg zur Auswahl: Ort Ansprechpartner Tel.-Nr.: Zahna-Elster, Angelshop OT Elster Rehse/Elster (Kompaktlehrgang mögl.) Lutherstadt Wittenberg Nipos Angelshop Oranienbaum-Wörlitz Herr Beitlich Annaburg, Herr Blei OT Prettin Kemberg, OT Bergwitz Herr Bachmann LAG Dübener Heide Projekt-Liste für 2017 Das Schloss in Burgkemnitz (Gemeinde Muldestausee) soll eine neue Fassade erhalten, die Ausflugsgaststätte Schöne Aussicht in Bad Schmiedeberg und der Pulverturm (Stadt Raguhn-Jeßnitz) saniert, ein Interkulturelles Jugendfestival (Stadt Kemberg) durchgeführt und ein internetgestütztes Bürgerradio aufgebaut werden. Es sind 5 von 29 Projekten in der Dübener Heide, die auf der Prioritätenliste für 2017 stehen, die die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Dübener Heide/Sachsen-Anhalt jetzt verabschiedet hat und die damit für eine EU-Förderung vorge-

6 6 Informationen aus dem Landkreis 26. November 2016 sehen sind. Die Gesamtinvestitionssumme beträgt 3,66 Millionen Euro, wobei 2,3 Millionen Euro beantragte Fördermittel aus drei EU-Programmen sind, zum Beispiel LEA- DER. Zwei Drittel der Anträge (65,5 Prozent) kommen von Unternehmen und Vereinen, 27,5 Prozent sind Projekte von Kommunen und 7 Prozent von Kirchengemeinden. Ich freue mich besonders über die hohe Quote von privaten Antragstellern in der Dübener Heide. Sie zeigt, dass die Menschen ihre Zukunft bei uns selbst in die Hand nehmen wollen und dafür bereit sind, Engagement und Geld zu investieren, sagt Thomas Klepel, Vorsitzender der LAG Dübener Heide/ Sachsen-Anhalt. Entstehen sollen unter anderem Ferienwohnungen, Firmensitze werden in leer stehenden Gebäuden erweitert und Dörfer erhalten von Vereinen betriebene Begegnungszentren. Im Jahr 2017 stehen der Dübener Heide/Sachsen-Anhalt 1,6 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Damit können die 23 erstplatzierten Projekte auf der Prioritätenliste gefördert werden. Benötigen diese Projekte nicht alle Mittel, können weitere nachrutschen. Die Prioritätenliste finden Sie im Internet unter Die Projekte für 2018 müssen bis zum 30. September 2017 bei der LAG Dübener Heide/Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Fragen rund um Förderung und zum Antragsverfahren beantwortet das Regionalmanagement, das im Naturparkhaus in Bad Düben seinen Sitz hat. Kontakt: Anne-Marie Hiller, Tel.: 0151/ Bildungszentrum Lindenfeld Kreisvolkshochschule Wittenberg Kreismusikschule Wittenberg Falkstraße Telefon ( ) Fax ( ) info@bzl-wb.de Durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt als förderungsfähig anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung Träger der Einrichtung ist der Landkreis Wittenberg. Wir arbeiten auf der Basis des Qualitätsmodells LQW! Geprüfte Qualität mit LQW Das Lernerorientierte Qualitätsmodell für Weiterbildungsorganisationen Für den Besuch unserer Kurse und Einzelveranstaltungen, die entgeltpflichtig sind, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Excel Zahlen und Tabellen im Griff Kurs-Nr.: 6A51706, Beginn: Mo, , 17:30 20:45 Uhr, 6 x 4 UE (Mo+Mi); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 18, Entgelt: 60,00 Euro Mein eigenes Fotobuch erstellen und online bestellen Kurs-Nr.: 6A51714, Beginn: Mo, , 09:00 11:15 Uhr, 4 x 3 UE (Mo Do); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17, Entgelt: 33,00 Euro Mein eigenes Fotobuch erstellen und online bestellen Kurs-Nr.: 6A51721, Beginn: Di, , 17:00 19:30 Uhr, 4 x 3 UE (Di und Fr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17, Entgelt: 33,00 Euro ebay kaufen und verkaufen NEU Kurs-Nr.: 6A51730, Beginn: Mi, , 17:00 19:15 Uhr, 2 x 3 UE; Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 1. Obergeschoss, Raum 17, Entgelt: 14,70 Euro Coaching Erfolgreicher handeln! Kurs-Nr.: 6A59751, Beginn: Fr, , 16:00 19:30 Uhr, 1 x 4 und 1 x 8 UE (Fr 16:00 19:30 Uhr, Sa 09:00 15:45 Uhr); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, 2. Obergeschoss, Raum 13, Entgelt: 56,40 Euro Kemberg Yoga zum Schnuppern Kurs-Nr.: 6B31587, Beginn: Di, , 19:00 20:30 Uhr, 1 x 2 UE; Grundschule Kemberg, Schulstraße 8, Entgelt: 6,62 Euro Vorschau Frühjahrssemester 2017 Bildungsurlaub: Wochenintensivkurse Englisch im Kundenkontakt Englisch im Kundenkontakt für Büro, Verwaltung und Behörden (A1/Intensivkurs) Kurs-Nr.: 7A46342, Beginn: Mo, , 08:30 13:45 Uhr, 5 x 6 UE (täglich); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 10, Entgelt: 93,00 Euro Englisch im Kundenkontakt für Büro, Verwaltung und Behörden (A2/Intensivkurs) Kurs-Nr.: 7A46343, Beginn: Mo, , 08:30 13:45 Uhr, 5 x 6 UE (täglich); Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83, Erdgeschoss, Raum 10, Entgelt: 93,00 Euro Schließzeiten des Bildungszentrums Lindenfeld Am ist der Besucherservice bis 15:30 Uhr und am bis 12:00 Uhr geöffnet. In der Zeit vom bis bleibt das Bildungszentrum Lindenfeld geschlossen. Ab ist das Team des Bildungszentrums wieder für Sie da. Vortrag im Wittenberger Planetarium Am Freitag, den findet um 17:00 Uhr im Planetarium, im Bildungszentrum Lindenfeld, Falkstraße 83 in Lutherstadt Wittenberg ein Vortrag zum aktuellen Sternenhimmel statt. Der Eintritt kostet 3 Euro pro Person. Voranmeldungen werden vom Bildungszentrum Lindenfeld unter entgegengenommen. Abendkasse ist möglich. Gemeinschaftsschule Friedrichstadt Informationsveranstaltung Sehr geehrte Eltern der künftigen Fünftklässler, Sie werden bald mit Ihren Kindern entscheiden, welche Schule nach der Grundschule besucht werden soll. Es gibt eine Schule, in der Sie für Ihr Kind nicht sofort festlegen müssen, welchen Schulabschluss Sie und Ihr Kind anstreben. Diese Schule ist unsere Gemeinschatftsschule Friedrichstadt, an der alle Schulabschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zum Abitur erlangt werden können. Es ist uns sehr wichtig, dass Sie sich umfassend über den Wechsel in unsere Schule, die allen Schülerinnen und Schülern des Landkreises Wittenberg offensteht, informieren können. Deshalb laden wir Sie recht herzlich zu einer Informationsveranstaltung am um 18:30 Uhr ein. Wir werden Ihnen dann erläutern, welche Chancen und Möglichkeiten unsere Gemeinschaftsschule bietet, um jedes Kind zu einem höchstmöglichen Schulabschluss zu führen. Gern beantworten wir Ihre Fragen. Ines Petermann Schulleitung Gemeinschaftsschule Friedrichstadt Sandstraße Tel.: Fax: gts_friedrichstadt@t-online.de

7 26. November 2016 Informationen aus dem Landkreis Sachsen-Anhalt-Tag 2017 Aufruf zur Teilnahme Im Jahr 2017 findet der Sachsen-Anhalt-Tag in der Lutherstadt Eisleben statt. In der Zeit vom 16. bis zum 18. Juni 2017 lädt die Lutherstadt Eisleben unter dem Motto Die Welt zu Gast in Luthers Heimatstadt alle Gäste aus nah und fern zu einem Besuch dieses Festes ein. Wie schon in den Jahren zuvor wird sich auf diesem Landesfest auch der Landkreis Wittenberg präsentieren. Zum 500. Jahrestag der Reformation, die hier in der ihren Ursprung hatte, werden sich die Vereine und Verbände des Landkreises Wittenberg sehr gut vorbereitet in Eisleben präsentieren. Deshalb ruft der Landkreis Wittenberg alle Interessenten auf, aktiv an diesem Fest teilzunehmen, z. B. durch Präsentation auf der Bühne und im Regionaldorf Mitwirkung im Festumzug Gewerbliche Teilnahme Die Anträge hierfür sollten bis spätestens 20. Januar 2017 beim Landkreis Wittenberg Fachdienst 61 Breitscheidstraße eingereicht werden. Natürlich stehen wir auch für Rückfragen zur Verfügung: Herr Rüdiger Falke und Frau Tina Fiedler Tel.: , ruediger.falke@landkreis-wittenberg.de tina.fiedler@landkreis-wittenberg.de Bereich jeweils von Freitag 17:00 Uhr bis Freitag 07:00 Uhr Tierärztlicher Notfalldienst im Landkreis Wittenberg Woche 49 Woche 50 Woche 51 Woche DVM Paulenz Tel Dr. Eigendorf Kemberg OT Bergwitz Tel o Heidetierärzte Dr. Petzold / Dr. Nicolae Kemberg OT Uthausen Tel Fr. DVM Schmidt Zahna-Elster OT Mühlanger Tel o TÄ Meumann Bad Schmiedeberg OT Pretzsch Tel Fr. Dr. Franz Kemberg Tel Dr. Eigendorf Kemberg OT Bergwitz Tel o Bereich Jessen Woche 49 Woche 50 Woche 51 Woche DVM Pfützner-Bechler Tel Dr. Schuster Annaburg OT Prettin Tel GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz Tel TÄ Steinborn Jessen (Elster) OT Seyda Tel o GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz Tel Dr. Schuster Annaburg OT Prettin Tel GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz Tel GP DVM A. Pfützner Dr. Beetz Tel

8 8 Informationen aus dem Landkreis 26. November 2016 Paul-Gerhardt-Orchester der Kreismusikschule Wittenberg Weihnachtskonzert anlässlich des 10. Jubiläums des Paul-Gerhardt-Orchesters der Kreismusikschule Wittenberg am Samstag, 17. Dezember 2016 um 17:00 Uhr im Phönix Theaterwelt Lutherstadt Wittenberg Das Paul-Gerhardt-Orchester der Kreismusikschule Wittenberg unter der Leitung von Michael Marinov lädt herzlich ein zu einer musikalischen Reise durch die Weihnachtszeit mit besinnlichen und bekannten Weisen. Lassen Sie sich verzaubern von barocken Kompositionen, konzertanten Werken und weihnachtlichen Klängen. Die Gesangs- und Instrumentalsolisten sind Orchestermitglieder und Schüler der Kreismusikschule Wittenberg. Die musikalische Leitung des Konzertes liegt in den bewährten Händen von Michael Marinov. Kartenvorverkauf (14 ) im Besucherservice des Bildungszentrums Lindenfeld, Falk - straße 83 und an der Abendkasse (15 ) im Phönix Theaterwelt. Förderverein Berlin-Anhaltische Eisenbahn Sonderverkehr Heide-Bahn 2. Advent am 3. und 4. Dezember 2016 Luth. Wittenberg Bad Schmiedeberg Bad Düben Leipzig RE RE Luth. Wittenberg (Gleis 1) 09:02 11:02 Pratau I I Eutzsch I I X Rackith 09:14 11:14 X Trebitz 09:24 11:24 Pretzsch 09:30 11:30 Pretzsch 09:49 11:55 X Bad Schmiedeberg N I I Bad Schmiedeberg 09:56 12:02 Bad Schmiedeberg 09:59 12:05 B. Schmiedebg Kurhaus 10:05 12:11 X Bad Schmiedeberg S I I Söllichau 10:18 12:24 Bad Düben 10:30 12:36 Laußig 10:40 12:46 Eilenburg Ost I I Eilenburg 10:55 13:02 Eilenburg (Gleis 2) 10:56 13:13 Leipzig Hbf( Gleis 8) 11:26 13:46 Leipzig Bad Düben Bad Schmiedeberg Luth. Wittenberg RE RE Leipzig Hbf (Gleis 7) 15:41 17:41 Eilenburg (Gleis 2) 16:02 18:02 Eilenburg 16:04 18:04 Eilenburg Ost I I Laußig 16:22 18:22 Bad Düben 16:31 18:31 Söllichau 16:42 18:42 X Bad Schmiedeberg S I I B. Schmiedebg Kurhaus 16:55 18:55 Bad Schmiedeberg 16:58 18:58 Bad Schmiedeberg 17:00 19:00 X Bad Schmiedeberg N I I Pretzsch 17:07 19:07 Pretzsch 17:14 19:14 X Trebitz 17:20 19:20 X Rackith 17:30 19:30 X Eutzsch I I Pratau I I Luth. Wittenberg (Gleis 4) 17:43 19:43 (Änderungen des Fahrplanes vorbehalten) Sondertarif z. B. für eine einfache Fahrt: Luth. Wittenberg Leipzig 13,90 Pretzsch Leipzig 9,10 Bad Schmiedeberg Leipzig 8,10 Bad Düben Leipzig 5,70 Familienkarte (2 Erw., 2 Kinder) 29,00, (bis 40 km 20,00 ) G L W Lehmann Weihnachtsbaumverkauf direkt aus dem Bestand am 09./ und am 16./ in der Zeit von 9 bis 16 Uhr Beratung und Service vor Ort Ortsausgang Zahna > Richtung Leetza hinter dem Friedhof rechts > ländlicher Wegebau ca m LAYOUT BERATUNG BILDBEARBEITUNG WEBDESIGN DIGITALDRUCK OFFSETDRUCK KONFEKTIONIERUNG VEREDELUNG VERSAND Mundschenkstraße Tel / Forstbetrieb Ochsenkopf Oppin Kemberg Telefon: / Weihnachtsbaumverkauf Hofverkauf täglich ab dem 1. Dezember 2016 Bäume zum Selberschlagen jedes Adventswochenende, 600 Meter vom Landgut Ochsenkopf entfernt (der Beschilderung folgen) Sa. & So. von 09:00 bis 16:00 Uhr NEU: ab dem 26. November Verkauf in Wittenberg, Am alten Kornspeicher (neben ALDI), Dessauer Straße Bei Vorlage dieser Anzeige erhalten Sie 3,00 Rabatt (nur gültig bei selber geschlagenen Bäumen) Impressum Das Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg. Das Amtsblatt erscheint 14-täglich. Herausgeber: Landkreis Wittenberg Auflage: Exemplare Satz: Mundschenk Druck+Medien Mundschenkstr. 5, Luth. Wittenberg Tel.: ( ) , Fax: service@dm-mundschenk.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Landrat des Land kreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, Breitscheidstr. 3, Tel. ( ) (Pressestelle), sowie der Oberbürger meister, die Bürger meister und die Zweckverbände. Das Amtsblatt des Landkreises Wittenberg wird kostenlos ohne Rechtsanspruch an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises verteilt. Verani wortlich für den Anzeigenteil: Mundschenk Druck+Medien Verteiler: Wochenspiegel Verlags-GmbH & Co. KG, Bereich Wittenberg Schlossstr. 23/24, Luth. Wittenberg Ansprechpartner: Birgit Köhler Tel.: ( ) Nächster Erscheinungstermin: 10. Dezember 2016 Redaktionsschluss: 2. Dezember 2016

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