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1 Unterlage 13 Erweiterung der Autobahn 7 Von km bis km Straßenbauverwaltung nächste Orte: Hamburg Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Baulänge: 4,200 km Amt für Verkehr und Straßenwesen Länge der Anschlüsse: 3,100 km - P l a n f e s t s t e l l u n g - A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Planungsabschnitt Stellingen A 7, 8-streifige Erweiterung von der AS HH-Volkspark (m) bis zum AD HH-Nordwest - Ergebnisse wassertechnischer Untersuchungen - aufgestellt: Datum: gez. ppa Rothe geprüft: Datum: gez. i.a. Bielich DEGES

2 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen Inhaltsverzeichnis 0. Definition der wasserrechtlichen Tatbestände und Wasserrechtsantrag 2 1. Allgemeines 3 2. Grundlagen der Planung Allgemeine Streckenentwässerung Streckenentwässerung in der Schutzzone 4 3. Entwässerungseinrichtungen Mulden Rohrleitungen Monoblockrinnen Regenrückhalteanlagen 6 4. Berechnungsgrundlagen Regenspende/Abflussbeiwerte Regenrückhalteanlagen 8 5. Beschreibung der wasserrechtlichen Tatbestände Entwässerungsabschnitt EA 1 (km ) Entwässerungsabschnitt EA 2 (km ) Entwässerungsabschnitt EA 3 (km ) Entwässerungsabschnitt EA 4 (km ) Entwässerungsabschnitt EA 5 (km ) Entwässerungsabschnitt EA 6 (km ) - nachrichtlich 11 6 Verwendete Vorschriften und Richtlinien 13 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Bemessungen zum Entwässerungsabschnitt 2 Seite 1-8 Anlage 2 Bemessungen zum Entwässerungsabschnitt 3 Seite 1-8 Anlage 3 Bemessungen zum Entwässerungsabschnitt 4 Seite 1-8 Anlage 4 Bemessungen zum Entwässerungsabschnitt 5 Seite 1-8 Hydraulische Listenrechnung Entwässerungsabschnitt 1 Blatt 1 bis 7 Ableitung LFA RRB 2 Blatt 1 Entwässerungsabschnitt 2 Blatt 1 bis 3 Entwässerungsabschnitt 3 Blatt 1 bis 5 Entwässerungsabschnitt 4 (entfällt, da Brückenentwässerung) Entwässerungsabschnitt 5 Blatt 1 bis 6 Entwässerungsabschnitt 6 Blatt 1 Seite 1 von 13

3 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen 0. Definition der wasserrechtlichen Tatbestände und Wasserrechtsantrag Ergänzend zu den Planfeststellungsunterlagen werden hier die wasserrechtlichen Tatbestände behandelt, die durch die im Erläuterungsbericht (Unterlage 1) und im Bauwerksverzeichnis (Unterlage 5) beschriebenen Baumaßnahmen ausgelöst werden. Es handelt sich hierbei im einzelnen um folgende Tatbestände: Tatbestand 1 Entwässerungsabschnitt 1 Einleitung der Entwässerung zwischen km und der A 7 über den vorhandenen Leichtflüssigkeitsabscheider in das Regenrückhaltebeckken 2. Tatbestand 2 Entwässerungsabschnitt 2 Einleitung der Entwässerung zwischen km und der A 7 über das Regenrückhaltbecken 2 in die Mühlenau in einer Größenordnung von 34,1 l/s. Tatbestand 3 Entwässerungsabschnitt 3 Einleitung der Entwässerung zwischen km und sowie und der A 7 über das Regenrückhaltbecken 3 in die Mühlenau in einer Größenordnung von 29,0 l/s. Tatbestand 4 Entwässerungsabschnitt 4 Einleitung der Entwässerung zwischen km und der A 7 über das Regenrückhaltbecken 4 in die Düngelau in einer Größenordnung von 18,0 l/s. Tatbestand 5 Entwässerungsabschnitt 5 Einleitung der Entwässerung zwischen km und der A 7 über das Regenrückhaltbecken 5 in einen bestehenden Regenkanal der HSE in der Schnackenburgallee in einer Größenordnung von 419,0 l/s. Tatbestand 6 Entwässerungsabschnitt 6 Einleitung der Entwässerung zwischen km und (Fortführung bis ca ) der A 7 in einen bestehenden Regenkanal der HSE in der Schnackenburgallee in einer Größenordnung von 700,0 l/s. Mit der Vorlage der Planunterlagen werden die erforderlichen wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen beantragt. Hierzu gehören nachfolgende aufgeführte Unterlagen: Unterlage 13 Unterlage 6 Unterlage 7 Unterlage 8 Wasserrechtliche Belange (Erläuterungsbericht mit Hydraulik) Straßenquerschnitte Lagepläne Höhenpläne Seite 2 von 13

4 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen 1. Allgemeines Diese wasserrechtliche Untersuchung hat die 8-streifige Erweiterung der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Hamburg-Nordwest und der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark zum Inhalt. Der Ausbau dient der Gewährleistung der Leistungsfähigkeit. Im Bestand verfügt die A 7 im Planungsraum derzeit über einen 3-streifigen Querschnitt mit Standstreifen je Richtungsfahrbahn. Dieser Querschnitt ist nicht in der Lage, die prognostizierte Verkehrsbelastung aufzunehmen. Zur Baumaßnahme gehören der Abbruch und Neubau von Ingenieurbauwerken, Maßnahmen zur Entwässerung der Verkehrsflächen, Lärmschutzmaßnahmen sowie ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Beginn der Baustrecke liegt bei km , das Ende liegt bei km Die Länge der Baustrecke beträgt 4,2 km. Der Erweiterung der A 7 auf 4 Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn ist zwischen den Rampen 3.2 und 3.3 des AD Hamburg-Nordwest und dem Bauende des Abschnittes Stellingen geplant. Nördlich der Ausfädelung der A 23 im Bereich des AD HH-Nordwest in Richtung Heide (Rampe 3.2/3.3) erfolgt die Erweiterung von 4 auf 6 Fahrstreifen. Seite 3 von 13

5 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen 2. Grundlagen der Planung 2.1 Allgemeine Streckenentwässerung Entwässerung in Dammlage Das anfallende Niederschlagswasser wird ohne weitere Maßnahmen über die Dammböschung abgeleitet und dort zur Versickerung gebracht. Dies betrifft nur den Bereich von km bis , der nicht mit lärmmindernden Fahrbahndecken ausgestattet ist. Entwässerung in Einschnitten Das anfallende Niederschlagswasser wird in Mulden mit darunter liegenden Sammelleitungen abgeleitet. Entwässerung im Mittelstreifen Der Straßenquerschnitt der A 7 wird als Sägezahnprofil ausgebildet. Eine Fahrbahn wird somit über Entwässerungsrinnen bzw. Straßenabläufe in einer Sammelleitung unter dem Mittelstreifen entwässert. Entwässerung der Fahrbahn im Bereich lärmmindernder Fahrbahndecken Zwischen km und werden lärmmindernde Fahrbahndecken (Offenporiger Asphalt) eingebaut. Hier wird das anfallende Niederschlagswasser über Entwässerungsrinnen und Sammelleitungen abgeleitet. Ableiten des Niederschlags Das gesammelte Niederschlagswasser wird über Absetzbecken mit Tauchwand in ein Regenrückhaltebecken geleitet, dort gespeichert und über einen Retentionsbodenfilter in der Böschung der RRB gedrosselt dem Vorfluter zugeführt. 2.2 Streckenentwässerung in der Schutzzone Zwischen km und befindet sich der Bauabschnitt in der geplanten Wasserschutzzone III. Es sind bautechnische Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers gemäß RiStWag vorzusehen. Die vorhandene Grundwasserüberdeckung ist mit einer Mächtigkeit von < 2,0 m generell als gering gem. Tabelle 2 der RiStWag einzuschätzen, so dass gem. Tabelle 3 der RiStWag eine Einstufung in Stufe 4 erfolgt. Entwässerung in Dammlage Das anfallende Niederschlagswasser aus dem Bereich der Fahrbahn wird durch die Anordnung von Borden gesammelt und über die Entwässerungsrinne und eine Sammelleitung abgeleitet. Das auf Bankett und Böschung anfallende Niederschlagswasser wird über die Böschung in das anstehende Gelände entwässert und kann dort versickern. Entwässerung in Einschnitten Das anfallende Niederschlagswasser wird über Entwässerungsrinnen und abgedichtete Mulden entwässert und über die darunter liegende Sammelleitung abgeleitet. Seite 4 von 13

6 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen Entwässerung im Mittelstreifen Der Mittelstreifen wird als abgedichtete Mulde mit darunter liegender Sammelleitung ausgeführt. In diese Leitung entwässert sowohl der Mittelstreifen wie auch die Richtungsfahrbahn der A 7. Seite 5 von 13

7 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen 3. Entwässerungseinrichtungen 3.1 Mulden Die Mulden außerhalb der Trinkwasserschutzzonen werden als Rasenmulden ausgeführt. In der Trinkwasserschutzzone erhalten die Rasenmulden eine Abdichtung, um ein Versickern des gesammelten Niederschlagswassers zu verhindern. 3.2 Rohrleitungen Für die Rohrleitungen werden Beton- bzw. Stahlbetonrohre mit Nenndurchmesser DN 300 verwendet. Über der Betonrohrleitung wird eine Sickerleitung DN 100 in Huckepack- Anordnung verlegt Die Sickerleitungen binden jeweils in den nächsten Schacht mit ein. Die Bemessung der Rohrleitungen erfolgt gemäß RAS-Ew unter Berücksichtigung der DWA- Richtlinien. Für die betriebliche Rauhigkeit wird angesetzt: k b = 0,75 mm 3.3 Monoblockrinnen Für die Entwässerung der mit offenporigem Asphalt befestigten Fahrbahnen werden am tiefen Fahrbahnrand Monoblockrinnen angeordnet. Das Fahrbahnwasser wird hier gesammelt und über Senkkästen der Sammelleitung zugeleitet. Als Abgrenzung zur Mulde wird ein Bordstein gesetzt. 3.4 Regenrückhalteanlagen Das gesammelte Niederschlagswasser wird Regenrückhaltebecken (RRB) zugeführt, die aus gestalterischen und betrieblichen Gründen als offene Erdbecken ausgeführt werden. Die Größe des erforderlichen Rückhaltevolumens wird durch den Zufluss aus den Anlagen für das Straßenoberflächenwasser und dem maximal zulässigen Abfluss aus dem Becken, das heißt, die dem Vorfluter zugemutete Belastung, bestimmt. Diese Belastung wurde im Vorfeld mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Geschäftsbereich Gewässer und Hochwasserschutz als zuständiger Wasserbehörde abgestimmt und ergibt sich zu ca. 3 l/s pro ha betroffenes Einzugsgebiet. Durch die Anlage von Regenrückhaltebecken und damit der Drosselung der Einleitmengen wird die derzeit vorhandene Situation der ungedrosselten Einleitung der Niederschlagswässer der Autobahn wesentlich verbessert, was künftig zu einer Entlastung der hochwassergefährdeten Vorfluter beitragen wird. Alle Becken werden als Nassbecken mit ständigem Wasserstau ausgebildet. Der erforderliche Rückhalteraum befindet sich dabei oberhalb des Dauerstaus. Zusätzlich werden in den Böschungen der RRB Streifen als Retentionsbodenfilter angelegt, so dass die Mehrzahl der Regenereignisse innerhalb eines Jahres gefiltert werden kann, d.h. im Jahresdurchschnitt wird die überwiegende Zahl der Regenereignisse über den Böschungsfilter in das Gewässer abgegeben. Seite 6 von 13

8 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen Die vorgeschalteten Absetzbecken erfahren eine Oberflächenbeschickung gemäß RiStWagvon qa = 9m/h. In die Regenrückhalteanlage wird ein Absetzbecken mit Tauchwand integriert. Die Abscheidung von Leichtflüssigkeiten geschieht durch diese Tauchwand zwischen Ablaufbauwerk und dem im Becken befindlichen Dauerstau. Die Tauchwand schafft somit im Becken ein Rückhaltevolumen von mehr als 30 m³ für Leichtflüssigkeiten. Für die horizontale Fließgeschwindigkeit im Querschnitt unterhalb der Tauchwand wird ein maximaler Wert beim Bemessungsabfluss von 0,05 m/s angesetzt. Der Beckenabfluss wird im Havariefall durch manuell zu betätigende Schieber unterbrochen. Der Absetzbereich wird befestigt. Alle Absetzbecken haben zur Standardisierung der Wartungs- und Pflegearbeiten gleiche Abmessungen und Bauwerke. An das Regenrückhaltebecken schließt sich das Auslaufbauwerk an. Hier sind der Notüberlauf und das Drosselbauwerk integriert. Weiterhin schließen hier die Sickerleitungen des Bodenfilters an. Der Abfluss aus den Becken wird durch eine geeignete Drosseleinrichtung auf den zulässigen Abflusswert begrenzt. Die Regenrückhaltebecken sind unter Berücksichtigung der betrieblichen Aspekte durch landschaftsgerechte Gestaltung und Bepflanzung in die umgebende Landschaft eingegliedert. Die Böschungen der Erddämme erhalten Neigungen von 1 : 3 oder flacher. Im Absetzbereich beträgt die Böschungsneigung 1 : 2. Die Becken werden generell umzäunt. Zur Bewirtschaftung und Wartung der Anlage wird eine 3 m breite Umfahrung jeweils um Absetzbecken und Regenrückhaltebecken angelegt. Seite 7 von 13

9 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen 4. Berechnungsgrundlagen 4.1 Regenspende/Abflussbeiwerte Die für die Bemessung herangezogenen Regenspenden wurden den Regenreihen der Freien und Hansestadt Hamburg entnommen. In diesem Regelwerk wurden die Niederschlagsreihen von 6 regionalen Messstationen ausgewertet und daraus ein Bemessungsregen abgeleitet. Die mittlere jährliche Niederschlagshöhe beträgt für Hamburg h N = 750 mm/a. Dies entspricht einer Regenspende von r 15(n=1) = 100 l/s ha Der Abflussbeiwert wird entsprechend RAS-Ew wie folgt festgelegt: - Fahrbahnen, Randstreifen ψ s = 0,95 - Böschungen ψ s = 0,40 - unbefestigte, horizontale Flächen (Bankette, Mulden, Mittelstreifen) ψ s = 0,10 - Außengebiete ψ s = 0,35 Die Berechnung der Hydraulik für die Entwässerungskanäle erfolgte abschnittsweise nach dem Zeitbeiwertverfahren. 4.2 Regenrückhalteanlagen Gegenüber der Kanalbemessung ist für die Bemessung von Regenrückhaltebecken eine geringere Regenhäufigkeit festzulegen. In Abstimmung mit der Wasserbehörde wurde eine Regenhäufigkeit von n=0,03 (30-jährliches Ereignis) gewählt. Auf Grund der geringen Drosselmenge treten lange Entleerungszeiten auf, so dass die Sicherheit gegen Überstau bei kurzzeitig hintereinander auftretenden Neiderschlagsereignissen durch die oben genannten Regenhäufigkeiten vergrößert wird. Bei der Dimensionierung der Regenrückhalteanlagen und Bauwerke wurden die maßgebenden Richtlinien berücksichtigt. Seite 8 von 13

10 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen 5. Beschreibung der wasserrechtlichen Tatbestände 5.1 Entwässerungsabschnitt EA 1 (km ) Das anfallende Oberflächenwasser wird über Entwässerungsrinnen sowie durch die im Bankett und im Mittelstreifen verlegten Rohrleitungen gesammelt und dem vorhandenen Leichtflüssigkeitsabscheider östlich der BAB bei km zugeführt. Dieser Leichtstoffabscheider wurde im Zuge des Umbaus des AD HH-Nordwest hergestellt. Der Leichtstoffabscheider wurde als RiStWag-Anlage für einen Durchfluss von 600 l/s und mit einer Hochwasserentlastung angelegt. Bei der Bemessung des Leichtstoffabscheiders wurde bereits ein geplanter 6-/8-streifigen Ausbau der Autobahn berücksichtigt. Zukünftig wird die Ableitung aus dem Leichtflüssigkeitsabscheider nicht mehr in das vorhandene RRB Niendorfer Gehege erfolgen, sondern über eine neue Leitung direkt dem Regenrückhaltebecken 2 zugeführt. Die weitere Behandlung erfolgt im Entwässerungsabschnitt 2. Gleichzeitig wird die derzeit bestehende Einleitung in die Streckenlängsentwässerung der BAB aus dem vorhandenen RHB 1024 der Hamburger Stadtentwässerung (HSE) bei km aufgegeben und das Wasser über eine neu zu verlegenden Leitung direkt dem vorhandenen RHB Niendorfer Gehege zugeführt. Durch beide genannten Maßnahmen erfolgt eine Trennung zwischen den BAB-Wässern und Wässern aus den städtischen Einzugsbereichen. In das vorhandene RHB Niendorfer Gehege werden dann nur noch Oberflächenwässer eingeleitet, die westlich der A 7 entstehen und mittels einer Leitung DN 700 unter der Autobahn hindurchgeführt werden. Das auf den Rückseiten des Lärmschutzwälle anfallende Oberflächenwasser wird über die am Böschungsfuß befindlichen Mulden aufgefangen und kann versickern. 5.2 Entwässerungsabschnitt EA 2 (km ) Das anfallende Oberflächenwasser wird nicht mehr wie bisher nach Norden zum o.g. Leichtflüssigkeitsabscheider geleitet, sondern aufgrund der geänderten Höhenlage in Richtung Süden gefasst und dem östlich der Autobahn bei km angelegten Regenrückhaltebecken 2 zugeleitet. Hier wird das Wasser über einen Bodenfilter und eine Drosseleinrichtung gedrosselt in die Mühlenau eingeleitet. Das auf den Rückseiten des Lärmschutzwälle anfallende Oberflächenwasser wird über die am Böschungsfuß befindlichen Mulden aufgefangen und kann versickern. 5.3 Entwässerungsabschnitt EA 3 (km ) Das anfallende Oberflächenwasser zwischen km und sowie und (außerhalb des Tunnels Stellingen) einschließlich der Rampenfahrbahnen der AS Stellingen wird in parallel zur A 7 verlaufenden Entwässerungsrinnen und Rohrleitungen (Seitenstreifen und Mittelstreifen) gesammelt und dem westlich der Autobahn bei km angelegten Regenrückhaltebecken 3 zugeführt. Die Einleitung der südlich des Tunnels anfallenden Wässer nach Norden ist notwendig, da südlich des Tunnels keine geeignete Vorflut gefunden werden konnte. Seite 9 von 13

11 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen Bei km (Richtungsfahrbahn Hannover) wird zusätzlich Wasser aus einem Regenwassersiel der Hamburger Stadtentwässerung mit den Einzugsgebieten Wördemanns Weg, Nienredder und Rahlskamp eingeleitet. Es erfolgt eine konsequente Trennung zwischen den Oberflächenwässern und den Tunnelwässern, dass heißt für den Tunnel wird eine separate Entwässerungsleitung vorgesehen, die über ein neu herzustellendes Sammelbecken nordwestlich des Tunnels geführt wird und danach in eine Schmutzwasserleitung der Hamburger Stadtentwässerung einbindet. Im Bereich von Lärmschutzwällen bzw. Böschungen vor Lärmschutzwänden wird das Oberflächenwasser in Mulden gesammelt und den vorgenannten Entwässerungsleitungen zugeführt. Das auf den auskragenden Lärmschutzwänden anfallende Regenwasser wird den in den Wirtschaftswegen liegenden Entwässerungsleitungen zugeführt. Ist keine Entwässerungsleitung vorhanden (Lärmschutzwand Nr. 5 nordöstlich der Güterumgehungsbahn), wird das Wasser einer Versickerung zugeführt. Das dem Regenrückhaltebecken 3 zugeführte Wasser wird über einen Bodenfilter und eine Drosseleinrichtung gedrosselt der Mühlenau zugeführt. 5.4 Entwässerungsabschnitt EA 4 (km ) Bei diesem Abschnitt handelt es sich um das Brückenbauwerk K Brücke über die DB Langenfelde. Das hier anfallende Oberflächenwasser wird am nördlichen Widerlager gefasst und dem unterhalb der Brücke neu angelegten Regenrückhaltebecken 4 zugeleitet. Aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse ist hier die Anlage eines offenen Absetzbeckens nicht möglich, so dass hier die Vorschaltung eines geschlossenen Absetzbeckens erfolgt. Für den Neubau des Regenrückhaltebeckens muss die vorhandene, querende Regenwasserleitung der Hamburger Stadtentwässerung verlegt werden. Das dem Regenrückhaltebecken 4 zugeführte Wasser wird über einen Bodenfilter und eine Drosseleinrichtung gedrosselt der Düngelau zugeführt. 5.5 Entwässerungsabschnitt EA 5 (km ) Das anfallende Oberflächenwasser der Autobahn sowie teilweise der Rampenfahrbahnen der AS Volkspark wird gesammelt und dem Regenrückhaltebecken 5 in der westlichen Schleifenrampe der Anschlussstelle zugeführt. Das dem Regenrückhaltebecken 5 zugeführte Wasser wird über einen Bodenfilter und eine Drosseleinrichtung gedrosselt einem Regenwasserkanal der Hamburger Stadtentwässerung in der Schnackenburgallee zugeführt. Das anfallende Regenwasser auf den Rampenfahrbahnen der AS kann aufgrund der Höhenlagen nicht dem Regenrückhaltebecken 5 zugeführt werden. Diese Wässer werden über Abläufe und Mulden gefasst und ungedrosselt dem Regenwasserkanal der Hamburger Stadtentwässerung in der Schnackenburgallee zugeführt. Seite 10 von 13

12 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen 5.6 Entwässerungsabschnitt EA 6 (km ) - nachrichtlich Der Entwässerungsabschnitt 6 beginnt südlich der Brücke Schnackenburgallee und verläuft bis ca. km Bis zum Ausbau des Abschnittes Othmarschen wird hier die ungedrosselte Einleitung in den Regenwasserkanal der HSE in der Schnackenburgallee beibehalten. Zukünftig ist auch hier ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die geplanten Einleitstellen in die Vorfluter mit Angabe der Einleitmengen. Seite 11 von 13

13 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen Zusammenstellung der Einleitstellen Einleitstelle Vorfluter Entwässerungsabschnitt Gemarkung Flurstück Einleitmenge Koordinaten km 2 1 und 2 Mühlenau Eidelstedt ,1 l/s Rechtswert: Hochwert: bis Mühlenau Eidelstedt ,2 l/s Rechtswert: Hochwert: bis Düngelau Stellingen ,0 l/s Rechtswert: Hochwert: bis Regenwasserkanal Schnackenburgallee Ottensen ,0 l/s Rechtswert: Hochwert: bis Seite 12 von 13

14 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Unterlage 13.1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest - P L A N F E S T S T E L L U N G - Erläuterungsbericht zu den wassertechnischen Berechnungen 6 Verwendete Vorschriften und Richtlinien DIN EN 752 RAS-Ew RiStWag DWA-A 110 DWA-A 118 DWA-A 117 DWA A 139 DWA-DVWK- A 142 DWA-M 153 ATV-A 166 DWA-M 178 Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden Richtlinien für die Anlage von Straßen; Teil Entwässerung Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten Hydraulische Dimensionierung und Leistungsnachweis von Abwasserleitungen und -kanälen Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen Bemessung von Regenrückhalteräumen Einbau und Prüfungen von Abwasserleitungen und -kanälen Abwasserkanäle und -leitungen in Wassergewinnungsgebieten Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser Bauwerke der zentralen Regenwasserbehandlung und rückhaltung - Konstruktive Gestaltung und Ausrüstung Empfehlungen für Planung, Bau und Betrieb von Retentionsbodenfiltern zur weitergehenden Regenwasserbehandlung im Misch- und Trennsystem Bemessungsregen, Regenreihen der Freie und Hansestadt Hamburg zur Bemessung oberirdischer Gewässer und öffentlicher Abwasseranlagen, 2003 Seite 13 von 13

15 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite 1 - P L A N F E S T S T E L L U N G - Entwässerungsabschnitt 2 Rückhaltung von Leichtflüssigkeit nach RiStWag Erforderliche Wasseroberfläche = Q r,15,n=1 / q A = 0,225 / 0,0025 = 90,0 m² q A = Oberflächenbeschickung vorhandene Wasseroberfläche im AB: an der Unterkante Tauchwand 123 m² > 90,0 m² Die horizontale Fließgeschwindigkeit soll im Bereich der Tauchwand den Wert v TW, erf von 0,05 m/s nicht überschreiten. A = Q r,15,n=1 / q A = 0,225 / 0,05 = 4,50 m² Bei einer Breite der Tauchwand 7,0 m und einer Beckentiefe unter der Tauchwand von 1,60 m ist diese Forderung mit 11,20 m² erfüllt. Damit ist die Absetzbarkeit der Teilchen gewährleistet. Dimensionierung der Regenrückhalteanlage Bemessungsgrundlagen RRB2 Beckenstandort: BAB A 7, km Vorflut Mögliche Ableitung Undurchlässige Fläche des direkten Einzugsgebietes lt. Wassertechnischer Untersuchungen Anfallende Wassermenge lt. Wassertechnischer Untersuchungen Mühlenau Q ab = 34,1 l/s A E RED = A u = 8,70 ha Q r,15,n=1 = 870 l/s (aus EA 1 und 2) Überstauungshäufigkeit n = 0,03 Es ergibt sich ein erforderliches Rückhaltevolumen von V = m³. (siehe Tabelle und Diagramm Seiten 5 und 6)

16 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite 2 - P L A N F E S T S T E L L U N G - Dimensionierung / Nachweis des Retentionsbodenfilters 1.3 nach DWA-M 178 Punkt 6.2: Größe der Vorstufe beim Trennsystem Die Bemessung der Vorstufe (Absetzbecken) erfolgte gem. RAS-Ew und RiStWag, die Bedingungen sind demnach erfüllt. Punkt 6.3: Dimensionierung des Filters mit hydraulischen Nachweisen 1.) Wahl der Bodenfilteroberfläche A F = L * B A F = 270,00 m * 6,00 m A F = 1.620,00 m² 2.) Drosselfilterabfluss festlegen Q Dr,RBF = q Dr,RBF * A F im Mittel: q Dr,RBF = 0,020 l/(s*m²) Q Dr,RBF = 0,020 l/(s*m²) * 1.620,00 m² Q Dr,RBF = 32,4 l/s Q Dr,RBF = 34,14 l/s aus Vorgabe Drosselabflussspende < 3,00 l/(s*ha) 3.) Nutzbare Tiefe im Retentionsraum wählen h RBF = 0,20 m mit der Wasserbehörde abgestimmt V RBF, erf. = 824,60 m³ aus Bemessung des Volumens des RBF (halbjährliches Ereignis und Abfluss 32,4 l/s) siehe Tabelle Seite 7 V RBF, vorh. = 1.451,00 m³ aus grafischer Flächenermittlung * h RBF (Stauvolumen) Damit wird für das halbjährliche Ereignis der Retentionsraum im Rückhaltebecken vorgehalten, so dass das halbjährliche Ereignis im Durchschnitt gefiltert werden kann. 5.) Ermittlung von Kenngrößen VQ DR,RRA = h n,m/a = 750,00 mm mittleres jährlich, über die Drossel des RRB abgeleitetes Regenwasservolumen mittl. Jahresniederschlagshöhe für Hamburg (Hamburger Regenreihen): VQ DR,RRA = mittl. Jahresniederschlagshöhe * A red VQ DR,RRA = 0,75 m * ,00 m² VQ DR,RRA = ,00 m³/a VQ DR,RRA,max = maximales jährlich, über die Drossel des RRB abgeleitetes Regenwasservolumen max. Jahresniederschlagshöhe für Hamburg (Hamburger Regenreihen):

17 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite 3 - P L A N F E S T S T E L L U N G - h n,max/a = 985,00 mm VQ DR,RRA,max = max. Jahresniederschlagshöhe * A red VQ DR,RRA,max = 0,985 m * ,00 m² VQ DR,RRA,max = ,00 m³/a 6.) Nachweis von Zielgrößen aus 3.) folgt, dass das halbjährliche Regenereignis über den Böschungsfilter in das Gewässer abgegeben werden kann. Ein Filterüberlauf findet nicht statt. Mit dem Rückhalt und der Filtration des halbjährlichen Regenereignisses ist die Mehrzahl der Regenereignisse innerhalb eines Jahres abgedeckt, d.h. im Jahresdurchschnitt werden die überwiegende Zahl der Regenereignisse über den Böschungsfilter in das Gewässer abgegeben. 7.) Nachweis der jährlichen hydraulische Flächenbelastung Es wird davon ausgegangen, dass eine Sedimentation von Feststoffen auf dem Filter durch Filterüberläufe und zusätzlicher Speicherlamelle aus folgenden Gründen unwahrscheinlich ist: - Richtig dimensioniertes Absetzbecken nach RiStWag - Rückhaltebecken als Nassbecken mit 2,00 m Dauerstau - von der Überlaufschwelle des Absetzbeckens entfernt liegender Filter daher: VQ DR,RRA = VQ F als Sicherheit wird jedoch ein Zuschlag von 10 % angesetzt. mittlere jährliche hydraulische Flächenbelastung: Für die hydraulische Flächenbelastung wird der jährliche Filterdurchsatz angesetzt. Dadurch wird der Nachweis gegen Filterversagen für das jährliche Ereignis geführt. h F = VQ F / A F * 1,2 (aus 7.) und 8.)) h F = ,00 m³/a / 1.620,00 m² * 1,2 h F = 48,33 m/a maximale jährliche hydraulische Flächenbelastung: h Fmax = VQ F / A F * 1,2 h Fmax = ,00 m³/a / m² * 1,2 h Fmax = 63,48 m/a 8.) Regenrückhalteanlage als Speicherlamelle über dem Filterbecken Im Berechnungsfall nach M 178 wird nur das jährliche Ereignis betrachtet, daher wird hier kein Filterbeckenüberlauf und kein Drosselabfluss einer überlagerten Speicherlamelle berücksichtigt. Dies geschieht erst ab dem Ereignis, welches größer als das 1- jährliche Ereignis ist.

18 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 1 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite 4 - P L A N F E S T S T E L L U N G - Als Sicherheit wird jedoch ein Zuschlag von 10 % angesetzt (Berücksichtigung siehe 7.). 9.) Berücksichtigung von modifiziert entwässernden Gebieten Da A u immer an der Rückhalteanlage angeschlossen ist, findet 9.) keine Berücksichtigung 10.) Einhaltung der zulässigen hydraulischen Flächenbelastung Trennsystem h F,m = zulässige mittlere jährliche hydraulische Flächenbelastung h F,m = 50,00 m/a > 48,33 m/a vorhanden h F,m h F,max = zulässige maximale jährliche hydraulische Flächenbelastung h F,max = 70,00 m/a > 63,48 m/a vorhanden h F,max 11.) Iteration nicht erforderlich 12.) Nachweis Überlaufhäufigkeit der Rückhalteanlage siehe Bemessung Regenrückhaltebecken 13.) Nachweis von Frachten und Konzentrationen nicht erforderlich 14.) Plausibilitätskontrolle nicht erforderlich 15.) Nachweis bezüglich Ammoniumtoxitität bei Mischwassereinleitungen in eutrophierungsgefährdete Gewässer nicht erforderlich, da Trennsystem Nachweis Ermittlung der Einstaudauer, siehe Bemessung Regenrückhaltebecken

19 Becken: RRB 2 (nordöstlich der Mühlenau / östlich der BAB) Abschnitt 1 und 2 Anlage 1 Seite 5 Ausgangswerte: A red [m²]= A E [m²]= Q ab [l/s]= 34,14 (=A E * 3 l/s*ha) f Z = 1,00 (gem. RAS-Ew, für außerörtliche Straßen) n= 0,03 (30 jährliches Ereignis) f A = 1 T [min] RN [l/(s*ha)] V zu [m³] V ab [m³] V erf [m³] V erf [m³] * f z V erf [m³] * f A Q zu [l/s] 5 416,0 1085,8 10, , , , , ,0 1623,4 20, , , , , ,0 1941,8 30, , , , , ,0 2161,1 41, , , , , ,0 2474,3 61, , , , , ,0 2795,3 92, , , , , ,0 3006,7 122, , , ,8 835, ,0 3288,6 184, , , ,2 609, ,7 3489,0 245, , , ,2 484, ,5 3805,4 368, , , ,7 352, ,3 4046,5 491, , , ,9 281, ,4 4397,3 737, , , ,9 203, ,7 4685,5 983, , , ,2 162, ,6 5111, , , , ,6 118, ,8 5524, , , , ,6 85, ,9 5938, , , , ,6 68, ,6 6930, , , , ,1 40,1 V vorh = 3.793,0 m³ > V erf = 3.702,2 m³ V vorh aus Beckengeometrie. Ermittlung der Entleerungszeit: V erf / Q ab 3702,2 m³/0,0341 m³/s = 30,1 h Stand :

20 Anlage 1 Seite 6 RRB 2 (nordöstlich Mühlenau / östlich der BAB) 8000,0 7000,0 6000,0 5000,0 Volumen (m3) 4000,0 3000, ,2 Vzu [m³] Vab [m³] Verf [m³] * fa 2000,0 1000,0 0, Regendauer (min) Stand

21 Becken: RRB 2 (nordöstlich der Mühlenau / östlich der BAB) Abschnitt 1 und 2 Anlage 1 Seite 7 Ausgangswerte: A red [m²]= A E [m²]= Q ab [l/s]= 32,40 (aus Drosselfilterabfluss) f Z = 1,00 (gem. RAS-Ew, für außerörtliche Straßen) n= 2,00 (halbjährliches Ereignis) f A = 1 T [min] RN [l/(s*ha)] V zu [m³] V ab [m³] V erf [m³] V erf [m³] * f z V erf [m³] * f A Q zu [l/s] 5 117,0 305,4 9,7 295,7 295,7 295, , ,0 459,4 19,4 439,9 439,9 439,9 765, ,0 548,1 29,2 518,9 518,9 518,9 609, ,0 605,5 38,9 566,6 566,6 566,6 504, ,0 704,7 58,3 646,4 646,4 646,4 391, ,0 798,7 87,5 711,2 711,2 711,2 295, ,0 845,6 116,6 729,0 729,0 729,0 234, ,0 939,6 175,0 764,6 764,6 764,6 174, ,7 1046,1 233,3 812,8 812,8 812,8 145, ,5 1174,5 349,9 824,6 824,6 824,6 108, ,2 1277,9 466,6 811,3 811,3 811,3 88, ,7 1447,0 699,8 747,1 747,1 747,1 67, ,3 1578,5 933,1 645,4 645,4 645,4 54, ,7 1766, ,7 366,8 366,8 366,8 40, ,4 1916, ,5-182,7-182,7-182,7 29, ,7 2029, ,4-769,8-769,8-769,8 23, ,8 2676, , , , ,7 15,5 V vorh = 1.451,0 m³ > V erf = 824,6 m³ V vorh aus Beckengeometrie. Ermittlung der Entleerungszeit: V erf / Q ab 824,6 m³/0,0324 m³/s = 7,07 h

22 Anlage 1 Seite 8 Bewertungsverfahren nach Merkblatt ATV-DVWK-M 153, Anhang 2 Entwässerungsabschnitt 1 und 2 Bau-km bis Gewässer (Tabellen 1a und 1b) Typ Gewässerpunkte G Mühlenau (Fließgewässer, kleiner Flachlandbach) G 6 G = 15 Flächenanteil f i (Kapitel 4) Luft L i (Tabelle 2) Flächen F i (Tabelle 3) Abflussbelastung B i A u,i f i Typ Punkte Typ Punkte B i = f i x (L i + F i ) 8,70 1,0 L 3 4 F Σ = 8,70 Σ = 1,0 Abflussbelastung B = Σ B i : B = 39 keine Regenwasserbehandlung erforderlich, wenn B G maximal zulässiger Durchgangswert D max = G / B: D max = 15 / 39 = 0,38 vorgesehene Behandlungsmaßnahmen (Tabellen 4a, 4b und 4c) Typ Durchgangswerte D i Retentionsbodenfilteranlagen zur weitergehenden Regenwasserbehandlung im Trennsystem nach Markblatt DWA-M 178 D 11 0,15 Durchgangswert D = Produkt aller D i (Kapitel 6.2.2): D = 0,15 Emissionswert E = B x D: E = 39 x 0,15 = 5,85 E = 5,85; G = 15 5,85 < 15 E < G (Anzustreben: E G; Behandlungsbedürftigkeit genauer prüfen, wenn: E >G) Ergebnis: Der Emissionswert E = 5,85 liegt unter der Gewässerpunktezahl G = 15. Das Bewertungsverfahren zeigt, dass die Retentionsbodenfilteranlage als Regenwasserbehandlungsmaßnahme ausreicht.

23 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 2 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite1 - P L A N F E S T S T E L L U N G - Entwässerungsabschnitt 3 Rückhaltung von Leichtflüssigkeit nach RiStWag Erforderliche Wasseroberfläche = Q r,15,n=1 / q A = 0,407 / 0,0025 = 162,8 m² q A = Oberflächenbeschickung vorhandene Wasseroberfläche im RKB: an der Unterkante Tauchwand 205 m² > 162,8 m² Die horizontale Fließgeschwindigkeit soll im Bereich der Tauchwand den Wert v TW, erf von 0,05 m/s nicht überschreiten. A = Q r,15,n=1 / q A = 0,407 / 0,05 = 8,14 m² Bei einer Breite der Tauchwand 7,4 m und einer Beckentiefe unter der Tauchwand von 1,50 m ist diese Forderung mit 11,10 m² erfüllt. Damit ist die Absetzbarkeit der Teilchen gewährleistet. Dimensionierung der Regenrückhalteanlage Bemessungsgrundlagen Beckenstandort RRB3: BAB A 7, km Vorflut Mögliche Ableitung Undurchlässige Fläche des direkten Einzugsgebietes lt. Wassertechnischer Untersuchungen Anfallende Wassermenge lt. Wassertechnischer Untersuchungen Düngelau/Mühlenau Q ab = 24,27 l/s A E RED = A u = 4,07 ha Q r,15,n=1 = 407 l/s Überstauungshäufigkeit n = 0,03 Es ergibt sich ein erforderliches Rückhaltevolumen von V = m³. (siehe Tabelle und Diagramm Seiten 5 und 6)

24 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 2 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite2 - P L A N F E S T S T E L L U N G - Dimensionierung / Nachweis des Retentionsbodenfilters 1.3 nach DWA-M 178 Punkt 6.2: Größe der Vorstufe beim Trennsystem Die Bemessung der Vorstufe (Absetzbecken) erfolgte gem. RAS-Ew und RiStWag, die Bedingungen sind demnach erfüllt. Punkt 6.3: Dimensionierung des Filters mit hydraulischen Nachweisen 1.) Wahl der Bodenfilteroberfläche A F = L * B A F = 190,00 m * 4,00 m A F = 760,00 m² 2.) Drosselfilterabfluss festlegen Q Dr,RBF = q Dr,RBF * A F im Mittel: q Dr,RBF = 0,020 l/(s*m²) Q Dr,RBF = 0,020 l/(s*m²) * 760,00 m² Q Dr,RBF = 15,2 l/s Q Dr,RBF = 24,27 l/s aus Vorgabe Drosselabflussspende < 3,00 l/(s*ha) 3.) Nutzbare Tiefe im Retentionsraum wählen h RBF = 0,20 m V RBF, erf. mit der Wasserbehörde abgestimmt = 385,30 m³ aus Bemessung des Volumens des RBF (halbjährliches Ereignis und Abfluss 15,2 l/s) siehe Tabelle Seite 7 V RBF, vorh. = 410,00 m³ aus grafischer Flächenermittlung * h RBF (Stauvolumen) Damit wird für das halbjährliche Ereignis der Retentionsraum im Rückhaltebecken vorgehalten, so dass das halbjährliche Ereignis im Durchschnitt gefiltert werden kann. 5.) Ermittlung von Kenngrößen VQ DR,RRA = h n,m/a = 750,00 mm mittleres jährlich, über die Drossel des RRB abgeleitetes Regenwasservolumen mittl. Jahresniederschlagshöhe für Hamburg (Hamburger Regenreihen): VQ DR,RRA = mittl. Jahresniederschlagshöhe * A red VQ DR,RRA = 0,75 m * ,00 m² VQ DR,RRA = ,00 m³/a VQ DR,RRA,max = maximales jährlich, über die Drossel des RRB abgeleitetes Regenwasservolumen max. Jahresniederschlagshöhe für Hamburg (Hamburger Regenreihen):

25 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 2 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite3 - P L A N F E S T S T E L L U N G - h n,max/a = 985,00 mm VQ DR,RRA,max = max. Jahresniederschlagshöhe * A red VQ DR,RRA,max = 0,985 m * ,00 m² VQ DR,RRA,max = ,50 m³/a 6.) Nachweis von Zielgrößen aus 3.) folgt, dass das halbjährliche Regenereignis über den Böschungsfilter in das Gewässer abgegeben werden kann. Ein Filterüberlauf findet nicht statt. Mit dem Rückhalt und der Filtration des halbjährlichen Regenereignisses ist die Mehrzahl der Regenereignisse innerhalb eines Jahres abgedeckt, d.h. im Jahresdurchschnitt werden die überwiegende Zahl der Regenereignisse über den Böschungsfilter in das Gewässer abgegeben. 7.) Nachweis der jährlichen hydraulische Flächenbelastung Es wird davon ausgegangen, dass eine Sedimentation von Feststoffen auf dem Filter durch Filterüberläufe und zusätzlicher Speicherlamelle aus folgenden Gründen unwahrscheinlich ist: - Richtig dimensioniertes Absetzbecken nach RiStWag - Rückhaltebecken als Nassbecken mit 2,00 m Dauerstau - von der Überlaufschwelle des Absetzbeckens entfernt liegender Filter daher: VQ DR,RRA = VQ F als Sicherheit wird jedoch ein Zuschlag von 10 % angesetzt. mittlere jährliche hydraulische Flächenbelastung: Für die hydraulische Flächenbelastung wird der jährliche Filterdurchsatz angesetzt. Dadurch wird der Nachweis gegen Filterversagen für das jährliche Ereignis geführt. h F = VQ F / A F * 1,2 (aus 7.) und 8.)) h F = ,00 m³/a / 760,00 m² * 1,2 h F = 48,67 m/a maximale jährliche hydraulische Flächenbelastung: h Fmax = VQ F / A F * 1,2 h Fmax = ,50 m³/a / 760,00 m² * 1,2 h Fmax = 63,94 m/a 8.) Regenrückhalteanlage als Speicherlamelle über dem Filterbecken Im Berechnungsfall nach M 178 wird nur das jährliche Ereignis betrachtet, daher wird hier kein Filterbeckenüberlauf und kein Drosselabfluss einer überlagerten Speicherlamelle berücksichtigt. Dies geschieht erst ab dem Ereignis, welches größer als das 1- jährliche Ereignis ist.

26 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 2 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite4 - P L A N F E S T S T E L L U N G - Als Sicherheit wird jedoch ein Zuschlag von 10 % angesetzt (Berücksichtigung siehe 7.). 9.) Berücksichtigung von modifiziert entwässernden Gebieten Da A u immer an der Rückhalteanlage angeschlossen ist, findet 9.) keine Berücksichtigung 10.) Einhaltung der zulässigen hydraulischen Flächenbelastung Trennsystem h F,m = zulässige mittlere jährliche hydraulische Flächenbelastung h F,m = 50,00 m/a > 48,67 m/a vorhanden h F,m h F,max = zulässige maximale jährliche hydraulische Flächenbelastung h F,max = 70,00 m/a > 63,94 m/a vorhanden h F,max 11.) Iteration nicht erforderlich 12.) Nachweis Überlaufhäufigkeit der Rückhalteanlage siehe Bemessung Regenrückhaltebecken 13.) Nachweis von Frachten und Konzentrationen nicht erforderlich 14.) Plausibilitätskontrolle nicht erforderlich 15.) Nachweis bezüglich Ammoniumtoxitität bei Mischwassereinleitungen in eutrophierungsgefährdete Gewässer nicht erforderlich, da Trennsystem Nachweis Ermittlung der Einstaudauer, siehe Bemessung Regenrückhaltebecken

27 Becken: RRB 3 (nördlich Güterumgehungsbahn / westlich der BAB) Abschnitt 3 Anlage 2 Seite 5 Ausgangswerte: A red [m²]= A E [m²]= Q ab [l/s]= 24,27 (=A E * 3 l/s*ha) f Z = 1,00 (gem. RAS-Ew, für außerörtliche Straßen) n= 0,03 (30 jährliches Ereignis) f A = 1 T [min] RN [l/(s*ha)] V zu [m³] V ab [m³] V erf [m³] V erf [m³] * f z V erf [m³] * f A Q zu [l/s] 5 416,0 507,9 7,3 500,7 500,7 500, , ,0 759,5 14,6 744,9 744,9 744, , ,0 908,4 21,8 886,6 886,6 886, , ,0 1011,0 29,1 981,9 981,9 981,9 842, ,0 1157,5 43, , , ,8 643, ,0 1307,7 65, , , ,2 484, ,0 1406,6 87, , , ,2 390, ,0 1538,5 131, , , ,4 284, ,7 1632,2 174, , , ,5 226, ,5 1780,2 262, , , ,2 164, ,3 1893,0 349, , , ,6 131, ,4 2057,1 524, , , ,0 95, ,7 2191,9 698, , , ,1 76, ,6 2391, , , , ,9 55, ,8 2584, , , , ,2 39, ,9 2778, ,5 681,5 681,5 681,5 32, ,6 3242, ,1-950,9-950,9-950,9 18,8 V vorh = 1.636,0 m³ > V erf = 1.543,6 m³ V vorh aus Beckengeometrie. Ermittlung der Entleerungszeit: V erf / Q ab 1543,6 m³/0,0243 m³/s = 17,7 h

28 Anlage 2 Seite 6 RRB 3 (nördlich Güterumgehungsbahn / westlich der BAB) 5000,0 4000,0 3000,0 Volumen (m3) 2000,0 1000, ,6 Vzu [m³] Vab [m³] Verf [m³] * fa 0, ,0-2000,0 Regendauer (min)

29 Becken: RRB 3 (nördlich Güterumgehungsbahn / westlich der BAB) Abschnitt 3 Anlage 2 Seite 7 Ausgangswerte: A red [m²]= A E [m²]= Q ab [l/s]= 15,20 (aus Drosselfilterabfluss) f Z = 1,00 (gem. RAS-Ew, für außerörtliche Straßen) n= 2,00 (halbjährliches Ereignis) f A = 1 T [min] RN [l/(s*ha)] V zu [m³] V ab [m³] V erf [m³] V erf [m³] * f z V erf [m³] * f A Q zu [l/s] 5 117, ,6 138,3 138,3 138,3 476, , ,1 205,8 205,8 205,8 358, , ,7 242,7 242,7 242,7 284, , ,2 265,0 265,0 265,0 236, , ,4 302,3 302,3 302,3 183, , ,0 332,6 332,6 332,6 138, , ,7 340,9 340,9 340,9 109, , ,1 357,5 357,5 357,5 81, , ,4 379,9 379,9 379,9 68, , ,2 385,3 385,3 385,3 50, , ,9 378,9 378,9 378,9 41, , ,3 348,6 348,6 348,6 31, , ,8 300,7 300,7 300,7 25, , ,6 169,7 169,7 169,7 19, , ,0-88,3-88,3-88,3 13, , ,3-363,8-363,8-363,8 11, , , , , ,7 7,2 V vorh = 410,0 m³ > V erf = 385,3 m³ V vorh aus Beckengeometrie. Ermittlung der Entleerungszeit: V erf / Q ab 385,6 m³/0,0152 m³/s = 7,05 h

30 Anlage 2 Seite 8 Bewertungsverfahren nach Merkblatt ATV-DVWK-M 153, Anhang 2 Entwässerungsabschnitt 3 Bau-km bis Gewässer (Tabellen 1a und 1b) Typ Gewässerpunkte G Mühlenau (Fließgewässer, kleiner Flachlandbach) G 6 G = 15 Flächenanteil f i (Kapitel 4) Luft L i (Tabelle 2) Flächen F i (Tabelle 3) Abflussbelastung B i A u,i f i Typ Punkte Typ Punkte B i = f i x (L i + F i ) 4,07 1,0 L 3 4 F Σ = 4,07 Σ = 1,0 Abflussbelastung B = Σ B i : B = 39 keine Regenwasserbehandlung erforderlich, wenn B G maximal zulässiger Durchgangswert D max = G / B: D max = 15 / 39 = 0,38 vorgesehene Behandlungsmaßnahmen (Tabellen 4a, 4b und 4c) Typ Durchgangswerte D i Retentionsbodenfilteranlagen zur weitergehenden Regenwasserbehandlung im Trennsystem nach Markblatt DWA-M 178 D 11 0,15 Durchgangswert D = Produkt aller D i (Kapitel 6.2.2): D = 0,15 Emissionswert E = B x D: E = 39 x 0,15 = 5,85 E = 5,85; G = 15 5,85 < 15 E < G (Anzustreben: E G; Behandlungsbedürftigkeit genauer prüfen, wenn: E >G) Ergebnis: Der Emissionswert E = 5,85 liegt unter der Gewässerpunktezahl G = 15. Das Bewertungsverfahren zeigt, dass die Retentionsbodenfilteranlage als Regenwasserbehandlungsmaßnahme ausreicht.

31 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 3 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite1 - P L A N F E S T S T E L L U N G - Entwässerungsabschnitt 4 Rückhaltung von Leichtflüssigkeit nach RiStWag Aufgrund der Platzverhältnisse ist die Anordnung eines offenen Absetzbeckens nicht möglich. Deshalb ist hier ein Betonbecken (Bauart analog zu Leichtflüssigkeitsabscheider) mit überfahrbarer Gitterrostabdeckung vorgesehen. Erforderliche Wasseroberfläche = Q r,15,n=1 / q A = 0,162 / 0,0025 = 64,8 m² q A = Oberflächenbeschickung vorhandene Wasseroberfläche im Betonbecken: Länge 18 m, Breite 4 m 72 m² > 65 m² Die horizontale Fließgeschwindigkeit soll im Bereich der Tauchwand den Wert v TW, erf von 0,05 m/s nicht überschreiten. A = Q r,15,n=1 / q A = 0,162 / 0,05 = 3,24 m² Bei einer Breite des Betonbeckens von 4,0 m ist diese Forderung bei einem Abstand der Beckensohle zur Tauchwandunterkante von mindestens 0,81 m eingehalten. Damit ist die Absetzbarkeit der Teilchen gewährleistet. Dimensionierung der Regenrückhalteanlage Bemessungsgrundlagen Beckenstandort: BAB A 7, km Vorflut Mögliche Ableitung Undurchlässige Fläche des direkten Einzugsgebietes lt. Wassertechnischer Untersuchungen Anfallende Wassermenge lt. Wassertechnischer Untersuchungen Düngelau Q ab = 18 l/s A E RED = A u = 1,62 ha Q r,15,n=1 = 162 l/s Überstauungshäufigkeit n = 0,03 Es ergibt sich ein erforderliches Rückhaltevolumen von V = 557 m³. (siehe Tabelle und Diagramm nachfolgende Seiten)

32 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 3 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite2 - P L A N F E S T S T E L L U N G - Dimensionierung / Nachweis des Retentionsbodenfilters 1.3 nach DWA-M 178 Punkt 6.2: Größe der Vorstufe beim Trennsystem Die Bemessung der Vorstufe (Absetzbecken) erfolgte gem. RAS-Ew und RiStWag, die Bedingungen sind demnach erfüllt. Punkt 6.3: Dimensionierung des Filters mit hydraulischen Nachweisen 1.) Wahl der Bodenfilteroberfläche A F = L * B A F = 85,00 m * 4,00 m A F = 340,00 m² 2.) Drosselfilterabfluss festlegen Q Dr,RBF = q Dr,RBF * A F im Mittel: q Dr,RBF = 0,020 l/(s*m²) Q Dr,RBF = 0,020 l/(s*m²) * 340,00 m² Q Dr,RBF = 6,8 l/s Q Dr,RBF = 18,0 l/s aus Vorgabe Drosselabflussspende < 10,00 l/(s*ha) 3.) Nutzbare Tiefe im Retentionsraum wählen h RBF = 0,20 m mit der Wasserbehörde abgestimmt V RBF, erf. = 157,80 m³ aus Bemessung des Volumens des RBF (halbjährliches Ereignis und Abfluss 6,8 l/s) siehe Tabelle Seite 7 V RBF, vorh. = 197,40 m³ aus grafischer Flächenermittlung * h RBF (Stauvolumen) Damit wird für das halbjährliche Ereignis der Retentionsraum im Rückhaltebecken vorgehalten, so dass das halbjährliche Ereignis im Durchschnitt gefiltert werden kann. 5.) Ermittlung von Kenngrößen VQ DR,RRA = h n,m/a = 750,00 mm mittleres jährlich, über die Drossel des RRB abgeleitetes Regenwasservolumen mittl. Jahresniederschlagshöhe für Hamburg (Hamburger Regenreihen): VQ DR,RRA = mittl. Jahresniederschlagshöhe * A red VQ DR,RRA = 0,75 m * ,00 m² VQ DR,RRA = ,00 m³/a VQ DR,RRA,max = maximales jährlich, über die Drossel des RRB abgeleitetes Regenwasservolumen max. Jahresniederschlagshöhe für Hamburg (Hamburger Regenreihen):

33 A 7, 6-/8-streifige Erweiterung von der AS HH-Othmarschen bis zur Landesgrenze HH/SH Anlage 3 Planungsabschnitt Stellingen: 8-streifige Erweiterung von AS HH-Volkspark(m) bis zum AD HH-Nordwest Seite3 - P L A N F E S T S T E L L U N G - h n,max/a = 985,00 mm VQ DR,RRA,max = max. Jahresniederschlagshöhe * A red VQ DR,RRA,max = 0,985 m * ,00 m² VQ DR,RRA,max = ,10 m³/a 6.) Nachweis von Zielgrößen aus 3.) folgt, dass das halbjährliche Regenereignis über den Böschungsfilter in das Gewässer abgegeben werden kann. Ein Filterüberlauf findet nicht statt. Mit dem Rückhalt und der Filtration des halbjährlichen Regenereignisses ist die Mehrzahl der Regenereignisse innerhalb eines Jahres abgedeckt, d.h. im Jahresdurchschnitt werden die überwiegende Zahl der Regenereignisse über den Böschungsfilter in das Gewässer abgegeben. 7.) Nachweis der jährlichen hydraulische Flächenbelastung Es wird davon ausgegangen, dass eine Sedimentation von Feststoffen auf dem Filter durch Filterüberläufe und zusätzlicher Speicherlamelle aus folgenden Gründen unwahrscheinlich ist: - Richtig dimensioniertes Absetzbecken nach RiStWag - Rückhaltebecken als Nassbecken mit 2,00 m Dauerstau - von der Überlaufschwelle des Absetzbeckens entfernt liegender Filter daher: VQ DR,RRA = VQ F als Sicherheit wird jedoch ein Zuschlag von 10 % angesetzt. mittlere jährliche hydraulische Flächenbelastung: Für die hydraulische Flächenbelastung wird der jährliche Filterdurchsatz angesetzt. Dadurch wird der Nachweis gegen Filterversagen für das jährliche Ereignis geführt. h F = VQ F / A F * 1,2 (aus 7.) und 8.)) h F = ,00 m³/a / 340,00 m² * 1,2 h F = 45,34 m/a maximale jährliche hydraulische Flächenbelastung: h Fmax = VQ F / A F * 1,2 h Fmax = ,10 m³/a / 340,00 m² * 1,2 h Fmax = 59,55 m/a 8.) Regenrückhalteanlage als Speicherlamelle über dem Filterbecken Im Berechnungsfall nach M 178 wird nur das jährliche Ereignis betrachtet, daher wird hier kein Filterbeckenüberlauf und kein Drosselabfluss einer überlagerten Speicherlamelle berücksichtigt. Dies geschieht erst ab dem Ereignis, welches größer als das 1- jährliche Ereignis ist.

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