Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude"

Transkript

1 Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude Inhalt Seite 1. Einleitung Allgemeine Anwendungsvoraussetzungen Geometrische Anwendungsvoraussetzungen Varianten des Wärmeschutzes Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik Checkliste für die Anwendung des Modellgebäudeverfahrens Beispiel: EFH Allgemeine und Geometrische Anforderungen Checkliste Anlagentechnik und mögliche bauliche Wärmeschutzvarianten Ergebnisse Bewertung R.Dirk/

2 1. Einleitung Bereits 2010 wurde durch das damalige Baden Württembergische Wirtschaftsministerium gefordert, dass bei der Berechnung nach Energieeinsparverordnung Vereinfachungen eingeführt werden sollten. Machbarkeitsstudien des Fraunhofer Instituts für Bauphysik wurden bereits 2013 vorgelegt. Der Abstimmungsprozess dauerte nochmals 3 Jahre bis am 8. November 2016 im Bundesanzeiger das Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude offiziell veröffentlicht wurde und damit an diesem Tag in Kraft trat. Anhand vorgegebener Gebäudetypen können anhand eines Kataloges Ausstattungsvarianten dazu passend gewählt werden. Dabei geht man bei diesem Verfahren davon aus ( Vermutungswirkung ) das die Bedingungen der gültigen EnEV eingehalten werden ohne das eine Berechnung nach 3 Absatz 3 durchzuführen ist. Im Vorfeld sind jedoch eine Anzahl Anwendungsvoraussetzungen zu überprüfen: 2. Allgemeine Anwendungsvoraussetzungen a) Das Gebäude ist ein Wohngebäude im Sinne der Begriffsbestimmung in 2 Nummer 1 EnEV; wird ein gemischt genutztes Gebäude nach 22 Absatz 1 oder 2 EnEV in zwei Gebäudeteile aufgeteilt, so kann diese Bekanntmachung bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen auf den Wohngebäudeteil angewandt werden. b) Das Gebäude wird nicht mit anlagentechnischen Einrichtungen (Klimaanlage) gekühlt. c) Die Wärmebrücken, die im Rahmen von rechnerischen Nachweisen zu berücksichtigen wären, sind so auszuführen, dass sie mindestens gleichwertig mit den Musterlösungen der DIN 4108 Beiblatt 2: sind. Für Wärmebrücken, bei denen die angrenzenden Bauteile kleinere Wärmedurchgangskoeffizienten aufweisen, als in den Musterlösungen zugrunde gelegt sind, sind Gleichwertigkeitsnachweise nicht erforderlich ( 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV). d) Die Dichtheit des Gebäudes ist nach 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 4 EnEV zu prüfen und muss die dort genannten Grenzwerte einhalten. e) Das Gebäude muss die Voraussetzungen erfüllen, die nach DIN : Nummer Buchstabe b vorliegen müssen, dass der sommerliche Wärmeschutz auch ohne Nachweisrechnung als ausreichend angesehen werden kann: Beim kritischen Raum (Raum mit der höchsten Wärmeeinstrahlung im Sommer gemäß DIN : ) beträgt der Fensterflächenanteil bezogen auf die Grundfläche dieses Raums nicht mehr als 35 vom Hundert. Sämtliche Fenster in Ost-, Süd- oder Westorientierung (inklusive derer eines eventuellen Glasvorbaus) sind mit außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen mit einem Abminderungsfaktor FC 0,30 ausgestattet. 2 R.Dirk/

3 3. Geometrische Anwendungsvoraussetzungen a) Die Gebäudegröße AGS darf nicht kleiner als 115 m 2 und nicht größer als m 2 sein. Sie ist ganzzahlig zu runden. Dabei ist die Bruttogeschoßfläche (AGS) die aufsummierten Flächen aller Geschoße bezogen auf die Außenmaße. Weist bei zwei oder mehr Geschossen die oberste Ebene eine kleinere Geschosshöhe wie 2,50 m auf, wird diese Geschossfläche nur zu 80 % angerechnet. b) Die mittlere Geschosshöhe des Gebäudes darf nicht kleiner als 2,5 m und nicht größer als 3 m sein. c) Der Umfang u (in m) der Bruttogeschossfläche jedes beheizten Geschosses AG (in m 2 ) muss folgende Bedingung erfüllen: u 2 20 AG d) Bei nicht freistehenden Gebäuden sind in den Umfang u auch die Gebäudeteile einzurechnen, die an ein anderes beheiztes Gebäude angrenzen. e) Bei Gebäuden mit beheizten Räumen in mehreren Geschossen müssen die beheizten Bruttogeschossflächen aller Geschosse ohne Vor- oder Rücksprünge deckungsgleich sein; nur das oberste Geschoss darf eine kleinere beheizte Bruttogeschossfläche als das darunter liegende Geschoss besitzen (Staffelgeschoss). Kellerabgänge und Kellervorräume sind keine beheizten Geschosse im Sinne dieser Regelung, soweit sie nur indirekt beheizt sind. f) Insgesamt darf das Gebäude nicht mehr als sechs beheizte Geschosse besitzen. g) Folgende Anteile transparenter Flächen dürfen nicht überschritten werden: 1. Der Anteil aller Fensterflächen des Gebäudes an der gesamten Fassadenfläche des Gebäudes darf bei zweiseitig angebauten Gebäuden nicht mehr als 35 vom Hundert, bei allen anderen Gebäuden nicht mehr als 30 vom Hundert betragen. 2. Der Anteil der Fensterfläche der Fassaden, die zwischen Nordwest über Nord bis Nordost orientiert sind, darf nicht mehr als 30 vom Hundert der zu diesen Himmelsrichtungen ausgerichteten Fassadenfläche betragen. 3. Der Anteil der Fläche spezieller Fenstertüren an der gesamten Fassadenfläche des Gebäudes darf den in Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 6a genannten Anteil nicht überschreiten. 4. Der Anteil aller Flächen von Dachflächenfenstern, Lichtkuppeln und ähnlichen transparenten Bauteilen an allen waagerechten und geneigten Dachflächen darf den in Anlage 2 Tabelle 1 Zeile 7a bzw. 8a genannten Anteil nicht überschreiten. 3 R.Dirk/

4 h) Die maximale Gesamtfläche aller Außentüren darf in Abhängigkeit von der Gebäudegröße AGS die Werte nach Tabelle 1 nicht überschreiten: Tabelle 1: Maximale Gesamtfläche aller Außentüren Gebäudegröße AGS bis in m² Maximale Gesamtfläche aller Außentüren in m² 195 4, , , , ,0 4. Varianten des Wärmeschutzes (Anlage 2) Für transparente Bauteil wird ein g-wert (Gesamtenergiedurchlassgrad) von 0,5 für Fenster und Fenstertüren sowie 0,3 bei Lichtkuppeln als Mindestwert berücksichtigt. Die Anforderung in Tabelle sind als max. Werte einzuhalten. Unterschreitungen sind möglich. 4 R.Dirk/

5 Modellgebäudeverfahren Tabelle 2: Baulicher Wärmeschutz, Wärmeschutzvarianten 5 R.Dirk/

6 5. Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik 1) Zentralheizung mit Kessel für feste Biomasse, Pufferspeicher und zentraler Warmwasserversorgung 2) Zentralheizung mit Kessel für feste Biomasse, Pufferspeicher und zentraler Warmwasserversorgung, mit Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 3) Zentralheizung mit Brennwertgerät zur Verfeuerung von Erdgas oder leichtem Heizöl, Solaranlage nach EEWärmeG, Pufferspeicher und zentraler Warmwasserversorgung, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 4) Zentralheizung über Nah-/Fernwärme versorgt oder lokale Kraft-Wärme-Kopplung, mit zentraler Warmwasserbereitung 5) Zentralheizung über Nah-/Fernwärme versorgt oder lokale Kraft-Wärme-Kopplung, mit zentraler Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 6) Zentralheizung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe mit zentraler Warmwasserbereitung 7) Zentralheizung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe mit zentraler Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 8) Zentralheizung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe mit dezentraler Warmwasserbereitung über direkt-elektrische Systeme 9) Zentralheizung mit Luft-Wasser-Wärmepumpe mit dezentraler Warmwasserbereitung über direkt-elektrische Systeme und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 10) Zentralheizung mit Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit zentraler Warmwasserbereitung 11) Zentralheizung mit Wasser-Wasser-Wärmepumpe mit zentraler Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 12) Zentralheizung mit Sole-Wasser-Wärmepumpe mit zentraler Warmwasserbereitung 13) Zentralheizung mit Sole-Wasser-Wärmepumpe mit zentraler Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung 6 R.Dirk/

7 Tabelle 3: Ausstattungsvarianten und möglicher Baulicher Wärmeschutz 7 R.Dirk/

8 Forts. Tabelle 3: Ausstattungsvarianten und möglicher Baulicher Wärmeschutz 8 R.Dirk/

9 6. Checkliste für die Anwendung des Modellgebäudeverfahrens Prüfung der allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen: 1 Das Gebäude ist ein Wohngebäude im Sinne von 2 Nummer 1 EnEV. 2 Das Gebäude wird nicht mit anlagentechnischen Einrichtungen (Klimaanlage) gekühlt. 3 Die Wärmebrücken, die im Rahmen rechnerischer Nachweise zu berücksichtigen wären, sind so ausgeführt, dass sie mindestens gleichwertig zu den Musterlösungen der DIN 4108 Beiblatt 2: sind. (Für Wärmebrücken, bei denen die angrenzenden Bauteile kleinere Wärmedurchgangskoeffizienten aufweisen, als in den Musterlösungen zugrunde gelegt sind, sind Gleichwertigkeitsnachweise nicht erforderlich [ 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV].) 4 Die Dichtheit wird nach 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 4 EnEV geprüft; die dort genannten Grenzwerte werden eingehalten. 5 Das Gebäude erfüllt die Voraussetzungen, unter denen der sommerliche Wärmeschutz auch ohne rechnerischen Nachweis als ausreichend angesehen werden kann. Prüfung der geometrischen Anwendungsvoraussetzungen 6 Die aufsummierte beheizte Bruttogeschossfläche AGS (Gebäudegröße) liegt im Anwendungsbereich (115 bis m 2 ). 7 Die mittlere Geschosshöhe des Gebäudes liegt damit im Anwendungsbereich (2,5 bis 3,0 m). 8 Die Bedingung u² 20 AG wird eingehalten 9 Die beheizten Bruttogeschossflächen aller Geschosse sind ohne Vor- oder Rücksprünge deckungsgleich; nur das oberste Geschoss weist gegebenenfalls eine kleinere Bruttogeschossfläche auf. 10 Das Gebäude hat insgesamt hat nicht mehr als sechs beheizte Geschosse- 11 Die Fensterfläche des Gebäudes im Verhältnis zur Fassadenfläche beträgt bei zweiseitig angebauten Gebäuden max. 35%; bei sonstigen Gebäuden max. 30%. 12 Die Fensterfläche der Fassaden, die zwischen Nordwest über Nord bis Nordost orientiert sind, beträgt max. 30% 13 Der Flächenanteil von speziellen Fenstertüren beträgt max. 4,5%. 14 Der Flächenanteil von Dachflächenfenstern beträgt max. 6%. 15 Der Flächenanteil von Lichtkuppeln und ähnlichen transparenten Bauteilen im Dachbereich beträgt max. 4%. 16 Der Flächenanteil der Außentüren entspricht den Vorgaben bezüglich der Gebäudegröße. 9 R.Dirk/

10 7. Beispiel: EFH 7.1 Allgemeine Anforderungen und Geometrische Anforderungen Einfamilienwohnhaus, freistehend Beheizte Geschoße; UG, EG und OG Geschoßhöhe 2,75 m AG = 11,99 7,615 = 91,30 m² 3 Geschoße AGS: 91,20 3 = 273,91 m² (> 115 < 2.300) Umfang u: (11,99 2) + (7,615 2) = 39,21 m u² : 39,21 39,21 = 1.537,42 m² u² 20 AG = < (20 91,30) = Fenster mit Rollläden FC 0,3 (FC 0,3) Fensterflächenanteil: 15% (<30%) Keine Dachflächenfenster bzw. Lichtkuppeln Außentüren: 1,01 2,135 = 2,16 m² (< 4,1 m² max. mögliche Fläche der Außentüren) 10 R.Dirk/

11 7.2 Checkliste: Prüfung der allgemeinen Anwendungsvoraussetzungen: 1 Das Gebäude ist ein Wohngebäude im Sinne von 2 Nummer 1 EnEV. 2 Das Gebäude wird nicht mit anlagentechnischen Einrichtungen (Klimaanlage) gekühlt. 3 Die Wärmebrücken, die im Rahmen rechnerischer Nachweise zu berücksichtigen wären, sind so ausgeführt, dass sie mindestens gleichwertig zu den Musterlösungen der DIN 4108 Beiblatt 2: sind. (Für Wärmebrücken, bei denen die angrenzenden Bauteile kleinere Wärmedurchgangskoeffizienten aufweisen, als in den Musterlösungen zugrunde gelegt sind, sind Gleichwertigkeitsnachweise nicht erforderlich [ 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV].) 4 Die Dichtheit wird nach 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 4 EnEV geprüft; die dort genannten Grenzwerte werden eingehalten. 5 Das Gebäude erfüllt die Voraussetzungen, unter denen der sommerliche Wärmeschutz auch ohne rechnerischen Nachweis als ausreichend angesehen werden kann. Prüfung der geometrischen Anwendungsvoraussetzungen 6 Die aufsummierte beheizte Bruttogeschossfläche AGS (Gebäudegröße) liegt im Anwendungsbereich (115 bis m 2 ). 7 Die mittlere Geschosshöhe des Gebäudes liegt damit im Anwendungsbereich (2,5 bis 3,0 m). 8 Die Bedingung u² 20 AG wird eingehalten 9 Die beheizten Bruttogeschossflächen aller Geschosse sind ohne Vor- oder Rücksprünge deckungsgleich; nur das oberste Geschoss weist gegebenenfalls eine kleinere Bruttogeschossfläche auf. 10 Das Gebäude hat insgesamt hat nicht mehr als sechs beheizte Geschosse- 11 Die Fensterfläche des Gebäudes im Verhältnis zur Fassadenfläche beträgt bei zweiseitig angebauten Gebäuden max. 35%; bei sonstigen Gebäuden max. 30%. 12 Die Fensterfläche der Fassaden, die zwischen Nordwest über Nord bis Nordost orientiert sind, beträgt max. 30% 13 Der Flächenanteil von speziellen Fenstertüren beträgt max. 4,5%. 14 Der Flächenanteil von Dachflächenfenstern beträgt max. 6%. 15 Der Flächenanteil von Lichtkuppeln und ähnlichen transparenten Bauteilen im Dachbereich beträgt max. 4%. 16 Der Flächenanteil der Außentüren entspricht den Vorgaben bezüglich der Gebäudegröße. 11 R.Dirk/

12 7.3 Anlagentechnik und mögliche bauliche Wärmeschutzvarianten Entsprechend der Gebäudegröße AGS (274 m²) sind alle vorgeschlagenen Anlagenkonfigurationen mit der Ausnahme des Brennwertkessels möglich. Dabei gilt für alle Konfigurationen die Wärmeschutzvariante H31. Nachfolgend werden mehrere mögliche Bauteilkonstruktionen vorgestellt Wärmeschutzvariante H31 U-Werte Beispiele für mögliche Bauteilaufbauten: Außenwände gegen Außenluft 0,19 W/(m² K) Außenwände gegen Erdreich und Bodenplatten 0,26 W/(m² K) 12 R.Dirk/

13 Dach bzw. oberste Geschoßdecke 0,14 W/(m² K) Fenster 0,95 W/(m² K) Mögliche Material Komponenten: iplus 3CE, 4/10/4/10/4, Ug=0.6, g=50% REHAU Brillant-Design Kunststoffrahmen PVC-Hohlprofil mit Metallaussteifung, Bautiefe 70 mm, 5-Kammer-Aufbau, Anschlagdichtung, Uf=1,3 Außentür 1,8 W/(m² K) 7.4 Ergebnisse: HT qe Klasse qp W/(m² K) kwh/(m² a) -- kwh/(m² a) 1 Referenz 0, Anlagenkonfigurationen (Auswahl): : Biomasse zentral, Pufferspeicher zentr. WW-Versorgung 6: LW-Wärmepumpe, zentr. WW-Versorgung 12: SW-Wärmepumpe, zentr. WW-Versorgung 0, D 25 0,37 22 A+ 39 0,37 20 A R.Dirk/

14 7.5 Bewertung: Die erzielten Ergebnisse sind wie folgt zu hinterfragen: Der spezifische Transmissionswärmebedarf (HT) ist mit 0,37 W/(m²K) relativ hoch. Wenn man die doch relativ guten U-Werte einbezieht erscheint dies unlogisch. Wobei dieser Wert nur zustande kommt wenn der Temperaturkorrekturfaktor (FX,i) generell auf 1 gesetzt wird, d.h. es wird angenommen das alle Bauteile unmittelbar an die Außenluft grenzen. Der Wärmebrückenfaktor (UWB) wird mit 0,10 W/(m²K) angenommen, obwohl als Voraussetzung für das Modellgebäudeverfahren die konstruktive Übereinstimmung mit dem Beiblatt 2 der DIN 4108 angenommen wird. Im Gegensatz dazu wird der Primärenergiebedarf (qp) auf der Basis hochwertiger Technik berechnet. Ein Einfamilienwohnhaus wird, bezogen auf AN, im Größenbereich von 120 m² bis maximal 240 m² liegen. Berücksichtigt man, dass das Modelgebäudeverfahren in erster Linie für diesen Gebäudetyp entwickelt worden ist, ist der Ausschluss der heute üblichen Standardtechnik (Brennwertkessel) für solche Häuser ein gravierender Nachteil. Es sollte ja gerade für diesen Bautyp Vereinfachungen geben, damit ist die Sinnhaftigkeit des Modellgebäudeverfahrens zu hinterfragen. 14 R.Dirk/

Anwendung des Modellgebäudeverfahrens nach 3 Absatz 5 EnEV

Anwendung des Modellgebäudeverfahrens nach 3 Absatz 5 EnEV Anwendung des Modellgebäudeverfahrens nach 3 Absatz 5 EnEV KURZ: ENEV EASY LINK Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=official_starttoofficial_view_publication&session.sessionid=53c3b0b45809622dccfc86942352314d&fts_search_list.selected=0057266ce2a3ca15&

Mehr

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Bekanntmachung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Bekanntmachung Seite 1 von 52 www.bundesanzeiger.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Anwendung von 3 Absatz 5 der Energieeinsparverordnung

Mehr

Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 8. November 2016 BAnz AT B1 Seite 7 von 52

Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 8. November 2016 BAnz AT B1 Seite 7 von 52 Seite 7 von 52 Anlage 1 Ausstattungsvarianten der Anlagentechnik 1. Zentralheizung mit Kessel für feste Biomasse, Pufferspeicher und zentraler Warmwasserversorgung 2. Zentralheizung mit Kessel für feste

Mehr

Wohngebäude nach EnEV Easy

Wohngebäude nach EnEV Easy Wohngebäude nach EnEV Easy (Modellgebäudeverfahren) Copyright 2017 KERN ingenieurkonzepte SOFTWARE FÜR ARCHITEKTEN UND INGENIEURE Inhalt 1. Anwendungsbereich...5 1.1 Voraussetzungen...5 2.0 Berechnung

Mehr

Wohngebäude nach EnEV Easy

Wohngebäude nach EnEV Easy Wohngebäude nach EnEV Easy (Modellgebäudeverfahren) Copyright 2016 KERN ingenieurkonzepte SOFTWARE FÜR ARCHITEKTEN UND INGENIEURE Inhalt 1. Anwendungsbereich...5 1.1 Voraussetzungen...5 2.0 Berechnung

Mehr

Inkrafttreten des Gesetzes

Inkrafttreten des Gesetzes Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit;

Mehr

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude

5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 18 Energieeinsparverordnung 27 5 Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude 5.1 Allgemeines Die im nachfolgenden Kapitel beschriebenen Anforderungen gelten für zu errichtende Wohngebäude (Neubauten).

Mehr

Novellierung der Energieeinsparverordnung

Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Novellierung der Energieeinsparverordnung Dipl.-Ing. Jutta Steinbrecher Zentrum für Umweltbewusstes Bauen Universität Kassel Novellierung der Energieeinsparverordnung

Mehr

1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer :

1. Objektbeschreibung. Datum der Aufstellung: 16. Mai Bezeichnung des Gebäudes oder des Gebäudeteils Nutzungsart Straße und Hausnummer : Energiebedarfsausweis nach 13 der Energieeinsparverordnung für den Neubau eines Gebäudes mit normalen Innentemperaturen Nachweis nach Anhang 1 Ziffer 2 der EnEV (Monatsbilanzverfahren) 1. Objektbeschreibung

Mehr

"Maßnahmenpakete EnEV-Neubau" Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht

Maßnahmenpakete EnEV-Neubau Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht INSTITUT WOHNEN UND UMWELT GmbH "Maßnahmenpakete EnEV-Neubau" Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht Darmstadt, den 21.02.2007 Autor: Eberhard Hinz, Dr. Nikolaus

Mehr

EnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt

EnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dipl.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis EnEV-Novelle 2004 - leicht und verständlich dargestellt 2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage /Bauwerk EnEV-Praxis

Mehr

Energetische Berechnung. nach DIN V /DIN V

Energetische Berechnung. nach DIN V /DIN V Seite 1 Energetische Berechnung nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 Neubau EFH Trellert & Wörstenfeld Büro Roeder & Claassen Claassen Wollankstr. 124 13187 Berlin Seite 2 Inhaltsverzeichnis: Deckblatt...1

Mehr

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016

Energiegespräch 2016 II ES. Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude. Klaus Heikrodt. Haltern am See, den 3. März 2016 Energiegespräch 2016 II ES Zukunft der Energieversorgung im Wohngebäude Klaus Heikrodt Haltern am See, den 3. März 2016 Struktur Endenergieverbrauch Deutschland Zielsetzung im Energiekonzept 2010 und in

Mehr

2 Energie Begriffe und Definitionen Gesetze, Verordnungen und Normen...23

2 Energie Begriffe und Definitionen Gesetze, Verordnungen und Normen...23 Teil I Wohngebäude 0 Einleitung Wohngebäude...14 1 Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden... 15 1.1 Wohnkomfort...16 1.2 Wirtschaftlichkeit...16 1.3 Umwelt...16 2 Energie...17 2.1 Begriffe und

Mehr

EnEV-Praxis 2009 Wohnbau

EnEV-Praxis 2009 Wohnbau Prof. Dr.-Ing. Klaus W. Liersch Dr.-Ing. Normen Langner EnEV-Praxis 2009 Wohnbau leicht und verständlich 3., aktualisierte Auflage ~auwerk Inhaltsverzeichnis EnEV-Praxis EnEV 2009 für Wohngebäude -.leicht

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und -anlagentechnik für Wohngebäude EnEV 2009 (wesentliche

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Projekt: Einfamilienhaus, Medlerstraße 68, 06618 Naumburg Energieberatungsbericht Gebäude: Medlerstraße 68 06618 Naumburg Auftraggeber: Frau Heidemarie Töpp Medlerstraße 68 06618 Naumburg Erstellt von:

Mehr

EnEV 2014 und Sommerlicher Wärmeschutz Vorgaben, Anforderungen und Auswirkungen

EnEV 2014 und Sommerlicher Wärmeschutz Vorgaben, Anforderungen und Auswirkungen energiekonsens Bremer Impulse Bauen und Energie Bremen, 03.05.2017 EnEV 2014 und Sommerlicher Wärmeschutz Vorgaben, Anforderungen und Auswirkungen IPJ Ingenieurbüro P. Jung GmbH www.jung-ingenieure.com

Mehr

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung

Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung Energiebedarfsausweis nach 13 Energieeinsparverordnung I. Objektbeschreibung Bezeichnung Reihenendhaus Nutzungsart Wohngebäude PLZ, Ort 21614 Buxtehude Straße, Haus-Nr. Beispielstraße 3a Baujahr 2003 Jahr

Mehr

EnEV Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3)

EnEV Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3) EnEV 2004 - Anhang 1 Anforderungen an zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen (zu 3) 1. Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts (zu 3 Abs.

Mehr

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Technische Information zum Thema. Energieeinsparverordnung (EnEV) Technische Information zum Thema Energieeinsparverordnung (EnEV) Inhalt: Vorwort... 2 Inhalte der EnEV... 2 Faustregeln für die Bauteile Wintergärten, Fenster, Falt- oder Schiebesysteme in Bezug auf die

Mehr

EnEV- und KfW-Anforderungen

EnEV- und KfW-Anforderungen Projekt: EnEV-Anforderungen EnEV- und KfW-Anforderungen Jahres-Primärenergiebedarf q p [kwh/(m²a)] Transmissionswärmeverlust H t [W/(m²K)] Ist-Wert mod. Altbau EnEV-Neubau - 15 % - 30 % - 50 % Neubau %

Mehr

Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht

Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht INSTITUT WOHNEN UND UMWELT GmbH Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht Darmstadt, den 30.05.2005 Autor: Eberhard

Mehr

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen

Mehr

Bericht zur Berechnung des Rechentool zur EnEV

Bericht zur Berechnung des Rechentool zur EnEV Bericht zur Berechnung des Rechentool zur EnEV Dieser Bericht wurde mit dem im Internet frei zugänglichen Rechentool zur EnEV auf der Website www.enevnet.de erstellt. Kein Auskunftsvertrag Durch die Benutzung

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare

Mehr

Abschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München

Abschlussbericht. Stand: Februar Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Abschlussbericht Förderprogramm Energetische Beratung bei der Sanierung von Unternehmensgebäuden im Stadtgebiet München Stand: Februar 2017 I. Vorhabensbeschreibung Antragsteller Name/Firma PLZ Ort Angaben

Mehr

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten.

Die Entwürfe der Arbeitsgruppe werden dann in den Sitzungen der Fachkommission beraten. Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung Teil 14 Dr. Justus Achelis, DIBt* Die Bundesregierung hat auf Grund des 1 Abs. 2, des 2 Abs. 2 und 3, des

Mehr

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013)

Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Zusammenfassung Entwurf zur Novellierung der Energieeinsparverordnung (Entwurf zur EnEV 2013) Stand:16.10.2012 Entwurfsfassung an die für das Energieeinsparungsrecht zuständigen Ministerien und Senatsverwaltungen

Mehr

Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH. Informationsveranstaltung zu den Freiburger Effizienzhausstandards am 6.

Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH. Informationsveranstaltung zu den Freiburger Effizienzhausstandards am 6. Neue energetische Baustandards - Freiburger Effizienzhausstandards 55 und 70 (Büro) Informationsveranstaltung für Architekten, Planer etc. am 6.11.2012 im Solar Info Center, Freiburg Harald Schwieder Energieagentur

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 65 Anlage 6 (zu 6) Muster Energieausweis Wohngebäude Gültig bis: Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas Deutscher Mauerwerkskongress 2016 Niedrigstenergiegebäude Status der Definition in einer neuen Energieeinsparverordnung Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Übersicht Status Niedrigstenergiegebäude EnEV-Niveau

Mehr

Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Gebäude: Brüssower Allee 90 17291 Prenzlau Auftraggeber: Erstellt von: Herr Rainer Nowotny Brüssower Allee 90 17291 Prenzlau Planungsbüro Baukasten Dipl.-Ing. Architekt (FH) Christian

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Unterrichtsgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung

Mehr

EnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6

EnEV Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen in Nichtwohngebäuden Seite 1 von 6 Seite 1 von 6 M.BP., Dipl.-Ing.(FH) Manuel Demel, Produktingenieur Bauphysik, ift Rosenheim Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation EnEV 2014 Auswirkungen der Energieeinsparverordnung

Mehr

Die neue EnEV: Was gilt ab wann?

Die neue EnEV: Was gilt ab wann? Die neue EnEV: Was gilt ab wann? 3.01.01 Theaterschiff Stuttgart 04.07.2014 Christian Zander, B.Eng. www.kurz-fischer.de Winnenden Halle (Saale) Bottrop Feldkirchen-Westerham Bretten Gliederung 1. Entwicklung

Mehr

Gebäudedaten Effizienzhausklasse EH 55

Gebäudedaten Effizienzhausklasse EH 55 Gebäudedaten Effizienzhausklasse EH 55 Sanierung Baujahr 1938 Fertigstellung der Sanierung 11/2009 Denkmalschutz Wohnfläche 230 m 2 Anzahl beheizter Geschosse 3 1-2 Wohneinheiten Adresse 14193 Berlin,

Mehr

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie

Mehr

Ecology - Economy - Low Energy. Niedrigenergiekonzepte für Neu- und Altbauten. Förderprogramm. Baumäcker

Ecology - Economy - Low Energy. Niedrigenergiekonzepte für Neu- und Altbauten. Förderprogramm. Baumäcker Förderprogramm Baumäcker Förderungen 9 Objekte wurden gefördert Gefördert wurden 3 Gebäude als Kfw 40 und 6 Gebäude als Kfw 60 Beantragt wurden 6 Gebäude als Kfw 40 und 3 Gebäude als Kfw 60 Alle Gebäude

Mehr

6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN

6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN Modul 6 Erläuterung des Nachweisverfahrens 79 6.2.6 Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2 Nicht nur zu geringer Wärmeschutz im Winter, sondern auch ungenügender Sonnenschutz im Sommer können zu erhöhtem

Mehr

DOPPELHAUS JETZENDORF

DOPPELHAUS JETZENDORF Andreas Mayr DIPL. ING. UNIV. Architekt I ORT ORT ORT LAGE II ENTWURFSKONZEPT 2 x 2 Wohneinheiten umgebungsmodell 1:500 SCHNITT HANGGESCHOSS ERDGESCHOSS OBERGESCHOSS RAUMMODELL 1:50 III ENERGIEKONZEPT

Mehr

Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG

Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Neue energetische Standards - EnEV 2009 & EWärmeG Dipl.-Ing. Martin Kromer Folie 1 Entwicklung 01.09.05 Energieeinsparungsgesetz (EnEG) vom 22.07.76 WärmeschutzV HeizAnlV HeizkostenV Energieeinsparverordnung

Mehr

1. Erster Schritt: Prüfung der Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude nach EnEV

1. Erster Schritt: Prüfung der Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude nach EnEV Berechnungsschritte der Wärmeschutz- und Primärenergienachweise Im folgenden werden die verschiedenen Berechnungsschritte erläutert, die bei der Anwendung des vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude nach

Mehr

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle

Energetische Anforderungen an die Gebäudehülle Energetische Anforderungen an die Technische Universität Kaiserslautern Fachgebiet Bauphysik, Technische Gebäudeausrüstung, Baulicher Brandschutz Prof. Dr. rer. nat. H. Heinrich Aktuelle Anlässe Inkrafttreten

Mehr

1. Aufgabe (Energieeinsparverordnung 2009):

1. Aufgabe (Energieeinsparverordnung 2009): Ingenieurholzbau und 1. Aufgabe (Energieeinsparverordnung 2009): Für das in der Skizze dargestellte zu errichtende Wohngebäude (Reihenmittelhaus) sind die Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV

Mehr

Wie sanierte ein Energieberater seinen Altbau? Wie wird ein Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus? oder:

Wie sanierte ein Energieberater seinen Altbau? Wie wird ein Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus? oder: Wie sanierte ein Energieberater seinen Altbau? oder: Wie wird ein Altbau (1948) zum Niedrigenergiehaus? Vorstellung Stefan Bitsch Ingenieurbüro für Energie und Umwelt in Kassel Gebäude-Energieberatung

Mehr

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in der Praxis. Prof. Dr. Anton Maas. Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in der Praxis. Prof. Dr. Anton Maas. Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in der Praxis EnEV 2014 im Detail Wirtschaftlichkeit der energetischen Anforderungen Prof. Dr. Anton Maas Wirtschaftlichkeit EnEV 2014 - Folie 1 Referenzbau- und

Mehr

Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH. Fachforum Energetische Standards in der Stadtplanung am

Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH. Fachforum Energetische Standards in der Stadtplanung am Energetische Baustandards - Freiburger Effizienzhausstandards 55 und 70 (Büro) Fachforum für Kommunen und Planer am 1.3.2013 im Solar Info Center, Freiburg Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg

Mehr

EnergieberaterIn. EigentümerIn. Straße/Hausnummer. PLZ/Ort. Grundstücksnummer. Angaben zum Gebäude

EnergieberaterIn. EigentümerIn. Straße/Hausnummer. PLZ/Ort. Grundstücksnummer. Angaben zum Gebäude EBS-Manager-ID Beratungskunde/in Titel/Vorname/Name Straße/Hausnummer PLZ/Ort Telefonnummer (tagsüber erreichbar) EnergieberaterIn EigentümerIn 0 Straße/Hausnummer 0 PLZ/Ort 0 Katastralgemeindenummer Objekt

Mehr

Forschungsprojekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU): Projektleiter: Prof. Dr.-Ing. Martin Homann

Forschungsprojekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU): Projektleiter: Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Forschungsprojekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU): Qualifizierung für Handwerker, Multiplikatoren und Landfrauen zur energetischen Sanierung von landwirtschaftlichen Wohngebäuden in der Modellregion

Mehr

EnEV Bei Fragen zur Anwendung des Gutachtens können Sie sich gerne an das HEXIS Produktmanagement wenden. Kontakt:

EnEV Bei Fragen zur Anwendung des Gutachtens können Sie sich gerne an das HEXIS Produktmanagement wenden. Kontakt: EnEV 2014 Seit dem 1. Februar 2002 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie hat die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt, zugleich aber auch eine ganz neue

Mehr

Studie EnEV 2002 BRUCK ZUM GLÜCK GIBT S. Ein typisches Einfamilienwohnhaus nach der Energieeinsparverordnung EnEV

Studie EnEV 2002 BRUCK ZUM GLÜCK GIBT S. Ein typisches Einfamilienwohnhaus nach der Energieeinsparverordnung EnEV ZUM GLÜCK GIBT S BRUCK INGENIEURBÜRO FÜR BAUSTATIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ BRANDSCHUTZ ENERGIEBERATUNG BLOWER DOOR Studie Ein typisches Einfamilienwohnhaus nach der Energieeinsparverordnung EnEV Erstellt

Mehr

Kaiserstr. 5, Düsseldorf. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes

Kaiserstr. 5, Düsseldorf. Modernisierung (Änderung/Erweiterung) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 09.09.2019 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamiliengebäude Adresse Kaiserstr. 5, 40479 Düsseldorf Gebäudeteil Wohngebäudeteil Baujahr Gebäude 1971 Baujahr Anlagentechnik

Mehr

Fachtagung. Wintergartenbau-Praxis heute und morgen. Mindestwärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz im Wintergartenbau die neue DIN :

Fachtagung. Wintergartenbau-Praxis heute und morgen. Mindestwärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz im Wintergartenbau die neue DIN : Fachtagung Wintergartenbau-Praxis heute und morgen Mindestwärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz im Wintergartenbau die neue DIN 4108-2:2013-02 Dr. Steffen Spenke, Sachverständiger, Berlin (komplette

Mehr

EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude

EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude EnEV-Anforderungen an bestehende Gebäude Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit dem 1. Februar 2002 in Kraft. Die Anforderungen der EnEV richten sich in erster Linie an den Neubau. Das - mit Abstand

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Büro- und Verwaltungsgebäude. Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzung Ziel ist die Minimierung des Wärmebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung von

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1

Mehr

Anleitung zur Eintragung in die Energieeffizienz- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes über Referenzprojekte

Anleitung zur Eintragung in die Energieeffizienz- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes über Referenzprojekte Anleitung zur Eintragung in die Energieeffizienz- Expertenliste für Förderprogramme des Bundes über Referenzprojekte Für die Förderprogramme: Energieeffizient Bauen und Sanieren Wohngebäude (KfW) Energieeffizient

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas Klimaschutzstiftung Jena-Thüringen Jahrestagung Energieberatung 2015 25. Juni 2015 Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Energieeinsparverordnung 2014 Hintergrund Die Umsetzung der EnEV 2014 dient der Umsetzung

Mehr

EnEV - Neue Regeln ab

EnEV - Neue Regeln ab EnEV - Neue Regeln ab 01.01.2016 Jetzt ist es soweit!! www.thermo-line.de thermo-line@gmx.de BH Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude 25.03.2024 73 1201904 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Mehrfamilienhaus ohne gewerbliche Nutzung Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1963 Baujahr Gebäude 2001 Baujahr Anlagentechnik

Mehr

hilzinger ThermoSolar

hilzinger ThermoSolar hilzinger ThermoSolar 4 5 Hilzinger ThermoSolar 1480 Materialien: 1230 PVC-hart, 88 mm Bautiefe, 6 Kammer-Profil, Wärmeschutz-Verglasung (Ausführung: Beispiele siehe Tabelle) Eigenschaften: Farbe: Fugendurchlässigkeit/Schlagregendichtheit:

Mehr

WÄRMEDÄMMUNG AM FENSTER

WÄRMEDÄMMUNG AM FENSTER WIE WIRD DER WÄRMEDURCHGANGSKOEFFIZIENT U RICHTIG ERMITTELT? WAS IST BEZÜGLICH DER ENEV UND DES MINDESTWÄRMESCHUTZES ZU BEACHTEN? www.rehau.de Bau Automotive Industrie Gliederung Wie wird der Wärmedurchgangskoeffizient

Mehr

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen

Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen Themenblock 1: Geschichte der Verordnungen 07. Oktober 2010 Seite: 1 Inhaltsverzeichnis Grundlagen Seite 03 Wärmeschutzverordnung 17.08.1977 Seite 04 07 Wärmeschutzverordnung 24.02.1982 Seite 08 09 Wärmeschutzverordnung

Mehr

Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht

Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Energieberatungsbericht Gabriel von Seidl Gymnasium Hindenburgstraße 6 866 Bad Tölz April 009 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... Allgemeine Angaben zum Gebäude... des Gebäudes...

Mehr

Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau

Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Wohnbau Der Energieausweis als Chance für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im Bauwesen Di. 28. August 2007 DI Gerhard Bucar Grazer Energieagentur Erfahrungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 04.2.209 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) freistehendes Kastanienallee, 2345 Berlin 924 99 54,4 m² Erneuerbare

Mehr

Ökologisches und ökonomisches Optimum des künftigen Niedrigstenergiegebäudestandards

Ökologisches und ökonomisches Optimum des künftigen Niedrigstenergiegebäudestandards Ökologisches und ökonomisches Optimum des künftigen Niedrigstenergiegebäudestandards (NZEB) Christoph Sprengard 120 Neubau 100 EnEV 2016 KfW-EH 85 H'T ist / H' T REF [%] 80 60 40 20 KfW-EH 70 NZEB, geplant

Mehr

Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz

Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Niedrigstenergiegebäude, EnEV, EEWärmeG Was bringt das Gebäudeenergiegesetz Dipl.-Ing. Architekt Jan Karwatzki, Öko-Zentrum NRW Kommunentagung 2017 05.05.2017 Niedrigstenergiegebäude ab 2020 Vorgaben der

Mehr

Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach,

Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude. Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, Vortrag: Energieberatung für Wohngebäude Aktionstag für energiesparendes Bauen und Wohnen Bad Kreuznach, 24.09.2011 Ing.-Büro faktor 4 für Energieberatung Dipl.-Ing. Rainer Winkels Bretzenheimer Str. 19

Mehr

Hygienisch bedingter (winterlicher) Mindestwärmeschutz

Hygienisch bedingter (winterlicher) Mindestwärmeschutz 3.1.4 Hygienisch bedingter (winterlicher) Mindestwärmeschutz Tafel 3.1: Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen [3.6] Zeile Bauteile Wärmedurchlasswiderstand R [m 2 K/W] 1 2 Außenwände;

Mehr

Anforderungen an Wohngebäude

Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen an Wohngebäude 1 Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts für zu errichtende Wohngebäude (zu 3 Abs. 1) 1.1 Höchstwerte Tabelle 1 Höchstwerte

Mehr

Anlage 1 (zu den 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude

Anlage 1 (zu den 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude 28 Anlage 1 (zu den 3 und 9) Anforderungen an Wohngebäude 1. Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen Transmissionswärmeverlusts für zu errichtende Wohngebäude (zu 3 Abs. 1) 1.1

Mehr

Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis

Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis Ausnahmen vom Energiebedarfsausweis Die Energieeinsparverordnung fordert in 13 die Ausstellung und Vorlage eines Energiebedarfsausweises. Inhalt und Aufbau der Energie- und Wärmebedarfsausweise regelt

Mehr

Doppelhaushälfte in Bexbach/Saar:

Doppelhaushälfte in Bexbach/Saar: Doppelhaushälfte in Bexbach/Saar: Die 1967 in Bexbach/Saar gebaute Doppelhaushälfte mit insgesamt 135 m² Wohnfläche wurde durch die Erneuerung der Fenster, der Wärmedämmung der Außenwände und der Kellerdecke

Mehr

PRESSEINFORMATION EnEV 2013 und EnEV easy. Konsequenzen für Fenster, Fassaden, Türen und Glas. Belegexemplar an. vom 13.

PRESSEINFORMATION EnEV 2013 und EnEV easy. Konsequenzen für Fenster, Fassaden, Türen und Glas. Belegexemplar an. vom 13. PRESSEINFORMATION 12-08-70 vom 13. September 2012 Konsequenzen für Fenster, Fassaden, Türen und Glas Die neue EnEV nimmt konkretere Formen an, so dass eine erste Analyse der Konsequenzen für Fenster, Fassaden,

Mehr

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohngebäude 09.04.2024 141 1201122 Gültig bis Objektnummer ista Energieausweis-Nummer Gebäude Mehrfamilienhaus ohne gewerbliche Nutzung Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil 1976 Baujahr Gebäude 1996 Baujahr Anlagentechnik

Mehr

oder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2

oder Beispiel zu 1 (3) Nummer 9 Zu 1 (3) Satz 2 18 oder Zu 1 (3) Nummer 9 Nichtwohngebäude, die auf eine Innentemperatur von weniger als 12 C oder über eine Dauer von weniger als 4 Monaten im Jahr beheizt werden und weniger als 2 Monate im Jahr gekühlt

Mehr

Allgemeine Angaben zum Gebäude

Allgemeine Angaben zum Gebäude Allgemeine Angaben zum Gebäude Objekt: Beschreibung: Gebäudetyp: Baujahr: Wohneinheiten: Beheiztes Volumen V e : Musterstr. 1 88888 Musterstadt freistehendes Einfamilienhaus 1950 2 897 m³ Das beheizte

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 25..2023 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien freistehendes 978 978 Ölkessel Viessmann

Mehr

EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis

EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis EnEV-Verschärfung 2016 Ein Jahr Erfahrung aus der Praxis Energieforum Rhein -Neckar 2017 22.02.2017 aenergen GmbH, Dr. Justus Medgenberg Anforderungen Wärmeschutz Quo Vadis: Wärmeschutz EU RICHTLINIE 2010/31/EU

Mehr

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz

Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude Technische Qualität Technische Ausführung Wärme- und Tauwasserschutz Relevanz und Zielsetzungen Ziel ist die Minimierung des Energiebedarfs für die Raumkonditionierung von Gebäuden bei gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen thermischen Behaglichkeit und der Vermeidung

Mehr

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung.

Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. EnEV 2014 Auszug aus der Nichtamtlichen Lesefassung vom 16. Oktober 2013, stark reduziert für den Anwendungsfall Dacheindeckung. 1 Anwendungsbereich (2) Diese Verordnung gilt 1. für Gebäude, soweit sie

Mehr

Dipl.-Ing. Arch. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover Energieeinsparverordnung Anspruch und Wirklichkeit

Dipl.-Ing. Arch. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover Energieeinsparverordnung Anspruch und Wirklichkeit Dipl.-Ing. Arch. Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover Energieeinsparverordnung Anspruch und Wirklichkeit Der Bauherr hat verschiedne öffentlich-rechtliche Pflichten beim Hausbau zu beachten.

Mehr

Baukontrollen für mehr Energieeffizienz

Baukontrollen für mehr Energieeffizienz Baukontrollen für mehr Energieeffizienz Checklisten-Paket für Gemeindemitarbeiter myenergy.lu Weshalb Energiepasskontrolle? Die kommunalen Bauvorschriften beinhalten neben Abstandsregelungen und Flächenkoeffizienten

Mehr

Prof. Dr. Anton Maas

Prof. Dr. Anton Maas GRE-Kongress 2016 Bausteine für die Energiewende EnEV 2017 Prof. Dr. Anton Maas Folie 1 Übersicht Berechnungs-/ Nachweisverfahren Status Niedrigstenergiegebäude Arbeiten und Ansätze im Rahmen der EnEV-Novellierung

Mehr

Vollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen

Vollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen Wärmeversorgung im Umbruch Vollkostenvergleich von Heizungs- und Warmwassersystemen Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden Forschung und Anwendung GmbH Gravierende

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 30.09.2019 1 Gebäude Gebäudetyp freistehendes Einfamilienhaus Zum schnellen Ausweis 2009, Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare

Mehr

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen

Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Sonderthema Energieeinsparverordnung 2009 Energieeinsparverordnung 2009 Änderungen Am 1. Oktober 2009 ist eine novellierte Fassung der Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. Diese wird auf den Seiten

Mehr

FÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ NACH DIN 4108 NEUBAU BÜROGEBÄUDE SCHÖNESTRASSE 1 IN BERLIN P 1000/13

FÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ NACH DIN 4108 NEUBAU BÜROGEBÄUDE SCHÖNESTRASSE 1 IN BERLIN P 1000/13 ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de FÖRMLICHER NACHWEIS ZUM SOMMERLICHEN WÄRMESCHUTZ

Mehr

Die Wärmeschutzverordnung 1995

Die Wärmeschutzverordnung 1995 1 von 5 25.04.2008 11:55 Die Wärmeschutzverordnung 1995 Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung - WärmeschutzV) vom 16. August 1994 Auf Grund des 1 Abs. 2

Mehr

Energiebedarfsberechnung

Energiebedarfsberechnung Energiebedarfsberechnung nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10/12 Öffentlich Rechtlicher Nachweis Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses 639 Aussteller: Planungsbüro Dick Ausgestellt am 18.05.2012 Dipl.-Ing.

Mehr

Energetische Zusatzanforderungen bei der Förderung von Schulen/ Kitas

Energetische Zusatzanforderungen bei der Förderung von Schulen/ Kitas Energetische Zusatzanforderungen bei der Förderung von Schulen/ Kitas Energiekonferenz Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, insbesondere Schulen am 06.03.2014 in Göda Referentin: Freia Frankenstein-Krug

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 30.09.2020 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Plattenmittelbau 977 2007 20 8.296,2 m² Erneuerbare Energien

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 01.01.2017 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse freistehendes Einfamilienhaus ABC-Str. 16, 55129 Beispielort Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1981 Baujahr Anlagentechnik 1998 Anzahl Wohnungen 1 Gebäudenutzfläche

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Gültig bis: 07.02.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Tobienstr. 18, 58332 Schwelm Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1929 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1929-1989 Anzahl Wohnungen

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis:.09.208 Gebäude Gebäudetyp Adresse (Liegenschaftsnr. 0-00257 Mehrfamilienhaus PELLWORMER WEG -6 Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N 29 FLENSBURG 970

Mehr

Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN (2013) Dr.-Ing. Karl-Heinz Dahlem

Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN (2013) Dr.-Ing. Karl-Heinz Dahlem Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 (2013) Energieberatertag 2013 Neustadt/Wstr., 05.12.2013 Rathausstr. 2 67688 Rodenbach Tel. 06374/70266 www.bauphysik-dahlem.de 1 VON WELCHEN FAKTOREN

Mehr