SCHULDNERBERATUNG OÖ PRIVATKONKURS. Das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren

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1 SCHULDNERBERATUNG OÖ PRIVATKONKURS Das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren Privatkonkursanträge in Österreich

2 PRIVATKONKURS IM ÜBERBLICK ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT AUSSERGERICHTLICHER AUSGLEICH (wenn kein kostendeckendes Vermögen) Bei Scheitern KONKURSFORMULARE AUSFÜLLEN UND BEIM BEZIRKSGERICHT VORLEGEN Eröffnungsantrag, Vermögensverzeichnis, Anträge für Zahlungsplan und Abschöpfungsverfahren ERÖFFNUNG DES SCHULDENREGULIERUNGSVERFAHRENS Zinsenstopp, Exekutionsstopp, gerichtliche Pfandrechte erlöschen, Abtretungen / Verpfändungen bleiben grundsätzlich 2 Jahre SANIERUNGSPLAN Mindestquote 20 % in maximal 5 Jahren / Restschuldbefreiung VERMÖGENSVERWERTUNG ZAHLUNGSPLAN Angebot entsprechend Einkommenslage der nächsten 5 Jahre, Teilzahlungen für maximal 7 Jahre, Gläubigermehrheit erforderlich, Restschuldbefreiung nach Zahlung aller vereinbarten Raten Bei Ablehnung des Zahlungsplans durch Gläubigermehrheit ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN Abschöpfung der pfändbaren Einkommensteile, Restschuldbefreiung nach Zahlung von Verfahrenskosten und mindestens 10 % aller Schulden in 7 Jahren, oder 50 % nach mindestens 3 Jahren

3 VORAUSSETZUNGEN 6 Zahlungsunfähigkeit 6 Gesicherte Wohnsituation 6 Finanzierbarkeit der laufenden Fixkosten (Wohnung, Unterhalt etc.) 6 Pfändbarer oder verfügbarer Betrag für Zahlungsangebot im Privatkonkurs 6 Bankkonto nicht überzogen 6 Keine neuen Schulden ANTRAGSTELLUNG 6 Eröffnungsantrag beim örtlichen Bezirksgericht 6 Antrag Zahlungsplan 6 Antrag Abschöpfungsverfahren 6 Vollständiges Vermögensverzeichnis inklusive aktueller Gläubigerliste NACH DER ANTRAGSTELLUNG 6 Prüfung des Antrags durch das Gericht 6 Eröffnung des gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens mittels Beschluss 100% SCHULDEN Diese Schulden müssen auch im Privatkonkurs zur Gänze bezahlt werden: 6 Geldstrafen 6 Kosten des Konkursverfahrens 6 Neue Schulden nach Konkurseröffnung

4 FOLGEN DER KONKURSERÖFFNUNG 6 Zinsen- und Exekutionsstop 6 Bekanntmachung im Internet / Insolvenzdatei, eventuell auch in Tageszeitungen 6 Verständigung der Gläubiger, der bezugsauszahlenden Stelle(n) und der kontoführenden Bank 6 Anfechtbarkeit von früheren Rückzahlungen 6 Eventuell Kündigung von Verträgen 6 Telefonsperre bei angemeldeten Handys 6 Masseverwalterbestellung und Postsperre für die Dauer des Konkursverfahrens GERICHTSTERMIN ( TAGSATZUNG ) 6 Anwesenheitspflicht des Schuldners 6 Prüfung der angemeldeten Forderungen 6 Abstimmung der Gläubiger über Zahlungsplan ZAHLUNGSPLAN 6 Angebot des pfändbaren Betrags (mindestens 5, maximal 7 Jahre) oder freiwillige Zahlungen, Vereinbarung einer fixen Quote mit Gläubigern, Zustimmung der Gläubigermehrheit erforderlich 6 Zahlung der Verfahrenskosten binnen maximal 3 Jahren bei sonstiger Nichtigkeit 6 Zahlungen durch Schuldner direkt an Gläubiger (keine Pfändungen mehr) 6 Unzulässig, wenn Abschöpfungsverfahren in den letzten 10 Jahren 6 Restschuldbefreiung nach Bezahlung der Verfahrens kosten und der vereinbarten Quote

5 ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN 6 Bei mehrheitlicher Ablehnung des Zahlungsplans 6 Auch gegen den Willen der Gläubiger möglich 6 Abtretung der pfändbaren Teile der Bezüge an Treuhänder (zusätzliche Zahlungen möglich) 6 Treuhänder verteilt das Geld an die Gläubiger Restschuldbefreiung 6 Alle Verfahrenskosten und mindestens 10 % der Schulden müssen bezahlt sein (oder 50 % nach mindestens 3 Jahren) 6 Wenn weniger als 10 % in 7 Jahren erreicht werden, kann Billigkeitsentscheidung oder Verlängerung auf gesamt maximal 10 Jahre beantragt werden. 6 Keine Restschuldbefreiung für Schulden aus strafbaren Handlungen und gewisse Unterhaltsschulden Mitwirkungspflichten 6 Auskunftspflicht an Treuhänder 6 Herausgabe von Erbschaften und Schenkungen 6 Angemessene Erwerbstätigkeit Einleitungshindernisse 6 Abschöpfungsverfahren in den letzten 20 Jahren 6 Unverhältnismäßige Begründung von Schulden oder Verschleuderung von Vermögen 6 Strafrechtliche Verurteilung Betrügerische Krida / Gläubigerbegünstigung / Vollstreckungsvereitelung Falsches Vermögensverzeichnis

6 WIR ERARBEITEN MIT IHNEN 6 Einen Überblick über Ihre Lage (Schulden, Einnahmen / Ausgaben ) 6 Lösungsvorschläge für Ihre Schuldenprobleme BEI KOMPLEXEN PROBLEMEN PERSÖNLICHES BERATUNGSGESPRÄCH UNVERZICHTBAR 6 Die Beratung ist kostenfrei und professionell. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. 6 Die Schuldnerberatung kann Sie im Privatkonkurs vor Gericht vertreten. 6 Die Schuldnerberatung kann allerdings keine finanzielle Unterstützung gewähren und auch keine Umschuldung organisieren. VOR DEM BERATUNGSGESPRÄCH 6 Terminvereinbarung bei der Schuldnerberatung in Ihrer Nähe 6 Erstellung einer Gläubigerliste und Sammlung aller Unterlagen (Kreditverträge, Konto auszüge, Gerichtsbriefe, Rechnungen etc.) 6 Erstellung einer Einnahmen-Ausgaben-Liste 6 Formulare und Informationen erhalten Sie per Post oder von Ihrer Beratungsstelle oder unter Downloads auf

7 NACH DEM PRIVATKONKURS 6 Vereinbarte Zahlungen pünktlich tätigen (zb durch Daueraufträge am Konto) 6 Überblick über Einnahmen und Ausgaben bewahren, Haushaltsbuch führen 6 Mitwirkungspflichten im Abschöpfungsverfahren erfüllen 6 Alle gerichtlichen Unterlagen, Rechnungslegungen des Treuhänders sowie Ihre Zahlungsbelege mindestens 30 Jahre aufbewahren, Einkommensbestätigungen mindestens 7 Jahre 6 Bei neuen Zahlungsschwierigkeiten rasch die Schuldnerberatung kontaktieren 6 Finanzen durch eine kostenlose Budgetberatung optimieren 6 Dieses Informationsblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keinesfalls ein persönliches Beratungsgespräch.

8 SCHULDNERBERATUNG OÖ LINZ Spittelwiese Linz Tel WELS Bahnhofstraße Wels Tel STEYR Bahnhofstraße Steyr Tel RIED Bahnhofstraße Ried Tel VÖCKLABRUCK Salzburgerstraße Vöcklabruck Tel SPRECHTAGE Bad Ischl, Braunau, Gmunden, Schärding Staatlich anerkannte Schuldenberatung Stand ooe.schuldnerberatung.at ZVR DVR Finanziert aus Mitteln des Landes Oberösterreich (Sozialreferat)

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