Verbraucherinsolvenz & Schuldnerberatung Österreich
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- Heiko Philipp Dunkle
- vor 8 Jahren
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1 Verbraucherinsolvenz & Schuldnerberatung Österreich Erfahrungen seit 1991 Ist Stand 2011 Reform-Vorschläge l Schuldnerberatung Oberösterreich - Geschäftsführer l Beirat der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatungen (ASB) I FH-Lektor, Sachbuchautor Folie 1 von 35
2 Verständnisprobleme? Folie 2 von 35
3 Der Privatkonkurs läuft super wenn man Geld hat! Kein Verfahren für wirtschaftlich / sozial schwache Schuldner (Mindestquote 10%) > 7 % der eröffneten Restschuldbefreiungsverfahren scheitern an der Mindestquote (Folge: 20 Jahre Sperre!) bis zu Verfahrenskosten im Restschuldbefreiungsverfahren; Keine Verfahrenshilfe Folie 3 von 35
4 Der Privatkonkurs - ein Minderheitenprogramm Das derzeitige Verfahren kann die Insolvenzproblematik von Privatpersonen nicht lösen! Dafür behandelt das Insolvenzrecht Schuldner wie Gläubiger ungerecht! Folie 4 von 35
5 Österr. Privatkonkurs - Geschichte 1991 Erster Gesetzesentwurf Mindestquote 10 % schon drinnen 1993 Die KoNov 1993 sollte in Kraft treten 1995 Konkursordnungsnovelle in Kraft Seither Einige unzureichende Novellen Aktuell Gläubigerlobby verhindert sinnvolle und faire Verbesserungen Folie 5 von 35
6 Österreich in Zahlen (gerundet) 8,4 Mio. Einwohner 1,6 Mio. Pfändungsanträge/Jahr Problem-Haushalte neue SB-Klienten 2010 Privatkonkurs in Ö seit Anträge eröffnete Verfahren Anträge im Jahr 2010 Folie 6 von 35
7 Schuldnerberatung in Österreich 10 staatlich anerkannte Schuldnerberatungen mit 20 Beratungsstellen und 39 Sprechtagen 154 hauptberufliche BeraterInnen (115 Vollzeit- Äquivalente) 72% der eröffneten Konkurse SB-betreut Dachorganisation ASB GmbH Finanzierung der SB: ca 70% Länder, 15% Bund / Arbeitsmarktservice, 12% Städte, 3 % Sonstige, KEINE Inso-Fallpauschalen Folie 7 von 35
8 ASB Schuldnerberatungen GmbH Dachorganisation aller staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich 10 Gesellschafter (Eigentümer) = Schuldnerberatungen Einflussnahme Gesetzgebung / Lobby-Arbeit, Wissenschaft, Vernetzung, ECDN (european consumer debt network), Schulung, Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit Treuhandschaften im Restschuldbefreiungsverfahren Folie 8 von 35
9 Kleines Wörterbuch Deutschland Insolvenzordnung InsO Außergerichtliche Schuldenbereinigung Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan Restschuldbefreiungsverfahren Geeignete Stelle für die Insolvenzberatung Österreich Insolvenzordnung (bis 2010: Konkursordnung) Privatkonkurs Außergerichtlicher Ausgleich Zahlungsplan Abschöpfungsverfahren (mit Restschuldbefreiung) Staatlich anerkannte Schuldenberatung Folie 9 von 35
10 Verfahrensablauf Außergerichtlicher Ausgleich bei Scheitern Bezirksgericht Eröffnung des Verfahrens (nur bei voraussichtl. Deckung der Verf.kosten) Ca 120 Tage Vermögensverwertung Sanierungsplan bei Scheitern Zahlungsplan Einleitung Abschöpfungsverfahren (D: Restschuldbefreiungsverfahren) Mindestquote 10 % in 7 Jahren + Kosten Oder min. 50 % in min. 3 Jahren Auch gegen den Willen der Gläubiger Folie 10 von 35
11 Außergerichtlicher Ausgleich Angebot an alle GläubigerInnen Höhe der monatlichen Rate orientiert sich am pfändbaren Betrag Zahlungsdauer orientiert sich am Privatkonkurs: meist 7 Jahre Alle Gläubiger müssen zustimmen Bei Scheitern: Privatkonkurs möglich Folie 11 von 35
12 Privatkonkurs im Detail 1. Konkursantrag beim Bezirksgericht 2. Konkurseröffnung Veröffentlichung im Internet Vermögensverwertung Lohnpfändung durch Gericht ( Konkursmasse) Zinsen- und Exekutionsstopp Folie 12 von 35
13 3. Zahlungsplan (D: gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan) Mindestangebot entsprechend dem pfändbaren Einkommen der nächste 5 Jahre Maximale Zahlungsfrist: 7 Jahre Mehrheit der Gläubiger muss zustimmen: Summen- und Kopfmehrheit Bei Zustimmung: keine Lohnpfändung mehr, Schuldner zahlt selbst Folie 13 von 35
14 4. Abschöpfungsverfahren (D: Restschuldbefreiungsverfahren) 7 Jahre Lohnpfändung Mindestquote: 10% der Schulden Oder Billigkeit / Verlängerung auf 10 Jahre Oder min. 50 % in min. 3 Jahren keine Zustimmung der Gläubiger nötig 7 Jahre Pflichten - Herausgabe Erbschaften/Schenkungen - Bemühen um Arbeit; keine neuen Schulden Abschluss mit / ohne Restschuldbefreiung Folie 14 von 35
15 Billigkeitsgründe im Abschöpfungsverfahren ( Richterlicher Gnadenakt wenn) Der Insolvenzgläubiger vom Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder von einem Mitschuldner / Bürgen bereits einen Teil seiner Forderung erhalten hat die Zahlungen die Höhe des Kapitals ohne Zinsen und Kosten erreichen die der Insolvenzforderung zugrunde liegende Leistung keinen Vermögensvorteil für den Schuldner brachte der Insolvenzgläubiger bei Einräumung des Kredits wusste oder wissen musste, dass der Schuldner die Forderung bei Fälligkeit nicht zahlen kann Folie 15 von 35
16 4. Abschöpfungsverfahren Bei Scheitern wegen Verletzung der Obliegenheiten oder Keine Mindestquote von 10% der Schulden oder mangels Billigkeit Wiederaufleben aller Schulden + Zinsen 10 Jahre Sperre für neuen Zahlungsplan 20 Jahre Sperre für neues Abschöpfungsverfahren!! Folie 16 von 35
17 Verfahrenskosten in Österreich Zahlungsplan ohne Insolvenzverwalter (Masseverwalter) (ca 85% aller Verfahren): Zahlungsplan mit Insolvenzverwalter (ca 15% aller Verfahren): Wenn Restschuldbefreiungsverfahren (= Zahlungsplan abgelehnt) Zusätzliche Treuhandkosten: ab Gesamt: zwischen 0 bis Keine Verfahrenshilfe Folie 17 von 35
18 Finanzierung Privatkonkurs-Kosten Infrastruktur Bezirksgerichte allgemein: Bund Individuelle Verfahrenskosten: Klient Betreuung durch SB: Länder/Bund/Städte KEINE Inso-Fallpauschalen Gläubigervertreter [Gläubigerschutzverbände (KSV GSV), Rechtsanwälte ] verdienen gut daran! Folie 18 von 35
19 Privatkonkurs Ergebnisse 2010 Zahlungsplan (D: Schuldenbereinigungsplan) 68% = Fälle Restschuldbefreiungsverfahren 30 % = Fälle Sanierungsplan: 0,5 % (50 Fälle) 1,5 % Sonstige Folie 19 von 35
20 Zahlungsquote bei Zahlungsplänen (zuzüglich allfälligen Verfahrenskosten) Median 16,0 % Durchschnitt 23,6 % Quelle: ASB, 2004, Der Privatkonkurs auf dem Prüfstand Daten aus der Insolvenzdatei des BMJ, 2004 Folie 20 von 35
21 Erfolgsquote Restschuldbefreiungsverfahren Folie 21 von 35
22 Erfolgsquote Restschuldbefreiungsverfahren Folie 22 von 35
23 Erfolgsquote Restschuldbefreiungsverfahren Folie 23 von 35
24 Dauer der TH-Bestellungen mit vorzeitiger RSB > 50 % 3 Jahre 3 bis 4 Jahre 4 bis 5 Jahre 5 bis 6 Jahre 6 Jahre gesamt 25,9 % 7,4 % 29,6 % 29,6 % 7,4 % 100,0 % Quelle: ASB, 2004, Datenbank der ASB Treuhandschaften Folie 24 von 35
25 Quoten im Restschuldbefreiungsverfahren ; ASB = Treuhänder Folie 25 von 35
26 ASB als Treuhänder im Restschuldbefreiungsverfahren (Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatungen GmbH) > 50% aller Treuhandschaften (= ca Fälle / Jahr) im Abschöpfungsverfahren bei der ASB (Rest: Kreditschutzverband, Rechtsanwälte ) Eigene Treuhand-Abteilung sichert über 50 % der ASB- Einnahmen EDV + Routine, daher kaum Abwicklungsprobleme Verbessert den Info-Fluss zwischen Schuldner / SB / Gericht / Gläubiger Schafft Datenbasis für Studien ASB genießt hohe Akzeptanz bei allen Beteiligen Folie 26 von 35
27 Exkurs Lohnpfändung Beispiel: netto - Was bleibt zum Schulden zahlen? Pfändungsgrenzen (12 Gehälter jährlich, keine Unterhalts-Pflichten) Österreich: 930 netto / Monat Deutschland: netto / Monat Folie 27 von 35
28 Rechenbeispiel Ö - Restschuldbefreiung Schulden: Mindestquote 10 % = Verfahrenskosten Schuldenfrei ab in 7 Jahren Nettogehalt/Monat pfändbar in 7 Jahren: 1 Unterhaltspflicht: schuldenfrei 2 Unterhaltspflichten: Pech gehabt (1 Kind zu viel?) Folie 28 von 35
29 Worum geht s eigentlich (sonst noch)? Um das Geld der Gläubiger und deren Vertreter, oder? Sonst noch was? Soziale Aufgaben des Staates Gesamtheitliche Betrachtung des volkswirtschaftlichen Nutzens / Schadens Präventive Verhinderung von Schuldenproblemen (auch Gläubiger-Problem) Rechtsstaat (Gleichbehandlung...) Folie 29 von 35
30 Die wichtigsten Forderungen an den Ö - Gesetzgeber Abschaffung der Mindestquote Kürzung der Entschuldungsdauer (siehe auch Empfehlung in Grundsatz 2 der EU-Kommission im small business act für Europa) Erhöhung des Existenzminimums (1.200 statt 793 monatlich / 14 Gehälter) Vergessene Forderungs - Anmeldungen Entlastung der Drittschuldner (Arbeitgeber bei Berechnung der Pfändungen) Folie 30 von 35
31 Aktuelle Reformpläne des Gesetzgebers Erweiterung der Billigkeitsgründe im Abschöpfungsverfahren Restschuldbefreiung auch nach min. 5 Jahren und min. 30 % Verkürzung der Sperrfristen ABER: Mindestquote bleibt 7 Jahre bleiben Folie 31 von 35
32 Weitere Infos & Unterlagen Folie 32 von 35
33 Kürzere Wohlverhaltensperiode ein Anreiz für besondere Anstrengungen der Schuldner? Vernachlässigbar laut Forschungsergebnissen und Erfahrung von Schuldnerberatungen und Gläubigerschützern*! Aber: Belohnung für Trickser und Schlaucherl sowie sozial / wirtschaftlich starke Schuldner Und: Zwei-Klassen-Gesellschaft zu Lasten der sozial / wirtschaftlich schwachen Schuldner * Der Privatkonkurs auf dem Prüfstand - ASB S. 67 * Die vorzeitige Restschuldbefreiung bei Erreichung der 50 %-Quote Wurzinger / KSV in ZIK 5/2010 S. 177 Folie 33 von 35
34 Conclusio des Schuldnerberaters aus Österreich Entschuldungsdauer muss wesentlich kürzer werden (7 Jahre sind zu lang; 6 auch) Schnellere Entschuldung für Mehrleister ist sowohl output-seitig als auch moralisch fragwürdig Entschuldung ohne Mindestquote muss für alle Schuldner möglich sein und bleiben Folie 34 von 35
35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folie 35 von 35
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