Erste Ergebnisse Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie

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1 Erste Ergebnisse Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie - Änderungen beim Import von Wirtschaftsdünger - Verbringungsverordnung (Abgabe von Wirtschaftsdünger) Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen

2 Ablauf der Genehmigung bis 2010 Berechung des Nährstoffaufnahmekontingentes unter Zugrundelegung der gesamten LF (Acker, Grünland, Obst/Gemüse). Aufnehmer erhielt auch für Flächen, die er nicht mit Wirtschaftsdünger (WD) düngte, ein Nährstoffkontingent ausgewiesen. Bei der Berechnung des Nährstoffkontingentes wurde der Ausbringungszeitraum nicht berücksichtigt (Herbst / Frühjahr). LANUV stellte dem Händler / Importeur die tierseuchenrechtliche Genehmigung zur Einfuhr des WD s aus. Aufnehmer und das für ihn zuständige Veterinäramt erhielten eine Durchschrift der Genehmigung. Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 2

3 Überschüsse Nährstoffaufnahmekontingent bisher neu Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 3

4 Überschüsse Nährstoffkontingente Was passiert mit den Überschüssen? Händler / Importeure importieren WD weiterhin auf den Namen des Aufnehmers. Wo landet der WD? Auf Flächen von Landwirten, die keine Genehmigung besitzen (auch Klauentierhalter). In Güllelager auf deutscher und niederländischer Seite Auf niederländischen Flächen Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 4

5 Überschüsse Nährstoffkontingente Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 5

6 Überschüsse Nährstoffkontingente Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 6

7 Änderungen seit Landwirt legt den letzten Nährstoffvergleich vor. Berechnung des Nährstoffaufnahmekontingent erfolgt nur für die Schläge / Kulturen, die tatsächlich mit WD gedüngt werden. Landwirt gibt an: Kulturen mit Flächengröße, WD-Menge für die Kulturen, Vorfrucht und Ausbringungszeitpunkt. LK prüft auf Plausibilität. Differenzierte Beurteilung der Herbstund Frühjahrsdüngung. Aufnahmekontingent erhält Landwirt. (LANUV erhält vorab per eine Durchschrift.) Landwirt stellt Importantrag beim LANUV. Formular unter Genehmigung zur Einfuhr des WD s erhält der Landwirt. Zuständiges Veterinäramt und LK erhalten Durchschrift. Landwirt ist verantwortlich für die Nebenbestimmungen Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 7

8 Nährstoffaufnahmekontingent Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 8

9 Neue Genehmigung LANUV NEU Drucksterilisation seit (außer HTK) Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 9

10 Neue Genehmigung LANUV NEU Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 10

11 Neue Genehmigung LANUV NEU NEU Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 11

12 Ablauf der Genehmigung (Aufgabe Importeur) Ein Großteil der WD-Händler sind keine Importeure, sondern bedienen sich Transportunternehmer. In NL dürfen nur Transportunternehmer WD befördern, die bei Dienst Regelingen (Ministerium) registriert sind. Jedes Fahrzeug muss folgende Ausstattung besitzen: Probenahme (bei Gülle automatisch); GPS; automatische Datenspeicherung und Datenübertragung an Dienst Regelingen (Informationen über den Ort / Zeit / Datum der WD-Aufnahme und WD-Abgabe). Jeder Transport erhält einem Lieferschein mit Angaben über: Abgeber des WD s; Transporteur; Art des WD s; Gewicht der Ladung, durch Probe wird Nährstoffgehalt der Ladung an N und P festgestellt; Aufnehmer. Alle Daten erhält Dienst Regelingen. Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 12

13 Automatische Probennahme Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 13

14 Automatische Probennahme Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 14

15 Stationäres Übertragungsgerät Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 15

16 Ablauf der Genehmigung (Aufgabe NL Behörde) Importeure müssen bis zur Grenze das GPS und die automatische Datenübermittlung einschalten. Transporte werden durch den AID (Algemene Inspectiedienst) geprüft (Stichproben). AID kann online per Notebook die aktuellen Transporte abrufen. Exporte von NL nach D müssen 12 Stunden vorher beim Dienst Regelingen, zwecks Prüfungsmöglichkeit, angemeldet werden. Alle Daten aus der Datenübertragung (GPS) und dem Lieferschein werden in der Datenbank beim Dienst Regelingen abgespeichert und können jederzeit abgerufen werden. Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 16

17 weitere Änderungsansätze Einführung eines verbindlichen Lieferscheinsystems. Der Landwirt muss den Empfang des WD s dokumentieren (Übernahme der NL- Papiere). Importeur muss Datenübertragung (GPS) bis zur Abladestelle in D eingeschaltet lassen. Zugang zum NL-Dokumentationssystem und Abgleich der Daten (Stichproben). Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 17

18 weitere Änderungsansätze Einführung eines verbindlichen Lieferscheinsystems. Der Landwirt muss den Empfang des WD s dokumentieren (Übernahme der NL-Papiere?). Importeur muss Datenübertragung (GPS) bis zur Abladestelle in D eingeschaltet lassen. Zugang zum NL-Dokumentationssystem und Abgleich der Daten (Stichproben). Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 18

19 Transportlieferschein In D hat jeder Aufnehmer eine 9-stellige Betriebsoder Unternehmer-Nr. Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 19

20 weitere Änderungsansätze Einführung eines verbindlichen Lieferscheinsystems. Der Landwirt muss den Empfang des WD s dokumentieren (Übernahme der NL- Papiere?). Importeur muss Datenübertragung (GPS) bis zur Abladestelle in D eingeschaltet lassen. Zugang zum NL-Dokumentationssystem und Abgleich der Daten (Stichproben). Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 20

21 Auszug aus der Datenbank Dienst Regelingen Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 21

22 GPS Punkte aus der Datenbank Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 22

23 einstimmig verabschiedet Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 23

24 Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 24

25 Importgenehmigungen 2010 Wirtschaftsdünger NRW gesamt Regierungsbezirk Düsseldorf Regierungsbezirk Köln Kreis Düren Rhein Erft Kreis Kreis Heinsberg Städteregion Aachen Stadt Köln Kreis Euskirchen Rhein Sieg Kreis Rheinisch Bergischer Kreis to (+ Altgeneh.) to to to to to to to to to to Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 25

26 Verbringungsverordnung Welche Ziele verfolgt die Verbringungsverordnung? Lückenlose Überwachung aller Nährstoffströme durch Abgabe, Verbringung und Aufnahme von Wirtschaftsdünger. Schließung der Rechtslücke hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit von Nährstoffströmen dort, wo die Düngeverordnung nicht greift. Kontrolle von gewerblichen Tierhaltungen, Biogasanlagen, Lohnunternehmen und Importeuren. Überwachung des Verbleibs aus Mitgliedsstaaten und anderen Bundesländern eingeführter Düngemittel. Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 26

27 Verbringungsverordnung Ab wann tritt die Verbringungsverordnung in Kraft? Sie gilt seit dem 1. September 2010 und ist damit zurzeit bereits voll gültig. Für welche Stoffe gilt die Verbringungsverordnung? Für alle Wirtschaftsdünger in landwirtschaftlichen und gewerblichen Betrieben. Für Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten. Hierunter fallen auch die Gärreste von gewerblichen (NawaRo) Biogasanlagen. Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 27

28 Verbringungsverordnung Welche Vorgaben sind einzuhalten? Aufzeichnungspflicht für den Abgeber, Empfänger und ggf. Beförderer. Spätestens nach einem Monat müssen folgende Angaben vorliegen und 3 Jahre aufbewahrt werden: Name und Anschrift des Abgebers Datum der Abgabe Menge in Tonnen an Frischmasse und Wirtschaftsdüngerart Gehalt an Stickstoff und Phosphat in kg/to Frischmasse, sowie Anteil tierischer Stickstoff Name und Anschrift des Empfänger (Beförderers) Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 28

29 Verbringungsverordnung Welche Vorgaben sind einzuhalten? Meldepflicht für aus einem anderem Staat (z. B. NL) oder anderem Bundesland aufgenommen Wirtschaftsdünger. Der Empfänger hat bis zum 31. März des Folgejahres der Landwirtschaftskammer NRW den Namen und Anschrift des Abgebers, Datum und Menge in Tonnen Frischmasse des Wirtschaftsdünger zu melden. Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 29

30 Verbringungsverordnung Welche Vorgaben sind einzuhalten? Mitteilungspflicht für die Unternehmen, die erstmalig Stoffe, die der Verbringungsverordnung unterliegen, gewerbsmäßig in den Verkehr bringen. Das Unternehmen hat die Mitteilung einen Monat vor dem Inverkehrbringen der Landwirtschaftskammer NRW mitzuteilen. Jeder Landwirt, der Wirtschaftsdünger an andere Betriebe abgibt, auch unentgeltlich, unterliegt der Mitteilungspflicht, ebenso die Importeure. Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 30

31 1. e Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit josef.schmitz.hs@lwk.nrw.de Josef Schmitz, WRRL-Berater Kreisstelle Heinsberg / Viersen 31

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