Erhöhung von Wegepauschalen für Besuche bei Versicherten der Knappschaft sowie der Innungskrankenkassen in Bayern ab dem
|
|
- Claudia Berger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. med. Wolfgang Krombholz Vorsitzender des Vorstandes An alle im ärztlichen Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzte Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / Fax: 0 89 / Abrechnungsberatung@kvb.de Unser Zeichen: Ref VA LANR: «LANR» Erhöhung von n für Besuche bei Versicherten der Knappschaft sowie der Innungskrankenkassen in Bayern ab dem Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir informieren Sie über Erhöhungen der n bei der Knappschaft sowie bei den IKKen in Bayern. 1. n für Besuche in Bereichen bis 10 km bei der Knappschaft Gemeinsam mit der Knappschaft konnten wir erreichen, dass die n für Besuche in Bereichen bis 10 km ab erhöht werden. Die genauen e können Sie der Anlage entnehmen. Um von dieser erhöhung zu profitieren, ist keine zusätzliche Abrechnungsziffer anzusetzen. Bitte geben Sie wie gewohnt die jeweilige Zone bzw. in Ihrer Abrechnung an. 2. n für Besuche über 10 km im Rahmen des Bereitschaftsdienstes bei der Knappschaft und den IKKen Darüber hinaus konnten wir sowohl mit der Knappschaft als auch den IKKen in Bayern eine deutliche Erhöhung der n für Besuche über 10 km im Rahmen des organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes vereinbaren, die in etwa einer Verdoppelung entspricht. Körperschaft des öffentlichen Rechts Elsenheimerstraße München
2 Seite 2 Erhöhung von n für Besuche bei Versicherten der Ab dem können Sie die in der Anlage genannten Zuschlagsziffern zusätzlich zu den bekannten n im Rahmen Ihrer regulären Quartalsabrechnung abrechnen. Um von den Zuschlägen zu profitieren, ist es erforderlich, sowohl die jeweilige Zone bzw. im Bereitschaftsdienst als auch die entsprechende Zuschlagsziffer in Ihrer Abrechnung anzusetzen. Es handelt sich bei diesen Zuschlägen um die gleiche Regelung, die bereits seit dem mit der AOK Bayern sowie ab dem mit den Betriebskrankenkassen und der Landwirtschaftlichen Krankenkasse besteht. Die Zuschläge werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert und haben somit keine Auswirkungen auf Ihr RLV/QZV. Die weiteren Bestimmungen zur Abrechnung der Zuschläge entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben vom , welches Sie unter nachlesen können. Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an. Unsere Berater vom Servicetelefon Abrechnung sind unter der Rufnummer 0 89 / gerne für Sie da. Freundliche kollegiale Grüße Dr. Krombholz Vorsitzender des Vorstandes
3 Seite 3 Erhöhung von n für Besuche bei Versicherten der Übersicht der höher bewerteten n für Besuche bis 10 km für Versicherte der Knappschaft ab dem Bisheriger gültig bis Neuer ab bzw. Z1 bis 2 km bei Tage bzw. Z2 zwischen 2 km und 5 km bei Tage bzw. Z3 zwischen 5 km und 10 km bei Tage bzw. Z1 bis 2 km bei Nacht bzw. Z2 zwischen 2 km und 5 km bei Nacht bzw. Z3 zwischen 5 km und 10 km bei Nacht 3,90 4,07 7,50 8,11 10,80 11,78 9,40 9,40 13,00 13,00 16,30 16,95 Um von dieser erhöhung zu profitieren, ist keine zusätzliche Abrechnungsziffer anzusetzen. Bitte geben Sie wie gewohnt die jeweilige Zone bzw. in Ihrer Abrechnung an.
4 Seite 4 Erhöhung von n für Besuche bei Versicherten der Übersicht der Zuschläge zu den n im organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst über 10 km für Versicherte der Knappschaft ab dem im Bereitschaftsdienst über 10 km über 10 km bei Tage über 10 km bei Nacht über 15 km bei Tage über 15 km bei Nacht über 20 km bei Tage über 20 km bei Nacht Neue Zuschlagsziffer Knappschaft ab Zuschlag Gesamtwert 12, Z 22,75 35,05 17, Z 23,78 41,58 13, Z 23,96 37,76 19, Z 26,70 46,00 32, Z 34,78 67,28 37, Z 40,10 77,60 Um von den Zuschlägen zu profitieren, ist es erforderlich, sowohl die jeweilige Zone bzw. im Bereitschaftsdienst als auch die entsprechende Zuschlagsziffer in Ihrer Abrechnung anzusetzen Beispiel: Sie werden im Rahmen Ihres Bereitschaftsdienstes zu einem Versicherten der Knappschaft gerufen. Die Besuchsstelle ist 17 km entfernt. Findet der Besuch am Tag zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr statt, können Sie hierfür die sowie den Zuschlag 95164Z abrechnen. Findet der Besuch in der Nacht zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr statt, können Sie hierfür die sowie den Zuschlag 95165Z abrechnen. Bitte achten Sie stets darauf, die jeweilige Zuschlagsziffer nur in Verbindung mit der jeweils zugehörigen Zone bzw. abzurechnen.
5 Seite 5 Erhöhung von n für Besuche bei Versicherten der Übersicht der Zuschläge zu den n im organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienst über 10 km für Versicherte der IKKen in Bayern ab dem im Bereitschaftsdienst über 10 km über 10 km bei Tage über 10 km bei Nacht über 15 km bei Tage über 15 km bei Nacht über 20 km bei Tage über 20 km bei Nacht Neue Zuschlagsziffer IKK ab Zuschlag Gesamtwert 17, Z 22,75 39,83 22, Z 23,78 46,54 25, Z 23,96 48,96 30, Z 26,70 56,70 32, Z 34,78 67,28 37, Z 40,10 77,60 Um von den Zuschlägen zu profitieren, ist es erforderlich, sowohl die jeweilige Zone bzw. im Bereitschaftsdienst als auch die entsprechende Zuschlagsziffer in Ihrer Abrechnung anzusetzen Beispiel: Sie werden im Rahmen Ihres Bereitschaftsdienstes zu einem Versicherten einer Innungskrankenkasse gerufen. Die Besuchsstelle ist 17 km entfernt. Findet der Besuch am Tag zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr statt, können Sie hierfür die sowie den Zuschlag 95164Z abrechnen. Findet der Besuch in der Nacht zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr statt, können Sie hierfür die sowie den Zuschlag 95165Z abrechnen. Bitte achten Sie stets darauf, die jeweilige Zuschlagsziffer nur in Verbindung mit der jeweils zugehörigen Zone bzw. abzurechnen.
Förderung besonders betreuungsintensiver ambulanter Behandlungsformen durch die AOK Bayern
KVB 80684 München An alle hausärztlich tätigen Ärzte in Bayern Vorstand Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93-400 10 Fax: 0 89 / 5 70 93-400 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de
MehrInformationen zum Thema Wegegebühren in Bayern
m Thema Stand April 2016 Was Sie wissen sollten Die Berechnung der Entfernungskilometer (Luftlinie) für die Zonen der Wegegebühren bei Hausbesuchen erfolgt immer vom Praxissitz aus, unabhängig davon, ob
MehrDr. med. Angelika Prehn Dr. med. Uwe Kraffel Burkhard Bratzke Vorstandsvorsitzende Stellv. Vorstandsvorsitzender Mitglied im Vorstand
Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Ärztinnen und Ärzte mit einer Abrechnungsgenehmigung für die - Home-Care-Betreuung Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center
MehrNeue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab
,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900
MehrAn alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016
KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:
MehrZahlen, Daten, Fakten 2015/2016 BKK Landesverband Süd
Zahlen, Daten, Fakten 2015/2016 BKK Landesverband Süd Leistungsstark in Baden-Württemberg und Hessen Bundesweit vertrauen 2,5 Mio. Menschen auf die Leistungsstärke der Betriebskrankenkassen (BKK) mit Sitz
MehrVertrag mit der AOK Hessen: Weitere Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche
KV Hessen Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt/Main An alle Haus- und Kinderärzte sowie hausärztlich tätigen Internisten in Hessen Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt Internet:
MehrGesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen
Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Inhaltsverzeichnis Kinderprävention AOK Bremen/Bremerhaven (U10, U11, J2) Seite 3 BKK Präventionsangebot Kinder (U10, U11) Seite 6 HKK (U10,
Mehrabrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,
abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen
MehrVereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V
Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)
MehrVertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen
Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK
MehrErgänzungsvereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und
Ergänzungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140, 22305
MehrZahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd
Zahlen, Daten, Fakten 2014/2015 BKK Landesverband Süd Leistungsstark in Baden-Württemberg und Hessen Bundesweit vertrauen 2,6 Mio. Versicherte auf die Leistungsstärke der Betriebskrankenkassen (BKK) mit
MehrVereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung
MehrPhysioFit -Gesundheitsprogramm gesunder Rücken PLUS Grundkurs - Übersicht: Krankenkassenförderungen
PhysioFit -Gesundheitsprogramm - Übersicht: Krankenkassenförderungen Krankenkasse Gmünder ErsatzKasse (GEK) www.gek.de Kaufmännische Krankenkasse (KKH) www.kkh.de IKK Nord 143,00 0,00 nein 143,00 0,00
MehrP reisvere in ba ru n g. Anlage 3
nachstehend dbl genannt, vom 10.09.2003 zwischen dem Anlage 3 Deutschen Bundesverband für Logopädie ev., Frechen, geschlossen: zum Rahmenvertrag gemäß 125 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit Stimm-, Sprech-
Mehr2 3 4 5 6 7 8 9 10 12,999,976 km 9,136,765 km 1,276,765 km 499,892 km 245,066 km 112,907 km 36,765 km 24,159 km 7899 km 2408 km 76 km 12 14 16 1 12 7 3 1 6 2 5 4 3 11 9 10 8 18 20 21 22 23 24 25 26 28
MehrVereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009
Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen
MehrVereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen
Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin,,,,,,,,, der Bundesknappschaft
MehrVertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V.
Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrVertrag nach 73a SGB V. über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung
Vertrag nach 73a SGB V über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Amblyopie-Screening) zwischen der Kassenärztliche Vereinigung
MehrVereinbarung über Vergütungssätze für stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen in Hessen. vom 23. März 2015
Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom 23. März 2015 über die Versorgung Berechtigter der Versicherungsträger mit Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie in Hessen Vereinbarung über Vergütungssätze für
MehrV4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen. An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
V4-Nr. 675 / 07.12.2007 Verteiler: KZVen KZBV Postfach 41 01 69 50861 Köln An die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Abteilung Vertrag Universitätsstraße 73 50931 Köln
MehrAnlage 2b. Vergütungsvereinbarung für kurortspezifische Leistungen
Vergütungsvereinbarung für kurortspezifische Leistungen 1 Vergütung Für die Behandlung von Anspruchsberechtigten der Krankenkassen im Rahmen genehmigter ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
MehrSatzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 8.1.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Satzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis
MehrÄ n d e r u n g s t a r i f v e r t r a g N r. 2 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte der DRK Kliniken Berlin * vom 27.
Vers. 1.4 / 15. April 2016 - uv Ä n d e r u n g s t a r i f v e r t r a g N r. 2 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte der DRK Kliniken Berlin * vom 27. März 2012 und dem Änderungstarifvertrag Nr. 1
MehrKennzahlen 2014/2015 Gesundheitswesen
Kennzahlen 214/215 Gesundheitswesen Engagiert in und In der gesetzlichen Krankenversicherung () verfügen gerade in den wirtschaftsund industriestarken Ländern und die Betriebskrankenkassen () über eine
MehrInformationen zum Thema Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
Informationen zum Thema Stand Januar 2015 Begriff Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) darf ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten
MehrSatzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 1.2.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50) 75% Erstattung für Versuche 1-3; Aufhebung der oberen
MehrVereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes
Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK- Landesverband NORDWEST, die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband
MehrSatzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 1.9.2016) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bayern AOK Bremen/ Bremerhaven AOK Hessen AOK NordOst Satzungsleistungen (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
MehrKrankenversicherung in Deutschland
Krankenversicherung in Deutschland Krankenversicherung in Deutschland Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Primärkassen ca. 47 Mio. Versicherte allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) Betriebskrankenkassen
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrVereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015.
Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015 zwischen der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
MehrAnhang 1. zur. Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Abs.
Seite 1 von 12 Anhang 1 zur Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Datenannahmestellen Version: 1.3 Anzuwenden ab: 01.10.2015
Mehrzwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung zwischen der AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse dem Landesverband der Betriebskrankenkassen NRW - handelnd für die Betriebskrankenkassen - der Innungskrankenkasse Nordrhein der Landwirtschaftlichen
MehrWir fördern den ärztlichen Nachwuchs Finanzielle Unterstützung für Studierende
Wir fördern den ärztlichen Nachwuchs Finanzielle Unterstützung für Studierende (http://de.fotolia.com/id/35714361 Von uns haben Sie sicherlich schon einmal in den Medien gehört oder in der Presse gelesen,
MehrDie Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation
Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,
MehrR E C H T S A N W Ä L T E. Walter-Benjamin-Platz 6 10629 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de
R E C H T S A N W Ä L T E Walter-Benjamin-Platz 6 10629 Berlin Telefon + 49.30.327 787-0 E-Mail office@db-law.de www.db-law.de Schützt das Kartellrecht Kinderkrankenpflegedienste vor der Marktmacht der
MehrAllgemeine Informationen
Unterwegs in Deutschland Europäische Union, 1995 2013 In die Ferien nach Deutschland Sie haben es sich verdient. Doch was ist, wenn Sie krank werden oder verunfallen? Hierzu gibt es ein paar wichtige Punkte,
MehrEntschädigungsregelung. für die. ehrenamtlichen Mitglieder. der
Entschädigungsregelung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Organausschüsse, der Widerspruchs- und Einspruchsausschüsse sowie der Rentenausschüsse der Berufsgenossenschaft
MehrStand: 1. Januar 2015. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R, Berlin, - einerseits -
Umsetzung der Kostenerstattung (Anlage 18) Vereinbarung gemäß 18 Abs. 5a BMV-Ä zur Umsetzung der Kostenerstattung und des Kostennachweises im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Zuzahlung nach 28 Abs.
MehrHautscreening FAQs. Seite 1 von 9
Hautscreening FAQs I. Hautkrebsscreening für über 35-jährige Versicherte: EBM-Leistung nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien... 3 1. Welchen Leistungsinhalt sieht das EBM-Hautkrebsscreening nach den
MehrDer Medizinische Dienst der Krankenversicherung Ansatz und Erfahrungen aus Deutschland
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Ansatz und Erfahrungen aus Deutschland Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS RVK-Forum in Luzern Gliederung 1. Einführung 2. Organisation des MDK in Deutschland
MehrSeminare zum Ärztevertrag und der UV-GOÄ für medizinische Fachangestellte in D-/H-Arzt-Praxen
DGUV,, Postfach 10 34 45, 40025 Düsseldorf An die Damen und Herren Durchgangsärzte Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 410.4-Fortb. Pz Ansprechpartner: Herr Meyer Telefon: 0211 8224 637 (Zentrale)
MehrREGIONALE IMPFVEREINBARUNGEN ZUR HPV-IMPFUNG: FRAUEN 18-26 JAHRE STAND: 2. März 2009
REGIONALE IMPFVEREINBARUNGEN ZUR HPV-IMPFUNG: MÄDCHEN 12-17 JAHRE STAND: 2. 2009 * Die HPV-Impfung für Mädchen im Alter von 12-17 Jahren ist laut Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
MehrGEBÜHRENORDNUNG. ab ) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3
GEBÜHRENORDNUNG ab 01.04.2014 1.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach 37 SGB V Seite 2-3 2.) Preisvereinbarung über die Versorgung mit Haushaltshilfe nach 132 SGB V
Mehr1.1.2009 erste Erfahrungen und wie geht s weiter?
Der Gesundheitsfonds ab 1.1.2009 erste Erfahrungen und wie geht s weiter? 2. April 2009 Folie 1 Der Gesundheitsfonds ab 1.1.2009 was wird er bringen? Andalusien 27.Oktober 2008 Folie 2 Ein Blick zurück:
MehrPflegekostentarif 2014 für Rehabilitationseinrichtungen
Pflegekostentarif 2014 für Rehabilitationseinrichtungen Das Diakoniekrankenhaus Henriettenstiftung ggmbh berechnet ab dem 01.01.2014 folgende Entgelte: 1. Allgemeines 1. Grundlage für die Leistungserbringung
MehrHinweise. zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind
Hinweise zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland krankenversichert sind Stand: 01.09.2012 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, Personen, die bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger
MehrDer Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung
Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit
MehrAnrede Name RS Nr. 1481/2015. Straße August 2015 PLZ, Ort
Anrede Name RS Nr. 1481/2015 Fachrichtung VP-II Straße August 2015 PLZ, Ort Neue Formulare für Fahrt- bzw. Transportanordnungen Sehr geehrte Frau Doktorin, sehr geehrter Herr Doktor! Auf vielfachen im
MehrAnlage 9 zum Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern Förderung und Behandlung von sinnesbehinderten
MehrVierter Tarifvertrag
Vierter Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrags für die Ärztinnen und Ärzte im Carl-Thiem-Klinikum Cottbus - 4. ÄndTV/TV-Ärzte/CTK - vom 21. Juni 2016 Zwischen der Carl-Thiem-Klinikum Cottbus ggmbh
MehrPaare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.
Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen
Mehrhiermit informieren wir Sie über zwei Neuerungen im Modul Psychotherapie im PNP-Vertrag.
Industriestraße 2 70565 Stuttgart Deutschland MEDIVERBUND AG Industriestraße 2 70565 Stuttgart Telefon (07 11) 80 60 79-0 Fax (07 11) 80 60 79-555 MEDIVERBUND ID: Vertrag: 73c PNP-Vertrag AOK BW/ Bosch
MehrINFORMATIONSDIENST Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
ID 1/2003 INFORMATIONSDIENST Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein 8.1.2003 I. AKTUELLE HINWEISE 1. Gesetzliche Regelungen ab 01.01.2003; Preise für zahntechnische 2. Leistungen aus praxiseigenen sowie
MehrRahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015
(Verbände Krankenkassen) 1/5 Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () sowie AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (handelnd als Landesverband)
MehrVERBANDSINFORMATION. Infoblatt - Preise und Abrechnung in der Physiotherapie
VERBANDSINFORMATION Infoblatt - Preise und in der Physiotherapie Es gibt eine Vielzahl an Kostenträgern, die für die in einer Physiotherapiepraxis von Bedeutung sind. Dieses Infoblatt gibt eine Übersicht
MehrAnlage 8.1 Qualitätssicherung auf Grundlage der Datensätze nach Teil B Ziffer II Nr. 5 der DMP-Richtlinie
Anlage 8.1 Qualitätssicherung auf Grundlage der Datensätze nach Teil B Ziffer II Nr. 5 der DMP-Richtlinie zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Asthma und
MehrVergütungsvereinbarung
Anlage 3 a zum Rahmenvertrag vom 05.11.2009 Vergütungsvereinbarung Zwischen dem dem Verband Physikalische Therapie (VPT) e. V., Landesgruppe Rheinland-Pfalz-Saar, Trier, VDB-Physiotherapieverband e. V.,
MehrZwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und
Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
MehrSatzungsleistung (soweit nicht anders vermerkt: Eheerfordernis & Altersgrenzen w25/40, m25/50)
Kasse (Stand: 8.1.2015) AOKenn AOK Baden-Württemberg AOK Bremen/Bremerhaven AOK Hessen AOK Nordwest AOK PLUS AOK Rheinland/Hamburg AOK Rheinland-Pfalz/ Saarland AOK Sachsen-Anhalt Satzungsleistung (soweit
MehrAn die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e. V. 18.03.2015 wi. Molekularpathologie / BRCA
An die Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e. V. 18.03.2015 wi Molekularpathologie / BRCA Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, heute bitten wir Sie um Kenntnisnahme
MehrVerordnungen außerhalb des Regelfalls
MB 14 a AV 12/12 Merkblatt zum Thema Verordnungen außerhalb des Regelfalls Heilmittel-Richtlinie Bei der Behandlung von gesetzlich Versicherten ist die Heilmittel-Richtlinie (HMR) zu beachten diese regelt
MehrSozialwahl 2011. Gute Leistungen, gerecht finanziert. 12. Delegiertenversammlung IGM Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen 21.03.2011.
Vorstand Sozialwahl 2011 Gute Leistungen, gerecht finanziert. 12. Delegiertenversammlung IGM Verwaltungsstelle Köln-Leverkusen 21.03.2011 Sozialwahl was ist das eigentlich? 2 Wer oder was wird gewählt?
Mehr- vertreten durch die VdAKIAEV Landesvertretung M-V - (handelnd für und im Auftrag der Mitgliedskassen)
Vereinbarung zur Förderung der Übermittlung elektronischer Dokumentationsdaten nach den Verträgen zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 137 f SGB V für die Diagnosen Brustkrebs,
MehrVereinbarung zwischen. dem IKK-Landesverband Sachsen-Anhalt, und. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt. Präambel
Anlage 13 Vergütung Abrechnung zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach 73a i.v. mit 137f SGB V Diabetes mellitus Typ 2 zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der Knappschaft, Verwaltungsstelle
MehrUnser Wissenscenter - die Knowledgebase. Pflege: Erhöhung der SGB XI-Preise ab 1. Februar 2016 in Bayern
Unser Wissenscenter - die Knowledgebase Das elektronische Handbuch für das DMRZ.de System Einfach Klar Übersichtlich Höhere Tarife in der Pflege in Bayern zum 1.2.16 Pflege (SGB XI) Pflege: Erhöhung der
Mehr(Anlage 19 BMV-Ä) dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K. d. ö. R., Berlin, einerseits und
Vereinbarung zur Abwicklung der Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses ( 91 SGB V), des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen ( 137a SGB V) und des Instituts für Qualität und
MehrIKK. Das neue IKK Gesundheitskonto: Viele attraktive Zusatzleistungen. Gesundheitskonto. individuell vielfältig
IKK Gesundheitskonto individuell vielfältig Passt für die ganze Familie. Das neue IKK Gesundheitskonto: Viele attraktive Zusatzleistungen. Hier bin ich gut versorgt. Das IKK Gesundheitskonto Ihre Gesundheit
MehrHilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz
Hilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz Bevor es losgehen kann Folgende Abrechnungsziffern pflegen Sie bitte in Ihr Praxisverwaltungsprogramm
MehrKV Berlin. Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Seite 1 von 24
KV Berlin Pseudonummern-Verzeichnis ( vorläufiger Stand : 01.01.2009) Pseudo-Nr.: Leistungen / Hinweise / Anmerkungen Bewertung Vermerk: EBM EBM Versicherten, Grund - und Konsiliarpauschalen 01320H 01320H
MehrBKK Bevölkerungsumfrage. BKK Bevölkerungsumfrage
BKK Bevölkerungsumfrage Durchführung und Methodik In der Zeit vom 11. bis zum 1. November 009 wurde von KantarHealth im Auftrag des BKK Bundesverbandes eine repräsentative Untersuchung zu unterschiedlichen
MehrVergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. vom 31.
Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT für den Bereich des Bundes und für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 31. Januar 2003 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
MehrPräsident der Bayerischen Landesärztekammer
Grußwort Dr. Hartmut Stöckle 80 Jahre von Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer am 11. Februar 2013 in München Es gilt das gesprochene Wort! Lieber Hartmut, liebe Frau Stöckle, lieber
MehrBeschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren
Beschluss im erweiterten Vermittlungsverfahren zur Übernahme des Beschlusses der Bundeskommission vom 28.06.2012 mit Vergütungsveränderungen 2012/2013 nach den Eckpunkten des Vermittlungsausschusses der
MehrSpruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17.
Anlage zum Amtsblatt des Bistums Görlitz vom 7. April 2014 zu lfd. Nr. 28 Spruch des erweiterten Vermittlungsausschusses der Regionalkommission Ost der Arbeitsrechtlichen Kommission des DCV vom 17. Dezember
MehrHintergrundinformation
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) bad e. V. Hintergrundinformation zur aktuellen Situation in der Häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern und den Krankenkassen AOK
MehrInformation zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten
Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Ihr Krankenhausarzt schlägt Ihre Weiterbehandlung in einer Rehabilitationseinrichtung
MehrV E R T R A G. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, Humboldtstr. 56, Hamburg, - vertreten durch den Vorstand -
V E R T R A G über den Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des IV-Vertrages zur integrierten Versorgung zur Verbesserung der Qualität der Versorgung von Kindern mit Asthma bronchiale und chronisch
MehrGrußwort und Stellungnahme im Rahmen der der Podiumsdiskussion
Christian Frese Grußwort und Stellungnahme im Rahmen der der Podiumsdiskussion Publikation Vorlage: Datei des Autors Eingestellt am 09.05.2016 Autor Christian Frese Geschäftsführer autismus Deutschland
MehrTarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege -
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
MehrVertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.
Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft
MehrVereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e.v.
Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN Beilage zu den KVS-Mitteilungen, Heft 1/2009 2 Inhaltsverzeichnis
MehrAntrag auf Förderung für ambulante Hospizdienste gemäß S 39a Abs. 2 SGB V
Antrag auf Förderung für ambulante Hospizdienste gemäß S 39a Abs. 2 SGB V 1. Strukturelle Angaben Name des Hospizdienstes Anschrift des Hospizdienstes Ansprechpartner Telefonnummer E-Mailadresse 2. Angaben
MehrSachkosten ambulante Operationen
Sachkosten ambulante Operationen Leitfaden zur Abrechnung nach der Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten; u.a. im Zusammenhang mit ambulanten Operationen Informationen In der Broschüre Anwendungsbestimmungen
MehrPflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege
Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen nachfolgend Träger genannt und der dem der der Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Am Fallersleber
MehrVertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
MehrMusterabrechnung Photovoltaik-Anlage - gültig für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen Juli 2010 und März 2012
ZEBI N01 Rev.: P_ P6CM1601100515D 20131015 Bayernwerk AG Postfach 12 52 84005 Landshut Bayernwerk AG Postfach 12 52 84005 Landshut www.bayernwerk.de Bei Fragen zur Rechnung: T 0871 965 60120 F 0871 965
MehrAnhang 1. zur. Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Abs.
Seite 1 von 12 Anhang 1 zur Technischen Anlage zur elektronischen Abrechnung der Klinischen Krebsregister gemäß der Fördervoraussetzungen nach 65c Datenannahmestellen Version: 1.1 Anzuwenden ab: 01.10.2015
Mehr- andererseits. Präambel
Rahmenvereinbarung gem. 86 Abs. 3 SGB XI zur Umsetzung der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung vom 22.11.2011 sowie zur Refinanzierung der Ausgleichsbeträge
MehrVertrag über ambulante pflegerische Leistungen
Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen Zwischen Frau/Herrn ( im folgenden "Kunde" ) und dem Pflegedienst ( im folgenden "Pflegedienst" ) wird folgender Pflegevertrag als Dienstvertrag vereinbart.
Mehr1
1 CO 2 -Emissionen 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2 12,999,976 km 9,136,765 km 1,276,765 km 499,892 km 245,066 km 112,907 km 36,765 km 24,159 km 7899 km 2408 km 76 km 12 14 16 9 10 1 8 12 7 3 1 6 2 5 4 3 11 18 20
MehrSeminar in Rosenheim am 23.05.2012. Identnummer: 20091319 Diese Veranstaltung wird mit 6 Fortbildungspunkten bewertet.
Seminar in Rosenheim am 23.05.2012 Identnummer: 20091319 Diese Veranstaltung wird mit 6 Fortbildungspunkten bewertet. Sehr geehrte Damen und Herren, pflegen, versorgen, betreuen und verstehen täglich erbringen
MehrKnappschaft Königsallee 175, 44799 Bochum. - nachgehend Knappschaft genannt - und der
Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Knappschaft Königsallee 175, 44799 Bochum - nachgehend
MehrIhre Meldung an die KV Hessen über Umsätze aus Sonderverträgen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012
KV Hessen Postfach 15 02 04 60062 Frankfurt/Main «LANR» PERSÖNLICH «name_1» «name_2» «NAME_3» «NAME_4» «name_5» «name_6» «strasse» «plz» «ort» Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Postfach 15 02 04 60062
Mehrzwischen der AOK Sachsen-Anhalt, der IKK gesund plus, der Knappschaft, Regionaldirektion Cottbus und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
Vereinbarung über ein Informationskonzept zur inhaltlichen Umsetzung der 22 und 23 des Vertrages vom 01.07.2006 in der Fassung vom 01.07.2013 (im Folgenden KV-Vertrag genannt) der strukturierten Behandlungsprogramme
Mehr