Handreichung zur BELL Für Schüler und Betreuer. Stand: April 2011

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1 Handreichung zur BELL Für Schüler und Betreuer Stand: April 2011 Inhaltsverzeichnis: 1. Was ist eine Besondere Lernleistung? 2. Ziele der Besonderen Lernleistung (BELL) 3. Themenfindung 4. Nutzung der Kartei Eltern für BELL und Praktika 5. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen 6. Anforderungen an die schriftliche Arbeit 7. Bewertung der schriftlichen Arbeit und des Kolloquiums 8. Zeitlicher Ablaufplan erarbeitet von: Sandra Tiebel (BELL- Koordinatorin des BIP Kreativitätsgymnasiums) Kontakt / weitere Informationen: SandraTiebel@web.de, bell@probip.de,

2 1. Was ist eine Besondere Lernleistung? 1. ein umfassender Beitrag in einem vom Freistaat Sachsen geförderten Leistungswettbewerb, einem vergleichbaren Bundeswettbewerb oder einem internationalen Leistungswettbewerb, 2. eine umfangreiche Jahresarbeit mit wissenschaftspropädeutischen Schwerpunkten, 3. die Aufarbeitung eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes oder Praktikums (aus: Der Weg zum Abitur, Informationen zur Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien, S.16) 2. Ziele der Besonderen Lernleistung (BELL) Beitrag zur Erhöhung der Studierfähigkeit schafft Klarheit über eigenes Arbeitsverhalten sowie über Breite und Tiefe eigener Interessen Verbesserung von Studien- und Berufsvoraussetzungen Entwicklung kooperativer Fähigkeiten 3. Themenfindung Themenfelder forschendes Lernen, künstlerische Tätigkeit, demokratisch-soziales Lernen Die Themen können sich ergeben aus dem Profilunterricht, der Begabtenförderung, Projekten, Exkursionen, persönlichen Interessen, Arbeitsgemeinschaften, Praktika oder Hobbys. 4. Nutzung der Kartei Eltern für BELL und Praktika Der Schüler kann im Sekretariat des Gymnasiums in die Kartei Eltern für BELL und Praktika Einsicht nehmen. Möchte der Kontakt zu einem oder mehreren der angegebenen potentiellen externen Betreuer aufnehmen, notiert er sich selbstständig die Kontaktdaten und wendet sich direkt an den angegebenen Ansprechpartner, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem ihn betreuenden Lehrer. Die Nutzung der Kartei darf die Eigeninitiative des Schülers nicht ersetzen, sondern muss seine Zielstrebigkeit, einen seinen Interessen und Fähigkeiten entsprechenden externen BELL-Betreuer zu finden, unterstützen. Die konkrete Themenfindung erfolgt immer gemeinsam mit dem externen Betreuer und dem betreuenden Lehrer.

3 5. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen 1. Entsprechend der Konzeption des BIP Kreativitätsgymnasiums fertigen alle Schüler der Klasse 11/12 eine BELL an, die ins Abitur eingebracht wird. 2. Der Inhalt der BeLL darf vorher noch nicht benotet worden sein. 3. Die Bewertung der Besonderen Lernleistung wird an Stelle des mündlichen Prüfungsfaches P5 in die Gesamtqualifikation eingebracht. Dadurch entfällt für die Schüler unseres Gymnasiums die 5. Abiturprüfung. 4. Durch die Einbringung der BELL kann für den Schüler die Belegungspflicht eines Grundkursfaches in der Klasse 12 (Geographie/ Gemeinschaftskunde) entfallen. 5. Der Schüler wird von einem geeigneten Fachlehrer und von einem externen Kooperationspartner ( BeLL-Betreuer ) betreut. Von Seiten der Schule besteht gegenüber den Schülern Beratungs- und Betreuungspflicht. 6. Die Arbeit muss im Dezember des 12. Schuljahres abgegeben werden. 7. Das Kolloquium zur Verteidigung der Arbeit findet zeitnah zu den Abiturprüfungen statt (Frühjahr Klasse 12). 8. Im Stundenplan der Klasse 11 werden Freiräume für die Arbeit an der BELL geschaffen. 6. Anforderungen an die schriftliche Arbeit Grundsätzlich muss die BeLL den Anforderungen einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen. Die Resultate müssen in Form einer Dokumentation festgehalten werden, deren Umfang mindestens 15 Seiten beträgt. Die Dokumentation enthält z.b. in der Einleitung: die Erläuterung und Abgrenzung des (möglichst originellen) Themas, die Begründung seiner Relevanz; im Hauptteil: den Nachweis der Verwendung angemessener Methoden, das geeignete Fixieren und die übersichtliche Darstellung der Ergebnisse sowie ggf. deren kritische Diskussion, eine kritische Methodenreflexion; im Schlussteil: die Darstellung möglicher Konsequenzen, Querverbindungen, Anwendungen und Auswirkungen. (aus: Der Weg zum Abitur, Informationen zur Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien, S.16) Außerdem ist der Dokumentation hinzuzufügen: ein Quellenverzeichnis eine Eigenständigkeitserklärung ein Anhang.

4 7. Bewertung der schriftlichen Arbeit und des Kolloquiums Die schriftliche Dokumentation wird vom betreuenden Lehrer bewertet. Für die Einbringung ins Abitur ist eine Zweitkorrektur durch einen anderen Lehrer notwendig. Die externen Betreuer können als Gutachter dabei herangezogen werden. Bewertungsgrundlagen für die schriftliche Dokumentation sind: Wert und Umfang der Argumente; Konzentration auf das Wesentliche, Komprimiertheit; Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung; Benennen der Gültigkeitsbedingungen der Ergebnisse; Reflexion der Methoden und Lösungen insbesondere bei mehreren möglichen Varianten; Originalität; Kreativität; Selbstständigkeit und Problemorientierung; Qualität und Umfang der Recherchen; exakte Dokumentation des Arbeitsprozesses; Nachweis der Arbeitskontakte und Kooperationspartner. (aus: Der Weg zum Abitur, Informationen zur Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien, S.17) Bewertung des Kolloquiums: Eine Prüfungskommission des Gymnasiums bewertet das Kolloquium. Mitglied ist in jedem Falle der betreuende Fachlehrer. Die externen Fachleute können dabei beraten. Die Dauer des Kolloquiums ist auf 30 Minuten bei Einzelleistungen und auf Minuten pro Teilnehmer bei Gruppenleistungen festgelegt. Gesamtbewertung der BELL: Die Gewichtung der mündlichen Leistung im Kolloquium zur schriftlichen Arbeit beträgt 1:2. Die Gesamtpunktzahl wird mit vierfacher Wertung in das Abitur eingebracht. Enthält die Arbeit eine fachpraktische Komponente, so gilt folgende Gewichtung: fachpraktische Komponente, schriftliche Arbeit und Kolloquium 1:1:1.

5 8. Zeitlicher Ablaufplan 1. Themenfindung Zeitraum: Ab Beginn Klasse 11 bis zu den Herbstferien Klasse 11 Themenfindung Alle Schüler der Jahrgangsstufe 11 beginnen die Arbeit an einer BELL. Die Schule übernimmt die Beratungs- und Betreuungspflicht. erste Fixierung von Arbeitsthemen für die BELL (Themen erfahren ihre Präzisierung durch den Arbeitsprozess) Absprachen mit dem betreuenden Fachlehrer (Hinweis: Ein Fachlehrer sollte sich für die Betreuung von höchstens zwei Arbeiten bereit erklären.) Zuordnung der exterenen BELL-Betreuer (Praxispartner) 2. Arbeit an der BELL 1. Phase : Zeitraum: bis nach den Herbstferien Klasse 11 erste Ansätze Arbeitsthema, Gliederung, These wissenschaftspropädeutische Einführung I (durch Referenten in der Schule) 2. Phase: Zeitraum: bis nach den Winterferien Klasse 11 Vorlage des Zwischenstandes der Arbeitsergebnisse beim betreuenden Fachlehrer wissenschaftspropädeutische Einführung II (durch Referenten in der Schule) 3. Phase: Zeitraum: bis zu den Sommerferien Klasse 11 Präsentation der (Zwischen-)Ergebnisse vor Publikum während der Projektwoche (20-minütiger Vortrag mit anschließender Beantwortung der Fragen des Publikums; ohne Leistungsbewertung!) 4. Phase: Zeitraum: bis zu den Weihnachtsferien Klasse 12 Fertigstellung und Abgabe der Arbeit 3. Verteidigung der Arbeit Zeitraum: Frühjahr Klasse 12 Die Bewertung der BELL erfolgt dann entsprechend der Vorgaben (SOGY). Im Rahmen der Abiturprüfungen 2010 hat der Schüler seine Arbeit in einem Kolloquium zu verteidigen.

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