Loszusammenstellung Brennholzverkauf Herrenberg/Gültstein Dienstag, 21. Februar 2017, Uhr, TV Gaststätte Gültstein
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1 Stadtkämmerei Aktenzeichen: Miriam Kopp Tel Fax -336 Mail: Datum: Loszusammenstellung Brennholzverkauf Herrenberg/Gültstein Dienstag, 21. Februar 2017, Uhr, TV Gaststätte Gültstein Brennholz lang Distr. I Stadtwald Los Nr. HL-Nr. Holzart Masse (fm) Lagerort Anschlags- Preis in uro Buche 6,25 Rosshauweg 356, Buche 4,46 Rosshauweg 254, Buche 3,79 Rosshauweg 216, Buche 4,69 Dürre Planie 267, Buche 5,40 Dürre Planie 308, Buche 4,65 Dürre Planie 265, Buche 4,76 Dürre Planie 271, Buche 4,83 Dürre Planie 275,00 Birke 1, Eiche 0,75 2,08 Dürre Planie 114, Buche 2,80 Dürre Planie 160, Buche 3,83 Dürre Planie 218, Buche 3,33 Dürre Planie 190,00 Stadtverwaltung Herrenberg Postfach 1251, Herrenberg Tel Fax -333 Mail stadt@herrenberg.de Sprechzeiten Mo Mi 08:30 12:00 Uhr Donnerstag 13:30 17:30 Uhr Freitag 08:30 12:00 Uhr Bankverbindungen Kreissparkasse Böblingen Volksbank Herrenberg-Rottenburg Baden-Württembergische Bank BLZ BLZ BLZ Kto Kto Kto
2 Buche 2,99 Dürre Planie 170, Birke 4,89 Zwölf-Buchen-Weg 269, Birke 3,79 Zwölf-Buchen-Weg 208, Buche 2,80 Zwölf-Buchen-Weg 160, Birke 4,55 Zwölf-Buchen-Weg 250, Buche 2,74 Schälwaldsträßle 156, Buche 4,25 Schälwaldsträßle 242, Buche 1,67 Schälwaldsträßle 95, Buche 5,15 Schälwaldsträßle 294, Buche 7,45 Schälwaldsträßle 425, Buche 3,35 Schälwaldsträßle 191, Buche 5,47 Schälwaldsträßle 312, Eiche 1,48 Schälwaldsträßle 81, Buche 4,35 Schälwaldsträßle 248, Buche 4,25 Schälwaldsträßle 242, Buche 4,18 Schälwaldsträßle 238, Buche 5,54 Schälwaldsträßle 316, Buche 2,36 Schälwaldsträßle 135, Buche 7,69 Schälwaldsträßle 438, Buche 11,07 Schälwaldsträßle 631, Buche 5,82 Schälwaldsträßle 332, Buche 8,20 Schälwaldsträßle 467, Buche 2,88 Schälwaldsträßle 164, Buche 3,24 Schälwaldsträßle 185, Buche 9,11 Schälwaldsträßle 519, Buche 3,59 Schälwaldsträßle 205,00
3 Buche 5,31 Schälwaldsträßle 303, Buche 6,95 Schälwaldsträßle 396, Buche 3,28 Schälwaldsträßle 187, Buche 1,28 Schälwaldsträßle 73, Buche 5,69 Schälwaldsträßle 324,00 Fichte 0, Kiefer 0,83 0,93 Schälwaldsträßle 33, Buche 4,09 Schälwaldsträßle 233, Buche 4,35 Schälwaldsträßle 248, Buche 8,20 Schälwaldsträßle 467, Buche 7,40 Schälwaldsträßle 422, Buche 2,19 Schälwaldsträßle 125, Buche 3,96 Schälwaldsträßle 226, Buche 7,12 Schälwaldsträßle 406, Buche 3,81 Schälwaldsträßle 217, Buche 5,95 Schälwaldsträßle 339, Buche 3,69 Schälwaldsträßle 210, Buche 6,20 Schälwaldsträßle 353, Eiche 1,58 Schälwaldsträßle 87, Buche 1,23 Schälwaldsträßle 70, Buche 2,67 Schälwaldsträßle 152, Buche 9,67 Stelzweg 551, Buche 10,40 Stelzweg 593, Buche 4,12 Stelzweg 235, Buche 5,04 Stelzweg 287, Eiche 1,22 Stelzweg 67, Buche 6,35 Stelzweg 362,00
4 Buche 3,18 Stelzweg 181, Buche 5,69 Stelzweg 324, Buche 4,73 Stelzweg 270, Buche 7,19 Stelzweg 410, Buche 6,33 Stelzweg 361, Buche 6,68 Stelzweg 381,00
5 - 5 - Merkblatt für die Brennholz-Aufarbeitung im Stadtwald Herrenberg Regeln für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von Brennholz Allgemeine Information Der Stadtwald Herrenberg ist zertifiziert. Das Zertifikat steht für eine nachhaltige und umweltgerechte Waldwirtschaft. Die Einhaltung der festgelegten Standards ist für die Forstbetriebe von elementarer Bedeutung. Arbeitssicherheit, Unfallverhütung Für Motorsägenführer ist der Nachweis eines Motorsägenlehrgangs verpflichtend. Außerdem ist Personen unter 18 Jahren die Arbeit mit der Motorsäge untersagt. Für Ihre eigene Sicherheit und Gesundheit ist bei der Arbeit mit der Motorsäge die persönliche Schutzausrüstung (Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe) zu tragen. Alleinarbeit ist verboten. Maschinen- und Geräteeinsatz Für die Motorsäge darf nur biologisches Kettenöl (blauer Engel) verwendet werden. Die Verwendung von Sonderkraftstoff wird empfohlen. Der Einsatz von Seilwinden ist nur nach Absprache mit dem Revierleiter möglich. Das Ziehen mit Ketten oder festen Seilen ist verboten. Fahren im Wald Das Fahren ist nur werktags auf Fahrwegen (max. 30 km/h), befestigten Maschinenwegen und markierten Rückegassen gestattet. Bei feuchter Witterung ist das Befahren der Rückegassen nicht erlaubt. Die Befahrung der Bestandesfläche ist nicht zulässig. Sofern der Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen außerhalb der Rückegassen fahren, verpflichtet sich der Käufer des Flächenloses zu einer Vertragsstrafe von 50,00 Euro. Für die am Waldbestand oder am Waldboden verursachten Schäden behält sich der Waldeigentümer weitergehende Schadensersatzansprüche vor. Holzaufarbeitung Sämtliches liegende Holz auf dem aktuellen Einschlag (auch Nadelholz) darf aufgearbeitet werden. Wege, Gräben und Böschungen sind frei zu räumen. Durch die Aufarbeitung darf der Waldweg für Langholzfahrzeuge oder andere Brennholzkäufer nicht blockiert werden oder muss ggf. umgehend freigemacht werden. Stehende Bäume oder Baumteile dürfen nicht umgesägt werden, auch wenn sie dürr sind. Der Anspruchzeitraum für die Aufarbeitung des Brennholzes erlischt am 30. April Abweichungen werden beim Verkauf bekannt gegeben. In der Zeit von Mai bis August ist die Holzaufarbeitung aus Naturschutzgründen einzustellen. Sonnund Feiertags ist weder die Aufarbeitung noch das Holen des Holzes erlaubt! Holzlagerung Das Holz darf ohne Rücksprache mit dem Revierleiter nicht über den Aufarbeitungszeitpunkt hinaus im Wald gelagert werden. Um die Holzabfuhr und die Wegeunterhaltung nicht zu beeinträchtigen ist ein Abstand von einem Meter zum Weg einzuhalten. Gräben und Rückegassen sind freizuhalten. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden. Eine Abdeckung des Holzes ist nicht zulässig und wird vom Forstbetrieb gegen Kostenersatz entfernt. Haftung Für Schäden gegenüber Dritten haftet der Brennholzkäufer; für Eigenschäden besteht kein Versicherungsschutz durch den Forstbetrieb. Verkaufsbestimmungen Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen für Holzverkäufe aus dem Staatswald des Landes. Darüber hinaus ist dieses Merkblatt Bestandteil des Kaufvertrags. Mit dem Erwerb des Brennholz- Polters oder Flächenloses wird das Recht zur Aufarbeitung erworben. Verstöße gegen diese Aufarbeitungsregeln führen zum Verlust ohne Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises. Außerdem ist ein zukünftiger Ausschluss aus dem Holzverkauf möglich. Die Weitergabe von Brennholz an Dritte bedarf der vorherigen Absprache mit dem Revierleiter. Sonstige Hinweise Bei der Aufarbeitung von Eichenholz ist es möglich, dass sich Gespinste des Eichen-Prozessionsspinners auf der Rinde befinden. Die darin enthaltenen Brennhaare der Raupen können allergische Reaktionen auslösen. Bitte beachten Sie dies bei der Aufarbeitung von Eichenholz und vermeiden Sie Berührungen mit den Gespinsten.
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