Stadt Gladbeck. Anschlussbedingung. Feuerwehr- Gebäudefunkanlagen. Stadt Gladbeck

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1 Stadt Gladbeck Anschlussbedingung Feuerwehr- Gebäudefunkanlagen Stadt Gladbeck Stand: Stadt Gladbeck, Stadtamt 32/3 Feuerwehr, Wilhelmstr. 60, Gladbeck Tel.: / Fax.: / Seite 1 von 9

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Seite: 3 2. Anforderungen Seite: Allgemeine Anforderungen Seite: Bauliche Anforderungen Seite: Feuerwehrtaktische Anforderungen Seite: Einschaltmöglichkeiten Einschaltstellen Seite: Außenversorgung (Feuerwehranfahrtsbereich) Seite: Technische Anforderungen Seite: 6 3. Wartung / Störungsbeseitigung Seite: 7 4. Abnahme durch die Feuerwehr Seite: 8 5. Sonstige Bedingungen Seite: 8 6. Adressen / Ansprechpartner Seite: 9 Seite 2 von 9

3 1.0 Einleitung Diese technische Richtlinie für die Feuerwehr der Stadt Gladbeck beschreibt die Anforderung, die an eine Gebäudefunkanlage gestellt werden. Sie gilt für Neuanlagen, Erweiterungen sowie für Anpassungen an bestehenden Anlagen. Eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ( FGA ) ist eine stationäre funktechnische Einrichtung zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr der Handsprechfunkgeräte innerhalb des gesamten Gebäudes / Gebäudekomplexes sowie von außen nach innen und umgekehrt ermöglicht. Sowohl aufgrund geänderter baurechtlicher Vorgaben, dem verstärkten Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (z.b. Metall - konstruktionen, Stahlbeton, metallbedampften Glasscheiben u.ä.) als auch veränderter Bauweisen (z.b. mehrere Tiefgeschosse, innenliegende Treppenräume usw.) wird der Funkverkehr der Feuerwehr im Einsatzfall stark eingeschränkt. Zur Durchführung einer effektiven Menschenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung sowie zur Sicherheit der Einsatzkräfte (z.b. Übertragung von Notsignalen u.ä.) ist durch geeignete technische Mittel ( Feuerwehr - Gebäudefunkanlagen) eine ausreichende Funkversorgung zu gewährleisten. Aufbauend auf die Musterbauordnung (MBO) Fassung November 2002 ( 3(1), 14 und 51 (7)) wurden entsprechende Festlegungen in den Bauordnungen und bauaufsichtlich eingeführten Richtlinien, z.b. Musterrichtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau, Ziffer (MIndBauRL), der einzelnen Bundesländer verankert, welche die Forderung einer Gebäudefunkanlage rechtfertigen. 2. Anforderungen Die Planung und Ausführung der Gebäudefunkanlage ist mit der Feuerwehr Gladbeck abzustimmen. 2.1 Allgemeine Anforderungen Die ortsfesten Sende- / Empfangsanlagen ( S/E-Anlagen ) sind so auszulegen, dass alle Gebäude / Gebäudekomplexe ohne Beeinträchtigung über die Feuerwehr Gebäudefunkanlage funktechnisch versorgt sind. Eine Teilversorgung von Gebäuden /Gebäudekomplexen ist nicht zulässig. Seite 3 von 9

4 Bei Verwendung mehrerer Sende- und Empfangsanlagen je Funkkanal ist das Gesamtsystem in Gleichwellenfunktechnik, kompatibel mit möglicherweise anderen vorhandenen Funkanlagen zu betreiben. Die Funkanlagen müssen mit möglicherweise anderen vorhandenen Funkanlagen abgeglichen werden. Die Feuerwehr verwendet Funkgeräte mit einer Sendeleistung von ca. 1 Watt und einer Empfängerempfindlichkeit von 1μ Volt. Bei der Funkanlagenplanung ist in der Regel der gleichzeitige Betrieb von mindestens drei, in der Regel vier Funkkanälen vorzusehen. Abweichungen hiervon bedürfen der Zustimmung der Feuerwehr Gladbeck. Es ist statthaft, dass die Antennenanlage in den Gebäuden von Dritten (z.b. Haustechnik usw.) durch Einkopplung einer eigenständigen Betriebsfunktechnik mitgenutzt wird. Die Betriebsfunk S/E-Technik ist getrennt von der BOS- Technik vorzuhalten. Eine Beeinträchtigung der Gebäudefunktechnik für die Feuerwehr ist durch Dritte auszuschließen. Die funktechnische Detailplanung (Versorgungskonzept) ist rechtzeitig (4 Wochen) vor der baulichen Ausführung der Feuerwehr Gladbeck, Abt.37/6 - Einsatz und Organisation, vorzulegen. Diese sollte beinhalteten: - Funkfeldprognose-, alternativ eine Funkfeldstärkemessung - Datenblätter der angebotenen Technik - BOS- Zulassung - EMV- Konformitätszulassung - Blockschaltbild der Funkanlage - Lageplan bzw. Gebäudegrundriss mit Darstellung der aktiven Komponenten Der Bauherr bzw. der Eigentümer der baulichen Anlage ist verpflichtet, die Anlage ständig funktionsfähig zu halten. Notwendige technische Änderungen gehen zu Lasten des Bauherren bzw. Eigentümer. Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist durch den Bauherren bzw. Eigentümer der baulichen Anlage der Feuerwehr kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Seite 4 von 9

5 Wird durch die Funkfeldprognose sichergestellt, dass mit einer Relaisstelle das gesamte Gebäude abgedeckt wird entfällt die Anforderung nach TR BOS Teil C (Gleichwellenfunktechnik). Die erforderlichen Anträge und Systemzulassungen sind vom Betreiber zu stellen. 2.2 Bauliche Anforderungen. Die Unterbringung der aktiven funktechnischen Einrichtungen muss in eigenen Räumen erfolgen, die feuerbeständige Decken und Wände und mindestens feuerhemmende Türen haben. In diesen Räumen können weitere sicherheitstechnische Einrichtungen untergebracht werden. Besteht auf Grund von Einbauten weiterer technischen Anlagen in diesen Räumen die Gefahr, das durch Defekte an diesen Anlagen das Umfeld der Gebäudefunkschaltschränke thermisch beaufschlagt werden kann (Brand), so ist der gesamte Gebäudefunkschaltschrank einschließlich der in diesem Bereich vorhandenen Steuerleitung und Antennenkabel, die zur Gebäudefunkanlage führen, feuerbeständig (F90) zu verkleiden. Ist eine Brandmeldeanlage (BMA) im Objekt vorhanden ist, sind die Räume durch die BMA zu überwachen. Besteht die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage aus mehreren S/E-Anlagen und sind diese räumlich getrennt untergebracht, kann von den oben genannten baulichen Anforderungen abgesehen werden. Räume, in denen sich funktechnische Anlagen befinden, sollten nicht gesprinklert sein. 2.3 Feuerwehrtaktische Anforderungen. Zur Sicherstellung des Einsatzstellenfunkverkehrs zwischen dem Inneren und Äußeren des Gebäudes ist eine weitgehend unterbrechungsfreie Funkverbindung erforderlich. Der Betriebszustand der Anlage ist für jede Einzelfrequenz optisch eindeutig zu signalisieren Einschaltmöglichkeiten Einschaltstellen Die Aktivierung der Gebäudefunkanlage hat über das Feuerwehr- Gebäudefunk-Bedienfeld (FGB) nach DIN E und zusätzlich automatisch durch die Brandmeldezentrale zu erfolgen. Durch Betätigung des Bedienelements ist die Relaisstellenfunktion durch eine grüne Leuchtdiode (LED) am Feuerwehr-Gebäudefunk-Bedienteil zu signalisieren. Seite 5 von 9

6 Das Ausschalten der Gebäudefunkanlage erfolgt automatisch durch Zurücksetzen der BMZ über das FBF oder manuell über das Feuerwehr- Gebäudefunk-Bedienfeld. Das FGB befindet sich im Regelfall im Bereich der Anfahrstelle der Feuerwehr bzw. bei der Brandmelderzentrale. Der Einbau des Schließzylinders in das FGB erfolgt durch die Feuerwehr Gladbeck nach erfolgreich durchgeführter Abnahme. Die hierfür entstehenden Kosten werden dem Bauherren bzw. Eigentümer in Rechung gestellt Außenversorgung (Feuerwehranfahrtsbereich) Im Bereich der Aufstellflächen für die Feuerwehr (Feuerwehrbewegungsfläche) ist die Funkversorgung so zu dimensionieren, dass Funksprechen nur im Nahbereich des Gebäudes (mindestens jedoch 100 Meter) möglich ist. Durch Feldstärkemessung ist sicherzustellen, dass benachbarte Funkanlagen nicht oder nur geringst möglich beeinträchtigt werden. 2.4 Technische Anforderungen Die gesamte HF-Infrastruktur (Schlitzbandkabel, Antennen, Koppler, ect.) ist passend für das künftige Bundeseinheitliche Digitalfunknetz der BOS zu errichten. Die 70cm-Frequenzen MHz müssen störungsfrei übertragbar sein. Zusätzlich ist im Funkschrank der analogen Gebäudefunkanlage ein Tetra-DMO-Repeater zu installieren. Die Aktivierung des Repeaters erfolgt manuell über ein zusätzliches Feuerwehr-Gebäudefunk- Bedienfeld, welches in unmittelbarer Nähe der anderen Bedienfelder zu montieren ist. Der digitale DMO-Repeater wird, wie oben beschrieben, über ein zusätzliches FBF manuell ein/ausgeschaltet. Der Bauherr bzw. Eigentümer ist verpflichtet, die Gebäudefunkanlage entsprechend dem jeweils aktuellen Stand der Technik und von der Feuerwehr verwendeten Funksystem zu betreiben und gegeben falls nachzurüsten. Die Stromversorgung der funktechnischen Einrichtung ist unterbrechungsfrei auszulegen. Die Pufferung ist über eine Batterieanlage mit Ladegerät sicherzustellen. Die Überbrückungszeit ist für 72 Stunden zu berechnen (Lastverteilung: 60 % Bereitschaft, 20 % Senden, 20 % Empfangen). Der Batteriebetrieb (Netzausfall) ist an einer ständig besetzten Stelle optisch zu signalisieren. Die Sicherheitsstandards der VDE 0833 sind sinngemäß zu beachten. Seite 6 von 9

7 Die Verlegung von Leckkabeln bzw. Schlitzbandkabeln hat in Schleifenform zu erfolgen, um im Unterbrechungsfall, z.b. durch Brandeinwirkung oder mechanische Einwirkung, genügend Feldstärke vor Ort sicherzustellen. Alternativ ist eine zweiseitige Einspeisung zulässig. Die A- und B-Leitung einer Schleife bzw. der beiden getrennten Einspeiseleitungen dürfen außerhalb des Anlagenraumes nicht in gemeinsamen Räumen verlaufen. Werden Antennen als Alternative zu Leck- und / oder Schlitzbandkabeln bzw. Kombinationen aus beiden Systemen verwendet, so sind diese gegen Brandeinwirkung oder mechanische Zerstörung zu schützen. Wird mehr als eine Antenne verwendet, so sind die Antennenkabel ebenfalls in Form von Schleifen bzw. durch getrennte Einspeiseleitungen, die nicht in einem gemeinsamen Raum verlaufen, zu verlegen. Eine einzelne Antenne, die in Form eines Stiches angeschlossen ist, wird nur bei kurzer Leitungslänge (< 20 Meter) und gesicherter Kabelführung (Funktionserhaltungsklasse E 90 nach DIN 4102, Teil 12) in besonderen Fällen gestattet. Abweichungen von dem Schleifenkonzept bzw. der zweiseitigen Einspeisung sind nur dann zulässig, wenn das System redundant ausgelegt ist. Dies ist der Fall, wenn zwei oder mehr getrennte Systeme so installiert sind, dass bei Ausfall eines Systems durch Kabelbruch o.ä. das andere die Funktion in dem unterversorgten Bereich voll abdecken kann. 3. Wartung / Störungsmeldung u. Beseitigung Die Feuerwehr Gladbeck verlangt bei Abnahme der Gebäudefunkanlage den Nachweis, dass Störmeldungen zu einer ständig besetzten Stelle weitergeleitet werden. Neben den Störmeldungen nach Ziffer 2.4 Absatz 2 ist eine Störung der S/E-Anlage, wenn diese es ermöglicht, ebenfalls an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Diese hat die vom Betreiber der Gebäudefunkanlage benannten zuständigen Stellen (z.b. die Wartungsfirma) zwecks Störungsbeseitigung umgehend zu verständigen. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer zertifizierten Fachfirma abzuschließen. Seite 7 von 9

8 4. Abnahme durch die Feuerwehr Vor Inbetriebnahme der Gebäudefunkanlage muss eine Abnahme durch die Feuerwehr Gladbeck erfolgen. Der Termin für die Abnahme ist der Feuerwehr Gladbeck, Abt. 37/6 Einsatz und Organisation, mit einem Vorlauf von 14 Tagen mitzuteilen. Bei der Abnahme müssen der Antragsteller und der Errichter der Gebäudefunkanlage (oder jeweils ein zeichnungs- und weisungsbefugter Vertreter) anwesend sein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen der Feuerwehr übergeben werden: durch den Errichter der Gebäudefunkanlage: Die Bescheinigung eines staatlich anerkannten Sachverständigen, dass die Gebäudefunkanlage nach den jeweils gültigen Regelwerken von entsprechend zertifizierten Fachleuten installiert wurde. Es wird vorausgesetzt und unterstellt, dass die Gebäudefunkanlage den zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen technischen Regelwerken entspricht. durch den Bauherrn bzw. Eigentümer der Gebäudefunkanlage: Der Nachweis der Wartung (z.b. Kopie des Wartungsvertrages) sowie der Nachweis zur Weiterleitung von Störmeldungen der FGA an eine ständig besetzte Stelle. Die Abnahme erfolgt stichpunktartig in Form einer Funktionsprobe und ist keine Bestätigung der fachgerechten Installation der Gebäudefunkanlage entsprechend den einschlägigen Normen und Richtlinien. Bei schweren Mängeln wird die Feuerwehr die zuständige Bauordnungsbehörde hierüber in Kenntnis setzen. 6. Sonstige Bedingungen Die Feuerwehr Gladbeck behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Bedingungen dies erfordern. Seite 8 von 9

9 7. Adressen Feuerwehr Gladbeck, Wilhelmstr. 60, Gladbeck Tel.: 02043/ Für Fragen zur Errichtung, Planung und Abnahme der FGA: Abteilung: 37/6 Einsatz-Organisation Herr Siemes Tel.: 02043/ 99 ( ) Fax: 02043/ Für Fragen zum vorbeugenden Brandschutz: Abteilung: 37/2 Vorbeugender Brandschutz Herr Heisterkamp Tel.:02043/ 99 ( ) Fax: 02043/ Seite 9 von 9

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen

Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen Fachbereich Feuerwehr Feuerwache 1 Sodinger Straße 9 44623 Herne Herr Scheer Telefon: 0 23 23 / 16 52 25 E-mail: winfried.scheer@herne.de Frau Kläne Telefon: 0 23 23 / 16 52 81 E-mail: sylvia.klaene@herne.de

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