Stadt Witten Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Richtlinie für Feuerwehr Gebäudefunkanlagen
|
|
- Meike Erna Krüger
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Richtlinie für Feuerwehr Gebäudefunkanlagen Stadt Witten Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Telefon: / Dortmunder Straße Witten Stand:
2 Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung Seite 3 2. Allgemeine Anforderungen an Gebäudefunkanlagen Seite 3 3. Funktechnische Forderungen Seite 4 4. Technische Anforderungen Seite 4 5. Antenneneinrichtung im Gebäude Seite 5 6. Außenantennen Seite 6 7. Unabhängige Stromversorgung Seite 6 8. Einschaltmöglichkeit und Bedienstelle Seite 7 9. Unterbringung Seite Regularien Seite Inkrafttreten Seite 10 2
3 1. Einleitung Diese Richtlinie regelt die Einrichtung und den Betrieb von Gebäudefunkanlagen für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) im Bereich der Feuerwehr Witten. Sie ist gültig für Neuanlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen. 2. Allgemeine Anforderungen an Gebäudefunkanlagen Gebäudefunkanlagen sind, soweit im Folgenden nichts anderes aufgeführt ist, nach den jeweils gültigen Vorschriften zu errichten. Die Gesamtkonzeption der Gebäudefunkanlage, sowie jede nachträgliche Änderung oder Abweichung von den vorgenannten Vorschriften, ist vor der Ausführung mit der Feuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, abzustimmen. Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten: - Technische Richtlinien der BOS (TR BOS) - DIN / VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen - DIN / VDE 0800 Installation von Kommunikationsverkabelung - DIN / VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - DIN 4066 Hinweisschilder für die Feuerwehr - DIN Feuerwehr Gebäudefunkbedienfeld 3
4 3. Funktechnische Forderungen In allen brandschutztechnischen Bereichen der Gebäudeabschnitte, in denen ein direkter Funkverkehr im 2 m-wellenbereich bei 1 Watt Sendeleistung mit einer im Anfahrtsbereich befindlichen Außenstation nicht möglich ist, ist eine funktechnische Anlage vorzusehen. Der Funkverkehr der Feuerwehr ist innerhalb des Gebäudes zu gewährleisten, sowie von außen nach innen und umgekehrt (Anfahrtsbereich) zu ermöglichen. Werden Bereiche oder Räume eines Objekts nicht vollständig von einer Gebäudefunkanlage erfasst, ist eine Abklärung im Einzelfall mit der Feuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, erforderlich. Bei der Versorgung mehrerer Gebäude über ein gemeinsames Gebäudefunksystem, ist die ortsfeste Sende- und Empfangsanlage redundant auszulegen. Hierbei ist die Anlage in Gleichwellenfunktechnik auszuführen. Die ortsfesten Sende- und Empfangsfunkanlagen sind so auszulegen, dass alle zu versorgenden Gebäude ohne Beeinträchtigung funktechnisch erreichbar sind. 4. Technische Anforderungen Die Sende- und Empfangsanlagen müssen alle Kanäle im BOS 2m Band in jeder Bandlage zur Verfügung stellen können. Die Gebäudefunkanlage ist so auszulegen, dass ein gleichzeitiger Betrieb auf zwei Funkkanälen in der Betriebsart bedingtes Gegensprechen, Simplex Duplex) möglich ist. Hierbei ist die Freischaltung folgender Kanäle für die Feuerwehr Witten vorzusehen: Kanal 20 bgu 167,940 MHz Unterband 172,540 MHz Oberband Kanal 56 bgu 168,660 MHz Unterband 173,260 MHz Oberband Baulich zusammenhängende Objekte oder Gewerke sind aus Gründen der Systemsicherheit nur von einem Systemanbieter zu errichten. Vorhandene Anlagen sind Herstellergleich zu erweitern. 4
5 5. Antenneneinrichtung im Gebäude Die gesamte Gebäudefunkanlage ist wegen möglicher Beschädigungen im Brandfall so auszuführen, dass ein Einzelschaden nicht zum Totalausfall der Anlage oder ganzer Versorgungsbereiche führen kann. Bei Verwendung von Leck- und/ oder Schlitzbandkabeln innerhalb des Objektes sind diese grundsätzlich als Schleife auszubilden, um im Unterbrechungsfall, z.b. durch Brand- oder mechanische Einwirkung, einen Funktionserhalt der Antennenanlage sicherzustellen. Die A- und B- Seite einer Schleife bzw. der beiden getrennten Einspeiseleitungen sollen nicht in einem gemeinsamen Raum verlaufen. Die Montage der Leck- und/ oder Schlitzbandkabel hat auf Abstandshaltern zu erfolgen. Hierbei sind die jeweils gültigen Herstellervorgaben zu beachten, um eine ausreichende HF Abstrahlung zu erreichen. Glasfaserkabel mit aktiven Systemkomponenten (A/D- und D/A- Wandler, Verstärker) sind redundant auszuführen und zu schützen. Die Antennen und Schlitzbandkabel sind in den allgemein zugänglichen Bereichen gegen mechanische Beschädigung (Vandalismus) zu schützen. Einzelne Antennen, die an Leitungsstiche (max. 20 m) angeschlossen werden, sind gegen mechanische Beschädigung und Zerstörung durch Brandeinwirkung zu schützen. Die verwendeten Leck- / Schlitzbandkabel müssen eine Bandbreite von 160 MHz bis 450 MHz abdecken, um die Anlage für zukünftig zu erwartende BOS- Funkanlagen im 70 cm Band (Digitalfunk) umrüstbar zu machen. Die Antennenanlage im Gebäude kann von Dritten (z. B. Haustechnik) durch Ankoppeln einer eigenständigen Betriebsfunktechnik oder öffentlichen Mobilfunkanlage mitbenutzt werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Betriebssicherheit der Anlage für die Feuerwehr zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Die zusätzliche Betriebsfunktechnik ist getrennt von der BOS- Technik vorzuhalten. 5
6 6. Außenantennen Im Außenbereich (ca. 50 m bis max. 100 m um das Objekt) und im Bereich der Feuerwehranfahrtsbereiche ist der Funkverkehr sicherzustellen. Bei Einsatz von Außenantennenanlagen sind diese so zu dimensionieren, dass Funksprechen nur im Nahbereich möglich wird (max. 0,1 W abgestrahlte Leistung). Die Antennenanlagen sind dann grundsätzlich im Bereich der Feuerwehrzufahrt einzurichten. Die Feuerwehranfahrtsbereiche sowie die Reichweite der Gebäudefunkanlage außerhalb des Gebäudes, werden durch die Feuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, festgelegt. Durch Feldstärkemessungen ist sicherzustellen, dass benachbarte Gleichwellenfunkanlagen möglichst nicht gestört werden. Die funktechnische Detailplanung, bei der die Feldstärkemessung zu berücksichtigen ist, ist der Feuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brandund Gefahrenschutz, vor Bauausführung vorzulegen. Die erforderlichen Systemzulassungen sind nachzuweisen. Die Anlage muss den Vorgaben der Technischen Richtlinie der Behörden- und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Relaisstellenfunkgeräte, Teil C, entsprechen. 7. Unabhängige Stromversorgung Die Stromversorgung der Gebäudefunkanlage ist unterbrechungsfrei auszulegen. Die Pufferung ist über eine Batterieanlage mit Ladegerät auszuführen. Die Überbrückungszeit ist mit 12 Stunden bei einer Belastung von 60%, 20%, 20% (Bereitschaft / Senden / Empfangen) zu berechnen. Alternativ ist die Gebäudefunkanlage an eine evtl. vorhandene Notstromversorgung des Gebäudes anzuschließen. Der Batteriebetrieb bei Netzausfall ist durch eine gelbe Leuchte (LED) mit der Beschriftung Netzausfall an der Bedienstelle zu signalisieren. Störmeldungen des Systems sind zu einer ständig besetzten Stelle zu schalten. Zusätzlich ist die Störung mit einer roten Leuchte (LED) mit der Beschriftung Störung an der Bedienstelle zu signalisieren. 6
7 8. Einschaltmöglichkeit und Bedienstelle Die Gebäudefunkanlage muss durch Auslösen einer vorhandenen Brandmeldeanlage automatisch einschalten. Beim Rücksetzen der BMA darf sich die Gebäudefunkanlage nicht wieder ausschalten. Das Ausschalten der Gebäudefunkanlage erfolgt über das Feuerwehr Gebäudefunkbedienfeld (FGB) gemäß DIN Parallel dazu muss die Möglichkeit bestehen, die Gebäudefunkanlage manuell über das Feuerwehr Gebäudefunkbedienfeld (FGB), gemäß DIN , einzuschalten. Die Schaltung erfolgt über einen Schlüsselschalter (Halbzylinder), das der Schließung der Feuerwehr Witten für Feuerwehrbedienfelder entspricht. Das Feuerwehr Gebäudefunkbedienfeld (FGB), gemäß DIN , ist in unmittelbarer Nähe des Feuerwehrbedienfeldes (FBF) der Brandmeldeanlage (BMA) vorzusehen. Das Feuerwehr Gebäudefunkbedienfeld (FGB) ist gegen unbefugten Zugriff mit einem Halbzylinder, das der Schließung der Feuerwehr Witten für Feuerwehrbedienfelder entspricht, auszustatten. Der Einbau erfolgt in Absprache mit der Feuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Alle Leitungen für die Bedieneinrichtungen, sowie die Anschaltung an die Brandmeldezentrale, sind in der Funktionserhaltungsklasse E90 nach DIN 4102 an die Funkzentralentechnik anzuschließen. Eine Anzeige am Schlüsselschalter muss über LED den Betriebszustand der Gebäudefunkanlage ausweisen: Grün: Rot: In Betrieb Außer Betrieb Die Feuerwehrschließung muss gewährleisten, dass der Schlüssel nur in der Mittelstellung abgezogen werden kann. Die Beschriftung - Feuerwehr Gebäudefunk - ist nach DIN 4066 auszuführen. Störmeldungen der Gebäudefunkanlage sind einer ständig besetzten Stelle anzuzeigen. 7
8 9. Unterbringung Die funktechnisch relevanten Einrichtungen sind in einem Raum zu installieren, der Raumabschließende feuerbeständige Wände und Decken, sowie mindestens feuerhemmende Türen aufweisen muss. Der Raum darf nicht gesprinklert werden. Sind weitere technische Einbauten und Anlagen in diesen Raum vorgesehen oder vorhanden, muss die Gebäudefunkanlage von diesen vor möglicher thermischer Brandbeaufschlagung durch feuerbeständige Verkleidungen (F-90) geschützt werden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Gebäudefunkanlage in ihrer Funktion nicht durch defekte Anlagen im gleichen Raum beeinträchtigt werden kann. Dies gilt auch für Steuerleitungen und Antennenkabel. 10. Regularien Die ortsfesten Sende- und Empfangsanlagen sind vom Bauherrn bzw. Bevollmächtigten zu beschaffen. Aufgrund der BOS Richtlinien sind sie der Feuerwehr Witten gebührenfrei zu überlassen. Die funktechnische Detailplanung ist vor der Errichtung der Feuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, vorzulegen. Datenblätter der angebotenen Technik sind beizufügen. Erforderlich ist hier das Blockschaltbild der Funkanlage im Gebäude, mit skizzierter Leitungsführung (Antenne), sowie ein detaillierter Plan (DIN A 3) über den Standort der S/E- Einrichtung und Bedienstellen mit Lage der Treppenräume und Flure, sowie die Standorte evtl. vorhandener Außenantennenanlagen am Gebäude. Die Feuerwehr Gebäudefunkanlage ist vor der Inbetriebnahme vom Betreiber durch einen Sachverständigen, gemäß Technischer Prüfverordnung (T-Prüf-VO), prüfen zu lassen. Der Feuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, ist Gelegenheit zu geben, an dieser Prüfung teilzunehmen. Eine Abnahme, in Form einer Funktionskontrolle der Gebäudefunkanlage durch die Feuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, ist erforderlich. Diese ist, entsprechend der jeweils gültigen Entgeltordnung der Stadt Witten, kostenpflichtig. Danach wird die Anlage für den Einsatzdienst frei gemeldet. 8
9 Weitere Prüfungen sind wiederkehrend, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren, durch eine sachkundige Person oder eine Fachfirma durchführen zu lassen, die über eine entsprechende Zulassung zur Prüfung von BOS Anlagen verfügt. Hierzu ist der Betreiber verpflichtet, einen entsprechenden Wartungsvertrag mit einer Fachfirma für BOS Anlagen abzuschließen. Die Wartungs- und Betriebskosten sind vom Betreiber der Anlage zu tragen. Über jede Prüfung ist ein Prüfbericht zu fertigen und mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Die Prüfberichte sind auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich beseitigen zu lassen. Der Betreiber hat mindestens 1 jedoch maximal 3 unterwiesene Personen für die Feuerwehr Gebäudefunkanlage schriftlich zu benennen. Eine der unterwiesenen Personen muss ständig, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit und an Sonn- und Feiertagen, ganzjährig binnen 30 Minuten für die Feuerwehr Witten am Objekt erreichbar sein. Spätestens bei der Schlussabnahme der Feuerwehr Gebäudefunkanlage muss/ müssen die unterwiesene (n) Person (en) schriftlich benannt worden sein. Falls keine Person benannt werden sollte, wird die Feuerwehr Witten die Inbetriebnahme der Anlage verweigern. Wird die Feuerwehr Gebäudefunkanlage infolge von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten außer Betrieb genommen, oder ist durch einen technischen Defekt nicht einsatzbereit, ist dies unverzüglich der Feuerwehr Witten, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, unter der Telefonnummer (Zentrale) mitzuteilen. Die Information muss den Umfang des Ausfalls, sowie die voraussichtliche Instandsetzungsdauer beinhalten. Die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft ist unverzüglich unter der oben genannten Rufnummer mitzuteilen. Der Betreiber des Gebäudes hat der Feuerwehr und dem Wartungsdienst jederzeit den Zugang zu der Feuerwehr Gebäudefunkanlage zu gestatten und Gelegenheit zu geben, die Anlage auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Der Betreiber des Objektes trägt die Kosten für Änderungen infolge Zuweisung anderer Frequenzen/Betriebsarten und technische Betriebsparameter, sowie die Verwendung anderer Technik (z.b. Digitalfunk), infolge von Vorgaben des Gesetzgebers. 9
10 Alle erforderlichen Genehmigungen für das Errichten und Betreiben einer Feuerwehr Gebäudefunkanlagen sind vom Betreiber oder seinem Beauftragten eigenständig einzuholen. Anträge auf Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) sind zusammen mit den technischen Daten für das Abnahmeprotokoll vorzulegen. Die Kosten hierfür sind vom Betreiber zu tragen. 11. Inkrafttreten Die Richtlinie für Feuerwehr Gebäudefunkanlagen der Stadt Witten, Amt für Feuerwehr und Rettungsdienst, tritt am 01. Juni 2008 in Kraft. 10
Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen
Musterrichtlinie für die Installation von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen 1 Grundsätzliches Gemäß 15 (1) LBauO müssen bauliche Anlagen so beschaffen sein, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und
MehrRichtlinie Feuerwehr Gelsenkirchen Grundlagen für die Planung von BOS - Feuerwehr - Gebäudefunkanlagen (GFA) im Stadtgebiet Gelsenkirchen
37 - Feuerwehr Feuerschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Zentrale Feuer- und Rettungswache Seestraße 3 45894 Gelsenkirchen Richtlinie Feuerwehr Gelsenkirchen Grundlagen für die Planung von BOS
MehrAnschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen
Fachbereich Feuerwehr Feuerwache 1 Sodinger Straße 9 44623 Herne Herr Scheer Telefon: 0 23 23 / 16 52 25 E-mail: winfried.scheer@herne.de Frau Kläne Telefon: 0 23 23 / 16 52 81 E-mail: sylvia.klaene@herne.de
MehrRichtlinien für die Errichtung und den Betrieb von BOS-Gebäudefunkanlagen der Stadt Baden-Baden
Richtlinien für die Errichtung und den Betrieb von BOS-Gebäudefunkanlagen der Stadt Baden-Baden 1.1.1 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 3 2 Funktechnische Versorgung im Gebäude 3 3 Regularien / Vereinbarungen
MehrFunktechnische Forderungen und Regularien für Gebäudefunkanlagen (Gfa) zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr Hamm
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstraße 45 Gebäudefunkanlage Stand: 06/05 - Feuerwehr- Liegenschaft: Mit Gebäudeteile: 1. Gebäudeteil: 2. Gebäudeteil: 3. Gebäudeteil: Funktechnische
MehrIntegrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien
Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien TAR ILS BA-FO zum Anschluss an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) für Brandmeldungen im ILS-Bereich Bamberg-Forchheim in Stadt Bamberg
MehrLandeshauptstadt Stuttgart Branddirektion. Richtlinien der Branddirektion Stuttgart zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen
Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion Richtlinien der Branddirektion Stuttgart zum Errichten und Betreiben von Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen Stand: November 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches
MehrS a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim
S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof
MehrBrandschutz an Windenergieanlagen
Brandschutz an Großräschen, 16. April 2013 Heinz Rudolph Dezernent Ausbildung Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Abwehrender Brandschutz an Mögliche Einsätze in/an
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrMerkblatt: Alarmierungsanlagen. Alarmierungsanlagen in Sonderbauten
Amt für Brandschutz und Rettungswesen SG Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt: Alarmierungsanlagen Alarmierungsanlagen in Sonderbauten Allgemeines Die Notwendigkeit zur Vorhaltung einer Alarmeinrichtung
MehrDie ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert?
Die ASR A1.7 Türen und Tore Was hat sich verändert? Sonja Frieß Fachausschuss Bauliche Einrichtungen Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution fabe@bghw.de 0228/5406-5871 http://fabe.bghw.de/ Konkretisierung
MehrEnergieversorgungseinrichtungen
Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 0; Fax: (0221) 77 66 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten. VdS-Richtlinien
MehrMORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH
MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte
Mehr1. Allgemeines. 1.1 Geltungsbereich. 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) 1.3 Zugang zum Objekt
1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) 1.3 Zugang zum Objekt 2. Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen 3. Brandmeldezentrale (BMZ) 4. Feuerwehrschlüsseldepot
MehrRichtlinie. für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen. im Landkreis Ravensburg
Richtlinie für Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen im Landkreis Ravensburg Herausgeber: Landratsamt Ravensburg Brand- und Katastrophenschutz Friedenstraße 6 88212 Ravensburg gemeinsam mit dem Kreisfeuerwehrverband
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
Mehr_~óéêáëåüéë=i~åçéë~ãí ÑΩê=t~ëëÉêïáêíëÅÜ~Ñí. jéêâää~íí=kêk=qkqlnr. Ersatzstromversorgung bei Abwasseranlagen
jéêâää~íí=kêk=qkqlnr pí~åçw=pmknnknvvr ~äíé=kìããéêw=qkqjq ^åëéêéåüé~êíåéêw=oéñéê~í=qp e~ìë~åëåüêáñíw qéäéñçåw qéäéñ~ñw fåíéêåéíw bjj~áäw i~ò~êéííëíê~ É=ST UMSPS=jΩåÅÜÉå EMUVF=VO=NQJMN EMUVF=VO=NQJNQ=PR
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Mehr(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal
Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)
Mehrulm Stadt Ulm Feuerwehr und Katastrophenschutz
Stadt Ulm Feuerwehr und Katastrophenschutz ulm STADT ULM FEUERWEHR UND KATASTROPHENSCHUTZ 89070 ULM Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Keplerstraße 38 89073 Ulm Sachbearbeitung Herr Hartberger Telefon
MehrTechnische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) TB-GebF
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) TB-GebF 1 Impressum Herausgeber
MehrBOS Funk. Funksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Funksystem für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BOS Funkrichtlinie Diese Richtlinie soll eine störungsfreie und sichere nicht öffentliche Funkverbindung der folgenden Bedarfsträger gewährleisten.
MehrRauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge
Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) in Parkhäusern und Einstellräumen für Motorfahrzeuge Der Erlass dieses Merkblattes erfolgt gestützt auf
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrMerkblatt. Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) nach DIN 14675. Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN 14675 F S D
Feuerwehrschlüsseldepots nach DIN 14675 Gliederung: F S D Normative Verweise 1. Allgemeines 2. Klassifizierung und Ausführungen der FSD und deren Funktionsweise 3. Anforderung an Einbau und Anschaltung
MehrIhren persönlichen Anrufbeantworter
Anleitung für Ihren persönlichen Anrufbeantworter 1.1 Zugang zum persönlichen Anrufbeantworter... 1 1.2 Der persönliche Anrufbeantworter ein- und ausschalten... 2 1.3 Nachrichten vom persönlichen Anrufbeantworter
MehrTRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0
Einbau und Bedienungsanleitung TRAVEL POWER 230 V AC, 32 A, 50 Hz (991 00 12-01) Travel Power 7.0 + 5.0 1 Allgemeine Informationen 1.1 SICHERHEITSHINWEISE Travel Power darf nicht für den Betrieb von lebenserhaltenen
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrTR-Gebäudefunk. AGBF - Bund - Technische Richtlinie für BOS-Gebäudefunkanlagen. Seite 1
Seite 1 ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland Arbeitskreis Vorbeugender Brand- u. Gefahrenschutz Der Vorsitzende Ltd. Branddirektor Dipl.-Ing. Werner Thon
MehrMarkt Markt Indersdorf
Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehr1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.
1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während
MehrS A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.
30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
MehrVdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security
VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrVfg 40/2010. 1. Frequenznutzungsparameter: Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) / Maximale Magnetische Feldstärke. Frequenzbereich in MHz 1)
Vfg 40/2010 Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Funkanwendungen mit geringer Reichweite für nicht näher spezifizierte Anwendungen; Non-specific Short Range Devices (SRD) Auf Grund des 55
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrBilderBox.com. Bilderbox.com. Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen
BilderBox.com Bilderbox.com Überprüfungsverpflichtungen und Wartung für Gasanlagen Informationsblatt der MA 36 9/2014 Allgemeines Die Wartung und Überprüfung von Gasanlagen wird in verschiedenen Gesetzten
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
MehrAQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX
AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen
AZ 130.51 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. - 36 des Feuerwehrgesetzes
MehrTechnische Anschlussbedingungen (TAB) Anschluss an das Niederspannungsnetz
der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH für den Die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) ist Betreiber eines geschlossenen Verteilnetzes auf dem Gelände des Flughafens Hannover. Jeder Anschlussnehmer
MehrStadt Würselen. Feuerwehr
Stadt Würselen Feuerwehr Vorbeugender Brandschutz Anschlussbedingungen zum Anschluss privater Brandmeldeanlagen an das Netz der Feuerwehr Würselen S t a d t W ü r s e l e n Vorbeugender Brandschutz Herr
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrWerkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
MehrBauhinweise Dampfbad Selbstbau:
Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Kaiser Wellness +43 660 68 60 599 www.dampfgenerator.at office@kaiser-wellness.at Dampfbad Selbstbau Bauhinweise - Dampfbad Selbstbau: Das eigene Dampfbad, einfach selbst
MehrDALI-16B Features ab Firmware V2.31
DALI-16B Features ab Firmware V2.31 Automatische Adressierung von DALI EVGs Mit dem ISYGLT-DALI-16B-Modul können EVGs beim Austausch gegen neue automatisch adressiert werden. Voraussetzungen: 1. 2. 3.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
Mehrbetreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2
MehrBGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die
MehrAnlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen
Anlage I Förderrichtlinie für Kindertageseinrichtungen zur Richtlinie des Kreises Plön zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 1. Gesetzliche Grundlage Gem. 25 Abs. 1 Nr.
MehrMit Sicherheit mehr Lebensqualität
Mit Sicherheit mehr Lebensqualität Service mit Sicherheit Suchen Sie eine haushaltsnahe Dienstleistung, wie zum Beispiel einen mobilen Mittagstisch, einen Einkaufsdienst, einen Fahrdienst? Oder möchten
MehrLeibniz-Rechenzentrum. Vorgaben für die Datennetzinstallationen im Zuständigkeitsbereich des Leibniz-Rechenzentrums
Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Vorgaben für die Datennetzinstallationen im Zuständigkeitsbereich des Leibniz-Rechenzentrums Stand 06.03.2013 Seite 1 von 9 Stand 06.03.2013
MehrSATZUNG DER STADT GUBEN. über die Benutzung der Stadtbibliothek
SATZUNG DER STADT GUBEN über die Benutzung der Stadtbibliothek 2 Aufgrund der 5, 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl.
MehrSatzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002
Satzung der Stadt Harsewinkel über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen vom 06.11.2002 unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 11.12.2003 2. Nachtragssatzung vom 15.11.2004
MehrHinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher
Hinweise und Anregungen zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen in ArCon + 2004 und höher 1. Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne Die Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne sind in der
MehrBedienungsanleitung Anrufbeantworter für digitale Telefone Alcatel 4039
Bedienungsanleitung Anrufbeantworter für digitale Telefone Alcatel 4039 Inhaltsverzeichnis Version 09/10 1 Einleitung 3 2 Erstaktivierung des Anrufbeantworters 5 2.1 Erläuterungen der einzelnen Schritte
MehrErlaubnisscheine bei der Instandhaltung
Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter
MehrNach der Installation des FolderShare-Satellits wird Ihr persönliches FolderShare -Konto erstellt.
FolderShare Installation & Konfiguration Installation Eine kostenlose Version von FolderShare kann unter http://www.foldershare.com/download/ heruntergeladen werden. Sollte die Installation nicht automatisch
MehrII. Daten sichern und wiederherstellen 1. Daten sichern
II. Daten sichern und wiederherstellen 1. Daten sichern Mit der Datensicherung können Ihre Schläge und die selbst erstellten Listen in einem speziellen Ordner gespeichert werden. Über die Funktion Daten
MehrBrandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds
Brandschutz Januar 011 Richtlinie für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds vom 6. Dezember 010 (Stand 1. Januar 011) Bleichemattstrasse
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrSTADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN
STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte
Mehr2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung
Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2
MehrRichtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie )
Richtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie ) - verabschiedet vom Bundesausschuss am 23.11.2013- Präambel Der AWO Bundesverband
MehrDurch diese Anleitung soll eine einheitliche Vorgehensweise bei der Vermessung und Bewertung von Golfplätzen sichergestellt werden.
Da die Länge der Spielbahnen auch unter dem Course-Rating-System (CRS) das wichtigste Bewertungskriterium für einen Golfplatz darstellt, ist die korrekte Vermessung der Spielbahnen eine unverzichtbar notwendige
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrAnforderungen an eine Gebäude-/ Tunnelfunkanlage für den Bereich der Feuerwehr Lüdenscheid Stadt Lüdenscheid Der Bürgermeister
Anforderungen an eine Gebäude-/ Tunnelfunkanlage für den Bereich der Feuerwehr Lüdenscheid Stadt Lüdenscheid Der Bürgermeister Feuerwehr und Rettungsdienst Gebäude-/Tunnelfunkanlagen Seite 1 Stand 05/2011
MehrInformationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH
Informationen über den Parallelbetrieb Ihrer Photovoltaikanlage mit dem Niederspannungs-Versorgungsnetz der Gemeindewerke Grefrath GmbH Schon in der Planungsphase Ihrer neuen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)
MehrAutomatische Wähl- und Übertragungsgeräte der Conettix Serie 2000 Die passende Lösung für jeden Übertragungsweg
Automatische Wähl- und Übertragungsgeräte der Conettix Serie 2000 Die passende Lösung für jeden Übertragungsweg 2 Mit den automatischen Wähl- und Übertragungsgeräten der Conettix Serie 2000 auf der sicheren
MehrAnschlussbedingungen. für Gebäudefunkanlagen. der Feuerwehr Essen
Der Oberbürgermeister Feuerwehr Eiserne Hand 45 Anschlussbedingungen für Gebäudefunkanlagen der Feuerwehr Essen 1. Rechtsgrundlagen 2. Begriffsbestimmung 3. Anforderungen 3.1 Technische Anforderungen 3.2
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrInbetriebnahme einer Fritzbox-Fon an einem DSLmobil Anschluss Konfiguration einer PPPOE-Einwahl (DSLmobil per Funk)
Inbetriebnahme einer Fritzbox-Fon an einem DSLmobil Anschluss Konfiguration einer PPPOE-Einwahl (DSLmobil per Funk) Bitte beachten Sie folgendes: Die Fritzbox sollte mit der aktuellen Firmware versehen
MehrRichtlinien der Feuerwehr Osnabrück über Objektfunkanlagen
Richtlinien der Feuerwehr Osnabrück über Objektfunkanlagen Inhalt 1. Allgemeines 2. Ortsfeste Sende- und Empfangsanlagen 3. Unabhängige Stromversorgung (USV) 4. Antenneneinrichtung im Gebäude 5. Außenantenne
MehrHaushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrSatzung der Stadtsparkasse Wunstorf
Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrGroßbeerener Spielplatzpaten
Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich
MehrDienstleistungen. MMA-Schweißanlagen WIG-DC-Schweißgeräte WIG-AC/DC-Schweißgeräte MIG/MAG-Schweißgeräte MIG/MAG-Puls-Schweißgeräte Plasmaschneidgeräte
Dienstleistungen MMA-Schweißanlagen WIG-DC-Schweißgeräte WIG-AC/DC-Schweißgeräte MIG/MAG-Schweißgeräte MIG/MAG-Puls-Schweißgeräte Plasmaschneidgeräte Kundendienst Geräte-Reparaturen Brenner-Reparaturen
MehrBITel Box. Ihr Anrufbeantworter im BITel-Netz. Service
Service Als Anbieter aus der Region für die Region ist BITel vor Ort. Qualität und Service werden hier groß geschrieben. Wenn sich einmal Störungen oder Fragen ergeben, sind wir jederzeit gerne für Sie
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrFachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik
Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen
Mehr