KfW-Information für Multiplikatoren

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1 KfW-Information für Multiplikatoren Themen dieser Ausgabe: Gründen, Erweitern und Festigen Innovation Energie und Umwelt Inhalt Produkte Themen Gründen, Erweitern und Festigen, Innovation, Energie und Umwelt KfW-Unternehmerkredit 047 ERP-Regionalförderprogramm 062, 072 KfW-Umweltprogramm 240, 241 KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/ -prozesse 292, 293 KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme 294 Erneuerbare Energien Premium 271/281 Erneuerbare Energien Premium Tiefengeothermie 272, 282 Erneuerbare Energien Speicher 275 ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit 380/391 BMUB-Umweltinnovationsprogramm 230 ERP-Gründerkredit Universell 073, 074, 075, 076 KfW-Unternehmerkredit 037, 047 ERP-Regionalförderprogramm 062, 072 KfW-Unternehmerkredit 037, 047 ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit 390, 391 Service-Informationen Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Verweis auf die konkrete Rechtsgrundlage Präzisierung des Passus zur Haftungsfreistellung im Merkblatt ab Einheitliche Regelung zum Datum "Aufnahme der Geschäftstätigkeit" ab Anpassungen zur Haftungsfreistellung für Leasingunternehmen und natürliche Personen ab Vereinheitlichung der Abruffrist ab sofort KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5 9, Frankfurt am Main Telefon: Fax: S.W.I.F.T: KFWIDEFF Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Ingrid Hengster, Dr. Norbert Kloppenburg, Bernd Loewen, Dr. Stefan Peiß

2 Seite 2 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom Gründen, Erweitern und Festigen, Innovation, Energie und Umwelt 1. KfW-Unternehmerkredit (047), ERP-Regionalförderprogramm (062, 072), KfW-Umweltprogramm (240, 241), KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse (292, 293), KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme (294), Erneuerbare Energien Premium (271/281), Erneuerbare Energien Premium Tiefengeothermie (272, 282), Erneuerbare Energien Speicher (275), ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380/391), BMUB-Umweltinnovationsprogramm (230): AGVO: Verweis auf die konkrete Rechtsgrundlage In den Produkten bzw. Produktvarianten mit Beihilfekomponenten nach der AGVO wird künftig folgender Verweis auf die AGVO als Rechtsgrundlage in die Merkblätter aufgenommen: "Die KfW vergibt in diesem Programm Beihilfen unter der/den nachstehenden beihilferechtlichen Regelung(en) (Komponenten): Komponente x Investitionsbeihilfen nach Art. x der AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (EU-ABI. L 187/1 vom 26. Juni 2014) in der Fassung der Verordnung (EU) 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (EU-ABI. L 156/1 vom 20. Juni 2017))." Derzeit werden folgende Komponenten angeboten: Komponente 2: Art. 17 AGVO, Beihilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Komponente 3: Art. 36 AGVO, Investitionsbeihilfen, die Unternehmen in die Lage versetzen über die Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern Komponente 4: Art. 38 AGVO, Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen Komponente 5: Art.41 AGVO, Investitionsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien Komponente 7: Art. 40 AGVO, Investitionsbeihilfen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung Komponente 8: Art 37 AGVO, Investitionsbeihilfen zur frühzeitigen Anpassung an künftige Unionsnormen Komponente 9: Art. 45 AGVO, Investitionsbeihilfen für die Sanierung schadstoffbelasteter Standorte Komponente 10: Art. 47 AGVO, Investitionsbeihilfen für das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall Komponente 11: Art. 46 AGVO, Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und Fernkälte Der Anpassung des Verweises auf die Rechtsgrundlage liegt die kürzlich erfolgte Erweiterung der AGVO um die Förderung von Häfen und Flughäfen zugrunde, mit der die AGVO eine neue Fassung erhielt.

3 Seite 3 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom ERP-Gründerkredit Universell (073, 074, 075, 076): Präzisierung des Passus zur Haftungsfreistellung im Merkblatt ab Der Passus zur Haftungsfreistellung im Merkblatt (Version 09/2017) wird zur besseren Verständlichkeit neu gefasst: "Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen, Unternehmensübernahmen und tätigen Beteiligungen ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes möglich, sofern der Antragsteller in der Regel seit drei Jahren selbständig tätig ist bzw. das antragstellende Unternehmen in der Regel seit drei Jahren besteht, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von zwei Geschäftsjahren verfügt."

4 Seite 4 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom KfW-Unternehmerkredit (037, 047), ERP-Regionalförderprogramm (062, 072): Einheitliche Regelung zum Datum "Aufnahme der Geschäftstätigkeit" ab Das Datum der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ist analog den Gründungsprodukten ERP- Gründerkredit StartGeld, ERP-Gründerkredit Universell und ERP-Kapital für Gründung das Datum der ersten Umsatzerzielung (vgl. KfW-Information für Multiplikatoren vom ). Sofern eine Umwandlung von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft erfolgte, ist das Datum der ersten Umsatzerzielung in der Kapitalgesellschaft relevant.

5 Seite 5 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom KfW-Unternehmerkredit (037, 047): Anpassungen zur Haftungsfreistellung für Leasingunternehmen und natürliche Personen ab a) Haftungsfreistellungen für Leasingunternehmen werden im KfW-Unternehmerkredit ab dem nicht mehr generell ausgeschlossen. Ablehnungen aus Risikogründen sind weiterhin möglich, lediglich der generelle Förderausschluss entfällt. Das Merkblatt wird entsprechend angepasst. b) Für natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, wird im KfW- Unternehmerkredit keine Haftungsfreistellung angeboten. Dies wird ab explizit auch in das Merkblatt aufgenommen.

6 Seite 6 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (390, 391): Vereinheitlichung der Abruffrist ab sofort Zur Vereinheitlichung der Abruffrist wird in der haftungsfreigestellten Variante des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits die Frist zum Abruf von 6 auf 12 Monate verlängert. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund garantiebedingter Vorgaben die Abruffrist nicht über den hinausgehen darf und sich dadurch die Abruffrist verkürzen kann.

7 Seite 7 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom Service-Informationen Die aktuellen Merkblätter können ab sofort im Archiv Ihres Partnerbereichs unter heruntergeladen werden. Alternativ können Sie die Dokumente über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen: Zentraler Bestellservice: Servicenummer: kostenfreie Rufnummer; bestellservice@kfw.de KfW-Bestellnummer Produkt- Nummer 073, 074, 075, 076 Dokument Bezeichnung Stand Merkblatt ERP-Gründerkredit Universell 12/ , 047 Merkblatt KfW-Unternehmerkredit 12/ , 072 Merkblatt ERP-Regionalförderprogramm 12/ , 390, 391 Merkblatt ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit 09/ , 241 Merkblatt KfW-Umweltprogramm 12/ , 293 Merkblatt Merkblatt KfW-Energieeffizienzprogramm Produktionsanlagen/-prozesse KfW-Energieeffizienzprogramm Abwärme gefördert durch das BMWi 12/ / /281/ 272/282 Merkblatt Erneuerbare Energien - Premium 12/ Merkblatt Erneuerbare Energien - Speicher 12/ Merkblatt BMUB-Umweltinnovationsprogramm 12/2017 Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater unseres Infocenters von Montag bis Freitag unter folgenden kostenfreien Rufnummern: Wohnwirtschaft (08:00 18:00 Uhr): Unternehmensfinanzierung (08:00 18:00 Uhr):

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