BDS im Recht: Aktuelle Rechtsthemen und Initiativen
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- Emilia Bauer
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1 BDS im Recht: Aktuelle Rechtsthemen und Initiativen 26. Stahlhandelstag 2017 Darmstadtium 28. September 2017
2 Übersicht Verbandscompliance beim BDS Reform der Insolvenzanfechtung: Was bringt das neue Recht? Reform der Aus- und Einbaukosten: Was erwartet den Stahlhandel, was ist noch möglich? Ist ein Tritt in den Hintern als betriebliche Tätigkeit zur Leistungsförderung von Mitarbeitern erlaubt?
3 Verbandscompliance beim BDS
4 für den BDS ein alter Hut! Von Anfang an: Permanente Kartell- und wettbewerbsrechtliche Kontrolle durch interne und externe Rechtsanwälte Beratung und Ausgestaltung von Verbandscompliance durch Rechtsausschuss des BDS Direkte Abstimmung mit Kartellamt, insbesondere zu Marktinformationsverfahren, Verbands-AGB und sonstigen Aktivitäten 2008: Ausarbeitung und Implementierung von Leitfaden Kartellrecht Regelmäßige Compliance Schulungen von BDS-Mitarbeitern Sicherstellung von Compliance bei BDS- Veranstaltungen
5 Neuauflage BDS-Compliance Leitfaden 2016 Abrufbar unter:
6 BDS-Compliance Infoveranstaltungen 2017
7 BDS-Compliance-Karte
8 Reform der Insolvenzanfechtung
9 Verbandsinitiative zur Reform der Vorsatzanfechtung
10 05. April 2017: Inkrafttreten des neuen Gesetzes!
11 Verkürzung des Anfechtungszeitraums
12 Drohende Zahlungsunfähigkeit nicht mehr ausreichend für Anfechtung
13 Ratenzahlungsvereinbarungen / Sonstige Zahlungserleichterungen (1)
14 Ratenzahlungsvereinbarungen / Sonstige Zahlungserleichterungen (2) Warum? Dokumentation Zahlungsvereinbarung
15 Reguläres Bargeschäft Vorkasse Leistungsaustausch Zug um Zug bzw. innerhalb kurzer Zeit
16 Unlauteres Bargeschäft (schwarze) Vorkasse (überteuerter) Leistungsaustausch Zug um Zug bzw. innerhalb kurzer Zeit
17 Verkürzung des Zinslaufs Insolvenzeröffnung Altes Recht: 5 % Zinsen über Basiszinssatz seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens! Anfechtung Jahr 0 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Neues Recht: 5 % Zinsen über Basiszinssatz seit Erklärung der Anfechtung
18 Inkrafttreten / zeitlicher Anwendungsbereich Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 05. April 2017 Insolvenzeröffnung Insolvenzeröffnung Fortgeltung des alten Rechts Geltung des neuen Rechts
19 Aus und Einbaukosten
20 Haftung für Aus- und Einbaukosten Bauunter nehmer Händler Versteckter Mangel! Nachlieferung Rohre: EUR Aus- und Einbaukosten: EUR Rohrhersteller
21 Derzeitige Rechtslage: Haftung für Aus- und Einbaukosten nur bei Verschulden des Verkäufers! BGH (ständige Rechtsprechung): Zwischenhändler hat die Mangelhaftigkeit der von ihm gehandelten Produkte im Regelfall nicht zu vertreten!
22 Handwerker fordern verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Verkäufers
23 Verbandsinitiative
24 Verkündung des Gesetzes Geltung ab 01. Januar 2018
25 Aus- und Einbaukosten = Verschuldensunabhängige Nacherfüllung! 439 Abs. 3 BGB n.f.: Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der mangelfreien Sache zu ersetzen.
26 Haftung für Aus- und Einbaukosten Bauunter nehmer Händler Verschuldensunabhängiger Nacherfüllungsanspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten!!! Rohrhersteller
27 Grenzen der erweiterten Haftung / Haftungserleichterungen Keine Neuregelung der Haftung für Wiederherstellungskosten Keine Haftung für unverhältnismäßige Aus- und Einbaukosten Keine Haftung bei Kenntnis oder grobfahrlässiger Unkenntnis des Käufers vom Mangel vor Einbau Erleichterte Rückgriffsmöglichkeiten des Verkäufers Hemmung der Verjährung Kein ausdrücklicher Ausschluss von Haftungsbeschränkung durch AGB bei B2B Verträgen
28 Keine verschuldensunabhängige Haftung für Wiederherstellungskosten Zahnrad hersteller Händler Geltendes Recht: Kein Anspruch auf Verarbeitungskosten gegen Händler RefE: Bei Veränderung der Kaufsache gemäß der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung: Anspruch gegen Händler auf Wiederherstellung des veränderten Zustands der nachgelieferten Sache oder (nach Wahl des Händlers Übernahme der hierfür erforderlichen Aufwendungen Stahlhersteller
29 Verweigerungsrecht des Verkäufers bei unverhältnismäßigen Kosten (1)
30 Verweigerungsrecht des Verkäufers bei unverhältnismäßigen Kosten zum Zeitpunkt des Einbaus bzw. Anbaus
31 Erleichterter Rückgriff des Verkäufers
32 Hemmung der Verjährung von Rückgriffsansprüchen
33 Vertragliche Beschränkung der Haftung für Aus- und Einbaukosten möglich? B2C: B2B: Individualvertraglich: Durch AGB:???
34 Ggf. Änderung der AGB
35 Versicherungsdeckung für Aus- und Einbaukosten in PHV (Muster)
36 Tritt in den Hintern = Betriebliche Tätigkeit zur Leistungsförderung des Mitarbeiters?
37 Leistungsförderung durch Tritt in den Hintern? Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v , Az. 12 (18) Sa 196/98
38 Kostenlose Erstberatung für BDS-Mitglieder! 0211 / * * Kosten gem. RVG übernimmt der BDS
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