Koratect Ib. Korasit MS. Das Profi-Doppel gegen Insekten und Hausschwamm. Wir machen Holz stark. DIBt-Zulassung-Nr.: Z

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1 Wir machen Holz stark. Koratect Ib Lösemittelbasiertes Bekämpfungsmittel DIBt-Zulassung-Nr.: Z Prüfprädikat Ib VOC-frei geruchsschwach durch Verwendung nicht flüchtiger Lösemittel, nach kurzer Zeit geruchlos dringt sehr tief und schnell ein verteilt sich gleichmäßig im Holz bekämpft schnell und wirksam alle holzzerstörenden Insekten Gebindegrößen: 5 l und 20 l Korasit MS Wasserbasiertes Schwammsperrmittel DIBt-Zulassung-Nr.: Z Prüfprädikat M borfrei, halogenfrei, schwermetallfrei extrem korrosionsarm gut benetzend dringt tief und schnell ein sicher in der Wirkung putzverträglich nach Abtrocknung geruchlos Gebindegrößen: 6 kg und 30 kg Insektenschutz Pilzschutz Das Profi-Doppel gegen Insekten und Hausschwamm Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen. Kurt Obermeier GmbH & Co. KG Bad Berleburg-Raumland info@kora-holzschutz.de

2 Holzschutzmittel zur Anwendung gemäß DIN , 4 Z Ib Deutsches, Berlin Materialprüfanstalt Eberswalde Holzschutzmittel zur Bekämpfung von holzzerstörenden Insekten mit gleichzeitig vorbeugender Wirkung. Lösemittelhaltig, frei von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). 100 g enthalten: 0,15% Cypermethrin Bekämpft Insekten (Hausbock, Nage- und Splintholzkäfer) im Holz. Schützt Holz vorbeugend vor Insektenbefall. dringt sehr tief und schnell ein langsame Verteilung über den Holzquerschnitt schützt dauerhaft vor Neubefall geruchsschwach durch Verwendung nicht flüchtiger Lösemittel nach kurzer Zeit geruchlos überstreichbar mit Koralan Dekorlasur sicher wirksam gegenüber allen holzzerstörenden Insekten gemäß DIN EN 14128: schnelle Wirksamkeit gegenüber dem Hausbockkäfer 12 Wochen gem. DIN EN Wochen gem. DIN EN 1390 langsame Wirksamkeit gegenüber dem gem. Nagekäfer 16 Wochen gem. DIN EN 48 Wirksamkeit gegenüber dem Splintholzkäfer gem. DIN EN 273 Zur Bekämpfung von Insektenbefall in tragenden und nichttragenden Holzbauteilen nach DIN mit gleichzeitig vorbeugender Wirkung. Für Dachstühle, Holzkonstruktionen u. a.. Wiederherstellung des Insekten-vorbeugenden Schutzes im Rahmen von Bekämpfungsmaßnahmen. Nicht zur Bekämpfung von Insektenbefall in Möbeln und Einrichtungsgegenständen. D Bad Berleburg Telefon Telefax info@kora-holzschutz.de 1

3 Nicht angefärbt. Greift Glas und Metall nicht an. 5 l 20 l 200 l 600 l, 1000 l ca. 0,92 g/cm³ 33 s (ISO 3 mm-becher) ca. 177 C Deckende Anstrichsysteme, Lacke oder Dickschichtlasuren, Staub und Schmutz restlos entfernen. Zerstörtes Holz abbeilen. Fraßgänge bei verbleibendem Holz durch Ausbürsten mit einer Drahtbürste freilegen. Bohrmehl entfernen. Statisch geschwächte Hölzer durch vorher imprägnierte Hölzer verstärken oder ersetzen. Bituminöse Materialien, Kunststoffe, Putz, Beton und Steinzeug mit PE-Folie abdecken. Kunststoffbasierte Dämmmaterialien (Styropor, Styrodur usw.), saugfähige Baustoffe (z.b. Gipskartonplatten) und abgehängte Decken vor direktem Schutzmittelkontakt und vor direktem Kontakt mit behandeltem Holz mit PE-Folie sicher schützen. Bei Bauvorhaben, in denen mit längerfristig erhöhter Luftfeuchte zu rechnen ist und vor der Behandlung von alten, organisch vorbelasteten Hölzern (Stallungen, Scheunen, Speichern usw.) bitte Kontakt mit unserer technischen Beratung aufnehmen. Pflanzen zurückbinden, nicht benetzen. Koratect Ib wird gebrauchsfertig geliefert und darf nicht verdünnt werden. Vor Gebrauch gut schütteln oder aufrühren. Gebinde nach Gebrauch dicht verschließen. Streichen, Spritzen (Sprühen) innerhalb geschlossener Räume und Bohrlochtränkung. Die behandelte Holzoberfläche ist durch leichte Intensivierung der holzeigenen Farbe auch ohne Kontrollfarbstoff erkennbar. bekämpfend: 300 ml/m² vorbeugend: 180 ml/m² (im Rahmen von Bekämpfungsmaßnahmen) Das Produkt verteilt sich langsam im Holzquerschnitt (auch im Kernholz). Bei Normklima (23 C bei 50% relative Luftfeuchte nach DIN 50014) sowie auf üblichen Holzarten wie Kiefer und Fichte nach ca. 24 Stunden oberflächentrocken. Überstreichbar mit Koralan Dekorlasur nach frühestens 14 Tagen in einem Arbeitsgang. Wir empfehlen grundsätzlich einen Probeanstrich. Mit Pinselreiniger, Testbenzin oder Kunstharzverdünnung. Brandverhaltensklasse von behandeltem und unbehandeltem Holz: D-s2, d0 (unverändert) D Bad Berleburg Telefon Telefax info@kora-holzschutz.de 2

4 Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur durch im Holzschutz erfahrene Fachleute ausgeführt werden. Vor einer Schutzmittelbehandlung sind saugfähige Baustoffe, Schüttungen, Deckenmaterial usw. sorgfältig abzudecken. Ein Schutzmittelverlust in angrenzende Baustoffe ist zu verhindern. Bohrlochtränkungen nur an frei zugänglichen Holzbauteilen durchführen. Keine abgedeckten Bauteile (z.b. Dielen) durchbohren, da das Holzschutzmittel unkontrolliert in Schüttungen laufen kann. Bei Behandlung von Unterdielenbereichen vorhandene Schüttungen und Dämmstoffe entfernen und erst nach oberflächlicher Trocknung wieder einsetzen. Zur Bohrlochtränkung sind die vorbereiteten Löcher (ca mm Durchmesser, Abstand ca mm in Faserrichtung, ca mm quer zur Holzfaser) etwa 2 3 mal zu füllen und mit einem Holzdübel zu verschließen. Bei Anwendung im Spritzverfahren ist wegen möglicher Aerosolbildung eine spezielle Atemmaske (A2/P3-Filter in Metallgehäuse), sowie geeignete Schutzausrüstung zu tragen. Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise: H410 Sehr giftig Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P273 P391 P501 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt / Behälter geeigneter Entsorgung zuführen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Während der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Haut- und Augenkontakt vermeiden. Während der Schutzbehandlung gute Belüftung sorgen. Nicht Holzbauteile, die in direktem Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können. Nicht zur großflächigen Anwendung an Holzbauteilen in Innenräumen. Die behandelten Holzbauteile sind in Aufenthaltsräumen und vergleichbaren Räumen (z. B. nicht ausgebaute Dachräume, die zu Spielzwecken genutzt werden können) staubdicht zu bekleiden. In Dachstühlen ist eine Bekämpfungsmaßnahme über eine Dachstuhlkarte gemäß DIN zu dokumentieren (Name des Schutzmittels, Datum und Umfang der Schutzmittelbehandlung, bekämpfte Insektenart(en) usw.) und dauerhaft sichtbar anzubringen bzw. den Bauunterlagen beizufügen. Das Merkblatt den Umgang mit Holzschutzmitteln der Deutschen Bauchemie e.v., Karlstr. 21, Frankfurt/Main, gibt zusammenfassende Hinweise. D Bad Berleburg Telefon Telefax info@kora-holzschutz.de 3

5 Bei der Lagerung und Verarbeitung die gesetzlichen Bestimmungen über die Reinhaltung von Grund- und Oberflächenwasser sowie der Luft beachten. Das Mittel ist giftig Fische und Fischnährtiere; es ist darauf zu achten, dass das Holzschutzmittel nicht in Oberflächengewässer gelangen kann. Nur in Originalgebinden lagern! Gebinde nach Gebrauch dicht verschließen. Nicht bei Temperaturen unter +5 C und über +30 C lagern. Reinigungsreste sowie nicht restentleerte Gebinde ordnungsgemäß entsorgen (Sonderabfall-Sammelstelle). WGK 2 gemäß VwVwS HSM-LB 30 Nicht kennzeichnungspflichtig im Sinne der Richtlinie 2004/42/EG Andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten. Die vorstehenden Angaben wurden nach dem neuesten Stand der Entwicklungs- und Anwendungstechnik zusammengestellt und enthalten allgemein beratende Hinweise. Sie beschreiben unsere Produkte und informieren über deren Anwendung und Verarbeitung. Da die Anwendung und Verarbeitung außerhalb unseres Einflusses liegt, haften wir nur die gleichbleibende Qualität unserer Produkte gemäß unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. In Zweifelsfällen bitten wir, unsere technische Beratung in Anspruch zu nehmen. D Bad Berleburg Telefon Telefax info@kora-holzschutz.de 4

6 DIEt Zulassungsst elle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts M itglied der EOTA. der UEAtc und derwftao Datum: Geschäftszeichen: /15 Zulassungsnummer: Z Ant ragsteller: Kurt Obermeier GmbH & Co. KG Bad Serieburg Geltungsdauer vom: 25. März 2015 bis: 25. März 2019 Zulassungsgegenstand: Holzschutzmittel Koratect lb mit bekämpfender Wirksamkeit Der oben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst sechs Seiten. DIBt I Kolonnenstraße 30 BI D Berlin I Tel.: I Fax: I dibt ~ dibt.de I

7 DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 2 von März 2015 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Sofern in der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung Anforderungen an die besondere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung von Bauprodukten und Bauarten betrauten Personen nach den 17 Abs. 5 Musterbauordnung entsprechenden Länderregelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige Nachweise anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder anderer bilateraler Abkommen vorgelegte gleichwertige Nachweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die die Durchführung von Bauvorhaben gesetz.lich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kopien der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden Kopien der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung zur Verfügung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen s. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung nicht widersprechen. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung müssen den Hinweis "Vom Deutschen nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern

8 DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 3 von März 2015 II BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich 1.1 Zulassungsgegenstand Bei dem Holzschutzmittel "Koratect lb" handelt es sich um ein anwendungsfertiges farbloses Bekämpfungsmittel mit langsamer, bereichsweise aber auch schneller Wirksamkeit gegen holzzerstörende Insekten (mit Ausnahme von Termiten). Das Holzschutzmittel enthält einen bioziden Wirkstoff zur Bekämpfung eines vorhandenen Befalls durch Hausbock oder Nagekäfer in verbauten Holzbauteilen mit zugleich vorbeugender Wirksamkeit gegen holzzerstörende Insekten. Es ist nur dort zu verwenden, wo Bekämpfungsmaßnahmen erforderlich sind. Missbrauch kann auch zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. 1.2 Anwendungsbereich Soweit in dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung nichts anderes bestimmt ist, sind Bekämpfungsmaßnahmen mit diesem Holzschutzmittel die Bestimmungen der Norm DIN anzuwenden. Für den vorbeugenden chemischen Holzschutz im Sinne von Abschnitt 1.2.2, Satz 2, gelten die Bestimmungen der Norm DIN mit den dazu ergangenen bauaufsichtliehen Bestimmungen. Dem Holzschutzmittel wird aufgrund seiner Wirksamkeit gegen holzzerstörende Einflüsse das folgende Prüfprädikat zugeteilt: lb = gegen Insekten bekämpfend wirksam Das Holzschutzmittel darf nur in den Bereichen verwendet werden, in denen ein Befall des Holzes durch Hausbock oder Nagekäfer vorliegt, der nicht auf andere Art sinnvoll behoben werden kann (siehe DIN , insbesondere Abschnitt 2). Für vorbeugende Maßnahmen gegen holzzerstörende Insekten darf das Holzschutzmittel nur verwendet werden, wenn diese Maßnahmen erforderlich sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit der Bekämpfungsmaßnahme erfolgen. ln beiden Anwendungsfällen darf das Holzschutzmittel verwendet werden, jedoch im Hinblick auf die Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes - nicht Holzbauteile, die bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen können, - nicht, wenn das behandelte Holz großflächig 3 in Aufenthaltsräumen und zugehörigen Nebenräumen eingesetzt werden soll, es sei denn, die behandelten Holzbauteile werden zu diesen Räumen hin abgedeckt, und - nicht, wenn das behandelte Holz großflächig 3 in sonstigen Innenräumen eingesetzt werden soll, es sei denn, die großflächige Anwendung ist bautechnisch als unvermeidlich begründet Die Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur durch im Holzschutz erfahrene Fachleute ausgeführt werden (zum Nachweis der Sachkunde siehe Gefahrstoffverordnung). Die zulässigen Einbringverfahren sind in Abschnitt 3.3 und die erforderlichen Einbringmengen in Abschnitt 3.5 dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung angegeben. 3 DIN : Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten DIN : Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz Eine großflächige Anwendung ist gegeben, wenn kubische Räume der Richtwert von 0.2 m 2 I m 3 (Verhältnis von zu behandelnder Fläche zu Raumvolumen) überschritten wird. Z

9 DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 4 von März Auf Anforderungen aus anderen Rechtsbereichen, insbesondere Registrierungs- und Zulassungspflichten z. B. nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 98 I 8 I EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das lnverkehrbringen von Biozid-Produkten (Biozidgesetz) sowie der Verordnung (EU Nr. 528/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten wird hingewiesen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die Erfüllung solcher Anforderungen nicht. 2 Bestimmungen for das Holzschutzmittel "Koratect lb" 2.1 Zusammensetzung Die Zusammensetzung des Holzschutzmittels muss mit der beim Deutschen hinterlegten Rezeptur übereinstimmen. Das Holzschutzmittel enthält folgenden Wirkstoff: 0,15 % Cypermethrin 2.2 Herstellung, Verpackung, Transport, Lagerung und Kennzeichnung Herstellung Der Antragsteller hat Aufzeichnungen darüber zu führen, wann und in welcher Menge das Holzschutzmittel hergestellt wurde und welche Chargennummer die hergestellte Menge trägt Verpackung, Transport und Lagerung Das Holzschutzmittel muss nach den Angaben des Herstellers verpackt, transportiert und gelagert werden Kennzeichnung Zusätzlich zur Kennzeichnung aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften (z. B. aufgrund der Gefahrstoffverordnung) muss der Hersteller das Holzschutzmittel auf dem Gebinde/der Verpackung mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verordnungen der Länder kennzeichnen. Die Kennzeichnung mit dem Ü-Zeichen darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind. Darüber hinaus sind auf dem Gebinde/der Verpackung des Holzschutzmittels anzugeben: - Name des Holzschutzmittels - Antragsteller und Herstellwerk 4 - Prüfprädikat nach Abschnitt Einbringmengen nach Abschnitt "Für die Anwendung DIN : und DIN : beachten!" - "Die Zulassung hat an der Verwendungsstelle vorzuliegen! 5 " - "Merkblatt den Umgang mit diesem Holzschutzmittel beim Hersteller anfordern!" 4 Das Herstellwerk darf auch verschlüsselt angegeben werden. Der Schlüssel ist dann dem Deutschen und der fremdoberwachenden Stelle mitzuteilen. Dieser Hinweis darf entfallen, wenn die Abschnitte 1 und 3 (mit Ausnahme von Abschnitt 3.1) der Besonderen Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung in vollem Wortlaut auf dem Gebindelder Verpackung des Mittels abgedruckt sind

10 OIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 5 von März Übereinstimmungsnachweis Allgemeines Die Bestätigung der Übereinstimmung des Holzschutzmittels mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung muss jedes Herstellwerk mit einem Übereinstimmungszertifikat auf der Grundlage einer werkseigenen Produktionskontrolle und einer regelmäßigen Fremdüberwachung einschließlich einer Erstprüfung des Holzschutzmittels nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen erfolgen. Für die Erteilung des Übereinstimmungszertifikats und die Fremdüberwachung einschließlich der dabei durchzuführenden Produktprüfungen hat der Hersteller des Holzschutzmittels eine hier anerkannte Zertifizierungsstelle sowie eine hier anerkannte Überwachungsstelle einzuschalten. Die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. Dem Deutschen ist von der Zertifizierungsstelle eine Kopie des von ihr erteilten Übereinstimmungszertifikats zur Kenntnis zu geben Werkseigene Produktionskontrolle ln jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass das von ihm hergestellte Holzschutzmittel den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung entspricht. Die werkseigene Produktionskontrolle soll mindestens die in der "Richtlinie die Überwachung der Herstellwerke von Holzschutzmitteln" in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Maßnahmen einschließen. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Holzschutzmittels bzw. des Ausgangsmaterials und der Bestandteile - Art der Kontrolle oder Prüfung - Datum der Herstellung und der Prüfung des Holzschutzmittels bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile - Ergebnis der Kontrollen und Prüfungen und soweit zutreffend Vergleich mit den Anforderungen - Unterschrift des die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und der die Fremdüberwachung eingeschalteten Überwachungsstelle vorzulegen. Sie sind dem Deutschen und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Holzschutzmittel, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit Obereinstimmenden ausgeschlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederholen Fremdüberwachung ln jedem Herstellwerk ist die werkseigene Produktionskontrolle durch eine Fremdüberwachung regelmäßig zu überprüfen, mindestens jedoch zweimal jährlich. Z

11 DIBt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z Seite 6 von März 2015 Im Rahmen der Fremdüberwachung ist eine Erstprüfung des Holzschutzmittels durchzuführen und können auch Proben Stichprobenprüfungen entnommen werden. Die Probenahme und Prüfungen obliegen jeweils der anerkannten Überwachungsstelle. Für Umfang und Art der Fremdüberwachung ist die "Richtlinie die Überwachung der Herstellwerke von Holzschutzmitteln" in der jeweils gültigen Fassung maßgebend. Die Ergebnisse der Zertifizierung und Fremdüberwachung sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind von der Zertifizierungsstelle bzw. der Überwachungsstelle dem Deutschen und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. 3 Bestimmungen die Planung und Ausführung 3.1 Das Holzschutzmittel darf nur in den Anwendungsbereichen nach Abschnitt 1.2 verwendet werden. Soweit in dieser allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung nichts anders bestimmt ist, gelten die Ausführung von Bekämpfungsmaßnahmen insbesondere die Bestimmungen der Norm DIN und die der Norm DIN mit den dazu ergangenen bauaufsichtliehen Bestimmungen. Die Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur durch im Holzschutz erfahrene Fachleute ausgeführt werden (zum Nachweis der Sachkunde siehe Gefahrstoffverordnung). 3.2 Bei der Anwendung des Holzschutzmittels sind insbesondere die den Arbeits- und Umweltschutz geltenden Vorschriften (z. B. Gefahrstoffverordnung) entsprechend der Kennzeichnung auf dem Gebinde (insbesondere Gefahrensymbol, Gefahrenbezeichnung, Gefahrenhinweise, Sicherheitsratschläge) zu beachten. 3.3 Für das Holzschutzmittel sind die folgenden Einbringverfahren zulässig: - Streichen, Spritzen (Sprühen) innerhalb geschlossener Räume und - Bohrlochtränkung. 3.4 Das Holzschutzmittel wird gebrauchsfertig ausgeliefert und darf nicht verdünnt werden. 3.5 Die erforderliche Einbringmenge bei Bekämpfungsmaßnahmen beträgt 300 ml/m 2. Mit dieser Einbringmenge ist auch der anschließende vorbeugende Schutz gegen holzzerstörende Insekten nach DIN gegeben. Sofern das Holzschutzmittel im Rahmen von Bekämpfungsmaßnahmen bei einzelnen Holzbauteilen vorbeugende Maßnahmen eingesetzt wird, beträgt die erforderliche Einbringmenge 180 ml/m 2. Die Bewertung der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt bei Verwendung des imprägnierten Holzes im Sinne dieser Zulassung erfolgt auf der Basis der oben angegebenen Einbringmengen; diese sollten keinesfalls um mehr als 1 0 % Oberschritten werden. 3.6 Die Verträglichkeit des Holzschutzmittels mit anderen Bauprodukten (Verbindungsmittel, Klebstoffen, Anstrichen, Kunststoffen, etc.), siehe auch DIN , Abschnitte 4.4, 4.5 und 4.6, ist in jedem Einzelfall gesondert nachzuweisen. Der Antragsteller hat Angaben zur Lagerbeständigkeit des Holzschutzmittels bereitzustellen. Reiner Schäpel Referatsleiter Z /15

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