Amtsblatt H B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung. für den Regierungsbezirk Detmold
|
|
- Eike Anna Peters
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 H 1290 Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße Detmold Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Deutsche Post AG Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold 200. Jahrg. Ausgegeben in Detmold am 31. August 2015 Nr. 36 Inhalt B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 237 Kommunalaufsicht; Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und dem Landesverband Lippe zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Rechtswesens, S Planfeststellung; Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits - prüfung (UVPG) Feststellung der UVP-Pflicht ; Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3a UVPG, S kV Hochspannungsfreileitung Enger-Ennigloh (Nr. 180/181/191) inklusive des Abzweigs Bustedt (Nr. 180/181) der Westfalen Weser Netz GmbH; Bekanntgabe des UVP-Screening-Ergebnisses für die vorgesehene Rekonstruktion der Leitung (Demontage und vollständiger Neubau), S. 197 C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 240 Aufgebot einer Sparkassenurkunde, S Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde, S desgl., S desgl., S. 198 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 237 Kommunalaufsicht; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe und dem Landesverband Lippe zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Rechtswesens Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Lippe, Felix-Fechenbach-Straße 5 in Detmold, vertreten durch den Landrat, und dem Landesverband Lippe, Schlossstraße 18, Lemgo, vertreten durch die Verbandsvorsteherin, (im Folgenden: Vereinbarungspartner) zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Rechtswesens Der Kreis Lippe und der Landesverband Lippe schließen gemäß 23 bis 26 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW S. 204), folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Rechtswesens. Präambel Die kommunalen Verwaltungen und ihre Beteiligungen sehen sich mit einer Vielzahl rechtlicher Fragestellungen konfrontiert. Den Großteil dieser rechtlichen Fragen können sie in der Regel mit dem gut ausgebildeten Personal beantworten. Gleichwohl ergeben sich immer wieder schwierige Rechtsfragen, deren Beantwortung eine besondere juristische Kompetenz erfordert. Das gilt besonders für Fragen abseits des regulären Verwaltungsvollzuges und des fiskalischen Handels. Der Kreis Lippe hat für seine eigenen juristischen Bedarfe ein kommunales Rechtsamt eingerichtet. Mit der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wollen die Vereinbarungspartner regeln, dass der Landesverband Lippe die bei ihm anfallenden Rechtsfragen gegen Kostenerstattung durch den Kreis Lippe bearbeiten lassen kann. Unter Beachtung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) erfolgt diese neue Form der Zusammenarbeit freiwillig, d.h. der Landesverband Lippe hat die Möglichkeit, die interkommunale Rechtsagentur Lippe zu nutzen, aber es entsteht kein irgendwie gearteter Benutzungszwang. Durch die Bündelung der Aufgaben des kommunalen Rechtswesens wollen die Vereinbarungspartner die synergetischen Vorteile nutzen, die sich aus dieser interkommunalen Zusammenarbeit ergeben können. Insbesondere erwarten die Vereinbarungspartner durch ihre Zusammenarbeit eine qualitative Verbesserung der juristisch geprägten Aufgabenerledigung und eine Reduzierung des bisher entstandenen wirtschaftlichen Aufwands. Sie wollen damit einen konkreten Beitrag zum wirtschaftlichen Verwaltungshandeln und praktischen Bürokratieabbau leisten. 1 Gegenstand der Vereinbarung (1) Die Vereinbarungspartner sind sich darüber einig, dass sie im Bereich des kommunalen Rechtswesens miteinander zusammenarbeiten wollen. Der Kreis Lippe eröffnet dafür das Angebot der sog. Interkommunalen Rechtsagentur Lippe. Der Landesverband Lippe hat die Möglichkeit, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. (2) Die Übernahme von Aufgaben im kommunalen Rechtswesen durch den Kreis Lippe erfolgt in jedem Einzelfall durch einen konkreten Auftrag des Landesverbands Lippe (Mandat). (3) Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung für solche Mandate in Form der manda - tierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ( 23 Abs. 1 Alternative 2, Abs. 2 Satz 2 GkG NRW). Die rechtliche Zuständigkeit für die eigentliche Aufgabenerfüllung bei den Vereinbarungspartnern wird dadurch nicht berührt. (4) Die Interkommunale Rechtsagentur Lippe ist Teil der beim Kreis Lippe dem Landrat unmittelbar unterstellten Organisationseinheit 9.2 Revision/Recht. 2 Umfang der Aufgabenübertragung (1) Das Angebot der Interkommunalen Rechtsagentur umfasst grundsätzlich die außergerichtliche Rechtsberatung und
2 194 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD die rechtlich zulässige Prozessvertretung vor Gericht einschließlich aller zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Handlungen. (2) Der Umfang des einzelnen Mandats wird durch die dem Kreis Lippe (Mandatar) im Einzelfall vom Landesverband Lippe (Mandant) zu erteilende Vollmacht bestimmt. Für die Erteilung der Vollmacht verwenden die Vereinbarungspartner das Formular, das als Anlage 1 dieser Vereinbarung beigefügt ist. (3) Rechtsbeziehungen zwischen dem Kreis Lippe und dem Landesverband Lippe sowie zwischen dem Landesverband Lippe und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Lippe sind als Gegenstand eines Mandats für die Interkommunale Rechtsagentur ausgeschlossen. 3 Rechte und Pflichten (1) Zur Vorbereitung von Erklärungen und Handlungen nimmt der Mandant auf Wunsch der interkommunalen Rechtsagentur zu den tatsächlichen und rechtlichen Belangen des jeweiligen Mandats schriftlich Stellung. Bei unterschiedlichen Auffassungen ist die Interkommunale Rechtsagentur im Zweifel an die sachlichen Weisungen des Mandanten gebunden. (2) Die mit der Wahrnehmung des jeweiligen Mandats beauftragten Personen des Kreises Lippe sind verpflichtet, über solche Angelegenheiten des Mandanten, die sie bei Ausübung ihrer Tätigkeit erfahren, gegenüber Dritten sowie den Organen und Dienststellen des Kreises Lippe Verschwiegenheit zu wahren. (3) Auf Wunsch des Mandanten nimmt ein Mitarbeiter der interkommunalen Rechtsagentur bei rechtlich schwierigen Rechtsangelegenheiten an den Sitzungen der Organe des Mandanten teil. 4 Durchführung der Aufgaben (1) Im Rahmen der außergerichtlichen Rechtsberatung nimmt die interkommunale Rechtsagentur grundsätzlich nur gegenüber dem Mandanten Stellung. Eine rechtliche Vertretung nach außen erfolgt im Einzelfall nur nach vorheriger Einwilligung des Mandanten. (2) Für eine gerichtliche Vertretung im Prozess kann die interkommunale Rechtsagentur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich alle Handlungen und Erklärungen für den Mandanten vornehmen, auf die sich die Vollmacht im Einzelfall erstreckt. Der insoweit bevollmächtigte Leiter der Revision des Kreises Lippe erteilt dafür den Mitarbeitern der interkommunalen Rechtsagentur die notwendige Untervollmacht. 5 Kostenerstattung (1) Die Mandanten zahlen für die Inanspruchnahme der interkommunalen Rechtsagentur einen aufwandsbezogenen Preis in Höhe von 78, pro Stunde. Mit diesem Pauschalbetrag sind grundsätzlich sämtliche Personal- und Sachkos ten der interkommunalen Rechtsagentur abgegolten. Nach Ablauf der Geltungsdauer dieser Vereinbarung von drei Jahren ( 7 Abs. 1 Satz 1) werden die Vereinbarungspartner diesen Stundensatz unverzüglich neu verhandeln. Bis zu einer solchen neuen Vereinbarung gilt der Stundensatz gemäß Satz 1. (2) In dem Pauschalpreis nach Absatz 1 sind notwendige Reisekosten oder Kosten, die durch die notwendige Inanspruchnahme Dritter entstehen, nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet. (3) Die Kostenerstattung erfolgt getrennt für jedes Mandat. Die Mitarbeiter der interkommunalen Rechtsagentur dokumentieren den von ihnen geleisteten Zeitaufwand (Absatz 1) und die entstandenen sonstigen Kosten (Absatz 2) anhand eines schriftlichen Mandantenbogens, der als Anlage 2 dieser Vereinbarung beigefügt ist. Insgesamt darf die Kostenerstattung eines Mandats die für eine vergleichbare Rechtsdienstleistung anfallende Nettovergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nicht übersteigen. (4) Die Kostenerstattung wird fällig, wenn das Mandat erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist die interkommunale Rechtsagentur in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Kostenerstattung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. (5) Die interkommunale Rechtsagentur erteilt den Mandanten über die Kostenerstattung eine schriftliche Rechnung. 6 Versicherungsschutz (1) Die Mitarbeiter der interkommunalen Rechtsagentur werden bei der Durchführung ihrer Aufgaben an den Landesverband Lippe entsendet und in seinem Auftrag tätig. Sie werden insoweit den eigenen Mitarbeitern des Landesverbands Lippe haftungs- und versicherungsrechtlich gleichgestellt. Sollten sie im Rahmen eines Mandats für den Landesverband Lippe in Ausübung ihrer Tätigkeit einem Dritten Schaden zufügen, besteht Deckungsschutz im Rahmen der allgemeinen Haftpflichtversicherung der Kommunen beim KSA Hannover. (2) Schadenersatzansprüche gegen den Kreis Lippe sind ausgeschlossen. Der Landesverband Lippe stellt den Kreis Lippe von solchen Schadenersatzansprüchen frei, die in Verbindung mit der Tätigkeit der interkommunalen Rechtsagentur für sie stehen. 7 Geltungsdauer und Kündigung (1) Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung gilt für die Dauer von drei Jahren. Die Geltungsdauer verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn die Vereinbarung nicht von einem der Vereinbarungspartner sechs Monate vor Ablauf der Vertragsdauer ordentlich gekündigt wird. (2) Die Vereinbarungspartner können diese Vereinbarung aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung dieser Zusammenarbeit bis zur Beendigung nach Absatz 1 nicht zugemutet werden kann. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fortsetzung dieser Vereinbarung einem der Vereinbarungspartner wirtschaftlich nicht mehr zuzumuten ist. (3) Die Kündigung bedarf der Schriftform. 8 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen in dieser Vereinbarung enthaltenen Regelungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck der Vereinbarung und dem Willen der Vereinbarungspartner am nächsten kommt. Gleiches gilt, soweit die Vereinbarung lücken haft sein sollte. 9 Form, Nebenabreden und Ausfertigung (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. (2) Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. (3) Diese Vereinbarung wird dreifach ausgefertigt. Jeder Vereinbarungspartner erhält eine Ausfertigung. 10 In Kraft treten Diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold in Kraft. Detmold, den 7. Juli 2015 Kreis Lippe Friedel Heuwinkel Landrat Landesverband Lippe Anke Peithmann Verbandsvorsteherin
3 195 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
4 196 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
5 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 197 Genehmigung und Bekanntmachung Die vorstehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 7. Juli 2015 zwischen dem Kreis Lippe und dem Landesverband Lippe zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Rechtswesens habe ich gem. 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom 1. Oktober 1979 (GV. NRW S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW S. 204), genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Genehmigung werden hiermit gemäß 24 Abs. 3 GkG bekannt gemacht. Detmold, den 19. August (5) Bezirksregierung Detmold Im Auftrag Steinhörster ABl. Reg. Dt. 2015, S Planfeststellung; hier: Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Feststellung der UVP-Pflicht Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3 a UVPG Bezirksregierung Detmold Detmold, den 20. August /15 Der Kreis Herford plant den Neubau eines Brückenbauwerkes im Zuge des Schäferweges (K 40) über die Bahnstrecke 2992 Löhne Rheine in Rödinghausen. Das geplante Vorhaben unterliegt den Vorgaben des UVPG. Gemäß 1 Absatz 1 UVPG NRW und Nr. 8 der Anlage 1 des UVPG NRW war nach den Vorgaben des 3 c UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG NRW aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung wird hiermit gemäß 3 a Satz 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Gemäß 3 a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. ABl. Reg. Dt. 2015, S kV Hochspannungsfreileitung Enger-Ennigloh (Nr. 180/181/191) inklusive des Abzweigs Bustedt (Nr. 180/181) der Westfalen Weser Netz GmbH; hier: Bekanntgabe des UVP-Screening-Ergebnisses für die vorgesehene Rekonstruktion der Leitung (Demontage und vollständiger Neubau) Bezirksregierung Detmold Detmold, den 20. August 2015 Leopoldstraße Detmold /15 Die Westfalen Weser Netz GmbH beabsichtigt, die 110-kV- Hochspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Enger und Ennigloh, den von dieser Leitung ausgehenden Abzweig zum Umspannwerk Bustedt eingeschlossen, zu demontieren und die Leitungen weitgehend trassen- und maststandortgleich durch einen Neubau zu ersetzen. Änderungen sind insbesondere bei der Einbindung in das Umspannwerk Enger, zwischen den Masten 3 und 5, 10 und 13 sowie 32 und 37 der Leitung Enger-Ennigloh vorgesehen. Das 15,7 km Leitungslänge (davon 12,4 km für die Leitung Enger-Ennigloh und 3,3 km für den Abzweig Bustedt) und den Neubau von 54 Masten umfassende und sich auf das Gebiet der Städte Enger und Bünde im Kreis Herford erstreckende Vorhaben unterliegt den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); gem. 3 Abs. 1 UVPG i.v.m. Nr der Anlage 1 des UVPG ist nach den Vorgaben des 3 c UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde nach Anhörung der einschlägigen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände festgestellt, dass für den als Ersatz für bestehende Leitungen geplanten Leitungsneubau keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG benannten Kriterien und auch unter Berücksichtigung etwaiger Kumulationseffekte im Sinne von 3 b Abs. 2 UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung wird hiermit gem. 3 a S. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Sie ist gem. 3 a S. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. ABl. Reg. Dt. 2015, S. 197
6 198 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD C. Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen 240 Aufgebot einer Sparkassenurkunde Die Sparkassenurkunde Nr , ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemaligen Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, ist abhanden gekommen. Der Inhaber der Sparkassenurkunde wird aufgefordert, seine Rechte binnen drei Monaten unter Vorlage der Spar kas - sen urkunde anzumelden. Wird die Sparkassenurkunde nicht vorgelegt, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 17. August Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr , ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemali g en Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 5. Mai 2015 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 24. August 2015 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2015, S. 198 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2015, S Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr , ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemali g en Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 4. Mai 2015 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 24. August 2015 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2015, S Kraftloserklärung einer Sparkassenurkunde Da die Sparkassenurkunde Nr , ausgestellt von der Sparkasse Herford als Rechtsnachfolger der ehemali g en Kreissparkasse Herford und Stadtsparkasse Herford, aufgrund unseres Aufgebots vom 5. Mai 2015 nicht vorgelegt wurde, wird sie für kraftlos erklärt. Herford, den 24. August 2015 Sparkasse im Kreis Herford Der Vorstand ABl. Reg. Dt. 2015, S. 198
7 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 199
8 200 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD Ständige Beilage: Öffentlicher Anzeiger Einzelpreis dieser Nummer 0,66 Gebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 2,50 Bezugsgebühren: jährlich 20,45 Einzelpreis des Öffentlichen Anzeigers 0,51 Bezug und Lieferung des Amtsblattes durch Merkur Druck GmbH + Co. Postfach 22 53, Detmold, Am Gelskamp 20, Detmold Einzelpreis nur gegen Voreinsendung des Betrages zuzüglich Versandkosten auf das Postbankkonto Hannover Nr In den vorgenannten Preisen sind 7% Mehrwertsteuer enthalten Erscheint wöchentlich Redaktionsschluss: Dienstag Uhr Herausgeber: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, Detmold Druck: Merkur Druck, Detmold ISSN
Amtsblatt FÜR DEN. Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50
104 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 12 Regen, 31.07.2013 Inhalt:
Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08
Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2004 Nr. 08 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
G 7. - nachfolgend Kreis genannt - und
Vereinbarung über die regionale kommunale Zusammenarbeit im Bereich der Entsorgung überlassungspflichtiger PPK-Abfälle vom 10. Mai 2011 in der Fassung der 1. Änderungsvereinbarung vom 25. August 2015 zwischen
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)
Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-
Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:
Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays
Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich
Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 25. April 2014 Nummer 17 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom
Inhalt der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 18.11.2015 Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter
Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter vom 27.10.2005 Verzeichnis der Änderungen Satzung vom Geänderte Regelungen 16.04.2014 3 Absatz 2 Betriebssatzung der Gemeindewerke der Gemeinde Alfter
Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster. Herausgeber: Bezirksregierung Münster. Münster, den 02. November 2007 H 1296.
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster H 1296 Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 02. November 2007 Nummer 44 INHALTSVERZEICHNIS B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG
JWP-VNEI Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG NO TIDE. NO LIMITS. Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur
Maklervertrag. Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -)
Maklervertrag Zwischen der MKM KreditManagement GmbH, Berliner Straße 137, 13467 Berlin (- nachfolgend Makler genannt -) und dem Unternehmen (- nachfolgend Auftraggeber genannt -) Firmenstempel wird folgender
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf
361 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Düsseldorf 197. Jahrgang Düsseldorf, den 17. September 2015 Nummer 38 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 261 Antrag der
(3) Sollte die Übertragung der Beseitigungspflicht rechtswirksam abgelehnt sein, so erfüllen die Beteiligten ihre Beseitigungspflicht gemeinsam.
der gesetzlichen Aufgabe der unschädlichen Beseitigung von 3.26 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe der unschädlichen Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen
zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt
1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien
Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.
Verschwiegenheitsvereinbarung zwischen Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann und Firma xy und Herrn 1 Vorbemerkung Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung
Amtsblatt FÜR DEN. Nr. 04 Regen, 20.02.2008
34 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 04 Regen, 20.02.2008 Inhalt:
Mustervertrag. über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II
Mustervertrag über die Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit nach 16 Abs. 3, Satz 2 SGB II Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. Justiziariat (Stand 07.12.2004) Muster Vertrag über die Wahrnehmung
Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )
Vertrag über Bannerwerbung auf www.geierlay.de zwischen Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße 17 56290 Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: 06762 9618271)
HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG
Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge
Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der
Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten
Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG
für die betriebswirtschaftliche für die betriebswirtschaftliche 1. Präambel (1) Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für die Erbringung von Beratungsleistungen durch die S-Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Willst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
M A N A G E M E N T V E R T R A G
M A N A G E M E N T V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name/Firma: Telefonnummer: E-Mail im Folgenden kurz Management genannt, einerseits, und Name: Telefonnummer: E-Mail Kontoverbindung:
Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Rechtsschutzordnung des Bund Deutscher Kriminalbeamter in der Fassung vom 26.03.2009 Präambel Die nachfolgenden Bestimmungen regeln das Verfahren bei der Rechtsschutzgewährung. Der Anspruch auf Rechtsschutz
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf
281 Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Herausgeber: Düsseldorf 197. Jahrgang Düsseldorf, den 23. Juli 2015 Nummer 30 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der 201 Bestellung von
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG zwischen ProfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Folgenden ProfitBricks genannt - und NAME DER FIRMA - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt Der Informationsempfänger
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln 281 G 1294 Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.boehm.de/amtsblatt Herausgeber: Bezirksregierung Köln 194. Jahrgang Köln, 11. August 2014 Nummer 32 Inhaltsangabe:
Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.
Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft
Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen
Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen
Vereinbarung. der Mietergemeinschaft der Wohngemeinschaft im Bültenhaus. zwischen
Vereinbarung der Mietergemeinschaft der Wohngemeinschaft im Bültenhaus zwischen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Modellprojekt Gemeinsam sein Seite 1/7 Inhalt 1 Zielsetzung... 3 2 Arbeitskreis der Wohngemeinschaft...
Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.
Verbandsordnung des Zweckverbandes 904 Seite 1 Verbandsordnung des Zweckverbandes Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Sie haben mit Zustimmung des Kreistages
Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer
im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden
Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG
FINANZATLAS Unternehmensgruppe Versicherngsmaklervertrag Seite 1 von 5 VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG zwischen Name des Kunden Adresse nachfolgend kurz Auftraggeber genannt und FINANZATLAS Unternehmensgruppe,
An der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nachfolgend FSU genannt, werden Forschungsarbeiten auf dem Gebiet
VERTRAG über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Friedrich-Schiller-Universität Jena Fürstengraben 1 07743 Jena vertreten durch den Kanzler der FSU, Herrn Dr. K. Bartholmé durchführende
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg
K 1288 Amtsblatt-Abo online Info unter http://www.becker-druck.de Amtsblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg mit Öffentlichem Anzeiger Herausgeber: Bezirksregierung Arnsberg Arnsberg, 18. Juli 2015 Nr.
31. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See
31. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 30. Satzungsnachtrages
Dienst- und Geschäftsanweisung
Dienst- und Geschäftsanweisung für die Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Hille (DGA G) Die Verwirklichung des Verfassungsgebotes der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist eine Aufgabe der Gemeinden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am
Verkündungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer 2013 Emden, 08.05.2013 Nummer 17 Inhalt: 1. Satzung für den Betrieb gewerblicher Art Weiterbildung der Hochschule Emden/Leer (Genehmigt
Versicherungs - Maklervertrag
Versicherungs - Maklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler Dipl. Ing. Rudolf Geyermann Sudetenstr. 12 86381 Krumbach nachfolgend Makler genannt und Herrn / Frau / Firma Name Straße Wohnort nachfolgend
Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit
Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit Seite: 1 von 6 Inhaltsübersicht: 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen 2
2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
VERTRAG. über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE)
VERTRAG über die Nutzung der Infrastruktur der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE) Zwischen der Eisenbahninfrastrukturgesellschaft Aurich Emden GmbH (EAE), Aurich, vertreten durch
Mietvertrag Musikanlage
Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"
Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Stand: 30.10.2014 Quelle: IHK Lüneburg Hinweis: Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen
Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
Vertrag über eine stille Beteiligung an der GäuWärme GmbH. Es erscheinen:
Vertrag über eine stille Beteiligung an der GäuWärme GmbH Es erscheinen: 1. Herr Steffen Frank, handelnd als Geschäftsführer der GäuWärme GmbH mit dem Sitz in Eutingen im Gäu. Die GäuWärme GmbH wird nachstehend
Amtsblatt für den Kreis Paderborn
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 70. Jahrgang 11. September 2013 Nr. 41 / S. 1 Inhaltsübersicht: 103/2013 Öffentliche Bekanntmachung des AV.E Eigenbetriebs über den Jahresabschluss
Vereinbarung. Dr. K.-G. Heide und Dr. M. Krause, Labor für Abstammungsgenetik, Steenbeker Weg 33, Kiel (nachfolgend: die Sachverständigen)
Vereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister der Justiz, dieser vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz und Dr.
Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste
Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste Muster-Ausstellungsvertrag Dies ist ein unverbindlicher Mustervertrag. Der BBK übernimmt für Folgen seiner Verwendung im konkreten Einzelfall keine Haftung.
Amtsblatt. für den Kreis Paderborn. zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg. 71. Jahrgang 21. Mai 2014 Nr. 22 / S.
zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 71. Jahrgang 21. Mai 2014 Nr. 22 / S. 1 Inhaltsübersicht: 81/2014 Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Paderborn Umweltamt über die
Pflegevertrag. zwischen. Herrn / Frau... Adresse: Telefon:... Fax:... Herrn / Frau... Adresse: Telefon:... Fax:...
Pflegevertrag zwischen Herrn / Frau... Adresse:...... Telefon:... Fax:... vertreten durch Zutreffendes bitte ankreuzen: - im Folgenden Leistungsnehmer / in genannt ( ) Betreuer / in ( ) Bevollmächtigte
Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH
Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2
AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den
AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes
Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Eppingen hat am 16. Juli 2013 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung der HAM vom 23. Juni 2004 (Amtl.Anz. HH S. 1396) der ULR vom 13. Juli 2004 (Amtsbl. Schl.-H./AAz.
zwischen - Treugeber - - Treuhänder - Der Treugeber beabsichtigt, dass ihm der Treuhänder sein in der Schweiz gelegenes, ordentlich
zwischen - Treugeber - Vorname / Name Strasse / Nr. PLZ / Ort - Treuhänder - Vorname / Name Strasse / Nr. PLZ / Ort A. Präambel Der Treugeber beabsichtigt, dass ihm der Treuhänder sein in der Schweiz gelegenes,
Satzung. für die Märkte der Stadt Radevormwald
Satzung für die Märkte der Stadt Radevormwald Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der letzten Änderung vom 20.06.1989 (GM.NW. S. 362) in Verbindung mit den
V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen
V E R W A L T E R V E R T R A G zwischen der und A bis Z Hausverwaltungs und -vermietungs GmbH Uferstr. 22 5O996 K ö l n vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Evelyn Pauly-Rummel wird folgender Vertrag
Vertrag. über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen
Vertrag über die Nutzung von Uferbauwerken als Stützkörper für den Um- und Neubau von privaten Hochwasserschutzanlagen zwischen der Hamburg Port Authority Anstalt öffentlichen Rechts Neuer Wandrahm 4 20457
Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen
Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands und einerseits
Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida
Kindertagespflege - Kündigung in Recht und Vertrag Köln M. Taprogge-Essaida Dienstvertrag, 611 BGB ff. 614 -Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung ist nachder Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die
Maklervertrag «K_TITEL» «K_VORNAME» «K_NAME» «K_STRASSE» «K_PLZ» «K_ORT» VuFD Karl-Heinz Ullrich Goethestr. 71 01587 Riesa
Maklervertrag zwischen «K_TITEL» «K_VORNAME» «K_NAME» «K_STRASSE» «K_PLZ» «K_ORT» - nachstehend Auftraggeber genannt - und VuFD Karl-Heinz Ullrich Goethestr. 71 01587 Riesa IHK Verm.-Nr.: D-MW3V-HVBN5-46
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 07.11.2006 9.2 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW
Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt
Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im
Städtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag Die Stadt Radolfzell (nachfolgend Stadt genannt), vertreten durch den Oberbürgermeister Martin Staab, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell und die HESTA Beteiligungs GmbH (nachfolgend
Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg
Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode
Vermittlung eines Sachverständigen
Vermittlung eines Sachverständigen Bitte reichen Sie den folgenden Antrag vollständig ausgefüllt bei der Handwerkskammer ein. Wir werden Ihren Antrag sodann an einen geeigneten Sachverständigen weiterleiten.
Arbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte
Arbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte Arbeitsvertrag zwischen der Ärztebereitschaft Saarburg Konz Hochwald Obermosel e.v., vertreten durch dessen Vorsitzenden Dr. Frank Wiß, und den stellvertretenden
Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass (Lindau-Pass-Satzung) vom 13. Dezember 2000*
Lindau (B) Nr. III/21. Satzung der Stadt Lindau (Bodensee) für den Lindau-Pass (Lindau-Pass-Satzung) vom 13. Dezember 2000* Geändert durch: Erste Änderungssatzung vom 28. März 2007 Die Stadt Lindau (Bodensee)
( 2 ) Sitz der AGSV Polizei NRW ist bei dem jeweiligen Vorsitzenden.
Geschäftsordnung Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretung Polizei beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden
Runderlass für Hilfskräfte
Runderlass für Hilfskräfte Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Vorveröffentlichung des neuen Runderlasses für Hilfskräfte herausgebracht,
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinbach vom 25. April 2013
II/2/ 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Rheinbach vom 25. April 2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive
Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen
(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn
TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem designbüro ORANGE, Daniela Hoffmann und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom 18.03.2005
Satzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben im Kreis Siegen Wittgenstein vom 18.03.2005 Präambel Aufgrund des 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein - Westfalen
Dokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 11.02.2016
Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 11.02.2016 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 01.02.2016 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis
VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG. zwischen
VERSICHERUNGSMAKLERVERTRAG ASP Consult GmbH Bochumer Landstr. 213 45276 Essen 1) Vertragsparteien / Vertragsgegenstand Der Ke beauftragt die ASP Consult GmbH, Bochumer Landstr. 213, 45276 Essen, vertreten
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau
Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung
Ausgangslage. 2. Zweck. vom 8. Januar 2003
410.234 Vertrag zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und der Pädagogischen Hochschule Zürich über die Zusammenarbeit der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen mit der Pädagogischen Hochschule
Arbeitsvertrag. Der Praxisinhaber gibt dem Praxisarzt Gelegenheit, alle in der Praxis anfallenden ärztlichen Tätigkeiten auszuüben.
Arbeitsvertrag (im folgenden Arbeitgeber) (im folgenden Arbeitnehmer) 1 Beginn und Dauer Das Anstellungsverhältnis wird für die Zeit vom bis zum fest abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer Kündigung
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Große Kreisstadt Bretten Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Stadt Bretten hat am 27. März 2012 auf Grund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Amtsblatt H 1290. B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung. für den Regierungsbezirk Detmold. Inhalt
H 1290 Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 32756 Detmold Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Deutsche Post AG Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold 193. Jahrg. Ausgegeben in Detmold am 3. November
Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.
Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".
AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 27. April 2016 Nr. 16/2016. INHALT Datum Titel Seite
347 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 27. April 2016 Nr. 16/2016 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 73 22.04.2016 Bekanntmachung der Sitzung des Landschaftsbeirates am 03.05.2016 um 15.00 Uhr 74 18.04.2016
PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN
BGBl. III - Ausgegeben am 14. Jänner 2016 - Nr. 7 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG DES AM 29. DEZEMBER 1971 IN WIEN UNTERZEICHNETEN
Versicherungsmaklervertrag
Versicherungsmaklervertrag Zwischen dem Versicherungsmakler BFFM GmbH & Co. KG, Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg und dem Auftraggeber wird folgende Vereinbarung getroffen: Präambel (1) Der Versicherungsmakler
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Seocomplete GmbH (nachfolgend Seocomplete genannt) mit
Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003
Lindau (B) Nr. III/18/2. Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003 Die Stadt Lindau (Bodensee) erlässt auf Grund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung
Insgesamt werden 4 Schuldnerberatungsbezirke gebildet, diese umfassen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Halver, Kierspe und Meinerzhagen sowie den Gemeinden Herscheid und Schalksmühle und der Stadt Lüdenscheid zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schuldnerberatung
Vorsorge-Vollmacht. Ich, Erteile hiermit Vollmacht an
Vorsorge-Vollmacht Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail Erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort
Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V
Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)