Stiftung Deutscher Anteil des I. DEU/NDL Korps

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1 Stiftung Deutscher Anteil des I. DEU/NDL Korps Hilfsfonds seit rund 90 Jahren Die Stiftung ist das Resultat der Umgliederung des Hilfsfonds DtA I. D/NL Korps mit dem Ziel, den Bekanntheitsgrad des leider etwas in Vergessenheit geratenen Fonds des I. DEU/NLD Korps zu erhöhen und somit dem Stiftungszweck gerechter zu werden. Mit der Umgliederung verbunden ist insbesondere die Öffnung des Berechtigtenkreises auf den gesamten Bereich der Bundeswehr, wenn auch die deutschen Angehörigen des I. DEU/NLD Korps als vorrangig angesehen werden. Der Hilfsfonds stammt aus der Zeit der Weimarer Republik; es handelte sich ursprünglich um eine Zuwendung von Vertretern der rheinisch westfälischen Industrie an den jeweiligen Chef des Stabes des Generalstabes des Wehrkreises VI, später des VI. Armeekorps, zur Unterstützung von bedürftigen Soldaten aus den eigenen Reihen und deren Angehörigen. Die Mittel waren nach dem Willen der Stifter vom verfügungsberechtigten Chef des Stabes an den jeweiligen Nachfolger persönlich weiter zu übertragen. Der zuletzt Verfügungsberechtigte Oberst i.g. Freiherr von Ledebur wurde nach Gründung des Bundesministeriums der Verteidigung auf eigenen Wunsch von seiner Verfügungsbefugnis entbunden. Das BMVg übertrug im Januar 1958 die treuhänderische Verwaltung des Fonds an die Wehrbereichsverwaltung III (die heutige WBV West) in Düsseldorf. Am 21. August 1962 erhielt der Chef des Stabes des I. Korps in Münster die alleinige Verfügungsbefugnis über die Erträge des Fondvermögens. Das war die Geburtsstunde des Hilfsfonds für das I. Korps. Im Zuge der Umgliederung des I. Korps zum I. DEU/NLD Korps im Jahre 1995 erfolgte die Umbenennung in Hilfsfond für den Deutschen Anteil des I. D/NL Korps und die Übertragung der Verfügungsbefugnis an den Dienstältesten Deutschen Offizier. Im Jahre 2002 wurde das I. DEU/NLD Korps zu einem High Readiness Forces Headquarter der NATO unstrukturiert und multinationalisiert, 10 weitere Nationen außer Deutschland und den Niederlanden sind seither im Hauptquartier am Hindenburgplatz in Münster vertreten. Die Multinationalisierung bedingte jedoch eine deutliche Verringerung des laut Stiftungszweck ausschließlich berechtigten deutschen Anteils des Korps. Im Übrigen konzentriert sich mittlerweile die gesamte Bundeswehr auf Einsätze, so dass entschieden wurde, die Mittel des Hilfsfonds nicht nur Angehörigen des DtA des I. DEU/NLD Korps zugänglich zu machen. Stiftung seit 2009 Die Gründung der rechtsfähigen Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk im April 2008 erschien die perfekte Lösung, den Stiftungszweck des Hilfsfonds DtA I. DEU/NLD Korps durch Nutzung des Bekanntheitsgrades und der Öffentlichkeitsarbeit des Bundeswehr-Sozialwerkes weiterzuführen und die Stiftungsmittel unter eine auf Stiftungsvermögen spezialisierte Verwaltung zu stellen. Deshalb hat der Kommandierende General des I. DEU/NLD Korps, Generalleutnant Volker Wieker, in seiner Funktion als Dienstältester Deutscher Offizier, als Verfügungsberechtigter am 13. Januar 2009 entschieden, den Hilfsfonds DtA I. DEU/NLD Korps in die Stiftung Deutscher Anteil des I. DEU/NLD Korps umzuwandeln und das Vermögen in die treuhänderische Verwaltung der Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk zu überführen, was die Treuhänderin am 28. Januar 2009 angenommen hat.

2 Stiftungszweck unverändert Zweck der Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NLD Korps ist in erster Linie die Hilfe für in Not geratene deutsche Angehörige des I. DEU/NLD Korps und deren Angehörige bzw. Hinterbliebene. Als Notfälle in diesem Sinne werden vor allem durch Einsätze des I. DEU/NLD Korps herbeigeführte Notlagen betrachtet, die sich nicht durch Leistungen anderer Träger (Versicherung, Sozialleistungen etc.) beseitigen lassen. Allerdings sind auch sonstige Notlagen denkbar, die nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit einem Einsatz stehen müssen. Der Stiftungszweck wird durch finanzielle Zuwendungen an den Kreis der Berechtigten verwirklicht, ein Rechtsanspruch auf Zuwendungen besteht jedoch nicht. Stiftungsvermögen Das vom Hilfsfonds DtA I. DEU/NLD Korps überführte Stiftungsvermögen kann nie verringert werden, denn es ist durch Zuführung von Teilen der Erträge in seinem realen Wert ungeschmälert zu erhalten. Es kann jedoch jederzeit erhöht werden durch direkte finanzielle Zuwendungen Spende Zustiftung (möglich ab ) Stifterdarlehen (möglich ab ) Stiftungsfonds (möglich ab ), aber auch durch finanzielle Zuwendungen - aus einem Testament, Erbvertrag, Vermächtnis - durch gerichtliche Bußgelder - anstelle von Kränzen und Blumen anlässlich eines Trauerfalls. Bankverbindung: Konto Nr bei der Sparkasse KölnBonn (BLZ ). Die Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt bei Beträgen ab 200,-- werden automatisch zugestellt. Für Beträge unter 200,-- genügen als Nachweis Überweisungsbeleg und Kontoauszug. Seit zwei Jahren können finanzielle Zuwendungen an Stiftungen und die Gründung einer eigenen Stiftung (möglich ab ) steuerlich in nicht unerheblichem Umfang geltend gemacht werden. Die Dachstiftung Bundeswehr-Sozialwerk berät gerne über Möglichkeiten und Details und bittet um Kontaktaufnahme auf folgenden Wegen: Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk, Ollenhauerstraße 2, Bonn, Tel.: 0228/ , Internet/Intranet: oder bwsw@bundeswehr.org, stiftung@bundeswehr-sozialwerk.de. Stiftungsorgane und deren Aufgaben Dem Stiftungsvorstand gehören an als Dienstältester Deutscher Offizier des I. DEU/NLD Korps und Vorsitzender des Stiftungsvorstands:

3 Generalleutnant Volker Wieker Ranghöchste/r deutsche/ Beamtin/er in der Abteilung G 8 des I. DEU/NLD Korps und dessen Stellvertreter/in: Regierungsdirektorin Monika Heimburger die/der vom Bundesvorstand des BwSW entsandte Vertreterin/Vertreter des BwSW, der Vorsitzende des Bereiches West des BwSW: Vizepräsident Johann-Peter Niepenberg Dieser Stiftungsvorstand entscheidet über die Verwendung der Stiftungserträge, also über die konkreten Hilfen. Ansonsten wird die Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NLD Korps durch die Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk treuhänderisch verwaltet, dazu gehören auch die Vermögensverwaltung und die Vertretung im Rechts- und Geschäftsverkehr. Anträge auf Hilfe aus Stiftungsmitteln Der Berechtigte aus dem Kreis des Deutschen Anteils des I. DEU/NDL Korps hat den Antrag schriftlich oder elektronisch an den

4 Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Deutscher Anteil I. DEU/NDL Korps, Hindenburgplatz 71, Münster, zu stellen und zu begründen. Er hat hierbei Angaben zu seinen persönlichen Vermögensverhältnissen zu machen. Einen Antrag auf Stiftungsmittel können neben dem Bezugsberechtigten auch Familienangehörige, der Kommandeur, Chef oder Kompanie-Feldwebel schriftlich oder elektronisch an den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes stellen. Der Antrag ist auch in diesem Fall zu begründen und soweit möglich mit Angaben zu den Vermögensverhältnissen des Bezugsberechtigten zu versehen. Sonstige Hilfesuchende aus der Bundeswehr (außerhalb des I. DEU/NDL Korps) wenden sich bitte an den Bundesvorsitzenden des Bundeswehr-Sozialwerks e.v., Ollenhauerstraße 2, Bonn. B.H.

5 Stiftung Deutscher Anteil des I. DEU/NDL Korps Historie des Hilfsfonds über rund 90 Jahren Zwischen 1919 und 1934 (Zeit des Mann- Heeres ) Stiftung eines nicht näher bekannten Betrages zur persönlichen Verfügung des jeweiligen Chefs des Generalstabes des Wehrkreises VI durch Vertreter der rheinisch westfälischen Industrie (genaue Identität der Stifter unbekannt); 1935 Umbenennung des Generalstabs Wehrkreis VI in Generalkommando VI. Armeekorps; Verfügungsbefugnis weiterhin durch den Chef des Generalstabes persönlich; ca. Juli 1942 bis ab zwischen Januar und April 1945 Eintragung des Wertpapierdepots auf Oberst i.g. Willy Mantey (damaliger Chef des Generalkommandos VI. Armeekorps) bei der Deutschen Bank Münster; Umtragung der Papiere auf Oberst i.g. Hans-Jürgen Freiherr von Ledebur (Nachfolger von Oberst i.g. Mantey); Vernichtung sämtlicher originärer Stiftungsunterlagen zusammen mit sonstigen militärischen Unterlagen bei den Kämpfen des VI. Armeekorps in Ostpreußen; ca. Mai 1945 Besatzungsmacht überträgt das Wertpapierdepot als (vermeintliches) Wehrmachtseigentum an die Reichsbankstelle Münster; sodann Führung bei Landeszentralbank Nordrhein- Westfalen als Asservat, Verwaltung durch OFD Münster; OFD Münster bestellt Oberst i.r. Jürgen Freiherr von Ledebur zum treuhänderischen Verwalter der Vermögenswerte; OLG Celle erkennt mit bestandskräftigem Beschluss die alleinige Verfügungsbefugnis des Oberst i.r. Jürgen Freiherr von Ledebur über die Stiftungsmittel als nachgewiesen an; laut Beschluss ist Fondsvermögen unselbständige Stiftung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, eingetragener Verwalter ist im Außenverhältnis Eigentümer der Stiftungsmittel; Folge: Stiftungsmittel sind keine Wehrmachtsmittel; Nach (Gründung des BMVg) Oberst i.r. Freiherr von Ledebur beantragt, ihn von seiner Tätigkeit als treuhänderischer Verwalter des Fonds zu entbinden; Übertragung der treuhänderischen Verwaltung des Fonds durch BMVg an WBV III in Düsseldorf; BMVg überträgt die Verfügungsbefugnis über die laufenden Stiftungserträge an den Chef des Stabes des I. Korps in Münster, Umbenennung in Hilfsfonds für das I. Korps ;

6 Ende 1995/Anfang 1996 Umbenennung des Hilfsfonds für das I. Korps in Hilfsfond für den Deutschen Anteil des I. D/NL Korps ; damit verbunden Übertragung der Verfügungsbefugnis über die Stiftungserträge an den Dienstältesten Deutschen Offizier des I. D/NL Korps; Umbenennung des Hilfsfond für den Deutschen Anteil des I. D/NL Korps in Stiftung für den Deutschen Anteil des I. DEU/NLD Korps ; Überführung in die treuhänderische Verwaltung der Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk; Annahme der Treuhänderschaft durch die Stiftung Bundeswehr- Sozialwerk. B.H.

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