Stiften: schwer, aber nicht schwierig.

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1 Gründung und Anerkennungsverfahren einer selbständigen Stiftung Annette Enzmann Stiftungsdezernentin bei der Bezirksregierung Köln Bonn am

2 Ihre Stiftung Vorüberlegungen und Entscheidungen Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Ablauf des Verfahrens 2 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

3 Vorüberlegungen und Entscheidungen Zu welchem Zweck gründen Sie eine Stiftung? Was? - Gemeinnützige Zwecke Wen? - Empfänger Wie? - Kapitalstiftung (fördernd) - Anstaltsstiftung (operativ) 3 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

4 Vorüberlegungen und Entscheidungen Welches Vermögen wollen Sie der Stiftung zur Verfügung stellen? - Vermögensarten - Mindesthöhe 4 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

5 Vorüberlegungen und Entscheidungen Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? Entscheidung und Kontrolle Der Vorstand Das Kuratorium Geschäftsführer 5 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

6 Vorüberlegungen und Entscheidungen Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? Entscheidung und Kontrolle Weitere Organe - (Fach-)Beiräte - Stifterforum, Stifterversammlung (Bürgerstiftungen) - Fachausschüsse 6 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

7 Vorüberlegungen und Entscheidungen Wer soll in der Stiftung das Sagen haben? Entscheidung und Kontrolle... und der Stifter? 7 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

8 Stifter Vermögen Satzung (Stifterwille) Stiftung Anerkennung Stiftungsaufsicht 8 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

9 Entscheidung Kontrolle Stifter Stiftung KURATORIUM VORSTAND 9 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

10 Stiftung KURATORIUM Stifter VORSTAND (Grund-)Rechte Stiftungsaufsicht (Grund-)Rechte Stifterwille Garantie Garantie Autonomie 10 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

11 Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Name der Stiftung Sitz der Stiftung Stiftungszweck 11 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

12 Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsvermögen Erhaltung des Stiftungsvermögens Vermögensanlage Verwendung der Erträge und Zuwendungen 12 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

13 Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsorganisation Zahl und Benennung der Organe (mindestens: Vorstand) Zahl (ggfs. Mindest-, Höchstzahl) ihrer Mitglieder Vetretungsbefugnisse (Einzel-, Gemeinschaftsvertretung) Amtszeit, Wiederwahlmöglichkeit 13 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

14 Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsorganisation Berufung der Organmitglieder - Kooptation - Wahl durch ein anderes Stiftungsorgan - Bestellung durch andere juristische Person - "geborene" Mitglieder Abberufung von Organmitgliedern 14 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

15 Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsorganisation Aufgaben und Rechte des Vorstands, ggfs. der übrigen Organe Ehrenamtliche Tätigkeit bzw. Vergütung 15 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

16 Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Stiftungsorganisation Regelungen über Beschlüsse, Sitzungsregularien oder: Geschäftsordnung für die Organe 16 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

17 Die Satzung: Inhaltliche Regelungen Satzungsänderungen "einfache" Satzungsänderungen Änderung des Stiftungszwecks Zusammenschluss mit anderen Stiftungen Auflösung der Stiftung 17 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

18 Ablauf des Verfahrens Zuständige Behörde Beratung Beteiligung anderer Behörden 18 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

19 Ablauf des Verfahrens Antrag und Unterlagen Stiftungsgeschäft Stiftungssatzung bei juristischen Personen... Kapitalnachweis 19 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

20 Ablauf des Verfahrens Anerkennung Veröffentlichung 20 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

21 Noch Fragen, bitte! 21 Annette Enzmann Bezirksregierung Köln 2007

Stiftungssatzung. (2) Sie ist eine rechtsfähige gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Kelkheim (Taunus).

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