Prüfungsordnung Bankfachwirt BankColleg

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1 Prüfungsordnung Bankfachwirt BankColleg (Gültig ab Studienbegn 2015) 1 Teilnahmevoraussetzungen Am Studiengang Bankfachwirt BankColleg kann jeder teilnehmen, der ee Ausbildung zur/m Bankkauffrau/ Bankkaufmann erfolgreich absolviert hat. Bei Personen, die ee vergleichbare kaufmännische Ausbildung und/oder ee mehrjährige Berufspraxis im Bankgeschäft besitzen, entscheidet der Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. im Ezelfall über die Teilnahme. 2 Ablauf des Studienganges Bankfachwirt BankColleg Das Studium zum Bankfachwirt BankColleg umfasst vier Semester. Inhalt des Studiengangs sd die Studienfächer Bankwirtschaft, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechtsgrundlagen des Bankgeschäfts, Privat- und Firmenkundengeschäft. Die Studienveranstaltungen (Präsenzveranstaltungen sowie virtuelle Veranstaltungen, z.b. Webare) fden der Regel außerhalb der Arbeitszeit statt. Im onle-gestützten Format Bankfachwirt BankColleg Spezial fden die Präsenzveranstaltungen geblockter Form zentral, der Regel der GenoAkademie Forsbach, statt. Am Ende ees jeden Semesters sd von den Teilnehmern Leistungsnachweise (schriftliche Prüfungen/Klausuren) zu erbrgen. Das Gesamtergebnis des Studienganges Bankfachwirt BankColleg berechnet sich aus den Teilergebnissen aller Studienfächer. 3 Zulassung zur Prüfung Zur Semesterprüfung des ersten Semesters ist zugelassen, wer am Studiengang Bankfachwirt BankColleg teilnimmt. Zu den Semesterprüfungen des zweiten, dritten und vierten Semesters ist zugelassen, wer an den Prüfungen der vorhergehenden Semester teilgenommen hat. Stand: Dezember 2017 (gültig ab JG2015) Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. Seite 1 von 7

2 4 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung sd die Inhalte des Studienwerkes Bankfachwirt BankColleg sowie die Inhalte des Rahmenstoffplanes zum "geprüfte/n Bankfachwirt/ (IHK)" nach der Verordnung vom Im ersten, zweiten und dritten Semester ist den Studienfächern Bankwirtschaft, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Rechtsgrundlagen des Bankgeschäfts je e Leistungsnachweis (schriftliche Prüfung/Klausur) von estündiger Dauer zu erbrgen. Im vierten Semester ist je e Leistungsnachweis (schriftliche Prüfung/Klausur) von zweistündiger Dauer den Studienfächern Privatkunden- und Firmenkundengeschäft zu erbrgen. 5 Bewertung der Leistungsnachweise Die ezelnen Leistungsnachweise werden nach der Notenempfehlung des DIHK (gemäß Verordnung zum geprüfte/n Bankfachwirt/ (IHK) vom ) bewertet. Die Noten für die ezelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern festgesetzt. Soweit der Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. im Ezelfall nichts anderes bestimmt, obliegt die Notenfestsetzung bei schriftlichen Prüfungen dem Prüfer (Korrektor) des jeweiligen Faches. 6 Ermittlung des Abschlussergebnisses Bankfachwirt/ BankColleg Jeder Prüfungsteilnehmer erbrgt den Studienfächern Bankwirtschaft, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Rechtsgrundlagen des Bankgeschäfts drei Ezelergebnisse aus den Semesterleistungsnachweisen. In diesen Studienfächern wird das Teilergebnis des jeweiligen Studienfachs aus dem rechnerischen Mittel der Ezelergebnisse ermittelt. Daneben erbrgt der Teilnehmer je e Ezelergebnis (=Teilergebnis) aus den Fächern Privatkundenund Firmenkundengeschäft. In das Gesamtergebnis gehen alle Teilergebnisse zu gleichen Teilen e. Die Teilergebnisse und das Gesamtergebnis sd jeweils kaufmännisch auf volle Prozentpunkte zu runden. Der Studiengang Bankfachwirt BankColleg ist bestanden, wenn allen Teilergebnissen Ergebnisse von mdestens 50 Prozent erzielt wurden. Stand: Dezember 2017 (gültig ab JG2015) Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. Seite 2 von 7

3 7 Wiederholung von Prüfungsleistungen Bei Teilergebnissen von 30 bis 49 Prozent besteht die Möglichkeit, diese durch ee emalige schriftliche Ergänzungsprüfung auszugleichen. Ort und Term dieser Ergänzungsprüfung bestimmt der Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. Inhalt der jeweiligen Ergänzungsprüfung sd den Studienfächern Bankwirtschaft, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Rechtsgrundlagen des Bankgeschäfts die Studienhalte des ersten bis dritten Semesters. Dieser Leistungsnachweis dauert jeweils zwei Stunden. Inhalt der jeweiligen Ergänzungsprüfung sd den Studienfächern Privatkundenund Firmenkundengeschäft die jeweiligen Studienhalte des vierten Semesters. Dieser Leistungsnachweis dauert jeweils zwei Stunden. Für die Ermittlung des Teilergebnisses nach der Ergänzungsprüfung wird den Studienfächern Bankwirtschaft, Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Rechtsgrundlagen des Bankgeschäfts das Teilergebnisses vor Ergänzungsprüfung und das Ergebnis der Ergänzungsprüfung zusammengefasst. Dabei wird das Teilergebnis vor Ergänzungsprüfung doppelt gewichtet. In den Studienfächern Privatkunden- und Firmenkundengeschäft wird das Ergebnis der Ergänzungsprüfung als Teilergebnis übernommen. 8 Verhderung, Versäumnis, Rücktritt Ist e BankColleg-Teilnehmer aus wichtigem Grund verhdert, an eer Prüfungsleistung teilzunehmen, so werden vom Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. e Nachholterm und der Prüfungsort festgesetzt. Tritt e Teilnehmer des Bankfachwirt BankColleg ohne wichtigen Grund zu eem Leistungsnachweis nicht an, führt dieses zum Ausschluss vom Bankfachwirt BankColleg. E Leistungsnachweis wird mit null Prozent bewertet, wenn e BankColleg-Teilnehmer nach Begn der Prüfung ohne wichtigen Grund von der Prüfung zurücktritt. Der für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachte wichtige Grund muss dem Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Der Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. entscheidet, welchem Fall e wichtiger Grund vorliegt. Bei Krankheit des BankColleg-Teilnehmers muss ee ärztliche Bescheigung gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz 5 vorgelegt werden. Für jeden Prüfungsversuch sd die zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsgebühren zu entrichten. Der Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. ist berechtigt, die zum Zeitpunkt der Prüfungswiederholung gültige Prüfungsordnung anzuwenden, sofern dies den Prüflg nicht unangemessen benachteiligt. Stand: Dezember 2017 (gültig ab JG2015) Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. Seite 3 von 7

4 9 Täuschungshandlungen Versucht e BankColleg-Teilnehmer, das Ergebnis eer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeflussen, so wird die entsprechende Prüfungsleistung mit null Prozent bewertet. Dies gilt auch, wenn Täuschungshandlungen nach Beendigung der Prüfungsleistung zweifelsfrei nachgewiesen werden können. In diesem Fall kann der Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. nachträglich die entsprechenden Ergebnisse berichtigen und die Prüfungen ganz oder teilweise für ungültig erklären. 10 Aufbewahrung und Esicht von Prüfungsunterlagen Schriftliche Prüfungsleistungen werden bis zum Ablauf von eem Jahr seit Aushändigung des Abschlusszertifikates aufbewahrt. Bei Abbruch der Ausbildung werden die Prüfungsunterlagen bis zu eem Jahr nach Egang der Kündigung aufbewahrt. Der BankColleg-Teilnehmer kann Esicht see schriftliche Prüfungsleistungen nehmen. Auf Antrag des Teilnehmers ist die Esichtnahme der jeweiligen Semesterprüfungen nerhalb des jeweils folgenden Semesters möglich. Ort und Zeit der Esichtnahme werden vom Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. vorgegeben. 11 Ewendungen Ewendungen des Prüfungsteilnehmers gegen Prüfungsentscheidungen sd nerhalb eer Frist von zwei Wochen nach Esicht der Klausuren dem Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. schriftlich anzuzeigen. Über Ewendungen von Prüfungsteilnehmern gegen Prüfungsentscheidungen entscheidet der Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. In begründeten Fällen kann der BankColleg-Teilnehmer ee unabhängige Zweitkorrektur seer Prüfungsleistungen schriftlich beantragen. Dabei verfällt das jeweilige Ezelergebnis aus dem ersten Leistungsnachweis. Der Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. ist berechtigt, dem BankColleg-Teilnehmer für die Zweitkorrektur ee Gebühr Rechnung zu stellen. Ablehnende Entscheidungen sd schriftlich zu begründen. Stand: Dezember 2017 (gültig ab JG2015) Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. Seite 4 von 7

5 12 Unterbrechung der Ausbildung Nach Unterbrechung des Studienganges ist ee Fortsetzung nur dann möglich, wenn vor der Unterbrechung e Urlaubssemester egereicht worden ist. Insgesamt dürfen höchstens zweimal zwei aufeander folgende Urlaubssemester egelegt werden. Wurde der Studiengang durch Kündigung oder ohne Angabe von Gründen und ohne Bewilligung ees Urlaubssemesters unterbrochen, so ist ee Fortsetzung nicht möglich. In diesem Fall muss der Studiengang von vorne begonnen werden. Die Fortsetzung des Studienganges nach eem Urlaubssemester erfolgt auf der Basis der zum Zeitpunkt der Fortsetzung gültigen Preise und Prüfungsordnung. 13 Abschlusszertifikat Beim erfolgreichen Abschluss des Studienganges erwirbt der Teilnehmer den Titel Bankfachwirt/ BankColleg und erhält ee Urkunde und e Abschlusszeugnis. Stand: Dezember 2017 (gültig ab JG2015) Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. Seite 5 von 7

6 Anlage 1 Bewertungssystem Anlehnung an den Notenschlüssel der IHK Punkte = Note 1 = sehr gut Ee besonders hervorragende Leistung Punkte = Note 2 = gut Ee über dem liegende Leistung Punkte = Note 3 = befriedigend Ee im liegende Leistung Punkte = Note 4 = ausreichend Ee noch ausreichende Leistung mit gergen Mängeln Punkte = Note 5 = mangelhaft Ee Leistung mit erheblichen Mängeln 29-0 Punkte = Note 6 = ungenügend Ee völlig unbrauchbare Leistung Stand: Dezember 2017 (gültig ab JG2015) Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. Seite 6 von 7

7 Bankwirt- schaft 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. BWL VWL Recht Privatkunden- geschäft Sem à 120 M. Wiederholungsmöglichkeit Fachnote* für das Abschlusszertifikat 120 M. aus 3 Semestern* BWS 120 M. aus 3 Semestern* BWL 120 M. aus 3 Semestern* VWL 120 M. aus 3 Semestern* Recht Klausurnote im 4. Sem. - Firmenkunden- geschäft à 120 M. Klausurnote im 4. Sem. Mdestanforderung je Ezelergebnis 50 Punkte Teilergebnis jedem Fachbereich md. 50 Punkte Wiederholungs- möglichkeit 1x je Prüfungsteil Gesamtnote * Im Fall der schriftlichen Ergänzungsprüfung eem Kernfach wird für die Ermittlung dieses Teilergebnisses das rechnerische Mittel aus den 3 Semesterklausuren doppelt gewichtet. Das Kernfach ist dann bestanden, wenn das gewichtete Ergebnis aus schriftlicher Ergänzungsprüfung und schriftlicher snote mdestens 50 Punkte ergibt. Stand: Dezember 2017 (gültig ab JG2015) Genossenschaftsverband Verband der Regionen e.v. Seite 7 von 7

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