Die Bonner Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (Bonner FFA)

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1 Die Bonner Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (Bonner FFA) A. Kursprogramm, Wintersemester 2015/16 B. Die Abschlussprüfung C. Die Dozentinnen und Dozenten im FFA-Programm A. Kursprogramm Erstes Programmsemester Themen des Kurses: - The Jury System - Joint Enterprise - Capital Punishment - The Common Law Contract - Case Law - Grammar Kurs 1: Legal Vocabulary Discussing Legal Concepts Presentations 4 SWS, wöchentlich Im Kurs werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Elemente des Anglo-Amerikanischen Rechts eingeführt. Auf sehr praktische Art und Weise behandeln sie Themen wie Contracts und Case Law. The Jury System, The Hierarchy of the Courts (Criminal and Civil Courts) etc. Über die im Kurs behandelten Themen lässt sich auch ohne besonderes Vorwissen kontrovers diskutieren, auf diese Weise sollen die Studierenden von Beginn an in Diskussionen eingebunden werden. Als Sprachveranstaltung mit juristischen Inhalten vermittelt der Dozent den Studierenden einen breiten Überblick über das Anglo- Amerikanische Rechtssystem, während sie gleichzeitig ihre sprachlichen Fähigkeiten erweitern und vertiefen können. Um dies zu erreichen, sprechen (discussions, debate, and presentations), lesen und schreiben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer so viel wie möglich selbst und interagieren in Gruppenarbeit sowie in den häufigen Diskussionen miteinander und mit dem Dozenten. Sie trainieren ihr Hörverständnis im Umgang mit audio-visuellen Quellen und erhalten Unterstützung bei der Wiederholung und dem Verständnis der Sprachstrukturen und des erforderlichen (Fach-) Vokabulars. Alle Studierenden halten während des Kurses zumindest eine längere Präsentation zu einem juristischen Thema, wobei sie durch den Dozenten im Vorfeld und während der Ausarbeitungsphase intensiv bei der Erarbeitung und Umsetzung der erforderlichen Präsentationstechniken unterstützt werden. Zusammenfassend ist die Mitarbeit der Studierenden für das Erreichen des Kurszieles essenziell, es handelt sich ausdrücklich nicht um Frontalunterricht, aktive Mitarbeit wird daher gefordert.

2 Kurs 2: English Vocabulary for Law: Legal Research : 2 SWS, Blockveranstaltung Im Kurs vertiefen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre rechtssprachlichen Fähigkeiten und wenden die im Laufe des Kurses "The English Legal System" erworbenen Präsentationsfertigkeiten an. Sie erhalten im ersten Kursteil zu Beginn des Semesters eine Einführung in die Methodik der juristischen Recherche sowie einen Überblick über die wichtigsten Formalia einer Gerichtsverhandlung. Anschließend recherchieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während einer Gruppenarbeitsphase eigenständig zu einem juristischen Fall, wobei sie vom Dozenten zugewiesene unterschiedliche Rollen einnehmen. Während dieser Ausarbeitungsphase erhalten die Studierenden zudem kleinere Rechercheaufgaben, die sie lösen und dem Dozenten zuschicken können und zu denen sie Rückmeldung erhalten. Im letzten Kursteil, der gegen Ende der Vorlesungszeit stattfindet, präsentieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Arbeitsergebnisse im Rahmen eines Mini-Moot-Courts vor der (aus dem Dozenten bestehenden) Jury. Zweites Programmsemester Kurs 1: Core Subjects of Common Law : 2 SWS oder Blockveranstaltungen Im Kurs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Einblick in zentrale Bereiche des anglo-amerikanischen Rechts. Sie lesen, bearbeiten und diskutieren untereinander und mit der Dozentin aktiv sogenannte Landmark Cases des Common Law und erlernen auf diesem Weg gleichzeitig die korrekte Anwendung der spezifischen Rechtssprache. Themen sind u. a. Civil Procedure /Arbitration, Contract Law, Tort Law, Criminal Procedure und Professional Responsibility and Ethics for Lawyers in a Common Law System. Kurs 2: US Constitutional Law : 2 SWS oder Blockveranstaltungen Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mit dem Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika vertraut gemacht, indem sie zentrale Entscheidungen und zugehörige Materialien lesen und diese anhand konkreter Fragestellungen nachvollziehen und einzuordnen lernen. Auf Basis des erworbenen Wissens und mit Hilfe der vorhandenen deutschen Rechtskenntnisse diskutieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer miteinander sowie mit dem Dozenten. Sie schärfen dabei ihre sprachlichen Fertigkeiten. Kurs 3: Civil Litigation in the United States : 2 SWS oder Der Dozent lädt regelmäßig Gastdozentinnen und Dozenten aus unterschiedlichen Praxisbereichen ein. Die Dozenten bringen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anhand von Originalfällen und einer Fülle anderer authentischer Materialien die Grundzüge des Zivilprozessrechts im Bereich der Vereinigten Staaten nahe. Sie vermitteln gleichzeitig die damit verbundene Rechtssprache und ermöglichen es den Studierenden so, selbst Fälle aus diesem 2

3 Blockveranstaltungen Bereich zu bearbeiten und den juristischen Inhalten sprachlich gerecht zu werden. Die Dozenten setzen dabei in hohem Maße auf die aktive Teilnahme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Interaktion. In Mock Trials können die Studierenden das erworbene Sprach- und Fachwissen praktisch anwenden. Drittes Programmsemester Kurs 1: International Commercial Law : 2 SWS oder Blockveranstaltungen Der Dozent vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch in diesem Kurs anhand einer Vielzahl praktischer Fälle und sonstiger authentischer Materialien die wesentlichen Grundlagen des internationalen Wirtschaftsrechts. Die Studierenden arbeiten intensiv, zum Teil in Gruppenarbeit, an echten Fällen und verhandeln auf der Grundlage des zuvor erlernten fachlichen Wissens miteinander. Hierbei und in der anschließenden Diskussion sowie durch die kontinuierliche Rückmeldung des Dozenten intensivieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre fachsprachlichen Fähigkeiten. Der Dozent lädt zudem regelmäßig Gastdozentinnen und Dozenten aus den unterschiedlichsten Praxisbereichen ein, die den Unterricht mit ihrer Erfahrung zusätzlich bereichern. Kurs 2: International Arbitration : 2 SWS oder Blockveranstaltung In der Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Einblicke in den für die berufliche Praxis im internationalen Kontext in hohem Maße relevanten Bereich des internationalen Schiedsverfahrensrechts. Sie entwickeln ihre in den vorangegangenen Kursen erworbenen sprachlichen Fähigkeiten fort und üben auch anhand praktischer Aufgaben, die oftmals komplexen Fälle aus dem Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts auf dem Verhandlungsweg zu lösen. B. Die Abschlussprüfung Grundlage für die Prüfung ist 4 der Ausbildungs-/Prüfungsordnung. Es handelt sich um eine Sprachprüfung. Nutzen Sie bei allen Aufgaben die Gelegenheit, Ihr hohes sprachliches Niveau zu präsentieren. Diskutieren und argumentieren Sie viel und haben Sie keine Angst zu sprechen! Fragen Sie nach, wenn Sie mit einer Frage insbesondere in der mündlichen Prüfung nichts anfangen können und bitten Sie bei Bedarf ruhig um eine Konkretisierung. I. Antragserfordernis: Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie bis zu einer im Vorfeld bekannt gemachten Frist (gemäß Ausbildungs- und Prüfungsordnung) einen 3

4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen (vgl. Abschlussprüfung) Rücktritt von der Prüfung/Krankheitsfall: S. 12 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung UNIcert II. Prüfungsablauf: 1. Mündliche Prüfung: a. Textvorstellung/-diskussion oder Präsentation (ca. 10 Minuten) Vorbereitungszeit für die Aufgabe ist eine halbe Stunde. Sie werden entsprechend eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn geladen und bearbeiten die Aufgabe. Hierbei dürfen Sie ein Wörterbuch verwenden, das Ihnen zur Verfügung gestellt wird. In der anschließenden Prüfung stellen Sie den Text im Sinne der Aufgabenstellung vor oder geben eine kurze Präsentation zu einem vorgegebenen (aus dem Kursbereich bekannten) Thema. Achten Sie auf eine organisierte, klare und logische Vortragsweise! b. Im unmittelbaren Anschluss findet Ihr Prüfungsgespräch vor zwei Prüfern statt. Im Prüfungsgespräch werden Ihnen Fragen zu dem vorangegangenen Vortrag sowie ggf. auch aus dem Kursbereich gestellt und Sie diskutieren mit den Prüfern, werden gebeten, Ihre Ansicht zu äußern, einen Standpunkt zu verteidigen o.ä.. Es geht auch in diesem Prüfungsteil weniger um juristisch richtige oder falsche Antworten als vielmehr darum, dass Sie zeigen, dass Sie sprachlich in der Lage sind, ein Thema aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten, Argumente für und wider etwas zusammenzustellen und (fachliches) Vokabular im richtigen Kontext zu verwenden. Sie sollten die Bedeutung des verwendeten Vokabulars bei Bedarf auch erklären können. Hierbei dürfen Sie kein Wörterbuch verwenden. 2. Schriftliche Prüfung und Hörverständnisprüfung a. Klausur (150 Minuten) aa. Aufgabe zur Sprachproduktion Sie erhalten zwei Aufgabenstellungen zu unterschiedlichen Themen aus dem Kursbereich, von denen Sie sich eine aussuchen können. Die Aufgabenstellungen haben jeweils ca. 250 Wörter. Sie dürfen für Ihre Antwort maximal 600 Wörter schreiben. Wir bitten Sie, dieses Maximum zwingend zu beachten, da Überschreitungen Abzüge bei der Bewertung zur Folge haben (wobei es einen kleinen Toleranzbereich gibt)! Achten Sie auf gutes, flüssiges Englisch und auf Ihre Grammatik! Die Aufgabenstellung erfordert kein juristisches Gutachten. Bitte beachten Sie die konkrete Fragestellung! Sie dürfen bei dieser Aufgabe ein Wörterbuch verwenden, das wir Ihnen zur Verfügung stellen. bb. Aufgabe zum Leseverständnis Sie erhalten einen Text mit ca Wörtern und müssen aus mehreren Antwortmöglichkeiten EINE richtige auf die jeweils zum Text 4

5 gestellte Verständnisfrage auswählen oder ankreuzen, ob eine vorgegebene Antwort richtig oder falsch ist. Beachten Sie auch hierbei dringend die Aufgabenstellung! b. Hörverständnisprüfung (45 Minuten) Sie bekommen eine Audiodatei vorgespielt. Diese wird einmal wiederholt. Hierzu werden Ihnen Verständnisfragen gestellt und Sie müssen ankreuzen, ob eine vorgegebene Antwort richtig oder falsch ist. Bei dieser Aufgabe ist die Verwendung eines Wörterbuchs erlaubt. III. IV. Prüfungswiederholung/Akteneinsicht etc.: Bitte beachten Sie die Regelungen in der Ausbildungs-/Prüfungsordnung! UNIcert-Zertifikat der Stufe III Bei erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung erhalten Sie ein UNIcert- Zertifikat der Stufe III. Sobald die Prüfungsergebnisse feststehen (ca. 4-8 Wochen nach der Klausur) erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, dem Sie alle Prüfungsergebnisse mit Noten entnehmen können. Auf dem Zertifikat werden die Gesamtnote, die Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung sowie (zur Information) die Noten der einzelnen Teilleistungen angegeben. C. Die Dozentinnen und Dozenten im FFA-Programm Christopher Bisping, LL.M. / Rechtsanwalt "Als deutscher Jurist, der im Ausland lehrt und forscht, möchte ich Nachwuchsjuristen die Gelegenheit geben, erste Erfahrungen im Umgang mit fremdem Recht zu erwerben. Der 'Blick über den Tellerrand' hilft darüber hinaus das eigene System besser zu verstehen. Die Zusammenarbeit mit den hochmotivierten Studenten der FFA macht großen Spaß und es erstaunt jedes Mal, den Fortschritt zu sehen, den die Studenten in echt kurzer Zeit machen. Christopher Bisping, Rechtsanwalt, ist seit 2012 Assistant Professor an der Warwick School of Law. Zuvor unterrichtete er bereits mehrere Jahre an der Universität Leicester sowie früher an der Warwick School of Law. Christopher Bisping war am Max-Planck-Insitut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg tätig und Mitglied einer Arbeitsgruppe der Study Group on a European Civil Code. Christopher Bisping ist seit 2012 Mitglied unseres FFA-Teams. Er unterrichtet den Kurs Legal Research in unserem 1. Programmsemester. 5

6 Keith Calhoun-Senghor, J. D. / B. A. Keith Calhoun-Senghor, Attorney at Law (Washington, D.C., Maryland, Virginia) und Solicitor in England und Wales ist freiberuflicher amerikanischer Rechtsanwalt und Berater im Bereich Gesellschaftsrecht und im internationalen Vertragsrecht für US, Deutsche und globale Firmen in München. Vorher war er sieben Jahre Senior Counsel der Kanzlei Norton Rose Fulbright in München. Keith Calhoun-Senghor trat der Kanzlei nach gut drei Jahrzehnten internationaler Tätigkeit als In-House General Counsel und freiberuflicher Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht und im internationalen Vertragsrecht für Industrie und Technologiefirmen in den USA und Deutschland bei. Er war auch bei der U.S. Regierung (Wirtschaftsministerium) im Bereich Satelliten- und Weltraumpolitik tätig. Keith Calhoun-Senghor studierte an der Harvard Law School sowie an der Stanford University. Vor Beginn seines juristischen Studiums war er Fulbright Stipendiat an der Universität Bonn. Er spricht und schreibt fließend Englisch (Muttersprache) und Deutsch. Keith Calhoun-Senghor ist seit 2012 in unserem FFA-Programm tätig. Er unterrichtet die Kurse International Commercial Law, 3. Programmsemester, Civil Litigation in the U. S. im 2. Programmsemester und ab dem Wintersemester 2016/17 den Kurs Constitutional Law in the U.S., ebenfalls im 2. Programmsemester. Im Sommersemester 2017 wird er im Wechsel mit Frau Kläsener den Kurs Civil Litigation in the U. S. im 2. FFA-Semester unterrichten. Amy Cohen Kläsener, J. D. / B. A. / M. A. Amy Cohen Kläsener, Attorney at Law (New York), ist Partnerin bei Dentons LLP in Frankfurt. Ihre wichtigsten Aufgabengebiete sind Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit sowie Compliance. Amy Cohen Kläsener hat an der Indiana University Maurer School of Law, am Columbia College sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München studiert. 6

7 Frau Kläsener ist seit 2012 als Dozentin in unserem FFA-Programm tätig. Sie unterrichtet den Kurs Civil Litigation in the U. S. im 2. FFA-Semester. Liliane Djahangir, LL.M., LL.B., JD Liliane Djahangir war von 2010 bis 2014 bei der Kanzlei Bredin Prat in Paris als Associate im Bereich International Arbitration and Litigation tätig. Im Juni 2014 schloss sie sich dem Arbitration and Litigation Team bei der Sozietät Hengeler Mueller in Frankfurt und ist dort seither tätig. Liliane hat an der Ottawa University, Ottawa (Canada) sowie der American University, Washington DC (USA) Internationale Beziehungen und Rechtswissenschaften studiert. An der London School of Economics and Political Science, London (UK) erwarb sie einen LLM. Liliane ist seit 2016 in unserem FFA-Programm tätig. Sie unterrichtete den Kurs International Arbitration im 3. FFA-Semester. Heike Heppner, J.D. (KU) Heiko Heppner ist Partner bei Dentons LLP in Frankfurt mit dem Schwerpunkt International Arbitration & Litigation. Seit Mai 2015 ist er Rechtsprofessor an der Fuzhou University, China. Heiko Heppner ist seit dem Sommersemester 2017 in unserem FFA-Programm tätig. Er unterrichtet den Kurs Core Subjects of Common Law in unserem 2. FFA-Semester. 7

8 Christopher Harry Grierson, Englischdozent Christopher Harry Grierson, Englischdozent, ist Lehrkraft für besondere Aufgaben beim Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bonn. Seit 2001 arbeitete er als Englischdozent, Übersetzer und Prüfer für das Cambridge -Zertifikat in Deutschland und Dänemark, seit 2008 bis 2010 war er am Sprachlernzentrum der Universität Bonn beschäftigt, bevor er 2010 zum Fachbereich Rechtswissenschaft wechselte. Christopher Grierson studierte Pädagogik und Erziehungstheorie an den Universitäten Holstebro und Frederiksberg / Kopenhagen in Dänemark. Christopher Grierson ist von Beginn an in unserem FFA-Programm tätig und unterrichtet den Kurs The English Legal System im ersten Programmsemester. Daneben ist er für die Konzeption der Abschlussprüfungen zuständig und begleitet die Weiterentwicklung des FFA-Programms. 8

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