DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

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3 Inhaltsverzeichnis 1 Tafel Deutschland e. V Tafel-Akademie ggmbh Bundesfreiwilligendienst Bundesfreiwilligendienst bei den Tafeln Finanzierung Pädagogische Begleitung Fachliche Anleitung & individuelle Betreuung Seminare Der Weg zum Bundesfreiwilligendienst Schritt 1: Anerkennung als BFD-Einsatzstelle Schritt 2: BFD-Vereinbarung Schritt 3: Ende des BFD Vorzeitiges Ende des BFD Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug BFD mit Flüchtlingsbezug für Geflüchtete BFD mit Flüchtlingsbezug für Freiwillige aus Deutschland...18

4 9 Rahmenbedingungen Taschengeld & Sozialversicherungsbeiträge Sachleistungen Urlaubstage Seminarbedingungen Reisekostenerstattung Arbeitslosengeld II Nebentätigkeit Rente Änderungen Verlängerung des BFD Änderungen der Vereinbarung Änderungen der Einsatzstelle Erhöhung der BFD-Plätze Beratung Kontaktdaten BAFzA Checklisten Stichwortverzeichnis DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

5 1. Tafel Deutschland e. V. Tafel Deutschland e. V. existiert seit 1995 und ist die Interessenvertretung der über 920 Tafeln in Deutschland. Die Geschäftsstelle in Berlin unterstützt die Mitgliedstafeln seit 2006 in den Bereichen Lobby-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Logistik, Fundraising und Mitgliederbetreuung. Der Bundesverband finanziert sich über Spenden und Sponsoring. Ein ehrenamtlich geschäftsführender Vorstand leitet den Bundesverband und zwölf Landesverbände unterstützen die regionale Arbeit in den Bundesländern. Seit 2011 ist Tafel Deutschland e. V. als Zentralstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt. Alle Mitgliedstafeln können seitdem Freiwillige in ihrer Tafel einsetzen. Die Aufgaben einer Zentralstelle liegen im Bereich der Kommunikation und der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem zuständigen Bundesamt und den anderen verbandlichen Zentralstellen. Die Zentralstelle ist aber auch für den Austausch mit den Tafel-Einsatzstellen zuständig, bearbeitet die Vereinbarungen zwischen Freiwilligen, Einsatzstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) und organisiert die pädagogische Begleitung. Im 5-jährigen Jubiläumsjahr 2016 waren über 250 Tafeln als BFD-Einsatzstellen anerkannt, und mehr als waren bisher Bundesfreiwillige bei den Tafel. 2. Tafel-Akademie ggmbh Die Tafel-Akademie ist seit 2015 eine Tochter- Gesellschaft von Tafel Deutschland e. V. und ist für die regelmäßige Qualifizierung und Weiterbildung der Tafel-Aktiven zuständig. Ein Schwerpunkt besteht darin, Tafel-Leitungen und Tafel-Mitarbeiter/innen aus ganz Deutschland zu praxisnahen Bereichen zu schulen. Themen der Schulungen sind beispielsweise Freiwilligenmanagement, Arbeitsschutz und -sicherheit, Fundraising und Integrationsarbeit. Zudem hat die Tafel- Akademie auch die Aufgaben der Zentralstelle im Bundesfreiwilligendienst übernommen. Als sogenannte selbstständige Organisationseinheit (SOE) ist die Tafel-Akademie nun die erste Ansprechpartnerin für Tafeln, die den BFD anbieten und für Menschen, die einen BFD absolvieren sowie für das BAFzA. Die Tafel-Akademie organisiert im Rahmen des BFD jährlich über 50 Seminare für rund 700 BFDler innen und BFDler. DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 5

6 3. Bundesfreiwilligendienst Über Menschen absolvieren jährlich einen Bundesfreiwilligendienst in unterschiedlichen Bereichen. Neben dem BFD in Wohlfahrtsverbänden ist ein BFD unter anderem im Sport, im ökologischen Bereich oder im Rettungsdienst möglich. Der Bundesfreiwilligendienst entstand nach der Aussetzung des Wehr- und Zivildienstes. Zuständig für Verträge, Finanzen und Organisation ist seither das BAFzA. Es überträgt einen Teil der Aufgaben an ca. 20 verbandliche Zentralstellen, die eng zusammenarbeiten und sich in regelmäßigen Abständen zu aktuellen Fragestellungen austauschen. Der Bundesfreiwilligendienst ist offen für Menschen jeden Alters. ten. Nach einem 18-monatigen Dienst ist ein nächster BFD erst wieder nach fünf Jahren möglich. Die Tätigkeitsbereiche bei den Tafeln sind dabei so vielfältig wie die Interessen und Fähigkeiten der Freiwilligen selbst: Fahrer/in oder Beifahrer/in, Mitarbeiter/in bei der Ausgabe und Sortierung, Mitarbeiter/in im Büro, Mitarbeiter/in im Bereich Logistik, Dolmetscher/in für neue Tafel-Kund/innen, Mitarbeiter/in im Bereich Akquise & Fundraising, Mitarbeiter/in im Bereich Projektplanung und vieles mehr. Neben der praktischen Unterstützung der Tafel durch die Freiwilligen erhalten diese in Seminaren die Möglichkeit, sich neue Kompetenzen anzueignen und sich mit anderen Freiwilligen über ihre Erfahrungen auszutauschen. 4. Bundesfreiwilligendienst bei den Tafeln Der BFD ist offen für Frauen und Männer unabhängig von Alter, Herkunft, Bildungsgrad oder Religion, solange die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist. Ein BFD bei den Tafeln dauert zwischen sechs und 18 Mona- Die BFDler/innen müssen arbeitsmarktneutral eingesetzt werden! Das bedeutet, durch ihre Tätigkeit darf kein Arbeitsplatz verloren gehen und sie sind nur unterstützend oder zusätzlich tätig. 6 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

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9 5. Finanzierung Die Einsatzstelle (EST) im BFD erhält Kostenerstattungen als Zuschuss vom BAFzA unter anderem für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge sowie für die pädagogische Begleitung ihrer Freiwilligen. Für unter 25-Jährige zahlt das BAFzA höchstens 250, Euro, für über 25-Jährige höchstens 350, Euro. Die Beträge stellen die Summe aus Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen dar. Es steht jeder Tafel frei, weitere Leistungen z. B. für Unterkunft und Verpflegung selbst zu übernehmen. Für die pädagogische Begleitung fallen für die Einsatzstelle je Freiwilligem 40, Euro/Dienstmonat an. Bei einem BFD über zwölf Monate fallen ab dem 13. Monat je Freiwilligem 60, Euro/Dienstmonat an. Wie wird der BFD finanziert? 1. Für Taschengeld & Sozialversicherungsbeiträge. 2. Für die pädagogische Begleitung in den ersten zwölf Dienstmonaten. 3. Für die pädagogische Begleitung ab dem 13. Monat. UNTER 25 ÜBER 25 ZUSCHUSS VOM BAFZA 1 /MT. /MT. BEITRAG EINSATZSTELLE 2 /MT. /MT. BEITRAG EINSATZSTELLE /MT /MT. DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 9

10 6. Pädagogische Begleitung 6.1. Fachliche Anleitung & individuelle Betreuung Die Einsatzstelle muss sowohl die fachliche Anleitung als auch die individuelle Betreuung aller Freiwilligen gewährleisten. Hierzu zählen eine fachliche Einarbeitung, regelmäßige Reflexionsgespräche und die Beteiligung der Freiwilligen an internen Strukturen wie Teamsitzungen. Anleiter/innen sollten überdies bei persönlichen Problemen ansprechbar sein und weiterführende Hilfe vermitteln können. Gegen Ende des Freiwilligendienstes sollte ein Beurteilungsgespräch stattfinden Seminare Während des Bundesfreiwilligendienstes sind Seminartage vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Unter 27-Jährige nehmen bei einem zwölfmonatigen Dienst an 25 Seminartagen teil. Davon finden fünf Tage an einem Bildungszentrum des Bundes statt. Über 27-Jährige müssen pro Dienstmonat einen Seminartag absolvieren, bei einem zwölfmonatigen Dienst entspricht das zwölf Seminartagen. Die Seminare können nur innerhalb des Dienstzeitraumes besucht werden. Die Teilnahme an den Seminaren (inkl. Unterkunft & Verpflegung) ist für die Freiwilligen kostenfrei. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf Seite 23. Bei den Seminaren in Modul 1 und 2 werden in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern vor allem fachliche Kompetenzen unter Einbindung regionaler Besonderheiten vermittelt. Bei den Bundes seminaren in Modul 3 stehen vor allem die Vermittlung sozialer und gesellschaftlicher sowie persönlichkeitsbildender Kompetenzen im Fokus. Die Seminare zur politischen Bildung in Modul 4 ermöglichen eine intensivere Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen. Sowohl Bundesseminare als auch Seminare zur politischen Bildung richten sich ausschließlich an unter 27-Jährige. Bei einem BFD über zwölf Monate wird zusätzlich das Modul 5 angeboten. Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Daher sind anfallendes Überstunden infolge der Seminarteilnahme auszugleichen. Bei Seminaren (An-/Abreise, Teilnahme) an einem Sonntag ist innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren. 10 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

11 Wie viele Seminartage absolviert ein/e BFDler/in? MODUL 1 6 Tage EINSTIEGSSEMINAR Fachkompetenz, z. B. Erste-Hilfe-Kurse, Hygieneschulung, Lebensmittelkunde, Umgang mit Tafel-Kunden Für über 27-Jährige und unter 27-Jährige MODUL 2 AUFBAUSEMINAR UNTER ÜBER Tage MODUL 3 Persönliche und allgemeine Kompetenzen, z. B. Konflikte, Kommunikation, Tafeln in Deutschland, Ehrenamt Für über 27-Jährige und unter 27-Jährige VERTIEFUNGSSEMINAR TAGE/JAHR TAGE/JAHR Weiterführende ökologische, interkul- AUSWAHL AUS: Modul 1, AUSWAHL AUS: Modul 1, 8 Tage turelle, mediale und allgemeinbildende Kompetenzen Ausschließlich für unter 27-Jährige Modul 2, Modul 3, Modul 2 MODUL 4 SEMINAR ZUR POLITISCHEN BILDUNG Modul 4 Seminar in den Bildungszentren des 5 Tage Bundes zur politischen Bildung Ausschließlich für unter 27-Jährige Ausführliche Informationen zum Aufbau und zu den Inhalten der pädagogischen Begleitung finden Sie im Bildungskonzept auf unserer Homepage. MODUL 5 BFD über 12 Monate VERTIEFUNGSSEMINAR Weiterführende ökologische, interkulturelle, mediale und allgemeinbildende Kompetenzen DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 11

12 7. Der Weg zum Bundesfreiwilligendienst 7.1. Schritt 1: Anerkennung als BFD-Einsatzstelle Um Freiwillige in der Tafel einsetzen zu können, muss sich die Tafel als Einsatzstelle anerkennen lassen. Die Anerkennung muss schriftlich beantragt werden. Grundsätzlich werden nur gemeinwohlorientierte Einrichtungen anerkannt. Dementsprechend müssen dem Antrag auch Nachweise der Gemeinnützigkeit beigefügt werden. Um die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sicherzustellen, ist eine anleitende Person zu benennen. Diese kann eine hauptamtliche Fachkraft oder eine Person aus dem Vereinsvorstand sein. Nach Eingang der Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung in der Tafel-Akademie werden diese auf Vollständigkeit geprüft, unterzeichnet und danach an das BAFzA weitergeleitet. Nach einer Bearbeitungszeit von sechs bis zwölf Wochen erfolgt eine schriftliche Bestätigung vom BAFzA. Sobald die Anerkennung als Einsatzstelle erfolgt ist, können die BFD-Plätze besetzt werden. Es erfolgt immer eine Einzelanerkennung, d. h. die Anerkennung einer Einsatzstelle ist organisatorisch und räumlich an die jeweilige Einrichtung gebunden. Nur dort dürfen Freiwillige eingesetzt werden. Zu Schritt 1 und 2 siehe Checkliste S. 31. Schritt 1: Wie wird die Tafel eine BFD-Einsatzstelle? x Antrag auf Anerkennung Prüfung der Unterlagen Prüfung BAFzA Bearbeitung von 6 12 Wochen 12 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

13 7.2. Schritt 2: BFD-Vereinbarung Zwischen BFDler/in und Einsatzstelle wird eine sogenannte Vereinbarung abgeschlossen. In dieser sind alle Rahmen bedingungen zum Dienst festgehalten, u. a. Taschengeld, Urlaub, Seminartage. Die Vereinbarung wird sowohl von der Einsatzstelle als auch der/dem Freiwilligen unterzeichnet. Die Einsatzstelle verpflichtet sich, die Freiwilligen zur gesetzlichen Sozial- und Unfallversicherung anzumelden und die entsprechenden Sozial versicherungsbeiträge einschließlich der Beträge zur gesetzlichen Unfallversicherung abzuführen. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Das Beiblatt mit den Abrechnungsstellen (AST) muss die Einsatzstelle vervollständigen, unterschreiben und mit der Vereinbarung an die Tafel-Akademie senden. Neben der Vereinbarung inkl. Beiblatt in dreifacher Ausfertigung ist außerdem die Seminar-Anmeldung sowie die Bestätigung zur Übernahme des Einsatzstellenbeitrags (SEPA-Lastschriftmandat) einzureichen. Nach Eingang der Unterlagen in der Tafel-Akademie werden diese auf Vollständigkeit geprüft, unterzeichnet und danach an das BAFzA weitergeleitet. Nach einer Bearbeitungszeit von ein bis vier Wochen erhalten die Einsatzstelle und der/die Freiwillige eine Bestätigung. Der BFD kann nun zum angegebenen Zeitpunkt beginnen. Bitte beachten Sie die aktuellen Fristen und reichen Sie die vollständigen Unterlagen spätestens acht Wochen vor geplanten Dienstbeginn ein. Schritt 2: Wie stellt die Tafel BFDler/innen ein? x Vereinbarung + 1x Seminaranmeldung + 1x Einsatzstellenbeitrag Prüfung der Unterlagen Bearbeitung von 2 4 Wochen im BAFzA Vereinbarung an Einsatzstelle und BFDler/in per Post DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 13

14 Schritt 3: Was muss die Tafel nach dem Ende des BFD tun? Dienstzeitbescheinigung. Die Dienstzeitbescheinigung muss zusätzlich an das BAFzA geschickt werden. 1 2 Dienstzeitbescheinigung an BFDler/in 3 Dienstzeitbescheinigung an BAFzA 7.3. Schritt 3: Ende des BFD Zeugnis an BFDler/in 7.4. Vorzeitiges Ende des BFD Alle haben sich große Mühe gegeben, aber manchmal kommt es dazu, dass der BFD frühzeitig beendet wird oder beendet werden muss. Hierfür bestehen folgende Möglichkeiten. Wird der BFD im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Einsatzstelle und Freiwilligen aufgelöst, unterschreiben beide eine Auflösungsvereinbarung, die an das BAFzA gesendet wird. Wenn Einsatzstelle und Freiwillige/r nicht zusammenfinden, kann entweder der/die Freiwillige kündigen oder die Einsatzstelle beantragt beim BAFzA eine Kündigung. Innerhalb der Probezeit von sechs Wochen gilt eine Frist von zwei Wochen, danach sind Kündigungen mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats möglich. Auch Freiwillige, die ihren Dienst vorzeitig beendet haben, erhalten ein Arbeitszeugnis und die Dienstzeitbescheinigung. Mit dem Ende des BFD erhalten die Freiwilligen von der Einsatzstelle ein Arbeitszeugnis und eine Auflösung und Kündigungen können nur durch das BAFzA ausgesprochen werden. 14 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

15 Vorzeitiges Ende: Optionen 1 Kündigung von BFDler/in Fristen beachten BAFzA und Tafel-Akademie informieren 2 Beantragung der Kündigung von Einsatzstelle Fristen beachten Grund angeben Bei BAFzA beantragen, Tafel-Akademie informieren Bestätigung durch BAFzA 3 Auflösung (einvernehmlich) Keine Fristen Bei BAFzA beantragen, Tafel-Akademie informieren Bestätigung durch BAFzA DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 15

16 8. Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug Im Zuge der gesellschaftlichen Veränderungen und den damit verbundenen Herausforderungen wurde 2015 das Sonderprogramm BFD mit Flüchtlingsbezug (BFDmF) eingeführt und ist vorerst bis zum befristet. In diesem Format können sich auch geflüchtete Menschen im BFD engagieren. Außerdem können Menschen aus Deutschland die Flüchtlingsarbeit bei den Tafeln im Rahmen des BFD unterstützen. Den BFDmF können nur volljährige Personen absolvieren, allerdings können hier Freiwillige zwischen 18 und 26 Jahren auch in Teilzeit eingesetzt werden. Zudem erlaubt das Sonderprogramm auch die Entsendung von Freiwilligen mit deren Zustimmung. Sprich, Freiwillige können in einer anderen, gemeinwohlorientierten Einrichtung mit Flüchtlingsbezug eingesetzt werden, die nicht zwingend anerkannte BFD-Einsatzstelle sein muss. Ein Beginn des BFDmF ist immer zum 1. eines Monats möglich. Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen (Vereinbarung, Seminar-Anmeldung und Bestätigung des Einsatzstellenbeitrags) ist das entsprechen- de Ergänzungsformular in dreifacher Ausfertigung hinzuzufügen. Darin werden Angaben zum/zur Freiwilligen, zum Flüchtlingsbezug der Einsatzbereiche und zur Entsendung gemacht. Die Ergänzung wird sowohl von der Einsatzstelle als auch der/dem Freiwilligen unterzeichnet. Siehe Checkliste Seite DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

17 Was ist bei geflüchteten BFDler/innen zu beachten? 1 2 ist ein Eigenanteil der Einsatzstelle von mindestens 10 % der erstattungs fähigen Kosten sicherzustellen. Dafür ist den Vereinbarungsunterlagen der entsprechende Antrag beizufügen, in dem dargelegt wird, welche Ziele und Maßnahmen bestehen, um Benachteiligungen zu verringern und die Integration zu fördern. Asylstatus Beschäftigungserlaubnis muss vorliegen 3 Optional: Sonderförderung von max BFD mit Flüchtlingsbezug für Geflüchtete Beispiel: Ein geflüchteter BFDler aus Syrien hat schlechte deutsche Sprachkenntnisse. Diese sollen durch einen Sprachkurs an einer Volkshochschule verbessert werden. Die Kosten für den Sprachkurs betragen monatlich 60, Euro. Im Antrag ist dann Folgendes anzugeben: Das Ziel ist die Verbesserung der Sprachkenntnisse und die Maßnahme der Sprachkurs an der VHS. Die beantragte Summe abzüglich des Eigenanteils beträgt somit 54, Euro. Geflüchtete können einen BFDmF in jeder anerkannten Einsatzstelle absolvieren, wenn sie eine Beschäftigungserlaubnis besitzen. Mögliche Freiwillige sind Asylbewerber/innen oder Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge. Überdies besteht die Möglichkeit, eine Aufstockung des Erstattungsbetrages in Höhe von bis zu 100, Euro zu beantragen, allerdings Geflüchtete aus einem sicheren Herkunftsland nach 29 a des Asylgesetzes und Geduldtete können keinen BFDmF absolvieren. Eine aktuelle Übersicht zu den sicheren Herkunftsstaaten finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 17

18 Was sind Aufgaben mit Flüchtlingsbezug? Ausgabe von Lebensmitteln an Geflüchtete Begleitung bei Behördengängen Dolmetschen 8.2. BFD mit Flüchtlingsbezug für Freiwillige aus Deutschland Freiwillige aus Deutschland können einen Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug absolvieren, wenn in der Tafel auch Einsatzbereiche bestehen, bei denen Geflüchtete unterstützt werden. Beispiele: Ausgabe von Lebensmitteln an Geflüchtete, Begleitung bei Behördengängen, Übersetzung, Freizeitangebote/Betreuung geflüchtete Kinder/Jugendliche. 18 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

19 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 19

20 9. Rahmenbedingungen 9.1. Taschengeld & Sozialversicherungsbeiträge Der Zuschuss vom BAFzA für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Alter der BFDler/innen. Für unter 25-Jährige zahlt das BAFzA höchstens 250, Euro, für über 25-Jährige höchstens 350, Euro. Die Beträge stellen die Summe aus Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträgen dar. Die Einsatzstellen können das Taschengeld auch mit Eigenmitteln erhöhen. Allerdings darf das Taschengeld einen Höchstbetrag von 6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (Stand 2018: 390, Euro). Das Taschengeld muss entsprechend der Wochenarbeitszeit angepasst werden und darf zwischen Freiwilligen einer Einsatzstelle nicht variieren. Für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags können folgende Angaben zur Orientierung genutzt werden. Da die Beträge zwischen den Krankenkassen variieren, sollte vorab immer Rücksprache gehalten werden, welche Beiträge im Einzelfall zutreffen: ÜBERSICHT SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAG* U 25 ohne Kind 40 % U 25 mit Kind 39,75 % Altersvollrentner/in ohne Kind 28,35 % Altersvollrentner/in mit Kind 28,60 % Ü 25 ohne Kind 40 % Ü 25 mit Kind 39,75 % * Richtwerte (Stand: Januar 2018). 20 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

21 9.2. Sachleistungen Zum einen können zusätzliche Sachleistungen als Teil des Taschengeldes gewährt werden (zum Beispiel Fahrkosten). Dieser Betrag und das vereinbarte Taschengeld dürfen den Höchstbetrag aber nicht überschreiten. Hierfür gelten die Bestimmungen der Sozialversicherungsentgeltverordnung. Alle erbrachten Leistungen (Taschengeld und gegebenenfalls Sachleistungen) sind sozialversicherungspflichtig. Zum anderen können unentgeltliche Sachleistungen bereitgestellt oder als Geldersatzleistung gewährt werden (zum Beispiel Unterkunft und Verpflegung). BFD AUF EINEN BLICK Maximaler Zuschuss BAFzA U 25 (ohne Kind) U25 (mit Kind) 25/26 Jahre (ohne Kind) 25/26 Jahre (mit Kind) Ü 27 (ohne Kind) Ü 27 (mit Kind) Altersvollrentner (ohne Kind) Altersvollrentner (mit Kind) 250,00 250,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 350,00 Arbeitszeit Vollzeit* Vollzeit* Vollzeit* Vollzeit* Teilzeit & Vollzeit Teilzeit & Vollzeit Teilzeit & Vollzeit Teilzeit & Vollzeit Seminartage** * Beim BFDmF ist auch Teilzeit möglich (mind. 20,5 Std./Woche). ** Bei zwölfmonatigem Dienst. DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 21

22 9.3. Urlaubstage BFDler/innen haben während ihrer Dienstzeit Anspruch auf Urlaub. Dabei orientiert sich der Mindesturlaubsanspruch am Bundesurlaubsgesetz. ches. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Urlaubstage aufgerundet. ÜBERSICHT URLAUBSTAGE Bei einem zwölfmonatigen Dienst ergeben sich demnach 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche). U Jährige 17-Jährige Volljährige (6-Tage-Woche) 30 Tage 27 Tage 25 Tage 25 Tage Bei minderjährigen Freiwilligen richtet sich der Mindesturlaubsanspruch nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Bei einem zwölfmonatigen Dienst gelten folgende Bestimmungen: mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt ist mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt ist Bei einer kürzeren oder längeren Dienstzeit als einem Jahr verringert oder erhöht sich der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat um 1/12 des Urlaubsanspru- Volljährige (5-Tage-Woche) 20 Tage Beispiel: Eine 39-jährige BFDlerin macht einen 18-mona tigen Dienst, dann besteht ein Anspruch auf 36 Werktage bzw. 30 Arbeitstage Urlaub Seminarbedingungen Eine Abmeldung von einem Seminar ist bis zu vier Wochen vor dem Seminar kostenfrei möglich. Allerdings ist ein Ersatztermin zu benennen. Sollte ein/e Freiwillige/r zum Zeitpunkt des Seminars krank sein, gilt 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Demnach muss unverzüglich ein Nachweis erfolgen. Da die Seminartage Dienstzeit sind, muss eine Kopie der Krankmeldung bis zum drit- 22 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

23 ten Tag des laufenden Seminars per Fax, Post oder Mail bei der Tafel-Akademie vorliegen. Die Seminarteilnahme gilt dann als entschuldigt erbracht. Die eventuell entstehenden Ausfall- und Stornokosten trägt die Tafel-Akademie. Ist der/die Freiwillige nur für einen Teil des Seminars attestiert arbeitsunfähig, so müssen die restlichen Seminartage wahrgenommen werden. Liegt die Krankmeldung nicht bis zum dritten Tag des Seminars vor, gilt die Person als unentschuldigt fehlend. Folgende Kosten sind von der Einsatzstelle bei späterer Abmeldung zu gleichen Teilen zu tragen: Vier bis zwei Wochen vor Seminarbeginn: 10 % des Seminarpreises (115 /Seminar-Tag) Zwei bis eine Woche vor Seminarbeginn: 30 % des Seminarpreises (115 /Seminar-Tag) Sechs bis drei Tage vor Seminarbeginn: 50 % des Seminarpreises (115 /Seminar-Tag) Nicht-Erscheinen zum Seminar: 100 % des Seminarpreises (115 /Seminar-Tag) Jeder unentschuldigte Fehltag wird mit 100 % des Seminarpreises in Rechnung gestellt Reisekostenerstattung Im Rahmen des BFD nehmen die Freiwilligen an Seminaren teil, die bundesweit stattfinden. Die Teilnahme (inkl. Unterkunft & Verpflegung) an den Seminaren ist für die Freiwilligen kostenfrei. Die Ein satzstelle übernimmt vorab die Reisekosten zum Seminarort für den/die Freiwillige/n. Der Reise kostenantrag zur Erstattung ist binnen vier Wochen nach Seminarende bei der Tafel-Akademie oder dem zutreffenden Kooperationspartner des Seminars einzureichen. Dabei finden die geltenden Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes Anwendung. So werden Reisen mit dem öffentlichen Personen- und Nahverkehr bis zur Höhe der 2. Klasse erstattet. Bei Nutzung eines PKWs werden 20 Cent pro Kilometer erstattet, höchstens jedoch 150, Euro. Einsatzstelle stellt Erstattungsantrag Antragsstellung binnen 4 Wochen Bis zur Höhe der 2. Klasse 20 Cent/km Höchstens 150 Euro DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 23

24 24 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

25 9.6. Arbeitslosengeld II 9.8. Rente Auch Bezieher/innen von ALG II können am BFD teilnehmen. Bei Bezug von ALGII werden grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert angerechnet. Als Einnahmen zählen das Taschengeld sowie gegebenenfalls Sachleistungen (Unterkunft und Verpflegung). In der Regel wird ein Taschengeldfreibetrag von 200, Euro nicht angerechnet. Für Bezieher/innen von ALG II, die während ihres BFD einer Erwerbstätigkeit (z. B. Minijob) nachgehen, gilt der angegebene Freibetrag nicht, sondern die Regelungen über die Absetzbeträge bei Erwerbseinkommen. Betroffene Freiwillige sollten sich daher vorab bei der Agentur für Arbeit informieren. Für Freiwillige, die eine Altersvollrente beziehen, besteht hinsichtlich des Arbeitnehmeranteiles keine Beitragspflicht. Die Einsatzstelle muss jedoch den Arbeitgeberanteil abführen. Frührentner/innen dürfen monatlich nur 450, Euro zu ihrer Rente dazuverdienen. Durch den Zuverdienst während eines BFD kann dieser Betrag gegebenenfalls überschritten werden. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass ein niedrigerer Rentenanteil ausgezahlt wird bis hin zum Wegfall des Rentenanspruchs. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten nochmals differenziertere Regelungen Nebentätigkeit Grundsätzlich können Freiwillige einer Nebentätigkeit (z. B. Minijob) nachgehen, soweit die Höchstarbeitszeitgrenzen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Die Nebentätigkeit muss mit der Einsatzstelle abgesprochen bzw. durch diese genehmigt werden. Interessierte Freiwillige sollten sich daher vorab mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen. Weitere Informationen und Kontaktdaten hierzu finden Sie unter Für Bezieher/innen von ALG II sind gesonderte Regelungen bezüglich des Freibetrags zu beachten. DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 25

26 10. Änderungen Verlängerung des BFD Eine bestehende Vereinbarung kann bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten verlängert werden. Demnach ist kurz vor Ablauf eines zwölfmonatigen BFD nochmals eine Verlängerung um weitere sechs Monate möglich. 1 Hierzu ist das entsprechende Formular auszufüllen und sowohl von der Einsatzstelle als auch von der/ dem Freiwilligen zu unterzeichnen. Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der Urlaubstage angepasst wird, einen Überblick hierzu finden Sie auf Seite 22. Außerdem erhöht sich auch die Anzahl der Seminartage. Der Einsatzstellenbeitrag beträgt je Freiwilligem 40, Euro/Dienstmonat. Bei einem Dienst über zwölf Monate fallen ab dem 13. Monat je Freiwilligem 60, Euro/Dienstmonat an. Einer Verlängerung von sechs Monaten nach einem zwölfmonatigen Dienst kann nur zugestimmt werden, wenn eine positive Teilnahme der/des Freiwilligen an den Seminaren erfolgt ist. Beispiel: Ein/e BFDler/in will den Dienst um sechs Monate verlängern. Daraus ergeben sich sechs weitere Seminartage. Pro Dienstmonat ergibt sich ein weiterer Seminartag (für U27 und Ü27). Demzufolge sind die Seminaranmeldung sowie die Bestätigung zur Übernahme des Einsatzstellenbeitrags entsprechend zu aktualisieren und einzureichen. Siehe Checkliste Seite Änderungen der Vereinbarung 1 Bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Meldungen von Tafel Deutschland e.v. Sollten sich vor oder auch während des BFD Änderungen ergeben, dann können einzelne Punkte über eine Einverständniserklärung angepasst werden. 26 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

27 Eine Änderung ist z. B. hinsichtlich der Dienstdauer, Dienstzeit, Höhe des Taschengeldes oder Anzahl der Urlaubstage möglich. Wichtig ist nur, dass sowohl die Einsatzstelle als auch der/die Freiwillige der Änderung zustimmen. Bitte informieren Sie die Tafel-Akademie, wenn eine Aufstockung der BFD-Plätze geplant ist. Den Antrag zur Erhöhung der BFD-Plätze können Sie direkt an das BAFzA per oder Fax senden. Die unterschriebene Einverständniserklärung können Sie in einfacher Ausfertigung per oder Fax bei der Tafel-Akademie einreichen. Nach kurzer Prüfung wird diese an das BAFzA weitergeleitet Änderungen der Einsatzstelle Sollten sich Änderungen von Angaben der Einsatzstelle ergeben, dann ist dies unverzüglich dem BAFzA und der Tafel-Akademie mitzuteilen. Dies betrifft Änderungen der Anschrift der Einrichtung oder Abrechnungsstelle. Auch ein Wechsel der/des BFD- Anleiter/in und in der Einsatzstelle muss unbedingt mitgeteilt werden Erhöhung der BFD-Plätze Eine Erhöhung der BFD-Plätze ist möglich und muss schriftlich beim BAFzA beantragt werden. DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 27

28 11. Beratung Wir beraten und unterstützen Sie gern bei Fragen rund um den BFD. Sie erreichen uns unter: Im Intranet der Tafel Deutschland e.v. stehen Ihnen alle Formulare, Ausfüllhilfen und Unterlagen zum Download zur Verfügung. Hier können Sie sich mit den bekannten Zugangsdaten einloggen Außerdem stellen wir Ihnen hier auch diverse Materialien zum BFD wie Flyer, Poster, Broschüren kostenfrei zur Verfügung. Als Einsatzstelle erhalten Sie regelmäßig die BFD- News per , in denen wir Sie über Neuigkeiten sowie Wissenswertes auf dem Laufenden halten. 28 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

29 Ihre Ansprechpersonen Evelin Schulz Geschäftsführerin Tafel-Akademie Marco Koppe Pädagogischer Leiter & Prokurist Christin Becker Referentin BFD Gila Preiß Sachbearbeiterin BFD DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 29

30 12. Kontaktdaten BAFzA Allgemeine Informationen zum BFD finden Sie unter: Formulare wie Dienstzeitbescheinigungen oder Kündigungen und Auflösungen können direkt an die regionalen Abteilungen des BAFzA zugesandt werden: Sachgebiet 1 Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen und Saarland Fax: Sachgebiet 2 Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Fax: Sachgebiet 3 Niedersachsen, Berlin, Rheinland-Pfalz, Bayern Fax: Sachgebiet 4 Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Baden-Württemberg Fax: DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

31 13. Checklisten ANERKENNUNG ALS BFD-EINSATZSTELLE VERLÄNGERUNG BFD 2x Antrag mit Unterschrift und Stempel 2x Kopie der Statuten des Rechtsträgers (z. B. Vereinssatzung) 1x Verlängerung der BFD-Vereinbarung (Anpassung Urlaubstage und Seminartage) 1x Seminar-Anmeldung 2x Nachweis der Gemeinwohlorientierung Ggf. Infomaterial der Tafel (z. B. Flyer) 1x Bestätigung zur Übernahme des Einsatzstellenbeitrags VEREINBARUNG REGEL-BFD VEREINBARUNG BFDMF 3x Vereinbarung mit Unterschrift des/der Freiwilligen und Unterschrift sowie Stempel 3x Ergänzung der Vereinbarung bei BFDmF mit Unterschrift des/der Freiwilligen und Unter- der EST schrift sowie Stempel der EST 3x Beiblatt zur Vereinbarung in vierfacher Ausfertigung mit Unterschrift sowie Stempel 3x Vereinbarung mit Unterschrift des/der Freiwilligen und Unterschrift sowie Stempel der EST der EST 1x Bestätigung zur Übernahme des Einsatzstellenbeitrags 1x Seminar-Anmeldung 3x Beiblatt zur Vereinbarung in vierfacher Ausfertigung mit Unterschrift sowie Stempel der EST 1x Bestätigung zur Übernahme des Einsatzstellenbeitrags 1x Seminar-Anmeldung für BFDmF Optional: Antrag zur Aufstockung des Erstattungsbeitrags DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 31

32 14. Stichwortverzeichnis A Alter 6, 9 ff. Änderungen 26 f. Anerkennung 12 Anleitung in der Einsatzstelle 10 Arbeitslosengeld II/ALG II 25 Arbeitsmarktneutralität 6 Arbeitszeit 21 Auflösung > Kündigung B Beratung 28 Beschäftigungserlaubnis 17 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben/BAFzA 5 f., 9, 12 f., 20, 27, 30 Bundesfreiwilligendienst/BFD 6 Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug/BFDmF 16 C Checklisten 31 D Dauer des BFD 6 Dienstzeitbescheinigung 14 E Einsatzfelder 6, 18 Einsatzstelle/EST 9 f., 12 ff., 23, 27 F Fahrtkosten > Reisekosten Flüchtling > BFD mit Flüchtlingsbezug G Geldersatzleistungen > Sachleistungen H Hartz IV > Arbeitslosengeld II/ALG II J Jugendarbeitsschutzgesetz DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

33 K Krankenversicherung 20 Krankheit 22 f. Kündigung 14 f. L Leistungen > Taschengeld Seminare > pädagogische Begleitung Sozialversicherung 9, 13, 20 T Tafel-Akademie ggmbh 5 Tafel Deutschland e. V. 5 Taschengeld 20 f. N Nebentätigkeit 25 P Pädagogische Begleitung 10 f. R Reisekosten 23 Rente 25 S Sachleistungen 21 Selbstständige Organisationseinheit/SOE > Tafel-Akademie ggmbh U Unfallversicherung > Sozialversicherung Unterkunft > Sachleistungen Urlaub 22 V Vereinbarung 13 Verlängerung BFD 26 Z Zentralstelle/ZST > Tafel Deutschland e. V. Zeugnis 14 DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN 33

34 Impressum 2. Auflage, Februar 2018 Herausgeber Tafel-Akademie ggmbh Germaniastraße Berlin Telefon info tafel-akademie.de Spendenkonto Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE BIC: BFSWDE33BER Fotos: Wolfgang Borrs: Cover, S. 29 o. l. Dagmar Schwelle: S. 7, 16, Tasten: S. 8, 19, 24, 29 o. r., u. l., u. r. Philip Wilson: S DER BUNDESFREIWILLIGENDIENST BEI DEN TAFELN

35

36 Gedruckt auf Recyclingpapier. CO2 NEUTRAL DE X01 by flyeralarm

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