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1 Ich und meine Rente Bundesfreiwilligen dienst und Rente > Wie Sie versichert werden und wer die Beiträge zahlt > Zusätzliche Zeiten und höhere Rente > Was Sie beachten sollten

2 Wertvolle Zeit für Ihre Rente Egal ob Sie sich beruflich erst orientieren, nach einem halben Berufsleben mal etwas ganz Neues ausprobieren, Ihre Lebens- und Berufserfahrung weiter einbringen oder einfach ganz praktisch Gutes tun wollen der Bundes freiwilligendienst (BFD) bietet eine breite Einsatz palette für Jung und Alt. Ihr freiwilliges Engagement in gemeinwohlorientierten Einrichtungen wird dabei vom Staat honoriert: Sie können während dieser Zeit ohne eigene Beiträge Anwartschaften für Ihre spätere Rente aufbauen. Das gilt ebenfalls, wenn Sie sich für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr entscheiden. Wie Sie versichert werden, wer die Beiträge zahlt und was Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wird, erfahren Sie in diesem Faltblatt. Und wenn Sie noch weitere Fragen haben: Kommen Sie zu uns wir sind für Sie da Auflage (9/2012)

3 Inhaltsverzeichnis 4 Jeder kann dabei sein 6 Sozial engagiert und zugleich versichert 9 Beiträge für die Rente 12 Dienstzeit ist Rentenzeit 14 Darauf sollten Sie achten 16 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

4 Jeder kann dabei sein Seit dem 1. Juli 2011 können Sie sich nicht nur in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, sondern auch beim Bundesfreiwilligendienst für die Allgemeinheit engagieren. Das Besondere beim Bundesfreiwilligendienst ist, dass er altersunabhängig geleistet werden kann jeder kann sich dafür entscheiden. Sie müssen lediglich die Pflichtschulzeit absolviert haben. Diese kann je nach Bundesland verschieden sein. Einbringen können Sie sich auf unterschiedlichen Gebieten: im sozialen Bereich (in der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege oder Behindertenhilfe), im Umwelt- und Naturschutz, bei Sport, Kultur und Denkmalpflege, Bildung, Integration oder im Zivil- und Katastrophenschutz. Ihr freiwilliger Einsatz dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate, im Ausnahmefall bis zu 24 Monate. Er ist wie eine Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Wer älter als 27 Jahre 4

5 ist, kann auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) arbeiten. Bitte beachten Sie: Im Gegensatz zum freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr kann der Bundes freiwilligen dienst nicht nur einmal, sondern nach jeweils fünf Jahren wiederholt geleistet werden. Während des Dienstes erhalten Sie ein Taschengeld, Sachleistungen und kostenlose Seminare. Sie sind in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Unser Tipp: Wie Sie eine Einsatzstelle finden und was Sie vorher tun müssen, erfahren Sie beim Bundesamt für Familie und zivil gesellschaftliche Aufgaben unter der Telefonnummer oder unter 5

6 Sozial engagiert und zugleich versichert Während Ihres freiwilligen Dienstes sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Das gilt auch für die vorgeschriebenen Seminarzeiten. Die Versicherungspflicht tritt kraft Gesetzes ein, das heißt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Zu Beginn Ihres Dienstes meldet Sie Ihr Arbeitgeber beim zuständigen Rentenversicherungsträger an. Zudem übermittelt er Ihre Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr. Grundlage für die Rentenversicherungspflicht ist Ihr Vertrag mit der Einsatzstelle. Darin müssen alle wesentlichen Inhalte Ihres Dienstes geregelt sein. Sie können jedoch nicht die entstehende Versicherungspflicht ausschließen. 6

7 Bitte beachten Sie: Für die Zeit des freiwilligen Dienstes besteht die Versicherungspflicht auch in den übrigen Sozialversicherungszweigen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung). Zusätzliche Chance zur Altersvorsorge Neben dieser Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge in die private Altersvorsorge (Riester-Rente) und zur betrieblichen Altersversorgung zu zahlen. Als Versicherungspflichtiger gehören Sie zum riesterberechtigten Personenkreis. Nähere Informationen finden Sie in unseren Broschüren Altersvorsorge heute die Zukunft planen, Privatvorsorge von A bis Z und Riestern leicht gemacht Ihre Checkliste. Kann Versicherungsfreiheit entstehen? Als Bundesfreiwilliger werden Sie rentenrechtlich genauso behandelt wie alle übrigen Beschäftigten. Eine Einschränkung ist allerdings zu beachten: Es kann keine Versicherungsfreiheit wegen Gering fügigkeit eintreten. Auch wenn das gezahlte Arbeitsentgelt die Höhe eines angemessenen Taschengeldes nicht überschreiten darf und es somit nicht über dem monatlichen Grenzbetrag für die Geringfügigkeit von 400 Euro liegen wird, tritt hier keine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Dies 7

8 hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Erhalten Sie jedoch bereits eine Altersvollrente, sind Sie während des Bundesfreiwilligendienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Die Kapitel Beiträge für die Rente und Dienstzeit ist Rentenzeit treffen deshalb für Sie nicht zu. Ende der Versicherungspflicht Die Versicherungspflicht endet gleichzeitig mit dem freiwilligen Dienst, zum Beispiel bei Vertragsende oder bei Kündigung aus wichtigem Grund. 8

9 Beiträge für die Rente Die automatische Versicherungspflicht führt zur Beitragspflicht. Als Beschäftigter im Bundesfreiwilligendienst werden Sie jedoch nicht an den Bei trägen beteiligt diese zahlt Ihr Arbeitgeber in voller Höhe allein. Während des freiwilligen Dienstes erhalten Sie ein Taschengeld. Es ist Grundlage für die Beitragsbemessung. Das Taschengeld darf zurzeit höchstens 336 Euro im Monat betragen. Dieser Höchstwert entspricht sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Sie beträgt im Jahr 2012 monatlich Euro. Sachbezüge Zusätzlich zum Taschengeld kann der Arbeitgeber noch Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gewähren. Diese sind als geldwerter Vorteil ebenfalls dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen. 9

10 Den Wert der Sachbezüge legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für jedes Kalenderjahr im Voraus fest. Bitte beachten Sie: Bei der Beitragsberechnung bestehen keine Unterschiede zwischen einem Dienst in den alten oder in den neuen Bundesländern. Beitragssatz In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt 2012 ein Beitragssatz von 19,6 Prozent. Er wird jährlich neu bestimmt. Beispiel 1: Paul F. vereinbart mit seinem Arbeitgeber ein monatliches Taschengeld von 150 Euro. Außerdem erhält er im Jahr 2012 Frühstück und Mittagessen als freie Verpflegung. Hierfür wird monatlich ein Sachbezugswert von 133 Euro angesetzt. Der Beitragsberechnung ist ein Betrag in Höhe von 283 Euro zugrunde zu legen. Der Arbeitgeber zahlt daher einen monatlichen Pflichtbeitrag in Höhe von 55,47 Euro (= 283,00 Euro x 19,6 Prozent). 10

11 Beispiel 2: Sabine K. vereinbart mit ihrem Arbeit geber ebenfalls ein monatliches Taschengeld von 150 Euro. Darüber hinaus stellt ihr der Arbeitgeber freie Unterkunft in einem Personalzimmer zur Verfügung. Für diese Unterkunft behält der Arbeitgeber pauschal 30 Euro ein. Wert der Unterkunft 2012: abzüglich 15 Prozent wegen Unterbringung im Haushalt abzüglich einbehaltene Pauschale anzurechnen sind: 206,00 Euro 30,90 Euro = 175,10 Euro 30,00 Euro = 145,10 Euro Der Beitragsberechnung ist ein Betrag von 295,10 Euro (150, ,10) zugrunde zu legen. Der Arbeitgeber zahlt für Sabine K. monatliche Rentenbeiträge von 57,84 Euro (= 295,10 Euro x 19,6 Prozent). 11

12 Dienstzeit ist Rentenzeit Auch wenn für Sie der Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns vielleicht noch in ferner Zukunft liegt, wirken sich diese Zeiten auf Ihr Rentenkonto aus. Höhere Rente Generell gilt, dass jeder einzelne Beitrag sich positiv auf die spätere Rentenhöhe auswirkt je mehr Beiträge Sie einzahlen, desto höher wird Ihre Rente. Wir teilen Ihnen in Ihrer individuellen Renteninformation jährlich mit, wie viel Rente Sie später erhalten werden. Diese Information bekommen sie ab Ihrem 27. Lebensjahr automatisch zugesandt. Näheres erfahren Sie in unserer Broschüre Die Renteninforma tion mehr wissen. Natürlich hängt die Höhe der späteren Rente auch von der Höhe der erzielten Arbeitsverdienste ab. Da Sie während des freiwilligen Dienstes ein nicht so hohes Arbeitsentgelt in Form von Taschengeld erhalten, ist der hieraus resultierende monatliche Rentenanspruch deshalb ebenfalls nicht so hoch. 12

13 Beispiel: Claudia S. erhält im Jahr 2012 ein Arbeitsentgelt in Höhe von Euro (monatlich 380 Euro Taschengeld einschließlich Sachbezüge). Ihr Arbeitgeber zahlt dafür einen monatlichen Beitrag von 74,48 Euro. Ihre spätere monatliche Rente würde damit um 3,86 Euro steigen. Zusätzliche Zeiten Außerdem sind die Zeiten, in denen Sie der Versicherungspflicht unterliegen, für die Erfüllung der Mindestversicherungszeiten (auch Wartezeiten genannt) wichtig. In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es Rentenansprüche mit Wartezeiten von fünf, 15, 35 und 45 Jahren. Daher legen Sie auch mit den Pflichtbeiträgen aus den freiwilligen Diensten den Grundstock für eine spätere Vorsorge aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre Rente: Jeder Monat zählt. Waisenrenten Anders als beim bisherigen Zivildienst besteht für Sie während des Bundesfreiwilligendienstes ein Anspruch auf Waisenrente. Der Bundesfreiwilligendienst ist hier dem freiwilligen sozialen und ökologischen Jahr gleichgestellt. 13

14 Darauf sollten Sie achten Auch wenn Sie für den freiwilligen Dienst nur ein Taschengeld erhalten, kann sich dieser Verdienst auf andere Leistungen auswirken. Hinzuverdienstgrenzen für Rentner Wenn Sie den Bundesfreiwilligendienst leisten und bereits eine Altersrente als Vollrente vor Erreichen der Regelaltersrente bekommen, müssen Sie die Hinzuverdienstgrenze beachten. Diese beträgt monatlich 400 Euro. Wird dieser Wert überschritten, fällt die Rente nicht weg, sondern kann als niedrigere Teilrente weiter bezogen werden. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre Die richtige Altersrente für Sie. Weitere Besonderheiten sind zu beachten, wenn Sie bereits Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. 14

15 Unser Tipp: Sind Sie als Rentner wegen verminderter Erwerbsfähigkeit am Bundesfreiwilligendienst interessiert, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Rentenversicherungsträger, ob im Fall einer Beschäftigung die Erwerbsminderung weiter besteht. Auswirkungen auf andere Leistungen Das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr wird unabhängig von den Zahlungen aus den freiwilligen Diensten gezahlt. Bitte klären Sie vor Ihrer Entscheidung für den Bundesfreiwilligendienst auch, inwieweit die Zahlungen aus den freiwilligen Diensten auf andere Leistungen wie zum Beispiel Grundsicherung (unter anderem Arbeitslosengeld II) anzurechnen sind. 15

16 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Bei Ihnen sind noch Fragen offengeblieben? Wir sind für Sie da: In unseren Auskunfts- und Beratungsstellen ganz in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen kompetent, neutral und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. In den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation informieren wir Sie auch über die Angebote anderer Kostenträger. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -berater beziehungsweise Versichertenältesten beraten Sie und helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf der Internetseite und auf den Seiten Ihres Rentenversicherungsträgers. Unter können Sie uns außerdem gern eine schicken. Oder Sie nutzen dazu unser Formular Kontakt im Internet. Kostenloses Servicetelefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis Uhr, Freitag von 7.30 bis Uhr. Internet Unter erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, 16

17 bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. Versicherungsämter als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Gartenstraße 105, Karlsruhe Telefon Bayern Süd Am Alten Viehmarkt 2, Landshut Telefon Berlin-Brandenburg Bertha-von-Suttner-Straße Frankfurt (Oder) Telefon Braunschweig-Hannover Lange Weihe 2, Laatzen Telefon Hessen Städelstraße 28, Frankfurt am Main Telefon

18 Mitteldeutschland Georg-Schumann-Straße 146, Leipzig Telefon Nord Ziegelstraße 150, Lübeck Telefon Nordbayern Wittelsbacherring 11, Bayreuth Telefon Oldenburg-Bremen Huntestraße 11, Oldenburg Telefon Rheinland Königsallee 71, Düsseldorf Telefon Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 4-6, Speyer Telefon Saarland Martin-Luther-Straße 2-4, Saarbrücken Telefon Schwaben Dieselstraße 9, Augsburg Telefon

19 Westfalen Gartenstraße 194, Münster Telefon Bund Ruhrstraße 2, Berlin Telefon Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14-28, Bochum Telefon Impressum Herausgeber: Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Berlin, Ruhrstraße 2 Postanschrift: Berlin Telefon: , Telefax: Internet: drv@drv-bund.de Fotos: Peter Teschner, Bildarchiv Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 2. Auflage (9/2012), Nr. 510 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. 19

20 Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alterssicherung. Kompetenter Partner in Sachen Altersvorsorge ist die. Sie betreut 52 Millionen Versicherte und mehr als 20 Millionen Rentner. Die Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die.

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