Hautschutz. TBBG Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft

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1 A U F G E P A S S T Hautschutz TBBG Textil- und Bekleidungs- Berufsgenossenschaft BGFE Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik

2 Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Gustav-Heinemann-Ufer Köln Alle Rechte vorbehalten 8. Auflage 2006

3 HAUTSCHUTZ Tipps für angehende Fachleute Peter Michels

4 INHALT Vorwort 3 2 Schutzaufgaben der Haut 4 3 Hauterkrankungen 6 4 Wie erkennt man hautschädigende Gefahrstoffe? 10 5 Beispiele hautschädigender Gefahrstoffe 12 6 Schutzmaßnahmen Technische Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung Hautschutz Hautreinigung Hautpflege Hautschutzorganisation Hautschutzplan Unterweisung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen 24 7 Hautschutz Kurz und Knapp Anhang Erläuterungen Gefahrensymbole 27

5 VORWORT Hauterkrankungen gehören heute Ieider mit zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen. ObwohI die Haut größtes Organ des menschiichen Körpers ist, sind wir uns häufig der Bedeutung und der wichtigen Schutzfunktion der Haut nur wenig bewusst. Fast selbstverständlich setzen wir voraus, dass die Haut die vielfältigen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen im Arbeitsund im Privatleben irgendwie verkraften wird. Hier etwas mehr Bewusstsein für die vielmals vernachlässigte Haut zu wecken sowie Tipps und Hinweise für den betrieblichen Hautschutz zu geben, ist Ziel der vorliegenden Broschüre. 3

6 2 SCHUTZAUFGABEN DER HAUT Die Haut in Zahlen Oberfläche: ca. 2 m 2 Gewicht: ca. 15 % des Körpergewichtes Stärke: ca.1mm bis 4mm Die Haut ist als Grenzfläche zur äußeren Umgebung vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Gegen die natürlichen, umgebungsbedingten Belastungen besitzt die gesunde Haut perfekte Abwehrmechanismen: Kühlschmierstoffe, Lösemittel, Öle Reibemittel- oder lösemittelhaltige Hautreinigungsmittel Feuchtes Milieu UV-Strahlung, Hitze Ständige mechanische Belastung Gießharze, Acrylate, Isocyanate Bakterien, Pilze Säuren, Laugen 4

7 2 Schutzaufgaben der Haut Schutz gegen Eindringen körperfremder Substanzen Die oberste Hautschicht (Epidermis), überzogen mit einer dünnen Schutzbarriere (sog. Wasser-Fettfilm ), schützt den Körper gegen chemische, physikalische und bakterielle Einwirkungen. Wärmeregulierung/ Speicherung Durch die Hautdurchblutung und Schweißverdunstung gelingt es dem menschlichen Körper, seine Temperatur in engen Grenzen konstant zu halten. Die Fähigkeit der Haut, Wasser, Fett und Kochsalz zu speichern, verhindert das Austrocknen des Körpers. Das Unterhautfettgewebe dient als elastisches Polster bei Stoß und Druck. Reizaufnahme Da die Haut mit zahlreichen Nervenendigungen ausgestattet ist, können Wärme, Kälte, Berührung und Schmerz wahrgenommen werden. 5

8 3 HAUTERKRANKUNGEN Durch zusätzliche arbeitsbedingte Hautbelastungen kann das natürliche Abwehrsystem leicht zusammenbrechen. Welche Einwirkungen zu Hauterkrankungen (Dermatosen) führen, zeigt am besten ein Überblick über typische Erkrankungsarten. Ca. 90% aller beruflichen Hauterkrankungen sind sogenannte Ekzeme. Toxisch-degeneratives Kontaktekzem (Abnutzungsdermatose) Diese am häufigsten vorkommende Hauterkrankung, in der Regel an den Händen auftretend, ensteht meist durch ständigen oder wiederholten Kontakt mit entfettenden oder reizenden chemischen Stoffen, wie z. B. Seifen, schwachen Säuren und Laugen, Wasch-, Reinigungs- und Spülmitteln, organischen Lösemitteln, Kühlschmierstoffen und Maschinenölen, 6

9 3 Hauterkrankungen aber auch durch mechanischen Abrieb durch Partikel etc. Ausschlaggebend für die Hauterkrankung sind Entfettung, Austrocknung, starke mechanische Beanspruchung sowie Nässe, die zur Zerstörung der Schutzbarriere der Haut führen. Die Abnutzungsdermatose ist programmiert, wenn allzu sorglos mit den hautreizenden Stoffen umgegangen wird sowie bei mangelhaftem Hautschutz. Allergisches Kontaktekzem Ganz anders liegen die Verhältnisse bei der Allergie. Oft vergehen Jahre bis Jahrzehnte, ehe beim Kontakt mit dem allergieauslösenden Stoff auffällige Hautveränderungen auftreten. Ein allergisches Hautekzem wird durch Substanzen ausgelöst, die sensibilisierend wirken. Typische Allergene sind z. B. Kolophonium, Holzteer, Terpentin, Metalle, wie Chrom, Nickel und Cobalt, Epoxidharze, 7

10 Hauterkrankungen bestimmte Additive in Kühlschmierstoffen. Auf Stoffe, die sensibilisierend wirken können, muss der Hersteller bzw. Lieferant des Produktes in einem mitgelieferten Sicherheitsdatenblatt besonders hinweisen. Dies erfolgt durch Hinweise auf besondere Gefahren, sogen. R- Sätze, z. B. bedeutet R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Da allergische Reaktionen wesentlich auch von der persönlichen Empfindlichkeit des Betroffenen abhängen, ist ihr Auftreten in der Regel nicht vorherzusehen. Allergiefördernde Einflussgrößen sind neben der persönlichen Veranlagung: Allergisierungspotenz eines Stoffes Beanspruchung der Haut durch ständigen Kontakt mit aggressiven Stoffen, Durchfeuchtung, Entfettung etc. Mechanische Beanspruchung Hautzustand (trocken, rissig). 8

11 3 Hauterkrankungen Toxisches Kontaktekzem Diese Hauterkrankung entsteht durch Einwirkung von direkt hautreizenden Substanzen im Bereich der betroffenen Hautpartie. Die Stärke der Hautreaktion ist im wesentlichen von der Konzentration sowie den chemischen Eigenschaften der Substanz abhängig. Toxische Kontaktekzeme werden u. a. verursacht durch Verätzen mit Säuren oder Laugen, Hautkontakt mit chemisch hochreaktiven Stoffen (organische Peroxide, Wasserstoffperoxid) oder stark reizenden Gasen (Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff). Hautresorption Einige Gefahrstoffe können durch die Haut in den menschlichen Körper eindringen und dort zu akuten oder chronischen Gesundheitsschäden oder sogar Vergiftungen führen. Solche Stoffe sind z. B. Benzol (enthalten im Vergaserkraftstoff), Anilin, Phenol, Nikotin sowie bestimmte Planzenschutzmittel (siehe auch Erläuterungen im Anhang). 9

12 4 WIE ERKENNT MAN HAUT- SCHÄDIGENDE GEFAHRSTOFFE? Nur ausreichende Kenntnisse über den Gefahrstoff (incl. gefährliche Eigenschaften) führen zu einem sachgerechten und sicheren Arbeiten mit ihm! Ausreichende Informationen müssen zunächst durch den jeweiligen Vorgesetzten erfolgen (Betriebsanweisung). Die ordnungsgemäße Gebindekennzeichnung macht den Gefahrstoff unverwechselbar und informiert über Gefahren und Schutzmaßnahmen. Die Kennzeichnung muss mindestens folgende Angaben enthalten: Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung (z. B. Bisphenol-A-Epichlorhydrinharz) Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung (z. B. reizend) Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze, z. B. R 38 Reizt die Haut und R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich ) 10

13 4 Wie erkennt man hautschädigende Gefahrstoffe? Sicherheitsratschläge (S-Sätze, z. B. S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife und S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen ) EG-Nr. mit Vermerk Name und Anschrift dessen, der den Stoff herstellt, einführt oder vertreibt Gefahrstoffe in nicht gekennzeichneten Behältnissen sind (da unbekannt) zunächst als besonders gefährlich einzustufen. Das Aufbewahren von Gefahrstoffen in Lebensmittelbehältnissen ist unverantwortlich und lebensbedrohlich. 11

14 5 BEISPIELE HAUTSCHÄDIGENDER GEFAHRSTOFFE Eine Auswahl der häufigsten Hautgefährdungen gibt folgende Aufzählung wieder: starke Verschmutzungen, z. B. durch Altöle, Maschinenöle, Metallabrieb, Späne und Ruß nichtwassermischbare und wassergemischte Kühlschmierstoffe organische (entfettende) Lösungsmittel, z. B. Trichlorethylen (Chlorkohlenwasserstoffe CKW ), Benzine, Kaltreiniger Farbstoffe, z. B. Siebdruckfarben reizende Stoffe, z. B. Gießharze, Säuren, Laugen Beizen, Chromate, galvanische Bäder Mehrkomponentenharze, monomere Kunststoffkomponenten, z. B. Epoxidharze, Methylmethacrylat stark haftende Arbeitsstoffe, z. B. Lacke, Klebstoffe (Sekundenkleber), Metallstaub teerartige Arbeitsstoffe, z. B. Bitumen, Pech, Teer mechanisch reizende Stoffe und Arbeitsverfahren, z. B. Glasfasern, Schleifen UV-Belastung, z. B. beim Elektroschweißen Nassarbeit, z. B. mit Reinigungs-, Putzund Desinfektionsmitteln Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen (führt zum Aufquellen der Haut) 12

15 5 Beispiele hautschädigender Gefahrstoffe Beispiel 1: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen Kühlschmierstoffe (KKS) werden in der spangebenden Metallbearbeitung zum Kühlen, Schmieren und Spülen der Bearbeitungsstelle benötigt. Bei unsachgemäßem Arbeiten mit ihnen können sie auf vielfältige Weise zu Hautschäden führen. Öle entfetten die Haut, sie wird rauh und rissig, bei mechanischer Belastung kann die Ölakne ausgelöst werden. Bestimmte Additive wirken hautreizend und allergisierend. Späne im gebrauchten KSS führen zu Mikroverletzungen der Haut. Bakterien und Keime können über Mikroverletzungen der Haut eindringen und zu Entzündungen führen. Kühlschmierstoffe können auch auf indirektem Wege bei mangelnder Hygiene zu 13

16 Beispiele hautschädigender Gefahrstoffe Hauterkrankungen führen. Ursachen hierfür sind u. a.: Maschinenputzlappen werden in die Hosentaschen gesteckt durchnässte Arbeitskleidung oder Schutzschuhe werden nicht gewechselt Gehörschutzstöpsel in Lärmbereichen werden mit verschmutzten Händen angefasst und in den Gehörgang eingeführt Beispiel 2: Tätigkeiten mit Gießharzen Gießharze, z. B. Polyester- und Epoxidharze, kommen als 2-Komponentensysteme (Harz und Härter) zur Anwendung. Bei Hautkontakt mit den flüssigen sogenannten Monomeren (Harz) und auch den Härtern besteht die Gefahr von Hautreizungen oder allergischen Hautreaktionen. Bestimmte Härter oder Zusatzstoffe sind zudem stark ätzend (z. B. organische Peroxide) bzw. gelangen durch Hautresorption in den Körper (z. B. tertiäre Amine). 14

17 6 SCHUTZMASSNAHMEN Technische Schutzmaßnahmen Technische Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz sollen den Kontakt zu hautschädigenden Gefahrstoffen möglichst zwangsläufig verhindern. Dies funktioniert im Prinzip nur bei geschlossenen Anlagensystemen (z. B. geschlossene Entfettung) oder automatisierten Fertigungsabläufen (z. B. vollautomatisches Vergießen). Hautkontakt durch Benutzen von Hilfswerkzeugen vermeiden Soweit ein manueller Eingriff in den Fertigungsablauf notwendig ist, sollen Hilfswerkzeuge den direkten Kontakt zu hautgefährdenden Stoffen verhindern bzw. einschränken. Hilfswerkzeuge können z. B. Zangen, Pinzetten oder auch Eintauchkörbe sein. 15

18 6 Schutzmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung 6.2 Persönliche Schutzausrüstung Häufig ist ein Kontakt mit dem hautschädigenden Stoff nicht vollständig auszuschließen. In diesen Fällen sind die gefährdeten Hautpartien durch das Tragen zweckmäßiger Schutzkleidung und Schutzhandschuhe zu schützen. Die persönliche Schutzausrüstung muss vom Unternehmer kostenlos zur Verfügung gestellt und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden. Zur Schutzkleidung gehören z. B. Laborkittel, Chemikalienschutzanzüge oder Schutzschürzen. Während der täglichen Arbeit sind die Hände naturgemäß am meisten gefährdet. Schutzhandschuhe müssen gegen die Stoffe, vor denen man sich schützen möchte, beständig und undurchlässig sein. Sie dürfen nicht getragen werden, wenn die Gefahr des Erfasstwerdens an Maschinen mit rotierenden Werkstücken oder Werkzeugen besteht (z. B. beim Bohren, Drehen, Fräsen). 16

19 6 Schutzmaßnahmen 6.2 Persönliche Schutzausrüstung Beim längeren Tragen von Schutzhandschuhen werden deren Nachteile offenbar. Durch Schweißbildung quillt die Haut auf und verliert hierdurch ihre natürliche Abwehrkraft. Des Weiteren kann eine Verschmutzung der Handschuh- Innenseite z. B. durch mehrmaliges Aus- und Anziehen der Handschuhe intensiv hautschädigend wirken. Zur Schweißbindung hat sich das Tragen von leichten Baumwoll-Unterziehhandschuhen oder das Tragen von wattierten Handschuhen bewährt. Damit die Handschuh- Innenseite sauber bleibt, sind nach Beendigung der Arbeit und vor dem Ausziehen die Handschuhe (nach Möglichkeit) gründlich unter fließendem Wasser zu reinigen. Werden Handschuhe mehrfach benutzt, sollte stets vor Arbeitsbeginn eine Dichtigkeitskontrolle des Handschuhs erfolgen. 17

20 6 Schutzmaßnahmen Hautschutz Hautreinigung Hautpflege Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung Die Schutzausrüstung ist entsprechend der Art der Gefährdung, d. h. dem Arbeitsprozess, sowie dem Wirkungscharakter des eingesetzten Gefahrstoffes auszuwählen. Beispielsweise sind Leder-Arbeitshandschuhe völlig ungeeignet, wenn mit Lösemitteln umgegangen wird. Welche persönliche Schutzausrüstung zu benutzen ist, muss vom Betrieb im Einzelfall festgelegt werden (Betriebsanweisung beachten!). 6.3 Hautschutz Hautreinigung Hautpflege Ergänzend zur persönlichen Schutzausrüstung oder wenn z. B. das Tragen von Schutzhandschuhen nicht möglich ist, müssen auf den schädigenden Stoff abgestimmte Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel benutzt werden. Nun sollte man sich nicht der Illusion hingeben, es gäbe einen universellen Hautschutz. Dies ist leider nicht der Fall. 18

21 6 Schutzmaßnahmen 6.3 Hautschutz Hautreinigung Hautpflege Zum einen muss der Hautschutz auf die spezielle Hautgefährdung abgestimmt sein, zum anderen vollzieht sich ein wirksamer Hautschutz in den schon erwähnten drei Stufen: + spezieller Hautschutz + schonende Hautreinigung + Hautpflege 1. Stufe Spezieller Hautschutz Hautschutzpräparate sind vor jedem Arbeitsbeginn auf die gereinigte Haut aufzutragen. Sie sollen die Haut vor den schädigenden Arbeitsstoffen schützen und gleichzeitig die spätere Hautreinigung erleichtern. Grundsätzlich darf ein wirksames Hautschutzmittel nicht in dem Medium, gegen das es schützen soll, löslich sein. Gegen wasserlösliche Arbeitsstoffe, wie z. B. wassergemischte Kühlschmierstoffe, Säuren und Laugen, werden wasserunlösliche Hautschutzmittel 19

22 6 Schutzmaßnahmen Hautschutz Hautreinigung Hautpflege benutzt. Gegen wasserunlösliche Stoffe, wie z. B. Öle, Benzin, Chlorkohlenwasserstoffe, werden wasserlösliche Hautschutzmittel benutzt. 2. Stufe Hautreinigung Die schonende Hautreinigung vor Pausen und zu Arbeitsschluss muss ebenfalls auf die Art und den Grad der Verschmutzung abgestimmt sein. Je milder das Reinigungsmittel ist, desto weniger wird die Haut insbesondere bei häufig notwendiger Reinigung beansprucht. Hier kann es notwendig sein, mehrere verschiedene Reinigungsmittel auszuprobieren, um das Optimum ausreichende Reinigungskraft bei maximaler Hautschonung herauszufinden. Mit Reibe- oder Lösemittel versetzte Hautreiniger sollten nur bei hartnäckigen Verunreinigungen eingesetzt werden. Scharfkantige Reibemittel (Sand o. ä.) sind keinesfalls zu verwenden, da sie zu Mikroverletzungen der Haut führen. Ebenso verboten ist die Reinigung mit Verdünnungen, Waschbenzin, Entfettungsmitteln, Kühlschmierstoffen, o. ä. 20

23 6 Schutzmaßnahmen 6.4 Hautschutzorganisation Stufe Hautpflege Hautpflegemittel sollen nach Arbeitsende und Hautreinigung die Regeneration der Haut unterstützen, indem ihr wieder ausreichend Fett und Feuchtigkeit zugeführt werden. Vor allem bei häufiger Reinigung und Anwendung starker Reinigungsmittel ist die Hautpflege unerlässlich. Das Benutzen von Schutzhandschuhen entbindet nicht von der Durchführung begleitender Hautreinigungs- und Hautpflegemaßnahmen. Besonders bei längerem Tragen nicht atmungsaktiver Gummi- oder Kunststoffhandschuhe werden solche Maßnahmen notwendig. Auswahl der richtigen Hautschutzmittel Die Auswahl der geeigneten, auf den Gefahrstoff abgestimmten Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel muss durch den zuständigen Vorgesetzten organisiert sein. Hier wird man sich in der Regel von dem Betriebsarzt beraten lassen. Auch renommierte Hautschutzmittelhersteller werden bereitwillig Auskunft erteilen. 6.4 Hautschutzorganisation Die Durchführung der notwendigen hygienischen Maßnahmen liegt im Interesse jedes Einzelnen. 21

24 6 Schutzmaßnahmen Hautschutzorganisation So sind die eingerichteten Händewaschplätze auch zu benutzen. Nicht zweckentsprechende Wasserentnahmestellen (vielleicht etwas bequemer zu erreichen) sind bestimmt der falsche Ort zur Körperhygiene. Das Abtrocknen der Hände sollte mit Handtüchern aus Spendern, persönlichen Handtüchern, o. ä. geschehen Hautschutzplan Der betriebliche Hautschutzplan gehört zur Hautschutzorganisation und soll die vorgenannten Schutzmaßnahmen jeweils bezogen auf den speziellen Arbeitsplatz aufeinander abstimmen. Denn: Nur ausreichende Information bringt auch Sicherheit am Arbeitsplatz! Ein Hautschutzplan sollte mindestens enthalten: Betriebsbereich, Arbeitsplatz, Arbeitsverfahren, Tätigkeit oder Arbeitsstoff Benutzen von persönlicher Schutzausrüstung mit eindeutiger und allgemeinverständlicher Bezeichnung des geeigneten Schutzmittels 22 Verwendung der präzise zu bezeichnenden Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel

25 6 Schutzmaßnahmen 6.4 Hautschutzorganisation Zeitliche Abfolge (Zeitpunkt) der Benutzung der vorgenannten Hautschutzmittel Ansprechpartner in Sachen Hautschutz (Name, Tel.-Nr.) Verhalten bei auffälligen Hauterscheinungen Hautschutzplan Stand: Betriebsbereich: Arbeitsplatz: Hautgefährdende Tätigkeit/Arbeitsvorgang: Verantwortlich für den Hautschutzplan: Hautschädigender Arbeitsstoff/Material: Besondere Gefährdungen durch Arbeitsstoff/Arbeitsvorgang: Allergie auslösend (sensibilisierend) Gefahrstoffaufnahme durch die Haut (hautresorptiv) reizend/ätzend mechanische Abnutzung (abrasiv) Feuchtarbeit Sonstiges: Schutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn Hautschutzpräparat (Farbkennzeichnung von Gebinde/Spender/Tube nennen!) auftragen Schutzhandschuhe tragen; Dichtigkeitsprüfung durchführen! Handschuhe nur während der hautgefährdenden Tätigkeit tragen. (Hautaufweichungseffekte bei längerem Tragen machen besondere Hautschutz-Präparate erforderlich!) zu Beginn der Pausen und zum Arbeitsschluss Hautreinigungsmittel benutzen (Farbkennzeichnung von Gebinde/Spender/Tube nennen!) (Hände nie mit Lösemitteln, Kaltreinigern o.ä. reinigen; nach Möglichkeit keine Reinigungsmittel mit Reibmitteln verwenden!) nach Arbeitsschluss (nach dem Hände waschen!) Hautpflegemittel (Farbkennzeichnung von Gebinde/Spender/Tube nennen!) auftragen Information/Einweisung zur Anwendung der Hautschutzmittel Unterweisung durch Frau/Herrn, Tel. Grundsätzlich: Hautschutzmittel vor Beginn der gefährdenden Tätigkeit einige Minuten einziehen lassen! Schutz- und Pflegepräparate stets besonders sorgfältig an Hand- und Fingerrücken, in den Fingerzwischenräumen, an Gelenken und am Nagelbett auf die trockene Haut auftragen und einreiben. Verhalten im Gefahrfall und bei besonderen Hautveränderungen Bei Benetzung mit dem hautschädigenden Produkt: durchtränkte Kleidung sofort ausziehen benetzte Körperpartien ausgiebig mit reinigen/abspülen Ansprechpartner: Frau/Herrn, Tel. Bei auffälligen Hautveränderungen sofort den Betriebsarzt oder einen Hautarzt aufsuchen! 23 Musterhautschutzplan der BGFE (Bestell-Nr. S03)

26 6 Schutzmaßnahmen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Unterweisung Die in regelmäßigen Abständen durch den Vorgesetzten zu erfolgenden Unterweisungen dienen in erster Linie dem Beschäftigten selbst. Im Dialog mit dem Vorgesetzten sollen u. a. Sinn und Zweck der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen ergründet werden. Wer hier aktiv mitmacht, zeigt nicht nur Interesse für die Arbeit, sondern dient auch sich selbst und seiner Gesundheit. 6.5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in bestimmten Fällen notwendig, um Beeinträchtigungen der Gesundheit (hier Hauterkrankungen) rechtzeitig zu erkennen und ihnen vorbeugen zu können. Beschäftigte mit besonders empfindlicher Haut sollten im eigenen Interesse vor Aufnahme einer Tätigkeit mit hautschädigenden Stoffen den Betriebsarzt oder einen Facharzt um Rat fragen. Auch während der weiteren Beschäftigung im Betrieb sollten ggf. angebotene Vorsorgeuntersuchungen stets wahrgenommen werden. In jedem Fall ist ein Arzt in Anspruch zu nehmen, sobald sich Hautveränderungen beim Arbeiten mit einem Arbeitsstoff zeigen.

27 HAUTSCHUTZ KURZ UND KNAPP Die wichtigsten Hautschutzregeln zusammengefasst Hautkontakt mit gefährdenden Stoffen vermeiden; Hilfswerkzeuge benutzen Gefährdete Hautpartien durch geeignete, d. h. gefahrstoffresistente Schutzkleidung (Schürze, Handschuhe, etc.) schützen. Ergänzend zur Schutzkleidung oder wenn das Tragen von Schutzkleidung (z. B. Handschuhe) nicht möglich ist, auf den jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmte Hautschutzmittel verwenden und den vom Betrieb aufzustellenden Hautschutzplan beachten. 4 Die Auswahl von Hautschutz- und Hautreinigungspräparaten richtet sich nach der Art des schädigenden Stoffes. Es sind auf den Arbeitsstoff abgestimmte Mittel für Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege notwendig. 5 Die Anwendung von Hautschutzmitteln muss regelmäßig und unter fachlicher Beratung (z. B. Betriebsarzt) erfolgen. Schon beim ersten Verdacht auf eine Hauterkrankung ist unverzüglich der Betriebsarzt oder ein Hautarzt in Anspruch zu nehmen. 6 Hautschutz ist eine vorbeugende Maßnahme und muss daher erfolgen, solange die Haut noch gesund ist. 25

28 8 ANHANG Erläuterungen AGW Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Die Arbeitsplatzgrenzwerte sind in einer Technischen Regel für Gefahrstoffe, TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte aufgeführt. Zusätzlich zum Arbeitsplatzgrenzwert werden in der TRGS 900 u.a. auch Hinweise auf die Gefahr der Hautresorption H gegeben. Stoffe mit der Anmerkung H können leicht durch die unverletzte Haut in den Körper gelangen und zu gesundheitlichen Schäden führen. 26

29 8 Anhang Gefahrensymbole 8.2 Gefahrensymbole T+ Sehr giftig O Brandfördernd T Giftig N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich C Ätzend Xi Reizend E Explosionsgefährlich F+ Hochentzündlich F Leichtentzündlich 27

30 Bestell-Nr. AB (27) Alle Rechte beim Herausgeber

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