ZUKUNFT DER GEWERBLICHEN SAMMLUNG Auswirkungen aktueller Rechtsprechung auf die kommunale Entsorgungswirtschaft. Ihr Termin: 4. Oktober 2016 in Berlin
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- Katharina Junge
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1 Aktuell: Folgen der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ZUKUNFT DER GEWERBLICHEN SAMMLUNG Auswirkungen aktueller Rechtsprechung auf die kommunale Entsorgungswirtschaft Ihr Termin: 4. Oktober 2016 in Berlin
2 HERZLICH WILLKOMMEN Sehr geehrte Damen und Herren, am 30. Juni 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwei mit Spannung erwartete Urteile zur gewerblichen Sammlung von Haushaltsabfällen gefällt. Es ging um die umstrittenen Fragen, welche Anforderungen an den Verwertungsnachweis eines gewerblichen Sammlers zu stellen sind und welche öffentlichen Interessen einer gewerblichen Sammlung seitens der Abfallbehörde und des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers entgegen gehalten werden können. Angesichts von bundesweit knapp angezeigten gewerblichen Sammlungen kommt den höchstrichterlichen Entscheidungen vom 30. Juni eine große praktische Bedeutung zu, zumal es auch noch eine hohe Dunkelziffer nicht angezeigter Sammlungen gibt. Auf unserem Infotag informieren wir Sie darüber, welche Schlussfolgerungen aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen sind und wie sich die zuständigen Abfallbehörden sowie die kommunalen Entsorgungsunternehmen auf die neue Rechtslage einstellen können. Erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen nach der neuesten Rechtsprechung: Welche Auswirkungen haben die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auf Ihre Praxis? Wie muss ein gewerblicher Sammler die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung darlegen? Welche überwiegenden öffentlichen Interessen tragen die Untersagung einer gewerblichen Sammlung? Welche Fallstricke im Umgang mit gewerblichen Sammlungen sollten Sie kennen? Wir freuen uns, Sie bei unserem Infotag zu begrüßen. Dr. Holger Thärichen Geschäftsführer Verband kommunaler Unternehmen e.v. Dirk Noack Geschäftsführer VKU Service GmbH
3 PROGRAMM 8.45 Check-In und Begrüßungskaffee 9.15 Herzlich willkommen RA Dr. Holger Thärichen, VKU 9.20 Stand der gewerblichen Sammlung in Deutschland Jörg Wagner, INTECUS GmbH Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management Grundlinien der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur gewerblichen Sammlung bis Leipzig Darstellung der Regelungen des KrWG zur gewerblichen Sammlung Die Positionen der Akteure im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Konfliktpunkte RA Dr. Holger Thärichen, VKU Kaffee- und Teepause Das Urteil zum Verwertungsnachweis wie muss ein gewerblicher Sammler die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nachweisen? Einordnung des Verwertungsnachweises in die Systematik nach 17 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3, 18 Abs. 2 KrWG Reichweite und Tiefe der vom Sammler geforderten Darlegungen Rechtsfolgen unzureichender Verwertungsnachweise und behördliche Handlungsmöglichkeiten Bedeutung des Verwertungsnachweises für die Stellungnahme des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach 18 Abs. 4 KrWG Relevanz von Verwertungsnachweisen bis zum 1. Juni 2012 für den Vertrauensschutz nach 18 Abs. 7 KrWG RA Dr. Frank Wenzel, Gaßner, Groth, Siederer & Coll Das Urteil zu den öffentlichen Interessen welche überwiegenden öffentlichen Interessen tragen die Untersagung einer gewerblichen Sammlung? Die Systematik der Schutzgüter in 17 Abs. 3 KrWG Rechtliche Einordnung der Vermutungsregeln Beachtlichkeit einer Wesentlichkeits- bzw. Geringfügigkeitsschwelle? Beweislastverteilung bei der Geltendmachung überwiegender öffentlicher Interessen Auswirkungen der Entscheidung des BVerwG auf den Leistungsfähigkeitsvergleich RA Hartmut Gaßner, Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
4 PROGRAMM Gemeinsames Mittagessen Zusammenfassende Beschreibung der Auswirkungen der Rechtsprechung des BVerwG auf laufende und neue Untersagungsverfahren Prozessuale Bedeutung der BVerwG-Rechtsprechung für laufende Verfahren Weiterer Umgang mit befristeten Sammlungen? Möglichkeiten eines Wiederaufgreifens abgeschlossener Verfahren Auswirkungen auf das Rechtsverhältnis zwischen öre und Abfallbehörde in Drittverpflichtungsfällen? RA Dr. Julia-Pia Schütze, Gaßner, Groth, Siederer & Coll Formale Fallstricke beim Umgang mit gewerblichen Sammlungen Wahrung der Neutralität der Behörde Rechtskonforme Anordnung von Sofortvollzug und Androhung/Festsetzung von Zwangsmitteln Besonderheiten bei einer Zuständigkeit von Mittelund Landesbehörden für das Anzeigeverfahren Das Verhältnis von Untersagung zu Auflagen, Bedingungen und Befristungen nach 18 Abs. 5 S. 1 KrWG RA Dr. Frank Wenzel, Gaßner, Groth, Siederer & Coll Kaffee- und Teepause Besonderheiten bei einzelnen Abfallfraktionen Sperrmüll aktuelle Rechtsprechung Elektroschrott - 12 ElektroG Bioabfall Bedeutung der Bioabfallverordnung und der Verordnung über tierische Nebenprodukte Altkleider aktuelle Rechtsprechung RA Dr. Holger Thärichen, VKU Exkurs: Straßenrechtliche Aspekte bei gewerblichen und gemeinnützigen Altkleidersammlungen Aktuelle Rechtsprechung zur straßenrechtlichen Sondernutzung durch Altkleidercontainer Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Bescheidung von Sondernutzungsanträgen Abwehr illegal aufgestellter Container Vergabe von Dienstleistungskonzessionen Heike Ameskamp, Umweltamt Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Gelegenheit für Ihre abschließenden Fragen Ende der Veranstaltung
5 REFERENTEN Ihre Referenten Heike Ameskamp ist Leiterin des Umweltamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am Regionalstandort Waren an der Müritz. Zuvor war sie Fachgebietsleiterin Öffentliches Recht beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und dort vorwiegend für das Thema Abfallrecht zuständig. Hartmut Gaßner Rechtsanwalt und Gründungspartner von Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Seine Arbeitsfelder umfassen Energierecht und Klimaschutz, Abfallwirtschaft und Abfallrecht, Kommunalwirtschaft und Kommunalrecht. Dr. Julia-Pia Schütze arbeitet seit 2012 als Rechtsanwältin bei der Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Sie berät Mandanten schwerpunktmäßig in den Arbeitsfeldern Abfallwirtschaft und Abfallrecht, Kommunalwirtschaft und Kommunalrecht. Dr. Holger Thärichen ist seit 2012 Geschäftsführer der Sparte Abfallwirtschaft und Stadtreinigung VKS im VKU. Zuvor war er mehrere Jahre als Anwalt bei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. und bei der BSR tätig. Jörg Wagner ist geschäftsführender Gesellschafter der INTECUS GmbH Abfallwirtschaft und umweltintegratives Management und dem Unternehmen seit 2002 verbunden. Bereits seit 1996 ist er in unterschiedlichen Schwerpunkten als Berater in der Entsorgungswirtschaft tätig. Dr. Frank Wenzel ist Rechtsanwalt bei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Er beschäftigt sich mit den Themen Abfallwirtschaft und Abfallrecht, Ausschreibungsverfahren und Vergaberecht, Kommunalwirtschaft und Kommunalrecht.
6 ALLGEMEINE HINWEISE Anmeldung Nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur Onlineanmeldung unter Kundenservice VKU Service GmbH Invalidenstraße 91, Berlin Fon Fax Tagungsbeitrag 550,00 für VKU-Mitglieder 480,00 für jeden weiteren Teilnehmer eines Mitgliedsunternehmens 650,00 für Nicht-Mitglieder Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. In der Tagungspauschale sind Tagungsunterlagen, Tagungsgetränke und das Mittagessen enthalten. Veranstaltungsort 4. Oktober 2016 in Berlin VKU Forum Invalidenstraße 91, Berlin Hotel-Informationen und Zimmerbuchung: Teilnahmebedingungen Nach Zusendung des Anmeldeformulars erhalten Sie eine Bestätigung und eine Rechnung. Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Tagen. Bei Absage durch den Veranstalter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen wird der Tagungsbeitrag voll erstattet. Stornierungen seitens des Teilnehmers müssen schriftlich per Post, Fax oder bei der VKU Service GmbH eingehen. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, wird der volle Tagungsbeitrag erstattet. Danach wird der volle Tagungsbeitrag fällig. Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Konzeption und Veranstaltungsleitung VKU in Kooperation mit Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
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