RA Hagen Ebert. Wenn Anwälte und Ingenieure zusammen Probleme lösen. Kohlschein Lütkemeier & Partner. Rechtsanwälte und Notare

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1 RA Hagen Ebert Wenn Anwälte und Ingenieure zusammen Probleme lösen 1

2 Wie entstehen Konflikte? Vertrag Nachforderung Kündigung Konflikt Abgebrochenes Bauvorhaben 2

3 Gerichtliche Konfliktlösung Bauruine Gericht Gutachter Entscheidung Kosten 3

4 Klassische Konfliktlösung Gerichtsverfahren Schiedsverfahren Lange Dauer, regelt nur finanzielle Folgen Etwas schneller, auch keine Gestaltung 4

5 Alternative Konfliktlösung Einstweilige Verfügung Alternative Konfliktlösung Relativ Schnell, aber keine Dauerlösung Greift früh ein, viel Gestaltungsspielraum 5

6 Wie entstehen Konflikte? Vertrag Nachforderung Adjudikation Konflikt Ungestörter Baufortgang 6

7 Fazit 7

8 Fazit Denken Sie darüber nach! Vielen Dank 8

9 RA Hagen Ebert Wenn Anwälte und Ingenieure zusammen Probleme lösen 9

10 Wenn Anwälte und Ingenieure zusammen Probleme lösen Hagen Ebert, Partner bei Kohlschein Lütkemeier und Partner mbb, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Ihnen als Anwalt kommt und Hilfe sucht, fühlen sie wie ein Tierarzt, dessen Patient mit einem halben Hähnchen aus dem Schnellimbiss kommt und fragt, ob sie auch Verbrennungen behandeln. Das ist einfach zu spät. Mancher mag schon bei der Überschrift stocken: Anwälte sollen Probleme lösen? Schaffen die uns nicht manchmal erst selber die Probleme, deren Lösung sie uns später teuer verkaufen wollen.? Nein, das ist natürlich nur ein Vorurteil. Aber es zeigt schon ein wenig die Problematik auf, für deren Lösung ich ihnen einen weiteren, für Sie vielleicht neuen Ansatz aufzeigen möchte. Sie können dies, wenn sie neumodische Fremdwörter wirklich mögen, gerne Adjudikation nennen. Letztlich geht es um einen Weg, der bei im Ablauf befindlichen und damit zeitkritischen Prozessen wie großen Bauvorhaben oder langfristige Lieferbeziehungen Wege aus dem Streit und damit aus der Blockade ebnet. Das klingt abstrakt, aber ich gebe Ihnen gerne Beispiele, die das verdeutlichen. Wie entstehen Konflikte? Bei einem Großbauvorhaben macht der Bauunternehmer schon während der Bauzeit Forderungen für Nachträge geltend, die angeblich nicht vom ursprünglichen Auftragsvolumen abgedeckt sind. Der Bauherr meint, dass diese Arbeiten im Pauschalpreis enthalten sind und ohne Mehrkosten ausgeführt werden müssten. Der Bauunternehmer erklärt, er werde erst tätig, wenn der Bauherr die von ihm verlangte Mehrvergütung akzeptiere. Diese fast alltägliche Situation können wir jetzt beliebig eskalieren. Der Bauunternehmer stellt die Arbeiten ein, der Bauherr kündigt, es folgen (teure) Ersatzvornahmen, das Bauvorhaben wird zu spät fertig, es folgen Vertragsstrafen. Schließlich treten Mängel auf, deren Verursachung (Bauunternehmer oder Nachfolger bei der Restfertigstellung?) ebenfalls hoch streitig ist. Wenn jetzt eine der beiden Parteien zu Gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegung Damit haben wir die Schnittstelle und den richtigen Zeitpunkt für eine effektive Streitbeilegung schon ziemlich genau identifiziert: Es bedarf außergerichtlicher Streitbeilegungsmethoden, die sowohl juristischen als auch technischen Sachverstand einbeziehen, das Mindestmaß an (noch) bestehendem Vertrauen für eine konstruktive Gesprächsgrundlage nutzen, frühzeitig zum Einsatz kommen und schnell und effektiv arbeiten. Bislang beschränkten sich außergerichtliche Streitbeilegungsmethoden auf sog. Schiedsvereinbarungen. Diese greifen jedoch auch erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und ersetzen lediglich die Institution Gericht durch eine andere Kommission, nämlich das Schiedsgericht. Das mag seinen Sinn haben, wenn man berücksichtigt, dass ein übliches baurechtliches Verfahren etwa 5 Jahre bei den Gerichten liegt und es so gut wie keine speziell in Bausachen geschulten Richter gibt, zumindest bei den Amts- und Landgerichten. Da ist ein Schiedsgericht dessen Besetzung die Parteien selber aushandeln meistens schneller und qualifizierter. Es ändert aber nichts daran, dass die negativen Folgen des Streits dann auch schon eingetreten sind und das Schiedsgericht nichts anderes macht, als dieses bereits eingetretenen (finanziellen) Folgen der einen oder anderen Partei zuzuweisen. Das mag zwar schneller und vielleicht sogar richtiger geschehen, als es ein Zivilgericht könnte. Aber es ist im Ergebnis ein Schaden nur verwaltet worden. Bestenfalls aber hätte dieser durch Gestaltung (statt Verwaltung) verhindert werden können.

11 Wie muss eine Methode zur Streitbeilegung beschaffen sein, um es besser zu machen? Das im kommenden Jahr in Kraft tretende neue Bauvertragsrecht hätte dazu Lösungen anbieten können. Ich nehme vorweg: Leider haben es die von den Fachleuten des deutschen Baugerichtstages vorgeschlagenen Regelungen nicht an den Lobbyisten vorbei in das Bürgerliche Gesetzbuch geschafft. Die dort vorgesehene Bauverfügung war in Ihrem Wesen an die im britischen Recht seit 1998 etablierte adjudication angelehnt. Dadurch werden streitige Sachverhalte während der Bauzeit durch ein außergerichtliches Gremium vorläufig verbindlich geregelt. In der Praxis haben sich diese Regelungen als so treffend erwiesen, dass rund 90 % davon auch dauerhaft Bestand haben. Leider hat der Gesetzgeber nicht auf die ihn beratenden Fachleute gehört, sondern sich mutmaßlich dem Druck der Groß-Bauindustrie gebeugt. So soll es bald zwar die Möglichkeit geben, bei Gericht auch in Baustreitigkeiten eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Ich halte das aus mehreren Aspekten für problematisch: Einstweilige Verfügungen sind Eilsachen. Sie werden in aller Regel jedoch nicht von fachkompetenten Baukammern getroffen. Durch die (notfalls auch prophylaktische) Hinterlegung einer sogenannten Schutzschrift lässt sich die einstweilige Verfügung zeitlich stark Verzögern, weil dann in aller Regel nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Es entscheidet immer nur ein Richter. Die Einholung technischen Sachverstandes durch Einschaltung eines Sachverständigen ist nicht vorgesehen. Wie kann man Konflikte effektiver lösen? In dem sich die im Konflikt befindlichen Parteien darauf verständigen, einen Adjudikator hinzuzuziehen. Das kann ein Jurist sein oder ein Bausachverständiger. Wichtig ist, dass er das Vertrauen beider Parteien genießt (oder gewinnen kann) und über ein Netzwerk verfügt, aus dem er sich die jeweils benötigten weiteren Fachkräfte (also der Jurist den Sachverständigen o- der umgekehrt) kurzfristig heranholen kann. Mit diesem Gremium wird dann in kürzester Zeit eine möglicher Weise auch vorläufige Lösung erarbeitet, auf deren Basis die Parteien erst einmal weiter arbeiten können und welche die wechselseitigen Interessen berücksichtigt. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Es werden keine Fronten gebildet, hinter denen sich die jeweiligen Parteien verschanzen und sich nicht bewegen; Der Eintritt weiteren Schadens wird verhindert; Die Verantwortung über die vorläufige Einigung wird auf einen Dritten übertragen; Sofern erforderlich, kann eine endgültige Klärung auch noch nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgen. Das ist mitunter einfacher, weil in der Gesamtabrechnung erfahrungsgemäß noch andere Positionen zu verhandeln sind und dann ein Gesamtpaket gelöst wird. Was also ist das Fazit? In vielen zeitkritischen Vertragsbeziehungen kann Ihnen der Gesetzgeber und können ihnen die Gerichte keine effektiven Lösungen anbieten. Sie müssen also selber die Initiative ergreifen. Ein Weg dazu führt über den Berater Ihres Vertrauens, der mit Ihnen den Weg der außergerichtlichen Streitbeilegung beschreitet. Das ist für viele Anwälte Neuland, weil sie klassisch auf das rechtstaatliche Instrumentarium fixiert sind, also böse Briefe schreiben und Klage bei Gericht zu führen. Und es erfordert auch von Ihnen ein wenig Mut. Denn Sie müssen ein wenig von dem Abstand

12 nehmen, was unsere europäischen Nachbarn für typisch Deutsch halten: Mit dem Satz ich will ja nur mein Recht zu Gericht laufen und damit die Verantwortung auf einen anderen nämlich den Richter übertragen. Dabei wird oft ausgeblendet, dass die eigene Vorstellung von Recht durchaus eine andere sein kann, als es objektiv der Fall ist. Wieder sind Konflikte und Enttäuschung vorprogrammiert. Machen Sie es doch einmal anders und probieren Sie aus, ob sich Probleme auch auf alternativen Wegen lösen lassen. Nicht in jedem Fall, nicht für jedes Rechtsgebiet, aber immer da, wo ein Konflikt eine zwingend erforderliche weitere Zusammenarbeit behindert. Damit schließt sich der Kreis: Der eingangs provokativ in den Raum gestellte Satz Schaffen die Anwälte uns nicht manchmal erst selber die Probleme, deren Lösung sie uns später teuer verkaufen wollen.? läßt sich also mit einem klaren nein beantworten wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Berater bereit sind, sich auf eine etwas andere, modernere Art der Konfliktlösung einzulassen.

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