Elternbrief Nr. 6 Kusterdingen Juli 2017

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1 Elternbrief Nr. 6 Kusterdingen Juli 2017 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, Kusterdingen, Geh mit Gottes Segen. Er halte schützend seine Hand über dir, bewahre deine Gesundheit und dein Leben und öffne dir Augen und Ohren für die Wunder der Welt. Er schenke dir Zeit, zu verweilen, wo es deiner Seele bekommt. Er schenke die Muße, zu schauen, was deinen Augen wohltut. Er schenke dir Brücken, wo der Weg zu enden scheint und Menschen, die dir in Frieden Herberge gewähren. Der Herr segne, die dich begleiten und dir begegnen. Er halte Streit und Übles fern von dir. Er mache dein Herz froh, deinen Blick weit und deine Füße stark. Der Herr bewahre dich und uns und schenke uns ein glückliches Wiedersehen. Gerhard Engelsberger Mit diesen Segensworten wünschen wir Ihnen und Euch schöne Sommerferien. Wir bedanken uns für das gute Miteinander und für ein gelungenes Schuljahr mit wieder vielen großen und kleinen Veranstaltungen und Begegnungen. Danke für alle Mitarbeit, Lob und Kritik. Allen wünschen wir gute Erholung und freuen uns auf das Wiedersehen zum kommenden Schuljahr. Mit freundlichen Grüßen Ihr Ihr Ihre Helmut Dreher Michael Faiß Birgit Wahr Schulleiter Leiter der Außenstelle Kusterdingen Stellv. Leiterin der Außenstelle Kusterdingen

2 KLASSENLEHRERINNEN UND KLASSENLEHRER IM SCHULJAHR 2017/18 Klassen KlassenlehrerInnen 5ak Frau B. Kern / Frau Richter 5bk Frau Hermenau / Herr Lopez-Diaz 6ak Frau Ellwanger 6bk Frau Kaufmann / Frau Schütz 7ak Herr Krause 7bk Frau Binder 8ak Herr Seidel / Herr Hölz 8bk Frau Fischer 9ak Herr Drey 9bk Frau May 10k Frau Segiet 10+k Frau Frey J1a Frau Volck J1b Frau D. Kern UNTERRICHTSZEITEN Stunde Beginn Ende 1 07:40 08: :25 09: :30 10: :15 11: :10 11: :55 12:40 7 ME-Pause ME-Pause 8 14:00 14: :45 15: :35 16:20 11 FAHRKARTEN Die neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler können nach Bedarf ihre Bus-/Zugfahrkarten für das neue Schuljahr bis zum in der Zeit von Uhr im Sekretariat in Kusterdingen abholen. Mit der Septemberfahrkarte kann bereits im August im ganzen naldo-gebiet gefahren werden.

3 Nicht abgeholte Fahrkarten können ab dem ersten Schultag im Sekretariat abgeholt werden. Nicht benötigte September-Fahrkarten müssen bis spätestens im Sekretariat zurückgegeben werden. SCHULFOTOGRAF Frau Beate Armbruster, Fotografin aus Reutlingen und Mutter einer Schülerin, wird vom bis alle Schülerinnen und Schüler fotografieren und aktuelle Klassenfotos machen. Die genaue Zeiteinteilung wird in der ersten Schulwoche im Schaukasten ausgehängt werden. PERSONALBEWEGUNGEN Zum Schuljahresende verabschieden wir Herrn Marcel Tischer und die Referendarinnen Frau Svea Geier und Frau Susanne Katein. Wir danken ihnen für ihre hervorragende Arbeit bei uns. Besonders auch für ihr Engagement in den verschiedenen Bereichen des Schullebens und das gute Miteinander mit den Schülerinnen und Schülern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wir wünschen allen weiterhin alles Gute, Gesundheit und Gottes Segen. Zum neuen Schuljahr begrüßen wir auch wieder neue Kolleginnen und Kollegen und heißen sie herzlich willkommen. Herr Ingo Haller: Herr Julian Hölz: Herr David Krause: Frau Hannah May: Frau Christiane Pfister-Prauser: Frau Sonja Ray: Herr Benjamin Schindler: Frau Christina Zimmermann: NwT, Chemie Mathematik, Geschichte Deutsch, Geschichte, Sport Deutsch, Französisch Mathematik, Musik Spanisch, Englisch Englisch, Sport Biologie, Englisch Die neuen Referendarinnen und Referendare werden ab September eigenständig Klassen übernehmen: Frau Anna-Lena Beck Herr Lorenz Degel Herr Christian Schmitt Englisch, Religion Englisch, Sport Biologie, NwT INFORMATIONEN ZUR VORGEHENSWEISE BEI LESE-RECHTSCHREIB-SCHWÄ- CHE Da es in fast allen Klassen SchülerInnen gibt, die von einer LRS betroffen sind, möchten wir Sie auf diesem Wege kurz über unsere Regelungen bezüglich dieser Problematik informieren:

4 In Klasse 5 und 6 ist kein Attest notwendig, der Deutschlehrer/die Deutschlehrerin spricht im Verdachtsfall die Eltern an. Sie können dann einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, über dessen konkrete Maßnahmen die Klassenkonferenz entscheidet. In schwerwiegenden Fällen wird eine ärztliche Abklärung empfohlen. Mit Attest ist auch ein Antrag auf Notenschutz möglich. Schulische Fördermaßnahmen bieten wir im Rahmen des Deutsch-Förderkurses (2.Hj Klasse 5) und der Rechtschreib-AG. Trotzdem ist es wichtig, gegebenenfalls frühzeitig über eine individuelle Therapie nachzudenken, damit sich die Problematik nicht noch länger verfestigt. Ab Klasse 7 ist ein ärztliches Attest notwendig, ansonsten kann weder Nachteilsausgleich noch Notenschutz gewährt werden. Hier eine kurze Zusammenfassung der möglichen Maßnahmen im jeweiligen Fall. Der Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt. Mögliche schulische Maßnahmen des Nachteilsausgleichs: Anpassung/Verlängerung der Arbeitszeit; geeigneter Sitzplatz Nutzung von besonderen technischen und didaktisch-methodischen Hilfen (PC, Tablet, [ohne Rechtschreibprogramm]) Anpassung der Gewichtung der schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen, z. B. stärkere Gewichtung der mündlichen Leistung oder (Haus-)Aufgaben mündlich abfragen besondere Kopien, Roller statt Füller, Hefteinträge kopieren; schriftliche Aufgabenstellung, Aufgaben vorlesen und erklären lassen oder erklären Mögliche Härten aus dem Anforderungsprofil können auch mit Ermessenspielräumen gemildert werden: Nachlernfristen; Ergänzungen der Noten durch verbale Beurteilungen Mögliche schulische Maßnahmen des Notenschutzes: a) in Deutsch und in den Fremdsprachen: Die Leistungen im Lesen und Schreiben werden zurückhaltend gewichtet (Pflichtregelung) Bei einer schriftlichen Arbeit oder Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung (Diktat) kann der Lehrer eine andere Aufgabe stellen; auch der Umfang der Arbeit kann begrenzt werden (Ermessen). Zur Dokumentation des Lernfortschritts werden nach pädagogischem Ermessen die Leistungen im Rechtschreiben als Ersatz der Note oder ergänzend schriftlich erläutert. b) in allen anderen Fächern: Rechtschreibleistungen werden nicht gewertet (Pflichtregelung) Der (formlose) Antrag muss zu Beginn des Schuljahres, möglichst vor dem 13.9., oder bei Bekanntwerden der Diagnose beim Klassenlehrer/ der Klassenlehrerin eingehen. Aus diesem muss hervorgehen, ob Sie einen Nachteilsausgleich oder einen Notenschutz beantragen. Falls es Empfehlungen des Therapeuten/ der Therapeutin bezüglich hilfreicher Maßnahmen gibt, können Sie diese gerne vorschlagen.

5 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ZUR ERINNERUNG UND FÜR ALLE NEUEN VERBINDLICHE TEILNAHME AM MITTAGESSEN Eine Abmeldung vom Mittagessen ist nur möglich, wenn ein schriftlicher Antrag gestellt wird Dieser kann nur genehmigt werden, wenn der Wohnort der Schülerin/ des Schülers sich in Kusterdingen (Ort) befindet und schriftlich bestätigt wird, dass die Schülerin/ der Schüler zu Hause isst, oder eine Nahrungsmittelallergie besteht (ärztliches Attest), die die Teilnahme am Mittagessen unmöglich macht. In allen anderen Fällen verweisen wir auf den Schulvertrag Punkt 7: Die Leistungen der verpflichtenden Ganztagesschule an 3 Tagen und die Teilnahme am Religionsunterricht können nur zusammen mit dem gesamten Schulvertrag nach Ziff.6 Abs. 2 gekündigt werden. BEFREIUNG VOM UNTERRICHT / BEURLAUBUNGEN Die Befreiung bzw. Beurlaubung vom Unterricht ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Schule entscheidet jeweils, ob ein solcher vorliegt. Einzelne Schulstunden kann der Fachlehrer, eine Beurlaubung von bis zu zwei Unterrichtstagen kann der Klassenlehrer aussprechen. Ansonsten ist die Schulbzw. Abteilungsleitung zuständig. Für Befreiungen vom Unterricht ist ein rechtzeitiger und schriftlicher Antrag erforderlich. Kein Grund für die Beurlaubung eines Schülers ist die Verlängerung der Schulferien oder günstigere Reiseangebote vor Beginn der Schulferien. ENTSCHULDIGUNGSPRAXIS Um das Sekretariat zu entlasten, gilt folgende Entschuldigungspraxis: Bei Krankheit des Kindes informieren Sie bitte die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer per Mail, ggf. zusätzliche mündliche Information über eine/n Mitschüler/in. Spätestens nach drei Tagen muss der Schule eine schriftliche Mitteilung vorliegen. Auch wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, so gilt trotzdem die Anwesenheitspflicht, da oft auch theoretisches Wissen vermittelt wird bzw. Bewegungsabläufe auch rein visuell vermittelt werden können. SPORTUNTERRICHT Für den Sportunterricht werden neben der üblichen Sportbekleidung ein Paar Turnschuhe für den Sport im Freien benötigt und ein Paar Hallenschuhe, die nur in der Halle benutzt werden. INFORMATION ZUM SCHWIMMUNTERRICHT Die Gemeinde Kusterdingen teilt gelegentlich mit, dass Messungen in der Schwimmhalle ab und zu leicht erhöhte Werte von Legionellen ergeben, allerdings weit unter dem Bereich, der einen normalen Badebetrieb ausschließt. Gerne können Sie sich bei einer chronischen Vorerkrankung des Immunsystems Ihres Kindes mit den Sportlehrkräften in Verbindung setzen.

6 AKTUELLE ANSCHRIFT, TELEFONNUMMER, -ADRESSE Bitte informieren Sie uns umgehend über die Änderung Ihres Wohnorts, Ihrer Telefon-/ Handy-Nummer oder -Adresse, damit wir Sie im Notfall erreichen können. SOZIALFONDS Wir möchten auch in Zukunft Familien unterstützen, die sich den Elternbeitrag nicht in vollem Umfang leisten können, wenn sie sich vorübergehend in einer finanziellen Notlage befinden. Dazu wurde der Sozialfonds eingerichtet, in den alle Familien unserer Schülerinnen und Schüler einen Beitrag von monatlich 3,- Euro leisten. Wir werden im September 2017 zusätzlich zum Schulgeld den Jahresbetrag in Höhe von 36,00 Euro (pro Familie und Monat 3,00 Euro) von Ihrem Konto abbuchen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diesem Einzug zu widersprechen (schriftlich oder per Mail an LEISTUNGEN FÜR BILDUNG UND TEILHABE Seit dem können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erhalten. Anträge dazu erhalten Sie im Sekretariat. Info-Flyer vom Landkreis Tübingen s. Anlage. FAHRKARTENNUTZUNG AN BEWEGLICHEN FERIENTAGEN Leider kommt es immer wieder zu Problemen, weil SchülerInnen an beweglichen Ferientagen die Freizeitregelung ihrer Schülermonatskarte vor 13:15 Uhr nutzen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass an beweglichen Ferientagen (z.b. Brückentagen) die Freizeitregelung der naldo-schülermonatskarte immer erst ab 13:15 Uhr genutzt werden kann völlig unabhängig davon, ob einzelne Schulbusse fahren oder nicht. Alle Details zum naldo-tarif können Sie auch auf abfragen. ANLAGEN: Info Schülermonatskarten Landkreis Tübingen Schuljahr 2017/18 Anlage Dritt-Kind-Befreiung Anlage Familienbonus Info Leistungen für Bildung und Teilhabe Nachfolgend finden Sie noch eine Terminübersicht. Aktuelle Informationen finden Sie immer auch auf unserer Homepage unter

7 TERMINÜBERSICHT ZUM SCHULJAHRESENDE Mo Di :40 Uhr 15:00 Uhr 08:00 Uhr 09:15 Uhr 10:15 Uhr Fit&Fun-Day Schulfest Letzter Schultag vor den Sommerferien Abschlussgottesdienst in der Kusterdinger Marienkirche für die Klassen 5 bis 8 Abschlussgottesdienst in der Kusterdinger Marienkirche für die Klassen 9 und 10, vorher Klassenlehrerstunde Die 5. Klassen gehen gemeinsam mit ihren Lehrern von der Schule zur Kirche. Die 6. bis 8. Klassen können auch direkt an die Kirche kommen. Unterrichtsende für alle An diesem Tag wird kein Mittagessen mehr angeboten! Di :30 Uhr Klausurtagung der Lehrerinnen und Lehrer Mi unterrichtsfrei Klausurtagung der Lehrerinnen und Lehrer Sommerferien TERMINÜBERSICHT ZUM SCHULJAHRESANFANG UND NEUEN SCHULJAHR Mo :40 Uhr 08:00 Uhr 09:30 Uhr 11:15 Uhr 11:55 Uhr Schulbeginn Gottesdienst für die Klassen 6 bis J1 Klassenlehrerstunden für die Klassen 6 bis J1 (Aula) Informationen zu Kurswahl und Fehlzeiten in der Kursstufe für J1 Unterrichtsende An diesem Tag wird kein Mittagessen angeboten! Mi :15 Uhr Aufnahmefeier der neuen Klassen 5 Für diesen Tag benötigen die neuen 5er nur Schreibzeug. Mo bis Mi Schulfotografin Di :30 Uhr Elternabende Klassen 5, 7, 9 und J1 Do :30 Uhr Elternabende Klassen 6, 8, 10 und 10+ Mo Di Di :00 Uhr 20:00 Uhr unterrichtsfrei (beweglicher Ferientag) Feiertag Crosslauf in Mössingen Elternbeiratssitzung (nur Kusterdingen) Fr :40 Uhr Studienbotschafter / BIZ-Info für J1 Mi Methodentag

8 Do :00 Uhr Elternbeiratssitzung gesamt in Kusterdingen Fr Letzter Schultag vor den Herbstferien Reisesegen Herbstferien

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