Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
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- Edwina Bretz
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1 Themenabend 2. Februar 2017 Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung Am Prüfstand Vorbereitet und vorgetragen von Johann Linsmaier (linsi)
2 Themenabend qa 2. Februar 2017 Persönliche Vorstellung Gesetzlicher Auftrag Grundsätze und geschichtliche Entwicklung Umfang der Selbstverwaltung Wie erlebte ich die Selbstverwaltung Was sollte verbessert werden
3 Themenabend 2. Februar 2017 Aufsichtsbehörden Finanzministerium Gesundheitsministerium Sozialministerium Sozialversicherungsgesetz Parlament beschließt Gesetze Bürger wählen Parlament
4 Sozialversicherungsträger Hauptverband der österreichischen SV-Träger Unfallversicherung Krankenversicherung Pensionsversicherung 9 Gebietskrankenkassen 6 Betriebskrankenkassen SVA der gewerbl. Wirtschaft PVA A U V A Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Pensionsversicherungsanstalt Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Sozialversicherungsanstalt der Bauern VA öffentlich Bediensteter VA d.österr. Notariats
5 Themenabend 2. Februar 2017 Großes soziales Kapital der Bevölkerung - Große wirtschaftliche Macht Hauptverband OÖGKK PVA AUVA
6 Themenabend 2. Februar 2017 Großes soziales Kapital der Bevölkerung - Große wirtschaftliche Macht - erweckt Begehrlichkeiten
7 Themenabend 2. Februar 2017 Großes soziales Kapital der Bevölkerung - Große wirtschaftliche Macht - erweckt Begehrlichkeiten
8 Themenabend 2. Februar 2017 SV-Chefin Rabmer-Koller kritisiert Kerns Plan A Die gestern wiederbestellte Chefin des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Ulrike Rabmer-Koller, befürchtet, dass die Sozialversicherung Opfer parteipolitischer Spielchen werden könnte. Kritik übte die ÖVP-Wirtschaftsbündlerin an Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und dessen Plan A, aber auch an seinem Parteikollegen, Sozialminister Alois Stöger. Das Sozialversicherungssystem sei derzeit wie ein Fass mit vielen Löchern. Diese gehörten gestopft statt oben weitere Mittel hineinzuschütten. Entsprechend wandte sie sich gegen eine Harmonisierung der Leistungen der verschiedenen Versicherungen nach oben (was nach ihren Berechnungen 1,2 Mrd. Euro kosten würde), schon gar nicht finanziert durch die Auflösung von Rücklagen einzelner Kassen. Die nachhaltige Finanzierung des Systems wäre gefährdet, warnte Rabmer-Koller. Von dort wäre es dann nicht mehr weit zu Rufen nach einer Beitragserhöhung, einer Maschinensteuer oder Erbschaftsund Schenkungssteuern - alles Punkte, die Rabmer-Koller vehement ablehnt. Konflikt Arbeit - Kapital Return
9 Themenabend 2. Februar 2017 Wie erlebte ich die Selbstverwaltung Die Funktionäre kommen eher aus der zweiten Linie (unteren) von den Gewerkschaften Eher aus Großbetrieben Im großen und ganzen sind die Funktionäre der ArbeitnehmerInnen OK Hohe Teilnahme der Funktionäre bei den einzelnen Sitzungen der Selbstverwaltungsgremien Ernennung ist eine Wertschätzung für FunktionärInnen Funktionäre in den Gremien machen Druck für Ihre Klientel auf Vorstand und Führungsgremien
10 Themenabend 2. Februar 2017 Wie erlebte ich die Selbstverwaltung Die Gewerkschaftsarbeit wird aufgeteilt ÖGB Gesetze, Politik, Arbeiterkammern Fachgewerkschaften Betriebliche Arbeit Funktionäre arbeiten für die Beschäftigten und nicht mit den Beschäftigten Gebt uns Eure Stimmen bei Wahlen, wir arbeiten dann für EUCH, denn dann haben wir Macht Sozialpolitische Arbeit wird von den Bürgern wenig wahrgenommen und geschätzt, geschieht nicht nachvollziehbar für viele Auch meine Kinder sind überzeugt einmal keine Pension mehr zu erhalten
11 Themenabend 2. Februar 2017 Wie erlebte ich die Selbstverwaltung Parteipolitisches Machtdenken ArbeitnehmnerInnenvertreter unterschiedlicher Parteien ziehen nicht an einem Strang Erbpachten von Funktionen in den Gewerkschaften und Arbeiterkammer Werden so die besten immer nominiert Gestaltungsmöglichkeiten haben eher nur Vorsitzende meistens eine Art Aufsichtsratsfunktion (BR-Aufsichtsrat) Viele Infos die man eher kurzfristig bekommt, in wenigen Sitzungen. Was wirklich läuft wissen nur die Direktoren und Vorstände Return
12 Themenabend 2. Februar 2017 Was sollte verbessert werden Bewußtsein und Wertigkeit für die Selbstverwaltung der Sozialversicherung erhöhen Gesellschaft muß sich mehr interessieren was läuft die Bürger sitzen erste Reihe Fußfrei, ist zu wenig Funktionärsnominierrungen transparenter und offener gestalten Keine Multifunktionäre Mehrheitsverhältnisse im Parlament sollen so sein, dass mehr soziale Gerechtigkeit möglich ist Das können nur die Wähler Das wichtigste wäre Mehr gesellschaftspolitisch aktive Bürgerinnen und Bürger Return
13 Themenabend 2. Februar 2017 Danke für die Aufmerksamkeit Return
14 Themenabend 2. Februar 2017 HVB Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger AUVA Allgemeine Unfallversicherungsanstalt PVA PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT BVA Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Gebietskrankenkassen Betriebskrankenkassen
15 Themenabend 2. Februar 2017 BGKK Burgenländische Gebietskrankenkasse KGKK Kärntner Gebietskrankenkasse NÖGKK Niederösterreichische Gebietskrankenkasse OÖGKK OÖGKK - FORUM GESUNDHEIT SGKK Salzburger Gebietskrankenkasse STGKK STEIERMÄRKISCHE GEBIETSKRANKENKASSE TGKK Tiroler Gebietskrankenkasse VGKK Vorarlberger Gebietskrankenkasse WGKK Wiener Gebietskrankenkasse
16 Themenabend 2. Februar 2017 BKK-VA BKK voestalpine Bahnsysteme BKK Mondi Betriebskrankenkasse Mondi BKK-WVB BKK der Wiener Verkehrsbetriebe BKK-ZW BKK Zeltweg BKK-KA BKK Kapfenberg Mehr zum Thema Aufsichtsbehörden Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger Verwaltungskörper des Hauptverbandes ZURÜCK
17 Themenabend 2. Februar 2017
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23 Sozialversicherungsträger Hauptverband der österreichischen SV-Träger Unfallversicherung Krankenversicherung Pensionsversicherung 9 Gebietskrankenkassen 6 Betriebskrankenkassen SVA der gewerbl. Wirtschaft PVA A U V A Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Pensionsversicherungsanstalt Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Sozialversicherungsanstalt der Bauern VA öffentlich Bediensteter VA d.österr. Notariats
24 Verwaltungskörper: Selbstverwaltung Setzen sich aus Vertretern der Versicherten und ihrer Dienstgeber zusammen (Versicherungs-vertreter) Ausnahme: Versicherungsträger von selbstständig Erwerbstätigen (Selbstständige, Bauern), dort nur Vertreter der Dienstgeber
25 Selbstverwaltung Bestellung der Versicherungsvertreter: Keine direkte Wahl Versicherungsvertreter werden von der örtlich und sachlich zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer (z.b. Arbeiterkammer) und der Dienstgeber bzw. der selbstständig Erwerbstätigen (z.b. Wirtschaftskammer) in die Verwaltungskörper entsendet.
26 Selbstverwaltung Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: Dachorganisation: Zusammenschluss aller Sozialversicherungsträger zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen und zur Koordinierung der Tätigkeiten allgemeinen Verbandsaufgaben, die Richtlinien-, Satzungs- und Feststellungskompetenz, die Vertretung der Sozialversicherungsträger bei bestimmten Angelegenheiten, die Zustimmungskompetenz, eine Ausgleichs- und Aufteilungsfunktion sowie die Datenführung der Sozialversicherungsdaten
27 Selbstverwaltung Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: Trägerkonferenz: besteht aus den Obmännern und je einem Obmann-Stellvertreter der Versicherungsträger sowie drei Seniorenvertretern Verbandsvorstand: 12 Mitglieder, von der Trägerkonferenz über Vorschlag der Interessenvertretungen entsandt (6 Dienstnehmer-Vertreter, 6 Dienstgeber-Vertreter).
28 Selbstverwaltung Hauptverband der österreichischen SV-Träger Trägerkonferenz (37 Mitglieder) 1 Vors., 3 Stv. Kurien: 20 DG, 14 DN, 3 Pens. div. Ausschüsse: z.b. Rechnungsprüfung, Dienstrecht Aufsicht des Bundes: - Sozialministerium - Gesundheitsministeriu m - Finanzministerium Entsendet ernannte Mitglieder in den Verbandsvorstand (12 Stimmberechtigte) 1 Vorsitzender, 2 Stv. Ernennung: 5 AK, 5 WK, 1 GÖD/ÖGB, 1 LandWK div. Ausschüsse: z.b. Krankenversicherung, IT, bestellt Verbandsmanagement (1 + 3)
29 Selbstverwaltung Aufgaben: Verbandsvorstand: Vertretung des HV nach außen Bestellung Management (Leitende Angestellte) Generalkompetenz : Zuständigkeit für alle Aufgaben, die nicht der Trägerkonferenz zugewiesen sind Trägerkonferenz: Voranschlag, Jahresabschluss, Rechnungsprüfung Genehmigung Gesamtverträge Richtlinien (z.b. Dienstrecht, Ausgleichsfonds) Mustersatzung, Musterkrankenordnung Entsendung Mitglieder in den Vorstand (auf Vorschlag) Return
30 Selbstverwaltung & die PVA Manfred Anderle Bundessekretär der PRO-GE & Obmann der Pensionsversicherungsanstalt Stand:
31 Allgemeines zur Selbstverwaltung Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 31
32 Selbstverwaltung in der Sozialversicherung bedeutet - Der Staat überträgt bestimmte Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung den BeitragszahlerInnen (also den ArbeiternehmerInnen und ArbeitgeberInnen). Die Erledigung der Aufgaben erfolgt ohne Weisungsrecht der zuständigen Ministerien (BMASK, BMG, BMF). Diese haben lediglich ein Aufsichtsrecht. - Die Sozialversicherungsträger werden von sog. Selbstverwaltungskörpern geleitet. Diese setzen sich aus sog. Versicherungsvertretern, d.s. Vertreter der Versicherten (Dienstnehmer) und ihrer Dienstgeber, zusammen. - Die Versicherungsvertreter werden von der jeweiligen gesetzlichen Interessensvertretung (AK, WKO) entsendet. Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 32
33 Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ermöglicht die Entlastung der Staatsverwaltung durch Dezentralisierung. die Unabhängigkeit von der staatlichen Verwaltung. eine versichertennahe und sachkundige Verwaltung. eine Stärkung des Solidaritätsbewusstseins. die Demokratisierung der Verwaltung. eine unbürokratische und kostenbewusste Verwaltung. eine entscheidungsfreundliche Verwaltung. Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 33
34 Die Selbstverwaltung in der PVA Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 34
35 PVA - KENNZAHLEN 2015 Kundenkreis Budget davon Ausfallshaftung Bund MitarbeiterInnen (zum , in Vollzeitäquivalenten) 3,1 Mio. Versicherte 1,9 Mio. PensionistInnen 32,8 Mrd. 4,4 Mrd. Verwaltungsaufwand (eigener) 0,93 % Stand / Quelle: Jahresb bericht der PVA 2015 Standorte 1 Hauptstelle in Wien 1 Landesstelle pro Bundesland 17 Eigene Gesundheitseinrichtungen Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 35
36 Die Verwaltungskörper der PVA und ihre Aufgaben Generalversammlung: Budgetrecht und Satzungsrecht Vorstand: Geschäftsführung Kontrollversammlung: Überwachung der Geschäftsgebarung Landesstellenausschüsse: Geschäftsführung der jeweiligen Landestelle in bestimmten zugewiesenen Aufgaben Ausschüsse des Vorstandes: Leistungsausschüsse, Unterstützungsausschüsse, Rehabilitationsausschuss, Widerspruchsausschuss, Bauausschuss => unterstützen den Vorstand Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 36
37 Die Verwaltungskörper der PVA im Organigramm ) Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 37
38 Die Verwaltungskörper der PVA im Detail DIE GENERALVERSAMMLUNG besteht aus 120 VersicherungsvertreterInnen, davon 2/3 Dienstnehmer und 1/3 Dienstgeber Vorsitz durch Obmann der PVA beschließt das Budget und hat das Satzungsrecht. Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 38
39 DER VORSTAND Die Verwaltungskörper der PVA im Detail besteht aus 15 VersicherungsvertreterInnen, davon 2/3 Dienstnehmer und 1/3 Dienstgeber Vorsitz durch Obmann der PVA führt die Geschäfte der PVA. (Anm.: soweit sie nicht der Generalversammlung oder den Landesstellenausschüssen übertragen sind) wird bei der Durchführung seiner Aufgaben durch weitere Ausschüsse unterstützt: - Leistungssauschüsse - Unterstützungsausschüsse - Rehabilitationsausschuss - Bauausschuss - Widerspruchsausschuss Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 39
40 Die Verwaltungskörper der PVA im Detail DIE KONTROLLVERSAMMLUNG besteht aus 12 VersicherungsvertreterInnen, Davon 1/3 Dienstnehmer und 2/3 Dienstgeber Vorsitz durch Vorsitzende/r der Kontrollversammlung überwacht die gesamte Gebarung der PVA (Buch- und Kassenprüfung, Überprüfung des Rechnungsabschlusses, etc.). Weiters werden Beschlüsse des Vorstands in bestimmten Angelegenheit nur wirksam, wenn die Kontrollversammlung zustimmt. Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 40
41 Die Verwaltungskörper der PVA im Detail DIE LANDESSTELLENAUSSCHÜSSE bestehen in jedem Bundesland aus jeweils 6 VersicherungsvertreterInnen, davon 2/3 Dienstnehmer und 1/3 Dienstgeber Vorsitz durch Landesstellenvorsitzende/n führen die Geschäfte in bestimmten, den Landesstellen übertragenen Aufgaben. Return Selbstverwaltung & die PVA / Manfred Anderle 41
42 Themenabend 2. Februar 2017 Johann Linsmaier (linsi) 62 Jahre, verh. 3 erw. Kinder 40 Jahre voestalpine 28 Jahre Betriebsrat Return
43 Themenabend 2. Februar 2017 Return
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45 Die soziale Unfallversicherung mit besonderer Berücksichtigung der AUVA
46 Unfallversicherung in Österreich Die soziale Unfallversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers für den Fall eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Die soziale Unfallversicherung schützt den Arbeitgeber vor Schadenersatzforderungen seiner Arbeitnehmer.
47 Selbstverwaltung in der Unfallversicherung Wie alle Sozialversicherungsträger ist auch die AUVA nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert: Die Interessenvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsenden ihre Funktionäre in die Organe der Selbstverwaltung. Vorteile der Selbstverwaltung versichertennahe und sachkundige Verwaltung demokratische Verwaltung unbürokratische und kostengünstige Verwaltung entscheidungsfreudige Verwaltung - es kann schnell entschieden und geleistet werden Stärkung des Solidaritätsbewusstseins Unabhängigkeit von der staatlichen Verwaltung
48 Was ist ein Arbeitsunfall? Ein Unfall ist ein Ereignis, das in kurzer Zeit von außen her schädigend auf den Körper einwirkt (ABGB). Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der in ursächlichem, örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht (ASVG). Versichert sind auch Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zwischen Arbeitsstätte und Arzt und diverse andere Wege bzw. Aktivitäten (z.b. Lebensretter).
49 Was ist ein Arbeitsunfall? Es gibt Umstände, die den ursächlichen Zusammenhang ausschließen: Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten: der Versicherte führt eine Tätigkeit au, die seinen eigenen privaten Interesse dient. Selbstgeschaffene Gefahr: Der Unfall wird durch eine aus betriebsfremden Motiven selbstgeschaffenen Gefahr herbeigeführt, die auf ein unsinniges und unvernünftiges Verhalten des Versicherten zurückzuführen ist. (Versicherter übersieht telefonierend einen Bahnübergang und wird vom Zug erfasst) Innere Ursache: Ursache des Gesundheitsschadens ist ein anlagebedingtes, degeneratives Leiden. (Herzinfarkt)
50 Was ist eine Berufskrankheit? Eine Krankheit ist ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand, der der Behandlung bedarf. Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die in der Anlage 1 zum ASVG angeführt ist (derzeit 53 Positionen). Generalklausel
51 Besonderheiten der Unfallversicherung Finanzierungsprinzip: keine Teilung der Beiträge, Beiträge nur durch Dienstgeber (aber: wer erwirtschaftet diese Beiträge?!), Bundesbeiträge Kausalitätsprinzip: rechtliche Kausalität, medizinische Kausalität Ex-offo-Prinzip: Leistungsansprüche werden von Amts wegen festgestellt daher Meldepflicht des Dienstgebers
52 Unfallversicherungsträger Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) - Generalkompetenz Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA)
53 Wer ist wo sozial unfallversichert? Bei der AUVA sind 4,8 MIO Personen versichert 2,9 MIO unselbständig Erwerbstätige 0,5 MIO selbständig Erwerbstätige 1,4 MIO in Ausbildung Stehende Bei der BVA sind Beamte bzw. Vertragsbedienstete versichert Bei der SVB sind 1 MIO Landwirte und deren Angehörige versichert Bei der VAEB sind Personen aus dem Bahnbereich versichert
54 Unfallversicherung für Funktionären Funktionärinnen/Funktionäre sind im Rahmen ihrer Funktionärstätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der AUVA unfallversichert. 8 Abs 1 Z3 lit e ASVG Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die die Funktionärin/der Funktionär in Ausübung ihrer/seiner Funktion verrichtet, eischließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Wege.
55 Wie viele Arbeitsunfälle ereignen sich pro Jahr? Österreichweit ereigneten sich im Jahr Schadensfälle. AUVA: BVA: SVB: VAEB: 3.100
56 Aufgaben der Unfallversicherung Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Erste Hilfe-Leistungen bei Arbeitsunfällen Unfallheilbehandlung Rehabilitation von Arbeitsversehrten Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Forschung nach den wirksamsten Methoden und Mitteln zur Erfüllung dieser Aufgabe Arbeitsmedizinische Betreuungsaufgaben
57 Leistungen aus der Unfallversicherung Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Erst-Hilfe-Leistungen bei Arbeitsunfällen Unfallheilbehandlung Rehabilitation
58 Verhütung von Arbeitsunfällen Werbung für den Gedanken der Unfallverhütung Beratung und Schulung aller an der Unfallverhütung interessierten Personen und Einrichtungen Zusammenarbeit mit den Betrieben, Einrichtungen und dgl. Zum Zweck der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Forschung über die Ursache von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Vorbeugende Betreuung der von Berufskrankheiten bedrohten Versicherten Zusammenarbeit mit Organisationen, zu deren Aufgaben der Verletztentransport gehört. Unfallverhütungsdienst (Sicherheitsberatung)
59 Nachhaltiger Erfolg Arbeitsunfalltote im engeren Sinn pro versicherte Erwerbstätige (AUVA)
60 Erste Hilfe Erste Hilfe kann über Tod oder Leben entscheiden. Die AUVA trifft Vorsorge für die erste Hilfeleistung bei Arbeitsunfällen (ASVG 172). Sie führt in diesem Zusammenhang die Erste-Hilfe- Ausbildung für betriebliche Ersthelfer selbst oder in Kooperation mit Rettungsorganisationen durch. Die AUVA unterstützt die Hilfsorganisationen bei der Aus- und Weiterbildung von betrieblichen Ersthelfern. Pro Jahr werden mehr als Ersthelfer ausgebildet.
61 Unfallheilbehandlung Die Unfallheilbehandlung hat mit allen geeigneten Mitteln die durch den Arbeitsunfall oder Berufskrankheit hervorgerufene Gesundheitsstörung oder Körperschädigung zu beseitigen oder zumindest zu bessern oder eine Verschlimmerung der Folgen der Verletzung (Erkrankung) zu verhüten. Sie umfasst insbesondere: ärztliche Hilfe Heilmittel Heilbehelfe Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Anstalten
62 Was ist das Besondere der Unfallheilbehandlung? Die Krankenbehandlung hat ausreichend und zweckmäßig zu erfolgen. Sie darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Unfallheilbehandlung hat mit allen geeigneten Mitteln zu erfolgen. (z.b. Myo-Prothese) - Schadensersatzrecht
63 Arbeitsunfallopfer erhalten Rehabilitation medizinische Rehabilitation (=Teil der Unfallheilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln), berufliche und soziale Rehabilitation, und zwar zeitlich unbefristet. Die Absicherung von Freizeitunfallopfern erfolgt über die PV- bzw. KV-Träger und ist besonders bei Nicht-Erwerbstätigen z.b.: Hausfrau/mann durchaus verbesserungswürdig.
64 Medizinische Rehabilitation Die medizinische Rehabilitation wird in eigenen Einrichtungen durchgeführt. 4 Rehabilitationszentren Häring - Rehabilitation von Patienten mit Rückenmarkverletzung, Amputation, Mehrfachverletzung, Verletzung des Stütz- und Bewegungsapparates Meidling- Schädel-Hirn Verletzungen Tobelbad -motorische und zentralnervöse Funktionsstörungen, Berufskrankheiten und Arbeitsmedizin Weißer Hof - Rehabilitation von Patienten mit Rückenmarkverletzung, Amputation, Mehrfachverletzung, Verletzung des Stütz- und Bewegungsapparates.
65 Die Standorte verteilen sich über ganz Österreich
66 Finanzielle Entschädigung Die AUVA erbringt verschiedene Geldleistungen. Die wichtigste ist die Unfallrente. Eine Unfallrente gebührt, wenn die Folgen eines Arbeitsunfalls zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 20 Prozent über 3 Monate nach dem Versicherungsfall hinaus führen. Die Höhe einer Unfallrente hängt von der Bemessungsgrundlage des Versicherten (= Einkommen im Jahr vor dem Unfall) sowie von der Minderung der Erwerbsfähigkeit ab.
67 Bildung einer Versehrtenrente Für die Feststellung der Höhe einer Versehrtenrente sind maßgebend: Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit und Die Bemessungsgrundlage Der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit wir von einem Arzt festgestellt und bezieht sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Der Finger des Pianisten ist genau soviel Wert wie jener des Sängers keine Bezugnahme auf konkrete Tätigkeit. Außerdem zählt die Minderung der Erwerbsfähigkeit, nicht die tatsächliche Minderung des Erwerbs. Die Rente gebührt auch, wenn keine tatsächliche Einkommenseinbuße entsteht (Der Schaden besteht trotzdem).
68 Bildung einer Versehrtenrente Wesentlich für die Berechnung ist neben der MdE die Bemessungsgrundlage, also das versicherte Einkommen. Bei Funktionären ist dies der Bezug des Hauptberufs sowie Sitzungsgelder und Funktionsgebühren. Für unterschiedliche Versichertengruppen gibt es unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Im folgenden Konzentration auf das Wesentliche. Die Bemessungsgrundlage bei Dienstnehmern entspricht grob gesprochen dem versicherten Jahreseinkommen im Kalenderjahr vor dem Unfall. Für die Berechnung der konkreten Leistung ist die Bemessungsgrundlage um 1/3 zu reduzieren, so erhält man die Vollrente (100% Minderung der Erwerbsfähigkeit). Ist der Versehrte infolge eines Arbeitsunfalles oder Berufskrankheit teilweise erwerbsunfähig, beträgt die Rente den Teil der Vollrente, der dem Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit entspricht.
69 Bildung einer Versehrtenrente Schwerversehrte sind Versehrte, die auf Grund eines oder mehrerer Versicherungsfälle Anspruch auf eine oder mehrere Versehrtenrenten im Ausmaß von zusammen mindestens 50% haben. Für Schwerversehrte sind folgende Sonderleistungen vorgesehen. Zusatzrente Kinderzuschuss
70 Beispiel zur Rentenberechnung Jahreseinkommen ,00 entspricht einem Monatsgehalt von 2.100,00 brutto ; Minderung der Erwerbsfähigkeit: 40%; Bildung der Vollrente (BMG 1/3): , = ,00 Berechnung der Teilrente (=40%): 40% von ,00= 7.840,00 Rentenauszahlung erfolgt 14 mal/jahr: 7.840,00:14= 560,00
71 Beispiel zur Rentenberechnung Jahreseinkommen ,00 entspricht einem Monatsgehalt von 2.100,00 brutto ; Minderung der Erwerbsfähigkeit: 100%; Bildung der Vollrente (BMG 1/3): , = ,00 Berechnung der Vollrente (=100%): ,00 :14= Zusatzrente: 50% von 1400 = 700 Ergibt in Summe monatlich (Versehrtenrente + Zusatzrente Schwerversehrter) : 2100,-
72 Hauptstelle in Wien Struktur der AUVA 4 Landesstellen (Wien, Graz, Linz, Salzburg) 5 Außenstellen (Oberwart, St. Pölten, Klagenfurt, Innsbruck, Dornbirn) 7 Unfallkrankenhäuser (Lorenz-Böhler, Meidling, Graz, Linz, Salzburg, Klagenfurt, Kalwang) verwaltet durch die Landesstellen 4 Rehabilitationszentren (Weißer Hof, Meidling, Tobelbad, Häring) Verwaltung direkt durch die Hauptstelle
73 Organe der AUVA Generalversammlung Vorstand Landesstellenausschüsse Kontrollversammlung
74 Die Bedeutung der AUVA für das österreichische Gesundheits- und Sozialsystem In den UKH werden jährlich rund Patientinnen und Patienten und rund ambulant behandelt. In Wien deckt die AUVA 50%, österreichweit über 20% der Unfallversorgung ab. Von Anfang an wurden in den Unfallkrankenhäusern auch Freizeitunfallopfer behandelt Qualitative Notwendigkeit. Mittlerweile hat sich auch durch eine sicherere Arbeitswelt das Verhältnis noch mehr in Richtung Freizeitunfallopfer verschoben. Das führt zu einer ständigen Kritik der Wirtschaftsvertreter an diesen Einrichtungen. Ein Rückzug der AUVA von den UKH wäre eine weitere Verschiebung von Lasten weg von Kapital hin zur Arbeit. Auch die rasche Wiederherstellung eines Freizeitunfallopfers kommt dem Arbeitgeber zugute, außerdem: auch Arbeitgeber haben Unfälle
75 Die Bedeutung der AUVA für das österreichische Gesundheits- und Sozialsystem In den RZ der AUVA werden jährlich ca Personen rehabilitiert. Der Anteil der Arbeitsunfallopfer in den RZ ist höher als in den UKH und beträgt rund 60%. Auch in diesem Bereich würde ein Rückzug der AUVA eine Versorgungslücke reißen. z.b.: Gibt es für Schädel-Hirn Verletzte keine Einrichtung in Österreich, die mit dem RZ Meidling vergleichbar wäre.
76 Die Bedeutung der AUVA für das österreichische Gesundheits- und Sozialsystem Die finanziellen Leistungen der AUVA an ihre Versicherten heben sowie die Leistungen der Sozialversicherung generell einen stabilisierten Effekt für die Gesamtwirtschaft.
77 Politische Maßnahmen und artfremde Leistungen Seit dem Jahr 2002 wurden gesetzliche Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft getroffen die die AUVA massiv belasten. Zuschüsse zur Entgeltfortzahlungen an Betriebe bis 50 AN nach bei Arbeitsverhinderung der AN in Folge von Krankheit (Freizeit) Unfall Beitragsbefreiung der Unternehmen vom UV Beitrag für Arbeitnehmer ab 60 Jahre und Lehrlinge Krankengeld für Selbstständige Die Gesamtbelastung aufgrund dieser Punkte liegt bei rund 130 Millionen Trotzdem:
78 Beitragssenkung Im Zuge der Koalitionsverhandlungen ist es den Wirtschaftsvertretern gelungen eine Senkung des UV-Beitragssatzes von 1,4% auf 1,3% durchzusetzen. Das bedeutet Mindereinnahmen von 90 Millionen jährlich und macht die AUVA zum Defizitbetrieb. Der rechnerische Beitragssatz (unter Berücksichtigung der erwähnten Maßnahmen liegt damit nun bei 1,17%) Die Lohnnebenkostenentlastung für einen Betrieb liegt bei einem Arbeitnehmer mit brutto bei 2 im Monat unter Außerachtlassung des Umstands, das die SV-Beiträge die Steuerbemessungsbasis schmälern.
79 Perspektiven Die Wirtschaft drängt auf weitere Lohnnebenkostensenkungen. Schon die gegenwärtige Beitragssituation ist auf Dauer nicht akzeptabel, da die AUVA in einigen Jahren (nach Verbrauch der Reserven) Schulden machen müsste. Die Strategie könnte sein, die AUVA zur Aufgabe ihrer Einrichtungen zu zwingen Daher ist politischer Druck notwendig, um die Finanzierung der AUVA nachhaltig zu sichern
80 Ein Appell Leistungen können nur erbracht werden wenn die AUVA von einem Versicherungsfall erfährt. Die Meldepflicht trifft den Dienstgeber bzw. den Arzt bei BK aber auch der Versicherte selbst kann einen Unfall melden bzw. können sich andere Vertrauenspersonen, Betriebsräte etc. um eine Meldung kümmern. Daher: Wenn ihr den Verdacht habt, dass ein Versicherungsfall nicht gemeldet wurde, bitte der Sache nachgehen. Mag. Alexander Koppensteiner Tel.: (oder DW 155, DW 237) Fax: ombudsmann@auva.at Return
81 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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