Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse
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- Mathias Biermann
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1 Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse Arztassistentinnen-Inforeihe am Robert Henny Direktionsbüro
2 Themenübersicht Übersicht über das soziale Netz bzw. die österreichische Sozialversicherung Organisation der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (Selbstverwaltung- Büro) Pflichtversicherung versus Versicherungspflicht bzw. Privatversicherung 20. April
3 Übersicht über das soziale Netz bzw. die österreichische Sozialversicherung 20. April
4 Soziale Sicherheit Ziel: Schutz vor sozialen Gefahren = Wechselfällen des Lebens : Krankheit Mutterschaft Unfall Arbeitslosigkeit Erwerbsunfähigkeit Alter Tod Maßnahmen Sozialen Sicherheit: ArbeitnehmerInnenschutz (Gesundheit, Sicherheit,...) Humanisierung der Arbeitswelt: Mitbestimmung, Kündigungsschutz...) 20. April
5 System der sozialen Sicherheit soziales Netz Sozialversicherung Arbeitslosenversicherung (Sozial)Versorgung Sozialhilfe Krankenversicherung Heeresversorgung Unfallversicherung Opferfürsorge Pensionsversicherung Kriegsopferversorgung Verbrechensopferversorgung Pflegeversorgung 20. April
6 Vergleich der Systeme Sozialversicherung Versorgung Sozialhilfe Pflichtversicherung Tatbestandsbezogen Prinzip der Nachrangigkeit ( Subsidiarität ) Eintritt Versicherungsfall (Anspruchsvoraussetzungen) Grundsätzlich durchsetzbarer Rechtsanspruch Eintritt Tatbestand Durchsetzbarer Rechtsanspruch Bedürftigkeit bzw. Notlage (meist) durchsetzbarer Rechtsanspruch einkommensorientierte Beiträge allgemeine Steuermittel allgemeine Steuermittel Selbstverwaltung Bundesverwaltung Landesverwaltung 20. April
7 Kompetenzen im Gesundheitswesen Extramuraler Bereich (niedergelassene Ärzte) (Sozial)Versorgung Intramuraler Bereich (Krankenanstalten) Krankenversicherungsträger (VGKK) Land Vorarlberg Landesgesundheitsfonds 20. April
8 Die Sozialversicherung HAUPTVERBAND (Sozial)Versorgung Unfallversicherung Krankenversicherung Pensionsversicherung Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) 9 Gebietskrankenkassen 5 Betriebskrankenkassen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Sozialversicherungsanstalt der Bauern Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (Beamtenpensionen) Ruhe und Versorgungsgenüsse Versicherungsanstalt d. österr. Notariates 20. April
9
10 Forderung für das Gesundheitswesen 20. April
11 Vorschlag der AK für eine Vereinfachung der SV 20. April
12 Zahlungsflüsse in der Krankenversicherung 20. April
13 Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema Kassenfusionen in Deutschland (Auszug) Rechnungshof stellt im Wesentlichen fest Fusionen binden in der Praxis erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen. Je größer der Träger und je mehr beteiligte Partner, desto aufwändiger gestaltet sich die Fusion. Fusionen führen zu keinen deutlichen Synergieeffekten weder bei Ausgaben für Leistungsanbieter noch im Verwaltungsbereich Im Gegenteil: Fusionen sind mit erheblichen, zum Teil dauerhaften Aufwendungen verbunden. Erzielte Einsparungen werden von fusionsbedingten Aufwendungen neutralisiert. 20. April
14 Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema Kassenfusionen in Deutschland (Auszug) Kassenfusionen bringen nicht viel - Ziel, durch Fusion Verwaltungskosten zu senken, wird nicht erreicht Bei fünf von sechs untersuchten Fusionen lagen die Netto- Verwaltungskosten nach der Fusion über den Verwaltungskosten der bisherigen Krankenkassen, die Steigerung betrug bis zu 18 %. Auch längerfristig führen Fusionen überwiegend nicht zu einer Senkung der Netto-Verwaltungskosten: Vier von sieben Krankenkassen konnten ihre Netto-Verwaltungskosten in den drei auf das Fusionsjahr folgenden Jahren nicht senken. In einem Fall stiegen die Netto-Verwaltungskosten in diesem Zeitraum um 20 % (bundesweiter Anstieg 2 %). 20. April
15 Stufenbau der Rechtsordnung Entscheidungen der VGKK basieren auf Gesetzen Verordnungen Satzungen diversen Richtlinien Bundesgesetzgebung Nationalrat Erlassen durch die Bundesministerien Satzung VGKK Generalversammlung U-Fonds-Richtlinien Vorstand VGKK 20. April
16 Kontrolle der VGKK Interne Revision Entscheidungen der VGKK Kontrollversammlung der VGKK Aufsichtsbehörde Bundesministerium Versicherungsträger (z.b. PV) als Empfänger der Fremdbeträge ) Rechnungshof Prüfungen Prüfungen Aufsichtskommissär 20. April
17 Organisation der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (Selbstverwaltung Büro) 20. April
18 Wer ist die VGKK eigentlich?
19 Wir alle!
20 Rechtsstellung der VGKK Selbstverwaltung Der Staat überträgt einen bestimmten Bereich der Staatsverwaltung jenen Personengruppen, die ein unmittelbares Interesse daran haben staatliche Aufsicht, aber kein Weisungsrecht! 20. April
21 Entsendung von Versicherungsvertretern Entsendung ÖGB Arbeiterkammer Wirtschaftskammer BMG bzw. BMfASK entsenden Versicherungsvertreter Organe der VGKK (Vorstand, Generalversammlung und Kontrollversammlung) 20. April
22 Abgeleitete oder indirekte Selbstverwaltung Sozialversicherte = Pflichtmitgliedschaft in Kammern Österreichs Versicherte bzw. Dienstgeber wählen Kammerfunktionäre in Kammern entsenden Versicherungsvertreter in die VGKK 20. April
23 Zusammensetzung der Verwaltungskörper - VGKK Generalversammlung Vorstand Kontrollversammlung 4/5 DN 1/5 DG 4/5 DN 1/5 DG 1/5 DN 4/5 DG DN = Dienstnehmer DG = Dienstgeber 20. April
24 Spitzenfunktionäre Generalversammlung Vorstand Kontrollversammlung (Sozial)Versorgung Obmann Manfred Brunner (DN) Vorsitzender Dir. Walter Natter (DG) 1. Obmann-Stv. Dr. Christoph Jenny (DG) 2. Obmann-Stv. Norbert Loacker (DN) Vorsitzender-Stv. Johannes Tenschert (DN) 20. April
25 Generalversammlung Vorstand Teilnahme an Sitzungen mit beratender Stimme Anhörungsrecht Anträge und Stellungnahmen abgeben Beirat der VGKK 12 Mitglieder Versicherte Pflegegeldbez. Pensionisten Dienstgeber 4 ÖGB 2 ÖAR 3 Vlbg. Seniorenbund 2 Wirtschaftsbund 1 Vlbg. Pensionistenverb. von der Generalversammlung auf Vorschlag von VEREINEN zur Förderung der Interessen des jeweiligen Personenkreises bestellt 20. April
26 Beiratsvorsitzende Vorsitzende des Beirates Dr. Greti Schmid Vorsitzende-Stv. des Beirates Rudolf Fischer 20. April
27 Das Büro der VGKK ( die Verwaltung ) Führung der Geschäfte auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen, der Satzung der VGKK und den Beschlüssen und Weisungen der Verwaltungskörper. Die Vertreter des Büros sind entgegen den Funktionären im Dienstverhältnis angestellte Bedienstete der Vorarlberger Gebietskrankenkasse. 20. April
28 Leitender Angestellter Vorgesetzter sämtlicher Bediensteter Verantwortlich gegenüber der Selbstverwaltung Leitender Angestellter Dir. Mag. Christoph Metzler Stv. des leitenden Angestellten Dir.Stv. Dr. Ulrich Tumler 20. April
29 Servicestellen der VGKK Hauptstelle mit Zahnambulatorium Servicestellen mit Zahnambulatorium Servicestellen 20. April
30 Geschlossenen Servicestellen der VGKK Hauptstelle mit Zahnambulatorium Servicestellen mit Zahnambulatorium Servicestellen auf Grund gesetzlicher Sparmaßnahmen im Verwaltungsbereich haben die Verwaltungskörper der VGKK die Schließung dieser Servicestellen beschlossen. 20. April
31 Pflichtversicherung versus Versicherungspflicht bzw Privatversicherung 20. April
32 einer Versicherten vom an die Ombudsstelle ist die GKK wenn ich auch im Landesdienst beschäftigt bin für mich eine Pflichtversicherung? Die Leistungen werden ständig gekürzt und die Versicherung wird immer teurer. Ich kann mich priv.zu besseren Konditionen versichern und viel billiger. Wie komme ich aus dieser Versicherung heraus welches Gesetz sagt das dies Pflicht ist und ich einen Vertag mit der Gkk als Versicherung abschließen muß? Es muß doch möglich sein das mein Arbeitgeber mir nicht verpflichtend diese versicherung abzieht vom Lohn und ich selber entscheiden kann wo und wie ich mich versichere. Besten Dank 20. April
33 Pflichtversicherung bzw. Versicherungspflicht vs. Privatversicherung Versicherungsverhältnisse Finanzierung Pflichtversicherung kraft Gesetz Umlageverfahren Privatversicherung durch Vertrag Kapitaldeckungsverfahren Prinzip Solidaritätsprinzip Beiträge im Verhältnis zu wirtschaftlicher Belastbarkeit keine Riskenauslese sozialer Ausgleich Äquivalenzprinzip Beiträge im Verhältnis Risiko - Versicherungssumme Riskenauslese kein sozialer Ausgleich Junge für Alte Reiche für Arme Gesunde für Kranke 20. April
34 Wechsel von Pflichtversicherung zu Versicherungspflicht Erfahrungen aus Deutschland Wettbewerb unter den Kassen, nicht jedoch unter den Leistungsanbietern (z.b. Ärzte) Erhöhter Verwaltungsaufwand der Kassen Riskenauslese durch Kassen- Neugründungen (BKK für Heilberufe) Von der Einführung der Versicherungspflicht 1996 bis 2001 haben nur ca.. 3 % der Versicherten die Wahlfreiheit in Anspruch genommen Risikostrukturausgleich Werbeprämien Kopfgeld (z.b. Bauchtanzkurse, Pool-Parties) Neue Mitglieder erhielten Inline- Skate-Kurse (Begründung: Sturzprävention) oder Kostenrückersatz für Auslandsreiseversicherungen (Begründung: Kostenersparnis und Annehmlichkeiten für die Kunden) Möglichst wenig Anziehungspunkte (Barrieren...) für schlechte Risken Quelle: Soziale Sicherheit 5/ April
35 und so begann das Werben um Versicherte in Deutschland nach Einführung der Versicherungspflicht
36 und das sind die Konsequenzen für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland Bericht in Frontal 21 (ZDF) im November 2012
37 und auch privat Krankenversicherte (PKV) in Deutschland tragen die Konsequenzen Bericht in Monitor (ARD) im November 2013
38
39 Vorarlberger Nachrichten vom
40 Aufwandsstruktur-Vergleich in Prozent der Einnahmen Aufwandsstruktur - Vergleich in Prozent der Einnahmen 100,00 % 80,00 % 60,00 % 40,00 % Pflichtversicherung Versicherungspflicht Privatversicherung 20,00 % 0,00 % Leistungen 96,60 % 75,90 % 55,40 % 0,00 % 1,10 % 1,10 % 1,60 % 1,60 % Gewinn 22,00 % 2,60 % 6,60 % 6,60 % 0,00 % 14,20 % 14,20 % 0,00 % 0,60 % 0,60 % sonstige Verfügung (z.b. Rückstellungen) Verwaltungsaufwand Werbeaufwand Steuern Quelle: SVB-Info 6/2001
41 Einwohner: 8,75 Mio. 82,67 Mio. 8,37 Mio. Versicherungsart: Pflichtversicherung Versicherungspflicht Versicherungspflicht Opting Out: Nicht möglich, Ausnahme: Freiberufler (falls Opting Out dann Versicherungspflicht) KV-Beitragssatz: 7,65 % (inkl. ~ 40 % der Endkosten von Fondsspitälern) Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt 14,6 % (inkl. 100 % Spitalskosten) Bruttolohn: KV-Beitrag: 114,60 232,50 Nicht möglich, sehr eingeschränkte Personengruppen können Befreiung beantragen, zb ausländische Studierende mit aufrechtem Versicherungsschutz Kopfprämien z.b. mit Unfallschutz: Kinder: 80,73 bis 141,59 Jugendliche: 226,87 bis 473,62 Erwachsene: 266,62 bis 508,39 Beitrag 2 Erw. und 1 Kind: Ø 886,18
42 Anspruchsberechtigte KV 8,5 Mio. 70,3 Mio. 8,2 Mio. Anzahl KV-Träger Anspruchsberechtigte je KV-Träger im Ø Einnahmen KV in Mio Verwaltungskosten KV in Mio. Verwaltungskosten KV in % der Einnahmen Verwaltungskosten KV je Anspruchsberechtigtem in Verwaltungspersonal (weitere in Gesundheitseinrichtungen) Verwaltungspersonal KV je 1000 Anspruchsberechtigte Quelle: Zusammenstellung des Hauptverbandes ,68 4,91 4,75 53,99 148,52 141, ,94 1,88 1,55
43 CDU- Politiker: Höhere Beiträge von Übergewichtigen Übergewichtige sollen zahlen. - APA Wegen hoher Kosten durch Übergewichtige für das Gesundheitssystem kommen in Deutschland aus der Politik Forderungen nach einen höheren finanziellen Beitrag der Betroffenen. "Es muss die Frage erlaubt sein, ob die immensen Kosten, die zum Beispiel durch übermäßigen Esskonsum entstehen, dauerhaft aus dem solidarischen System beglichen werden können", sagte der Chef der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion, Marco Wanderwitz, der "Bild"- Zeitung (Donnerstag-ausgabe). "Ich halte es für sinnvoll, dass bewusst ungesund lebende Menschen eine eigene Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht tragen. Nach einer unveröffentlichten Studie der Jacobs- University Bremen unterstützt die Mehrheit der Deutschen höhere Beiträge bei ungesunder Lebensweise, wie es in dem Bericht weiter hieß. "Die Mehrheit der Versicherten befürwortet höhere Zuzahlungen bei ungesunden Verhaltensweisen", sagte die Initiatorin der Studie, Adele Diederich, "Bild". Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem forderte eine Diskussion über die Belastungen des Gesundheitssystems durch Übergewichtige. "Man sollte, wie bei Tabakwaren, den Kauf gesundheitsschädlicher Konsumgüter höher besteuern und teilweise ins Gesundheitssystem führen", sagte er der Zeitung. "Das betrifft Alkohol, Schokolade oder Risikosportgeräte wie Drachenflieger." 20. April
44 Weitere Infos finden Sie unter April
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