Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse"

Transkript

1 Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse Arztassistentinnen-Inforeihe am Robert Henny Direktionsbüro

2 Themenübersicht Übersicht über das soziale Netz bzw. die österreichische Sozialversicherung Organisation der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (Selbstverwaltung- Büro) Pflichtversicherung versus Versicherungspflicht bzw. Privatversicherung 20. April

3 Übersicht über das soziale Netz bzw. die österreichische Sozialversicherung 20. April

4 Soziale Sicherheit Ziel: Schutz vor sozialen Gefahren = Wechselfällen des Lebens : Krankheit Mutterschaft Unfall Arbeitslosigkeit Erwerbsunfähigkeit Alter Tod Maßnahmen Sozialen Sicherheit: ArbeitnehmerInnenschutz (Gesundheit, Sicherheit,...) Humanisierung der Arbeitswelt: Mitbestimmung, Kündigungsschutz...) 20. April

5 System der sozialen Sicherheit soziales Netz Sozialversicherung Arbeitslosenversicherung (Sozial)Versorgung Sozialhilfe Krankenversicherung Heeresversorgung Unfallversicherung Opferfürsorge Pensionsversicherung Kriegsopferversorgung Verbrechensopferversorgung Pflegeversorgung 20. April

6 Vergleich der Systeme Sozialversicherung Versorgung Sozialhilfe Pflichtversicherung Tatbestandsbezogen Prinzip der Nachrangigkeit ( Subsidiarität ) Eintritt Versicherungsfall (Anspruchsvoraussetzungen) Grundsätzlich durchsetzbarer Rechtsanspruch Eintritt Tatbestand Durchsetzbarer Rechtsanspruch Bedürftigkeit bzw. Notlage (meist) durchsetzbarer Rechtsanspruch einkommensorientierte Beiträge allgemeine Steuermittel allgemeine Steuermittel Selbstverwaltung Bundesverwaltung Landesverwaltung 20. April

7 Kompetenzen im Gesundheitswesen Extramuraler Bereich (niedergelassene Ärzte) (Sozial)Versorgung Intramuraler Bereich (Krankenanstalten) Krankenversicherungsträger (VGKK) Land Vorarlberg Landesgesundheitsfonds 20. April

8 Die Sozialversicherung HAUPTVERBAND (Sozial)Versorgung Unfallversicherung Krankenversicherung Pensionsversicherung Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) 9 Gebietskrankenkassen 5 Betriebskrankenkassen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Sozialversicherungsanstalt der Bauern Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (Beamtenpensionen) Ruhe und Versorgungsgenüsse Versicherungsanstalt d. österr. Notariates 20. April

9

10 Forderung für das Gesundheitswesen 20. April

11 Vorschlag der AK für eine Vereinfachung der SV 20. April

12 Zahlungsflüsse in der Krankenversicherung 20. April

13 Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema Kassenfusionen in Deutschland (Auszug) Rechnungshof stellt im Wesentlichen fest Fusionen binden in der Praxis erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen. Je größer der Träger und je mehr beteiligte Partner, desto aufwändiger gestaltet sich die Fusion. Fusionen führen zu keinen deutlichen Synergieeffekten weder bei Ausgaben für Leistungsanbieter noch im Verwaltungsbereich Im Gegenteil: Fusionen sind mit erheblichen, zum Teil dauerhaften Aufwendungen verbunden. Erzielte Einsparungen werden von fusionsbedingten Aufwendungen neutralisiert. 20. April

14 Bericht des Bundesrechnungshofes zum Thema Kassenfusionen in Deutschland (Auszug) Kassenfusionen bringen nicht viel - Ziel, durch Fusion Verwaltungskosten zu senken, wird nicht erreicht Bei fünf von sechs untersuchten Fusionen lagen die Netto- Verwaltungskosten nach der Fusion über den Verwaltungskosten der bisherigen Krankenkassen, die Steigerung betrug bis zu 18 %. Auch längerfristig führen Fusionen überwiegend nicht zu einer Senkung der Netto-Verwaltungskosten: Vier von sieben Krankenkassen konnten ihre Netto-Verwaltungskosten in den drei auf das Fusionsjahr folgenden Jahren nicht senken. In einem Fall stiegen die Netto-Verwaltungskosten in diesem Zeitraum um 20 % (bundesweiter Anstieg 2 %). 20. April

15 Stufenbau der Rechtsordnung Entscheidungen der VGKK basieren auf Gesetzen Verordnungen Satzungen diversen Richtlinien Bundesgesetzgebung Nationalrat Erlassen durch die Bundesministerien Satzung VGKK Generalversammlung U-Fonds-Richtlinien Vorstand VGKK 20. April

16 Kontrolle der VGKK Interne Revision Entscheidungen der VGKK Kontrollversammlung der VGKK Aufsichtsbehörde Bundesministerium Versicherungsträger (z.b. PV) als Empfänger der Fremdbeträge ) Rechnungshof Prüfungen Prüfungen Aufsichtskommissär 20. April

17 Organisation der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (Selbstverwaltung Büro) 20. April

18 Wer ist die VGKK eigentlich?

19 Wir alle!

20 Rechtsstellung der VGKK Selbstverwaltung Der Staat überträgt einen bestimmten Bereich der Staatsverwaltung jenen Personengruppen, die ein unmittelbares Interesse daran haben staatliche Aufsicht, aber kein Weisungsrecht! 20. April

21 Entsendung von Versicherungsvertretern Entsendung ÖGB Arbeiterkammer Wirtschaftskammer BMG bzw. BMfASK entsenden Versicherungsvertreter Organe der VGKK (Vorstand, Generalversammlung und Kontrollversammlung) 20. April

22 Abgeleitete oder indirekte Selbstverwaltung Sozialversicherte = Pflichtmitgliedschaft in Kammern Österreichs Versicherte bzw. Dienstgeber wählen Kammerfunktionäre in Kammern entsenden Versicherungsvertreter in die VGKK 20. April

23 Zusammensetzung der Verwaltungskörper - VGKK Generalversammlung Vorstand Kontrollversammlung 4/5 DN 1/5 DG 4/5 DN 1/5 DG 1/5 DN 4/5 DG DN = Dienstnehmer DG = Dienstgeber 20. April

24 Spitzenfunktionäre Generalversammlung Vorstand Kontrollversammlung (Sozial)Versorgung Obmann Manfred Brunner (DN) Vorsitzender Dir. Walter Natter (DG) 1. Obmann-Stv. Dr. Christoph Jenny (DG) 2. Obmann-Stv. Norbert Loacker (DN) Vorsitzender-Stv. Johannes Tenschert (DN) 20. April

25 Generalversammlung Vorstand Teilnahme an Sitzungen mit beratender Stimme Anhörungsrecht Anträge und Stellungnahmen abgeben Beirat der VGKK 12 Mitglieder Versicherte Pflegegeldbez. Pensionisten Dienstgeber 4 ÖGB 2 ÖAR 3 Vlbg. Seniorenbund 2 Wirtschaftsbund 1 Vlbg. Pensionistenverb. von der Generalversammlung auf Vorschlag von VEREINEN zur Förderung der Interessen des jeweiligen Personenkreises bestellt 20. April

26 Beiratsvorsitzende Vorsitzende des Beirates Dr. Greti Schmid Vorsitzende-Stv. des Beirates Rudolf Fischer 20. April

27 Das Büro der VGKK ( die Verwaltung ) Führung der Geschäfte auf Grundlage der geltenden Gesetze und Verordnungen, der Satzung der VGKK und den Beschlüssen und Weisungen der Verwaltungskörper. Die Vertreter des Büros sind entgegen den Funktionären im Dienstverhältnis angestellte Bedienstete der Vorarlberger Gebietskrankenkasse. 20. April

28 Leitender Angestellter Vorgesetzter sämtlicher Bediensteter Verantwortlich gegenüber der Selbstverwaltung Leitender Angestellter Dir. Mag. Christoph Metzler Stv. des leitenden Angestellten Dir.Stv. Dr. Ulrich Tumler 20. April

29 Servicestellen der VGKK Hauptstelle mit Zahnambulatorium Servicestellen mit Zahnambulatorium Servicestellen 20. April

30 Geschlossenen Servicestellen der VGKK Hauptstelle mit Zahnambulatorium Servicestellen mit Zahnambulatorium Servicestellen auf Grund gesetzlicher Sparmaßnahmen im Verwaltungsbereich haben die Verwaltungskörper der VGKK die Schließung dieser Servicestellen beschlossen. 20. April

31 Pflichtversicherung versus Versicherungspflicht bzw Privatversicherung 20. April

32 einer Versicherten vom an die Ombudsstelle ist die GKK wenn ich auch im Landesdienst beschäftigt bin für mich eine Pflichtversicherung? Die Leistungen werden ständig gekürzt und die Versicherung wird immer teurer. Ich kann mich priv.zu besseren Konditionen versichern und viel billiger. Wie komme ich aus dieser Versicherung heraus welches Gesetz sagt das dies Pflicht ist und ich einen Vertag mit der Gkk als Versicherung abschließen muß? Es muß doch möglich sein das mein Arbeitgeber mir nicht verpflichtend diese versicherung abzieht vom Lohn und ich selber entscheiden kann wo und wie ich mich versichere. Besten Dank 20. April

33 Pflichtversicherung bzw. Versicherungspflicht vs. Privatversicherung Versicherungsverhältnisse Finanzierung Pflichtversicherung kraft Gesetz Umlageverfahren Privatversicherung durch Vertrag Kapitaldeckungsverfahren Prinzip Solidaritätsprinzip Beiträge im Verhältnis zu wirtschaftlicher Belastbarkeit keine Riskenauslese sozialer Ausgleich Äquivalenzprinzip Beiträge im Verhältnis Risiko - Versicherungssumme Riskenauslese kein sozialer Ausgleich Junge für Alte Reiche für Arme Gesunde für Kranke 20. April

34 Wechsel von Pflichtversicherung zu Versicherungspflicht Erfahrungen aus Deutschland Wettbewerb unter den Kassen, nicht jedoch unter den Leistungsanbietern (z.b. Ärzte) Erhöhter Verwaltungsaufwand der Kassen Riskenauslese durch Kassen- Neugründungen (BKK für Heilberufe) Von der Einführung der Versicherungspflicht 1996 bis 2001 haben nur ca.. 3 % der Versicherten die Wahlfreiheit in Anspruch genommen Risikostrukturausgleich Werbeprämien Kopfgeld (z.b. Bauchtanzkurse, Pool-Parties) Neue Mitglieder erhielten Inline- Skate-Kurse (Begründung: Sturzprävention) oder Kostenrückersatz für Auslandsreiseversicherungen (Begründung: Kostenersparnis und Annehmlichkeiten für die Kunden) Möglichst wenig Anziehungspunkte (Barrieren...) für schlechte Risken Quelle: Soziale Sicherheit 5/ April

35 und so begann das Werben um Versicherte in Deutschland nach Einführung der Versicherungspflicht

36 und das sind die Konsequenzen für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland Bericht in Frontal 21 (ZDF) im November 2012

37 und auch privat Krankenversicherte (PKV) in Deutschland tragen die Konsequenzen Bericht in Monitor (ARD) im November 2013

38

39 Vorarlberger Nachrichten vom

40 Aufwandsstruktur-Vergleich in Prozent der Einnahmen Aufwandsstruktur - Vergleich in Prozent der Einnahmen 100,00 % 80,00 % 60,00 % 40,00 % Pflichtversicherung Versicherungspflicht Privatversicherung 20,00 % 0,00 % Leistungen 96,60 % 75,90 % 55,40 % 0,00 % 1,10 % 1,10 % 1,60 % 1,60 % Gewinn 22,00 % 2,60 % 6,60 % 6,60 % 0,00 % 14,20 % 14,20 % 0,00 % 0,60 % 0,60 % sonstige Verfügung (z.b. Rückstellungen) Verwaltungsaufwand Werbeaufwand Steuern Quelle: SVB-Info 6/2001

41 Einwohner: 8,75 Mio. 82,67 Mio. 8,37 Mio. Versicherungsart: Pflichtversicherung Versicherungspflicht Versicherungspflicht Opting Out: Nicht möglich, Ausnahme: Freiberufler (falls Opting Out dann Versicherungspflicht) KV-Beitragssatz: 7,65 % (inkl. ~ 40 % der Endkosten von Fondsspitälern) Versicherungsfrei sind Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt 14,6 % (inkl. 100 % Spitalskosten) Bruttolohn: KV-Beitrag: 114,60 232,50 Nicht möglich, sehr eingeschränkte Personengruppen können Befreiung beantragen, zb ausländische Studierende mit aufrechtem Versicherungsschutz Kopfprämien z.b. mit Unfallschutz: Kinder: 80,73 bis 141,59 Jugendliche: 226,87 bis 473,62 Erwachsene: 266,62 bis 508,39 Beitrag 2 Erw. und 1 Kind: Ø 886,18

42 Anspruchsberechtigte KV 8,5 Mio. 70,3 Mio. 8,2 Mio. Anzahl KV-Träger Anspruchsberechtigte je KV-Träger im Ø Einnahmen KV in Mio Verwaltungskosten KV in Mio. Verwaltungskosten KV in % der Einnahmen Verwaltungskosten KV je Anspruchsberechtigtem in Verwaltungspersonal (weitere in Gesundheitseinrichtungen) Verwaltungspersonal KV je 1000 Anspruchsberechtigte Quelle: Zusammenstellung des Hauptverbandes ,68 4,91 4,75 53,99 148,52 141, ,94 1,88 1,55

43 CDU- Politiker: Höhere Beiträge von Übergewichtigen Übergewichtige sollen zahlen. - APA Wegen hoher Kosten durch Übergewichtige für das Gesundheitssystem kommen in Deutschland aus der Politik Forderungen nach einen höheren finanziellen Beitrag der Betroffenen. "Es muss die Frage erlaubt sein, ob die immensen Kosten, die zum Beispiel durch übermäßigen Esskonsum entstehen, dauerhaft aus dem solidarischen System beglichen werden können", sagte der Chef der Jungen Gruppe in der Unionsfraktion, Marco Wanderwitz, der "Bild"- Zeitung (Donnerstag-ausgabe). "Ich halte es für sinnvoll, dass bewusst ungesund lebende Menschen eine eigene Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht tragen. Nach einer unveröffentlichten Studie der Jacobs- University Bremen unterstützt die Mehrheit der Deutschen höhere Beiträge bei ungesunder Lebensweise, wie es in dem Bericht weiter hieß. "Die Mehrheit der Versicherten befürwortet höhere Zuzahlungen bei ungesunden Verhaltensweisen", sagte die Initiatorin der Studie, Adele Diederich, "Bild". Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem forderte eine Diskussion über die Belastungen des Gesundheitssystems durch Übergewichtige. "Man sollte, wie bei Tabakwaren, den Kauf gesundheitsschädlicher Konsumgüter höher besteuern und teilweise ins Gesundheitssystem führen", sagte er der Zeitung. "Das betrifft Alkohol, Schokolade oder Risikosportgeräte wie Drachenflieger." 20. April

44 Weitere Infos finden Sie unter April

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse. Robert Henny Direktionsbüro

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse. Robert Henny Direktionsbüro Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse Robert Henny Direktionsbüro Themenübersicht Übersicht über das soziale Netz bzw. die österreichische Sozialversicherung Organisation der Vorarlberger Gebietskrankenkasse

Mehr

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse

Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse Die Vorarlberger Gebietskrankenkasse Info für Arztassistentinnen am 04.11.2016 Robert Henny Direktionsbüro Themenübersicht Versichertengruppen Finanzierung Leistungen der VGKK im Überblick 7. November

Mehr

Kopfpauschale vs. Bürgerversicherung

Kopfpauschale vs. Bürgerversicherung Kopfpauschale vs. Bürgerversicherung Bärbel Brünger Pressesprecherin des Verbandes der Ersatzkassen NRW vdek e.v. Veranstaltung in Schloss-Holte-Stukenbrock - 14.April 2010 Warum brauchen wir eine Reform

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Erster Abschnitt: Grundlegung... 1 1. Begriff und Zweck des Sozialrechts... 1 2. Historische Entwicklung... 3 3. Stellung des Sozialrechts in der Rechtsordnung...

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION September 2005 2 Inhaltsverzeichnis: Geringfügig Beschäftigte bei der BVA... 3 Wegfall der Mindestbeitragsgrundlage... 11 Beitragsnachweisungen

Mehr

8914/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 1 von 4

8914/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 1 von 4 8914/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 1 von 4 Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Bundesministerium für Gesundheit Radetzkystraße 2 1030 Wien T + 43 (0) 1 /71132-1211

Mehr

KODEX DES OSTERREICHISCHEN RECHTS

KODEX DES OSTERREICHISCHEN RECHTS KODEX DES OSTERREICHISCHEN RECHTS Herausgeber: Univ-Prof. Dr. Werner Doralt Redaktion: Dkfm. Dr. Anica Doralt SOZIAL- VERSICHERUNG BAND I bearbeitet von o. Univ.-Prof. Dr. Franz MARHOLD V. Ass. Dr. Nora

Mehr

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer,

Einige ausländische Arbeitnehmer unterliegen nicht den deutschen Rechtsvorschriften. Dies sind insbesondere ausländische Arbeitnehmer, TK Lexikon Steuern Ausländische Arbeitnehmer Sozialversicherung 1 Beschäftigung in Deutschland HI726593 HI7621248 Jeder in Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer unterliegt grundsätzlich dem

Mehr

Personenbezogene Statistiken 2003

Personenbezogene Statistiken 2003 Reinhard HAYDN Personenbezogene Statistiken 2003 Der folgende Artikel gibt einen umfassenden statistischen Überblick über Mehrfachversicherungen in der österreichischen Sozialversicherung. Die Auswertungen

Mehr

Satzung. der actimonda pflegekasse. Körperschaft des öffentlichen Rechts

Satzung. der actimonda pflegekasse. Körperschaft des öffentlichen Rechts Satzung der actimonda pflegekasse Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 01.01.2014 - Seite 2 der Satzung der BKK ALP plus Pflegekasse - Übersicht zur Satzung Abschnitt A Verfassung...

Mehr

Personenbezogene Statistiken 2009

Personenbezogene Statistiken 2009 Reinhard HAYDN: Personenbezogene Statistiken 2009 Der folgende Artikel gibt einen umfassenden statistischen Überblick über Mehrfachversicherungen in der österreichischen Sozialversicherung. Die Auswertungen

Mehr

Fakten, die für die PKV sprechen.

Fakten, die für die PKV sprechen. Fakten, die für die PKV sprechen. Neuauflage Nov. 2016 95 % der Versicherten sind mit den Leistungen der PKV zufrieden. Von solchen Zustimmungswerten können andere Branchen nur träumen. Ein zusätzlicher

Mehr

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Prostata-Früherkennung Inhaltsverzeichnis PSA-Test im Rahmen der Das allgemeine Programm der kann auf Kosten der Sozialversicherung von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in

Mehr

Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse

Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse Satzung Blatt 1 Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse vom 28.06.2002 in der Fassung des 5. Nachtrages Satzung der Ernst & Young BKK Pflegekasse Blatt 2 Inhaltsverzeichnis Artikel I Inhalt der Satzung

Mehr

Satzung der. Pflegekasse der. vom 1. Januar 2010

Satzung der. Pflegekasse der. vom 1. Januar 2010 Satzung der Pflegekasse der vom 1. Januar 2010 in der Fassung des 2. Nachtrages vom 19.09.2014 Übersicht zur Satzung Artikel I Inhalt der Satzung 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse 3 2 Aufgaben der

Mehr

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Wer die Wahl hat, hat die Qual Wer die Wahl hat, hat die Qual Ich-AG, Überbrückungsgeld oder Existenzgründungsbeihilfe? Drei Förderinstrumente, eine Zielgruppe Existenzgründungszuschuss Ich-AG Voraussetzungen arbeitslos und Bezug von

Mehr

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT

NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT NICHT BESCHÄFTIGT UND DOCH PENSIONSVERSICHERT Die freiwilligen Versicherungen in der Pensionsversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Für den Fall, dass keine versicherungspflichtige

Mehr

Sozialversicherungs-Systeme in Österreich

Sozialversicherungs-Systeme in Österreich Sozialversicherungs-Systeme in Österreich Schwerpunkt: Krankenbehandlung Heilbehelfe Hilfsmittel Andrea Fink Übersicht 1. Sozialversicherungsträger in Österreich 2. Gesetzliche Grundlagen (Krankenversicherung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober Stück P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1996 Ausgegeben am 31. Oktober 1996 191. Stück 4257 & Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen

Mehr

Solidarische Bürgerversicherung

Solidarische Bürgerversicherung Solidarische Bürgerversicherung zukunftsfähig und gerecht Dr. Sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag Der Weg des Geldes im Gesundheitswesen KV Ärzte Apotheke GKV- Versicherte

Mehr

Auch du bist gut versichert

Auch du bist gut versichert Sozialversicherung: Das heißt Sicherheit ein Leben lang. Auch du bist gut versichert Unsere Sozialversicherung Eine Information des Österreichischen Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseums im Auftrag des

Mehr

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015)

Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015) Fragen zur Fachprüfung Teil Sozialrecht (Stand: 23. September 2015) 1. Erläutern Sie den Sozialrechtsbegriff! Nennen Sie die völkerrechtlichen bzw. europäischen Programmnormen! 2. Was versteht man unter

Mehr

BEITRÄGE. Aufwertungszahl gemäß 108 Abs. 2 ASVG. A. Sozialversicherung der Unselbständigen

BEITRÄGE. Aufwertungszahl gemäß 108 Abs. 2 ASVG. A. Sozialversicherung der Unselbständigen BEITRÄGE Aufwertungszahl gemäß 108 Abs. 2 ASVG 1,025 A. Sozialversicherung der Unselbständigen 1. Monatliche n monatlich Sonderzahlungen jährlich in der Krankenversicherung, 45 Abs.1 ASVG 4.020,00 8.040,00

Mehr

Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2015

Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2015 Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2015 Herausgeber und Verleger: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger Redaktion: Karl Grillitsch Alle in 1030 Wien, Kundmanngasse

Mehr

Hey Tina! Was lernt man in diesem Kapitel? Und wozu lernen wir das?

Hey Tina! Was lernt man in diesem Kapitel? Und wozu lernen wir das? SOZIALVERSICHERUNGEN SOZIALVERSICHERUNGEN Hey Tina! Was lernt man in diesem Kapitel? Ganz einfach Tim! Hier lernt man alles rund um die Sozialversicherungen in Österreich. Du lernst welche Versicherungen

Mehr

Satzung. der BKK Pflegekasse Braun-Gillette

Satzung. der BKK Pflegekasse Braun-Gillette Satzung der BKK Pflegekasse Braun-Gillette - 2 - Übersicht zur Satzung Artikel I Inhalt der Satzung 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse 2 Aufgaben der Pflegekasse 3 Verwaltungsrat 4 Vorstand 5 Widerspruchsausschuss

Mehr

vom 01.07.2002 i. d. F. des 5. Nachtrages

vom 01.07.2002 i. d. F. des 5. Nachtrages vom 01.07.2002 i. d. F. des 5. Nachtrages Übersicht zur Satzung Artikel I Inhalt der Satzung 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse 2 Aufgaben der Pflegekasse 3 Verwaltungsrat 4 Vorstand 5 Widerspruchsausschuss

Mehr

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) DIENSTGEBERINFORMATION Dezember 2016 2 Inhaltsverzeichnis 1. Veränderliche Werte 2017 3 2. Neuer Beitragssatz KV ab 1.1.2017 3 3. 10-stellige Beitragskontonummern

Mehr

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung BBG und Beiträge in der SV Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2013 2012 69.600 5.800 47.250 67.200 5.600 45.900 58.800 4.900 3.937,50 57.600 4.800 3.825 KV-Pflichtgrenze

Mehr

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung

Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung BBG und Beiträge in der SV Aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze in der Sozialversicherung 2012 2011 67.200 5.600 45.900 5.500 4 57.600 4.800 3.825 57.600 4.650 3.712,50 KV-Pflichtgrenze

Mehr

Keiner lebt für sich allein - Altersversorgung beim Prälaturtag der LageS

Keiner lebt für sich allein - Altersversorgung beim Prälaturtag der LageS GERECHTIGKEIT ZWISCHEN DEN GENERATIONEN Keiner lebt für sich allein - Altersversorgung beim Prälaturtag der LageS Georg Zimmermann, Tübingen 25. März 2006 Familienbund Diözesanverband Freiburg GeZi - März

Mehr

Die Wirtschaftskammerorganisation in Österreich. Mag. (FH) Andreas Krenn Bezirksstellenleiter der Wirtschaftskammer Gmünd

Die Wirtschaftskammerorganisation in Österreich. Mag. (FH) Andreas Krenn Bezirksstellenleiter der Wirtschaftskammer Gmünd Die Wirtschaftskammerorganisation in Österreich Mag. (FH) Andreas Krenn Bezirksstellenleiter der Wirtschaftskammer Gmünd WK-Organisation: Grundlagen Regionale Gliederung Die Wirtschaftskammern vertreten

Mehr

Gut versichert. Soziale Sicherheit in Österreich. Sozialversicherung: Das heißt Sicherheit ein Leben lang.

Gut versichert. Soziale Sicherheit in Österreich. Sozialversicherung: Das heißt Sicherheit ein Leben lang. Sozialversicherung: Das heißt Sicherheit ein Leben lang. Gut versichert Soziale Sicherheit in Österreich Eine Information des Österreichischen Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseums im Auftrag des Hauptverbandes

Mehr

gut versichert soziale sicherheit in Österreich Sozialversicherung: das heißt sicherheit ein leben lang.

gut versichert soziale sicherheit in Österreich Sozialversicherung: das heißt sicherheit ein leben lang. Sozialversicherung: das heißt sicherheit ein leben lang. gut versichert soziale sicherheit in Österreich eine Information des Österreichischen gesellschafts- und Wirtschaftsmuseums im auftrag des hauptverbandes

Mehr

Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab

Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab Mag. Jürgen Radics: Einführung einer Rezeptgebührenobergrenze ab 1.1.2008 1) Ausgangssituation Die österreichische Sozialversicherung hat im Jahr 2006 zirka 2,6 Milliarden Euro für Medikamente ausgegeben.

Mehr

2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung

2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung 2017: Neue Beträge in der Sozialversicherung Ab 1. Jänner 2017 gelten folgende neue Beträge in der Sozialversicherung: Höchstbeitragsgrundlagen a) Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes

Mehr

Arbeits- und Sozialrecht

Arbeits- und Sozialrecht Arbeits- und Sozialrecht Lernen Wissen von Dr. Monika Drs ao. Universitätsprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien 2. Auflage Wien 2012 Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Inhalt Vorwort

Mehr

Ferialpraktikum Volontariat

Ferialpraktikum Volontariat Ferialpraktikum Volontariat und die sozialversicherungsrechtliche Bewertung Ferialpraktikanten Dies sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene

Mehr

KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL

KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL WAS? WAS IST DAS KRANKENGELD? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGKK bemühen sich, Ihnen in schwierigen Zeiten weiterzuhelfen. Das Krankengeld ist die

Mehr

KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL

KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL KRANKEN- GELD SICHERHEIT IM KRANKHEITSFALL Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SGKK bemühen sich, Ihnen in schwierigen Zeiten weiterzuhelfen. Lange und schwere Krankheiten sind ein Schicksalsschlag.

Mehr

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung Beigesteuert von Sunday, 13. April 2008 Letzte Aktualisierung Friday, 6. June 2008 Die Gesetzliche Krankenversicherung Vergleichen Sie die Gesetzliche Krankenkasse Es bieten

Mehr

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: DIE ZEHN WICHTIGSTEN FRAGEN

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: DIE ZEHN WICHTIGSTEN FRAGEN PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG: DIE ZEHN WICHTIGSTEN FRAGEN Hier finden Sie die wichtigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung kurz und leicht verständlich von uns erklärt. 1. WIE FUNKTIONIERT DIE PRIVATE

Mehr

Die Gesetzliche Krankenversicherung

Die Gesetzliche Krankenversicherung Schriftenreihe RdW 223 Die Gesetzliche Krankenversicherung Bearbeitet von Horst Marburger 5., vollständig überarbeitete Auflage 2016 2016. Taschenbuch. 128 S. Paperback ISBN 978 3 415 05639 8 Format (B

Mehr

6.3. Soziale Sicherung der Land- und Forstwirtschaft. 6.3.1.1. Bäuerliche Krankenversicherung. 6.3.1.2. Bäuerliche Pensionsversicherung

6.3. Soziale Sicherung der Land- und Forstwirtschaft. 6.3.1.1. Bäuerliche Krankenversicherung. 6.3.1.2. Bäuerliche Pensionsversicherung 6.3. Soziale Sicherung der Land- und Forstwirtschaft Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) führt die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung für die in der Land- und Forstwirtschaft selbstständig

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. 1. Theorie und Institutionen der Sozialpolitik 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. 1. Theorie und Institutionen der Sozialpolitik 1 Vorwort V 1. Theorie und Institutionen der Sozialpolitik 1 1.1 Gesamtwirtschaftliche Bedeutung und aktuelle Probleme der Sozialpolitik 1 1.1.1 Zur Relevanz der Sozialpolitik 1 1.1.2 Finanzieller Umfang

Mehr

Die paritätische Finanzierung

Die paritätische Finanzierung Die paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Die Abschaffung der Parität erschüttert die Grundsätze der GKV Sylvia Bühler Mitglied des Bundesvorstandes der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft

Mehr

Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung

Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Pflegeversicherung ergänzt durch das Pflegezeitgesetz und das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Versicherter Personenkreis Pflichtversichert

Mehr

4 Versichern beruhigt 4 Versichern beruhigt

4 Versichern beruhigt 4 Versichern beruhigt 1 4 Versichern beruhigt 2 3 Ein Risiko ist die kalkulierte Prognose eines möglichen Schadens bzw. Verlustes. => Gefahr eines zukünftigen Schadens! Risiko = Gefahr eines zukünftigen Schadens 4 Gegenmaßnahmen

Mehr

Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar -

Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012. - Testatsexemplar - Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing Jahresrechnung zum 31. Dezember 2012 - Testatsexemplar - Krankenversicherung BESTÄTIGUNGSVERMERK An die Betriebskrankenkasse der BMW AG, rechtsfähige Körperschaft

Mehr

Es betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring 40 50 50670 Köln Telefon +49 (0)221 1636-0 Telefax +49 (0)221 1636-200 www.central.

Es betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring 40 50 50670 Köln Telefon +49 (0)221 1636-0 Telefax +49 (0)221 1636-200 www.central. Es betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring 40 50 50670 Köln Telefon +49 (0)221 1636-0 Telefax +49 (0)221 1636-200 www.central.de VF 558 09.08 7627 Blicken Sie sicher in Ihre Zukunft Werden

Mehr

15. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

15. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 15. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 14. Satzungsnachtrages

Mehr

ANTRAG auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege

ANTRAG auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege Versicherungsnummer: Eingangsstempel ANTRAG auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines (einer) nahen Angehörigen ab. (mit dem ersten Tag des Monats in dem die Pflege

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und beschlossen: Dr. Hans-Peter Klenk Gesetzliche Krankenversicherung Mitgliedschaft Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2009 abschließend beraten und beschlossen: Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten!

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - Chancen und Risiken Minijob - was ist das? Der Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Geringfügigkeit liegt vor,

Mehr

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein

Soziale Absicherung. Was ist wichtig? Frank Hämmerlein Was ist wichtig? Beispiel: Skiunfall mit diversen komplizierten Knochenbrüchen 2 Wochen Krankenhaus 3 Wochen Rehabilitation Ärztliche Behandlung Krankengymnastik Hilfsmittel (z.b. Gehhilfe) Gesamtkosten

Mehr

Gesundheit gehört gefördert

Gesundheit gehört gefördert Gesundheit gehört gefördert Die Arbeitswelt spielt in der Gesundheitsförderung eine zentrale Rolle. Viele Menschen und vor allem auch Ri sikogruppen können hier strukturell und systematisch erreicht werden.

Mehr

Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung

Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung Anhaltender Rückgang der Vollversicherten in der privaten Krankenversicherung Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung 1991-2015 Übertritte von der GKV (netto) in Tsd. Übertritte von der PKV

Mehr

Information zur Krankenversicherung der Studierenden

Information zur Krankenversicherung der Studierenden Information zur Krankenversicherung der Studierenden Gemäß 2 der Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung (SKV-MV) vom 27. März 1996 (BGBl. I S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 448 der Verordnung

Mehr

Soziale Sicherung für Existenzgründer

Soziale Sicherung für Existenzgründer Soziale Sicherung für Existenzgründer Christine Pertl Bahnhofstr. 17 82256 Fürstenfeldbruck Telefon: 08141/5369 420 Email: Christine.Pertl@by.aok.de 0 Krankenversicherung Ihre Wahlmöglichkeiten Gesetzliche

Mehr

Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit. Martina Steinbauer Bezirksleiterin Maklerdirektion Wiesbaden

Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit. Martina Steinbauer Bezirksleiterin Maklerdirektion Wiesbaden Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit Martina Steinbauer Bezirksleiterin Maklerdirektion Wiesbaden Bahnhofstr. 15-17 65185 Wiesbaden Tel. 06123 9741726 Fax. 0611 1400218 Mobil 0172-1461482

Mehr

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern

Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Die Dreijahresfrist bei Arbeitnehmern Ab 01. April 2007 wird der Wechsel von Arbeitnehmern aus der GKV in die PKV erschwert. Versicherungsfrei sind nur noch die Arbeiter und Angestellten, die in drei die

Mehr

Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung

Unterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung Versicherter Personenkreis Unternehmer, deren Betrieb die Mindestgröße nach ALG erreicht (keine Besitzstandswahrung

Mehr

Modellierung des Gesundheitssystems/ Wesentliche Akteure und Reformen in europäischen Ländern

Modellierung des Gesundheitssystems/ Wesentliche Akteure und Reformen in europäischen Ländern Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter Modellierung des Gesundheitssystems/ Wesentliche Akteure und Reformen in europäischen Ländern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH

Mehr

GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Versicherte und Organisation

GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Versicherte und Organisation Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Versicherte und Organisation Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Willkommen in der Solidarität! Informationen zur Gesundheitsreform 2007

Willkommen in der Solidarität! Informationen zur Gesundheitsreform 2007 Willkommen in der Solidarität! Informationen zur Gesundheitsreform 2007 Stand: März 2007 Ziele der Gesundheitsreform Zukunftssicher und solidarisch: die neue Gesundheitsversicherung Alle Bürgerinnen und

Mehr

GUERDAN HATZEL & PARTNER

GUERDAN HATZEL & PARTNER DARMSTADT GRIESHEIM Europahaus Marie-Curie-Straße 1 Schöneweibergasse 8+10 64293 Darmstadt 64347 Griesheim Tel. 0 61 51 95 11 0 Tel. 0 61 55 84 79-0 Fax 0 61 51 95 11-123 Fax 0 61 55 84 79-79 GUERDAN HATZEL

Mehr

Textgegenüberstellung. Artikel 14 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Teil 1

Textgegenüberstellung. Artikel 14 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Teil 1 1 von 30 Textgegenüberstellung Ende der Pflichtversicherung Artikel 14 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Teil 1 11. (1) 11. (1) (2) Wird ein gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich

Mehr

Satzung. Voralb BKK. der Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse. Postfach 1428. 72604 Nürtingen. Hausanschrift: Neuffener Straße 54 72622 Nürtingen

Satzung. Voralb BKK. der Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse. Postfach 1428. 72604 Nürtingen. Hausanschrift: Neuffener Straße 54 72622 Nürtingen Pflegekasse bei der BKK Voralb, Neuffener Straße 54, 72622 Nürtingen Seite 1 BKK Satzung der Pflegekasse bei der Betriebskrankenkasse Voralb Postfach 1428. 72604 Nürtingen Hausanschrift: Neuffener Straße

Mehr

Hilfe für die Helfenden

Hilfe für die Helfenden Erklärung: Ich erkläre, dass ich Hauptpflegende/r des/der angeführten Gepflegten seit bin. Unterschrift: VERS. NR. GEB. DATUM PFLEGESTUFE NAME (GEPFLEGTE PERSON) 24-STUNDENBETREUUNG JA NEIN Gepflegte/r

Mehr

Grobes Foul gegen Versicherte. Ulrich Gransee DGB-Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt Abt. Arbeitsmarkt-/Sozialpolitik - Handwerk

Grobes Foul gegen Versicherte. Ulrich Gransee DGB-Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt Abt. Arbeitsmarkt-/Sozialpolitik - Handwerk Gesetzliche Krankenversicherung Finanzierung 2007 Einnahmen Ausgaben darunter: rd. 156 Milliarden Euro rd. 154 Milliarden Euro rd. 51 Milliarden Euro -Krankenhausbehandlung rd. 28 Milliarden Euro -Arzneimittel

Mehr

Inhalt. 2. Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses.. 3. Das beitragspflichtige Entgelt

Inhalt. 2. Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses.. 3. Das beitragspflichtige Entgelt Abkürzungen Das Wichtigste in Kürze Inhalt I. Die Sozialversicherung als Teil der sozialen Sicherheit.. II. Gemeinsame Vorschriften 1. Voraussetzung der Versicherungspflicht 1.1 Beschäftigungsverhältnis

Mehr

Die Sozialversicherung

Die Sozialversicherung Die Sozialversicherung begriindet von Werner Schoele, Oberamtsrat fortgefuhrt von Horst Marburger, Oberverwaltungsrat (AT) 15., vollstândig uberarbeitete Auflage, 2005 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART

Mehr

Die Sozialversicherung

Die Sozialversicherung Die Sozialversicherung begrundet von Werner Schoele, Oberamfsrat fortgefuhrt von Horst Marburger, Oberverwaltungsrat (AT) RICHARD BGORBERG VERLAG STUTTGART MUNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkurzungen

Mehr

GRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT Jgst. Peutinger-Gymnasium Augsburg

GRUNDWISSEN WIRTSCHAFT UND RECHT Jgst. Peutinger-Gymnasium Augsburg Operatoren in schriftlichen und mündlichen Leistungserhebungen siehe Grundwissen Wirtschaft und Recht 9. Jgst. 10.1 Denken in gesamtwirtschaftlichen Zusammenhängen Wie verhalten sich Haushalte und Unternehmen

Mehr

Schulden bei der Krankenversicherung

Schulden bei der Krankenversicherung Schulden bei der Krankenversicherung Fachhochschule Nordwestschweiz Olten, 7. November 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Soziale Krankenversicherung 2. Prämienverbilligung 3. Nicht bezahlte Prämien und ihre Folgen

Mehr

Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich

Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung

Mehr

Grundlagenwissen Sozialversicherung 7 Abkürzungen 8. Kommentierung 9. Gesetzliche Grundlagen 41. Verordnungen 123. Stichwortverzeichnis 147

Grundlagenwissen Sozialversicherung 7 Abkürzungen 8. Kommentierung 9. Gesetzliche Grundlagen 41. Verordnungen 123. Stichwortverzeichnis 147 Schnellübersicht Seite Grundlagenwissen 7 Abkürzungen 8 Kommentierung 9 Gesetzliche Grundlagen 41 Verordnungen 13 Stichwortverzeichnis 147 1 3 4 5 Ergänzend empfehlen wir: Wie bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2.

Inhaltsverzeichnis. 2. Arbeitslosenversicherung 5 2.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 5 2.2 Bezugsgröße 5 2.3 Beitragssatz 5 2. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Rentenversicherung/RV 4 1.1 Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 4 1.2 Bezugsgröße 4 1.3 Beitragssatz 4 1.4 Geringfügigkeitsgrenze 4 1.5 Höchstbeitrag in der RV der Arbeiter und Angestellten

Mehr

36. Ausgabe: März 2016. Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen

36. Ausgabe: März 2016. Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen 36. Ausgabe: März 2016 Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen 1 Inhaltsverzeichnis Volkswirtschaftliche Kennzahlen.... 3 Daten aus dem Gesundheitswesen.... 4 Beschäftigtenstand.... 5 Einkommen

Mehr

Alles auf einen Blick Die Leistungen von Zahnvorsorge DENT Komfort.

Alles auf einen Blick Die Leistungen von Zahnvorsorge DENT Komfort. Gesundheit Alles auf einen Blick Die Leistungen von Komfort. Zu einem schönen Lächeln gehören gepfl egte Zähne. Vieles kann man selbst tun, um seine Zähne dauerhaft gesund zu halten, in manchen Fällen

Mehr

SATZUNG der Pflegekasse vom 01.07.2009. Stand: 01.01.2015 in der Fassung des 4. Nachtrags

SATZUNG der Pflegekasse vom 01.07.2009. Stand: 01.01.2015 in der Fassung des 4. Nachtrags SATZUNG der Pflegekasse vom 01.07.2009 Stand: 01.01.2015 in der Fassung des 4. Nachtrags Inhaltsverzeichnis Artikel I 3 Inhalt der Satzung... 3 1 Name, Sitz und Bereich der Pflegekasse... 3 2 Aufgaben

Mehr

Rezeptgebühr. Befreiung von der Rezeptgebühr

Rezeptgebühr. Befreiung von der Rezeptgebühr Rezeptgebühr Befreiung von der Rezeptgebühr Rezeptgebühr Beim Bezug eines Heilmittels ist vom Versicherten grundsätzlich eine Rezeptgebühr in Höhe von 5,70 pro Packung zu bezahlen. Diese wird der Kasse

Mehr

Mandanten - Information

Mandanten - Information Mandanten - Information Risikoabsicherung und Vermögensaubau bei Heirat 1. Auswirkungen auf die Risikoabsicherung im Überblick Eine Heirat verändert den Versicherungsschutz der Eheleute: Entstehende Doppelversicherungen

Mehr

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus

Arbeitnehmer wohnt in Tschechien und übt in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Tschechien Sozialversicherung 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung HI7585774 HI7586057 Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich

Mehr

GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Versicherte und Organisation

GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Versicherte und Organisation Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Versicherte und Organisation Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,

Mehr

Die private Krankenversicherung für Selbständige und FreiberuflerInnen

Die private Krankenversicherung für Selbständige und FreiberuflerInnen Die private Krankenversicherung für Selbständige und FreiberuflerInnen Diese Information soll die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV)

Mehr

eunfallmeldung Softwarehersteller Meeting Markus Krauter, Robert Klauč

eunfallmeldung Softwarehersteller Meeting Markus Krauter, Robert Klauč eunfallmeldung Softwarehersteller Meeting Markus Krauter, Robert Klauč Soziale Unfallversicherung (UV) 1 Versicherungsträger Gesetzliche Grundlage AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt ASVG - Allgemeines

Mehr

EINBEZIEHUNG ALLER BESCHÄFTIGTEN UND AUFRECHTERHALTUNG DES LEBENSSTANDARDS

EINBEZIEHUNG ALLER BESCHÄFTIGTEN UND AUFRECHTERHALTUNG DES LEBENSSTANDARDS ZENTRALE PRINZIPIEN DER GESETZLICHEN PENSIONSVERSICHERUNG ÖSTERREICHS EINBEZIEHUNG ALLER BESCHÄFTIGTEN UND AUFRECHTERHALTUNG DES LEBENSSTANDARDS JOSEF BAUERNBERGER WIEN, 25. OKTOBER 2016 Österreichisches

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Kreis der versicherten Personen

Kreis der versicherten Personen Kreis der versicherten Personen Versicherter Personenkreis ( 2 ff. SGB IV) Gesetzliche UV ist - neben KV, RV, PV, AV ein Zweig der Sozialversicherung (SV) Die SV umfasst Personen, die kraft Gesetzes oder

Mehr

Gesundes System? Kassen, Kliniken und der Kampf um Patienten VORANSICHT

Gesundes System? Kassen, Kliniken und der Kampf um Patienten VORANSICHT Gesellschaft und sozialer Wandel Beitrag 19 Gesundheitspolitik 1 von 32 Gesundes System? Kassen, Kliniken und der Kampf um Patienten Karikatur: Nel/nelcartoons.de Ein Beitrag von Dr. Christine Koch-Hallas,

Mehr

Organisatorische Einheit von Rettungsdienst und Krankenhaus. Ein Modell zur Kostenersparnis?

Organisatorische Einheit von Rettungsdienst und Krankenhaus. Ein Modell zur Kostenersparnis? Rettungsdient in Frankreich 19/03/2004 Frankreich Organisatorische Einheit von Rettungsdienst und Krankenhaus. Ein Modell zur Kostenersparnis? Dr Pierre BIEHLER Praticien Hospitalier Anesthésie Réanimation

Mehr

Rechtsforum 10. Mai 2012 Sozialversicherungsrechtliche Probleme und Risiken in der Selbständigkeit

Rechtsforum 10. Mai 2012 Sozialversicherungsrechtliche Probleme und Risiken in der Selbständigkeit Rechtsforum 10. Mai 2012 Sozialversicherungsrechtliche Probleme und Risiken Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung WWW.ECOVIS.COM/BERLIN-ERP Referent: RA Marcus Bodem 2 Ernst-Reuter-Platz

Mehr

Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung

Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2005 Stichtag: 1. Jänner 2005 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 63. Novelle B-KUVG

Mehr

A Agnieszka Podzerek-Knop. Die Reform des polnischen Gesundheitswesens von 1999 und ihre Konsequenzen für den Krankenhaussektor

A Agnieszka Podzerek-Knop. Die Reform des polnischen Gesundheitswesens von 1999 und ihre Konsequenzen für den Krankenhaussektor Agnieszka Podzerek-Knop Die Reform des polnischen Gesundheitswesens von 1999 und ihre Konsequenzen für den Krankenhaussektor A 238753 Verlag Dr. Kovac INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Mehr

Für vollständige Parität. Gesundheitskosten wieder gerecht verteilen. IG Metall Heidelberg, 24. Oktober 2016

Für vollständige Parität. Gesundheitskosten wieder gerecht verteilen. IG Metall Heidelberg, 24. Oktober 2016 IG Metall Vorstand Christoph Ehlscheid, Bereichsleiter Sozialpolitik Für vollständige Parität Gesundheitskosten wieder gerecht verteilen IG Metall Heidelberg, 24. Oktober 2016 Zusatzbeitrag soll im Wahljahr

Mehr

Entwicklung der Vertragsärztinnen und -ärzte in Österreich,

Entwicklung der Vertragsärztinnen und -ärzte in Österreich, BERICHT Entwicklung der Vertragsärztinnen und -ärzte in Österreich, 2005-2015 30.11.2016 Evidenzbasierte Wirtschaftliche Gesundheitsversorgung 1031 Wien, Kundmanngasse 21 Kontakt: Tel. 01/ 71132-0 ewg@hvb.sozvers.at

Mehr

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 KRANKENVERSICHERUNG KV 11 Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab 01.01.2007 Beitragsbemessungsgrenzen wie auch Bezugsgrößen sind zentrale Werte in der Sozialversicherung. Hieraus werden andere Größen

Mehr

Indikatorendokumentation

Indikatorendokumentation Indikatorendokumentation Gesundheit G001 Lebenserwartung bei Geburt Lebenserwartung Periodensterbetafeln Männer, Frauen Durchschnittliche geschlechtspezifische Lebenserwartung bei der Geburt ab 2003 ohne

Mehr

Ein solches Hau-Ruck-Verfahren ist dieser komplexen Reform nun wirklich nicht angemessen und in schärfster Form kritikwürdig.

Ein solches Hau-Ruck-Verfahren ist dieser komplexen Reform nun wirklich nicht angemessen und in schärfster Form kritikwürdig. Rede von Minister Hirche im Bundesrat zum Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) BR Drs. 75/07 am 16.02.2007 die Gesundheitsreform sollte eines der wichtigsten

Mehr