DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
|
|
- Sofie Förstner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG Manfred Schadl AUVA LS Graz
2 Unfallversicherungsträger Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (Generalkompetenz) Sozialversicherungsanstalt der Bauern Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
3 Rechtsgrundlagen ASVG Wirksamkeitsbeginn BSVG Wirksamkeitsbeginn B-KUVG Wirksamkeitsbeginn Novellen Satzungen
4 VERSICHERUNGSFÄLLE Arbeitsunfall Berufskrankheit EINTRITT EREIGNIS BEG.KRANKHEIT od. BEG.MdE Zuständigkeit Anspruch, Ausmaß, Anfall Sachleistungen Geldleistungen
5 ARBEITSUNFALL zeitlicher örtlicher ursächlicher (kausaler) Zusammenhang mit pflichtvers. Tätigkeit
6 UNFALL plötzlich von außen körperschädigend
7 Kausalität doppelte Kausalität rechtlich und medizinisch Zusammenhang zwischen Vers.Tätigkeit Körperschaden Unfallereignis
8 KEIN AU Eigenwirtschaftliche Betätigung Persönliche Interessen Lösung vom Betrieb (Wegunterbrechung, Alkoholisierung)
9 ARBEITSUNFÄLLE Eigentlicher "Auch" Geichgestellte AU AU AU zeitlich örtlich ursächlich auf Wegen anderen Tätigkeiten unfallvers. Personen nicht unfallvers. Personen: land- u.forstw. Betrieben (nicht AUVA) Zusammenhang mit der pflichtversicherten Tätigkeit noch unmittelbar gegeben - individuelle Hilfeleistung - organisierte Hilfeleistung - vorübergehende Tätigkeiten Kein bzw. nur mehr sehr loser Zusammenhang mit der pflichtversicherten Tätigkeit
10 AUCH AU UNFÄLLE AUF WEGEN x x x Wohnung/Arbeitsplatz Unterkunft Fahrgemeinschaft Kindergarten/Schule Weg zum Mittagessen x Arztweg Ärztliche Hilfe Zahnbehandlung Gesundenuntersuchung Anordnung
11 Nicht UVersicherte Personen 1. bei individueller Hilfeleistung (keine besondere rechtl. Verpflichtung zur Hilfeleistung ist gegeben) Lebensrettung (auch im Nachbarstaat) Herbeiholung Arzt Vermisstensuche Allgemeine Not/Gefahr Blutspenden
12 Nicht UVersicherte Personen 2. bei organisierter Hilfeleistung freiwillige FEUERWEHR RETTUNG ROTES KREUZ Ausbildung Übung Einsatz sowie freiwillige Helfer dieser Organisationen zb im Einsatzfall
13 Berufskrankheiten 177 DURCH BERUFL. TÄTIGKEIT ANLAGE I ASVG 53 POSITIONEN GENERALKLAUSEL
14 BK 1. ALLE BETRIEBE LÄRM BLEI 2. ALLE BETRIEBE + ZUSATZBEDINGUNGEN HAUT ASTHMA BRONCHIALE 3. BESTIMMTE BETRIEBE INFEKTIONSKRANKHEITEN GRAUER STAR
15 BK-GENERALKLAUSEL 32. Novelle ASVG Kann-Bestimmung nicht in Anlage 1 nach Art enthalten wissenschaftlich erwiesen schädigende Stoffe oder Strahlen berufsbedingt Zustimmung des Bundesministers Rente ab MdE 50 %!
16 UNFALLMELDUNG ERSTATTUNG (DG) Leistungsabteilung Unfallverhütungsdienst Arbeitsinspektorat FRIST: 5 Tage BEI BK - ARZTANZEIGE
17 VERSEHRTENRENTE s s VORAUSSETZUNGEN: MdE mindestens 20 % über 3 Monate s s s s s AUSNAHMEN: Generalklausel Schülerunfall Vorbeschädigung HÖHE: Grad der MdE Bemessungsgrundlage
18 M d E durch Gutachterärzte gem. Richtlinien Orientierung allgemeiner Arbeitsmarkt
19 BEMESSUNGSGRUNDLAGEN A r t e n u u u u u BEITRAGSGRUNDLAGE PERSONEN UNTER 30 J. FESTE BETRÄGE SONSTIGE FÄLLE BILLIGEM ERMESSEN
20 BEMESSUNGSGRUNDLAGE für Unselbständige Brutto-Gehalt aus dem Kalenderjahr vor EdVF aus allen Erwerbstätigkeiten keine Mindest BemGL aber Höchst-BemGL
21 BemGL - FESTE BETRÄGE SELBSTÄNDIGE LANDWIRTE SCHÜLER SELBSTVERSICHERTE LAIENRICHTER
22 VOLLRENTE - TEILRENTE BSP für TN Vers. mtl ,-- Btto 1.500,-- x = BemGL hat Vers. noch kein Jahr gedauert (mind. aber 6 Wo.), wird so berechnet, als hätte sie ein Jahr gedauert; wenn keine 6 Wo vorliegen orientiert man sich an BGL einer ähnlichen Tätigkeit = mtl. Vollrente(100%MdE) 1.000,-- Btto für Ntto. 14 x ausbezahlt Wenn MdE 40% - 400,-- 14x (5.600,--/KJ) Wenn MdE 50% - SCHWERVERSEHRTER! + ZR + ev. KZ
23 SCHWERVERSEHRTE Versehrtenrente ab 50 % MdE ZUSATZRENTE KINDERZUSCHUSS Bsp. 100% MdE, 1 Kind Btto x 14 = /3 / 1/14 = 1.000,-- = 100% Vollrente ZR MdE 50-70%=20% d.versr %=50% d.vers.r + KiZuschuss 10% d.vr+zr VR 1.000,-- ZR 500, ,-- 14 x pro Kind bis Voll.18.LJ 150,-- (darüber über Antrag) ,-- max die BemGL daher hier bei 100%MdE kein KiZu
24 ARTEN DER VERSEHRTENRENTEN vorläufige Rente (max. für 2 KJ) Gesamtvergütung ("kann" 1xZahlung bei geringer Verletzung ) Dauerrente (spät. nach 2 KJ bescheidmäßig) Gesamtrente (eine Rente für mehrere VF, spätestens von Beginn 3 KJ nach letztem VF, nach der höchsten vorliegenden BemGL)
25 LEISTUNGEN IM FALLE DES TODES Teilersatz der Bestattungskosten Überführungskosten HB - Renten WITWENRENTE WITWERRENTE WAISENRENTE max. 80% der BemGL
26 TEILERSATZ DER BESTATTUNGSKOSTEN ASVG 1/15 d. BemGL Mindestsatz Anspruch ÜBERFÜHRUNGSKOSTEN Kann-Leistung wirtschaftl./finanzielle Lage ganz oder teilweise
27 WITWENRENTE WITWERRENTE 20 % BemGL 40 % BemGL 60.LJ (65.LJ) 50% MdE/3 KM Geschiedene - Unterhalt bzw. max.20 % BemGL Bei Wiederverehelichung A b f e r t i g u n g Wiederaufleben möglich (2 ½ Jahre)
28 WAISENRENTE EINFACH 20 % BemGL DOPPEL 30 % BemGL KINDERBEGRIFF ALTERSGRENZEN 18./27. LJ (Antrag)
29 ELTERN- und GESCHWISTERRENTE BEDÜRFTIG (nur ASVG) ÜBERWIEGEND ERHALTEN TOD FOLGE v. AU/BK max. 20 % BemGL
30 WITWEN(ER)BEIHILFE???? Schwerversehrter Tod ist nicht Unfallfolge Einmalige Leistung 40 % der BemGL
31 SCHÜLERUNFALL 32. ASVG-Novelle alle Schüler Studenten (!) beitragsfrei Sachleistungen einmalige Leistung ab 20 % Dauerleistung ab 50 % HB - Leistung
32 Schüler und Studenten VERSEHRTENGELD einmalige Leistung ab 20 % MdE Höhe nach MdE Anfall = Abschl.HV VERSEHRTENRENTE Dauerleistung ab 50 % MdE feste BemGL Anfall = Ausb.Ende
33 DAS VERFAHREN Meldung - Ex-offo-Prinzip Landesstellen- Leistungsabteilung - LAU BESCHEID (Rsb) KLAGE - Arbeits- und Sozialgericht (4 Wochen nach Bescheidzustellung) ES PASSIERT EIGENARTIGES: "der Bescheid löst sich auf" Gericht entscheidet "neu" URTEIL BERUFUNG an OLG URTEIL (4 Wochen nach Urteilszustellung) REVISION an OGH URTEIL (4 Wochen nach Urteilszustellung) Verfahrenskosten! Rechtsvertretung!
UNFALLVERSICHERUNG FÜR FUNKTIONÄRE. Interne Arbeitsunterlage. Jänner 2018
1 UNFALLVERSICHERUNG FÜR FUNKTIONÄRE Interne Arbeitsunterlage Jänner 2018 2 Inhaltsverzeichnis 1. Versicherter Personenkreis und Versicherungsträger... 3 1.1. Wer ist versichert?... 3 1.2. Versicherungsträger...
MehrAlles aus einer Hand die Serviceleistungen der AUVA. Mag. Barbara Libowitzky Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (HUB)
Alles aus einer Hand die Serviceleistungen der AUVA Mag. Barbara Libowitzky Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (HUB) Die AUVA im System der österreichischen Sozialversicherung
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2004 Stichtag: 1. Jänner 2004 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 61. Novelle B-KUVG
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2009 Stichtag: 1. Jänner 2009 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 68. Novelle B-KUVG
MehrDie soziale Unfallversicherung
Die soziale Unfallversicherung mit besonderer Berücksichtigung der AUVA Unfallversicherung in Österreich Die soziale Unfallversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers
MehrII. LEISTUNGEN
- 20 - II. LEISTUNGEN Anpassungsfaktor ( 108 Abs. 5 ASVG)...... 1,006 Aufwertungsfaktor ( 108 Abs. 4 ASVG) für 1998... 1,015 Beitragsbelastungsfaktor ( 108 Abs. 8 ASVG) für 1999..... 0,99656 A. SOZIALVERSICHERUNG
MehrDRK Landesverband Westfalen-Lippe Abteilung Dienstleistung Fachbereich Prüfung und Beratung. Versicherung von Ehrenamtlichen
Abteilung Dienstleistung Fachbereich Prüfung und Beratung Träger der Versicherung: Unfallversicherung Bund und Bahn (UV-Bund-Bahn) in Wilhelmshaven Zuständig für Ehrenamtlich und hauptamtlich Tätige im
MehrHerzlich willkommen in der
Herzlich willkommen in der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Peter Vavken 19.09.2013 Woher kommen wir? Industrielle Revolution 19. Jahrhundert Erhaltung des betrieblichen und sozialen Friedens Ablöse
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2018 Stichtag: 1. Jänner 2018 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 88. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 45.
Mehreunfallmeldung Softwarehersteller Meeting Markus Krauter, Robert Klauč
eunfallmeldung Softwarehersteller Meeting Markus Krauter, Robert Klauč Soziale Unfallversicherung (UV) 1 Versicherungsträger Gesetzliche Grundlage AUVA - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt ASVG - Allgemeines
MehrWorkshop Invaliditätspension
Workshop Invaliditätspension 3.11.2008 AGENDA Zu den Arbeitsgesprächen Invalidität im Wandel 2008 Anspruchsvoraussetzungen zur IP Die IP als Teilpension Pension und Ausgleichszulage Die Hinterbliebenenpension
MehrUnfallversicherung. 1 Versicherungsfälle der Unfallversicherung. Wirtschafts und Sozialstatistisches Taschenbuch 2012
Unfallversicherung Die AUVA ist der größte gesetzliche Unfallversicherungsträger Österreichs. Aufgaben und Leistungen der Allgemeinen Unfallver sicherungsanstalt (AUVA): Vorsorge zur Verhütung von Arbeitsunfällen
MehrSozialversicherungsanstalt der Bauern
System der Sozialversicherungen (BSVG u. ASVG) für die DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft in Österreich Sozialversicherungsanstalt der Bauern 1 Sozialer Schutz für
MehrAlles aus EINER Hand. Versicherten-Information Höherversicherung für selbständig Erwerbstätige. Prävention
Alles aus EINER Hand Prävention Unfallheilbehandlung Rehabilitation Finanzielle Entschädigung Versicherten-Information Höherversicherung für selbständig Erwerbstätige www.auva.at Sie haben die Wahl Die
MehrASPEKTE DER PRÄVENTION AUS SICHT DER AUVA
ASPEKTE DER PRÄVENTION AUS SICHT DER AUVA DI Martin GELBMANN AUVA-Landesstelle Graz Unfallverhütungsdienst INHALT persönliche Vorstellung AUVA Einrichtungen und Aufgaben Entgeltfortzahlung AUVAsicher kurze
MehrAlles aus EINER Hand. Alles aus EINER Hand. Versicherten-Information Höherversicherung für selbständig Erwerbstätige. Prävention
Alles aus EINER Hand Prävention Unfallheilbehandlung Rehabilitation Finanzielle Entschädigung Versicherten-Information Höherversicherung für selbständig Erwerbstätige Alles aus EINER Hand www.auva.at AUVA
MehrUnterricht an den Landwirtschaftsschulen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Unterricht an den Landwirtschaftsschulen Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Versicherte Unternehmen Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Binnenfischerei, Imkerei Land- und forstwirtschaftliche
MehrInhalt. Das ist in Österreich anders 2
Inhalt Das ist in Österreich anders 2 Das regelt die EU 2 EG-Verordnung 2 Versicherungspflicht und Leistungserbringung im Beschäftigungsland 2 Arbeitsunfall 3 Berufskrankheit 3 So ist die Situation in
MehrUnfallkasse Hessen Wir sind da, bevor Sie uns brauchen. Kathrin Weis
1 2 Unfallkasse Hessen Partner für Sicherheit 3 4 Agenda Allgemeine Informationen Versicherter Personenkreis Was ist versichert? Leistungen 5 2.620 Feuerwehren Kassel 105.647 versicherte Feuerwehrleute
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. August 1999 Teil I
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 19. August 1999 Teil I 175. Bundesgesetz: 24. Novelle zum Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz
Mehr(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 311-314b Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen HI1055981 311 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung HI1055982
MehrGesetzliche Unfallversicherung. Entschädigung durch den Unfallversicherungsträger
Gesetzliche Unfallversicherung Entschädigung durch den Unfallversicherungsträger Der Arbeitsunfall als Grundvoraussetzung für Entschädigungsleistungen des UVT Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten
MehrAKTUELLE WERTE Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung
AKTUELLE WERTE 2014 Mag. Gabriele Hebesberger/Rechtsabteilung Richtsätze für Ausgleichszulagen: Pensionist alleinstehend 857,73 Familienrichtsatz 1.286,03 Erhöhungsbetrag pro Kind 132,34 Ausgleichszulagenrichtsätze
MehrTruppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang. Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Unfallversicherung
Truppmannausbildung Teil 1 Grundausbildungslehrgang Ausbildungshilfe für den Ausbildungsabschnitt Unfallversicherung Lernziel Den Umfang des Unfallversicherungsschutzes für Feuerwehrangehörige und die
MehrAuszug aus der Statistik Ausgabe
Auszug aus der Statistik 2015 Ausgabe 2016 www.auva.at Kontaktieren Sie uns... 5 Statistische Zählkriterien... 6 AUVA Datenübersicht 2015... 7 Versichertenstand 2015... 8 Die Versicherten Unfallversicherte
Mehrcaj-seminare, Carsten Jörges - www.caj-seminare.de - fachwirt@caj-seminare.de
Berufsgenossenschaften Bund Gemeindeunfallverbäne Einige Sonstige Träger Zu beachten! GUV-Leistungen sind mit anderen SV-Leistungen verrechenbar Alle Hiblirenten dürfen zusammen Hibli max.8/10 JAV betragen
MehrPFLEGEGELD VERFAHREN PIA ANDREA ZHANG I
PFLEGEGELD VERFAHREN PIA ANDREA ZHANG I 31.01.2019 Die Arbeiterkammer Wien I 2018 I Folie Nr.2 INHALTE 1. Allgemeines zum Pflegegeld 2. Verfahren bei der Behörde 3. Service der AK ALLGEMEINES Wer hat Anspruch?
MehrRechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen 1 Medizinische Rehabilitation (KV, PV) Berufliche Rehabilitation (UV, PV, AMS aber auch BSB) Soziale Rehabilitation (UV, PV) Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit (KV, UV, PV) Feststellung
MehrAuszug aus der Statistik 2010
Auszug aus der Statistik 2010 Ausgabe 2011 www.auva.at Inhalt Kontaktieren Sie uns!................................................ 2 Erläuterungen.....................................................
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis IX XIII I. Einführung in das Sozialrecht 1 1. Sozialpolitische Grundlagen des Sozialrechts 1 1.1 Sozialpolitik und soziale Gerechtigkeit 1
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV I. Einführung in das Sozialrecht... 1 1. Sozialpolitische Grundlagen des Sozialrechts...1 1.1 Sozialpolitik und soziale Gerechtigkeit... 1 1.2 Sozialpolitische
MehrWintersemester 2016/2017 Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete
Wintersemester 2016/2017 Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete 11-1 adpic 11-2 Sozialversicherungszweige Sozialversicherungszweige Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung
MehrAllgemeine Unfallversicherungsanstalt. Mag. Barbara Libowitzky Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (HUB)
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) Mag. Barbara Libowitzky Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (HUB) Prävention wozu eigentlich? Zufriedenere Kolleginnen und Kollegen
MehrUNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN
UNFÄLLE UND BERUFSKRANKHEITEN Die BG BAU sorgt nach n und bei von Versicherten in den ihr zugehörigen Unternehmen für eine medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln.
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 180/03y
IM NAMEN DER REPUBLIK 10 ObS 180/03y 2 10 ObS 180/03y Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer
MehrGARANT FÜR EIN SOLIDARISCHES GESUNDHEITSSYSTEM:
DATEN FAKTEN Reihe Deine Sozialversicherung ist mehr wert! Teil 3 GARANT FÜR EIN SOLIDARISCHES GESUNDHEITSSYSTEM: Die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung ooe.arbeiterkammer.at Beinahe jeder zweite
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
10 ObS 96/11g Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Fellinger und die Hofrätin Dr.
MehrAuszug aus der Statistik Ausgabe
Auszug aus der Statistik 2016 Ausgabe 2017 www.auva.at Inhaltsverzeichnis Kontaktieren Sie uns!... 5 Statistische Zählkriterien... 6 AUVA Datenübersicht 2016... 7 Die Versicherten Versichertenstand im
MehrAufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Verkehrssicherheit in Jahrgang 5/6 Neue Oberschule Gröpelingen, 12. April 2016 Dipl.-Ing. Christiane Meenen, Leitung Prävention Die Sozialversicherung
MehrWaisenpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Waisenpension 5 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrInhalt. Teil 1: Rechtliche Grundlagen der Unfallbegutachtung. 1 Überblick 2
Inhalt Teil 1: Rechtliche Grundlagen der Unfallbegutachtung 1 Überblick 2 2 Gesetzliche Unfallversicherung 6 2.1 Allgemeines 6 2.2 Träger der Unfallversicherung 9 2.3 Aufbringung der Mittel 9 2.4 Versicherter
MehrAbkürzungsverzeichnis... IX. Literaturverzeichnis... XV
Abkürzungsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV I. Einführung in das Sozialrecht... 1 1. Sozialpolitische Grundlagen des Sozialrechts...1 1.1 Sozialpolitik und soziale Gerechtigkeit... 1 1.2 Sozialpolitische
MehrPräambel zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2016
Präambel zum Bericht gem. 79c ASVG berufliche Rehabilitation für das Jahr 2016 Gem. 79c ASVG hat der Hauptverband jährlich bis zum 30. September, erstmals im Jahr 2012 für das Kalenderjahr 2011, einen
MehrUnfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Informationen zum Thema Ehrenamt
Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) Informationen zum Thema Ehrenamt Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen 1. Ehrenamtlicher
MehrOGH 2007/06/05, 10 ObS 51/07h
OGH 2007/06/05, 10 ObS 51/07h Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die
MehrKonrad Grillberger. Österreichisches Sozialrecht. Fünfte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft
Konrad Grillberger Österreichisches Sozialrecht Fünfte, neubearbeitete Auflage Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft SpringerWienNewYork Abkürzungsverzeichnis XIII Erster Abschnitt Grundlegung
MehrSOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH
SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH Mag. Katharina Brandstetter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsreferat Andreas Neroth, Stv. Abteilungsleiter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsabteilung PFLICHTVERSICHERUNG
MehrZahlenentwicklung der Berufskrankheiten der Lunge und der Atemwege in Österreich
Zahlenentwicklung der Berufskrankheiten der Lunge und der Atemwege in Österreich Lunge.Umwelt.Arbeitsmedizin, AUVA kurt.leodolter@auva.at Lunge und Atemwege: 26,27,28,29,30,40,41,43,44 http://www.auva.at/mediadb/mmdb128507_berufskrankheitenliste.pdf
MehrDie Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015
Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer
MehrVerkehrssicherheitsarbeit der AUVA
Verkehrssicherheitsarbeit der AUVA 1.ZVÖ-Fachtagung - Schwaighofer Peter Schwaighofer, BSc Die AUVA Sozialer Unfallversicherungsträger für 3,3 Millionen Erwerbstätige und 1,4 Millionen Schüler und Kindergartenkinder
MehrUnfallversicherungsschutz bei Home Office?
Unfallversicherungsschutz bei Home Office? Home Office Ausüben der betrieblichen Tätigkeit im häuslichen Bereich Vorteil: keine Verpflichtung, sich am Arbeitsplatz aufhalten zu müssen Vorteil: nicht den
MehrSicherheit in allen Lebenslagen
Version 26.04.2017 Sicherheit in allen Lebenslagen GESUND IST GESÜNDER www.svagw.at Krankheit Unfall Erwerbs-/ Arbeitsunfähigkeit Alter und Tod Version 26.04.2017 Die Versichertengemeinschaft GESUND IST
MehrVI ZR 277/07 [UVR 03/2009, S.
- 78 - Erstversorgung, Untersuchungen, Befunderhebungen zur Diagnosestellung und die Diagnose selbst sind unabdingbare Voraussetzung für die Entscheidung des D-Arztes, ob allgemeine oder besondere Heilbehandlung
MehrVerdacht auf Berufskrankheit?
Verdacht auf Berufskrankheit? Von der Diagnose zum Gutachten - darauf kommt es im Berufskrankheiten-Verfahren an! Bearbeitet von Prof. Dr. Dennis Nowak 2. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 132 S. Paperback
MehrPflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.univ.-prof. Dr. Martin Risak. 8. Übungseinheit am 20.05.2014 Unfallversicherung
Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht ao.univ.-prof. Dr. Martin Risak 8. Übungseinheit am 20.05.2014 Unfallversicherung Übersicht! Fall 54 Wintereinbruch! Unfallversicherung (UV) versicherte Risiken
MehrAls Arbeitsunfall gelten auch Unfälle bei Tätigkeiten, die mit der versicherten Tätigkeit in Zusammenhang stehen, wie:
Arbeitsunfall ( 8 SGB VII) Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, sind Betroffene durch Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger abgesichert. Neben Unglücken bei der Berufsausübung gelten auch
MehrKonrad Grillberger. Osterreichisches Sozialrecht. Vierte, neubearbeitete Auflage. Springers Kurzlehrbiicher der Rechtswissenschaft
Konrad Grillberger Osterreichisches Sozialrecht Vierte, neubearbeitete Auflage Springers Kurzlehrbiicher der Rechtswissenschaft SpringerWienNewYork Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis XIII 1. Abschnjtt.
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen Ergebnisdarstellung 3 3 Tabellen 1. Versicherte Personen und angezeigte Schülerunfälle 2000 bis 2014 nach Unfallarten 7 2. Angezeigte Schülerunfälle
Mehrder OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge
LKUFintern Satzungsänderungen der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge Bitte beachten Sie folgende Satzungsänderungen, die vom Verwaltungsrat der OÖ. LKUF beschlossen, von der Oö. Landesregierung genehmigt
MehrHerzlich Willkommen!!
Herzlich Willkommen!! Dr. Ransmayr, 05.05.2012 Beitragsermittlung Berechnung des Beitrages Beitrag = Beitragsgrundlage X Beitragssatz Höchst-BGRL, mtl. 4.935,00 Beitrag mtl. 1.241,16 Einkommen lt. EStB
MehrDer Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Sportverein. Versicherte Personen Versicherungsfall Leistungen Beitrag
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Sportverein Versicherte Personen Versicherungsfall Leistungen Beitrag Die VBG im Überblick Gesetzliche Sozialversicherung Ablösung der Unternehmerhaftpflicht
MehrRat und Hilfe. nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. www.auva.net. Aufgaben und Leistungen. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
www.auva.net Rat und Hilfe nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Aufgaben und Leistungen Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Impressum: Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt.
Mehr1. Optionsmodell zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung gem 3 AlVG:
213 Neuerungen ab 1.1.2009 im AlVG idf BGBl I 2008/82 geändert durch die Dezember-Novelle 2007 zum AlVG BGBl I Nr 2007/104, Erläuterungen zur Regierungsvorlage Mit 1.1.2009 ist das neue Optionsmodell der
MehrDOK Zu den Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes gemäß 2 Abs. 1 Nr. 11a SGB VII bei ehrenamtlicher Hilfeleistung
- 515 - Zu den Voraussetzungen des Unfallversicherungsschutzes gemäß 2 Abs. 1 Nr. 11a SGB VII bei ehrenamtlicher Hilfeleistung 2 Abs. 1 Nr. 11a SGB VII, 13 SGB VII Urteil des SG Münster vom 25.09.2013
MehrRat und Hilfe Aufgaben und Leistungen der AUVA.
Aufgaben und Leistungen der AUVA www.auva.at AUVA 2 Die AUVA erfüllt eine wichtige sozialpolitische Aufgabe: Bei den vielfältigen Gefahren und Belastungen, die mit Ausbildung und Beruf verbunden sind,
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz in Kindertageseinrichtungen. Caritas Aschaffenburg / Würzburg
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in Kindertageseinrichtungen Tourenplan: 1. 1. Vorstellung: Die Die gesetzliche Unfallversicherung 2. Was ist ein Unfall? Wer ist gesetzlich unfallversichert? Allgemeine
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 145/03a
IM NAMEN DER REPUBLIK 10 ObS 145/03a 2 10 ObS 145/03a Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer
MehrDie außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
10 ObS 62/16i Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Fellinger als Vorsitzenden, den Hofrat Univ.-Prof. Neumayr, die Hofrätin
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XIII
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XIII Erster Abschnitt: Grundlegung... 1 1. Begriff und Zweck des Sozialrechts... 1 2. Historische Entwicklung... 3 3. Stellung des Sozialrechts in der Rechtsordnung...
MehrMERKBLATT ZUR FREIWILLIGEN MELDUNG
Stand: 1. Juni 2015 MERKBLATT ZUR FREIWILLIGEN MELDUNG KRÄFTE FÜR INTERNATIONALE OPERATIONEN KADERPRÄSENZEINHEITEN 1. WAS SIND KPE? 2. WER KANN SICH MELDEN? Kaderpräsenzeinheiten (KPE) sind: Organisationseinheiten
MehrGesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt
Gesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt Ministerialrat Ulrich Demeter, BayStMAS, Referat III 7 Unfallversicherung, Landwirtschaftliche Sozialversicherung, Recht der Selbstverwaltung I. Gesetzliche Unfallversicherung
MehrFreiwillige Versicherung
Unternehmer/-innen HEILKUNDE Freiwillige Versicherung für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Denken Sie auch mal an sich Als Unternehmerin oder Unternehmer tragen Sie Verantwortung
MehrFrage und Antwort in Sozialversicherungsfragen. Präsentationstitel / Verfasser
Frage und Antwort in Sozialversicherungsfragen Abteilung Sozialpolitik Mag. Peter Maska Themen Versicherungs- und Beitragspflicht Mehrfachversicherung Leistungen der Pflichtversicherung Betriebshilfe Arbeitslosenversicherung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Autorenverzeichnis... XXV
VII Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XVII Autorenverzeichnis... XXV Das Versicherungsverhältnis A. Allgemeines... 1 B. Rechtsquellen... 1 I. Innerstaatliche Normen... 1 II. Europarechtliche
Mehr1) AUVA-Leistungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren:
Hannes Ömer ASVG BGBl. Nr. 189/1955 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 123/2012 Arbeitsunfällen gleichgestellte Unfälle 176. (1) Den Arbeitsunfällen sind Unfälle gleichgestellt, die sich bei nachstehenden
MehrREPUBLIK ÖSTERREICH Landesgericht für ZRS Graz 30 Cgs 100/03 x. Im Namen der Republik. Das Landesgericht für ZRS Graz als Arbeits- und
REPUBLIK ÖSTERREICH Landesgericht für ZRS Graz 30 Cgs 100/03 x Im Namen der Republik /12 Das Landesgericht für ZRS Graz als Arbeits- und Sozialgericht hat durch den Richter Dr. Walter Bacher als Vorsitzenden
MehrMehrleistungsbestimmungen ab 1. Januar 2011 als Anhang zur Satzung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord
Mehrleistungsbestimmungen ab 1. Januar 2011 als Anhang zur Satzung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord Die Vertreterversammlung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord hat in ihrer Sitzung
MehrStrukturreform der SV: verfassungsrechtliche
Strukturreform der SV: verfassungsrechtliche Grenzen Beitrag zur Veranstaltung Sozialversicherung.Struktur.Reform Arbeiterkammer Salzburg, 10.9.2018 Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil Übersicht 1. Ausgangssituation
MehrLeistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung
HAUPTVERBAND DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2003 Stichtag: 1. Jänner 2003 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 60. Novelle B-KUVG
MehrEvaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich
Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Der Stellenwert der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit in Österreich Die Österreichische Sozialversicherung
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 14. August 2018 Teil I
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 14. August 2018 Teil I 54. Bundesgesetz: Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Beamten- Kranken- und
MehrInhaltsverzeichnis. I. Allgemeines
Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturangaben Seite V XIII XIX I. Allgemeines A. Begriff und Aufgabenstellung des Sozialrechts 1 B. Auslegung sozialrechtlicher Normen 3 C. Entwicklung des Sozialrechts
MehrWer hilft wie, wenn was passiert?
Wer hilft wie, wenn was passiert? Wachebediensteten Hilfeleistungsgesetz (WHG) und 83c Gehaltsgesetz (GG) Folgende Hilfeleistungen sind möglich: Zahlungen an Hinterbliebene bei Ableben des Wachebediensteten:
MehrRehabilitationsgeld und Case Management. Robert Fischer Wiener Gebietskrankenkasse
Rehabilitationsgeld und Case Management Robert Fischer Wiener Gebietskrankenkasse 1 29.11.2016 Rehabilitationsgeld Geregelt im 143a ASVG 143a. (1) Personen, haben ab Vorliegen der vorübergehenden Invalidität
MehrGericht OGH. Entscheidungsdatum 18.06.2002. Geschäftszahl 10ObS170/02a
18.06.2002 Gericht OGH Entscheidungsdatum 18.06.2002 Geschäftszahl 10ObS170/02a Kopf Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des
MehrUnd wie geht s nachher weiter? Die Rolle der Sozialberatung bei der Vorbereitung Angehöriger von Menschen im Wachkoma für eine Betreuung zu Hause
Und wie geht s nachher weiter? Die Rolle der Sozialberatung bei der Vorbereitung Angehöriger von Menschen im Wachkoma für eine Betreuung zu Hause Katharina * Herbert * * Namen geändert Ursula Haindl Anneliese
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK. 10 ObS 85/11i
IM NAMEN DER REPUBLIK 10 ObS 85/11i 2 10 ObS 85/11i Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte
MehrTrägerstruktur bisher. Aus 21 werden 5 Die wesentlichsten Neuerungen der Sozialversicherungsreform
Aus 21 werden 5 Die wesentlichsten Neuerungen der Sozialversicherungsreform Dr. Caroline Graf-Schimek, LL.M. Wirtschaftskammer Österreich Abteilung Sozialpolitik Trägerstruktur bisher Trägerstruktur neu
Mehr10 ObS 142/11x. gefasst:
10 ObS 142/11x Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie
MehrErläuterungen. Allgemeiner Teil
164 der Beilagen XXVI. GP - Regierungsvorlage - Erläuterungen 1 von 4 Erläuterungen Allgemeiner Teil Zur Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach langer Krankheit
MehrHauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Freigabe zur Abfrage: 2016-02-12 Verlautbarung Nr.: 21/2016 Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der
Mehr3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV
3.03 Leistungen der AHV Hinterlassenenrenten der AHV Stand am 1. Januar 2018 Auf einen Blick Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehegatten oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterlassenen
MehrService. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit
Mehr