Europa in der Tasche. Die Europäische Union immer griffbereit! Dein schlaues Büchlein über die EU
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- Renate Heinrich
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1 Europa in der Tasche Die Europäische Union immer griffbereit! Dein schlaues Büchlein über die EU
2 Die EU hat momentan 27 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Die EU hat Einwohner auf einer Fläche von km². Unsere Fahne, unsere Hymne, unser Motto, unser Fest Die Flagge der Europäischen Union: Der Kreis der 12 goldenen Sterne auf blauem Hintergrund steht für Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern. 23 Sprachen gelten in der EU offiziell als Amtssprachen: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Estnisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch. Die Melodie der europäischen Hymne ist der Neunten Sinfonie Ludwig van Beethovens Ode an die Freude entnommen. Als Hymne wird sie ohne Text verwendet. Das Motto der EU: In Vielfalt geeint
3 9. Mai Europatag Ein Fest für Europa! Am 9. Mai 1950 hielt der französische Außenminister Robert Schuman eine Aufsehen erregende Rede über ein geeintes Europa. Deshalb wird dieser Tag als der Geburtstag der Europäischen Union gefeiert. Der Euro Eine gemeinsame Währung vermittelt ein gemeinschaftliches Gefühl! Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern konnten sich bislang an der im Vertrag von Maastricht festgelegten Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion beteiligen. Dänemark, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Großbritannien, Polen, Tschechien, Ungarn, Bulgarien und Rumänien haben den Euro noch nicht eingeführt. Seit 1. Januar 2002 haben wir den Euro in der Tasche und können, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, auf stabile Preisverhältnisse und ein verlässliches, in der ganzen Welt akzeptiertes Zahlungsmittel bauen. Wir können auch jederzeit in viele Länder fahren, ohne vorher Geld wechseln zu müssen. Stationen der europäischen Integration Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) stand im Jahre 1951 mit der Unterzeichnung des Pariser Vertrages ganz am Anfang des Europäischen Integrationsprozesses. Gründungsmitglieder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Der Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde im Jahre 1957 zur selben Zeit wie der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomenergiegemeinschaft (EURATOM) unterzeichnet. Die beiden Verträge gelten gemeinsam als die Römischen Verträge. Um die innereuropäischen Zölle abzubauen und den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten zu erleichtern, wurde 1987 mit der Einheitlichen Europäischen Akte der Binnenmarkt auf den Weg gebracht und 1992 verwirklicht.
4 Der Reformvertrag Im Jahre 1993 trat der Vertrag von Maastricht in Kraft, der schließlich die Europäische Union begründete. Am 1. Mai 1999 trat der Vertrag von Amsterdam in Kraft. Er stärkte das Europäische Parlament. Die Förderung der Beschäftigung wurde in den Zielkatalog der EU aufgenommen als Frage von gemeinschaftlichem Interesse für die Mitgliedstaaten. Der Euro wurde ab Januar 2002 offizielles Zahlungsmittel. Am 1. Februar 2003 trat der Vertrag von Nizza in Kraft. Er brachte die für die fünfte Erweiterungsrunde notwendigen institutionellen Reformen auf den Weg. Am 4. Oktober 2003 wurde in Rom eine Regierungskonferenz eröffnet, um den Entwurf für einen Verfassungsvertrag zu überarbeiten. Nach der Einigung des Europäischen Rates auf den ersten europäischen Verfassungsvertrag wurde dieser am 29. Oktober 2004 in Rom von den EU-Staats- und Regierungschefs feierlich unterzeichnet. Er scheiterte allerdings, da er aufgrund von Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht ratifiziert wurde. Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die 27 EU-Staaten den Vertrag von Lissabon. Ziel ist es, die EU demokratischer, effizienter und transparenter zu machen und dazu zu befähigen, globale Herausforderungen - wie Klimawandel, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung - anzugehen. Der derzeitige Stand: Ratifizierung des Vertrages von Lissabon durch 23 Mitgliedstaaten, Ablehnung durch Irland, Teilratifizierung durch Tschechien. In Polen und Deutschland muss das Ratifizierungsverfahren noch durch die Unterschrift der Präsidenten vervollständigt werden.
5 Etappen der Erweiterung: 1973 Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EWG bei Griechenland kommt hinzu, und eine erneute Erweiterungsrunde im Jahr 1986 vergrößert die europäische Familie um Spanien und Portugal Österreich, Schweden und Finnland treten der Union bei 2004 mit dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern am 1. Mai zählt die Europäische Union 25 Mitglieder erreicht die EU mit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien ihren heutigen Stand von 27 Mitgliedsländern. Kroatien und die Türkei haben Beitrittskandidatenstatus, die Republik Mazedonien hat zwar den Status eines Beitrittskandidaten, die Beitrittsverhandlungen wurden aber noch nicht aufgenommen. Die EU hat sich wiederholt auf höchster politischer Ebene zur EU- Mitgliedschaft der westlichen Balkanländer bekannt, sofern diese die Beitrittskriterien erfüllen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien einschließlich des Kosovo. Die Europäische Union 2008
6 Gemeinsame Sache wozu? Der von den Gründervätern im Jahre 1951 begonnene Weg der Europäischen Einigung ermöglicht jenen Völkern in Europa ein friedliches Zusammenleben, die ihre gemeinsame Zielsetzung im wirtschaftlichen Fortschritt, im sozialen Zusammenhalt, in der Bestärkung des Friedensgedankens in der Welt, im Schutz der Bürgerrechte und in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit sehen. Eines der zentralen politischen Ziele des Europäischen Integrationsprozesses war es von Beginn an, einen gemeinsamen Raum ohne Grenzen zu schaffen, in dem sich Personen frei bewegen und Dienstleistungen, Güter und Kapital frei zirkulieren können. Mit dem Vertrag von Maastricht (1993) wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - GASP ins Leben gerufen, damit die Europäische Union mit einer Stimme in der Welt sprechen kann. Ein Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sorgt für die Kontinuität der GASP. Außerdem wurde ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts begründet, der auf der engen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den Bereichen Justiz und Inneres aufbaut. Unterstützt wird die Zusammenarbeit in diesen Bereichen durch eine europäische polizeiliche Geschäftsstelle - EUROPOL und das Büro für europäische justizielle Zusammenarbeit - EUROJUST. Die gemeinschaftliche Gesetzgebung (Richtlinien und Verordnungen) ermöglicht der Europäischen Union die Gestaltung vieler Politikbereiche. Ihre Aufgabe ist es, das tägliche Leben z.b. in den Bereichen Umwelt- und Verbraucherschutz und der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion zu verbessern und zu erleichtern. Im Bereich Jugend werden im Rahmen von Förderprogrammen wie Jugend in Aktion, Erasmus, Leonardo oder Comenius die Mobilität, das Erlernen von Fremdsprachen und damit der grenzüberschreitende Austausch gefördert.
7 Die Unionsbürgerschaft Seit dem Vertrag von Maastricht (1993) stärkt die Unionsbürgerschaft den Schutz der Rechte und Interessen der Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten. Sie profitieren also nicht nur von dem Recht, welches aus der Staatsbürgerschaft ihres eigenen Staates resultiert, sondern die Unionsbürgerschaft ermöglicht ihnen darüber hinaus sich auf dem gesamten Gebiet der Union zu bewegen, zu arbeiten, zu studieren und sich aufzuhalten, sowohl an den Kommunalwahlen als auch an den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem Staat teilzunehmen, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben. Dieser kann demzufolge vom Herkunftsland abweichen, in Fällen, die in den Kompetenzbereich der Union fallen, beim Petitionsausschuss eine Petition einzureichen, sich bei Missständen in der Tätigkeit der Institutionen oder Organe der Gemeinschaft mit einer Beschwerde an den Bürgerbeauftragten zu wenden, überall in der Welt diplomatischen und/oder konsularischen Schutz durch die Botschaft oder das Konsulat jedes EU Staates zu erhalten, wenn der Heimatstaat nicht vertreten ist. Am 7. Dezember 2000 wurde in Nizza die Europäische Grundrechtecharta feierlich verabschiedet. Sie definiert in klarer und übersichtlicher Form die Würde des Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Die Europäische Union fördert die wirtschaftliche Entwicklung und strebt eine sozial ausgewogene und vorausschauende Gesellschaftspolitik an, die einerseits das kulturelle Erbe und die Werte Europas bewahrt und andererseits den technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt vorantreibt.
8 Wie funktioniert die Europäische Union? An der Beschlussfassung auf EU-Ebene sind verschiedene europäische Institutionen beteiligt: Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer zusammen. Er tagt grundsätzlich viermal jährlich, um die allgemeinen politischen Leitlinien der EU festzulegen und die erzielten Fortschritte zu überprüfen. Der Rat der Europäischen Union wird auch als Ministerrat bezeichnet. An seinen Tagungen nimmt je ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Staaten teil. Die Zusammensetzung der Ratstagungen hängt von den zu behandelnden Themen wie z.b. Wirtschaft und Finanzen, Justiz und Inneres und Allgemeine Angelegenheiten ab. Die Europäische Kommission setzt sich aus 27 Kommissaren, jeweils ein Kommissar pro EU-Mitgliedsstaat, und dem Kommissionspräsidenten zusammen. Jeder Kommissar ist für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig. Die Kommission erarbeitet Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und führt das Tagesgeschäft der Europäischen Union wie z.b. die Umsetzung der politischen Maßnahmen, die Durchführung der Programme und die Verwaltung der Finanzen. Das Europäische Parlament die Stimme der Bürgerinnen und Bürger Das EP wird von den Bürgern der Europäischen Union gewählt, um ihre Interessen zu vertreten und es übt außerdem demokratische Kontrolle über andere EU-Organe aus.
9 Das Parlament hat 736 Abgeordnete. Nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon werden es 751 sein. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) sind nicht in nationalen Blöcken, sondern in länderübergreifenden politischen Fraktionen organisiert. Das Europäische Parlament teilt sich die gesetzgebende Gewalt mit dem Ministerrat in vielen Politikbereichen der Europäischen Union. Durch die direkte Wahl des Parlaments wird die demokratische Legitimierung des europäischen Rechts gewährleistet. Außerdem setzt das Parlament Impulse für neue Rechtsvorschriften, indem es von der Kommission die Vorlage von Vorschlägen verlangen kann. Das EP teilt sich die Haushaltsbefugnis mit dem Ministerrat und beschließt den Haushalt der EU. Das EP übt die demokratische Kontrolle über die Tätigkeiten von Rat und Kommission aus: Es kann z.b. Untersuchungsausschüsse einsetzen oder einen Misstrauensantrag gegen die Kommission stellen. Das EP muss der Ernennung der Kommissare der EU-Kommission, insbesondere auch des Kommissionspräsidenten, zustimmen. Die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Teile der Verwaltungsstellen (das Generalsekretariat ) sind in Luxemburg angesiedelt. Die monatlichen Plenartagungen, zu denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg (F) statt. Die parlamentarischen Ausschüsse tagen in Brüssel (B). Dort finden auch die zusätzlich nötigen Plenartagungen statt. Der Parlamentspräsident und die vierzehn Vize-Präsidenten bilden gemeinsam das Präsidium des Europäischen Parlaments.
10 Die Bevölkerung der Mitgliedsstaaten in Millionen (rot) Sitze im Europäischen Parlament (grün), Parlamentsperiode Belgien 10,7 22 Bulgarien 7,7 17 Dänemark Deutschland 82,2 99 Estland 1,3 6 Irland 4,4 12 Griechenland 11,2 22 Finnland 5,3 13 Frankreich 63,8 72 Italien 59,6 72 Lettland 2,3 8 Litauen 3,4 12 Luxemburg 0,5 6 Malta 0,4 5 Niederlande 16,4 25 Österreich 8,3 17 Polen 38,0 50 Portugal 10,7 22 Rumänien 21,4 33 Schweden 9,2 18 Slowakei 5,4 13 Slowenien 2,0 7 Spanien 45,3 50 Tschechische Republik 10,3 22 Ungarn 10,0 22 Vereinigtes Königreich 61,3 72 Zypern 0,8 6 Gesamt EU 497,4 736 Die alltägliche Arbeit der Parlamentarier umfasst vorrangig die Vorbereitung der Plenartagungen und die Teilnahme daran: die Abgeordneten sind auf Fachbereiche spezialisiert und werden von den Fraktionen bzw. der Gruppe der Fraktionslosen ihrer Spezialisierung entsprechend in insgesamt zwanzig ständige Ausschüsse und zwei Unterausschüsse entsandt. In diesen Ausschüssen wird die Arbeit in den Plenartagungen vorbereitet. Außerdem reisen die Parlamentarier mehrmals monatlich in ihre Heimatländer, um den Kontakt zu den Bürgern zu pflegen und die Anliegen der Bevölkerung nach Brüssel mitzunehmen. Das Europäische Parlament ist die größte demokratisch gewählte Volksvertretung der Welt. Alle 5 Jahre sind die Europäischen Bürger zur gleichen Zeit zur Stimmabgabe für die Wahl der Abgeordneten für dieses Parlament aufgerufen. Impressum: Herausgeber: European Network for Education and Training EUNET, CCM Projektpartner: Europazentrum Graz (Österreich), Europäische Akademie Otzenhausen (Deutschland), IUC Europe (Dänemark). Redaktionelle Mitarbeit: Meike Gerboth, Nina Norgaard, Willibald Richter, Caroline Zmölnig Fotos und Grafiken: Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europazentrum Graz Design/Layout: Gregor Klammer, Laura Maderer Übersetzungsarbeiten: Meike Gerboth, Nina Norgaard
11 European Network for Education and Training EUNET Weberstraße 118, D Bonn Tel.: +49 (0) Europazentrum Graz Zinzendorfgasse 1/I, A-8010 Graz Tel.: +43 (0) , Fax: +43 (0) Europäische Akademie Otzenhausen ggmbh Europahausstraße 35, D Nonweiler Tel.: +49 (0) , Fax: +49 (0) IUC Europe (International Uddannelses Center) A. P. Møllers Vej 31, DK-5700 Svendborg Tel.: (+45) , Fax: (+45) Europäisches Parlament Informationsbüro für Österreich Kärntnerring 5-7, A-1010 Wien Tel.: +43 (0) , Fax: +43 (0) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text nur die männliche Form verwendet, selbstverständlich sind immer beide Geschlechter angesprochen. Europazentrum Graz
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