Zugleich Anlage 2 zum Fachplanungsvertrag. Technische Ausrüstung
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- Hansi Pfeiffer
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1 LB Zugleich Anlage 2 zum Fachplanungsvertrag Technische Ausrüstung LEISTUNGSBESCHREIBUNG in dem Vergabeverfahren FACHPLANUNG TECHNISCHE AUSRÜSTUNG MAINFRANKEN THEATER WÜRZBURG des Mainfranken Theaters Würzburg (ABl. EU 2017/S ) Seite 1 von 12
2 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis... 2 I. Projektbeschreibung Ausgangslage des Beschaffungsvorhabens Hinweise zur Handhabung der Machbarkeitsstudie Vertragsziele... 6 II. Leistungsbild... 8 Seite 2 von 12
3 I. PROJEKTBESCHREIBUNG 1. Ausgangslage des Beschaffungsvorhabens 1.1 Das Mainfranken Theater Würzburg ist als Eigenbetrieb der Stadt Würzburg ein klassisches Mehrspartentheater mit 250 festen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. In den Sparten Musiktheater, Schauspiel, Konzert und Ballett werden in einem Budget von derzeit EUR 18,5 Mio. rund 440 Angebote in der Spielzeit produziert und rund Besucher erreicht. Neben dem Großen Haus mit 738 Sitzplätzen wird z.zt. im Bestandsgebäude noch eine kleine Spielstätte mit 92 Plätzen betrieben. In einem Nebengebäude (Oeggstraße) befinden sich zusätzliche Probenräume und Werkstätten. Die Stadt Würzburg beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters. Hierbei sollen öffentliche Haushaltsmittel der Stadt Würzburg und öffentliche Fördermittel insbesondere des Freistaates Bayern, des Bezirks Unterfranken und des Landkreises Würzburg in Anspruch genommen werden. 1.2 Das 50 Jahre alte Bestandsgebäude soll zukunftsfähig saniert und erweitert werden, damit es mindestens für die kommenden 30 Jahre spartenübergreifend für den Spielbetrieb, den Probenbetrieb sowie sämtliche Fertigungen in den Werkstätten vorbereitet ist. Dabei sollen die bisherigen Funktionen des Mainfranken Theaters erhalten und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten geschaffen werden. 1.3 Ausgangspunkt und Orientierungsrahmen für die Beauftragung der Planungsbeteiligten und für die weitere Planung des Vorhabens ist eine Machbarkeitsstudie, die im Auftrag der Stadt Würzburg erstellt wurde. Die Machbarkeitsstudie wurde in Auftrag gegeben, nachdem ursprüngliche Planungen für eine Sanierung des Bestandsgebäudes und für die Errichtung einer räumlich getrennten zusätzlichen Spielstätte auch aufgrund einer deutlichen Überschreitung des Kostenrahmens durch den Würzburger Stadtrat im Jahr 2013 gestoppt worden waren. Die Machbarkeitsstudie untersuchte in mehreren Teilbänden (Objektplanung/ Tragwerksplanung, Fachplanung Technische Ausrüstung, Fachplanung Bühnen- und Veranstaltungstechnik) die Machbarkeit einer Errichtung einer zusätzlichen Spielstätte am heutigen Standort des Mainfranken Theaters sowie die Machbarkeit einer Errichtung der zusätzlichen Spielstätte im laufenden Betrieb des Bestandsgebäudes und einer anschließenden Sanierung des Bestandsgebäudes im laufenden Betrieb der neuen Spielstätte. Die Machbarkeitsstudie (maßgeblich ist im Wesentlichen die im Teilband Objektplanung sowie im Teilband Technische Gebäudeausstattung beschriebene Variante Studie 2 plus mit den vom Auftraggeber im Nachgang vorgenommenen Konkretisierungen und Abweichungen) ergab, dass eine zusätzliche Spielstätte mit 330 Zuschauerplätzen in einem neu zu errichtenden Kopfbau an der Theaterstraße räumlich und betrieblich möglich ist. Die Studie ergab weiter, dass eine Errichtung des Kopfbaus mit der neuen Spielstätte und eine Sanierung des Bestandsgebäudes mit der Spiel- Seite 3 von 12
4 stätte Großes Haus im laufenden Betrieb der jeweils anderen Spielstätte bewerkstelligt werden kann. Zugleich wurden in der Machbarkeitsstudie mehrere Module für den Umfang des Vorhabens beschrieben. Die vollständige Umsetzung der beschriebenen Module ermöglicht es, den zukünftigen Spiel- und Probenbetrieb sowie die Produktionsprozesse des Theaters unter einem Dach zu bewerkstelligen bei Aufgabe der bislang angemieteten Räume in der Oeggstraße und Integration der bislang dort etablierten Funktionen in das Bestandsgebäude. 1.4 Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat im Juli 2015 beschlossen, die Sanierung und Erweiterung des Mainfranken Theaters auf der Grundlage der Ergebnisse der vorgelegten Machbarkeitsstudie weiterzuverfolgen. In einem ersten Schritt soll zunächst eine neue Spielstätte ( Kleines Haus ) mit 330 Zuschauerplätzen in einem neuen Kopfbau des Theaters zur Theaterstraße hin errichtet werden. Daran anschließend soll die Sanierung des Bestandsgebäudes erfolgen, bei laufendem Spielbetrieb in der neuen Spielstätte. Die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Module sollen vollständig umgesetzt werden. Folgende Aufgabenstellungen bzw. Module wurden vom Stadtrat festgelegt: Sanierung Haupthaus, Kleines Haus (330 Sitzplätze), Modul 2.1 Ballettraum Kopfbau, Modul 2.2 Verbindungsgang U2, Modul 2.3 Unterkellerung Kopfbau, Modul 3.1 Orchesterprobe Haupthaus, Modul 3.2 Büroflächen, Aufenthaltsräume, Seitenfoyer, Modul 3.3 Vergrößerung Werkstätten, Modul 3.4 Verlagerung Oeggstraße. 1.5 Die Beauftragung der Planungsbeteiligten und die hier vorliegende Leistungsbeschreibung dienen der Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates, insbesondere vom Juli Seite 4 von 12
5 2. Hinweise zur Handhabung der Machbarkeitsstudie Die Machbarkeitsstudie besteht aus drei Teilbänden, die von drei unterschiedlichen Planungsbüros angefertigt wurden. Die drei Teilbände betreffen unterschiedliche Leistungsbilder. Teilband Objektplanung/ Tragwerksplanung (Verfasser: PFP Planungs GmbH), Teilband Fachplanung Technische Ausrüstung (Verfasser: iwb Ingenieurgesellschaft mbh), Teilband Veranstaltungs- und Bühnentechnik (Verfasser: Theater Engineering Ing. GmbH auf der Basis einer Ausarbeitung von Gerling + Arendt) Die Machbarkeitsstudie wurde dem Stadtrat der Stadt Würzburg zur Beschlussfassung über den Umgriff des Vorhabens vorgelegt. Der Stadtrat hat sich entschieden, die in der Machbarkeitsstudie, Teilband Objektplanung, als Studie 2 plus bezeichnete Variante mit allen dort genannten Modulen weiterzuverfolgen. Gegenüber der Darstellung der Variante Studie 2 plus sind jedoch die hierzu im Nachgang vom Auftraggeber vorgenommenen Konkretisierungen (vgl. die Darstellung im Unterordner Auftraggeberinformationen der elektronisch bereitgestellten Machbarkeitsstudie) sowie die folgende Abweichung zu berücksichtigen, die sich aus der Befassung der Stadt Würzburg und der Theaterleitung mit der Machbarkeitsstudie sowie einer nachfolgenden Beschlussfassung im Stadtrat ergeben haben: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen nicht EUR brutto (KGr 300, 400 und 700), sondern EUR brutto (KGr 300, 400 und 700). Grund für die Differenz von EUR brutto ist, dass die in der Machbarkeitsstudie angesetzte Fassadensanierung am Bestandsgebäude SO-Seite (Eingangs-Glas-Fassade) wegen des vorgesetzten neuen Erweiterungsbaus entfällt. Ferner ist folgende Änderung gegenüber der Leistungszuordnung in der Machbarkeitsstudie zu berücksichtigen: Die Planungsleistungen zur Anlagengruppe 6 Förderanlagen wurden entgegen der Zuordnung in der Machbarkeitsstudie nicht mehr dem Leistungsumfang des Fachplaners für Veranstaltungs- und Bühnentechnik zugeordnet, sondern sollen einheitlich vom Fachplaner Technische Ausrüstung geplant werden (vgl. Leistungsbilder unter Ziffer II.). Der Kostenansatz für die KG 460 in der Machbarkeitsstudie (Teilband Veranstaltungs- und Bühnentechnik) bleibt weiterhin Ausgangspunkt und Orientierungsrahmen für die Bieter und den späteren Fachplaner Technische Ausrüstung. Seite 5 von 12
6 Nähere Einzelheiten zu der Variante Studie 2 plus können auch den Erläuterungen des Auftraggebers in dem Unterordner Auftraggeberinformationen der als ZIP-Archiv elektronisch bereitgestellten Machbarkeitsstudie entnommen werden. 3. Vertragsziele 3.1 Die Vertragsziele ergeben sich insbesondere aus dieser Leistungsbeschreibung sowie aus 3 des Fachplanungsvertrags. Dort sind die Anforderungen, denen die Planungsleistungen des Fachplaners gerecht werden müssen, funktional und soweit möglich und erforderlich konkret beschrieben. 3.2 Bei der Ableitung der Anforderungen, die sich aus den Vertragszielen für die jeweilige Leistungserbringung durch den Fachplaner ergeben, ist die Machbarkeitsstudie als Ausgangspunkt und Orientierungsrahmen zu berücksichtigen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass im Rahmen der Durcharbeitung der Vertragsstufen in Abstimmung mit dem Auftraggeber von der Machbarkeitsstudie teilweise abweichende Lösungen geplant werden können. Maßgeblich für die Leistungspflichten des Auftragnehmers sind vorrangig die funktional beschriebenen Vertragsziele gemäß dieser Leistungsbeschreibung sowie gemäß 3 des Fachplanungsvertrags und die Qualitäts- und Budgetvorstellungen des Auftraggebers, nicht die Festlegungen der Machbarkeitsstudie. 3.3 Ergänzend zu den Vertragszielen gemäß 3 des Fachplanungsvertrags konkretisiert der Auftraggeber seine Anforderungen an die Planungsleistung des Auftragnehmers für ausgewählte Aufgabenstellungen wie folgt: Verwirklichung eines zeitgemäßen, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzeptes bei der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung des gesamten Theaters; Umsetzung des Handlungsbedarfs aus gegenwärtigen und zukünftigen betrieblichen Anforderungen, der aus dem bisherigen Spielbetrieb und nach der Sanierung und Erweiterung des Theaters entsteht. Dabei Entwicklung und Umsetzung ganzheitlicher und gewerkeübergreifender Lösungsansätze für die spezifischen Anforderungen einer Theaterimmobilie; Einbindung aller gebäudetechnischen Anlagen in ein stimmiges Gesamtkonzept auch in Bezug auf zentrale und dezentrale Lösungen des Energiemanagements; Substanzerhalt und Wiederherstellung der Gebäudetechnik z.b. bei Raumlufttechnische Anlagen, Kältetechnik und Gebäudeautomation, soweit wirtschaftlich sinnvoll; Umsetzung des notwendigen Erneuerungsbedarfs resultierend aus dem Alter bestimmter gebäudetechnischer Anlagenkomponenten, die nur noch für den kurz- bzw. mittelfristigen Weiterbetrieb geeignet sind; Seite 6 von 12
7 Umsetzung Sanierungsbedarf infolge der Umwidmung und Neuschaffung von Räumen im Rahmen einer funktionalen Um- bzw. Neustrukturierung; Versorgungs- und Entsorgungssicherheit für den Theaterbetrieb während der gesamten Sanierungsphase während aller Bauabschnitte, insbesondere Sicherstellung eines unabhängig vom Bestandgebäude möglichen Spielbetriebs im Kleinen Haus auch während der Bauphase im Bestandsgebäude; Planung der Förderanlagen im gesamten Haus (Personen- und Lastenaufzüge, Hebebühnen einschließlich Anlieferung) Überprüfung und Überarbeitung der Anliefer-, Verlade- und Lagerkonzeption und der Transport- und Verbindungswege Realisierung zeitgemäßer Sicherheitseinrichtungen Gewährleistung des Brandschutzes, erforderlichenfalls einschließlich Mängelbeseitigung wie Ertüchtigung von Wand- und Deckendurchbrüchen zur Erfüllung brandschutztechnischer Anforderungen Umsetzung spezifischer Anforderungen in Bezug auf die Akustik und die Schallübertragung im Werkstatt-, Proben- und Vorstellungsbetrieb, die den Erfordernissen eines Drei-Sparten-Betriebes Rechnung tragen und einen zeitgemäßen Schallschutz bzw. eine akustische Entkoppelung von Aufgabenbereichen sicherstellen; Minimierung von Geräuschemissionen von technischen Anlagen im Vorstellungsund Probenbetrieb; Vermeidung von wechselseitigen Störungen unterschiedlicher Funktionsbereiche, insbesondere während der Bauphase. Umsetzung zeitgemäßer Leistungsstandards im Bereich der Luft- und Klimatechnik für die Zuschauerräume, die Bühnen, den Orchestergraben, die Proberäume, die Werkstätten und die Bürobereiche; Umsetzung einer Foyerbeleuchtung (Akzentbeleuchtung) und Außenbeleuchtung mit einem hohen gestalterischen Anspruch; Optimierung zukünftiger Personaleinsatzplanung durch effektive und effiziente technische Lösungen. Seite 7 von 12
8 II. LEISTUNGSBILD Anmerkung: Die vom AN zu erbringenden Besonderen Leistungen sind kursiv hervorgehoben. Vom AN nicht zu erbringende Grundleistungen sind durchgestrichen dargestellt. Leistungsbild im Sinne der HOAI, 55, Anlage 15 Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen; Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen; Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen; Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Anlagengruppe 6 Förderanlagen; Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen, ohne Bühnentechnische Anlagen KG 479; Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation. Vertragsstufe 1 Leistungsbild % LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) 9 a) Analysieren der Grundlagen, Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Seite 8 von 12
9 LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) 17 a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse Besondere Leistung: - Mitwirkung bei Ausarbeitungen für Förderantrag für Sanierung und Erweiterung inkl. Nebenkosten Gesamt 26 Vertragsstufe 2 Die in dieser Vertragsstufe abrufbaren Leistung sind nur für Anlagen der Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) und 7 (Nutzungsspezifische Anlagen) zu erbringen. Für die übrigen Anlagen werden keine Leistungen in dieser Vertragsstufe beauftragt. LPH 4 Genehmigungsplanung 2 a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlichrechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen Gesamt: 2 Seite 9 von 12
10 Vertragsstufe 3 LPH 5 Ausführungsplanung 22 a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen d) Fortschreibung des Terminplans e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung LPH 6 Vorbereitung der Vergabe 7 Hinweis: Ziffer 3 der Zusätzlichen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen PLANUNG (ZVB- ING-Plan) Anlage 3 sind bei allen Teilleistungen dieser Leistungsphase zu beachten. a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen Gesamt: 29 Seite 10 von 12
11 Vertragsstufe 4 LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4,5 Hinweis: Ziffer 3 der Zusätzlichen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen PLANUNG (ZVB- ING-Plan) Anlage 3 sind bei allen Teilleistungen dieser Leistungsphase zu beachten. a) Einholen von Angeboten (0,25 v.h.) b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise c) Führen von Bietergesprächen d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung (0,25 v. H.) Besondere Leistung: - Protokollierung der Bietergespräche - Eingehender Bericht bei Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse über die preislichen Änderungen einschließlich der Ursachen und Auswirkungen LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation 35 Hinweis: Die Zusätzlichen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Bauüberwachung (ZVB- ING-öBÜ) Anlage 4 sind bei allen Teilleistungen dieser Leistungsphase zu beachten. a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlichrechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch nach Vorgabe und Muster der Stadt) e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag i) Kostenfeststellung j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Doku- Seite 11 von 12
12 mentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts Besondere Leistung: - Eingehender Bericht bei Kostenkontrolle über die Änderungen einschließlich der Ursachen und Auswirkungen - Unterstützung des AG bei der Kommunikation mit den Fördermittelstellen und der Aufstellung hierzu notwendiger Unterlagen LPH 9 Objektbetreuung 0,5 a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen (0,50 v.h.) Besondere Leistung: - Fertigung des Ergebnisprotokolls und Vorlage innerhalb einer Woche nach Objektbegehung - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist einschließlich Dokumentation des Gesamtergebnisses Gesamt 40 Gesamt (Vollbeauftragung aller Vertragsstufen): % Leistungsbild Technische Ausrüstung Einzelvergabe Anlagengruppen 2, 3, 4, 5 und 8 95 Leistungsbild Technische Ausrüstung Einzelvergabe Anlagengruppen 1, 6 und 7 97 Würzburg, den 31. Mai 2017 Mainfranken Theater Würzburg Seite 12 von 12
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