Änderungsverfolgung für die Muster zur Abwicklung eines Liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzeptes (LAK)
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- Tristan Biermann
- vor 7 Jahren
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1 Änderungsverfolgung für die Muster zur Abwicklung eines Liegenschaftsbezogenen Abwasserentsorgungskonzeptes (LAK) In diesem Dokument werden die Änderungen für die Muster zur Abwicklung eines Liegenschaftsbezogenes nach dem beschrieben. Alle Änderungen die vor dem erfolgt sind, können auf der Internetseite im Bereich Änderungsverfolgung nachvollzogen werden. Die Aktualisierungen werden mit den Änderungen gegenüber der vorangegangenen Fassung wie folgt dokumentiert. Zur Orientierung wird die Hauptgliederung immer dargestellt. Es werden die geänderten Absätze mit den zugehörigen Gliederungsebenen dargestellt. Geänderte Texte werden im PDF-Dokument am rechten Rand mit einem Strich markiert. Streichungen werden durchgestrichen dargestellt. Hinzufügungen werden rot und unterstrichen dargestellt. Absätze mit neuer Nummerierung werden dargestellt. Allgemeine Aktualisierungen (z.b. Anpassung des Standes von Regelwerken) werden durch eine Kurzbemerkung (z.b. "Verzeichnis des Regelwerkes zum April 2004 dem aktuellen Stand angepasst") erläutert. Neufassungen oder weitgehende Neufassungen von Kapiteln werden durch eine Kurzbemerkung erläutert. Neue Kapitel werden durch eine Kurzbemerkung erläutert ("Kapitel neu erstellt"). Die abweichende Nummerierung nachfolgender, unveränderter Kapitel wird durch eine Kurzbemerkung dargestellt ("Kapitel unverändert, ehemals Kapitel X.Y"). Die Kurzbemerkungen und zusätzliche Kommentare zu vorgenommenen Änderungen werden kursiv dargestellt. Stand Seite 1 von 8
2 Inhaltsverzeichnis Änderungen vom (gegenüber der Fassung vom )... 3 Muster Leistungskatalog für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Teil A... 3 Änderungen vom (gegenüber der Fassung vom )... 4 Muster Honoraranfrage für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Teil A... 4 Änderungen vom (gegenüber der Fassung vom )... 6 Muster Leistungskatalog für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Teil A... 6 Änderungen vom (gegenüber der Fassung vom )... 8 Muster Honoraranfrage für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Teil B... 8 Stand Seite 2 von 8
3 Änderungen vom (gegenüber der Fassung vom ) Muster Leistungskatalog für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Teil A 1 Bestands- und Zustandserfassung 1.2 Erfassung der Stammdaten abwassertechnischer Anlagen Die Stammdaten sind durch Übertragung aus der vom AG übergebenen Bestandsdokumentation sowie durch Ortsbegehung zu erfassen. Hierfür ist i.d.r. ein der Einstieg in die begehbaren abwassertechnischen Anlagen erforderlich. Der AN übernimmt die Koordinierung der an der Datenerfassung Beteiligten und ggf. die Ergänzung, Fortschreibung, Korrektur der Daten infolge von Nacherhebungen, die von Dritten (Vermesser) durchgeführt werden. Änderungen an der Netztopologie, umbenannte und nachträglich in den Datenbestand eingepflegte Objekte sind in einer tabellarischen Aufstellung nachvollziehbar zu dokumentieren. Der zusätzliche Aufwand für Korrekturen und Ergänzungen ist in den Positionen Pos. A.3 bis Pos. A.12 mit einzukalkulieren. 3 Sonderbauwerke: Bestandserfassung und Inspektion Bestandserfassung Im Rahmen einer Bestandserfassung von Sonderbauwerken sind folgende Leistungen des AN erforderlich: Erhebung geometrischer Daten zur flächenförmigen Ausprägung von Sonderbauwerken. Die Übergabe der vollständigen Sonderbauwerksgeometrie an den AG erfolgt im Bereich Geometriedaten des jeweiligen Bauwerks gemäß den Konventionen zur Ablage von geometrischen Daten im Anh. A der Arbeitshilfen Abwasser. Zustandserfassung Die Inspektion von Sonderbauwerken erfordert i.d.r. eine Begehung der Anlagen. Hierbei sind besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit bzw. die Unfallverhütung gestellt, insbesondere dann, wenn es sich um unterirdische und i. W. geschlossene Anlagen handelt. Im Abschnitt 3.1 "Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage Teil A wird jeweils erläutert, ob der AN im Rahmen der Inspektion eine Begehung unterirdischer Anlagen durchführen muss, ob er eine Begehung nur zu koordinieren hat, oder ob die Daten aus vorhandenen Unterlagen entnommen werden können (keine Begehung). Stand Seite 3 von 8
4 Begehung von Sonderbauwerken Die Erfassung der Stammdaten und die Inspektion von Sonderbauwerken erfordert i.d.r. eine Begehung der Anlagen. Hierbei sind besondere Anforderungen an die Arbeitssicherheit bzw. die Unfallverhütung gestellt, insbesondere dann, wenn es sich um unterirdische und/oder geschlossene Anlagen handelt. Im Abschnitt 3.1 "Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage Teil A wird festgelegt, ob der AN im Rahmen der Stammdatenerfassung und der Inspektion eine Begehung unterirdischer Anlagen oder eine Inaugenscheinnahme durchführen muss, ob er eine Begehung nur zu koordinieren hat, oder ob die Daten aus vorhandenen Unterlagen entnommen werden können (ohne Begehung). Für die Beurteilung des bautechnischen Zustands von Abscheideranlagen sind die Ergebnisse der zuletzt durchgeführten Generalinspektion zu berücksichtigen. Änderungen vom (gegenüber der Fassung vom ) Muster Honoraranfrage für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Teil A 2 Allgemeine Anforderungen Die Vergütung der Leistungen für die Überwachung der Kanalreinigung und der optischen Inspektion (Pos. A.17 und Pos. A.18) erfolgt entweder pauschal oder nach Aufwand. Art und Umfang der Leistungen sind mit dem AG abzustimmen und in Tagesberichten zu dokumentieren, die mindestens wöchentlich vom AG gegenzuzeichnen sind. An- und Abfahrtszeiten werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Position einzukalkulieren. Die Vergütung der Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden (ggf. Pos. A.17 und Pos. A.18), erfolgt gemäß der in Abschnitt 3.1 "Verzeichnis der Leistungen" dieser Honoraranfrage vereinbarten Stundensätze. Art und Umfang der Leistungen sind mit dem AG abzustimmen und in Tagesberichten zu dokumentieren, die wöchentlich vom AG gegenzuzeichnen sind. An und Abfahrtszeiten werden nicht gesondert vergütet. Die Vergütung von zusätzlichen Leistungen, die nicht durch den AN zu vertreten sind und auf besondere Weisung des AG erfolgen, werden gemäß der in Abschnitt 0 "3.1 Verzeichnis der Leistungen" dieser Honoraranfrage vereinbarten Stundensätze nach Aufwand abgerechnet. Art und Umfang der Leistungen sind mit dem AG abzustimmen. Die Leistungen sind in Form von Stundenzetteln zu dokumentieren. 3 Leistungsumfang und Vergütung 3.1 Verzeichnis der Leistungen Stand Seite 4 von 8
5 Nr. Pos. Menge Einh. Leistung Vergütun g je Einheit Gesamtvergütung Planung und Überwachung von Kanalreinigung und optischer Inspektion 13 A.13 pschl. Vorläufiger Lageplan "Bestand Abwasser" analog 14 A.14 pschl. Vorläufiger Lageplan "Bestand Abwasser" digital 15 A.15 pschl. LVVorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für die Kanalreinigung 16 A.16 pschl. LVVorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für die optische Inspektion 17 A.17 Std. / pschl A.18 Std. / pschl. Überwachung Kanalreinigung O Stundenbasis O pauschal Überwachung optische Inspektion O Stundenbasis O pauschal 3.2 Nebenkosten Zu den Nebenkosten zählen insbesondere Kosten der Vervielfältigung der Unterlagen (außer Pläne), Post- und Fernmeldegebühren, sowie Reisekosten des Auftragnehmers sowie Fahrzeugbetriebskosten und seiner Mitarbeiter. Stand Seite 5 von 8
6 Änderungen vom (gegenüber der Fassung vom ) Muster Leistungskatalog für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Teil A 1 Bestands- und Zustandserfassung 1.3 Planung und Überwachung von Kanalreinigung und opti scher Inspektion Pos. A. 15 LeistungsverzeichnisVorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für die Kanalreinigung Vorbereitung der Vergabe Festlegen des Umfangs der Reinigung in Abstimmung mit dem AG. Aufstellen des Leistungsverzeichnisses zur Kanalreinigung gemäß Anh. A-2 der Arbeitshilfen Abwasser. Mitwirkung bei der Vergabe Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Nachrechnung und Aufstellung des Preisspiegels. Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlags. Die Abrechnung erfolgt pauschal. Pos. A. 16 LeistungsverzeichnisVorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe für die optische Inspektion Vorbereitung der Vergabe Festlegen des Umfangs der optischen Inspektion in Abstimmung mit dem AG. Eine ggf. erforderliche, optische Inspektion von begehbaren Kanälen ist gesondert zu vereinbaren und ist nicht Bestandteil dieser Position. Aufstellen des Leistungsverzeichnisses zur opt. Inspektion gemäß Anh. A-2 der Arbeitshilfen Abwasser. Mitwirkung bei der Vergabe Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Nachrechnung und Aufstellung des Preisspiegels. Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern und Erstellen eines Vergabevorschlags. Die Abrechnung erfolgt pauschal. Stand Seite 6 von 8
7 Pos. A. 17 Überwachung Kanalreinigung Regelmäßige Überwachung der Kanalreinigung durch den Techniker oder den Ingenieur mit folgenden Leistungen: Koordinierung und Überwachung der Einsätze von Spül-/ Saugwagen, Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Führen eines Bautagebuchs, Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Rechnungsprüfung. Der AN Auftragnehmer hat Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet. Die Abrechnung erfolgt gemäß Eintragung des AG im Abschnitt 3.1 "Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage LAK Teil A entweder pauschal oder alternativ auf Stundenbasis gemäß Nachweis (vgl. Honoraranfrage LAK Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Anforderungen"). Die Zeiten für die An- und Abreise sind in die Position einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert erfasst und vergütet. Pos. A. 18 Überwachung optische Inspektion Überwachung der optischen Inspektion durch den Ingenieur mit folgenden Leistungen: 2-tägige, ständige Anwesenheit des AN zu Beginn der opt. Inspektion, Regelmäßige Überprüfung der Inspektionsleistung vor Ort durch den AN in mindestens folgendem zeitlichen Umfang (mindestens 1 Stunde/ Tag), Prüfung der Ausrüstung, der Dokumentation einschl. der Videoaufzeichnungen sowie der Kamerageschwindigkeit etc. gemäß Anh. A-2 der Arbeitshilfen Abwasser auf sachgerechte Durchführung, Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Führen eines Bautagebuchs, Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Rechnungsprüfung. Die Abrechnung erfolgt gemäß Eintragung des AG im Abschnitt 3.1 "Verzeichnis der Leistungen" der Honoraranfrage LAK Teil A entweder pauschal oder alternativ auf Stundenbasis gemäß Nachweis (vgl. Honoraranfrage LAK Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Anforderungen"). Die Zeiten für die An- und Abreise sind in die Position einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert erfasst und vergütet. Stand Seite 7 von 8
8 8 Nach Aufwand vergütete Leistungen Pos. A. 129 Zusätzliche An- und Abfahrt Zusätzliche Kosten für An- und Abfahrtszeiten, die nicht durch den AN zu vertreten sind und auf besondere Weisung des AG erfolgen, werden gesondert vergütet. Änderungen vom (gegenüber der Fassung vom ) Muster Honoraranfrage für die Erstellung eines Liegenschaftsbezogenen Teil B 2 Allgemeine Anforderungen Die Vergütung von zusätzlichender Leistungen, die nicht durch den AN zu vertreten sind und auf besondere Weisung des AG erfolgen, nach Aufwand abgerechnet werden (Pos. B.16 bis Pos. B.19), erfolgt gemäß der in Abschnitt Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. "Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden." dieser Honoraranfrage Teil B vereinbarten Stundensätze nach Aufwand abgerechnet. Art und Umfang der Leistungen sind mit dem AG abzustimmen. Die Leistungen sind in Form von Stundenzetteln und in Tagesberichten zu dokumentieren., die wöchentlich vom AG gegenzuzeichnen sind. An- und Abfahrtszeiten werden nicht gesondert vergütet. 3 Leistungsumfang und Vergütung 3.2 Nebenkosten Zu den Nebenkosten zählen insbesondere Kosten der Vervielfältigung der Unterlagen (außer Plänen), Post- und Fernmeldegebühren, sowie Reisekosten des Auftragnehmers sowie Fahrzeugbetriebskostenund seiner Mitarbeiter. Stand Seite 8 von 8
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