LEISTUNGSBESCHREIBUNG
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- Bärbel Kaufman
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1 1. Vertragsgrundlagen LEISTUNGSBESCHREIBUNG für Angebote von Hauszustandsfeststellungen Es gelten der Tarif 2000 (U-Bahn-Planung) in der jeweils geltenden Fassung, die allgemeinen Vertragsbestimmungen für geistige Dienstleistungen WSTW 9315 Ausgabe , die ggst. Leistungsbeschreibung sowie die Festlegungen in der Ausschreibung. 2. Gegenstand der Vereinbarung Für jedes der genannten Objekte wird eine Hauszustandsfeststellung Teil A (Konstruktiver Teil) Teil B (Beweissicherung) Teil C (Geotechnischer Teil) durchgeführt und eine diesbezügliche Dokumentation erstellt. Die Dokumentationen (Teil A und Teil B) über die einzeln angeführten Objekte sind selbständig verwertbar. Begehungen haben vom Gutachter persönlich zu erfolgen, gegebenenfalls durch einen Sachbearbeiter. Für die Begehungen sind die Eigentümer festzustellen und die Termine zu vereinbaren. Die Gutachten sind in zwei versiegelten Ausfertigungen zu erstellen, wovon eine geliefert und die zweite als Bürogleichstück beim Unterzeichneten verbleibt. Die angebotenen Arbeiten umfassen weiters alle erforderlichen Besprechungen mit den Wiener Linien, den Dienststellen des Magistrats, den Hausverwaltern und dergleichen. 3. Umfang der Arbeiten 3.1 Hauszustandsfeststellungen Teil A (Konstruktiver Teil) Unterlagen a) Erhebung von Unterlagen und Kopien der vorhandenen und erforderlichen Altbestandspläne von der Plan- und Schriftenkammer der Stadt Wien. b) Sonstige Pläne, soweit sie bei anderen Stellen oder Behörden ausgehoben werden können und für die Dokumentation erforderlich sind. c) Studium der Bauakte Daten und Pläne a) Auswahl der für die Dokumentation wichtigen Pläne, Veranlassung der Herstellung von Kopien davon und anschließendes Kleben, Formatisieren, Beschriften und Einordnen dieser Pläne in die Dokumentation. Es werden neben den Grundrissen auch die maßgebenden Schnitte beigelegt. b) Erhebung und Zusammenstellung der für die Baugeschichte und den Bestand des Gebäudes wichtigen Daten und Details sowie Protokollierung aller der im Zuge der Begehungen erhaltenen Angaben über Baugeschichte, Bauzustand und Erhaltungszustand.
2 c) Erfassung alter Fundamente, alter Brunnen sowie sonstiger Altbestände, soweit feststellbar, sowie eine planliche Darstellung Befundaufnahme a) Beratung bei der Feststellung der Fundamentschächte und bei der Anbringung eventueller Setzungsbolzen. b) Persönlicher Beschau aller Probeschächte, Fotodokumentation herstellen c) Zusammenstellung der Bodenprofile, der Fundamentschächte auf Grund der Beschau, Angaben der auszuführenden Bohrunternehmung und Eintragung der Probeschächte in einen Lageplan. d) Allgemeine Besichtigung und Aufnahme des Hauszustandes als Grundlage für die Dokumentation. e) Herstellung einer Fotodokumentation über Risse, Schäden und wesentliche Merkmale, soweit sie bei den Besichtigungen festgestellt werden Dokumentation Teil A (Konstruktiver Teil) Auswertung aller Unterlagen und Erstellung einer Dokumentation mit folgenden Aussagen: a) Statisches Grundkonzept des Objektes b) Art der Gründung mit abgeschätzten Fundamentlasten (mit Skizzen) c) Beschreibung des Objektes mit Plänen, baugeschichtlichen Daten und Altbeständen, Burteilung von Bauschäden und baulicher Besonderheiten. d) Bauzustand und Erhaltungszustand e) Kurze Zusammenfassung 3.2 Hauszustandsfeststellungen Teil B (Beweissicherung) Unterlagen a) Erhebung von Unterlagen und Kopien der vorhandenen und erforderlichen Altbestandspläne von der Plan- und Schriftenkammer der Stadt Wien. b) Sonstige Pläne, soweit sie bei anderen Stellen oder Behörden ausgehoben werden können und für die Dokumentation erforderlich sind. c) Studium der Bauakte Daten und Pläne a) Auswahl der für die Dokumentation wichtigen Pläne, Veranlassung der Herstellung von Kopien davon und anschließendes Kleben, Formatisieren, Beschriften und Einordnen dieser Pläne in die Dokumentation. b) Erhebung und Zusammenstellung der für die Baugeschichte und den Bestand des Gebäudes wichtigen Daten und Details, sowie Protokollierung aller der im Zuge der Begehungen erhaltenen Angaben über Baugeschichte, Bauzustand und Erhaltungszustand. c) Eintragung von Rissen, Schäden oder sonstigen Besonderheiten in Übersichtsplänen.
3 Befundaufnahme a) Detaillierte Zustandsaufnahmen aller Räume des Hauses, einschließlich Dachgeschosse und Kellergeschosse, soweit zugänglich. b) Herstellung einer Fotodokumentation über Risse, Schäden und wesentliche Merkmale. c) Einarbeitung von der Wiener Linien beigestellten Kamin- oder sonstigen Befunden Dokumentation Teil B (Beweissicherung) Auswertung der Unterlagen bis und nachträgliche Ergänzungen lt. Pkt mit folgenden Aussagen: a) Beschreibung des Objektes mit Plänen, baugeschichtlichen Daten und Dokumentationen. b) Bauzustand und Erhaltungszustand c) Beurteilung von Bauschäden und baulichen Besonderheiten, wie Risse, Schäden, etc. d) Kurze Zusammenfassung der Hauszustandsfeststellungen Teil A e) Kurze Zusammenfassung der Hauszustandsfeststellungen Teil B Hausbegehung vor Baubeginn Knapp vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten ist im jeweiligen Bereich der Teil B des Hausgutachtens im Rahmen einer Hausbegehung erforderlichenfalls zu aktualisieren und die Dokumentation zu ergänzen. Diese Begehungen können auch zeitlich gestaffelt nur für Teile des Projekts abgerufen werden. 3.3 Zusätzliche Untersuchungen Ergeben sich aufgrund der zur Anwendung gelangenden Baumethoden, aufgrund der im Zuge der Bauarbeiten entstandenen Schäden, bzw. von Forderungen von Amtssachverständigen, die Notwendigkeiten zusätzlicher Untersuchungen, weiterer Begehungen oder Teilnahmen an Besprechungen und/oder Verhandlungen, so sind diese durchzuführen bzw. wahrzunehmen und werden gesondert vergütet. 3.4 Teil C (Geotechnischer Teil) Beschreibung der Untergrundverhältnisse und Einarbeitung von bodenphysikalischen Untersuchungen, soweit welche hausspezifisch vorliegen. Ermittlung der vorhandenen Bodenpressungen für die wichtigsten Hauptmauern. Untersuchung der Standsicherheit und Abschätzung von zulässigen Setzungen und Setzungsunterschieden.
4 4. Gebührenermittlung Die Gebühr ermittelt sich aus den aufzuwendenden Ingenieurstunden in Form eines Basiswertes je Objekt und eines von der Größe des Objektes abhängigen Anteils. S f = A + t f x (B f + k f x F f )....Hauszustandsfeststellung Teil A S h = A + t h x (B h + k h x F h ).Hauszustandsfeststellung Teil B S h = A + t h x (B h + k h x 20 F ).. Teil B m 2 S g = t g x (B g + k g x F f ) = 1,0 x (4,0 + 0,008F f ). Teil C (unter der Voraussetzung, dass dieser Teil für alle Gebäude beauftragt wird) Werden Teil A und B gemeinsam vergeben, so ergibt sich: S gesamt = S f + S h bzw. S h A Grundwert, er beinhaltet den Stundenaufwand nach bzw Werden Teil A und Teil B gemeinsam vergeben, entfällt bei der Hauszustandsfeststellung Teil B der Faktor A B f, B h, B g Stundenaufwand nach bis bzw bis (Basiswert) k f, k h, k g Bearbeitungsaufwand je m 2 F f Fläche des untersten, kompletten Geschosses (Grundfläche des Objektes), Außenmaß, Höfe werden ab 6,0 m 2 abgezogen F h Fläche aller Geschosse, inkl. Keller und Dachböden, Außenmaß, Höfe werden ab 6,0 m 2 abgezogen t h, t f, t g t f : Teilleistungsfaktoren; bei gesamter Leistung wird der Faktor je mit 1,0 in Rechnung gestellt. Die Ermittlung der Teilleistungsfaktoren für Teil A gliedert sich wie folgt: t f1 = t f2 = 0, a) b) c) t f3 = 0, a) b) c) d) e)
5 t f4 = 0, a) b) c) d) e) Summe t f = 1,00 t h : Die Ermittlung der Teilleistungsfaktoren für Teil B gliedert sich wie folgt: t h1 = t h2 = 0, a) b) c) t h3 = 0, a) b) c) d) e) t h4 = 0, a) b) c) d) e) t h5 = 0, Summe t h = 1,00 Der Teilleistungsfaktor für Teil C lautet: 3.4 t g = 1,00 Die übrigen Beiwerte sind wie folgt anzubieten: Grundwert A = 3,0 Stunden Stundenaufwand B f = 5,0 Stunden Stundenaufwand B h = 14,0 Stunden Stundenaufwand B g = 4,0 Stunden Bearbeitungsaufwand k f = 0,01 Bearbeitungsaufwand k h = 0,0026 Bearbeitungsaufwand k h = 0,05 Bearbeitungsaufwand k g = 0,008 Somit ergibt sich als Grundlage der Gebührenermittlung: Hauszustandsfeststellung Teil A: S f = 3,0 + 1,0 x (5,0 + 0,01 x F f ) Hauszustandsfeststellung Teil B < m 2 :
6 S h = 3,0 + 1,0 x (14,0 + 0,0026 x F h ) Hauszustandsfeststellung Teil B m 2 (genauer Grenzwert): (0,05/0,0026) 2 x 20 = m 2 : S h = 3,0 + 1,0 x (14,0 + 0,005 x 20 x F h ) Werden beide Teile gemeinsam vergeben, so ergibt sich: S gesamt = S f + S h bzw. S h (jedoch vermindert um den Grundwert A, da dieser nur einmal verrechnet werden kann) Für die Teile A und B ergibt sich ein Stundenfaktor von 1,255 und somit nach dem derzeit gültigen Stundensatz: 1,255 x = (zeitliche Anpassung gemäß Tarif 2000) Hauszustandsfeststellung Teil C: S g = 1,0 x (4,0 + 0,008 x F f ) Für den Teil C wird nach dem o.a. Festlegungen ein Stundensatz von 1,9 x = verrechnet (zeitliche Anpassung gemäß Tarif 2000) Gesamtgebühr: A + B + C S gesamt = (3,0 + 5,0 + 0,01 x F f + 14,0 + 0,0026 x F f ) x 1,255 + (4,0 + 0,008 x F f ) x 1,9 S gesamt = 35,21 + 0,02775 x F f + 0, x F h Etwaige zusätzliche Untersuchungen nach Pkt. 3.3, die nur über besonderen Auftrag und im Einvernehmen mit den Wiener Linien ausgeführt werden dürfen, sind unter Zugrundelegung des tatsächlich nachgewiesenen Zeitaufwandes abzurechnen. Hinsichtlich der Rundungen gilt, dass objektweise die beauftragten Leistungen auf halbe Stunden aufgerundet werden. Die angefangene halbe Stunde ist die kleinste Verrechnungseinheit. Die Vergütung erfolgt entsprechend dem im LV (Honorarermittlung) angebotenen (Regie-)Stundensatz. Bei einer Änderung der zwischen der Stadt Wien und der Ingenieurkammer vereinbarten Tarife bzw. einer Änderung des Tarifes der ZT-Stunde wäre dieser für die nach diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten gültig. 5. Nebenkosten 5.1 Vervielfältigungs- und Kopierarbeiten bzw. -kosten sind in den errechneten Gebühren nicht enthalten und werden gemäß den Regelungen im Tarif 2000 Pkt Vervielfältigungen und Lieferung - gehandhabt bzw. abgegolten Fotos, welche für die Dokumentationen im Rahmen der Erstellung der Hausgutachten erforderlich sind, sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten Die Preise stellen Nettobeträge dar, die Umsatzsteuer ist gesondert in Rechnung zu stellen. Die anteiligen Bürokosten sind bereits enthalten, d.h. der
7 Bürokostenzuschlag sowie etwaige Reisekosten werden nicht gesondert zur vergütet.
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