ANGEBOTSBESTIMMUNGEN Offenes Verfahren Hausgutachten für den U Bahn-Bau U1/10 Troststraße

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1 WIENER LINIEN GmbH & Co KG WIENER LINIEN GmbH Abteilung Neubau, U-Bahn-Planung ANGEBOTSBESTIMMUNGEN Offenes Verfahren Hausgutachten für den U Bahn-Bau U1/10 Troststraße

2 Inhaltsverzeichnis 1 AUFTRAGGEBER/VERGEBENDE STELLE BESCHAFFUNGSZIEL UND LEISTUNGSBILD PROJEKTBESCHREIBUNG Station U1/10 Troststraße Streckenabschnitte Besonderheiten AUFGABENSTELLUNG LEISTUNGSGEGENSTAND VERFAHRENSART UND VERFAHRENSABLAUF VERFAHRENSART UND VERFAHRENSABLAUF TEILANGEBOTE UND TEILVERGABE BIETERGEMEINSCHAFTEN ÜBERMITTLUNGEN UND AUSKÜNFTE PFLICHTEN DER BIETER WIDERRUF DES VERFAHRENS SUBUNTERNEHMER DAS ANGEBOT ANGEBOTSABGABE UND EINREICHFORM TERMIN DER ANGEBOTSÖFFNUNG ZUSCHLAGSFRIST ALTERNATIV- UND ABÄNDERUNGSANGEBOTE VERGÜTUNG VON ANGEBOTSUNTERLAGEN UNKLARHEITEN IN DEN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN EIGNUNGSKRITERIEN UND NACHWEISE (WSTW 9310 TEIL ) BEFUGNIS (WSTW PKT ) ZUVERLÄSSIGKEIT (WSTW PKT ) ZUSCHLAGSKRITERIEN GEWICHTUNG REFERENZPROJEKT Bewertungsschema Referenzprojekt QUALITÄT HAUSGUTACHTEN (REFERENZMAPPE) PREIS... 11

3 1 Auftraggeber/Vergebende Stelle Wiener Linien GmbH & Co KG Neubau, U Bahn Planung Erdbergstraße Wien Administrative und technische Auskünfte: Herr Ing. Wolfgang Körbl Telefon: +43 (0) / Mobil: +43 (0) Telefax: +43 (0) / wolfgang.koerbl@wienerlinien.at 2 Beschaffungsziel und Leistungsbild 2.1 Projektbeschreibung Die U-Bahn-Linie 1, wird von der im Betrieb befindlichen Station Reumannplatz bis zur zukünftigen neuen Endstelle Rothneusiedl verlängert. Die Neubaustrecke dieser Verlängerung besteht aus 6 Bauabschnitten. Gegenstand des offenen Verfahrens für die nachstehend angeführten Leistungen ist der Bauabschnitt U1/10 Troststraße. Der Bauabschnitt U1/10 Troststraße gliedert sich in folgende Teilbereiche: Station U1/10 Troststraße Die Station Troststraße liegt zwischen Klausenburger Straße und Angeligasse in 2- facher Tieflage unter dem Straßenraum und der angrenzenden Bebauung. Die Tieflage wird durch die Fundamente der bestehenden Bebauung und einer erforderlichen Überdeckung der Bahnsteigröhre bestimmt. Die Station ist in offener und geschlossener Bauweise mit innenliegenden, horizontalen Einzelbahnsteigen mit beidseitigen Endaufgängen konzipiert. Am südlichen Stationsende dient ein großer Schacht in offener Bauweise als Anfahrschacht. Er wird in weiterer Phase zu einem Aufnahmegebäude ausgebaut. Der Bereich um das Aufnahmegebäude ist im Endzustand als Fußgängerbereich vorgesehen. Die Bahnsteige liegen zum Großteil in Stationsröhren in geschlossener Bauweise, wobei die westliche Bahnsteigröhre unter der Bebauung westlich der Favoritenstraße verläuft. Am nördlichen Stationsende sind in einem kleineren, zwischen den Stationsröhren liegenden Schacht in offener Bauweise die Aufstiegshilfen untergebracht. Das nördliche Aufnahmegebäude ist im Straßenraum der Favoritenstraße zwischen Troststraße und Angeligasse angeordnet Streckenabschnitte Die Streckengleise verlaufen nach der Station Troststraße weiter in Tieflage in eingleisigen Streckenröhren in geschlossener Bauweise. Südlich der Station Troststraße wird das westliche Gleis von einer Lage unter der Bebauung wieder unter den Straßenraum geführt Besonderheiten Wegen der stark beengten Platzverhältnisse, durch den Betrieb der Straßenbahnlinie 67 und den erforderlichen abschnittsweisen Einbautenumlegungen am Plateau Favoritenstraße Klausenburger Straße sowie den dadurch in kleinen Abschnitten zu errichtenden Schächten sind diese bei der Station Troststraße in Bohrpfahlbauweise (d=120 cm) vorgesehen. Seite 3 von 12

4 Die Schächte weisen Aushubtiefen zwischen 20 und 25 m auf. Maßgebend für die Tiefenlage ist neben der Aufrisstrassierung nördlich der Station die Überdeckung der westlichen Stationsröhre zur darüber liegenden Bebauung. Der Abstand Tunnelfirste - Fundamentunterkanten liegt nach derzeitigem Planungsstand in diesem Bereich bei etwa 5 m. 2.2 Aufgabenstellung Erstellung von Hauszustandsfeststellungen gem. Leistungsbeschreibung (siehe Anhang 1) bestehend aus: - Teil A (Konstruktiver Teil) - Teil B (Beweissicherung) - Teil C (Geotechnischer Teil) und einer diesbezüglichen Dokumentation. 2.3 Leistungsgegenstand Die wichtigsten Leistungen betreffen: - Erstellung des Teils A (Konstruktiver Teil) bestehend aus den dafür erforderlichen Unterlagen (Bestandspläne, Bauakte), Erfassung alter Fundamente o.ä inkl. deren planlicher Darstellung sowie einer Befundaufnahme. - Erstellung des Teils B (Beweissicherung) bestehenden aus den dafür erforderlichen Unterlagen (Pläne, Bauakte), Dokumentation von Schäden und Rissen inkl. Fotos und deren Festhaltung in Übersichtsplänen. - Erstellung des Teils C (Geotechnischer Teil) bestehend aus einer Beschreibung der Untergrundverhältnisse, Ermittlung der vorhandenen Bodenpressungen sowie einer Abschätzung von zulässigen Setzungen und Setzungsunterschieden. 3 Verfahrensart und Verfahrensablauf 3.1 Verfahrensart und Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren im Oberschwellenbereich gemäß 194 BVergG 2006, BGBl. I Nr. 17/2006 i.d.f. BGBl. I Nr. 86/2007 (in der Folge BVergG) durchgeführt. Auf das gegenständliche Verfahren finden die Bestimmungen des BVergG und die dazu ergangenen Verordnungen Anwendung. Für die Nachprüfungen dieses Vergabeverfahrens ist der Wiener Vergabekontrollsenat, Wipplingerstraße 8, 1011 Wien zuständig. 3.2 Teilangebote und Teilvergabe Eine Teilvergabe ist nicht vorgesehen. Teilangebote sind gemäß 255 Abs 3 BVergG nicht zugelassen. Seite 4 von 12

5 3.3 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie müssen gemäß WSTW 9281 Beilage ARGE erklären eine Bietergemeinschaft und im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu bilden. Es sind alle Mitglieder der ARGE zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung und zur Einhaltung der sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag solidarisch verpflichtet. Die ARGE hat dem Auftraggeber einen in allen Belangen der Vertragsabwicklung Bevollmächtigen bekannt zu geben. Allfällige Änderungen in der Person des für die ARGE Bevollmächtigen sind ebenso schriftlich dem Auftraggeber bekannt zu geben. Einschränkungen des Umfanges der Vollmacht des Vertreters der ARGE sind unwirksam. Wenn von der ARGE kein zur Abwicklung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter namhaft gemacht wird oder nicht mehr vorhanden ist, kann der Vertrag mit jedem beliebigen Mitglied der ARGE mit Wirksamkeit für sämtliche Mitglieder derselben abgewickelt werden. Erklärungen eines ARGE-Partners oder Erklärungen an diesen, gelten in diesem Fall als von allen und gegenüber allen abgegeben. 3.4 Übermittlungen und Auskünfte Das gegenständliche Verfahren wird von der unter Punkt 1 genannten Stelle durchgeführt und abgewickelt. Auskunftsersuchen sind in deutscher Sprache bis spätestens einlangend ausschließlich an die durchführende Stelle zu richten. Die Übermittlung von Mitteilungen, Anträgen, Aufforderungen und Benachrichtigungen sowie jeder sonstige Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und den Verfahrensteilnehmern kann wahlweise brieflich, per Fax oder elektronisch erfolgen. Die elektronische Übermittlung wird vom Auftraggeber für die Mitteilung seiner Informationen bevorzugt. Telefonische Anfragen werden nicht behandelt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung trägt der anfragende Bieter. Alle fristgerecht eingelangten Anfragen werden vom Auftraggeber schriftlich beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich am per oder Telefax an sämtliche Bieter unter Anführung der anonymisierten Fragen. Allfällige Mängel im Vergabeverfahren sind unverzüglich ab Kenntnis schriftlich bei der durchführenden Stelle zu rügen. Sämtliche Unterlagen zum Angebot sind geistiges Eigentum des Auftraggebers. 3.5 Pflichten der Bieter Die Bieter haben die Teilnahmeunterlagen vollständig und frei von Widersprüchen abzugeben bzw. zu erstellen. Die Bieter beteiligen sich insbesondere an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichteten Wettbewerbsabsprachen. Sie haften dem Auftraggeber für allfällige durch unzulässige oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichteten Wettbewerbsabsprachen, an denen sie beteiligt waren, verursachten Schäden. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Teilnahme- und Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. 3.6 Widerruf des Verfahrens Der Auftraggeber ist berechtigt das Vergabeverfahren jederzeit zu widerrufen. Erfolgt der Widerruf aus zwingenden Gründen, wie z.b. einer berechtigten Beschwerde ei- Seite 5 von 12

6 nes Bieters, sind Ansprüche der Bieter im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, insbesondere Schadenersatzansprüche, ausgeschlossen. Erfolgt der Widerruf nach Aufforderung zur Angebotsabgabe, hat der Auftraggeber nur die zur Angebotslegung aufgeforderten Bieter vom Widerruf zu verständigen. 3.7 Subunternehmer Die Weitergabe von Teilen der Leistung an Subunternehmer ist zulässig. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig. Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist überdies nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die allgemeine und besondere berufliche Zuverlässigkeit besitzt. Der Bieter hat nur hinsichtlich wesentlicher Teile des Auftrages die beabsichtigte Vergabe von Subaufträgen bekannt zu geben. Der Bieter hat dazu in seinem Angebot unter Verwendung des beiliegenden Formblatts jeweils die Person des Subunternehmers, den Einsatzbereich (Leistungsteil) und den Wert der Subunternehmerleistung in Prozent vom Gesamtauftragswert anzugeben. Auftragsteile sind dann wesentlich, wenn der Bieter für diese nicht selbst über die erforderliche Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügt und aus diesem Grund einen entsprechend geeigneten Subunternehmer namhaft macht ( notwendiger Subunternehmer ). Für diese notwendigen Subunternehmer sind dem Angebot weiters folgende Nachweise beizulegen: Nachweis, dass dem Bieter für die Ausführung des Auftrages die beim Subunternehmer vorhandenen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Erklärung über die solidarische Haftung des Subunternehmers gegenüber dem Auftraggeber, falls sich der Bieter zum Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten des Subunternehmers stützt. Alle Eignungsnachweise, die vom Bieter gefordert sind, soweit sie für den Leistungsteil des Subunternehmers relevant sind. Das gleiche gilt für jene Subunternehmer, die der Bieter zwar nicht für die Erfüllung der Eignungskriterien (Mindestanforderungen) benötigt, auf deren Leistungsfähigkeit der Bieter aber im Hinblick auf die Auswahlkriterien (siehe Punkt 6) verweist und deshalb entsprechende Unterlagen der Subunternehmer zu den Auswahlkriterien (zb Referenzen der Subunternehmer) vorlegt. Derartige Unterlagen von Subunternehmern werden daher im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß Punkt 6 nur dann berücksichtigt, wenn der Bieter diese Subunternehmer in den beiliegenden Formblättern angibt und zusätzlich die entsprechenden oben genannten Nachweise (Verfügungsnachweis und Eignungsnachweise) für diese Subunternehmer vorlegt. 4 Das Angebot 4.1 Angebotsabgabe und Einreichform Die Frist für den Eingang der Angebote endet am , um Uhr Seite 6 von 12

7 Die Angebote müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der durchführenden Stelle eingelangt sein, andernfalls diese für das Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden. Angebote können per Post versandt oder persönlich bzw. per Boten an Werktagen zwischen 8.00 Uhr und Uhr sowie Freitag zwischen 9.00 Uhr und Uhr bei der durchführenden Stelle, Zimmer 3.112, abgegeben werden. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Einlangens trägt der Bieter. Das gegenständliche Angebot ist in einer gebundenen (Original) Ausfertigung in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift (Kennwort) Angebot für das offene Verfahren zur Vergabe der Hauszustandsfeststellungen Bauabschnitt U1/10 Troststraße Name/Firma des Bieters Datum und Uhrzeit des Ablaufs der Angebotsfrist!!! Nicht vorzeitig öffnen!!! Der Bieter hat das Formular WSTW 9281 ZT Angebot auszufüllen und die darin angeführten Unterlagen beizulegen. Im Weiteren sind die Kriterien gemäß den Allgemeinen Eignungs- und den Allgemeinen Angebotsbestimmungen der Wiener Stadtwerke (WSTW 9310 Teil 1 und Teil 2 Ausgabe ) zu erfüllen Das Angebot ist vom Bieter an der dafür vorgesehenen Stelle einmal rechtsgültig zu unterfertigen. Dem Angebot ist eine Handlungsvollmacht beizulegen, wenn der Bieter bzw. die jeweiligen Mitglieder einer Bietergemeinschaft im Firmenbuch eingetragen sind und sich die Vertretungsbefugnis nicht bereits aus dem Firmenbuch ergibt. Mit der rechtsgültigen Unterfertigung anerkennt der Bieter ohne Einschränkungen alle Bestimmungen dieser Ausschreibung (insbesondere die verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die Leistungsbeschreibung und die vertragsrechtlichen Vorgaben). Das Angebot ist durch Ausfüllen der Vordrucke des Auftraggebers in kopierfähiger, farbbeständiger Block- oder Maschinenschrift ohne Korrekturen zu erstellen. Die Verwendung von Korrekturlack oder Radierungen und dergleichen ist unzulässig. Korrekturen müssen deutlich erkennbar sein und vom Bieter unter Angabe des Datums gesondert rechtsgültig unterfertigt sowie im Begleitschreiben angeführt werden. Falls bei einem Punkt zu wenig Platz vorhanden ist, sind Ergänzungsblätter zu verwenden. Der Auftraggeber macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen Unterlagen versehene Angebote bewertet werden. Die Bieter haften für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Angeboten gemachten Angaben. Falsche Angaben und fehlende Nachweise führen gegebenenfalls nach einer Nachfristsetzung zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren. 4.2 Termin der Angebotsöffnung Die Angebotsöffnung findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist am , um 09:30 Uhr statt. Die Angebotsöffnung wird an der Adresse Erdbergstraße 202, 1031 Wien, Zimmer 3.117, durchgeführt. Seite 7 von 12

8 Die Angebotsöffnung wird durch eine Kommission des Auftraggebers vorgenommen. An der formalen Öffnung der Angebote kann je ein ausgewiesener Vertreter jedes Bieters bzw jeder Bietergemeinschaft teilnehmen. Im Rahmen der Angebotsöffnung wird festgestellt, ob das Angebot unterfertigt ist, aus wie vielen Teilen es besteht und ob in der Ausschreibung verlangte Bestandteile im Angebot enthalten sind. Aus den Angeboten werden der Name und der Geschäftssitz sowie der Angebotspreis exkl. Umsatzsteuer unter Berücksichtigung allfälliger Nachlässe und Aufschläge mit Angabe ihres Ausmaßes sowie wesentliche Vorbehalte und Erklärungen der Bieter verlesen. Jeder Bieter ist verpflichtet, ihm erkennbare Mängel bei der Verlesung der ihn betreffenden Angebotsteile unverzüglich zu rügen. 4.3 Zuschlagsfrist Die Zuschlagsfrist beträgt 3 Monate, gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist. Während der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter verpflichtet sich, dass innerhalb der Zuschlagsfrist der vergebenden Stelle alle von dieser geforderten Unterlagen innerhalb der jeweils gesetzten Frist ohne Kosten zur Verfügung gestellt werden. 4.4 Alternativ- und Abänderungsangebote Alternativangebote gem. 238 BVergG und Abänderungsangebote gem. 239 BVergG sind unzulässig. 4.5 Vergütung von Angebotsunterlagen Die Ausarbeitung des Angebotes samt den erforderlichen Vorleistungen und Kalkulationen sowie die Anfertigung sonstiger in diesen Unterlagen angeführten Beilagen und Nachweise sowie allfällige Präsentationen oder Teststellungen werden nicht vergütet. 4.6 Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen Der Auftraggeber behält sich vor, Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen innerhalb der Angebotsfrist vorzunehmen und diese allen Bietern schriftlich mitzuteilen. Sofern der Umfang der Ergänzungen oder der Zeitpunkt der Ergänzung es erforderlich macht, wird der Auftraggeber die Angebotsfrist erstrecken. Der Bieter ist verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen bei seiner Anbotlegung zu berücksichtigen. Der Bieter hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass die Leistungen in den Ausschreibungsunterlagen vollständig beschrieben sind und auch keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung des Vertrages notwendig sind. Bestehen nach Ansicht des Bieters bei der Auslegung des Ausschreibungstextes mehrere Möglichkeiten bzw. erscheint etwas unklar, so hat der Bieter vor Abgabe des Angebotes eine Klärung mit dem Auftraggeber herbeizuführen. Sollten sich bei der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen Widersprüche, sonstige Unklarheiten oder (vermutete) Verstöße gegen Vergabebestimmungen ergeben, so hat der Bieter dies umgehend dem Auftraggeber mitzuteilen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die Ausschreibungsunterlagen einer vollständigen Prüfung unterzogen worden sind, dass die Ausschreibungsbestimmungen den gesetzlichen Seite 8 von 12

9 Vorgaben (insbesondere dem BVergG) entsprechen, dass die Ausschreibungsunterlagen für seine Kalkulation ausreichend sind und dass der Bieter die zu erbringenden Leistungen sowie alle damit verbundenen Kosten mit der erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Bieter darüber hinaus, dass (Kalkulations)Irrtümer, sowie Fehleinschätzungen des Bieters in Zusammenhang mit der Erstellung seines Angebotes einen Teil des Unternehmensrisikos bilden und zu seinen Lasten gehen. Eine Irrtumsanfechtung aus diesen Gründen ist daher ausgeschlossen. 5 Eignungskriterien und nachweise (WSTW 9310 Teil 1 Ausgabe ) Die Bieter müssen grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe über die zur Leistungserbringung erforderliche Eignung (Befugnis, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit) verfügen. Die von den Bietern vorzulegenden Eignungsnachweise und zu erfüllenden Eignungskriterien sind im Folgenden festgelegt. Die verlangten Nachweise können auch durch Angabe der ANKÖ-Nummer des Bieters erbracht werden, soweit dem ANKÖ (Auftragnehmerkataster Österreich) die verlangten Nachweise vorliegen und für den Auftraggeber abrufbar sind. 5.1 Befugnis (WSTW Pkt ) Es ist nachzuweisen, dass der Bieter (jedes Mitglied der Bietergemeinschaft) zur Ausübung des Berufes eines Ingenieurkonsulenten (Zivilingenieurs) mit entsprechender Befugnis nach Ziviltechnikergesetz idgf. berechtigt ist oder über die Befugnis nach 99 Abs 1 Z. 1 Gewerbeordnung verfügt oder (für EWR/EU-Bürger) der Bieter (jedes Mitglied der Bietergemeinschaft) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes zur Ausübung des Berufes eines Ingenieurkonsulenten berechtigt ist. Der Nachweis ist durch eine beglaubigte Abschrift des Berufs- oder Handelsregisters des Herkunftslandes des Unternehmers oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung sowie die o.a. Dokumente nach österreichischem Recht zu erbringen. Für Österreicher: Nachweis über die Befugnis nach Ziviltechnikergesetz i.d.g.f. bzw. Nachweis der entsprechenden Baumeisterbefugnis Für Bieter aus EWR/EU: Sind die Bestimmungen der WSTW einzuhalten siehe Bewerbungsmappe Anhang A 5.2 Zuverlässigkeit (WSTW Pkt ) Abweichend zu den Bestimmungen der WSTW 9310 Teil 1 Pkt ist die Zuverlässigkeit nachweislich zu belegen, eine bloße Eigenerklärung (mit Ausnahme des Punktes B2 der Bewerbungsmappe) ist nicht ausreichend. Nachweis siehe Bewerbungsmappe Anhang B Seite 9 von 12

10 6 Zuschlagskriterien Die Vergabe erfolgt nach dem Bestbieterprinzip. Der Bestbieter (das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot) der gegenständlichen Ausschreibung wird über den angebotenen Preis sowie über die Qualität der angebotenen Leistung ermittelt (Zuschlagskriterien). 6.1 Gewichtung Die Zuschlagskriterien werden vom Auftraggeber wie folgt gewichtet: Zuschlagskriterium Gewichtung 1 Referenzprojekt 200 Punkte 2 Qualität Hausgutachten (Referenzmappe) 600 Punkte 3 Preis 200 Punkte 6.2 Referenzprojekt Der Bieter hat durch Bekanntgabe von 3 Referenzprojekten (beauftragte Gesamtleistung) in den Tätigkeitsfeldern Hausgutachten, Liegenschaftsbewertung oder Baugrund- bzw. Bodengutachten aus den letzten 10 Geschäftsjahren (von 2008 bis einschl. 1999) die Erfahrung im Bereich der Erstellung von gutachterlichen Stellungnahmen nachzuweisen. Die Referenzen müssen insbesondere enthalten: Name und Sitz des Referenzauftraggebers sowie Name der Auskunftsperson; Wert der Leistung; Zeit und Ort der Leistungserbringung; die begutachtete Objektfläche in m² Bruttogeschoßfläche Kategorisierung des Gutachtens o Hausgutachten Faktor 2,00 o Liegenschaftsbewertung Faktor 1,50 o Baugrund- bzw. Bodengutachten. Faktor 1,00 Jedes vorgelegte Referenzprojekt wird im Rahmen der drei offenen Verfahren für die Leistung zur Vergabe der Hauszustandsfeststellungen der Bauabschnitte U1/6 bis U1/10 insgesamt nur einmal zur Bewertung herangezogen Bewertungsschema Referenzprojekt Die vom Bieter angegebenen Referenzprojekte werden im Zuge der Ausschreibung Hausgutachten U1 Süd Verlängerung Reumannplatz bis Rothneusiedl nur einmal bewertet, d.h. es sind je Bauabschnitt verschiedene Referenzprojekte anzugeben. Die 3 Referenzprojekte werden wie folgt bewertet: Begutachtete Objektfläche [m² BGF] x Faktor = bewertete Gesamtfläche Aus der Gesamtsumme der bewerteten Fläche ergibt sich eine Reihung der Bieter, jener Bieter der die höchst bewertete Quadratmeteranzahl aufweist wird auf Platz 1 gereiht. Im Falle Gleichstandes wird jener Bieter vorgereiht, welcher die höhere Quadratmeterfläche in der Kategorie Hausgutachten aufweist. Die Aufteilung der Bewertungspunkte erfolgt folgendermaßen: Platz 1 Platz 2 Seite 10 von Punkte 150 Punkte

11 Platz 3 Platz Punkte 50 Punkte 6.3 Qualität Hausgutachten (Referenzmappe) Der Bieter hat eine Referenzmappe (eines bereits ausgeführten Projektes) gem. beiliegender Leistungsbeschreibung beizulegen. Diese hat insbesondere zu enthalten: Teil A (Konstruktiver Teil) Inhalt. gemäß Leistungsbeschreibung Pkt a) Statisches Grundkonzept des Objektes b) Art der Gründung mit abgeschätzten Fundamentlasten (mit Skizzen) c) Beschreibung des Objektes mit Plänen, baugeschichtlichen Daten und Altbeständen, Beurteilung von Bauschäden und baulicher Besonderheiten. d) Bauzustand und Erhaltungszustand e) Kurze Zusammenfassung Teil B (Beweissicherung) a) Beschreibung des Objektes mit Plänen, baugeschichtlichen Daten und Dokumentationen. b) Bauzustand und Erhaltungszustand c) Beurteilung von Bauschäden und baulichen Besonderheiten, wie Risse, Schäden, etc. d) Kurze Zusammenfassung der Hauszustandsfeststellungen Teil A bzw. B Teil C (Geotechnischer Teil) a) Beschreibung der Untergrundverhältnisse und Einarbeitung von bodenphysikalischen Untersuchungen, soweit welche hausspezifisch vorliegen. b) Ermittlung der vorhandenen Bodenpressungen für die wichtigsten Hauptmauern. c) Untersuchung der Standsicherheit und Abschätzung von zulässigen Setzungen und Setzungsunterschieden. Die Referenzmappe wird anhand der o.a. Mindestanforderungen bewertet, wobei pro fehlender Mindestanforderung 50 Bewertungspunkte in Abzug gebracht werden. Aus dieser Bewertung ergibt sich die Gesamtbewertung (Punktemaximum 600 Pkt.) 6.4 Preis Die Honorarermittlung wurde auf Basis der im Anhang 1 beigegebenen Leistungsbeschreibung durchgeführt und gründet auf den Bestimmungen des Tarif 2000 (U-Bahn- Planung) sowie auf den allgemeinen Vertragsbestimmung für geistige Dienstleistungen WSTW 9315 vom Die monetäre Gebührenermittlung erfolgte unter Grundlegung der maßgeblichen Gebäudeflächen und Ermittlungs- sowie Teilleistungsfaktoren in der beiliegenden Tabelle (siehe Anhang 2). Ein vom Bieter auf dieses ermittelte Gesamthonorar gewährter Nachlass wird mit 25 % begrenzt. Eine Reihung der Bieter erfolgt je nach gewährtem Nachlass gemäß folgendem Bewertungsschema. Seite 11 von 12

12 Platz 1 (Billigstbieter) Platz 2 Platz 3 Platz Punkte 150 Punkte 100 Punkte 50 Punkte Seite 12 von 12

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