Vertrag Technische Ausrüstung

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1 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 11 Vertragsentwurf zur Veröffentlichung auf der GMSH e-vergabe-plattform im Zuge des VgV Verfahrens für die hier genannten Leistungen. Stand Vertrag Technische Ausrüstung Zwischen dem vertreten durch Land Schleswig-Holstein Fachhochschule Kiel Sokratesplatz Kiel endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße Kiel - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem vertreten durch - nachstehend Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen. *) = Nichtzutreffendes streichen.

2 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 2 von 11 Anlagenverzeichnis 1. Spezifische Leistungspflichten für die in 1.1 genannten Anlagengruppen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen 3. Hinweise zum Umfang der Architekten- und Ingenieurvollmacht 4. CAD ergänzende Vereinbarung CAD Datenaustausch Allgemeines Vorblatt, Stand Fachspezifische Anforderungen TA 6. HKLS Layerstruktur 7. Elektro Layerstruktur 8. Anlage Anforderung an ADV Programme-Stand Anlage Zusätzliche Vertragsbedingungen- Stand Anlage Hinweise LV-Erstellung - Stand Merkblatt zum Bieterangabenverzeichnis - Stand HBBauFormblatt_Checkliste Bescheinigung der Schlussbesichtigung Stand Geprüftes Angebot vom 14. TTG - FB 253 Auftragssperre 15. TTG- VerpflichtTarifZahlung-FBT *) = Nichtzutreffendes streichen.

3 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 3 von 11 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Baumaßnahme (1) (2) (3) Neubau eines Lernzentrums an der Fachhochschule Kiel, Baumaßnahmennummer Es sind folgende Anlagen der Anlagengruppe(n) zu bearbeiten: Anlagengruppe(n) Abwasser-,Wasser- und Gasanlagen Wärmeversorgungsanlagen Lufttechnische Anlagen Starkstromanlagen Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Förderanlagen Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken Sonstige Technik Gebäude/ Ingenieurbauwerk(e) x x x x x x x x 2 Grundlagen des Vertrags 2.1 Auf diesen Vertrag findet die HOAI in der Fassung von 2013 Anwendung. 2.2 Vertragsbestandteile sind die Anlage 1 spezifische Leistungspflichten mit den darin gekennzeichneten Leistungen sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten (bei einem geschätzten Auftragswert ab netto ; 4 Abs. 3 TTG- SH) Formblatt "Hinweise zum Umfang der Architekten- und Ingenieurvollmacht", Ergänzende Vereinbarung für den CAD-Datenaustausch mit Anlagen ZVB für die Erstellung und den Datenaustausch von LV und *) = Nichtzutreffendes streichen.

4 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 4 von 11 Bauabrechnung, Anforderung an ADV Programme, Hinweise zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Merkblatt Bieterangabenverzeichnis die vorläufigen Honorarermittlungen Berechnungshilfe mitzuverarbeitende Bausubstanz (Excel-Liste wird vom AG zur Verfügung gestellt) 2.3 Der Auftragnehmer hat folgendes zu beachten: Für das Aufstellen der Bauunterlage: Den Planungsauftrag vom - liegt noch nicht vor - mit Ergänzungen und folgenden Vorgaben des Auftraggebers sowie den darin enthaltenen Gesamtbaukosten in Höhe von Für die weitere Bearbeitung die genehmigte Bauunterlage einschließlich der anteiligen genehmigten Baukosten Abweichungen davon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 2.4 Der Auftragnehmer hat über 1 AVB hinaus folgende Vorschriften zu beachten: Richtlinie VDI 6026 Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen gemäß Besonderer Leistung Die Baumaßnahme unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren. Zustimmungsverfahren. nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Landes Schleswig-Holstein *) = Nichtzutreffendes streichen. 3 Leistungen des Auftragnehmers 3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das in 1 dieses Vertrages genannte Bauvorhaben sämtliche beauftragten Leistungen zu erbringen, die für die Herbeiführung des Gesamtwerkerfolgs erforderlich sind. Hierbei hat der Auftragnehmer insbesondere die in der Anlage 1 gekennzeichneten Leistungen zu erbringen, die als wesentliche Arbeitsschritte Teil des Gesamtwerkerfolgs sind und vom Auftragnehmer mangelfrei und vollständig erfüllt werden müssen. 3.2 Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst folgende in Anlage 1 gekennzeichnete Leistungen: Die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die Besonderen Leistungen gemäß

5 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 5 von Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in der Anlage 1 gekennzeichneten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. 3.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 36 Monaten nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. 3.5 Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.3 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. 4 Pflichten des Auftragnehmers 4.1 Der Auftragnehmer hat folgende Kosten einzuhalten: für die Erstellung der Bauunterlage die Gesamtbaukosten gemäß Planungsauftrag vom liegt noch nicht vor - in Höhe von für die weitere Bearbeitung die mit der Bauunterlage genehmigten anteiligen Kosten für die Technische Ausrüstung Die Kosten nach und stellen jeweils eine Baukostenobergrenze dar und dürfen nicht überschritten werden. Die Baukostenobergrenze wird als Beschaffenheit des vom Auftragnehmer geschuldeten Werkes vereinbart. Damit übernimmt der Auftragnehmer keine Baukostengarantie. Wenn die Baukostenobergrenze aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann und wenn der Auftragnehmer seinen Hinweis- und Unterrichtungspflichten nach 1.5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) nachgekommen ist, werden vom Auftraggeber keine Minderungs- und Regressansprüche geltend gemacht. 4.2 Baubüro *) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zu deren Abnahme ein Baubüro ausreichend zu besetzen. Die Räume für dieses Büro werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baubüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet. 4.3 Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen in Papierform zu übergeben: Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen der Vorplanung in 5-facher Ausfertigung *) = Nichtzutreffendes streichen.

6 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 6 von 11 Entwurfsplanung in 5-facher Ausfertigung Ausführungsplanung in 5-facher Ausfertigung Planungsunterlagen für Brandschutzplaner in 3-facher Ausfertigung Lüftungsgesuch in 5-facher Ausfertigung davon je einmal in kopierfähiger Ausführung. Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten zeichnerischen Unterlagen als "Entwurfsverfasser" bzw. "Planverfasser", die übrigen Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen Leistungsbeschreibungen in 2-facher Ausfertigung Bautagebuch, gebunden 4.4 Dem Auftraggeber sind darüber hinaus sämtliche aufgrund dieses Vertrags erstellten Unterlagen in digitaler Form entsprechend der als Anlage beigefügten Vereinbarungen, ZVB und Hinweise zu übergeben. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Unterlagen: Pläne und Aufmaßdaten, Leistungsbeschreibungen, Vergabevorschläge Texte nach als pdf und dok-datei Bautagebuch, vorzulegen ¼ jährlich ab dem Terminliche Vorgaben sind in 7 des Vertrages geregelt. Sie sind verbindlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Termine anzupassen oder abzuändern, sofern dies erforderlich wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in diesem Fall seine weitere Vertragserfüllung an geänderten Terminen anzupassen. 4.6 Alle unter 4.3 und 4.4 genannten Unterlagen sind nach Erstellung auf dem PlanTeamserver der GMSH einzustellen. 5 Änderungs- und Zusatzleistungen 5.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen des beauftragten Leistungsumfangs, die eine Erweiterung oder Wiederholung des Leistungsinhalts bzw. der erbrachten und freigegeben Leistungen enthalten, und Änderungen des Leistungsziels, der Vertragsziele oder des Leistungsablaufs sowie zusätzliche Leistungen anzuordnen. 5.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, solche Leistungsänderungen, Leistungserweiterungen oder Zusatzleistungen auszuführen, es sei denn, das Büro des Auftragnehmers ist auf solche Leistungen nicht eingerichtet. 5.3 Die Vergütung richtet sich nach 8.7 dieses Vertrages. *) = Nichtzutreffendes streichen.

7 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 7 von 11 6 Fachlich Beteiligte 6.1 Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder anderen fachlich Beteiligten erbracht: Objektplanung Gebäude von GMSH Objektplanung Freianlagen von GMSH Objektplanung Ingenieurbauwerke Objektplanung Verkehrsanlagen Fachplanung Tragwerksplanung von GMSH von GMSH von GMSH Brandschutzkonzept von GMSH SiGeKo von GMSH Lichtplanung von GMSH 7 Termine und Fristen 7.1 Für die nach 3.2 übertragenen Leistungen hat der Auftragnehmer folgende verbindliche Vertragstermine einzuhalten: Vorlage FU-Bau Baubeginn Bauübergabe Weitere Vertragstermine werden mit der Weiterbeauftragung nach 3.3 vereinbart. 7.2 Soweit keine Vertragstermine vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden. 8 Vergütung 8.1 Das Honorar für die Leistungen wird wie folgt ermittelt: Nach den anrechenbaren Kosten ( 4, 6 Abs. 1, 54 HOAI) der baufachlich geprüften Kostenberechnung nach DIN 276-1: oder Baukostenvereinbarung: Nach den anrechenbaren Kosten der anteiligen Gesamtkosten (Programmkosten) nach dieses Vertrages. Die dort genannten Baukosten sind die vereinbarten Baukosten im Sinne von 6 Abs. 3 HOAI. Die zugehörige Objektbeschreibung mit Planungskenndaten ist in Anlage beigefügt. Die Baukostenvereinbarung gilt nur im Zusammenhang mit Anlage (Objektbeschreibung, Objektkenndaten mit Angaben zur Qualität). *) = Nichtzutreffendes streichen.

8 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 8 von Der Umfang der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des 2 Absatz 7 ist bei den anrechenbaren Kosten gemäß angemessen zu berücksichtigen. Umfang und Wert der mitzuverarbeitenden Bausubstanz sind zum Zeitpunkt der Kostenberechnung oder, sofern keine Kostenberechnung vorliegt, zum Zeitpunkt der Kostenschätzung objektbezogen auf der Grundlage der Berechnungshilfe mitzuverarbeitenden Bausubstanz (Anlage ) zu ermitteln und schriftlich zu vereinbaren Nach folgenden Honorarzonen und Zuschlägen: Anlagengruppe nach Anlage Honorarzone Zuschläge in v.h. zum Mindestsatz Umbau/Mo dernisierung Instandsetzung/ Instandhaltung Mitzuverarbeitende Bausubstanz Wert in (Brutto) (1) - II (1) - II (1) - II (1) - II (1) - II (1) - II (1) - II (1) - III Nach folgender Bewertung der Leistungen: v.h.-satz Anlagengruppe(n) nach 1.1. Leistungen 1 (1) 2 (1) 3 (1) 4 (1) 5 (1) 6 (1) 7 (1) 8 (1) [...] Grundlagenermittlung 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 Vorplanung 8,75 8,75 8,75 8,75 8,75 8,75 8,75 8,75 Entwurfsplanung 16,75 16,75 16,75 16,75 16,75 16,75 16,75 16,75 Genehmigungsplanung - 2,0 Ausführungsplanung **) 22,0 22,0 22,0 18,0 18,0 18,0 18,0 18,0 Vorbereitung der Vergabe 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 6,5 Mitwirkung bei der Vergabe 3,15 3,15 3,15 3,15 3,15 3,15 3,15 3,15 Objektüberwachung und Dokumentation 33,5 33,5 33,5 33,5 33,5 33,5 33,5 33,5 Objektbetreuung 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 0,9 Gesamt: 93,55 93,55 95,55 89,55 89,55 89,55 89,55 89,55 **) Die Ausführungsplanung wird nach 55 HOAI mit 22 % bewertet. Soweit das Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen und die Prüfung von Montage- und Werkstattplänen in Anlage 1 nicht beauftragt werden, ist eine Honorarreduzierung von jeweils 4 % zu berücksichtigen Bei der Technischen Ausrüstung von Ingenieurbauwerken mit großer Längenausdehnung können Abschläge vereinbart werden ( 56 Abs. 6 HOAI). Das dazu erforderliche Missverhältnis zwischen Aufwand und Honorar wird wie folgt begründet: *) = Nichtzutreffendes streichen.

9 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 9 von Für den Fall der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß oder vereinbaren die Parteien ein Malus-Honorar in Höhe von.v. H. des die Kostenobergrenze überschreitenden Betrages, maximal jedoch v. H. des Brutto- Honorars des Auftrag-nehmers nach 8.1. Das Malus-Honorar fällt nicht an, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen der Überschreitung der Kostenobergrenze gemäß oder bleiben unberührt; der Malus-Betrag wird hierauf angerechnet. 8.3 Die Besonderen Leistungen nach 3 Abs. 3 HOAI werden wie folgt vergütet: Besondere Leistungen nach der Anlage 1 Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches in der Leistungsphase 2 für alle Anlagengruppen Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches in der Leistungsphase 3 für alle Anlagengruppen Über alle Leistungsphasen Hinweg soll die Richtlinie VDI 6026 Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen befolgt werden für alle Anlagengruppen pauschal 8.4 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet: Pauschal gemäß Angebot v.h. des Nettohonorars Hierin sind auch die Kosten enthalten für: *) Vervielfältigen aller Unterlagen einschließlich der Vervielfältigungen nach 4.3, Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Reisen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter Auf Nachweis folgende Kosten: Keine 0, Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer ist im Honorar des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Die Leistung ist umsatzsteuerbefreit. 8.6 Verzögert sich die vereinbarte Bauzeit durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wesentlich, so ist für die nachgewiesenen Mehraufwendungen eine zusätzliche Vergütung zu vereinbaren. Dies gilt nicht bei einer Überschreitung bis zu 20 v.h. der festgelegten Ausführungszeit, maximal jedoch 6 Monate. *) = Nichtzutreffendes streichen.

10 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 10 von Ordnet der Auftraggeber über die vereinbarten Leistungen hinaus gemäß 5 weitere Leistungen an, die nicht über die v. H.-Sätze honoriert werden können und die im Verhältnis zu den beauftragten Leistungen einen nicht unwesentlichen Arbeitsund Zeitaufwand erfordern, erhält der Auftragnehmer unter Zugrundelegung folgender Stundensätze für den Auftragnehmer. für den Mitarbeiter. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen,. ein zusätzliches Honorar, wenn er vor Ausführung der Leistung durch Vorausschätzung des Zeitaufwandes und unter Zugrundelegung der vereinbarten Stundensätze ein annehmbares Honorarangebot unterbreitet hat. Das Honorar ist grundsätzlich als Pauschalhonorar schriftlich zu vereinbaren. 9 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9.1 Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung nach 12 AVB müssen mindestens betragen: für Personenschäden ,00, für sonstige Schäden , Abnahme Die Abnahme im Sinne von 15 Abs. 1 HOAI ist für erbrachte Leistungen vom AN nach vollständiger vertragsgerechter Fertigstellung der Leistungen zu beantragen. Der Abnahmetermin ist gemeinsam zu vereinbaren. Im Übrigen bleiben die Regelungen des 8 AVB unberührt. 11 Ergänzende Vereinbarungen 11.1 Der Auftragnehmer ist Fachbauleiter nach 57 LBO SH vom 22.Januar Nach 57 Absatz 2 LBO SH erfolgt die Tätigkeit in Abstimmung mit dem Bauleiter ( 34 Abs. 3 Nr. 8 HOAI). Der Abruf erfolgt nach 3.3 mit der Leistung Objektüberwachung. Als Verantwortliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen werden benannt (Name und Qualifikation): Anlagengruppe 1,.. Anlagengruppe 2,.. Anlagengruppe 3,.. *) = Nichtzutreffendes streichen.

11 15 - Vertrag -Technische Ausrüstung- Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 11 von 11 Anlagengruppe 4,.. Anlagengruppe 5,.. Anlagengruppe 6,.. Anlagengruppe 7... Anlagengruppe Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Verpflichtungserklärung über die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974 abzugeben. Er hat dafür zu sorgen, dass gegebenenfalls auch seine mit den Leistungen fachlich betrauten Beschäftigten gegenüber dem Auftraggeber rechtzeitig eine Verpflichtungserklärung abgeben. Auftraggeber: Auftragnehmer: Kiel, den Ort Datum Ort Datum In Vertretung Unterschrift Unterschrift *) = Nichtzutreffendes streichen.

12 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 320 TGA Abwasser-, Wasser-u. Gasanlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 320 TGA Abwasser-, Wasser-u. Gasanlagen (HOAI ff) Ermittlung der Prozentwerte je LPH für FBT, GMSH und Entfallene Leistung Projekt.-Nr Projektbezeichnung FH Kiel Lernzentrum Projektleiter Iris Horn, Vertrags.-Nr. Vertragspartner (Name) Zusammenstellung der beauftragten %-Punkte je Leistungsphase 320 TGA Abwasser-, Wasser- u. Gasanlagen (HOAI 53ff) Fachgruppe HOAI % Aktive % FBT GMSH Entfällt % SAP Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) 2,00 2,00 2,00 100,00 Leistungsphase 2 (Vorplanung) 9,00 9,00 8,75 0,25 97,22 Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) 17,00 17,00 16,75 0,25 98,53 Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) 2,00 2,00 #DIV/0! Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) 22,00 22,00 22,00 100,00 Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) 7,00 7,00 6,50 0,50 92,86 Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) 5,00 5,00 3,15 1,85 63,00 Leistungsphase 8 (Objekt-und Bauüberwachung, Dokumentation) 35,00 35,00 33,50 1,50 95,71 Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) 1,00 1,00 0,90 0,10 90,00 Gesamtsummen 100,00 98,00 93,55 4,45 2,00 In der Spalte "D" Fachgruppe bitte die bearbeitende Fachgruppe angeben, damit dieser das Honorar zugeordnet wird. Seite 1 von 7

13 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 320 TGA Abwasser-, Wasser-u. Gasanlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 320 TGA Abwasser-, Wasser- u. Gasanlagen (HOAI ff) Definition der Leistungserbringung und der Honorierung je Leistungsphase 1. Grundlagenermittlung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner 0,75 x b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung 1,00 x c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 2. Vorplanung (9%) (Projekt- und Planungsvorbereitung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten 0,50 x b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf 5,00 x c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 1,00 x d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen 1,00 x e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,25 x f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 9,00 8,75 0,25 3. Entwurfsplanung (17%) (System- und Integrationsplanung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf 5,00 x b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,50 x c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 9,50 x d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) 0,25 x e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit 0,25 x f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,25 x h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Seite 2 von 7

14 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 320 TGA Abwasser-, Wasser-u. Gasanlagen (HOAI ff) Leistungsphasensumme 17,00 16,75 0,25 Seite 3 von 7

15 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 320 TGA Abwasser-, Wasser-u. Gasanlagen (HOAI ff) 4. Genehmigungsplanung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden 1,50 x b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,50 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 5. Ausführungsplanung (22%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung 4,00 x b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern 8,50 x c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 x d) Fortschreibung des Terminplans 0,50 x e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen 1,00 x f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 4,00 x Leistungsphasensumme 22,00 22,00 6. Vorbereitung der Vergabe (7%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2,25 x b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke 2,75 x c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,25 x d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 1,00 x e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,25 x f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,50 x Leistungsphasensumme 7,00 6,50 0,50 Seite 4 von 7

16 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 320 TGA Abwasser-, Wasser-u. Gasanlagen (HOAI ff) 7. Mitwirkung bei der Vergabe (5%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Einholen von Angeboten. 0,10 x b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 2,50 x c) Führen von Bietergesprächen. 0,75 x d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 0,50 x e) Erstellen der Vergabevorschläge 0,15 x zu e) Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren 0,75 x f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirkung bei der Auftragserteilung 0,25 x Leistungsphasensumme 5,00 3,15 1,85 8. Objektüberwachung-Bauüberwachung und Dokumentation (35%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18,50 x b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,75 x c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm 0,40 x d) Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes 0,50 x e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise 0,50 x f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 3,00 x g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise 5,50 x h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. 0,50 x i) Kostenfeststellung 0,75 x j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 0,10 x k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung 1,75 x l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,75 x m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung 0,50 x n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,25 x o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,00 x p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,25 x Leistungsphasensumme 35,00 33,50 1,50 Seite 5 von 7

17 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 320 TGA Abwasser-, Wasser-u. Gasanlagen (HOAI ff) 9. Objektbetreuung (1%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 0,50 x b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,40 x c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,10 x Leistungsphasensumme 1,00 0,90 0,10 Summe v.h.-satz (Gesamt) 100,00 93,55 4,45 2,00 Besondere Leistungen Leistungsbild 320 TGA Nr. Abwasser-, Wasser- u. Gasanlagen (HOAI 53ff), die durch den FBT erbracht werden HOAI Leistungsphase 2: Erstellen des technischen Teils eines B.1 Raumbuches HOAI Leistungsphase 3: Fortschreiben des technischen Teils des B.2 Raumbuches Über alle Leistungsphasen Hinweg soll die Richtlinie VDI 6026, Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und B.3 Revisionsunterlagen vereinbart werden B.4 B.5 B.6 B.7 B.8 B.9 B.10 B.11 B.12 B.13 B.14 B.15 B.16 B.17 B.18 B.19 B.20 v. H.-Satz auf Grundhonorar v. H.-Satz + NK (bitte 1 auf Honorar eintragen) incl. UZ. Zwischensumme Besondere Leistungen FBT - Honorar nach %- Punkten FBT Pauschal- Honorar Seite 6 von 7

18 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 320 TGA Abwasser-, Wasser-u. Gasanlagen (HOAI ff) Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Seite 7 von 7

19 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI ff) Ermittlung der Prozentwerte je LPH für FBT, GMSH und Entfallene Leistung Projekt.-Nr Projektbezeichnung FH Kiel Lernzentrum Projektleiter Iris Horn, Vertrags.-Nr. Vertragspartner (Name) Zusammenstellung der beauftragten %-Punkte je Leistungsphase 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI 53ff) Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) Leistungsphase 2 (Vorplanung) Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsphase 8 (Objekt-und Bauüberwachung, Dokumentation) Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Gesamtsummen In der Spalte "D" Fachgruppe bitte die bearbeitende Fachgruppe angeben, damit dieser das Honorar zugeordnet wird. Fachgruppe HOAI % Aktive % FBT GMSH Entfällt % SAP 2,00 2,00 2,00 100,00 9,00 9,00 8,75 0,25 97,22 17,00 17,00 16,75 0,25 98,53 2,00 2,00 #DIV/0! 22,00 22,00 22,00 100,00 7,00 7,00 6,50 0,50 92,86 5,00 5,00 3,15 1,85 63,00 35,00 35,00 33,50 1,50 95,71 1,00 1,00 0,90 0,10 90,00 100,00 98,00 93,55 4,45 2,00 Seite 1 von 7

20 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI ff) Definition der Leistungserbringung und der Honorierung je Leistungsphase 1. Grundlagenermittlung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner 0,75 x b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung 1,00 x c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 2. Vorplanung (9%) (Projekt- und Planungsvorbereitung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten 0,50 x b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf 5,00 x c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 1,00 x d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen 1,00 x e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,25 x f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 9,00 8,75 0,25 3. Entwurfsplanung (17%) (System- und Integrationsplanung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf 5,00 x b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,50 x c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 9,50 x d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) 0,25 x e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit 0,25 x f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,25 x Seite 2 von 7

21 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI ff) h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 17,00 16,75 0,25 Seite 3 von 7

22 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI ff) 4. Genehmigungsplanung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden 1,50 x b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,50 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 5. Ausführungsplanung (22%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung 4,00 x b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern 8,50 x c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 x d) Fortschreibung des Terminplans 0,50 x e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen 1,00 x f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 4,00 x Leistungsphasensumme 22,00 22,00 6. Vorbereitung der Vergabe (7%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2,25 x b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke 2,75 x c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,25 x d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 1,00 x e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,25 x f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,50 x Leistungsphasensumme 7,00 6,50 0,50 Seite 4 von 7

23 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI ff) 7. Mitwirkung bei der Vergabe (5%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Einholen von Angeboten. 0,10 x b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 2,50 x c) Führen von Bietergesprächen. 0,75 x d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 0,50 x e) Erstellen der Vergabevorschläge 0,15 x zu e) Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren 0,75 x f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung 0,25 x Leistungsphasensumme 5,00 3,15 1,85 8. Objektüberwachung-Bauüberwachung und Dokumentation (35%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18,50 x b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,75 x c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm 0,40 x d) Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes 0,50 x e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise 0,50 x f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 3,00 x g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise 5,50 x h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. 0,50 x i) Kostenfeststellung 0,75 x j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 0,10 x k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung 1,75 x l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,75 x m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung 0,50 x n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,25 x o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,00 x p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,25 x Leistungsphasensumme 35,00 33,50 1,50 9. Objektbetreuung (1%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt Seite 5 von 7

24 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI ff) a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 0,50 x b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,40 x c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,10 x Leistungsphasensumme 1,00 0,90 0,10 Summe v.h.-satz (Gesamt) 100,00 93,55 4,45 2,00 Nr. Besondere Leistungen Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI 53ff), die durch den FBT erbracht werden HOAI Leistungsphase 2: Erstellen des technischen Teils eines B.1 Raumbuches HOAI Leistungsphase 3: Fortschreiben des technischen Teils B.2 des Raumbuches Über alle Leistungsphasen Hinweg soll die Richtlinie VDI 6026 Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und B.3 Revisionsunterlagen vereinbart werden B.4 B.5 B.6 B.7 B.8 B.9 B.10 B.11 B.12 B.13 B.14 B.15 B.16 B.17 B.18 B.19 B.20 v. H.-Satz auf Grundhonorar v. H.-Satz + NK (bitte 1 auf Honorar eintragen) incl. UZ. Zwischensumme Besondere Leistungen FBT - Honorar nach %- Punkten FBT Pauschal- Honorar Seite 6 von 7

25 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 330 TGA Wärmeversorgungsanlagen (HOAI ff) Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Seite 7 von 7

26 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI ff) Ermittlung der Prozentwerte je LPH für FBT, GMSH und Entfallene Leistung Projekt.-Nr Projektbezeichnung FH Kiel Lernzentrum Projektleiter Iris Horn, Vertrags.-Nr. Vertragspartner (Name) Zusammenstellung der beauftragten %-Punkte je Leistungsphase 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI 53ff) Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) Leistungsphase 2 (Vorplanung) Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsphase 8 (Objekt-und Bauüberwachung, Dokumentation) Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Gesamtsummen In der Spalte "D" Fachgruppe bitte die bearbeitende Fachgruppe angeben, damit dieser das Honorar zugeordnet wird. Fachgruppe HOAI % Aktive % FBT GMSH Entfällt % SAP 2,00 2,00 2,00 100,00 9,00 9,00 8,75 0,25 97,22 17,00 17,00 16,75 0,25 98,53 2,00 2,00 2,00 100,00 22,00 22,00 22,00 100,00 7,00 7,00 6,50 0,50 92,86 5,00 5,00 3,15 1,85 63,00 35,00 35,00 33,50 1,50 95,71 1,00 1,00 0,90 0,10 90,00 100,00 100,00 95,55 4,45 Seite 1 von 7

27 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI ff) Definition der Leistungserbringung und der Honorierung je Leistungsphase 1. Grundlagenermittlung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner 0,75 x b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung 1,00 x c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 2. Vorplanung (9%) (Projekt- und Planungsvorbereitung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten 0,50 x b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf 5,00 x c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 1,00 x d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen 1,00 x e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,25 x f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 9,00 8,75 0,25 3. Entwurfsplanung (17%) (System- und Integrationsplanung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf 5,00 x b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,50 x c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 9,50 x d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) 0,25 x e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit 0,25 x f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,25 x Seite 2 von 7

28 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI ff) h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 17,00 16,75 0,25 Seite 3 von 7

29 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI ff) 4. Genehmigungsplanung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden 1,50 x b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,50 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 5. Ausführungsplanung (22%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung 4,00 x b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern 8,50 x c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 x d) Fortschreibung des Terminplans 0,50 x e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen 1,00 x f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 4,00 x Leistungsphasensumme 22,00 22,00 6. Vorbereitung der Vergabe (7%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2,25 x b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke 2,75 x c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,25 x d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 1,00 x e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,25 x f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,50 x Leistungsphasensumme 7,00 6,50 0,50 Seite 4 von 7

30 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI ff) 7. Mitwirkung bei der Vergabe (5%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Einholen von Angeboten. 0,10 x b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 2,50 x c) Führen von Bietergesprächen. 0,75 x d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 0,50 x e) Erstellen der Vergabevorschläge 0,15 x zu e) Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren 0,75 x f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung 0,25 x Leistungsphasensumme 5,00 3,15 1,85 8. Objektüberwachung-Bauüberwachung und Dokumentation (35%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18,50 x b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,75 x c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm 0,40 x d) Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes 0,50 x e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise 0,50 x f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 3,00 x g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise 5,50 x h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. 0,50 x i) Kostenfeststellung 0,75 x j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 0,10 x k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung 1,75 x l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,75 x m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung 0,50 x n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,25 x o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,00 x p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,25 x Leistungsphasensumme 35,00 33,50 1,50 Seite 5 von 7

31 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI ff) 9. Objektbetreuung (1%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 0,50 x b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,40 x c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,10 x Leistungsphasensumme 1,00 0,90 0,10 Summe v.h.-satz (Gesamt) 100,00 95,55 4,45 Besondere Leistungen Leistungsbild 390 Nr. Lufttechnische Anlagen (HOAI 53ff), die durch den FBT erbracht werden HOAI Leistungsphase 2: Erstellen des technischen Teils eines B.1 Raumbuches HOAI Leistungsphase 3: Fortschreiben des technischen Teils B.2 des Raumbuches Über alle Leistungsphasen Hinweg soll die Richtlinie VDI 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen" B.3 vereinbart werden. B.4 B.5 B.6 B.7 B.8 B.9 B.10 B.11 B.12 B.13 B.14 B.15 B.16 B.17 B.18 B.19 B.20 v. H.-Satz auf Grundhonorar v. H.-Satz + NK (bitte 1 auf Honorar eintragen) incl. UZ. Zwischensumme Besondere Leistungen FBT - Honorar nach %- Punkten FBT Pauschal- Honorar Seite 6 von 7

32 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 390 Lufttechnische Anlagen (HOAI ff) Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Seite 7 von 7

33 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 340 Starkstromanlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 340 Starkstromanlagen (HOAI ff) Ermittlung der Prozentwerte je LPH für FBT, GMSH und Entfallene Leistung Projekt.-Nr. Projektbezeichnung Projektleiter Vertrags.-Nr. Vertragspartner (Name) FH Kiel Lernzentrum Iris Horn, Zusammenstellung der beauftragten %-Punkte je Leistungsphase 340 Starkstromanlagen (HOAI 53ff) Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) Leistungsphase 2 (Vorplanung) Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsphase 8 (Objekt-und Bauüberwachung, Dokumentation) Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Gesamtsummen In der Spalte "D" Fachgruppe bitte die bearbeitende Fachgruppe angeben, damit dieser das Honorar zugeordnet wird. Fachgruppe HOAI % Aktive % FBT GMSH Entfällt % SAP 2,00 2,00 2,00 100,00 9,00 9,00 8,75 0,25 97,22 17,00 17,00 16,75 0,25 98,53 2,00 2,00 #DIV/0! 22,00 18,00 18,00 4,00 100,00 7,00 7,00 6,50 0,50 92,86 5,00 5,00 3,15 1,85 63,00 35,00 35,00 33,50 1,50 95,71 1,00 1,00 0,90 0,10 90,00 100,00 94,00 89,55 4,45 6,00 Seite 1 von 7

34 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 340 Starkstromanlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 340 Starkstromanlagen (HOAI ff) Definition der Leistungserbringung und der Honorierung je Leistungsphase 1. Grundlagenermittlung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner 0,75 x b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung 1,00 x c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 2. Vorplanung (9%) (Projekt- und Planungsvorbereitung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten 0,50 x b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf 5,00 x c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 1,00 x d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen 1,00 x e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,25 x f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 9,00 8,75 0,25 3. Entwurfsplanung (17%) (System- und Integrationsplanung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf 5,00 x b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,50 x c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 9,50 x d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) 0,25 x e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit 0,25 x f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,25 x Seite 2 von 7

35 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 340 Starkstromanlagen (HOAI ff) h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 17,00 16,75 0,25 Seite 3 von 7

36 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 340 Starkstromanlagen (HOAI ff) 4. Genehmigungsplanung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden 1,50 x b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,50 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 5. Ausführungsplanung (22%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung 4,00 x b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern 8,50 x c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 x d) Fortschreibung des Terminplans 0,50 x e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen 1,00 x f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 4,00 x Leistungsphasensumme 22,00 18,00 4,00 6. Vorbereitung der Vergabe (7%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2,25 x b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke 2,75 x c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,25 x d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 1,00 x e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,25 x f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,50 x Leistungsphasensumme 7,00 6,50 0,50 Seite 4 von 7

37 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 340 Starkstromanlagen (HOAI ff) 7. Mitwirkung bei der Vergabe (5%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Einholen von Angeboten. 0,10 x b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 2,50 x c) Führen von Bietergesprächen. 0,75 x d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 0,50 x e) Erstellen der Vergabevorschläge 0,15 x zu e) Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren 0,75 x f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung 0,25 x Leistungsphasensumme 5,00 3,15 1,85 8. Objektüberwachung-Bauüberwachung und Dokumentation (35%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18,50 x b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,75 x c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm 0,40 x d) Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes 0,50 x e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise 0,50 x f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 3,00 x g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise 5,50 x h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. 0,50 x i) Kostenfeststellung 0,75 x j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 0,10 x k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung 1,75 x l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,75 x m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung 0,50 x n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,25 x o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,00 x p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,25 x Leistungsphasensumme 35,00 33,50 1,50 Seite 5 von 7

38 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 340 Starkstromanlagen (HOAI ff) 9. Objektbetreuung (1%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 0,50 x b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,40 x c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,10 x Leistungsphasensumme 1,00 0,90 0,10 Summe v.h.-satz (Gesamt) 100,00 89,55 4,45 6,00 Besondere Leistungen Leistungsbild 340 Nr. Starkstromanlagen (HOAI 53ff), die durch den FBT erbracht werden HOAI Leistungsphase 2: Erstellen des technischen Teils eines B.1 Raumbuches HOAI Leistungsphase 3: Fortschreiben des technischen Teils B.2 des Raumbuches Über alle Leistungsphasen Hinweg soll die Richtlinie VDI 6026 Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und B.3 Revisionsunterlagen vereinbart werden. B.4 B.5 B.6 B.7 B.8 B.9 B.10 B.11 B.12 B.13 B.14 B.15 B.16 B.17 B.18 B.19 B.20 v. H.-Satz auf Grundhonorar v. H.-Satz + NK (bitte 1 auf Honorar eintragen) incl. UZ. Zwischensumme Besondere Leistungen FBT - Honorar nach %- Punkten FBT Pauschal- Honorar Seite 6 von 7

39 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 340 Starkstromanlagen (HOAI ff) Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Seite 7 von 7

40 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI ff) Ermittlung der Prozentwerte je LPH für FBT, GMSH und Entfallene Leistung Projekt.-Nr Projektbezeichnung FH Kiel Lernzentrum Projektleiter Iris Horn, Vertrags.-Nr. Vertragspartner (Name) Zusammenstellung der beauftragten %-Punkte je Leistungsphase 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI 53ff) Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) Leistungsphase 2 (Vorplanung) Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsphase 8 (Objekt-und Bauüberwachung, Dokumentation) Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Gesamtsummen In der Spalte "D" Fachgruppe bitte die bearbeitende Fachgruppe angeben, damit dieser das Honorar zugeordnet wird. Fachgruppe HOAI % Aktive % FBT GMSH Entfällt % SAP 2,00 2,00 2,00 100,00 9,00 9,00 8,75 0,25 97,22 17,00 17,00 16,75 0,25 98,53 2,00 2,00 #DIV/0! 22,00 18,00 18,00 4,00 100,00 7,00 7,00 6,50 0,50 92,86 5,00 5,00 3,15 1,85 63,00 35,00 35,00 33,50 1,50 95,71 1,00 1,00 0,90 0,10 90,00 100,00 94,00 89,55 4,45 6,00 Seite 1 von 7

41 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI ff) Definition der Leistungserbringung und der Honorierung je Leistungsphase 1. Grundlagenermittlung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner 0,75 x b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung 1,00 x c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 2. Vorplanung (9%) (Projekt- und Planungsvorbereitung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten 0,50 x b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf 5,00 x c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 1,00 x d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen 1,00 x e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,25 x f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 9,00 8,75 0,25 3. Entwurfsplanung (17%) (System- und Integrationsplanung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf 5,00 x b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,50 x c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 9,50 x d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) 0,25 x e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit 0,25 x f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,25 x Seite 2 von 7

42 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI ff) h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 17,00 16,75 0,25 Seite 3 von 7

43 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI ff) 4. Genehmigungsplanung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden 1,50 x b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,50 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 5. Ausführungsplanung (22%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung 4,00 x b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern 8,50 x c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 x d) Fortschreibung des Terminplans 0,50 x e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen 1,00 x f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 4,00 x Leistungsphasensumme 22,00 18,00 4,00 6. Vorbereitung der Vergabe (7%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2,25 x b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke 2,75 x c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,25 x d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 1,00 x e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,25 x f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,50 x Leistungsphasensumme 7,00 6,50 0,50 Seite 4 von 7

44 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI ff) 7. Mitwirkung bei der Vergabe (5%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Einholen von Angeboten. 0,10 x b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 2,50 x c) Führen von Bietergesprächen. 0,75 x d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 0,50 x e) Erstellen der Vergabevorschläge 0,15 x zu e) Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren 0,75 x f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung 0,25 x Leistungsphasensumme 5,00 3,15 1,85 8. Objektüberwachung-Bauüberwachung und Dokumentation (35%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18,50 x b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,75 x c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm 0,40 x d) Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes 0,50 x e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise 0,50 x f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 3,00 x g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise 5,50 x h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. 0,50 x i) Kostenfeststellung 0,75 x j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 0,10 x k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung 1,75 x l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,75 x m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung 0,50 x n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,25 x o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,00 x p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,25 x Leistungsphasensumme 35,00 33,50 1,50 Seite 5 von 7

45 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI ff) 9. Objektbetreuung (1%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 0,50 x b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,40 x c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,10 x Leistungsphasensumme 1,00 0,90 0,10 Summe v.h.-satz (Gesamt) 100,00 89,55 4,45 6,00 Nr. B.1 B.2 Besondere Leistungen Leistungsbild 350 Fernmeldeu. informationstechnische Anlagen (HOAI 53ff), die durch den FBT erbracht werden HOAI Leistungsphase 2: Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches HOAI Leistungsphase 3: Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches v. H.-Satz auf Grundhonorar v. H.-Satz + NK (bitte 1 auf Honorar eintragen) incl. UZ. FBT - Honorar nach %- Punkten FBT Pauschal- Honorar B.3 B.4 B.5 B.6 B.7 B.8 B.9 B.10 B.11 B.12 B.13 B.14 B.15 B.16 B.17 B.18 B.19 B.20 Über alle Leistungsphasen Hinweg soll die Richtlinie VDI 6026, Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen vereinbart werden. Zwischensumme Besondere Leistungen Seite 6 von 7

46 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 350 Fernmelde- u. informationstechnische Anlagen (HOAI ff) Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Seite 7 von 7

47 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 360 Förderanlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 360 Förderanlagen (HOAI ff) Ermittlung der Prozentwerte je LPH für FBT, GMSH und Entfallene Leistung Projekt.-Nr Projektbezeichnung FH Kiel Lernzentrum Projektleiter Iris Horn, Vertrags.-Nr. Vertragspartner (Name) Zusammenstellung der beauftragten %-Punkte je Leistungsphase 360 Förderanlagen (HOAI 53ff) Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) Leistungsphase 2 (Vorplanung) Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsphase 8 (Objekt-und Bauüberwachung, Dokumentation) Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Gesamtsummen In der Spalte "D" Fachgruppe bitte die bearbeitende Fachgruppe angeben, damit dieser das Honorar zugeordnet wird. Fachgruppe HOAI % Aktive % FBT GMSH Entfällt % SAP 2,00 2,00 2,00 100,00 9,00 9,00 8,75 0,25 97,22 17,00 17,00 16,75 0,25 98,53 2,00 2,00 #DIV/0! 22,00 18,00 18,00 4,00 100,00 7,00 7,00 6,50 0,50 92,86 5,00 5,00 3,15 1,85 63,00 35,00 35,00 33,50 1,50 95,71 1,00 1,00 0,90 0,10 90,00 100,00 94,00 89,55 4,45 6,00 Seite 1 von 7

48 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 360 Förderanlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 360 Förderanlagen (HOAI ff) Definition der Leistungserbringung und der Honorierung je Leistungsphase 1. Grundlagenermittlung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner 0,75 x b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung 1,00 x c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 2. Vorplanung (9%) (Projekt- und Planungsvorbereitung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten 0,50 x b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf 5,00 x c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 1,00 x d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen 1,00 x e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,25 x f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 9,00 8,75 0,25 3. Entwurfsplanung (17%) (System- und Integrationsplanung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf 5,00 x b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,50 x c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 9,50 x d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) 0,25 x e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit 0,25 x f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,25 x h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Seite 2 von 7

49 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 360 Förderanlagen (HOAI ff) Leistungsphasensumme 17,00 16,75 0,25 Seite 3 von 7

50 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 360 Förderanlagen (HOAI ff) 4. Genehmigungsplanung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden 1,50 x b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,50 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 5. Ausführungsplanung (22%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung 4,00 x b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern 8,50 x c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 x d) Fortschreibung des Terminplans 0,50 x e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen 1,00 x f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 4,00 x Leistungsphasensumme 22,00 18,00 4,00 6. Vorbereitung der Vergabe (7%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2,25 x b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke 2,75 x c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,25 x d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 1,00 x e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,25 x f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,50 x Leistungsphasensumme 7,00 6,50 0,50 Seite 4 von 7

51 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 360 Förderanlagen (HOAI ff) 7. Mitwirkung bei der Vergabe (5%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Einholen von Angeboten. 0,10 x b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 2,50 x c) Führen von Bietergesprächen. 0,75 x d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 0,50 x e) Erstellen der Vergabevorschläge 0,15 x zu e) Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren 0,75 x f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung 0,25 x Leistungsphasensumme 5,00 3,15 1,85 8. Objektüberwachung-Bauüberwachung und Dokumentation (35%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18,50 x b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,75 x c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm 0,40 x d) Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes 0,50 x e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise 0,50 x f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 3,00 x g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise 5,50 x h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. 0,50 x i) Kostenfeststellung 0,75 x j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 0,10 x k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung 1,75 x l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,75 x m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung 0,50 x n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,25 x o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,00 x p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,25 x Leistungsphasensumme 35,00 33,50 1,50 Seite 5 von 7

52 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 360 Förderanlagen (HOAI ff) 9. Objektbetreuung (1%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 0,50 x b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,40 x c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,10 x Leistungsphasensumme 1,00 0,90 0,10 Summe v.h.-satz (Gesamt) 100,00 89,55 4,45 6,00 Besondere Leistungen Leistungsbild 360 Nr. Förderanlagen (HOAI 53ff), die durch den FBT erbracht werden HOAI Leistungsphase 2: Erstellen des technischen Teils eines B.1 Raumbuches HOAI Leistungsphase 3: Fortschreiben des technischen Teils B.2 des Raumbuches Über alle Leistungsphasen Hinweg soll die Richtlinie VDI 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen" B.3 vereinbart werden. B.4 B.5 B.6 B.7 B.8 B.9 B.10 B.11 B.12 B.13 B.14 B.15 B.16 B.17 B.18 B.19 B.20 v. H.-Satz auf Grundhonorar v. H.-Satz + NK (bitte 1 auf Honorar eintragen) incl. UZ. Zwischensumme Besondere Leistungen FBT - Honorar nach %- Punkten FBT Pauschal- Honorar Seite 6 von 7

53 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 360 Förderanlagen (HOAI ff) Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Seite 7 von 7

54 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (HOAI ff) Ermittlung der Prozentwerte je LPH für FBT, GMSH und Entfallene Leistung Projekt.-Nr Projektbezeichnung FH Kiel Lernzentrum Projektleiter Iris Horn, Vertrags.-Nr. Vertragspartner (Name) Zusammenstellung der beauftragten %-Punkte je Leistungsphase 370 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (HOAI 53ff) Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) Leistungsphase 2 (Vorplanung) Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsphase 8 (Objekt-und Bauüberwachung, Dokumentation) Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Gesamtsummen In der Spalte "D" Fachgruppe bitte die bearbeitende Fachgruppe angeben, damit dieser das Honorar zugeordnet wird. Fachgruppe HOAI % Aktive % FBT GMSH Entfällt % SAP 2,00 2,00 2,00 100,00 9,00 9,00 8,75 0,25 97,22 17,00 17,00 16,75 0,25 98,53 2,00 2,00 #DIV/0! 22,00 18,00 18,00 4,00 100,00 7,00 7,00 6,50 0,50 92,86 5,00 5,00 3,15 1,85 63,00 35,00 35,00 33,50 1,50 95,71 1,00 1,00 0,90 0,10 90,00 100,00 94,00 89,55 4,45 6,00 Seite 1 von 7

55 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen (7.1) u. verfahrenstechnische Anlagen (7.2) (HOAI ff) Definition der Leistungserbringung und der Honorierung je Leistungsphase 1. Grundlagenermittlung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner 0,75 x b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung 1,00 x c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 2. Vorplanung (9%) (Projekt- und Planungsvorbereitung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten 0,50 x b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf 5,00 x c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 1,00 x d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen 1,00 x e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,25 x f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 9,00 8,75 0,25 3. Entwurfsplanung (17%) (System- und Integrationsplanung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf 5,00 x b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,50 x c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 9,50 x d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) 0,25 x e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit 0,25 x f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,25 x Seite 2 von 7

56 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (HOAI ff) h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 17,00 16,75 0,25 Seite 3 von 7

57 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (HOAI ff) 4. Genehmigungsplanung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden 1,50 x b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,50 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 5. Ausführungsplanung (22%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung 4,00 x b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern 8,50 x c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 x d) Fortschreibung des Terminplans 0,50 x e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen 1,00 x f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 4,00 x Leistungsphasensumme 22,00 18,00 4,00 6. Vorbereitung der Vergabe (7%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2,25 x b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke 2,75 x c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,25 x d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 1,00 x e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,25 x f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,50 x Leistungsphasensumme 7,00 6,50 0,50 Seite 4 von 7

58 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (HOAI ff) 7. Mitwirkung bei der Vergabe (5%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Einholen von Angeboten. 0,10 x b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 2,50 x c) Führen von Bietergesprächen. 0,75 x d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 0,50 x e) Erstellen der Vergabevorschläge 0,15 x zu e) Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren 0,75 x f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung 0,25 x Leistungsphasensumme 5,00 3,15 1,85 8. Objektüberwachung-Bauüberwachung und Dokumentation (35%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18,50 x b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,75 x c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm 0,40 x d) Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes 0,50 x e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise 0,50 x f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 3,00 x g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise 5,50 x h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. 0,50 x i) Kostenfeststellung 0,75 x j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 0,10 x k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung 1,75 x l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,75 x m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung 0,50 x n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,25 x o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,00 x p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,25 x Leistungsphasensumme 35,00 33,50 1,50 Seite 5 von 7

59 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (HOAI ff) 9. Objektbetreuung (1%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 0,50 x b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,40 x c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,10 x Leistungsphasensumme 1,00 0,90 0,10 Summe v.h.-satz (Gesamt) 100,00 89,55 4,45 6,00 Besondere Leistungen Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen und Nr. verfahrenstechnische Anlagen (HOAI 53ff), die durch den FBT erbracht werden HOAI Leistungsphase 2: Erstellen des technischen Teils eines B.1 Raumbuches HOAI Leistungsphase 3: Fortschreiben des technischen Teils B.2 des Raumbuches Über alle Leistungsphasen Hinweg soll die Richtlinie VDI 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen" B.3 vereinbart werden. B.4 B.5 B.6 B.7 B.8 B.9 B.10 B.11 B.12 B.13 B.14 B.15 B.16 B.17 B.18 B.19 B.20 v. H.-Satz auf Grundhonorar v. H.-Satz + NK (bitte 1 auf Honorar eintragen) incl. UZ. Zwischensumme Besondere Leistungen FBT - Honorar nach %- Punkten FBT Pauschal- Honorar Seite 6 von 7

60 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 370 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (HOAI ff) Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Seite 7 von 7

61 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI ff) Ermittlung der Prozentwerte je LPH für FBT, GMSH und Entfallene Leistung Projekt.-Nr Projektbezeichnung FH Kiel Lernzentrum Projektleiter Iris Horn, Vertrags.-Nr. Vertragspartner (Name) Zusammenstellung der beauftragten %-Punkte je Leistungsphase 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI 53ff) Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) Leistungsphase 2 (Vorplanung) Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) Leistungsphase 7 (Mitwirkung bei der Vergabe) Leistungsphase 8 (Objekt-und Bauüberwachung, Dokumentation) Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Gesamtsummen In der Spalte "D" Fachgruppe bitte die bearbeitende Fachgruppe angeben, damit dieser das Honorar zugeordnet wird. Fachgruppe HOAI % Aktive % FBT GMSH Entfällt % SAP 2,00 2,00 2,00 100,00 9,00 9,00 8,75 0,25 97,22 17,00 17,00 16,75 0,25 98,53 2,00 2,00 #DIV/0! 22,00 18,00 18,00 4,00 100,00 7,00 7,00 6,50 0,50 92,86 5,00 5,00 3,15 1,85 63,00 35,00 35,00 33,50 1,50 95,71 1,00 1,00 0,90 0,10 90,00 100,00 94,00 89,55 4,45 6,00 Seite 1 von 7

62 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI ff) Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI ff) Definition der Leistungserbringung und der Honorierung je Leistungsphase 1. Grundlagenermittlung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner 0,75 x b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung 1,00 x c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 2. Vorplanung (9%) (Projekt- und Planungsvorbereitung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten 0,50 x b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf 5,00 x c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage 1,00 x d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen 1,00 x e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur 0,25 x f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 9,00 8,75 0,25 3. Entwurfsplanung (17%) (System- und Integrationsplanung) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf 5,00 x b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile 0,50 x c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen 9,50 x d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen) 0,25 x e) Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit 0,25 x f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung 1,00 x g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung 0,25 x Seite 2 von 7

63 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI ff) h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,25 x Leistungsphasensumme 17,00 16,75 0,25 Seite 3 von 7

64 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI ff) 4. Genehmigungsplanung (2%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden 1,50 x b) Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen 0,50 x Leistungsphasensumme 2,00 2,00 5. Ausführungsplanung (22%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung 4,00 x b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern 8,50 x c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen 4,00 x d) Fortschreibung des Terminplans 0,50 x e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen 1,00 x f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung 4,00 x Leistungsphasensumme 22,00 18,00 4,00 6. Vorbereitung der Vergabe (7%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter 2,25 x b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke 2,75 x c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten 0,25 x d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse 1,00 x e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung 0,25 x f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen 0,50 x Leistungsphasensumme 7,00 6,50 0,50 Seite 4 von 7

65 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI ff) 7. Mitwirkung bei der Vergabe (5%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Einholen von Angeboten. 0,10 x b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise 2,50 x c) Führen von Bietergesprächen. 0,75 x d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung 0,50 x e) Erstellen der Vergabevorschläge 0,15 x zu e) Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren 0,75 x f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung 0,25 x Leistungsphasensumme 5,00 3,15 1,85 8. Objektüberwachung-Bauüberwachung und Dokumentation (35%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 18,50 x b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten 0,75 x c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm 0,40 x d) Führen des Bautagebuchs gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuchs (VHB) und unter Verwendung des darin enthaltenen Formblattes 0,50 x e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise 0,50 x f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen 3,00 x g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise 5,50 x h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag. 0,50 x i) Kostenfeststellung 0,75 x j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen 0,10 x k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung 1,75 x l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran 0,75 x m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung 0,50 x n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung 0,25 x o) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel 1,00 x p) Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts 0,25 x Leistungsphasensumme 35,00 33,50 1,50 Seite 5 von 7

66 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI ff) 9. Objektbetreuung (1%) v. H.-Satz FBT GMSH Entfällt a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen 0,50 x b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen 0,40 x c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen 0,10 x Leistungsphasensumme 1,00 0,90 0,10 Summe v.h.-satz (Gesamt) 100,00 89,55 4,45 6,00 Besondere Leistungen Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Nr. Ingenierbauwerken (HOAI 53ff), die durch den FBT erbracht werden HOAI Leistungsphase 2: Erstellen des technischen Teils eines B.1 Raumbuches HOAI Leistungsphase 3: Fortschreiben des technischen Teils B.2 des Raumbuches Über alle Leistungsphasen Hinweg soll die Richtlinie VDI 6026 "Dokumentation in der Technischen Gebäudeausrüstung; Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen" B.3 vereinbart werden. B.4 B.5 B.6 B.7 B.8 B.9 B.10 B.11 B.12 B.13 B.14 B.15 B.16 B.17 B.18 B.19 B.20 v. H.-Satz auf Grundhonorar v. H.-Satz + NK (bitte 1 auf Honorar eintragen) incl. UZ. Zwischensumme Besondere Leistungen FBT - Honorar nach %- Punkten FBT Pauschal- Honorar Seite 6 von 7

67 Anlage 1 - Spezifische Leistungspflichten Leistungsbild 380 Gebäudeautomation u. Automation von Ingenierbauwerken (HOAI ff) Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Wird aus Blatt "Projektdaten" übertragen Seite 7 von 7

68 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zu den Verträgen des Landes mit freiberuflich Tätigen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten 3 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer 4 Auskunftspflicht des Auftragnehmers 5 Herausgabeanspruch des Auftraggebers 6 Urheberrecht 7 Zahlungen 8 Abnahme 9 Kündigung durch den Auftraggeber 10 Kündigung durch den Auftragnehmer 11 Haftung und Verjährung 12 Haftpflichtversicherung 13 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand 14 Arbeitsgemeinschaft 15 Anwendbares Recht 16 Schriftform Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

69 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers 1.1 Die Leistungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit einschließlich der Grundsätze und Voraussetzungen für einen späteren wirtschaftlichen Betrieb des Bauwerks/der baulichen Anlage und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Die Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer werden durch die Sachkunde des Auftraggebers nicht gemindert. 1.2 Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung zu beachten: Die Bestimmungen des Öffentlichen Vergabewesens, einschließlich der vergaberechtlichen Regelungen des Landes Schleswig-Holstein Das Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (VHB) unter Berücksichtigung der landesspezifischen Regelungen zum VHB Das Handbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes Schleswig- Holstein (HBBau). 1.3 Als Sachwalter seines Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten. 1.4 Der Auftragnehmer hat seine Leistungen nach den Anordnungen und Anregungen des Auftraggebers zu erbringen. Etwaige Bedenken hat er dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er hat seine vereinbarten Leistungen vor ihrer endgültigen Ausarbeitung mit dem Auftraggeber und den anderen fachlich Beteiligten abzustimmen. Die Haftung des Auftragnehmers für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Leistungen wird durch die Abstimmung mit dem Auftraggeber und die Entgegennahme von Arbeitsergebnissen nicht eingeschränkt. Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob seiner Planung öffentlichrechtliche Hindernisse oder Bedenken gegenüberstehen. 1.5 Wird erkennbar, dass die genehmigten Kosten oder die vereinbarten Termine bei der Verfolgung der bisherigen Planung oder nach dem Ergebnis der Ausschreibung einer Leistung voraussichtlich nicht eingehalten werden können, hat er den Auftraggeber unverzüglich unter Darlegung der aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten und deren Auswirkungen auf Kosten, Qualität, Termine und Wirtschaftlichkeit des Objekts zu unterrichten. 1.6 Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers ist eine Unterbeauftragung zulässig. 1.7 Die mit der Überwachung der Bauausführung Beauftragten müssen grundsätzlich über eine abgeschlossene Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen und eine angemessene Baustellenpraxis in der Regel von mindestens drei Jahren verfügen. Der örtliche Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu benennen. Er ist für den Auftragnehmer berechtigt, die Bescheinigungen für die Rechnungsprüfung auszustellen. Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

70 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein Mit den Bescheinigungen übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung dafür, dass nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verfahren worden ist, die Bauleistungen und Leistungen in Art, Güte und Umfang, wie berechnet, vertragsgemäß und fachgerecht ausgeführt worden sind, die den Unternehmerforderungen zugrunde liegenden Ansätze nach den Vertragsund Berechnungsunterlagen wie z. B. Bauverträge und Nachträge dazu, richtig sind. alle Maße, Mengen, Einzelansätze und Ausrechnungen richtig sind. Der örtliche Vertreter hat Stundenlohnarbeiten zu überwachen und Stundenlohnzettel zu prüfen. Bei Anerkennung der Stundenlohnzettel sind diese mit Unterschrift und Datumsangabe zu unterzeichnen. Bestellen und Wechsel des örtlichen Vertreters des Auftragnehmers bedürfen des schriftlichen Einvernehmens des Auftraggebers. 2 Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten 2.1 Auf Auftraggeberseite ist nur die vertragsschließende Stelle weisungsbefugt. 2.2 Der Auftraggeber unterrichtet den Auftragnehmer rechtzeitig über die Leistungen, die andere fachlich Beteiligte zu erbringen haben und über die mit diesen vereinbarten Terminen/Fristen. 2.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den anderen fachlich Beteiligten die notwendigen Angaben und Unterlagen so rechtzeitig zu liefern, dass diese ihre Leistungen ordnungsgemäß erbringen können. 2.4 Wenn während der Ausführung der Leistungen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Auftragnehmer und anderen fachlich Beteiligten auftreten, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich die Entscheidung des Auftraggebers herbeizuführen. 2.5 Schriftwechsel und Verhandlungen im Rahmen der übertragenen Leistungen mit bauausführenden Unternehmen, Behörden und Dritten erfolgen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. 3 Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer 3.1 Der Auftragnehmer ist zur Wahrung der Rechte und der Interessen des Auftraggebers im Rahmen der ihm übertragenen Leistungen berechtigt und verpflichtet. Er hat den Auftraggeber unverzüglich über Umstände zu unterrichten, aus denen sich Ansprüche für und gegen den Auftraggeber ergeben können. Die Geltendmachung derartiger Ansprüche obliegt dem Auftraggeber. 3.2 Finanzielle Verpflichtungen für den Auftraggeber darf der Auftragnehmer nicht eingehen. Dies gilt auch für den Abschluss, die Änderung und Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise. 3.3 Der Auftragnehmer darf Dritten ohne Einwilligung des Auftraggebers keine Pläne aushändigen und keine Auskünfte geben, die sich auf das Vorhaben beziehen. Nr. 2.3 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

71 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein bleibt unberührt. 4 Auskunftspflicht des Auftragnehmers 4.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen unverzüglich und ohne besondere Vergütung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für die Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist. 5 Herausgabeanspruch des Auftraggebers 5.1 Der Auftragnehmer hat die zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen - Pläne oder Zeichnungen als Transparentpausen oder digitale Datenträger - dem Auftraggeber zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Die dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen sind dem Auftraggeber spätestens nach Erfüllung seines Auftrags zurückzugeben. Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, sind ausgeschlossen. 6 Urheberrecht 6.1 Soweit die vom Auftragnehmer gefertigten Unterlagen und das ausgeführte Werk ganz oder in Teilen urheberrechtlich geschützt sind, bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers auf Nutzung, Änderung und Veröffentlichung dieser Werke nach bis Als Werke der Baukunst im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind solche Unterlagen und Bauwerke anzusehen, die eine persönliche, geistige Schöpfung des Auftragnehmers darstellen und einen so hohen Grad an individueller ästhetischer Gestaltungskraft aufweisen, dass sie aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen. Urheberrechtliche Ansprüche des Auftragnehmers stehen Weisungen des Auftraggebers nicht entgegen Sofern der Auftragnehmer nicht nur mit der Vorplanung und Entwurfsplanung eines Bauwerks beauftragt worden ist, darf der Auftraggeber die Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme und das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen. Die Unterlagen dürfen auch für eine etwaige Wiederherstellung des ausgeführten Werks benutzt werden Sofern der Auftragnehmer nicht nur mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung eines Bauwerks beauftragt worden ist, darf der Auftraggeber die Unterlagen sowie das ausgeführte Werk ohne Mitwirkung des Auftragnehmers ändern, wenn dies für die Nutzung des Gebäudes erforderlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Änderungen der Unterlagen oder des ausgeführten Werks zu Entstellungen oder anderen Beeinträchtigungen im Sinne von 14 Urheberrechtsgesetz führen oder die Interessenabwägung im Einzelfall ergibt, dass das Gebrauchsinteresse des Auftraggebers hinter dem Schutzinteresse des Auftragnehmers zurücktreten muss. In den in Satz 2 genannten Fällen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer über das Vorhaben unterrichten und ihm Gelegenheit geben, innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Zeit mitzuteilen, ob und in welcher Weise er mit einer Änderung einverstanden ist. Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

72 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers. Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, wenn Geheimhaltungs- bzw. Sicherheitsinteressen oder sonstige besondere Belange des Auftraggebers durch die Veröffentlichung berührt werden Der Auftraggeber kann seine Befugnisse nach bis im Rahmen des 34 Urheberrechtsgesetz auf den jeweiligen zur Verfügung über das Grundstück Berechtigten übertragen. 6.2 Liegen die Voraussetzungen von 6.1 nicht vor, darf der Auftraggeber die Unterlagen für die im Vertrag genannte Baumaßnahme ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen und ändern; dasselbe gilt auch für das ausgeführte Werk. Der Auftraggeber hat das Recht zur Veröffentlichung unter Namensangabe des Auftragnehmers. Das Veröffentlichungsrecht des Auftragnehmers unterliegt der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Planungs- und Kostendaten der Baumaßnahme dürfen vom Auftragnehmer nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber kann seine vorgenannten Rechte auf den jeweiligen zur Verfügung über das Grundstück Berechtigten übertragen. 7 Zahlungen 7.1 Auf Anforderung des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen in Höhe von 95 v.h. der Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Abschlagszahlungen werden 18 Werktage nach Zugang des prüfbaren Nachweises fällig. 7.2 Die Teil-/Schlusszahlung für die übrigen Leistungen wird fällig, wenn die für die Berechnung der Vergütung maßgebenden anrechenbaren Kosten feststehen, der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag erfüllt und eine prüfbare Rechnung eingereicht hat. 7.3 Wird nach Annahme der Teil-/Schlusszahlung festgestellt, dass die Vergütung abweichend vom Vertrag oder aufgrund unzutreffender anrechenbarer Kosten ermittelt wurde, so ist die Abrechnung zu berichtigen. Soweit Honorare aufgrund der Kostenfeststellung zu berechnen sind, ist die Abrechnung ferner zu berichtigen, wenn sich infolge der Überprüfung der Abrechnung der Baumaßnahme Änderungen der für die Berechnung der Vergütung maßgebenden anrechenbaren Kosten ergeben. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich danach ergebenden Beträge zu erstatten. Sie können sich nicht auf einen etwaigen Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen. Die Ausgaben des Auftraggebers unterliegen der Rechnungsprüfung durch den Rechnungshof. Die gesetzliche Verjährungsfrist ( 195 BGB) von Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen insoweit festgestellter ungerechtfertigter Zahlungen bzw. Überzahlungen beginnt mit der Kenntnis des Auftraggebers vom Ergebnis der Rechnungsprüfung. Der Auftragnehmer muss bis zum Ablauf dieser Verjährungsfrist damit rechnen, dass er auf Erstattung dieser ungerechtfertigten gezahlten Beträge in Anspruch genommen wird. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschrei- Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

73 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein bens nicht, befindet er sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 v.h. über dem Basiszinssatz des 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 7.4 Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach 387 BGB willigt der Auftragnehmer ein, dass Forderungen des Landes Schleswig-Holstein gegen Forderungen des Auftragnehmers an die Bundesrepublik Deutschland aufgerechnet werden. 8 Abnahme 8.1 Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme der Leistung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 8.2 Eine Teilabnahme erfolgt auf Antrag einer Vertragspartei nach der Leistungsphase 4, wenn die bis dahin erbrachte Leistung abnahmereif ist. im Fall der Beauftragung der Leistungsphase 9 nach abnahmereifer Fertigstellung der bis einschließlich Leistungsphase 8 erbrachten Leistung. Sonstige Teilabnahmen finden nicht statt. 8.3 Die Abnahme hat gemeinsam und förmlich zu erfolgen. Das Ergebnis einer solchen Abnahme ist in einem gemeinsamen Protokoll festzuhalten; im Protokoll sind vorhandene Mängel festzustellen und die vertraglichen Erfüllungsansprüche vorzubehalten. 9 Kündigung durch den Auftraggeber 9.1 Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Vollendung der beauftragten Leistung jederzeit kündigen (freie Kündigung) aus wichtigem Grund kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessenlagen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Vollendung der Leistung nicht zugemutet werden kann kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren ( 14 und 15 InsO) beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. 9.2 Zusätzlich zu den in Nr. 9.1 beschriebenen Kündigungsrechten und, soweit einschlägig, unter Einhaltung der in 9.3 ff genannten Voraussetzungen ist der Auftraggeber bis zur Abnahme berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft ist oder sich der Auftragnehmer mit seiner Leistung im Verzug befindet. 9.3 Besteht im Fall der Kündigung nach Nr der wichtige Grund zur Kündigung in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag durch den Auftragnehmer, ist diese Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Einer Abhilfeaufforderung oder Abmahnung bedarf es Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

74 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein ausnahmsweise nicht, wenn der Auftragnehmer die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. 9.4 Eine Kündigung nach Nr. 9.2 ist nur dann zulässig, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe (Beseitigung des Mangels bzw. Vertragserfüllung) gesetzt hat, verbunden mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündige. Die Regelung in Nr. 9.3 Satz 2 gilt entsprechend. 9.5 Die Kündigungen nach Nr. 9.1 und Nr. 9.2 sowie die Aufforderungen zur Abhilfe und Abmahnung nach Nr. 9.3 und Nr. 9.4 bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils der Schriftform. 9.6 Der Auftraggeber kann im Fall von Nr und Nr. 9.2 den Vertrag nur in einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die Frist beginnt im Fall von Nr und bei einer Kündigung nach Nr. 9.2 mit Ablauf der zur Abhilfe bestimmten Frist. 9.7 Im Fall der Kündigung nach Nr ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die ersparten Aufwendungen nach Satz 2 werden für die Leistungen Entwurfsunterlage, Ausführungsplanung sowie Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe auf 40% die Leistungen Objektüberwachung/Bauüberwachung, Überwachung der Ausführung beziehungsweise der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung auf 60% die Leistungen Objektbetreuung/Dokumentation auf 90% der Vergütung festgelegt, es sei denn, es werden geringere oder höhere ersparte Aufwendungen oder sonstige vergütungsmindernde Umstände im Sinne von Satz 2 von einer Vertragspartei nachgewiesen. 9.8 Im Fall der Kündigung nach Nr gilt die Vereinbarung in Nr. 9.7 entsprechend, wenn der wichtige Grund nicht aus der Risikosphäre des Auftragnehmers stammt hat der Auftragnehmer, wenn der wichtige Grund aus seiner Risikosphäre stammt, Anspruch auf Vergütung nur der bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen. 9.9 Im Fall der wirksamen Vertragskündigung nach Nr. 9.2 ist der Auftraggeber berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch Dritte ausführen zu lassen Ansprüche einer Vertragspartei auf Ersatz des durch die Kündigung entstandenen Schadens bei schuldhafter ( 276, 278 BGB) Verursachung des Kündigungsgrundes durch die andere Vertragspartei bleiben von den Regelungen in Nr. 9.8 und Nr. 9.9 unberührt Die Kündigung kann auf einen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistung Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

75 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein beschränkt werden Die vom Auftragnehmer bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sind im Fall jeder Kündigung nach den sonstigen Bestimmungen des Vertrages (einschließlich dieser AVB) abzunehmen und unverzüglich prüffähig abzurechnen Nach der Kündigung ist der Auftraggeber berechtigt, die bisher erbrachten Leistungen des Auftragnehmers für die im Vertrag genannte Baumaßnahme zu nutzen und zu ändern Liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung im Sinne von Nr oder liegen die Voraussetzungen für eine Kündigung nach Nr und Nr. 9.2 nicht vor, dann gilt eine insoweit ausgesprochene Kündigung als freie Kündigung nach Nr Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Willen zur Erklärung einer freien Kündigung in der Kündigung erkennbar ausschließt. In diesem Fall ist die Kündigung unwirksam Die Ansprüche der Vertragsparteien aus 5, 6, 10, 11, 12 und 14 AVB bleiben von der Kündigung unberührt. 10 Kündigung durch den Auftragnehmer 10.1 Bei stufenweiser Beauftragung kann der Auftragnehmer den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der Auftraggeber die Leistungen für die jeweils folgende Phase erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Phase beauftragt. Hieraus erwachsen keiner Vertragspartei Schadensersatz-, Entschädigungs- oder Vergütungsansprüche; die Ansprüche aus den bis dahin erbrachten Leistungen bleiben unberührt Im Übrigen kann der Auftragnehmer den Vertrag nur kündigen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach 293 ff BGB), eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Verzug gerät Die Kündigung nach Nr ist erst zulässig, wenn eine vom Auftragnehmer gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist und in der Fristsetzung mit Aufforderung zur Nacherfüllung erklärt worden ist, dass der Vertrag nach fruchtlosem Verlauf gekündigt werde Die Fristsetzung mit Kündigungsandrohung nach Nr sowie die Kündigungen nach Nr und Nr bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform Die bis zur Kündigung erbrachten vertraglichen Leistungen sind nach den vertraglich vereinbarten Vergütungsregelungen unverzüglich prüffähig abzurechnen. Etwaige weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt Die Ansprüche der Vertragsparteien aus 5, 6, 9, 11, 12 und 14 AVB bleiben von der Kündigung unberührt. Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

76 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein 11 Haftung und Verjährung 11.1 Die Rechte des Auftraggebers aus Pflichtverletzungen des Auftragnehmers wie Mängel- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht abweichend oder ergänzend geregelt Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen Der Vorrang der Nacherfüllung entfällt, wenn sich die mangelhafte Leistung des Auftragnehmers infolge ihrer Umsetzung bereits im Bauwerk realisiert hat. Dies gilt sowohl für die Rechte aus 634 BGB als auch im Fall der Vertragskündigung nach 9.2 AVB. Einer Aufforderung zur Nacherfüllung bzw. Abhilfe bedarf es in diesen Fällen nicht Die Verjährungsfrist von fünf Jahren für die Ansprüche des Auftraggebers nach 634a BGB beginnt mit der (Teil-)Abnahme. 12 Haftpflichtversicherung 12.1 Der Auftragnehmer muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. Er ist in diesem Fall verpflichtet, unverzüglich durch Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages Deckung in der vereinbarten Höhe für die gesamte Vertragszeit nachzuholen und nachzuweisen. 13 Erfüllungsort, Streitigkeiten, Gerichtsstand 13.1 Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers Bei Streitigkeiten aus dem Vertrag soll der Auftragnehmer zunächst die dem Auftraggeber unmittelbar vorgesetzte Behörde anrufen. Streitigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, die Arbeiten einzustellen Soweit die Voraussetzungen gemäß 38 der Zivilprozessordnung (ZPO) vorliegen, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

77 Allgemeine Vertragsbedingungen Stand Land Schleswig-Holstein 14 Arbeitsgemeinschaft 14.1 Sofern eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer ist, übernimmt das mit der Vertretung beauftragte im Vertrag genannte Mitglied die Federführung. Es vertritt alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dem Auftraggeber gegenüber. Beschränkungen seiner Vertretungsbefugnisse, die sich aus dem Arbeitsgemeinschaftsvertrag ergeben, sind gegenüber dem Auftraggeber unwirksam Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen haftet jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft auch nach deren Auflösung gesamtschuldnerisch Die Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber ausschließlich an den im Vertrag genannten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 15 Anwendbares Recht 15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 16 Schriftform 16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Allgemeine Vertragsbedingungen Stand

78 HINWEISE ZUM UMFANG DER ARCHITEKTEN- / INGENIEURVOLLMACHT - Zur Vermeidung von Auseinandersetzungen der Vertragsparteien über den Umfang der Architekten-/Ingenieurvollmacht, - zur Klarstellung/Konkretisierung des Umfangs der dem Architekten/Ingenieur erteilten jeweiligen Vollmacht und der sich daraus ergebenden Befugnisse und - zum Ausschluss der Rechtsinstitute der Anscheins- und Duldungsvollmachten gelten folgende Regelungen, soweit die Bedingungen des Bauvertrags keine abweichenden Vorgaben enthalten: 1. Allgemeine Grundsätze - Der Architekt/Ingenieur ist im Rahmen seiner Objektüberwachungspflichten zur Wahrung der Rechte und Interessen des Auftraggebers berechtigt und verpflichtet. - Dazu zählen Aufforderungen und Anordnungen gegenüber den ausführenden Unternehmen, die dazu dienen, diese zur vertragsgemäßen Ausführung ihrer Leistungen anzuhalten. - Der Architekt/Ingenieur hat keine Befugnis, zu Lasten des Auftraggebers finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss, die Änderung und Ergänzung von Verträgen sowie für die Vereinbarung neuer Preise. - Der Architekt/Ingenieur hat den Auftraggeber unverzüglich über Umstände zu informieren, aus denen sich Ansprüche gegen mit der Bauausführung beauftragte Unternehmen ergeben können. Die Geltendmachung dieser Ansprüche obliegt dem Auftraggeber. Diese Regelungen beschreiben und begrenzen den Umfang der dem Architekten/Ingenieur erteilten rechtsgeschäftlichen Vollmacht. 2. Einzelne Regelungen a) Die dem Architekten/Ingenieur erteilte Vollmacht umfasst insbesondere - die Erklärung nach 4 Abs.6 VOB/B (Entfernung von nicht vertragsgemäßen Stoffen/Bauteilen); - kündigungsvorbereitende Aufforderungen (z.b. 4 Abs.7, Abs.8 Nr.1 und 5 Abs.4 VOB/B); - die Erklärung von Abhilfeverlangen nach 5 Abs.3 VOB/B; - die Mitwirkung an der technischen Abnahme (d.h. Überprüfen der Bauarbeiten und Baustoffe auf Mängel bzw. Fehler); - die Vornahme der für die Abrechnung notwendigen gemeinsamen Feststellungen ( 14 Abs.2 Satz 1 VOB/B), jedoch nicht die abschließende Streitbeilegung durch Abschluss eines Vergleichs im Falle streitiger Massenermittlungen; - die Aufforderung zur Vorlage einer prüfbaren Rechnung nach 14 Abs.4 VOB/B; - die Entgegennahme der Anzeige über den Beginn der Ausführung wirksam vereinbarter Stundenlohnarbeiten ( 15 Abs.3 Satz 1 VOB/B); - die Entgegennahme, baufachliche Plausibilitätsprüfung und insoweit bestätigende Unterzeichnung oder Zurückweisung der Stundenlohnzettel ( 15 Abs.3 Satz 2 VOB/B), jedoch nicht die ausdrückliche oder konkludente Abgabe weiterer deklaratorischer Anerkenntnisse oder sonstiger Erklärungen. Stand November 2010 Seite 1 von 2

79 b) Nicht von der Vollmacht umfasst sind die bereits aufgezählten Ausnahmen sowie alle weiteren Erklärungen, die unmittelbar oder mittelbar zu einer finanziellen Belastung des Auftraggebers führen (können), insbesondere sowie in Ergänzung dazu - die Erteilung vergütungsauslösender Anordnungen nach 1 Abs.3 und 1 Abs.4 VOB/B; Leistungen des Auftragnehmers, die auf der Basis vollmachtlos erteilter Anordnungen, Vereinbarungen o.ä. durch/mit dem Architekten/Ingenieur ausgeführt werden, betrachtet der Auftraggeber als solche nach 2 Abs.8 Nr.1 Satz 1 VOB/B. Eine Vergütung nach 2 Abs.5, Abs.6 VOB/B erfolgt wegen der fehlenden Vollmacht des Architekten/Ingenieurs zur Erteilung vergütungsauslösender Anordnungen nicht. Eine Vergütung auftragslos ausgeführter Leistungen gewährt der Auftraggeber ausschließlich unter den Voraussetzungen des 2 Abs.8 Nr.2 VOB/B. Die Geltendmachung seiner Rechte aus 2 Abs.8 Nr.1 Satz 2 und Satz 3 VOB/B behält sich der Auftraggeber vor. - der Abschluss von Nachtragsvereinbarungen; - die Erklärung einer Vertragskündigung nach 8 VOB/B; - die Geltendmachung von Vertragsstrafenansprüchen einschließlich Vorbehaltserklärung ( 11 VOB/B); - die rechtsgeschäftliche förmliche Abnahme einschl. aller Erklärungen, welche die rechtsgeschäftliche Abnahme konkludent oder fiktiv herbeiführen können ( 12 VOB/B); - Mängelbeseitigungsaufforderungen nach 13 Abs.5 VOB/B einschließlich Geltendmachung aller sich hieraus ergebenden weiteren Ansprüche; - der ausdrückliche oder konkludente Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung nach 2 Abs.10 VOB/B, jedoch die Anordnung zur Ausführung vertraglich vereinbarter Stundenlohnarbeiten bis zum Erreichen der vereinbarten Stundenanzahl, nicht aber die Vereinbarung/Anordnung von über die vereinbarte Anzahl von Stunden hinausgehender zusätzlicher Stundenlohnarbeiten. Stundenlohnarbeiten, die der Auftragnehmer auf der Basis vollmachtlos geschlossener Stundenlohnvereinbarungen oder vollmachtlos erteilter Anordnungen ausführt, betrachtet der Auftraggeber als solche nach 2 Abs.8 Nr.1 Satz 1 VOB/B. Eine Vergütung nach 2 Abs.5, Abs.6 VOB/B erfolgt wegen der fehlenden Vollmacht des Architekten/Ingenieurs zur Erteilung vergütungsauslösender Anordnungen nicht. Eine Vergütung für die auftragslos ausgeführten Stundenlohnarbeiten gewährt der Auftraggeber allenfalls unter den Voraussetzungen des 2 Abs.8 Nr.2 VOB/B. Liegen dessen Voraussetzungen vor, sind die Vergütungsansprüche auf der Berechnungsgrundlage von 2 Abs.5, Abs.6 VOB/B zu ermitteln. Die Abrechnung als Stundenlohnarbeiten scheidet damit aus. Die Geltendmachung seiner Rechte aus 2 Abs.8 Nr.1 Satz 2 und Satz 3 VOB/B behält sich der Auftraggeber vor. - (soweit nicht in diesem Formblatt anders geregelt) die Entgegennahme von rechtsgeschäftlichen und geschäftsähnlichen Erklärungen, weder als Empfangsvertreter nach 164 Abs.3 BGB noch als Empfangsbote; dies gilt insbesondere für - eine Vereinbarung bzw. Ankündigung nach 2 Abs.5, Abs.6 Nr.1 VOB/B, - eine Bedenkenanmeldung nach 4 Abs.3 VOB/B, - eine Behinderungsanzeige nach 6 Abs.1 VOB/B, - eine Vertragskündigung nach 9 VOB/B einschließlich aller vorbereitenden Erklärungen, - eine Fertigstellungsmitteilung nach 12 VOB/B, - Rechnungen nach 16 VOB/B, - eine Vorbehaltserklärung nach 16 Abs.3 VOB/B, - Zahlungsaufforderungen Rechtsgeschäftliche und geschäftsähnliche Erklärungen sind, soweit nicht in diesem Formblatt ausdrücklich anders geregelt, ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber bzw. der vertretungsweise vertragsschließenden Stelle abzugeben; dies gilt insbesondere für - die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aller Art; - die Entgegennahme von Sicherheiten (insbesondere Bürgschaftsurkunden). Stand November 2010 Seite 2 von 2

80 Ergänzende Vereinbarung für den CAD - Datenaustausch Stand Ergänzende Vereinbarung für den CAD - Datenaustausch Gegenstand dieser Vereinbarung ist der elektronische Datenaustausch grafischer Daten im Rahmen des bereits geschlossenen / noch zu schließenden Architekten- / Ingenieurvertrages Nr.: Für die Baumaßnahme Neubau eines Lernzentrums an der Fachhochschule KIel Baumaßnahmen.Nr: Bezeichnung: Fachspezifische Anlagen: Geschäftsbereich Bundesbau Hochbau TA (Elektro / Nachrichtentechnik Heizung + Lüftung + Sanitär) Ingenieurbau/ Vermessung/ Freianlagen Geschäftsbereich Landesbau Hochbau TA (Elektro / Nachrichtentechnik Heizung + Lüftung + Sanitär) Ingenieurbau Vermessung Freianlagen Seite 1

81 Ergänzende Vereinbarung für den CAD - Datenaustausch Stand Allgemeine Regeln des CAD-Datenaustauschs 2. Datenstruktur 3. CAD Anforderungen 4. Datenübermittlung 5. Datensicherung und -aufbewahrung 6. Kosten 7. Datenübergabe / Dokumentation 8. Termine und Abgabefristen Seite 2

82 Ergänzende Vereinbarung für den CAD - Datenaustausch Stand Allgemeine Regeln des CAD-Datenaustausch Die vorliegende Ergänzende Vereinbarung für den CAD-Datenaustausch wird Vertragsbestandteil für alle Auftragnehmer, welche grafische Daten mittels CAD (Computer Aided Design) im Auftrag der GMSH erzeugen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Qualitätssicherung der Bestandsdaten, die Gewinnung alphanumerischer Objektdaten durch Auswertung der CAD-Dateien, eine einheitliche Projektbearbeitung sowie eine vollständige Dokumentation der digitalen Daten. Sie dient als: a. Allgemeine organisatorische und EDV-technische Richtlinie für den Einsatz von CAD zur Erzeugung von digitalen grafischen Objektdaten. b. Richtlinie für den geregelten Datenaustausch zwischen der GMSH und Auftragnehmer. Die fachspezifischen Anlagen werden regelmäßig fortgeschrieben und sind immer in ihrer aktuellsten Version zu verwenden. Erhaltene Daten dürfen vom Auftragnehmer nur zur Erfüllung des Vertragszwecks verwendet werden. Jeder Vertragspartner hat die unbefugte Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung vertraulicher Informationen zu verhindern. Die Regeln für den Datenaustausch gelten gleichermaßen für den Fall, dass Auftragnehmer auf direktem Wege untereinander Daten austauschen. Die GMSH übernimmt keine Haftung für Kosten und Schäden, die in Folge direkten Datenaustausches zwischen einzelnen Auftragnehmern entstehen. Der sendende Vertragspartner ist verantwortlich für die Richtigkeit der Daten. Falsche Daten sind nach gegenseitiger Rücksprache zu vernichten. Eine etwaige Korrektur der übermittelten Daten hat unverzüglich nach Erkennen eines Fehlers oder eines Datenverlustes spätestens am folgenden Arbeitstag nach Anforderung zu erfolgen. Die Vertragspartner verpflichten sich bei notwendigen Änderungen den Partner zu informieren und gegebenenfalls Probeläufe durchzuführen. Kosten dafür gehen zu Lasten des Vertragspartners, der die Änderungen vornimmt. Diese Pflichten gelten insbesondere bei beabsichtigten Veränderungen der Software (Updates von CAD-Programm etc.) Seite 3

83 Ergänzende Vereinbarung für den CAD - Datenaustausch Stand Datenstruktur Die Unterteilung des Projektes erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers und den fachspezifischen Anlagen. 3. CAD-Anforderungen Die Daten sind im jeweils vorgegebenen CAD-System zu konstruieren, um sicherzustellen, dass die notwendige Bauteilintelligenz für die Auswertung der Daten (Raumlisten, Mengen, Bauteillisten) gewährleistet ist. Das Modell wird im Maßstab 1:1 konstruiert. Die Dimension für das Modell ist Meter (m). Für alle Planungsbeteiligten wird für das gesamte Projekt ein einheitliches lokales Koordinatensystem festgelegt. Benutzt der Auftragnehmer ein anderes Koordinatensystem, so muss er vor der Datenübertragung eine Transformation auf das festgelegte Koordinatensystem vornehmen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Datenaustausches wird als eindeutiger Referenzpunkt der Punkt X=0; Y=0, Z=0 des lokalen Koordinatensystems festgesetzt. Die Lage des Modelles zum Referenzpunkt darf auf allen Ebenen nicht verändert werden. 4. Datenübermittlung Die Dateien sind vor dem Datenaustausch zu bereinigen. Die Daten sind abschließend auf Datenträger (CD, DVD etc.) zu übergeben. Der Datenaustausch im Rahmen der Projektbearbeitung erfolgt in der Regel über die Austauschplattform der GMSH im Internet: > Austauschplattform der GMSH. Sie dient zur Vereinfachung der projektbezogenen Kommunikation. Die Übertragung der Daten auf die Plattform entbindet nicht von der vertragsgemäßen Übergabe der rechtsverbindlich unterzeichneten Pläne und Dokumente in Papierlage. 5. Datensicherung und -aufbewahrung Die ein- und ausgehenden Daten müssen von den Vertragspartnern wirksam gegen Verlust und/oder Überschreibung sowie gegen unberechtigten Zugriff Dritter gesichert werden. Der jeweilige Ersteller hat die übermittelten Daten ungeachtet der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen 12 Monate im Originalzustand der Übertragung abzuspeichern, so dass eine Wiederholungslieferung problemlos möglich ist. Beide Vertragspartner stellen sicher, dass alle gelieferten und empfangenen Daten vollständig und chronologisch aufgezeichnet sind. 6. Kosten Versandkosten gehen immer zu Lasten des Erstellers. Seite 4

84 Ergänzende Vereinbarung für den CAD - Datenaustausch Stand Datenübergabe / Dokumentation Zur Datenübergabe gehören die nachfolgenden Unterlagen: Auflistung aller übergebenen Dateien mit Kurzbeschreibung der Inhalte Plan / Pläne als rechtsverbindliches Dokument Datenträger mit den Primärdaten, Format gem. fachspezifischen Anlagen PDF - Dateien Sofern erforderlich weitere schriftliche Information über Voreinstellungen, Besonderheiten, Änderungswünsche etc. 8. Termine und Abgabefristen Vorabdatenlieferung Vorabdatenlieferung nach Ende der Ausführungsplanung spätestens bei Baubeginn-Anzeige 12 Wochen vor Übergabe, Aktualisierung der Vorabdatenlieferung Bei Feststellung der Übergabereife, Endfassung der Vorabdatenlieferung Übergabe der Dokumentation: 4 Wochen nach Auftragserfüllung 3 Monate nach Übergabe der Baumaßnahme Seite 5

85 Fachspezifische Anforderungen Technische Ausrüstung Für eine einheitliche Datenübergabe sind folgende dwg - Formate aus den u.a. Programmen zu erzeugen. Falls keines der u.a. Programme zur Verfügung steht, ist sicher zu stellen, dass die von anderen Programmen erzeugte Datei (dwg-format 2007 oder höher) lesbar und mit den aufgeführten Programmen uneingeschränkt bearbeitbar ist. Autodesk Architecture 2009 oder höher: (dwg Format 2007 oder höher) AutoCAD 2009 oder höher: (dwg Format 2007 oder höher) Bricscad V12 oder höher (dwg Format 2007 oder höher) Druckformat PDF Anlagen Folien/-Layerbezeichnungen Elektro/Nachrichtentechnik Folien-/Layerbezeichnungen Heizung/Lüftung/Klima/Sanitär Folien-/Layerbezeichnungen Medizinisches Gerät Stand Fachspezifischen Anforderungen Technische Ausrüstung Seite 1

86 1. Inhalt und Darstellung Die Daten sind im jeweils vorgegebenen CAD-System zu konstruieren, um sicherzustellen, dass die notwendige Bauteilintelligenz für die Auswertung der Daten und der Austausch mit anderen in der GMSH verwendeten CAD-Systemen gewährleistet sind. Bei der Erstellung von TGA-Zeichnungen sind die Hochbauzeichnungen (Grundrisse) grundsätzlich zu referenzieren, es sei denn, der Auftragnehmer arbeitet mit dem CAD Haustechnikaufsatz von PIT (Gewerke HKLS) und bildet hiermit das Gebäudemodell in 3D ab. Es ist im Modellbereich zu konstruieren. 2. Layerstruktur Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Anhang beigefügte Layerstruktur mit Layernamen und den zugeordneten Inhalten zu verwenden. Layerergänzungen sind nicht erwünscht. In den Layerstrukturen wird bei den Gewerken Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär und Medizinischen Gasen in den Layerbezeichnungen zwischen den Darstellungen Ebenen (einschließlich Schnitte, Ansichten), Schemata und Übersichten (Leitungsführungen außerhalb von Gebäuden) unterschieden (siehe beigefügte Layerstruktur). Für jede Gebäudeebene (z.b. Kellergeschoss, Erdgeschoss) ist jeweils eine Datei in den vorab beschriebenen Formaten zu erzeugen. 3. Blockstruktur Die verwendeten Blöcke dürfen nicht aufgelöst werden. Selbsterzeugte Blöcke müssen auf dem Layer 0 erzeugt werden und auf dem entsprechenden Ziellayer eingefügt werden. 4. Beschriftung Es dürfen nur programmspezifische Standard Fonts verwendet werden. Die Anzahl der Schriftzeichen ist auf 256 zu begrenzen. 5. Bemaßung Die Dimension für die Bemaßung ist nach geltender Norm auszuführen. Grundsätzlich sind die geltenden Normen einzuhalten. Fonts: siehe Beschriftung. 6. Vorlagedatei/Planstempel Vorlagedateien und Planstempel für die technischen Gewerke werden vom AG zur Verfügung gestellt. 7. Planbezeichnung 8. Plotten Alle DWG-Dateien sind gemäß Codierungstabelle zu bezeichnen. Linienstärken und -farben sind entsprechend der geltenden Norm darzustellen. 9. Allgemeine Hinweise Die Layerstrukturen für die Gewerke Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär basieren auf dem CAD Aufsatz der Fa. PITCUP der in der GMSH im Einsatz ist. Falls beim Auftragnehmer die Software im Einsatz ist, wird keine zusätzliche Vorlagedatei benötigt. Die von der Software erzeugten Layerstrukturen sind zu verwenden (Texte, Bemaßungen entsprechend der beigefügten Layerstruktur). Stand Fachspezifischen Anforderungen Technische Ausrüstung Seite 2

87 Anlage zum Vertrag für Ingenieurleistungen Folien- / Layerstruktur und Inhalte HKLS Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Folien- / Layerstruktur mit den beschriebenen Inhalten zu verwenden. Bei Nichteinhaltung wird die Annahme der Leistung verweigert. Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 1

88 Der Folien- / Layername wird aus der Layergruppe und dem Layernamen zusammengesetzt. Die Geschossbezeichnung ist dem Layernamen nicht zwingend voranzustellen. Sie geht aus dem Dateinamen hervor. Layerstrukturen Allgemein Layergruppe Layername Layerinhalte Layerfarbe Ebenen EG/OG_1.../UG/DG _ Allgemein X-Ref Einfügelayer für externe Referenzen 7 Ansichtsfenster Ansichtsfenster im Layout 7 Blattrahmen Legende Blattrahmen, Stempelfeld, Legende Gewerkspezifische(r) Stempel und Zeichenerklärung Stempelfeld und Legende Gewerkspezifische(r) Stempel und Zeichenerklärung 7 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 2

89 Layerstrukturen Heizung 2H 2H Ebenen EG/OG_1.../UG/DG Raumwärme _VL Vorlauf 10 _RL Rücklauf 170 _GLVL Glykolvorlauf 86 _GLRL Glykolrücklauf 202 _AWVL Abwärmevorlauf, WRG 50 _AWRL Abwärmerücklauf, WRG 151 _KWVL Kühlwasservorlauf 92 _KWRL Kühlwasserrücklauf 150 _FBH Fußbodenheizung 10 Heizung, Raumwärme, Armaturen _VL_SY Vorlauf 7 _RL_SY Rücklauf 7 _GLVL_SY Glykolvorlauf 7 _GLRL_SY Glykolrücklauf 7 _ABVL_SY Abwärmevorlauf, WRG 7 _ABRL_SY Abwärmerücklauf, WRG 7 _KWVL_SY Kühlwasservorlauf 7 _KWRL_SY Kühlwasserrücklauf 7 _FBH_SY Fußbodenheizung 7 2H _HZK Heizung, Raumwärme, Heizkörper 1 2H _SY Heizung, Raumwärme, sonst. Verbraucher, Wärmeerzeuger, WWB 10 2H 2H Dampf Dampf, Leitungen _DA Dampf 30 _KO Kondensat 70 Dampf, Armaturen _DA_SY Dampf 7 _KO_SY Kondensat 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 3

90 2H _DA_VERB Dampf, Verbraucher 81 2H 2H Betriebswärme Betriebswärme, Leitungen _ BW VL Vorlauf 211 _ BW RL Rücklauf 182 Betriebswärme, Armaturen _ BW VL_SY Vorlauf 7 _ BW RL_SY Rücklauf 7 2H _BW_VERB Betriebswärme, Verbraucher 1 Sterilisationsanlagen 2H _STERI Sterilisationsanlagen, Leitungen 131 2H STERI_SY Sterilisationsanlagen, Armaturen 7 2H _STERI_VERB Sterilisationsanlagen, Verbraucher 131 2H _GLT Gebäudeleittechnik 2H _Brandschutz Brandschutz, Klimatechnik, Brandschutzklappen, -Isolierung, 10 Wandabschottungen 2H _Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck 8 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 4

91 Allgemeines 2H _Text Text, allgemein 7 2A _Durchbruch Durchbruch 7 2A _RA_BL Raumbeschriftung 7 2A _EB_BL Etagenbeschriftung 7 2H _Sonst Sonstiges Heizung 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 5

92 Schemata HZ Heizung, Raumwärme, Leitungen _VL Vorlauf 10 _RL Rücklauf 170 HZ VL_SY RL_SY Heizung, Raumwärme Armaturen 7 Vorlauf Rücklauf HZ _HZK Heizung, Raumwärme, Heizkörper HZ _SY Heizung, Raumwärme, Fernwärme sonst. Verbraucher, 10 Wärmeerzeuger, WWB 1 HZ HZ HZ Brennstoff Leitungen, Heizung Brennstoffversorgung _OELV Oelvorlauf 120 _OELR Oelrücklauf 135 _EGAS Erdgas 40 _FGAS Flüssiggas 42 Brennstoff, Armaturen Zubehör, Tankanlagen _OELVL_SY Oelvorlauf 7 _OELRL_SY Oelrücklauf 7 _EGAS_SY Erdgas 7 _FGAS_SY Flüssiggas 7 Heizung, Betriebswärme Leitungen _BWVL Vorlauf 211 _BWRL Rücklauf 182 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 6

93 HZ HZ HZ Heizung, Betriebswärme Armaturen 7 BWVL_SY Vorlauf 7 BWRL_SY Rücklauf 7 Heizung, Dampf Leitungen _DA Dampf 30 _KO Kondensat 70 Heizung, Dampf Armaturen _DA_SY Dampf 7 _KO_SY Kondensat 7 HZ _GLT Gebäudeleittechnik HZ _Brandschutz Brandschutz, Klimatechnik, Brandschutzklappen, -Isolierung, 10 Wandabschottungen HZ _Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck 8 Allgemeines HZ _Text Text, allgemein 7 2A _RA_BL Raumbeschriftung 7 2A _EB_BL Etagenbeschriftung 7 2D _DE_SC Deckenschnitt 40 HZ _Sonst Sonstiges Heizung 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 7

94 Übersichten 2H 2H Heizung, Raumwärme (Fernwärme) Leitungen und Verbraucher Leitungen _VL Vorlauf 10 _RL Rücklauf 170 Heizung, Raumwärme (Fernwärme) Armaturen _VL _SY Vorlauf 7 _RL _SY Ruecklauf 7 2H _SY Heizung, Raumwärme, Fernwärme sonst. Verbraucher, Wärmeerzeuger, WWB 10 2H Heizung, Dampf (Fernwärme) Leitungen _DA Dampf 30 _KO Kondensat 70 2H 2H 2H Heizung, Dampf, Armaturen _DA_SY Dampf 7 _KO_SY Kondensat 7 Betriebswärme (Fernwärme) Leitungen und Verbraucher Leitungen _BWVL Vorlauf 211 _BWRL Rücklauf 182 Betriebswärme (Fernwärme) Leitungen und Verbraucher Armaturen BWVL_SY Vorlauf 7 BWVL_SY Rücklauf 7 Brennstoff Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 8

95 2H 2H Leitungen, Heizung Brennstoffversorgung _OELV Oelvorlauf 120 _OELR Oelrücklauf 135 _EGAS Erdgas 40 _FGAS Flüssiggas 42 Brennstoff, Armaturen Zubehör, Tankanlagen _OELVL_SY Oelvorlauf 7 _OELRL_SY Oelrücklauf 7 _EGAS_SY Erdgas 7 _FGAS_SY Flüssiggas 7 Allgemeines 2H _Text Text, allgemein 7 2H _Sonst Sonstiges Heizung 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 9

96 Layerstrukturen Lüftung/Klima Ebenen EG/OG_1.../UG/DG 2L _ZU Lüftung, Zuluft, Leitungen 140 2L _AB Lüftung, Abluft, Leitungen 50 2L _FO Lüftung, Fortluft, Leitungen 32 2L _UM Lüftung, Umluft, Leitungen 30 2L _MI Lüftung, Mischluft, Leitungen 52 2L _AU Lüftung, Außenluft, Leitungen 80 2L _ZU-G Lüftung, Zuluft, Geräte, Klappen, Revisionsöffnungen, Filter, 43 Schalldämpfer 2L _AB-G Lüftung, Abluft, Geräte, Klappen, Gitter, Revisionsöffnungen, Filter 43 2L _FO-G Lüftung, Fortluft, Geräte, Klappen, Gitter, Revisionsöffnungen 2L _UM-G Lüftung, Umluft, Geräte, Gitter L _MI-G Lüftung, Mischluft, Geräte, Gitter 43 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 10

97 2L _AU-G Lüftung, Außenluft, Geräte, Gitter 43 2L _SY Symbole, auch Luftüberströmung 7 2H Lüftung, Kälte, Leitungen, Kältemittel _VL Vorlauf 10 _RL Rücklauf 170 _KWVL Kühlwasser Vorlauf 92 _KWRL Kühlwasser Rücklauf 150 _KMV Kältemittel Vorlauf 110 _KMR Kältemittel Rücklauf 161 _GLVL Glykolvorlauf 86 _GLRL Glykolrücklauf 202 2L _GE Aggregate, Verdichter, Expansionsventile, Verdampfer, Wärmetauscher, 7 Regeleinheiten,Volumenstromregler, Fühler, Regelventile Sonstiges 2L _GLT Gebäudeleittechnik 2L _Brandschutz Brandschutz, Klimatechnik, Brandschutzklappen, -Isolierung, Wandabschottungen 2L _Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck 8 10 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 11

98 Allgemeines 2L _Text Text, allgemein 7 2A _Durchbruch Durchbruch 7 2A _RA_BL Raumbeschriftung 7 2A _EB_BL Etagenbeschriftung 7 2L _Sonst Sonstiges Lüftung Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 12

99 Schemata LU _ZU Lüftung, Zuluft, Anlage, Leitungen, Symbole 140 LU _AB Lüftung, Abluft, Anlage, Leitungen, Symbole LU _FO Lüftung, Fortluft, Anlage, Leitungen, Symbole LU _UM Lüftung, Umluft, Anlage, Leitungen, Symbole LU _MI Lüftung, Mischluft, Anlage, Leitungen, Symbole LU _AU Lüftung, Außenluft, Anlage, Leitungen, Symbole LU _GLT Gebäudeleittechnik LU _Brandschutz Brandschutz, Klimatechnik, Brandschutzklappen, -Isolierung, 10 Wandabschottungen LU _Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 13

100 Allgemeines LU _Text Text, allgemein 7 2A _RA_BL Raumbeschriftung 7 2A _EB_BL Etagenbeschriftung 7 2D _DE_SC Deckenschnitt 40 LU _Sonst Sonstiges Lüftung 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 14

101 Layerstrukturen Sanitär Ebenen EG/OG_1.../UG/DG 2S Sanitär Versorgungsleitungen für folgende Medien: Fluide _KW Kaltwasser 80 _WW Warmwasser 10 _ZW Zirkulation 200 _KWE Kaltwasser enthärtet 80 _WWE Warmwasser enthärtet 10 _ZWE Zirkulation enthärtet 200 _KWA Kaltwasser aufbereitet 80 _KWVE Kaltwasser vollentsalzt 130 _WWVE Warmwasser vollentsalzt 10 _KWRN Kaltwasser Regenwassernutzung 72 _DO Dosierleitung 132 _MEF Entwickler- und Fixierflüssigkeiten 41 _MDIA Dialyse 22 _KWGA Gartenwasser 80 _FL Feuerlöschleitung 74 _ENTW Entgastes Wasser 80 _DES Destilliertes Wasser 173 _LAUG Lauge 210 Gase _STGAS Stadtgas 42 _TDL Druckluft 162 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 15

102 2S Sanitär Versorgung Anlagenbauteile: Armaturen, Regler, Absperrorgane, Behälter, sonstige Rohreinbauteile, Verteiler, für folgende Ltg. /Medien: Fluide _KW_BS-SY Kaltwasser 7 _WW_BS-SY Warmwasser 7 _ZW_BS-SY Zirkulation 7 _KWE_BS-SY Kaltwasser enthärtet 7 _WWE_BS-SY Warmwasser enthärtet 7 _ZWE_BS-SY Zirkulation enthärtet 7 _KWA_BS-SY Kaltwasser aufbereitet 7 _KWVE_BS-SY Kaltwasser vollentsalzt 7 _WWVE_BS-SY Warmwasser vollentsalzt 7 _KWRN_BS-SY Kaltwasser Regenwassernutzung 7 _DO_BS-SY Dosierleitung 7 _MEF_BS-SY Entwickler- und Fixierflüssigkeiten 7 _MDIA_BS-SY Dialyse 7 _KWGA_BS-SY Gartenwasser 7 _FL_BS-SY Feuerlöschleitung 7 _ENTW_BS-SY Entgastes Wasser 7 _DES_BS-SY Destilliertes Wasser 7 _LAUG_BS-SY Lauge 7 Gase _STGAS_BS-SY Stadtgas 7 _TDL_BS-SY Druckluft 7 2S Sanitär Entsorgungsleitungen _AW Abwasser allgem. 22 _SW Schmutzwasser 184 _RW Regenwasser 140 _MW Mischwasser 12 _SWC Schmutzwasser chemisch belastet 184 _ENTL Entlüftung 184 _LA Laborabwasser 22 _C Chemikalien 41 _KA Kühlabwasser 60 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 16

103 2S Sanitär Entsorgung Anlagenbauteile: Armaturen, Regelventile, Absperrorgane, Behälter, Hebeanlagen, Pumpensumpf Schächte, Bodenabläufe, Sammeltanks, Fettabscheider, für folgende Ltg. / Anlagen: _AW_BS-SY Abwasser allgem. 7 _SW_BS-SY Schmutzwasser 7 _RW_BS-SY Regenwasser 7 _MW_BS-SY Mischwasser 7 _SWC_BS-SY Schmutzwasser chemisch belastet 7 _ENTL_BS-SY Entlüftung 7 _LA_BS-SY Laborabwasser 7 _C_BS-SY Chemikalien 7 _KA_BS-SY Kühlabwasser 7 2S _EI Sanitärobjekte: Waschbecken, Duschen, Toiletten, 150 Wannen 2S _BL-MO-KU Küchenmaschinen, Spülmaschinen, Trockner, etc S _Rohrtrenner Rohrtrenner 7 2S _GLT Gebäudeleittechnik 2S _Brandschutz Brandschutz, Klimatechnik, Brandschutzklappen, -Isolierung, 10 Wandabschottungen 2S _Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck 8 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 17

104 Allgemeines 2S _Text Text, allgemein 7 2A _Durchbruch Durchbruch 7 2A _RA-BL Raumbeschriftung 7 2A _EB-BL Etagenbeschriftung 7 2S _Sonst Sonstiges Sanitärtechnik 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 18

105 Schemata SA Sanitär, Versorgungsleitungen Fluide _KW Kaltwasser 80 _WW Warmwasser 10 _ZW Zirkulation 200 _KWE Kaltwasser enthärtet 80 _WWE Warmwasser enthärtet 10 _ZWE Zirkulation enthärtet 200 _KWA Kaltwasser aufbereitet 80 _KWVE Kaltwasser vollentsalzt 130 _WWVE Warmwasser vollentsalzt 10 _MEF Entwickler- und Fixierflüssigkeiten 41 _DIA Dialyse 22 _ENTW Entgastes Wasser 80 _DES Destilliertes Wasser 173 _LAUG Lauge 210 Gase _STGAS Stadtgas 42 SA Sanitär Versorgung Anlagenbauteile: Armaturen, Regler, Absperrorgane, Behälter, sonstige Rohreinbauteile, Verteiler, für folgende Ltg. / Medien: Fluide _KW_BS-SY Kaltwasser 7 _WW_BS-SY Warmwasser 7 _ZW_BS-SY Zirkulation 7 _KWE_BS-SY Kaltwasser enthärtet 7 _WWE_BS-SY Warmwasser enthärtet 7 _ZWE_BS-SY Zirkulation enthärtet 7 _KWA_BS-SY Kaltwasser aufbereitet 7 _KWVE_BS-SY Kaltwasser vollentsalzt 7 _WWVE_BS-SY Warmwasser vollentsalzt 7 _MEF_BS-SY Entwickler- und Fixierflüssigkeiten 7 _MDIA_BS-SY Dialyse 7 _ENTW_BS-SY Entgastes Wasser 7 _DES_BS-SY Destilliertes Wasser 7 _LAUG_BS-SY Lauge 7 Gase _STGAS_BS-SY Stadtgas 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 19

106 SA Sanitär Entsorgungsleitungen _AW Abwasser allgem. 22 _SW Schmutzwasser 184 _RW Regenwasser 140 _MW Mischwasser 12 _SWC Schmutzwasser chemisch belastet 184 _ENTL Entlüftung 184 _LA Laborabwasser 22 _C Chemikalien 41 _KA Kühlabwasser 60 SA Sanitär Entsorgung Anlagenbauteile: Armaturen, Regelventile, Absperrorgane, Behälter, Hebeanlagen, Pumpensumpf Schächte, Bodenabläufe, Sammeltanks, Fettabscheider, für folgende Ltg. / Anlagen: _AW_BS-SY Abwasser allgem. 7 _SW_BS-SY Schmutzwasser 7 _RW_BS-SY Regenwasser 7 _MW_BS-SY Mischwasser 7 _SWC_BS-SY Schmutzwasser chemisch belastet 7 _ENTL_BS-SY Entlüftung 7 _LA_BS-SY Laborabwasser 7 _C_BS-SY Chemikalien 7 _KA_BS-SY Kühlabwasser 7 SA _BL-MO-OB Sanitärobjekte: Waschbecken, Duschen, Toiletten, 150 Wannen SA _BL-MO-KU Küchenmaschinen, Spülmaschinen, Trockner etc. SA _GLT Gebäudeleittechnik SA _Brandschutz Brandschutz, Klimatechnik, Brandschutzklappen, -Isolierung, 10 Wandabschottungen 150 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 20

107 SA _Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck 8 Allgemeines SA _Text Text, allgemein 7 2A _RA-BL Raumbeschriftung 7 2A _EB-BL Etagenbeschriftung 7 2D _DE_SC Deckenschnitt 40 SA _Sonst Sonstiges Sanitärtechnik 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 21

108 Übersichten 2S Sanitär, Versorgungsleitungen Zentrale Versorgung (Fernleitungen) Hausanschlussleitungen Fluide _KW Kaltwasser 80 _WW Warmwasser 10 _ZW Zirkulation 200 _KWE Kaltwasser enthärtet 80 _WWE Warmwasser enthärtet 10 _ZWE Zirkulation enthärtet 200 _KWA Kaltwasser aufbereitet 80 _KWVE Kaltwasser vollentsalzt 130 _WWVE Warmwasser vollentsalzt 10 _MEF Entwickler- und Fixierflüssigkeiten 41 _MDIA Dialyse 22 Gase _STGAS Stadtgas 42 2S Sanitär Versorgung Anlagenbauteile Fernleitungen, Hausanschlussleitungen: Armaturen, Regler, Absperrorgane, Behälter, sonstige Rohreinbauteile, Verteiler, für folgende Ltg. / Medien: Fluide _KW_BS-SY Kaltwasser 7 _WW_BS-SY Warmwasser 7 _ZW_BS-SY Zirkulation 7 _KWE_BS-SY Kaltwasser enthärtet 7 _WWE_BS-SY Warmwasser enthärtet 7 _ZWE_BS-SY Zirkulation enthärtet 7 _KWA_BS-SY Kaltwasser aufbereitet 7 _KWVE_BS-SY Warmwasser vollentsalzt 7 _WWVE_BS-SY Wasser vollentsalztes 7 _MEF_BS-SY Entwickler- und Fixierflüssigkeiten 7 _MDIA_BS-SY Dialyse 7 Gase _STGAS_BS-SY Stadtgas 7 Allgemeines Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 22

109 2S _Text Text, allgemein 7 2S _Sonst Sonstiges Sanitärtechnik 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 23

110 Layerstrukturen Medizinische Gase Ebenen EG/OG_1.../UG/DG 2S Versorgungsleitungen für folgende Medizinischen Gase: _MO2 Sauerstoff 162 _MLG Lachgas 130 _MDL Druckluft 162 _MDL5 Druckluft 5 bar 142 _MDL8 Druckluft 8 bar 142 _MVA Vakuum 132 _MSO Sondergas 162 _MA Ammoniak 80 _MAG Argon 42 _MAZ Azethylen 42 _MBL Bohrluft 130 _MBS Bistickstoffoxyd 152 _MCL Chlor 42 _MCO2 Kohlensäure 42 _MCP Cyclopropan 30 _ME Ethylen 200 _MGA gelöstes Acetylen 42 _MGH Helium 42 _MN Stickstoff 42 _MNG Narkosegas 130 _MNGA Narkoseabsaugung 130 _MWS Wasserstoff 42 _TNN2 Stickstoff N2 252 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 24

111 2S Versorgung Anlagenbauteile für folgende Medizinischen Gase: Armaturen, Regler, Absperrorgane, Behälter, sonstige Rohreinbauteile, Verteiler, Filter, Tanks, Druckminderer, für folgende Ltg. / Medien: _MO2_MG-O2 Sauerstoff 7 _MLG_MG-LG Lachgas 7 _MDL_MG-DR Druckluft 7 _MDL5_MG-DR Druckluft 5 bar 7 _MDL8_MG-DR Druckluft 8 bar 7 _MVA_MG-VA Vakuum 7 _MSO_MG-SO Sondergas 7 _MA_ MG-SY Ammoniak 7 _MAG_MG-SY Argon 7 _MAZ_ MG-SY Azethylen 7 _MBL_ MG-SY Bohrluft 7 _MBS_MG-SY Bistickstoffoxyd 7 _MCL_MG-SY Chlor 7 _MCO2_MG-SY Kohlensäure 7 _MCP_MG-SY Cyclopropan 7 _ME_MG-SY Ethylen 7 _MGA_MG-SY gelöstes Acetylen 7 _MGH_MG-SY Helium 7 _MN_MG-SY Stickstoff 7 _MNG_MG-SY Narkosegas 7 _MNGA_MG-SY Narkoseabsaugung 7 _MWS_MG-SY Wasserstoff 7 _TNN2_MG-SY Stickstoff N2 7 2S _M_Ventilabsperrkasten Ventilabsperrkästen 7 2S _BL-MO-LA Labormöbel und Ausstattung 7 2S _M_GLT Gebäudeleittechnik 2S _M_Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _M_Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _M_Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck 8 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 25

112 Allgemeines 2S _M_Text Text, allgemein 7 2A _M_Durchbruch Durchbruch 7 2A _RA-BL Raumbeschriftung 7 2A _EB-BL Etagenbeschriftung 7 2S _M_Sonst Sonstiges Medizinische Gase 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 26

113 Schemata SA Versorgungsleitungen für folgende Medizinischen Gase: _MO2 Sauerstoff 162 _MLG Lachgas 130 _MDL Druckluft 162 _MVA Vakuum 132 _MA Ammoniak 80 _MAG Argon 42 _MAZ Azethylen 42 _MBL Bohrluft 130 _MBS Bistickstoffoxyd 152 _MCL Chlor 42 _MCO2 Kohlensäure 42 _MCP Cyclopropan 30 _ME Ethylen 200 _MGA gelöstes Acetylen 42 _MGH Helium 42 _MN Stickstoff 42 _MNG Narkosegas 130 _MNGA Narkoseabsaugung 130 _MWS Wasserstoff 42 _TNN2 Stickstoff N2 252 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 27

114 SA Versorgung Anlagenbauteile für folgende Medizinischen Gase: Armaturen, Regler, Absperrorgane, Behälter, sonstige Rohreinbauteile, Verteiler, Filter, Tanks, Druckminderer, für folgende Ltg. / Medien: _MO2_MG-O2 Sauerstoff 7 _MLG_MG-LG Lachgas 7 _MDL_MG-DR Druckluft 7 _MVA_MG-VA Vakuum 7 _MA_ MG-SY Ammoniak 7 _MAG_MG-SY Argon 7 _MAZ_ MG-SY Azethylen 7 _MBL_ MG-SY Bohrluft 7 _MBS_MG-SY Bistickstoffoxyd 7 _MCL_MG-SY Chlor 7 _MCO2_MG-SY Kohlensäure 7 _MCP_MG-SY Cyclopropan 7 _ME_MG-SY Ethylen 7 _MGA_MG-SY gelöstes Acetylen 7 _MGH_MG-SY Helium 7 _MN_MG-SY Stickstoff 7 _MNG_MG-SY Narkosegas 7 _MNGA_MG-SY Narkoseabsaugung 7 _MWS_MG-SY Wasserstoff 7 _TNN2_MG-SY Stickstoff N2 7 SA _M_GLT Gebäudeleittechnik SA _M_Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _M_Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _M_Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck 8 Allgemeines SA _M_Text Text, allgemein 7 SA _M_Sonst Sonstiges Medizinische Gase 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 28

115 Übersichten 2S Versorgungsleitungen (Fernleitungen) für folgende Medizinischen Gase: _MO2 Sauerstoff 162 _MLG Lachgas 130 _MDL Druckluft 162 _MVA Vakuum 132 2S Versorgung Anlagenbauteile (Fernleitungen) für folgende Medizinischen Gase: Armaturen, Regler, Absperrorgane, Behälter, sonstige Rohreinbauteile, Verteiler, Filter, Tanks, Druckminderer, für folgende Ltg. / Medien: _MO2_MG-O2 Sauerstoff 7 _MLG_MG-LG Lachgas 7 _MDL_MG-DR Druckluft 7 _MVA_MG-VA Vakuum 7 Allgemeines 2S _M_Text Text, allgemein 7 2S _M_Sonst Sonstiges Medizinische Gase 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 29

116 Layerstrukturen Logistik Ebenen EG/OG_1.../UG/DG LO _Aufzug Aufzugsanlagen Darstellung der Aufzüge 7 LO _Foerderanlage Fördertechnik Förderanlagen, AWT-Anlagen, allgem. Fahrwege, Regeleinheiten 7 LO _GLT Gebäudeleittechnik LO _Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck 8 Allgemeines LO _Text Text, allgemein 7 LO _Sonst Sonstiges Logistik 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 30

117 Schemata LO _Foerderanlage Fördertechnik Förderanlagen, AWT-Anlagen, allgem. Fahrwege, Regeleinheiten LO _GLT Gebäudeleittechnik 7 LO _Abbruch Blockschraffur, Solid, Rechteck 50 _Neubau Blockschraffur, Solid, Rechteck 10 _Bestand Blockschraffur, Solid, Rechteck 8 Allgemeines LO _Text Text, allgemein 7 LO _Sonst Sonstiges Logistik 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 31

118 Übersichten LO _Foerderanlage Fördertechnik Förderanlagen, AWT-Anlagen, allgem. Fahrwege, Regeleinheiten Allgemeines 7 LO _Sonst Sonstiges Logistik 7 Stand Layerstruktur und Inhalte HKLS Seite 32

119 Folien- / Layerbezeichnungen Elektro in der GMSH Ebenen Layername Layerinhalte Layerfarbe Blitzschutz E_Blitzschutz E_Blitzschutz_Text E_Blitzschutz_Bemassung äußerer Blitzschutz einschl. Fundamenterder (ohne PA) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) MS-Anlagen für AV und SV E_MS_Kabel_AV E_MS_Kabel_AV_Text E_MS_Kabel_AV_Bemassung E_MS_Kabel_SV E_MS_Kabel_SV_Text E_MS_Kabel_SV_Bemassung E_MS_Anlagen_AV E_MS_Anlagen_AV_Text E_MS_Anlagen_AV_Bemassung E_MS_Anlagen_SV E_MS_Anlagen_SV_Text E_MS_Anlagen_SV_Bemassung NS-Anlagen u. -Leitungen für AV und SV E_NS_Kabel_Ltg_AV E_NS_Kabel_Ltg_AV_ Text E_NS_Kabel_Ltg_AV_Bemassung E_NS_Kabel_Ltg_SV E_NS_Kabel_Ltg_SV_Text E_NS_Kabel_Ltg_SV_Bemassung E_Verteiler E_Verteiler_Text E_Verteiler_Bemassung MS-Kabel und -Leitungen (im Gebäude) für Allgemeinstromversorgung MS-Kabel und -Leitungen (im Gebäude) für Sicherheitsstromversorgung MS-Schaltanlagen, Transformatoren (ohne Schutztrenntrafos), Mess- u. Schutzeinricht. f. Allgemeinstromvers. MS-Schaltanlagen, Transformatoren (ohne Schutztrenntrafos), Mess- u. Schutzeinricht. f. Sicherheitsstromvers. NS-Kabel und -Leitungen (im Gebäude) für Allgemeinstromversorgung ab Querschnitt 10 mm² NS-Kabel und -Leitungen (im Gebäude) für Sicherheitsstromversorgung ab Querschnitt 10 mm² NS-Geschoss-, Haupt- und Unterverteilungen (ohne Zuleitungen) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) E_Schienenvert_AV E_Schienenvert_AV_Text E_Schienenvert_AV_Bemassung E_Schienenvert_SV E_Schienenvert_SV_Text E_Schienenvert_SV_Bemassung Schienenverteilersysteme für Allgemeinstromversorgung Schienenverteilersysteme für Sicherheitsstromversorgung 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) Stand Layerbezeichnungen Elektro Seite 1

120 Folien- / Layerbezeichnungen Elektro in der GMSH Ebenen Layername Layerinhalte Layerfarbe E_Verlegesystem E_Verlegesystem_Text E_Verlegesystem_Bemassung Verlegesysteme/Kabeltrassen ab 100mm für Stromversorgung, ohne Brüstungskanäle (AV u. SV) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) E_BR_Kanal Brüstungskanäle 1 (Rot) E_BR_Kanal_Text 1 (Rot) E_BR_Kanal_Bemassung 1 (Rot) E_Potausgl E_Potausgl_Text E_Potausgl_Bemassung Allgemeiner u. zusätzl. Potentialausgleich, ohne Fundamenterder, einschl. PA-Leitungen ab Querschn.16 mm² 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) NS-Installationen E_Sonstige_Schalter E_Sonstige_Schalter_Text E_Sonstige_Schalter_Bemassung E_Steckdosen_230V E_Steckdosen_230V_Text E_Steckdosen_230V_Bemassung E_Steckdosen_400V E_Steckdosen_400V_Text E_Steckdosen_400V_Bemassung Schalter, ohne Schalter für Beleuchtung (Beleuchtungsschalter auf Layer E_Leuchten) Steckdosen und Geräteanschlussdosen 230 Volt Steckdosen und Geräteanschlussdosen 400 Volt 3 (Grün) 3 (Grün) 3 (Grün) 3 (Grün) 3 (Grün) 3 (Grün) 3 (Grün) 3 (Grün) 3 (Grün) E_NS_Inst_Ger_230V Verbraucher 230 Volt 3 (Grün) E_NS_Inst_Ger_230V_Text 3 (Grün) E_NS_Inst_Ger_230V_Bemassung 3 (Grün) E_NS_Inst_Ger_400V Verbraucher 400 Volt 3 (Grün) E_NS_Inst_Ger_400V_Text 3 (Grün) E_NS_Inst_Ger_400V_Bemassung 3 (Grün) E_IT_Anl E_IT_Anl_Text E_IT_Anl_Bemassung IT-Anlagen im OP- u. Intensivber., UV s, Trenntrafos, ISO-Überw. (ohne zugeh. Steckdosen) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) ZSV und SV-Anlagen E_SV_Anl E_SV_Anl_Text E_SV_Anl_Bemassung E_ZSV_Anl E_ZSV_Anl_Text E_ZSV_Anl_Bemassung Anlagen der Sicherheitsstromversorgung einschl. Kabel u. Leitungen ab Querschnitt 10 mm² Anlagen der zusätzlichen Sicherheitsstromversorgung einschl. Sicherheitsbeleuchtungs-Batterieanlagen, s.w.v. 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) Stand Layerbezeichnungen Elektro Seite 2

121 Folien- / Layerbezeichnungen Elektro in der GMSH Ebenen Layername Layerinhalte Layerfarbe EIB-Technik E_EIB_Anl E_EIB_Anl_Text E_EIB_Anl_Bemassung EIB-Installationen einschl. 2D-Verlauf der Hauptbusleitung (ohne Leitungsstiche u. Anbindung der Einzelkompon.) 1 (Rot) 1 (Rot) 1 (Rot) Leuchten E_Leuchten E_Leuchten_Text E_Leuchten_Bemassung E_Sicherheitsleuchten E_Sicherheitsleuchten_Text E_Sicherheitsleuchten_Bemassung Innenraumleuchten sowie Installations-Schalter für Beleuchtung, einschl. Außenwandleuchten Sicherheits- und Orientierungsbeleuchtung 4 (Cyan) 4 (Cyan) 4 (Cyan) 3 (Grün) 3 (Grün) 3 (Grün) Sprech- und Ruf-Anlagen E_ELA_Anl E_ELA_Anl_Text E_ELA_Anl_Bemassung E_Pers_Licht_Ruf_Anl E_Pers_Licht_Ruf_Anl_Text E_Pers_Licht_Ruf_Anl_Bemassung Elektroakustische Anlagen (Beschallungsanlagen, ohne Fern- und Gegensprechanlagen) einschl. 2D-Verlauf der Haupt(bus)leitungen (ohne Stiche u. Anbindung Personen- u. Lichtrufanlagen einschl. 2D-Verlauf der Haupt(bus)leitungen wie zuvor beschrieben 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) E_Opt_Info_Sys E_Opt_Info_Sys_Text E_Opt_Info_Sys_Bemassung Sonstige opt. Informations- u. Anzeigesysteme einschl. 2D-Verlauf der Haupt(bus)leitungen wie zuvor beschr. 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) Fernmelde- und EDV-Anlagen E_LWL E_LWL_Text E_LWL_Bemassung E_EDV-LAN E_EDV-LAN_Text E_EDV-LAN_Bemassung E_Gegensprech_Anl E_Gegensprech_Anl_Text E_Gegensprech_Anl_Bemassung E_Fernsprech_Anl E_Fernsprech_Anl_Text E_Fernsprech_Anl_Bemassung Netze u. Betriebsmittel für optische Übertragungstechnik einschl. 2D-Ver-lauf der Hauptleitungen, ohne letzte Meile EDV-Netze u. Betriebsmittel unabhängig von der Übertragungstechnik/ Leitungskategorie (ohne LWL- Technik) einschl. 2D-Verlauf der Gegensprechanlagen einschl. 2D-Ver-lauf der Hauptleitungen, ohne letzte Meile Fernsprech-/Telekommunikations-Anklagen einschl. 2D-Verlauf der Hauptleitungen, ohne letzte Meile 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) Stand Layerbezeichnungen Elektro Seite 3

122 Folien- / Layerbezeichnungen Elektro in der GMSH Ebenen Layername Layerinhalte Layerfarbe E_Fernseh_Rundfunk_Anl E_Fernseh_Rundfunk_Anl_Text E_Fernseh_Rundfunk_Anl_Bemassung 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) Meldeanlagen E_Brandmelde_Anl E_Brandmelde_Anl_Text E_Brandmelde_Anl_Bemassung E_RWA_Anl E_RWA_Anl_Text E_RWA_Anl_Bemassung E_Funk_Ruf_Anl E_Funk_Ruf_Anl_Text E_Funk_Ruf_Anl_Bemassung Brandmeldeanlagen (ohne RWA) einschl. 2D- Verlauf der Haupt(bus)-leitungen (ohne Stiche u. Anbindung der Einzelkomponenten) Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (ohne BMA u.a. Gew.) einschl. 2D-Verlauf der Haupt(bus)leitungen (ohne Stiche u. Anbindung Feuerwehr- u. Betriebsfunk- sowie Personenfunkruf-Anlagen 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) 6 (Magenta) E_EMA_Notruf_Anl E_EMA_Notruf_Anl_Text E_EMA_Notruf_Anl_Bemassung Einbruchmelde-/(Polizei-)Notruf-Anla-gen einschl. 2D-Verlauf der Haupt-(bus)leitungen (ohne Stiche u. Anbindung der Einzelkomponenten) 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) E_Video_Ueberwa_Anl Fernseh-/Videotechnikanlagen 5 (Blau) E_Video_Ueberwa_Anl_Text 5 (Blau) E_Video_Ueberwa_Anl_Bemassung 5 (Blau) E_Zug_Kontr_Anl Zugangskontrollanlagen 5 (Blau) E_Zug_Kontr_Anl_Text 5 (Blau) E_Zug_Kontr_Anl_Bemassung 5 (Blau) E_Zeiterf_Anl Zeiterfassungsanlagen 5 (Blau) E_Zeiterf_Anl_Text 5 (Blau) E_Zeiterf_Anl_Bemassung 5 (Blau) E_Uhren_Anl Uhrenanlagen 5 (Blau) E_Uhren_Anl_Text 5 (Blau) E_Uhren_Anl_Bemassung 5 (Blau) E_GLT_Anl E_GLT_Anl_Text E_GLT_Anl_Bemassung E_Sonstige_Melde_Anl E_Sonstige_Melde_Anl_Text E_Sonstige_Melde_Anl_Bemassung Gebäudeleittechnikanlagen, einschl. Störmeldeanlagen einschl. 2D-Verlauf der Haupt(bus)leitungen (ohne Stiche u. Anbindung Sonstige Melde- u. Signalanlagen einschl. 2D- Verlauf der Haupt(bus)-leitungen (ohne Stiche u. Anbindung der Einzelkomponenten) 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) 5 (Blau) Stand Layerbezeichnungen Elektro Seite 4

123 Folien- / Layerbezeichnungen Elektro in der GMSH Ebenen Layername Layerinhalte Layerfarbe Elek. Sonnen- u. Insektenschutzanlagen E_Elekt_Sonnensch_Anl E_Elekt_Sonnensch_Anl_Text E_Elekt_Sonnensch_Anl_Bemassung Elektrische Sonnen- und Insektenschutz (ohne EIB-Anteil) 3 (Grün) 3 (Grün) 3 (Grün) Sonstiges E_Sonstiges E_Sonstiges_Text E_Sonstiges_Bemassung Sonstige Informationen der Elektrotechnik, die keinem anderen E_Layer zugeordnet werden können. frei frei frei E_Durchbr E_Durchbr_Text E_Durchbr_Bemassung Elektrospezifische Durchbrüche u. Öffnungen (die ausschließlich der E-Technik dienen) 30 (Orange) 30 (Orange) 30 (Orange) E_Schnitte_Details E_Schnitte_Details_Text E_Schnitte_Details_Bemassung Schnitte und Detailzeichnungen (Außerhalb des Grundrisses) frei frei frei E_Legende Zeichnungslegende frei E_Stempelfeld_GMSH Planstempel GMSH 7 (Weiß) E_Rahmen_GMSH Planrahmen GMSH 7 (Weiß) E_Stempeltext_GMSH Planstempeltext GMSH 7 (Weiß) Stand Layerbezeichnungen Elektro Seite 5

124 Anforderung an ADV Programme Das AVA-Programm des Auftragnehmers muss die nachstehend aufgeführten Anforderungen erfüllen: 1. Allgemeines Die Texte der Leistungsbereiche des Standardleistungsbuch-Bau (StLB-Bau) sind in der jeweils neusten Fassung zu verwenden. 2. Aufstellen der Leistungsverzeichnisse Gliederung durch Ordnungszahlen (OZ) in Bereiche, Abschnitte, Positionen und Indizes (Stellenzahl ). Das LV ist nach Fertigstellung ohne Indizes neu durchzunummerieren. Reihenfolge der Teilleistungen immer in aufsteigender Folge der OZ Zuordnung nur einer OZ je Sammelposition (Leit- und Unterbeschreibung) Ausdrucken der StLB-Bau Texte mit vorangestellter StLB-Bau Bezeichnung mit Ausgabemonat/Ausgabejahr und Leistungsbereich Kostengliederung nach DIN 276 (dem StLB-Bau Text vorangestellt) StLB-Bau Texte dürfen nicht verkürzt oder verändert werden Textergänzungen sind eindeutig zu bezeichnen nach Textergänzung LV-Aufsteller und Textergänzung Bieter Kennzeichnung entsprechender Positionen gemäß Regelungen für den Aufbau des Leistungsverzeichnisses (GAEB), z. B. Grundposition, Wahlposition, Bedarfsposition Wahl- und Bedarfspositionen ohne Gesamtbetragsfeld Pauschalpositionen nur mit Menge 1 und ohne Einheitspreisfeld keine Angabe von Einheitspreisen in Worten Erstellen des LV in Lang- und Kurztext 3. Prüfen und Werten der Angebote Siehe Anlage FBT-Hin LV 4. Bestandsliste Auftrag und Prüfen der Bauabrechnung Übernahme der Bestandsliste Auftrag mit allen Positionen, Textergänzungen sowie der Einheitspreise Fortschreiben der Bestandsliste Auftrag im erforderlichen Umfang Mengenberechnung nach den REB-Verfahrensbeschreibungen FBT-ADV Prog (Anforderung an ADV Programme) Stand: Seite 1 von 2

125 Erstellen der Prüfberechnungen zu den Mengenrechnungen und Rechnungen (Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung) Ausdruck eines Soll- / Ist-Vergleichs bei der Abrechnung 5. Datenaustausch Der Datenaustausch muss gemäß den Regelungen für den Datenaustausch Leistungsverzeichnis nach GAEB DA (Datenaustausch-Format) in der Version 1990 erfolgen. Datenaustausch-Formate: DA 11 Aufmass Übergabe DA 81 Leistungsverzeichnis Übergabe DA 82 Kostenanschlag DA 83 Angebotsanforderung DA 84 Angebotsabgabe DA 85 Nebenangebot DA 86 Auftragserteilung (Bestandsliste Auftrag) Die Endungen der Austauschdateien lauten bei der Ausgabe.d8x. Die Übergabe der notwendigen Daten muss gewährleistet sein. Da eine Prüfung des Datenaustausches der einzelnen AVA-Programme (entsprechend GAEB) zur Zeit nicht möglich ist, muss zur Funktionsprüfung ein Muster-Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer erstellt und die Datenart 81 dem Auftraggeber übergeben werden. FBT-ADV Prog (Anforderung an ADV Programme) Stand: Seite 2 von 2

126 M e r k b l a t t B i e t e r a n g a b e n v e r z e i c h n i s bei Aufstellung der Leistungsverzeichnisse (LV) durch Freiberuflich Tätige (FBT) Sehr geehrte Damen und Herren, zum 01. Januar 2011 wurde das Bieterangabenverzeichnis bei der GMSH als Anhang zum Leistungsverzeichnis fester Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Bis zu diesem Stichtag wurden Textergänzungen zur Abfrage von Bieterangaben in die einzelnen Positionen aufgenommen und auch dort vom Bieter beantwortet. Hieran änderte sich, dass die Textergänzungen seit dem 01. Januar 2011 ausschließlich über die LV- Software eigenen Textbausteine für Textergänzungen eingefügt werden dürfen, d. h. nicht mehr aus per Hand erzeugten Punktlinien bestehen dürfen. Die Bietertextergänzungen sind - wie zuvor auch - sowohl für Standardleistungsbuchpositionen wie auch für Freitextpositionen möglich. Entscheidend ist, dass derartige Textergänzungen in den LV-Positionen von der Software eindeutig identifiziert und nach festgelegten Kriterien behandelt werden können. Softwareseitig wird dann in den Submissionsstellen der GMSH beim Ausdruck für den Papierversand an die Stelle der gewünschten Bieterangaben automatisch der Text Angaben nur im Bieterangabenverzeichnis eintragen eingetragen und ein entsprechendes zusammengefasstes Bieterangabenverzeichnis erzeugt (mit Positionsnummer, Kurztext, Bezeichnung der geforderten Bieterangabe und Eingabefeld), das an das Ende des LVs gesetzt und in die Seitennummerierung des LVs aufgenommen wird sowie als Überschrift zusätzlich den Text Bieterangabenverzeichnis erhält. Zur eindeutigen Unterscheidung der geforderten Bieterangaben in einer Position sind diese mit einem entsprechenden Vortext - im beigefügten Beispiel z. B. Druck, Volumen und Fabrikat/Typ und einem Nachtext vom Bieter einzutragen zu versehen, der im Bieterangabenverzeichnis mit ausgedruckt wird. Die Bieter haben dann in der Papierlage zusammengefasst die geforderten Angaben in diesem Bieterangabenverzeichnis einzutragen. Verwendet der Bieter ein EDV-Programm zur Bearbeitung bzw. zum Ausdruck des LVs, muss dieses die Erstellung eines Bieterangabenverzeichnisses unterstützen. Im Ergebnis erhält der Auftraggeber dann das LV digital in der Form, dass er bei Bedarf den Ausdruck des Bieterangabenverzeichnisses selbst erzeugen kann. Der Vorteil des Bieterangabenverzeichnisses liegt darin, dass bei der Durchsicht des komprimierten Bieterangabenverzeichnisses sehr schnell festgestellt werden kann, welche geforderten Angaben fehlen, um diese gemäß VOB 2009 seitens der Fachdienste nachzufordern. Das Bieterangabenverzeichnis ist auch nachzufordern, wenn es ganz fehlt oder einzelne Bieterangaben trotz des Sperrhinweises Angaben nur im Bieterangabenverzeichnis eintragen manuell in der entsprechenden Position im LV erfasst sind. Nur wenn das Bieterangabenverzeichnis vollständig ausgefüllt vorliegt, erleichtert es die fachliche Wertung der Angebote. Als Hilfestellung bei der Umsetzung der Textergänzung (in diesem Beispiel mit der LV- FBT-Biet AngV (Merkblatt Bieterangabenverzeichnis FBT) Stand: Seite 1 von 5

127 Software ITWO) ist dem Schreiben als Anlage 1 eine Ausführungsanleitung beigefügt, außerdem als Anlage 2 ein beispielhafter Ausdruck von Langtext LV-Positionen entsprechend der Neuerungen (vorerst ohne Sperrtext) sowie als Anlage 3 der zugehörige Ausdruck eines Bieterangabenverzeichnisses, wie es sich in dem Fall nach Anlage 2 für den Bieter darstellt. FBT-Biet AngV (Merkblatt Bieterangabenverzeichnis FBT) Stand: Seite 2 von 5

128 Ausführungsanleitung Anlage 1 Wird für eine Freitextposition eine Bietertextergänzung benötigt, ist diese ausschließlich aus dem Menü der LV-Software einzufügen (siehe obiges Bild). Von Hand erzeugte Punktlinien kann das Programm nicht als gewünschte / geforderte Textergänzungen erkennen. Diese werden nur als Langtext inter-pretiert. Durch die Auswahl aus dem Menü wird eine besondere Zeilenart erzeugt, die das Pro-gramm entsprechend erkennen kann. Beim automatischen Erstellen eines Bieterangabenverzeichnisses werden die Zeilenarten gesucht und wie folgt zusammengestellt (Pos.-Nr., Kurztext, Bieterangabe): Freie Textposition mit Textergänzung für den Bieter (TB61) Druck:...' vom Bieter einzutragen (TB62) Volumen:...' vom Bieter einzutragen (TB63) Fabrikat / Typ:...' vom Bieter einzutragen Fazit Der Bearbeiter hat nur darauf zuachten, dass der Baustein für die Textergänzung aus dem Menü von ITWO planen verwendet wird. Mengeneinheiten Es ist darauf zu achten, dass ausschließlich die nach DIN zugelassenen Mengeneinheiten verwendet werden. Diese sind in ITWO planen voreingestellt und lassen keine weiteren zu. Sollten sich in einem Leistungsverzeichnis Mengeneinheiten außerhalb dieser Norm befinden, kann das Programm das Leistungsverzeichnis nicht einlesen. Dieses gilt besonders für von außen zu importierende Leistungsverzeichnisse. FBT-Biet AngV (Merkblatt Bieterangabenverzeichnis FBT) Stand: Seite 3 von 5

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