BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL Umsetzung des Handlungsfeldes I. des Bund-Länder-Programms Initiative Inklusion

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1 BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL Umsetzung des Handlungsfeldes I. des Bund-Länder-Programms Initiative Inklusion Informationsveranstaltung für die Vertreter/innen der Bayerischen Schulaufsicht München, StMUK, 10:00 Uhr ca. 15:00 Uhr

2 Tagesordnung Einführung Kurzvorstellung der beteiligten Partner Die Bund-Länder-Initiative Inklusion und ihr Handlungsfeld 1: Berufsorientierung Berufsorientierung individuell Umsetzung in Bayern Rahmenbedingungen BI vor Ort Mittagessen (ca. 13:15 Uhr) Ausblick / Erwartungen

3 Der Auftrag gemäß der UN-Konvention Verbesserung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben im Sinne der VN-BRK. Verwirklichung des Rechts, in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderung zugänglichen Arbeitsmarkt den Lebensunterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu verdienen (Wunsch- und Wahlrecht gemäß Art. 27 VN-BRK)

4 Der Auftrag gemäß des Bund-Länder-Programms Initiative Inklusion gemeinsame Initiative von Bundesregierung, Ländern, Bundesagentur für Arbeit und Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen Ziel: Aufbau weiterer Hilfen für einzelne Gruppen schwerbehinderter Menschen (Jugendliche, ältere Arbeitslose), die eine dauerhafte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. 4 Handlungsfelder Ziel des Handlungsfeldes I: Berufsorientierung o Aufbau von Strukturen zur verbesserten beruflichen Orientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf o über die bisherigen Konzepte der evbo im Förderschwerpunkt Lernen und Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hinaus

5 Dienstbesprechung der Schulaufsicht am im Bay. StMUK Initiative Inklusion Handlungsfeld 1 Berufsorientierung individuell (BI)

6 Inklusionsgedanke im Sinne der UN-Konvention zu Rechten von Menschen mit Behinderung Behindertenrechtskonvention (BRK) ist nach Ratifizierung für Deutschland im März 2009 in Kraft getreten Zielsetzung: uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen Schwerpunkte Bildung, Beschäftigung und Barrierefreiheit Vorrang inklusiver Bildung und Beschäftigung Regelschulen als Regelangebot für Behinderte Vorrang allgemeiner vor besonderer Angebote / Maßnahmen und betriebsnaher / betrieblicher Aus- und Weiterbildung Allgemeine Information zur Initiative Inklusion Seite 6

7 Günstige Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Inklusionsgedankens gute Ausbildungs- / Arbeitsmarktbedingungen demographische Entwicklung zunehmender Fachkräftebedarf Hohe Aufnahmebereitschaft des Marktes für Menschen mit Handikap Seite 8

8 Die Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen ist verbesserungsfähig Im Betrachtungszeitraum August hat sich der Bestand an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Bayern seit 2009 in den Altersgruppen und zwar von 144 auf 131 bzw. von 812 auf 718 reduziert (- 9% bzw. - 11,6%), insgesamt ist jedoch ein Anstieg von auf zu verzeichnen (+ 7,95%) Die Anzahl potentieller, (noch) nicht anerkannter schwerbehinderter Menschen ist nicht zu beziffern. Die Initiative Inklusion unterstützt die geschäftspolitischen Ziele der BA, alle sich bietenden Potentiale für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu nutzen und die Ausbildungs- / Beschäftigungsmöglichkeiten (potentiell) schwerbehinderter Menschen zu verbessern. Seite 9

9 Die Fördergrundsätze der BA unterstützen eine inklusive Bildung Die berufliche Eingliederung von behinderten Menschen erfolgt nach dem Prinzip: So normal wie möglich so speziell wie nötig. Allgemeine vor besondere Leistungen Betriebliche / betriebsnahe vor außerbetriebliche Maßnahmen Wohnortnahe vor stationäre Maßnahmen Regelausbildungen nach 4BBiG / 25 HWO vor Sonderausbildungen für behinderte Menschen nach 66ff BBiG / 42m HWO Seite 10

10 Hohe Integrationswirkung von betriebsnahen / betrieblichen Maßnahmen Anstieg der bei der Agentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsstellen um +14,9% gegenüber dem Vorjahr Hohe Integrationswirkung in der Ersteingliederung von jugendlichen Rehabilitanden im Bereich der allgemeinen Leistungen (Förderkategorie I) über 50% der Jugendlichen, die eine Hauptmaßnahme im Bereich der Förderkategorie I (Ausbildungszuschuss, Ausbildungszuschuss-SB und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) absolviert haben, konnten anschließend auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. In 2011 werden voraussichtlich ca. 27% der Eintritte von jugendlichen Rehabilitanden in Ausbildung mit allgemeinen Maßnahmen gefördert. Seite 11

11 Gesetzlicher Auftrag der BA bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit und ohne Behinderung Berufsorientierung 33 SGB III 421q SGB III Berufliche Beratung SGB III AA - Team U25 / RehaSB Ausbildungs-/ Arbeitsvermittlung 35 SGB III Förderung SGB III SGB IX Seite 12

12 Berufsorientierung (BO) als Wegweiser bei der individuellen Berufsweg- und Lebensplanung Vorbereitung / Unterstützung der Berufswahl durch Informationen über Berufsfelder und Berufe sowie deren Bedeutung und Anforderungen vertiefter Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt im Rahmen der (erweiterten) vertieften BO als Ergänzung des Regelangebots von Schulen und AA Anlass zur Auseinandersetzung mit ggf. vorliegenden körperlichen / seelischen Beeinträchtigungen Reflexion der individuellen Erwartungen, Neigungen und Fähigkeiten Verbesserung der Selbsteinschätzung Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und einer selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben Seite 13

13 Bestehende evbo-angebote und Zuständigkeit AA Haupt- / Mittelschulen evbo-module 1-8 öffentliche Ausschreibung Sonderpädagogische Förderzentren (SFZ) / L - Schulen evbo-module 1-8 (zielgruppenspezifisch angepasst) öffentliche Ausschreibung Förderzentren geistige Entwicklung (FZgE) / FSP ge in K-Schulen evbo als Teil der Gesamtmaßnahme Übergang Förderschule Beruf (230 Schüler/Jahr) freihändige Vergabe (IFD) Beratungsfachkräfte Team U 25 Beratungsfachkräfte Team Reha/SB Seite 14

14 Initiative Inklusion - Berufsorientierung individuell (BI) Initiative Inklusion Handlungsfeld 1 Berufsorientierung individuell (BI) für (potentiell) schwerbehinderte Schüler/ -innen Allgemeine Schulen Förderschulen Sekundarstufe I ggf. Sekundarstufe II alle Schularten / Förderschwerpunkte Beratungsfachkräfte Team U 25 Team Reha/SB IFD Seite 15

15 Rolle der BA bei der Umsetzung des Handlungsfelds 1 Unterstützung und Beratung der Länder bei der Gestaltung und fachlichen Konzeption der Maßnahmen auf Basis der in der Richtlinie festgelegten fachlichen Eckpunkte qualitativen Anforderungen an die Durchführung und Träger von Berufsorientierungsmaßnahmen Einpassung der Maßnahmen in den Gesamtkontext des Berufsorientierungsprozesses und der Aktivitäten des Landes / der Schulen sowie der AA Abschluss einer Vereinbarung mit den Ländern Beteiligung der AA im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags und der getroffenen Vereinbarung Beisteuerung fachlicher Einschätzungen bei der Berichterstattung der Länder an das BMAS Seite 16

16 Behinderungsbegriff i.s.d. SGB IX Definition Behinderung 2 SGB IX Seite 17 Seite 17

17 Definition der Behinderung i.s.d. 19 SGB III Behindert in diesem Sinne sind Menschen, deren Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von 2 Abs.1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. Diesen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den genannten Folgen droht. Seite 18

18 BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL Umsetzung des Handlungsfeldes I. des Bund-Länder-Programms Initiative Inklusion Informationsveranstaltung für die Vertreter/innen der Bayerischen Schulaufsicht München, StMUK, 10:00 Uhr ca. 15:00 Uhr

19 BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL - Zielgruppe - schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aller Schularten die in den letzten (beiden) Jahren vor ihrem angestrebten Schulabschluss stehen. bei denen besondere Hindernisse für die Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erwarten sind bei denen es möglich erscheint, durch eine zusätzliche individuelle Unterstützung in der Phase der beruflichen Orientierung eine realistische Perspektive und tragfähige Netzwerkstrukturen für eine spätere Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu entwickeln

20 BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL - Zielgruppe - förmliche Feststellung einer Schwerbehinderung oder eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nicht zwingend erforderlich Angebot für Schülerinnen und Schüler mit mit Sinnesbehinderungen, körperlichen, sprachlichen kognitiven Beeinträchtigungen schweren chronischen Erkrankungen (Epilepsie, Diabetes, Asthma, ) psychischen Störungen (Autismus-Spektrum-Störung, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, )

21 BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL - Zielgruppe - Ein besonderer Bedarf an Begleitung bei der beruflichen Orientierung ergibt sich aus: o besonderem Unterstützungsbedarf am Übergang Schule-Beruf o besonderen Fähigkeiten, die bei der Berufswahl Berücksichtigung finden sollten o besonderen Berufswünschen oder beruflichen Vorstellungen, die nur in betrieblicher Ausbildung/Beschäftigung realisiert werden können o besonderen Anforderungsbedarf an Ausgestaltung des Arbeitsplatzes (Arbeitszeit, Hilfsmittel, ) Insbesondere bei Jgdlichen, die eine besondere Form der Arbeitsplatzgestaltung benötigen (FöSchwp Hören, Sehen, kme) wird von Seiten der Schule die Einbeziehung der Angebote spezifischer Förderberufsschulen und Berufsbildungswerke empfohlen

22 Verfahrensablauf - Vorbereitungsphase - Erarbeitung Grundkonzept (StMAS, StMUK, RD Bayern, ZBFS, ISB) Vorinformation der Schulaufsicht Erarbeitung der Bausteine (LAG IFD) Info-Veranstaltung für Schulaufsicht Information der Schulen durch Schulaufsicht

23 Verfahrensablauf - Umsetzungsphase - Schule: Informationen an mögliche Teilnehmer/innen und Eltern Möglichen Ansprechpartner für IFD benennen Schule: Meldung möglicher TeilnehmerInnen an IFD IFD: IFD: IFD: IFD: IFD: IFD: Erstgespräch mit Schüler/in, Eltern, Schule Bei Aufnahme Information der Arbeitsagentur und Schule Absprache über Ziel, Form und Rahmenbedingungen der Begleitung in enger Abstimmung zwischen Schüler/in, Schule und Berufsberater Reha Durchführung der Maßnahme (max. 6 Monate in 2 Jahren) Abschlussgespräch / Berufswegekonferenz (Schüler, Eltern, Schule, ggf. Reha-Berater, Abschlussbericht an Eltern, Schule Arbeitsagentur

24 Kontingente Schüler im Schuljahr 2010/2011 BERUFSORIENTIERUNG INDIVIDUELL Anzahl Schüler Anteil Schüler / Jahr Bayern gesamt % 1503 Basis für Schülerzahlen: Oberbayern ,10% 513 Niederbayern ,73% 146 Oberpfalz ,49% 128 Oberfranken ,49% 128 Mittelfranken ,69% 206 Unterfranken ,81% 163 Schwaben ,68% 221 Kontrollzahlen ,00% 1503 Schüler aller allgemeinen Schulen mit Sekundarstufe 1 und ggf. Sekundarstufe2 Ausgenommen: Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs

25 Gesamtsteuerung Gesamtverantwortung bei StMAS, StMUK, RD Bayern, ZBFS Mittelfranken, ISB Koordination durch ZBFS Mittelfranken und ISB Bei Bedarf Lenkungskreis mit Vertretern aller Partner Karin Wirsching Regionalstellenleiterin Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalstelle Mittelfranken, Bärenschanzstr. 8 a Nürnberg Tel.: +49 (911) Fax: +49 (911) Karin.Wirsching@zbfs.bayern.de Thomas Miller Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) GHF-5 Sonderpädagogische Förderung - Integration II Schellingstraße 155, München Tel: (0 89) Fax: (0 89) thomas.miller@isb.bayern.de

26 Vielen Dank für die konstruktive Mitarbeit und einen guten Nachhauseweg!

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