G U T A C H T E N. gemäß 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und 49 Abs. 2 Ziff.2 Luftverkehrs- Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)

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1 WEIGERT INGENIEURBÜRO FÜR FLUGPLÄTZE UND HUBSCHRAUBERLANDEPLÄTZE EGA G U T A C H T E N über die Eignung des Segelfluggeländes Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke (Sonderlandeplatz) gemäß 6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und 49 Abs. 2 Ziff.2 Luftverkehrs- Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) Antragsteller: Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.v. Finkenweg Peißenberg Ansprechpartner: Herr Franz Palmberger Tel Fax franz@moebel-palmberger.de Dieses Gutachten umfasst 35 Seiten und 6 Pläne. HAIDAUERSTR PFATTER TELEFON: TELEFAX: INFO@WEIGERT.AERO

2 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 2 INHALTSVERZEICHNIS Blatt 1 VORBEMERKUNGEN Auftrag Nutzung des Landeplatzes Beigezogene Unterlagen ANGABEN ÜBER DIE BESTEHENDEN ÖRTLICHEN UND BAULICHEN VERHÄLTNISSE DES GELÄNDES ( 40 ABS. 1.4 LUFTVZO IN VERBINDUNG MIT 51 LUFTVZO) Eigentums- und Besitzverhältnisse Lage des Geländes Geländebeschreibung Bebauung Erschließung Luftraumstruktur Sichtnavigation Funknavigation Sonstiges BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN BZW. VORHANDENEN ANLAGEN UND BETRIEBSEINRICHTUNGEN SOWIE DER BEABSICHTIGTEN FLUG- UND FLUGPLATZ- BETRIEBSABWICKLUNG ( 40 ABS. 5 LUFTVZO IN VERBINDUNG MIT ( 51 LUFTVZO) Landeplatzunternehmer Landeplatzbezugssystem Landeplatzbezugspunkt (LPB) Äußere Merkmale von Landeplätzen Allgemeines Bahnrichtungen Berechnung der notwendigen Startbahnlänge (SLB) Hauptstart- und Landebahn mit Streifen Bahnlänge und -breite Länge und Breite des Streifens Neigung der Landebahn und des Streifens Tragfähigkeit Landebahn für Segelflugzeuge Bahn- und Streifenlänge Bahn- und Streifenbreite Neigung der Landebahn und des Streifens Tragfähigkeit Windenstartbahn mit Seilauslegebahn Startbahn, Seilauslegebahn und Streifen Neigung der Startbahn, der Auslegebahn und des Streifens Tragfähigkeit... 21

3 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Hindernisbegrenzung der Start- und Landebahn Innere Hindernisbegrenzungsfläche Äußere Hindernisbegrenzungsflächen Anforderungen an die Hindernisfreiheit Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen Abstände zu Straßen, Eisenbahnen und Wasserstraßen Roll- und Parallelbahnen Optische Hilfen Windrichtungsanzeiger Signalfeld und Landerichtungsanzeiger Markierungen Unbefestigte Start- und Landebahn Rollbahnen Vorfelder Landebahn für Segelflugzeuge Startbahn für Windenstarts Betriebliche Erfordernisse Brandschutz und Rettungswesen Flugplatzsicherung ( 46 und 53 LuftVZO) Haftpflichtversicherung Sonstige allgemeine Erfordernisse Flugbetriebsabwicklung ( 21a LuftVO) ERFORDERLICHE ANGABEN FÜR DIE GENEHMIGUNG NACH 52 ABS. 2 LUFTVZO ZUSAMMENFASSUNG Anlage 1: Datenblatt DIAMOND HK Anlage 2: Datenblatt AVIAT Husky A-1 35 Anlage 3: Übersichtslageplan, VFR Tag M 1: Nr Anlage 4: Lageplan, VFR Tag M 1:5.000 Nr Anlage 5: Lageplan mit Orthophoto, VFR Tag M 1:1.000 Nr Anlage 6: Lageplan M 1:2.500 Nr Anlage 7: Längsschnitt M 1:5.000/500 Nr Anlage 8: Querschnitte (Süden, Mitte, Nord) Nr

4 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 4 1 VORBEMERKUNGEN 1.1 Auftrag Herr Franz Palmberger, Vorstand Technik des Luftsportvereins Weilheim- Peißenberg, beauftragte den Unterzeichner, die Eignung des Segelfluggeländes Paterzell als Sonderlandeplatz gutachtlich festzustellen. 1.2 Nutzung des Landeplatzes Zweck und Nutzung des Landeplatzes Verkehr mit Luftfahrzeugen des Platzhalters und seiner Mitglieder sowie Dritter mit vorheriger Zustimmung des Platzhalters (PPR). Der Sonderlandeplatz soll zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln bei Tag im Rahmen des vorbestimmten Zweckes geeignet sein. Der Antragsteller ist bereits Platzhalter des bestehenden Segelfluggeländes Paterzell und soll auch Platzhalter des genehmigten Sonderlandeplatzes sein. Umfang der Nutzung Gemäß Erweiterung der Betriebsgenehmigung durch das Luftamt Südbayern vom darf das Gelände bisher von folgenden Arten von Luftfahrzeugen genutzt werden: Segelflugzeuge (Startarten Winden- und Flugzeugschleppstart Motorsegler (beschränkt auf zwei selbststartende Motorsegler) Schleppflugzeuge (beschränkt auf zwei Schleppflugzeuge) Ultraleichtflugzeuge (beschränkt auf ein Ultraleichtflugzeug) Das nachfolgende Diagramm, das vom LSV Weilheim-Peißenberg erstellt und zur Verfügung gestellt wurde, zeigt den bisherigen Umfang der jährlichen Starts des Landeplatzes Paterzell.

5 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 5 Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass in den vergangenen 10 Jahren im Schnitt 4322 Starts jährlich durchgeführt. Die Maximalanzahl an Starts lag 2007 bei knapp Dieser Anstieg beruhte vor allem auf einer großen Anzahl an Jugendlichen, die die Segelflugausbildung im Windenstartbetrieb absolvierten. Im Windenstartbetrieb ergeben sich über den Zeitraum der vergangenen letzten 10 Jahre im Schnitt Starts von 2419 Starts pro Jahr. Die Anzahl der motorgetriebenen Starts beträgt im 10- jährigen Mittel 1903 und weist geringe Schwankungen auf. Es ist anzumerken, dass zu den motorgetriebenen Startzahlen auch Segelflugzeugschleppstarts zählen. Die größere Anzahl an Starts erfolgt aber an der Winde. Der Luftsportverein Weilheim-Peißenberg möchte den Charakter des Fluggeländes mit dem Antrag nicht verändern. Aus diesem Grund sollen motorgetriebene Starts (incl. Segelflugzeugschlepps) auf eine Zahl von 2800 begrenzt werden, um mögliche jährliche Schwankungen abfedern zu können. Windenstarts sollen in unbeschränkter Höhe möglich sein, um auch zukünftig auf ein hohes Interesse von vor allem jugendlichen Interessierten im Bereich des Segelfluges reagieren zu können. Die Antragstellung nach 6 LuftVG erfolgt immer auf der Basis der sog. Flugbewegungen, diese resultiert aus der Anzahl der Starts und der Landungen (1 Start und 1 Landung = 2 Bewegungen). Jeder Start eines Fluggerätes zieht automatisch auch eine Landung nach sich.

6 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 6 Für den Antrag auf Zulassung nach 6 LuftVG sind immer die Zahl der Bewegungen maßgebend. Im Antrag wird deshalb von Bewegungen pro Jahr ausgegangen. Darin enthalten sind auch die für Schleppflüge erforderlichen Übungsflüge am eigenen Platz. 1.3 Beigezogene Unterlagen - Luftverkehrsgesetz (LuftVG) 2. Unterabschnitt Flugplätze vom Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) 3. Abschnitt Flugplätze vom Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vom International Standards and Recommended practices aerodromes-, annex 14 to the convention on international civil aviation volume I Aerodrome design and operations sixth edition July Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom (NfL I-143/07) - Bekanntmachung der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb vom (BAnzAT B3)) - Richtlinien für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen vom (NfL I-129/69) - Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen vom (NfL I-72/83), geändert am (NfL I-199/83) - Richtlinien über die Abstände zwischen Straßen und Flugplätzen, allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 2/82 vom Topographische Karte des Bayerischen Landesvermessungsamtes im Maßstab 1: Flurkarten mit Höhenschichtlinien im Maßstab 1: örtliche Aufmasse

7 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 7 2 ANGABEN ÜBER DIE BESTEHENDEN ÖRTLICHEN UND BAULICHEN VERHÄLTNISSE DES GELÄNDES ( 40 ABS. 1.4 LUFTVZO IN VERBINDUNG MIT 51 LUFTVZO) 2.1 Eigentums- und Besitzverhältnisse Das bereits vorhandene Flugplatzgelände steht nach Angaben des LSV Weilheim- Peißenberg fast vollständig im Eigentum des Luftsportvereins Weilheim-Peißenberg e.v.. Aufgrund der Aktualisierung der flugbetrieblichen Betriebsgenehmigung sind auch die Außengrenzen des Flugplatzbetriebsgeländes anzupassen. Dazu ist es erforderlich, Teilflächen von angrenzenden Grundstücken in Form von Nutzungsüberlassungsverträgen zu für den Flugbetrieb zu sichern. Diese Teilflächen werden in der nachfolgenden Tabelle bereits mit aufgelistet. Das Gelände umfasst folgende Flächen in der Gemarkung Forst: Flst. Nr m³ Flst. Nr m³ Flst. Nr m³ Flst. Nr. 30/ m³ Flst. Nr. 31/ m³ Flst. Nr. 31/ m³ Flst. Nr. 32/ m³ Flst. Nr. 74/ m³ Flst. Nr. 78/ m³ Flst.Nr. 74 Teilfläche Nutzung- ca m² Flst.Nr. 74/2 Teilfläche Nutzung- ca m² Flst.Nr. 90 Teilfläche Nutzung ca m² Gesamtfläche m³ Im nachfolgendem Lageplan sind die Eigentumsflächen gelb und die Nutzungsflächen rot schraffiert dargestellt.

8 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Lage des Geländes Das Flugplatzgelände liegt ca m südöstlich der Ortschaft Paterzell in freier Flur. Zur groben Orientierung werden nachstehend einige Entfernungsangaben markanter fliegerischer Punkte ausgehend vom Landeplatz angeführt: ca. 6,0 km östlich Stadt Weilheim i.obb. ca. 5,8 km südwestlich Sendemast Hoher Peißenberg ca. 6,2 km südlich Stadt Peißenberg ca. 12,2 km nordöstlich Stadt Dießen am Ammersee ca. 13,0 km westlich Stadt Schongau ca. 14,3 km westlich Militärflugplatz Altenstadt

9 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Geländebeschreibung In Paterzell besteht neben einer Grasbahn mit einem asphaltierten Mittelstreifen, eine Startbahn für Windenstarts und 1 Landebahn für Segelflugzeuge. Entlang der Start- und Landebahn liegt die Grundstücksbreite zwischen m. Die Abstellflächen und die Betriebsgebäude befinden sich im Südwesten (Flugzeughallen und Vereinsheim) des Landeplatzes. Von der Peißenberger Straße im Westen aus wird das Flugplatzgelände direkt angefahren. Ein Teilbereich der bisherigen Start- und Landebahn mit den Ausmaßen 8 m x 474 m ist asphaltiert. Der verbleibende Bereich weist die Ausmaße 30 m x 500 m auf und besteht aus einer ausreichend tragfähigen Grünfläche. Von dem asphaltierten Start- und Landebahnbereich führt ein 3 m breiter asphaltierter Rollweg zu beiden Flugzeughallen. Die Vorplätze der beiden Hallen sind sickerfähig befestigt. Die beiden Segelflugbahnen befinden sich ausschließlich auf unbefestigten, aber tragfähigen Grasflächen. Die Seilauslegebahn für Windenstarts ist zwischen der Start- und Landebahn und den Segelfluglandebahn angelegt. Der Rückholweg für das Windenseil ist mineralisiert. Das Flugplatzgelände wird an allen Seiten von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen eingegrenzt. Aufgrund der Lage in einer Auenlandschaft weist das Gelände nur ein geringfügiges Gefälle von rd. 0,5 % nach Norden auf. Während das Gelände nach Osten nur leicht hügelig wird, steigt das Gelände nach Westen teilweise sehr stark bis auf eine Höhe von 780 m an.

10 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 10 Bei dem Boden handelt es sich um einen tiefgründigen Moorboden mit fast an der Oberfläche anstehendem Grundwasser. Entlang der nordwestlichen und östlicher Grundstücksgrenzen (entlang der Start- und Landebahn) sind Gräben zur Entwässerung des Geländes angelegt. Das Flugplatzgelände ist nach Angaben überwiegend dräniert. Im nördlichen Bereich des Flugplatzgeländes verlaufen auch 2 Entwässerungsgräben quer zur Seilauslegebahn. Die Seilauslegebahn wird mit Hilfe von 2 Brücken über die Gräben geführt. 2.4 Bebauung Auf dem Flugplatzgelände bestehen neben dem Vereinsheim noch 2 Flugzeughallen. Alle Gebäude sind in eingeschossiger Bauweise errichtet und liegen ca. 110 m von der An- und Abfluglinie seitlich entfernt. Die nächstgelegene Wohnbebauung ist die Ortschaft Paterzell, die ca. 1,0 km vom Landeplatz in nordwestlicher Richtung liegt. Im direkten An- und Abflugbereich befinden sich keine Wohnsiedlungen.

11 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Erschließung Das Flugplatzgelände ist voll erschlossen, das heißt Strom-, Wasser-, Abwasser- und Telefonanschlüsse sind vorhanden. Die Verkehrsanbindung des Landeplatzgeländes erfolgt, wie bereits erwähnt, über die Peißenberger Straße. Parkplätze sind in ausreichender Zahl vorhanden. Das Gelände ist nicht eingefriedet. 2.6 Luftraumstruktur Fluginformationsgebiet: München Luftraum G GND bis ft GND Luftraum E ft GND bis FL100 Luftraum C über FL 100 Wie bereits erwähnt, liegt westlich des Flugplatzes der Militärflugplatz Altenstadt. Dieser ist mit dem Gebiet mit Flugbeschränkungen ED-R141 umgeben. 2.7 Sichtnavigation Der Landeplatz liegt zwar in einer sehr ländlichen Gegend, ist aber durch die im Umkreis von rd. 6 km befindlichen Ortschaften Weilheim (östlich) und Peißenberg (südlich) sowie dem Sendemast Hoher Peißenberg gut auffindbar. Der Platz ist aufgrund seiner Lage und Länge aus der Luft sehr gut erkennbar. Die bisherigen Platzrunden für Motorflugzeuge und Segelflugzeuge sowie die Abflugrouten für Segelflugschlepp sind in den beiliegenden Plänen dargestellt. Die nachfolgende Grafik zeigt die aktuell gültige Platzdarstellungskarte des Segelfluggeländes Paterzell mit den beiden Platzrunden.

12 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 12 Die innere/kleine Platzrunde dient überwiegend dem Verkehr der Segelflugzeuge. Die äußere/große Platzrunde ist für die motorbetriebenen Flugzeuge vorgesehen. Aus Lärmschutzgründen werden in Paterzell von den motorgetriebenen Luftfahrzeugen jedoch überwiegend Direktan- und abflüge durchgeführt. Die komplette äußere Platzrunde wird nach Vereinsangaben daher nur in etwa 10% der Fälle vollständig beflogen. Der rote Kreis zwischen den beiden Platzrunden kennzeichnet die Siedlung Hahnenbühl. Überflüge sollten aus Lärmgründen in diesem Bereich vermieden werden.

13 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Funknavigation Folgende Funknavigationen liegen in der Nähe des Landeplatzes: VOR Kempten (N / E ) 29,3 NM / 258 VOR Maisach (N / E ) 27,0 NM / 022 VOR München (N / E ) 36,3 NM / Sonstiges Das Segelfluggelände Paterzell wurde erstmals im Jahr 1951 genehmigt. Mit Bescheid vom wurde die Genehmigung auch auf Motorflieger erweitert. Diese Genehmigung wurde in den laufenden Jahren immer wieder ergänzt bzw. verlängert. In der Genehmigung vom ist folgender Benutzungsumfang enthalten (siehe auch 1.2 des Gutachtens): 1. Segelflugzeuge Startart: Windenschlepp und Flugzeugschlepp. 2. Motorsegler 3. Schleppflugzeuge. 4. Ultraleichtflugzeuge

14 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 14 3 BESCHREIBUNG DER GEPLANTEN BZW. VORHANDENEN ANLAGEN UND BETRIEBSEINRICHTUNGEN SOWIE DER BEABSICHTIGTEN FLUG- UND FLUGPLATZ- BETRIEBSABWICKLUNG ( 40 ABS. 5 LUFTVZO IN VERBINDUNG MIT ( 51 LUFTVZO) Die Genehmigung als Sonderlandeplatz soll auf der Basis der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb vom erfolgen. Die ICAO-Richtlinien und Empfehlungen Anhang 14 Band I Aerodrome Design und Operations 6. Ausgabe Juli 2013 werden, soweit notwendig, berücksichtigt. 3.1 Landeplatzunternehmer Luftsportverein Weilheim-Peißenberg e.v. Finkenweg Peißenberg Ansprechpartner: Herr Franz Palmberger Tel Fax franz@moebel-palmberger.de 3.2 Landeplatzbezugssystem Der Sonderlandeplatz ist nach dem Bezugssystem in die Codezahl 1 und den Code- Buchstabe A einzuordnen.

15 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Landeplatzbezugspunkt (LPB) Koordinaten des LPB in WGS 84: N E Höhe des LPB: Start- und Landerichtung 587,96 m über NN = ft MSL 182 / 002 rwk 3.4 Äußere Merkmale von Landeplätzen Allgemeines Auf dem Flugplatzareal Paterzell sind aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen 3 verschiedene Bahnarten zu unterscheiden. Für das Genehmigungsverfahren sind daher alle 3 Bahnarten in die Eignungsbeurteilung mit einzubeziehen. Es handelt sich um: 1. Lande- und Startbahn für Segelflugzeuge mit Schleppflugzeug, Motorsegler, Ultraleichtflugzeuge und Motorflieger 2. Startbahn mit Seilauslegebahn für Windenstarts von Segelflugzeugen 3. Landebahn für Segelflugzeuge Im nachfolgenden werden daher in derselben Reihenfolge die Beschreibungen anhand der Anforderungen durch die Richtlinien der jeweiligen Bahnen vorgenommen Bahnrichtungen Das Segelfluggelände existiert seit Aufgrund der Lage und der Windverhältnisse, die durch den im Westen des Segelfluggeländes bestehenden Berg, beeinflusst werden, hat sich als ideale Start- und Landerichtung die Nord-Süd-Variante herauskristallisiert. Der Landeplatz wurde mit den Flugrichtungen 36 und 18 genehmigt. Windenstarts können nur in Richtung 36 durchgeführt werden.

16 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Berechnung der notwendigen Startbahnlänge (SBL) Die Beurteilungen der Hauptbahn sind bei der Genehmigung als Sonderlandeplatz nach 6 LuftVG anhand eines Referenzfliegers, der den Platz regelmäßig benutzt, vorzunehmen. Dem Unterzeichner wurde dazu vom Verein Datenblätter der Diamond HK 36 und der AVIAT Husky A-1 zur Verfügung gestellt (siehe Anhang 1 und 2 Datenblatt). In der folgenden Tabelle wird anhand der AVIAT die erforderliche Mindestlänge der SBL berechnet. In den Spalten zu Startbahn 36 und 18 wurde die Bezugsstartbahnlänge an die tatsächlich vorhandene Bahnlänge angepasst. Das Vorhandensein einer Betonpiste wird im vorliegenden Fall außer Acht gelassen, da der asphaltierte Bahnstreifen nur rd. 8 m beträgt und damit erheblich unter den Mindestanforderungen für Asphaltbahnen liegt. In die Berechnung wurde daher von dem Zustand einer Graspiste ausgegangen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Konstellation Asphalt/Gras die errechneten Werte auch im tatsächlichen Flugbetrieb einzuhalten sind. Merkmale für Code- Zahl 1 Berechnung anhand Referenzflieger Startbahn 36 Startbahn Start- und Landefläche 1.1. Bezugsstartbahnlänge (Hartbelag) Zuschläge: - je 300 m Höhe über NN < 800 m 213,00 m 290,00 m 357,00 m (588 m) 7% 13,72% 29,22 m 13,72% 39,79 m 13,72% 48,98 m 242,22 m 329,79 m 405,98 m - je 1% Längsneigung (0,56 %) 10% 5,60% 13,56 m 5,60% 18,47 m 5,60% 22,73 m 255,79 m 348,26 m 428,72 m - für Temperatur 5% 5% 12,79 m 5,00% 17,41 m 5,00% 21,44 m 268,58 m 365,67 m 450,15 m - bei Grasoberfläche 20% 20% 53,72 m 20,00% 73,13 m 20,00% 90,03 m Mindestlänge der Start- und Landebahn für Paterzell Vorhandene Startbahnlänge 322,29 m 438,80 m 540,18 m 440 m 541 m

17 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 17 Die Bezugsstartbahnlänge wird aus der Entfernung von Schwelle zu Schwelle, zuzüglich des Sicherheitsstreifens und zuzüglich der zusätzlich noch zur Verfügung stehenden Startflächen ermittelt. Die Bezugsstartbahnlänge beeinflusst nicht die tatsächliche Start- und Landebahnlänge. Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass für die Bahn 36 eine rechnerische Startbahnlänge von 440 m ( ) und 571 m ( ) für die Startbahn 18 zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist bei der Beurteilung anhand eines Referenzfliegers zwischen der Startrollstrecke und der Startstrecke über ein 15 m hohes Hindernis zu unterscheiden. In der folgenden Tabelle sind die Werte der beiden Flieger für die Konstellation einer Höhe von ft, einer Temperatur von 25 C, Windstille und Grasbahn (soweit im Handbuch dazu Angaben vorhanden sind) ermittelt. Die eingetragenen Werte wurden aus den Tabellenangaben der beiden Flughandbücher jeweils interpoliert. Startrollstrecke Startstrecke über 15 m Hindernis DIAMOND HK m 440 m AVIAT Husky A-1 91 m 213 m Die Startrollstrecke beginnt am Bahnanfang und endet mit dem Abheben vom Boden. Für beide Bahnrichtungen stehen ausreichende Strecken zur Verfügung (Bahn m und Bahn m) Die notwendige Startstrecke für ein 15 m hohes Hindernis beginnt ebenfalls am Bahnanfang. Für beide Flieger wird die notwendige Flughöhe über einem 15 m hohen Hindernis bereits innerhalb der TORA erreicht. Bei einem Abflug Richtung 18 ist trotz eines ca. 1 m hohen Zaunes am Rande des Flugplatzgeländes die gesamte Abflugstrecke hindernisfrei. Der Zaun durchdringt somit nicht die An- und Abflugfläche (5% Steigung). Vom Startpunkt bis zum Zaun wird eine Strecke von ca. 590 m hinter sich gebracht. Beide Flugzeugtypen können unter den genannten Bedingungen am Flugplatz Paterzell betrieben werden.

18 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 18 Der Betrieb der Start- und Landebahn mit anderen Flugzeugen kann teilweise nur in eingeschränktem Modus möglich sein. In diesem Fall müssen die Piloten die Startstreckenberechnung anhand der tatsächlichen Platzsituation durchführen Hauptstart- und Landebahn mit Streifen Bahnlänge und -breite Die derzeitige Asphaltbahn weist eine Länge von ca. 475 m auf. Der dazugehörige restliche Bereich der Bahn (Gras) ist in seinen Umrissen durch die vorhandenen Landebahnreiter gekennzeichnet. Mit der Neugenehmigung ist auch eine Anpassung an die aktuellen Richtlinien verbunden. Aus diesem Grund ist auch die Bahn umzugestalten. Die Länge der neuen Grasbahn mit darin liegendem Asphaltstreifen wird eine Gesamtlänge von 525 m aufweisen. Die Grasbahn wird mit einer Breite von 30 m angelegt und entspricht dann genau den Anforderungen der Richtlinien. Bei Starts und Landungen von Motorflugzeugen sollte der asphaltierte Bereich genutzt werden. Die geringere Breite der Asphaltbahn kann noch akzeptiert werden, da diese sich, wie bereits erwähnt, innerhalb der Grasbahn befindet (siehe Lageplan Bei aufgeweichten Bodenverhältnissen, die sehr häufig im Winter oder bei längeren Regenperioden auftreten, sind Piloten, die nicht mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind, auf die örtlichen Gegebenheiten hinzuweisen. Für Starts kann in beiden Richtungen auch der Streifen vor den Bahnköpfen (30 m Gras) mit genutzt werden.

19 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Länge und Breite des Streifens Die Länge entsprechend dem Bezugssystem A1 resultiert aus der Bahnlänge und an beiden Bahnenden zusätzlich beidseits jeweils 30 m. Die notwendige Breite wird mit 30 m beiderseits der Bahnlängsachse angegeben. Mit der Neugestaltung der Grasbahn in Paterzell betragen die Umrisse des Streifens zukünftig 585 m x 60 m Neigung der Landebahn und des Streifens Sowohl bei dem asphaltierten Bahnbereich als auch bei der Grasbahn und dem Streifen liegt die Längsneigung bei unter 1 %. Gemäß den Richtlinien darf die Längsneigung bei Codezahl 1 nicht über 2 % für die Bahn und nicht über 3 % für den Streifen betragen. Die Kriterien der Richtlinien werden damit erfüllt. Aufgrund der Bodenstruktur (Moosboden) entstehen trotz des weitgehend ebenen Areals teilweise leicht wellige Bodenoberflächen. Richtliniengemäß dürfen Wechsel von 2 aufeinander folgenden Neigungen max. Neigungen von 2 % mit einem Ausrundungsdurchmesser von m aufweisen. Der Landeplatzhalter hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass im Falle von Bodenabsenkungen entsprechende Auffüllungen vorgenommen werden. Idealerweise sollte diese jährlich nach der Winterperiode und vor der Segelflugsaison erfolgen. Zwischen der Asphaltbahn, der Grasbahn und dem Streifen ist auf einen niveaugleichen Übergang zu achten Tragfähigkeit Für die Berollbarkeit und die Tragfähigkeit der Bahn und des Streifens hat der Flugplatzhalter Sorge zu tragen. Der bereits bestehende stetige Übergang von der Grasbahn zum Streifen ist, wie bereits erwähnt, zu erhalten. Die nach den Richtlinien geforderte Tragfähigkeit von kg höchstzulässiges Fluggewicht ist im vorliegendem Fall ausreichend erfüllt.

20 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 20 Für einen sicheren Flugbetrieb ist die Grasbahn ständig kurz geschnitten und gepflegt zu halten. Bei aufgeweichten Bodenverhältnissen sind, wie bereits erwähnt, ortsunkundige Piloten auf die schmale Asphaltbahn hinzuweisen Landebahn für Segelflugzeuge Bahn- und Streifenlänge Gemäß den Richtlinien muss die Bahnlänge mindestens 250 m betragen. Die derzeitige Bahnlänge liegt bei knapp 200 m. Aus diesem Grund ist die jetzige Bahn an die neuen Vorgaben der Richtlinien anzupassen. Der Streifen umfasst die Landebahn allseitig. An den beiden Bahnenden ragt der Streifen um jeweils 30 m über das Ende hinaus. In den beiliegenden Plänen ist der neue Standort eingetragen Bahn- und Streifenbreite Die Breite der Landebahn beträgt mindestens 30 m und sollte zur normalen Startbahn, nach Möglichkeit, parallel verlaufen. Für den Streifen wird eine Gesamtbreite von 50 m gefordert. Die Bahn liegt dabei innerhalb des Streifens Neigung der Landebahn und des Streifens Das Längsgefälle soll nicht mehr als 4 % und die Querneigung der Bahn nicht mehr als 5 % betragen. Im vorliegenden Fall liegt das Gefälle durch die Lage in der Auenlandschaft bei unter 1,0 % Tragfähigkeit Durch die Lage auf einer Wiesenfläche besteht auch eine ausreichende Tragfähigkeit.

21 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Windenstartbahn mit Seilauslegebahn Startbahn, Seilauslegebahn und Streifen Die Startbahn bei Windenstarts soll mindestens 50 m lang und 20 m breit sein. Die Seilauslegebahn sollte eine Länge von 800 m nicht unterschreiten. Die Startbahn am Landeplatz Paterzell kann aufgrund der Gegebenheiten mit einer Länge von 80 m angegelegt werden. Für die Seilauslegebahn ist ein Streifen mit einer Breite von insgesamt 50 m auf der gesamten Seilauslegebahn hindernisfrei zu halten. Mit der Startbahn weist die Seilauslegebahn eine Gesamtlänge von rd. 877 m auf. Sowohl die Startbahn als auch die Seilauslegebahn sind mit dem dazugehörigen Streifen in den Lageplänen farblich dargestellt Neigung der Startbahn, der Auslegebahn und des Streifens Analog zur Landebahn soll die Längsneigung nicht mehr als 4 % und die Querneigung nicht mehr als 5 % bei der Startbahn betragen. Die Kriterien werden durch das ebene Gelände eingehalten. Für die Seilauslegebahn sind keine Kriterien zu Neigungen angegeben. Es wird lediglich Hindernisfreiheit gefordert Tragfähigkeit In den Richtlinien ist nichts zur Tragfähigkeit der Startbahn ausgeführt. Aufgrund der Bedingungen (teils Asphalt, überwiegend Rasenflächen) auf dem Landeplatzgelände in Paterzell ist die Tragfähigkeit für Segelflugzeuge gewährleistet.

22 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Hindernisbegrenzung der Start- und Landebahn Die Hindernisbegrenzung besteht aus einer inneren und einer äußeren Hindernisbegrenzungsfläche Innere Hindernisbegrenzungsfläche Die innere Hindernisbegrenzungsfläche besteht aus An- und Abflugflächen sowie seitlichen Übergangsflächen. Für Landeplätze mit der Codezahl 1 wird eine Neigung von 1:20 bei den An- und Abflugflächen gefordert. Die Flächen beginnen am Ende des Streifens. Die An- und Abflugflächen sowie die seitlichen Übergangsflächen sind in den Lageplänen dargestellt. Die innere Begrenzungsfläche ist frei von Hindernissen. Allerdings schneiden die An- und Abflugfläche sowohl im Süden als auch im Norden eine Anzahl von Bäumen. Um sowohl bei den An- und Abflugflächen eine entsprechende Hindernisfreiheit zu erhalten, wurden die beiden Schwellen soweit nach innen verschoben, bis die Flugflächen oberhalb der Hindernisse liegen. Im Süden wurde die Verschiebung durch den direkt am Flugplatz angrenzenden Zaun verursacht und im Norden durch nicht entfernbare Bäume im Anflugbereich. Die in den Plänen eingetragenen Standorte der Schwellen haben diesem Umstand bereits Rechnung getragen Äußere Hindernisbegrenzungsflächen Die äußere Hindernisbegrenzungsfläche, bestehend aus der Horizontalfläche und der oberen Übergangsfläche, kann in Flächenausdehnung den Lageplänen entnommen werden. Aus dem Plan ist ersichtlich, dass, topographisch bedingt, westlich des Landeplatzes ein größerer Bereich in die Hindernisbegrenzungsfläche ragt. Dabei handelt es sich um eine überwiegend bewaldete Bergkuppe. Aus fliegerischer Sicht spielt diese Hindernisfläche eine untergeordnete Rolle, da sie ca. 400 m abseits der An- und Abfluglinie liegt.

23 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 23 Die Kuppe ist von den An- und Abflugrichtungen weit entfernt und aus der Luft auch gut erkennbar. Die bisherigen Platzrunden erfolgen ausschließlich im Osten des Landeplatzes Der Flugbetrieb ist dadurch nicht gefährdet Anforderungen an die Hindernisfreiheit Die Start- und Landeflächen sowie der Streifen sind frei von Bauwerken, Vertiefungen und sonstigen Hindernissen zu halten. Der Standort des derzeitigen Towers ist nach Westen außerhalb des Streifens zu verlegen. Alle anderen Gebäude sind weiter entfernt und stellen keine Hindernisse dar Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen In den Richtlinien für die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 8. Mai 2007 sind die Anforderungen des Anhangs 14 der ICAO-Richtlinien berücksichtigt. Tageskennzeichnung von Hindernissen Die Start- und Landeflächen einschließlich des Streifens sowie die innere Hindernisbegrenzungsfläche sind, wie bereits erwähnt, frei von Hindernissen. Es wird aber empfohlen, das Towergebäude zumindest am oberen Rand weiß-rotweiß zu markieren. Nachtkennzeichnung von Hindernissen Der Landeplatz soll nur für Sichtflug am Tag zugelassen werden. Eine Nachtkennzeichnung ist daher nicht erforderlich Abstände zu Straßen, Eisenbahnen und Wasserstraßen Die Richtlinien über die Abstände zwischen Straßen und Flugplätzen, die mit Rundschreiben Nr. 2/82 vom überarbeitet wurden, regeln die Festlegung von Räumen, in denen der Luft- und Straßenverkehr gegenseitig ausgeschlossen ist.

24 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 24 Zur Sicherheit des Luftverkehrs im Bereich von Straßen dürfen Straßen mit einem Luftraumprofil von 4,50 m über der Fahrbahnoberfläche nicht in die Hindernisbegrenzungsflächen hineinragen. Für die Sicherheit des Straßenverkehrs im Bereich von Flugplätzen ist bei einem Landeplatz der Klasse 3 ein Gleitwinkel von 1:10 beginnend an der Schwelle und ein Abstand zur oberen Begrenzung des Lichtraumprofils der Straße ein Abstand von 15 m einzuhalten. Einrichtungen, die das Lichtraumprofil überragen, dürfen die Begrenzungslinie mit einem Gleitwinkel von 1:20 nicht durchstoßen. Im direkten An- und Abflugbereich werden keine Straßen überflogen Roll- und Parallelbahnen Mit Ausnahme des Abrollers von der Start- und Landebahn zum westlich gelegenen Vorfeld bestehen in Paterzell keine weiteren Rollbahnen. Nach Auskunft der Vereinsvorstandschaft findet in Paterzell kein gleichzeitiger Flugbetrieb auf den verschiedenen Bahnen statt. Der gleichzeitige Start von Flugzeugen und Segelflugzeugen mit Windenschlepp ist grundsätzlich auszuschließen. Ebenso dürfen lt. Sicherheitsmeldungen keine Starts und Landungen erfolgen, solange das Windenseil noch ausliegt (Ausnahme Windenstart mit zweitem, ausgelegten Windenseil). 3.6 Optische Hilfen Die Kennzeichnung von Landeplätzen ist in den gemeinsamen Grundsätzen über die Markierung und Befeuerung von Flugplätzen im Sichtflugverkehr vom geregelt. Den Richtlinien liegt der Anhang 14 zum Abkommen über die internationale Luftfahrt zugrunde.

25 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Windrichtungsanzeiger Auf dem Flugplatz Paterzell stehen 2 Windrichtungszeiger, deren Lage aus dem Plan Nr ersichtlich ist. Die Lage kann zukünftig beibehalten werden Signalfeld und Landerichtungsanzeiger An einem Landeplatz ist zur Information anfliegender Piloten ein Signalfeld anzubringen, in dem die für den Platz maßgeblichen Bodensignale sich befinden. Auf dem Signalfeld von Paterzell ist der notwendige Landerichtungsanzeiger (Lande- T), das Zeichen für Landeverbot und das Bodensignal für Segelflugbetrieb/Richtungsänderungen vorhanden. Die bestehende Signalfläche ist von allen Richtungen gut sichtbar. Der Standort ist aus dem Lageplan erkennbar. Der Verein beantragt mit dem 6 LuftVG-Antrag auch die Befreiung von der Pflicht ein Signalfeld anzubringen Markierungen Unbefestigte Start- und Landebahn Bei unbefestigten Bahnen sind die Begrenzungen, die Schwellen und die halbe Bahnlänge zu markieren. Die seitliche Markierung sollte im vorliegenden Fall mit in den Boden eingelassenen Rechtecken erfolgen, um eine optische Abgrenzung auch zu den beiden anderen Bahnen zu erreichen. Die Rechtecke haben lt. Richtlinien eine Breite von 0,60 m und eine Länge von 1,80 m. Die Farbe ist weiß (RAL 9016). Die Markierung der Schwellen erfolgt richtliniengemäß durch eine mindestens 50 cm breite weiße Linie.

26 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 26 Die halbe Bahnlänge wird durch ein entsprechendes, nach den Richtlinien gefertigtes Schild gekennzeichnet. Aufgrund der Nähe zur Windenstartbahn soll die östliche Halbbahnmarkierung klappbar ausgeführt werden. In eingeklapptem Zustand stellt das Schild dann sowohl für das Windenseil als auch für Notlandungen bei Windenschlepp kein Hindernis dar. Vor Inbetriebnahme der Hauptbahn ist das Schild in jedem Fall betriebsbereit aufzuklappen. Da, wie bereits erwähnt, beide Schwellen wegen der Hindernissituation im Anflugkorridor nach innen zu versetzen sind, ist der vor der Schwelle liegende Bereich mit Winkelmarkierungen zu versehen. Die Details zu den Markierungen sind aus dem Lageplan zu entnehmen Rollbahnen Auf dem Asphaltstreifen, der von den Hangars/Vorfeld zur Start- und Landebahn führt, ist gemäß dem beiliegenden Plan eine Rollhaltemarkierung an der Grenze des Streifens anzubringen Vorfelder Eine Markierung des Vorfeldes ist nicht notwendig, da sie befestigt ist und sich dadurch von der Grasfläche deutlich abgrenzt Landebahn für Segelflugzeuge Da diese Landebahn zusätzlich zur unbefestigten Hauptbahn genutzt wird, ist die Farbe der Randmarkierungen in weiß-schwarz-weiß auszuführen. Die beiden Schwellen der Landebahn werden ebenfalls durch eine Verdoppelung der Randmarkierung gekennzeichnet. Um neben der Farbkomponente dem Piloten noch eine weitere optische Trennung zu geben, wird empfohlen, diese Bahn mit Pyramiden zu kennzeichnen.

27 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Startbahn für Windenstarts Für die Startbahn von Segelflugzeugen bei Windenstarts werden in den Richtlinien keine Hinweise zur Markierungsart gegeben. 3.7 Betriebliche Erfordernisse 1. Betriebsfläche Betriebsflächen sind auf dem Landeplatz Paterzell in ausreichendem Maße vorhanden. Bei Segelflugbetrieb stehen ausreichend Abstellplätze zur Verfügung. Eine Betankungseinrichtung ist vorhanden. 2. Kommunikationseinrichtungen Die örtlich zuständigen Stellen der deutschen Flugsicherungs GmbH (DFS) und des deutschen Wetterdienstes sind durch die vorhandenen Fernmeldeeinrichtungen im Vereinsheim erreichbar. Die Funkverbindung vom Boden zum Flugverkehr erfolgt durch eine Bodenfunkstelle. 3.8 Brandschutz und Rettungswesen Das Feuerlösch- und Rettungswesen ist in den Richtlinien Feuerlösch- und Rettungswesen auf Landeplätzen vom , geändert am 11. September 1983, geregelt. Darin wird für Landeplätze mit einem Verkehr von Luftfahrzeugen bis zu kg höchstzulässige Abflugmasse der geplanten Art folgendes festgelegt: Ein Kraftfahrzeug, wenn möglich mit geländegängiger Bereifung und ohne Anhänger, sollte mit folgender Mindestausrüstung vorgehalten werden. 2 Handfeuerlöscher mit je 12 kg Trockenlöschpulver 2 Handfeuerlöscher mit je 6 kg Trockenlöschpulver (ersatzweise einer davon mit Kohlendioxid (CO 2 )Füllung) 1 Kappmesser 1 Feuerwehraxt 1 Handblechschere 1 Handsäge (Fuchsschwanz) 1 Handmetallsäge

28 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 28 1 Bolzenabschneider 1 Einreißhaken mit Stiel 1 Löschdecke DIN 14155L 2 Paar Schutzhandschuhe aus flammenwidrigen- und hitzebeständigen Gewebe1 1 Krankentrage 2 Wolldecken 1 Verbandskasten VK DIN Das Fahrzeug mit der vorgenannten Ausrüstung und sachkundigem Personal ist während des Flugbetriebes einsatzbereit zu halten. Mit der örtlichen Feuerwehr sollte für den Notfall ein Einsatzplan erstellt werden. Teilweise sind die geforderten Lösch-und Rettungsgeräte bereits auf dem Segelfluggelände vorhanden. Zur Genehmigung nach 6 LuftVG ist es notwendig, die Ausrüstung entsprechend den Anforderungen gemäß Gutachten bzw. Richtlinien anzupassen. 3.9 Flugplatzsicherung ( 46 und 53 LuftVZO) Der Flugplatz Paterzell ist nicht eingefriedet. Eine Einfriedung von Landeplätzen ist nicht zwingend notwendig. Die Sicherung des Landeplatzes ist aber durch Hinweis- und Verbotsschilder mit der Beschriftung Flugplatz Betreten durch Unbefugte verboten zu kennzeichnen. Im südlichen Bereich verläuft in West-Ost-Richtung quer zur Landebahn ein asphaltierter Feldweg. Um ein unbeabsichtigtes Befahren diese Weges auf dem Flugplatzgelände zu verhindern, ist an beiden Seiten (Ost und West) eine automatische Schranke angebracht. Der Platzhalter hat dafür zu sorgen, dass die Schranken jederzeit betriebsbereit sind und während des Flugbetriebes geschlossen sind.

29 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt Haftpflichtversicherung Die Grundsätze für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb weisen darauf hin, dass dem Landeplatzhalter der Abschluss einer Haftpflichtversicherung über eine angemessene Deckungssumme zur Auflage gemacht wird. Bei der Höhe der Deckungssumme sind Art und Umfang des Flugbetriebs zu berücksichtigen Sonstige allgemeine Erfordernisse Prüfung der Umweltverträglichkeit ( 6 Abs. 1 LuftVG) Im vorliegenden Fall soll das Segelfluggelände Paterzell auf einen Sonderlandeplatz nach 6 LuftVG aufgestuft werden. Mit der Aufstufung ist keine gravierende Änderung des bisherigen Flugumfanges verbunden. Aus diesem Grund scheint eine Prüfung der Umweltverträglichkeit nicht erforderlich. Prüfung der Raumordnung ( 6 Abs. 2 LuftVG) Für das Segelfluggelände Paterzell wurde im Bescheid vom 01. März 1978 ein beschränkter Bauschutzbereich bestimmt. Eine Änderung ist mit dem Antrag auf Genehmigung nach 6 LuftVG nicht geplant. Prüfung des Naturschutzes und der Landschaftspflege ( 6 Abs. 2 LuftVG) Durch die Genehmigung des Landeplatzes nach 6 LuftVG werden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt. Prüfung des Schutzes vor Fluglärm ( 6 Abs. 2 und 29b LuftVG) Da eine Ausweitung des Flugverkehrs mit der Genehmigung nicht geplant ist, bedarf es nach Auffassung des Unterzeichners keiner erneuten Überprüfung durch ein Lärmgutachten. Aus Lärmschutzgründen sind aber Direktan- und abflüge den Platzrunden vorzuziehen.

30 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 30 Prüfung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ( 6 Abs. 2 LuftVG) Die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurden bereits in den vorherigen Punkten des Gutachtens ausreichend behandelt. Einer weiteren Prüfung bedarf es nicht Flugbetriebsabwicklung ( 21a LuftVO) Art des Fluges Sichtflug bei Tag Regelung des Flugplatzverkehrs Die bereits bestehenden Platzrunden wurden durch das Luftamt Südbayern bereits festgelegt. Eine Änderung ist nicht veranlasst. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der engen Lage der einzelnen Bahnen zueinander ein Parallelbetrieb nicht gestattet ist. Hinweise für Piloten Während des Betriebes der gelben Warnblickleuchten auf der Segelflugstartwinde und soweit das Windenseil noch ausgelegt ist, ist ein An- und Abflug auf dem Landeplatz nicht möglich.

31 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 31 4 ERFORDERLICHE ANGABEN FÜR DIE GENEHMIGUNG NACH 52 ABS. 2 LUFTVZO 1. Bezeichnung: Sonderlandeplatz Paterzell 2. Lage: ca. 6,0 km westlich von Weilheim i.obb 3. Bezugspunkt: Mitte der Start- und Landebahn geograph. Lage: WGS 84 N E Höhe: 588 m ü.nn bzw ft über MSL 4. Start- und Landebahn: Bahnart: Gras mit integrierter Asphaltbahn Ausrichtung: 182 /002 rwk Länge: Gras 525 m Asphalt 475 m Breite: Gras 30 m Asphalt 8 m 4. Landebahn für Segelflugzeuge Bahnart: Gras Ausrichtung: 182 /002 rwk Länge: Breite: 250 m 30 m 5. Startbahn für Windenstarts Bahnart: Gras Ausrichtung 360 rwk Länge: Breite: 50 m 20 m 6. Seilauslegebahn: Länge Breite d. Streifens 877 m 50 m

32 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt verfügbare Strecken: Bahnrichtung 18: TORA 1 * 541 m * incl. 30 m Streifen LDA m Bahnrichtung 36: TORA* 440 m * incl. 30 m Streifen LDA 511 m 8. Benutzungsumfang: 1. Segelflugzeuge mit den Startart Windenschlepp und Flugzeugschlepp 2. Motorsegler 3. Schleppflugzeuge 4. Ultraleichtflugzeuge 5. Motorflugzeuge 9. Zweck: Der Sonderlandeplatz dient dem Verkehr und Betrieb von Luftfahrzeugen des Platzhalters und mit dessen Zustimmung (PPR) auch dem Verkehr und Betrieb von Luftfahrzeugen anderer juristischer oder natürlicher Personen für Flüge nach Sichtflugregeln bei Tag 1 ) TORA = verfügbare Startlaufstrecke 2 ) LDA = verfügbare Landestrecke

33 EGA Segelfluggelände Paterzell als Landeplatz für besondere Zwecke Blatt 33 5 ZUSAMMENFASSUNG Das bereits seit den fünfziger Jahren bestehende Segelfluggelände Paterzell soll als Sonderlandeplatz nach 6 LuftVG genehmigt werden. Die deutschen Gesetze, Anordnungen und Richtlinien werden erfüllt, wenn die Forderungen, Empfehlungen und Hinweise im Gutachten beim Betrieb des Landeplatzes berücksichtigt werden. Dem Unterzeichner sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Aufstufung des bestehenden Segelfluggeländes als Landeplatz für besondere Zwecke sprechen. Pfatter, den Der Sachverständige:

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