Sonderlandeplatz Lemwerder-Butzhausen Erläuterungsbericht Antrag auf Genehmigung eines Sonderlandeplatzes gem. 6 LuftVG im Tagflugbetrieb

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1 1. Antrag Antrag auf Genehmigung eines Sonderlandeplatzes gem. 6 LuftVG im Tagflugbetrieb Zweck des Sonderlandeplatzes gem. LuftVZO 51 (1) 11: Flugbetrieb von Segelflugzeugen und Motorseglern sowie in geringem Umfang der Betrieb von UL-Flugzeuge und einmotorige Landflugzeuge bis kg MTOM (E-Klasse) im Rahmen der Vereinsaktivitäten. Anderer Luftverkehr PPR. Angabe und Nachweise gem. 51 LuftVZO: Angaben des Antragstellers: - Airbus Weser-Fluggemeinschaft, Flughafenstr. 5, Lemwerder Vertreten durch den Vorstand der Airbus Weser-Fluggemeinschaft 1. Vorsitzender Christoph Muschner, Bekassinenstraße 57, Bremen 2. Vorsitzender Patrick Blaase, Gustav-Heinemann-Str. 101, Bremen Ein Führungszeugnis wurde nicht beantragt. Nachweise des Antragstellers: - Auszug aus dem Vereinsregister (beglaubigt) Anlage - Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Gewinn-Verlustrechnung des Jahres Anlage sonstige Erläuterungen und Pläne: - nachfolgend und in der Anlage 2. Veranlassung 2.1. Allgemeines Die Airbus Weser-Fluggemeinschaft war von 1958 bis Ende 2011 auf dem ehemaligen Sonderlandeplatz Lemwerder ansässig. Der Vertrag für die Nutzung der Start- und Landebahn wurde zum gekündigt. Die Nutzung des dortigen Vereinsheimes mit Werkstätten und Aufenthaltsräumen ist bislang noch geduldet. Seitdem ist der Verein auf der Suche nach einem neuen Gelände in der Gemeinde Lemwerder. Im Ortsteil Butzhausen konnte eine ausreichend große, zusammenhängende Fläche gefunden werden. Gegenstand dieses Antrages sind die reinen Flugbetriebsflächen. Die Flächen für die Flugund Fahrzeughalle, Vereinsgebäude, Anhängerabstellflächen sollen auf der nördlichen Platzseite angesiedelt werden und im Nachgang zur Genehmigung des Sonderlandeplatzes beantragt werden. Planungsrechtlich wurden die Flächen für den Sonderlandeplatz in den Entwurf des Flächennutzungsplanes für Lemwerder - der z. Zt. geändert wird - aufgenommen. Airbus Weser-Fluggemeinschaft 1/7

2 2.2. Geplante Nutzung Die fliegerische Nutzung soll schwerpunktmäßig im Segelflug liegen. Hierbei wird die hauptsächliche Startart der Windenstart sein. Ferner soll Flugzeugschlepp hinter Motorseglern/UL s oder Motorflugzeugen durchgeführt werden. Im geringen Umfang (ausschließlich PPR) soll auch Motorflug mit einmotorigen Flugzeugen bis 2.000kg, Motorsegler- und UL-Flug stattfinden. 3. Beschreibung 3.1 Anlagen des Luftverkehrs Start- und Landebahnen, Motorflug Geplant ist eine Grasbahn x 40 m mit der Ausrichtung 11/29 und jeweils um 300 m versetzten Schwellen. Die Querneigung beträgt 1,25 %. Für beide Betriebsrichtungen gilt: TORA (Take-Off Run Available) = TODA (Take-Off Distance Available) = LDA (Landing Distance Available) = 750 m Flugplatzkoordinaten (geplant) Höhe über NN 1,0 m. Die Start- und Landebahn ist mit einem Sicherheitsstreifen der Abmessungen m x 60 m umgeben. Bei den vorherrschenden Windrichtungen ist mit der Ausrichtung 29/11 ein Benutzbarkeitsfaktor von 85,8 % (bei 10 kts max. CWC) zu erzielen Segelflug: Innerhalb der Start- und Landebahn ist die Windenschleppstrecke angeordnet. Vor Kopf befindet sich jeweils eine 50 x 60 m breite Windenaufstellfläche. Evt. F-Schlepp-Betrieb wird in der Start- und Landebahn durchgeführt. Die Segelfluglandefelder liegen nördlich der Motorbahn/Schleppstrecke und sind in beiden Landerichtungen L/B: 250 x 30 m groß. Der Mittellinien Abstand zwischen ihnen und der Motorbahn/Schleppstrecke beträgt 55 m. Airbus Weser-Fluggemeinschaft 2/7

3 Rollbahnen: Gesonderte Rollbahnen werden nicht ausgewiesen Vorfeld: Ein Vorfeld ist nicht geplant. Eine Fläche zum Abstellen, Auf- und Abrüsten von Segelflugzeugen, Abstellen von ggf. Schleppflugzeugen, Motorseglern für Startvorbereitung und Abstellen von Transportanhängern und sonstigen Fahrzeugen ist nördlich der Segelfluglandebahnen vorhanden Betriebliche Erfordernisse: Der Flugbetrieb wird von einem Startwagen, der bei Segelflugbetrieb an der jeweiligen Startstelle aufgestellt wird, koordiniert. Der Flugbetrieb wird telefonisch über ein Mobiltelefon zu erreichen sein. Der Windrichtungsanzeiger (Windsack) wird nördlich der Segelflug-Landebahnen innerhalb des Signalfelds in Höhe der Platzmitte aufgestellt Einfriedung des Geländes: Der Flugplatz ist allseitig durch Gräben eingefasst. Die Überfahrt im Bereich der Zufahrt wird durch ein Schild B/H 70 x 50 cm mit der Aufschrift Flugplatz Betreten durch Unbefugte verboten gekennzeichnet. (Siehe auch Plan-Nr. 110 Flugplatz-Einfriedung gem. LuftVZO 53 (2)) 3.4. Markierungen: Die Landefelder für den Segelflug werden durch bündig in den Boden eingelassene, weiße/schwarz/weiße Betonflächen in den Abmessungen 60 x 180 cm im Abstand von 50 m kenntlich gemacht. Die jeweilige Landerichtung wird durch ein Lande-T angegeben. (Anlage Plan 107) Die Landebahn für Motorflugzeuge wird durch bündig in den Boden eingelassene, weiße Betonflächen in den Abmessungen 60 x 180 cm im Abstand von 50 m kenntlich gemacht. Mittig zwischen den Schwellen, beidseitig der Bahn, im Abstand von 3 m seitlich des Bahnrandes, wird die Halbbahnmarkierung durch gelbe Reiter mit schwarzer Schrift kenntlich gemacht. (Siehe Anlage Plan 107) Die Schwellen werden durch jeweils zwei beidseitig der Bahn parallel liegende weiße bündig im Boden eingelassene Betonflächen in den Abmessungen 60 x 180 cm gekennzeichnet. Der Abstand der Flächen beträgt 10 m. (Siehe auch Plan-Nr. 107 Flugplatz-Markierung) Airbus Weser-Fluggemeinschaft 3/7

4 4. Flugbetrieb 4.1 Erwarteter Flugbetrieb Segelflug: Es ist geplant den Segelflugbetrieb, in dem Umfang, wie er von der Airbus Weser Fluggemeinschaft e. V. auf dem Gelände des Sonderflughafens Lemwerder bis zum Jahr 2011 durchgeführt werden konnte, weiter zu führen. Aus der Statistik aus den Jahren ist zu entnehmen, dass i. M. jeweils in den Monaten April Oktober 2100 Starts mit Segelflugzeugen durchgeführt wurden. 150 davon wurden im Flugzeugschlepp, 950 im Windenstart absolviert. Die maximale Anzahl an Starts erfolgte im Jahr 2000 mit Starts, davon in der Startart Windenstart Motorsegler: Der Motorseglerbetrieb soll in dem Umfang, wie er auf dem Gelände des Sonderflughafens Lemwerder bis zum Jahr 2011 durchgeführt werden konnte, weitergeführt werden. Aus der Statistik der Jahre ist zu entnehmen, dass i. M. 659 Starts mit dem Motorsegler durchgeführt wurden. Die maximale Anzahl an Starts erfolgte im Jahr 2002 mit 889 Starts. Die Flugbewegungen setzten sich zusammen aus An- und Abflügen zu fremden Plätzen, Übungsflügen sowie Flugzeugschlepp Motorflug: Geplant ist der gelegentliche Betrieb mit am Flugplatz stationierten einmotorigen Motorflugzeugen, nur für Vereinsmitglieder. Schul- und Platzrundenflüge sind nicht vorgesehen. Fremdflugzeug ausschließlich PPR UL: Derzeit ist kein UL-Flugbetrieb geplant. Mittelfristig ist der Ersatz des Motorseglers durch ein UL geplant. Die Anzahl der Flugbewegungen wird sich nicht verändern Lärmprognose: Bei der Erstellung der Schalltechnischen Begutachtung wurden Flugbewegungszahlen zu Grunde gelegt, deren Herleitung dem Verkehrsszenario in Anlage Schalltechnische Begutachtung für den geplanten Sonderlandeplatz Lemwerder-Butzhausen in Lemwerder zu entnehmen ist Platzrunden: Die Platzrunde für den Segelflug liegt auf der nördlichen Platzseite. Für den Motorflug soll die südliche Platzrunde genutzt werden. Plan 108 zeigt die der Schalltechnischen Begutachtung zu Grunde gelegten Ab-/Anflugerfahren Feuerlösch- und Rettungswesen: Es wird ein Fahrzeug mit der notwendigen Ausrüstung gem. NFL.I-72/83 und I-199/83 vorgehalten. Eine Auflistung ist in Anlage 1 enthalten. Airbus Weser-Fluggemeinschaft 4/7

5 Ein Alarmplan wird aufgestellt werden. Die Einweisung der vorgesehenen Personen erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr. Grundkenntnisse in erste Hilfe werden vorhanden sein. 5. Auswirkungen 5.1. Lärm: Zur schalltechnischen Begutachtung der Auswirkungen des geplanten Sondelandeplatzes auf die Umgebung, wurde das Büro Infrastruktur-Consult Mathias M. Lehmann, Körner Hellweg 47, Dortmund beauftrag. Das Gutachten, kommt unter Anwendung der Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmission in der Umgebung von Landeplätzen LAI-115 zu den Ergebnis, dass die Anwohner nicht von Gefahren, erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Fluglärm betroffen sind. Gesundheitliche Risiken sind ebenfalls nicht zu befürchten. Weiter heißt es: Aus gutachterlicher Sicht gibt es schallimmissionsschutzrechtlich keine Einwände gegen eine Genehmigung des Sonderlandeplatzes Lemwerder-Butzhausen 5.2. Radweg: Das geplante Fluggelände wird derzeit durch einen landwirtschaftlichen Weg, der als Rad- und Fußweg genutzt wird, gekreuzt. Im Zuge des Baues der B212 N ist die Anlage eines Radweges entlang der L 185 in Planung. Bis zur Fertigstellung dieses Radweges sind als temporäre Lösung zwei Schranken vorgesehen, die während des Flugbetriebes die Flugbetriebsflächen absperren. Das Öffnen und Schließen der Schranken wird verantwortlich durch die Airbus Weser-Fluggemeinschaft durchgeführt. (Siehe auch Plan-Nr. 110 Flugplatz-Einfriedung gem. LuftVZO 53 (2)) 5.3. Geländeeinebnung: Das Gelände besteht derzeit aus quer und längs liegenden Grüppen und ist durch Gräben unterbrochen. Geplant ist die Anlage von zwei längs liegenden Grüppen in der jeweiligen Streifenbreite von 60 bzw. 50 m. Das Quergefälle der Grüppen wird 1,25-1,7 % betragen. Die Oberflächenentwässerung wird durch Abläufe realisiert, die in die bodengleichen Markierungsflächen eingelassenen werden. Das Oberflächenwasser wird in die Gräben eingeleitet, die das gesamte Gelände umschließen Naturschutz: Derzeit handelt es sich um intensiv landwirtschaftliche genutzte Wiesen, auf denen Milchviehwirtschaft betrieben wird. Es befinden sich keine Bäume oder Gehölze auf den Flächen. Mit Aufnahme des Flugbetriebs findet der Übergang zu einer extensiven Nutzung statt. Für das Fluggelände sind zusammenhängende, freie Flächen notwendig. Aus Sicherheitsgründen werden diese frei von Bäumen und Sträuchern gehalten. Einmal angelegt, besteht kein Interesse mehr an dem Umbruch der Flächen und Düngemittel und Pestizide werden nicht zum Einsatz kommen. Damit bietet das neu angelegte Fluggelände einer Vielzahl von Tier und Pflanzenarten einen besseren Lebensraum als das intensiv genutzte landwirtschaftliche Umland. Airbus Weser-Fluggemeinschaft 5/7

6 6. Sonstiges 6.1. Haftpflichtversicherung: Mit Beginn des Flugbetriebes wird von der Airbus Weserfluggemeinschaft eine Geländehaftpflichversicherung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgeschlossen sein Verlauf der B212 N Nach derzeitigem Planungsstand wird sich die B 212 N von Nordwesten her kommend, dem östlichen Platzbereich auf den letzten 200 m bis auf ca. 125 m an die Windenschleppstrecke annähern. Segelflugstartrichtung 11: Wenn die Winde im Osten steht, also in dem Bereich der dichtesten Annährung der B 212 N an den Flugplatz, ist die Nähe zur Bundesstraße als unkritisch zur betrachten, weil selbst bei Querwind das Seil im Falle eines Seilrisses am höchsten Punkt des Schleppvorganges noch vor Erreichen der Straße zu Boden fallen wird. Segelflugstartrichtung 29: Bei Segelflugstartrichtung 29 ist die Straße an jedem Punkt des Startvorganges weit genug vom Flugplatz entfernt, so dass von einem beim Seilriss evtl. herab fallenden Seil keine Gefahr ausgeht Luftraum D non CTR Bremen Der geplante Sonderlandeplatz liegt ca. 2 Km WNW des bisherigen Sonderlandeplatzes Lemwerder. Damit liegt er nach wie vor unterhalb der D-non CTR Bremen, jedoch ausschließlich unter der ft Höhenstufe. Südlich des Landeplatzes senkt sich die Untergrenze der D-non CTR Bremen auf ft Höhe ab. Die Luftraumsituation wird in den Betriebsbestimmungen berücksichtigt werden. Die Wiedereinführung des bisherigen Verfahrensraum Lemwerder wird in Kooperation mit der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS Niederlassung Bremen) angestrebt. Lemwerder, den Christoph Muschner (1. Vorsitzender) Patrick Blaase (2. Vorsitzender) Airbus Weser-Fluggemeinschaft 6/7

7 Anlage 1: Feuerlösch- und Rettungsausrüstung Kraftfahrzeug (geländegängig) mit 2 x 12 kg TLP 1 und 2 x 6 kg TLP 1 x Kappmesser 1 x Feuerwehraxt 1 x Handsäge (Fuchsschwanz) 1 x Handmetallsäge 1 x Bolzenabschneider 1 x Einreißhaken mit Stiel 1 x Löschdecke 2 x Paar Handschuhe 1 x Krankentrage 2 x Decke 1 x Verbandskasten VK DIN TLP = Trockenlöschpulver Airbus Weser-Fluggemeinschaft 7/7

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