Theorieausbildung: Einführung

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1 Theorieausbildung: Einführung Übersicht über die Ausbildung Stand: Januar 2013 Uwe Bodenheim SFG Wershofen e.v.

2 Übersicht Segelflugausbildung Lizenzen und Berechtigungen Literatur/Lernmittel

3 Segelflugausbildung Ausbildungsablauf bis zur Segelfluglizenz Ausbildungsabschnitt: Praxis (Flugausbildung) 1. Start Prakt. A-Prüfung (Alleinflug) Augen- u. Fliegerarzt 1) min.14 J. Prakt. B-Prüfung Prakt. C-Prüfung Streckenflug (50km) max. 2 Jahre Prakt. Lizenzprüfung (amtl.) min.16 J. Motorsegler, Kunstflug, Streckenflug, Fluglehrer Theorie (i.d.r.. im Winter) Theor. A-Prüfung (intern) Theor. B-Prüfung (n.a.) Theor. C-Prüfung (n.a.) Funksprechzeugnis (amtl.) 1) Theor. Lizenzprüfung (amtl.) Unterrichtsblock: Anfänger nger 2) Fortgeschritten 3) Flugfunk 3) Anmerkungen: 1) auch schon vor Beginn der Ausbildung möglich 2) bei Bedarf auch in der Flugsaison 3) während der Flugsaison auch bei Luftsportverband oder Flugschulen möglich

4 Segelflugausbildung Voraussetzungen Theorie Theoretische Ausbildung in den vorgeschriebenen Fächern keine Mindest-Stundenzahl Ausbildungsleiter muss Prüfungsreife bescheinigen Bestehen aller Prüfungsteile innerhalb eines Jahres Praktische Prüfung innerhalb 2 Jahren nach Bestehen der Theorie Praxis 25 Stunden, davon 15 im Alleinflug (20/10 innerhalb von 18 Mon.) 60 Starts, davon 20 im Alleinflug Absolvierung aller Übungen im Ausbildungsnachweis Streckenflug 50km im Alleinflug, alternativ 100km mit Fluglehrer Sonstiges Polizeiliches Führungszeugnis Sofortmaßnahmen am Unfallort Auszug aus Verkehrszentralregister

5 Segelflugausbildung Regeln während der Ausbildung Verantwortlich ist immer Fluglehrer Anordnungen ist immer unbedingt zu folgen keine Alleinflüge ohne Flugauftrag (mündlich) Fluglehrer sollte am Boden sein keine Mitnahme von Passagieren nur Alleinflüge in Umgebung des Startflugplatzes Ausnahme: mit schriftlichem Flugauftrag nach theoretischer Prüfung Definition Umgebung des Startflugplatzes gesetzlich: Betrieb in der Platzrunde muss beobachtet werden können Fluglehrer muss Schüler beobachten können Flugplatz muss im Gleitflug erreicht werden können Windverhältnisse berücksichtigen

6 Segelflugausbildung Fachgebiete Theorieunterricht Luftrecht Luftfahrtgesetzgebung Flugverkehrsregeln Offizielle Veröffentlichungen Aerodynamik Gesetze der Aerodynamik Aerostatik Flugkräfte Technik Instrumentenkunde Bauweisen und arten von Luftfahrzeugen Technische Verfahren Meteorologie Aufbau der Atmosphäre Wetterkunde Flugmeteorologie Navigation Geographie Kartenkunde Maße und Einheiten Kursberechnung Menschliches Leistungsvermögen Medizinische Einflüsse Menschliche Wahrnehmung Belastungsgrenzen Verhalten in besonderen Fällen Notverfahren Sicherheitsmaßnahmen Erkennen von Gefahren (Flugfunk) Sprechfunkverfahren Im BZF I/II enthalten Prüfung wird nicht überall abgenommen

7 Lizenzen und Berechtigungen Lizenztypen nach LuftPersV (bis ) Segelfluglizenz / Glider Pilot License (GPL) Typenberechtigung für Segelflugzeuge (SFZ) / Type Rating Glider (GLD) früher PPL-C Berechtigt zum Fliegen von Segelflugzeugen und Segelflugzeugen mit Hilfsmotor (auch Eigenstart) am Tage Unbefristet gültig Typenberechtigung für Reisemotorsegler / Type Rating Touring Motor Glider (TMG) früher PPL-B Berechtigt zum Fliegen von Motorseglern mit festem Triebwerk Typenberechtigung Segelflugzeuge ist Voraussetzung Unbefristet gültig Weitere Lizenze Privatpilotenlizenz / Privat Pilot License (PPL-FCL / PPL-N) früher PPL-A für Motorflugzeuge Sportpilotenlizenz / Sport Pilot License (SPL) für UL, Hängegleiter, Gleitschirm, Gleitflugzeuge, Fallschirmspringer Berufspilotenlizenz / Commercial Pilot License (CPL) für berufliche Nutzung Verkehrspilotenlizenz / Advanced Transport Pilot License (ATPL) für Passagierflugzeuge.

8 Lizenzen und Berechtigungen Berechtigungen Kunstflugberechtigung Berechtigt zur Durchführung von Kunstflug Entsprechende Ausbildung, praktische Prüfung und Lizenzeintrag erforderlich Wolkenflugberechtigung Berechtigt zur Durchführung von Wolkenflug Entsprechende Ausbildung, praktische Prüfung und Lizenzeintrag erforderlich Schleppberechtigung Berechtigt zum Schleppen von Segelflugzeugen (auch für Banner möglich) Entsprechende Ausbildung und Lizenzeintrag erforderlich Instrumentenflugberechtigung / Nachtflugberechtigung Berechtigt zum Fliegen unter Instrumentenflugbedingungen / in der Nacht Entsprechende Ausbildung, Prüfung und Lizenzeintrag erforderlich für Segelflug nicht möglich Fluglehrerberechtigung / Flight Instructor (FI) Berechtigt zum Ausbilden von Luftfahrzeugführern Prüfberechtigung / Flight Examiner (FE) Berechtigt zur Abnahme von Prüfungen von Luftfahrzeugführern Berufung durch Luftfahrtbehörde Startarten Windenstart, Flugzeugschlepp, Eigenstart, Gummiseilstart, Autoschlepp, (Fußstart)

9 Lizenzen und Berechtigungen Zukünftig einheitliches Lizenzsystem für Europa (EU-FCL) Inkrafttreten am 8.April 2013 Ausbildungsbeginn vorher: nach bisherigen Regeln Ausbildung muss dann aber innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein Zweigleisiges System: Privatpilotenlizenz / Private Pilot License (PPL) Pilotenlizenz für Flugzeuge, Hubschrauber, Luftschiffe (PPL(A), PPL(H), PPL(As)) Segelflugpilotenlizenz / Soaring Pilot License (SPL) unbefristet gültig Freiballonpilotenlizenz / Balloon Pilot License (BPL) Leichtflugzeugpilotenlizenz / Light Aircraft Pilot License (LAPL) Lizenz für Motorflugzeuge (LAPL(A)) Lizenz für Hubschrauber (LAPL(H)) Lizenz für Segelflugzeuge (LAPL(S)) unbefristet gültig Lizenz für Ballone (LAPL(B)) Unterschiede LAPL nur in EASA-Staaten gültig, da nicht nach internationalen Standards teilweise geringerer Ausbildungsumfang (nicht beim Segelflug) bei LAPL geringere Anforderungen an fliegerärztliche Tauglichkeit bei LAPL keine Flüge gegen Bezahlung mit LAPL CPL und ATPL wie bisher Ultraleicht & Co bleiben wie bisher in nationaler Verantwortung

10 Literatur/Lernmittel Lehrbücher Segelfliegen, die praktische Ausbildung (Helmut Reichmann) 24,90 Flug ohne Motor (Wilfried Kassera) 29,90 Segelfliegen für Anfänger (Alexander Willberg) 24,90 Der Segelflugzeugführer (Kühr, Band 7) 27,- PPL-Fragenkatalog A,C,D,E 49,- Lernsoftware EXAM Fragenkatalog (Peters-Software) 79,- Goto PPL-C (Peters-Software) 109,- - PPL-Tutor (bps) 83,- - Open-PPL (Freeware) - Navigationswerkzeug ICAO-Karte 1: (alte Ausgaben vorhanden) Kursdreieck / Lineal / Maßstab / Zirkel SFG-Forum ( Dokumentenarchiv Ausbildung Unterricht

Mindestalter für den Beginn der Schulung: 16 Jahre Mindestalter für den Scheinerwerb: 17 Jahre

Mindestalter für den Beginn der Schulung: 16 Jahre Mindestalter für den Scheinerwerb: 17 Jahre Motorflug Aerodynamik Funknavigation Wetter ca. 80 Stunden gesamt Alleinflugreife Überlandflugreife/Einweisung auf ein zweites Muster Prüfungsreife Light Aircraft Pilot Licence (LAPL) Privat Pilot Licence

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