Anlage 4. Risikoanalyse zur Nutzung der Rollbahn C mit verringertem Sicherheitsabstand

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1 Anlage 4 Risikoanalyse zur Nutzung der Rollbahn C mit verringertem Sicherheitsabstand

2 AVIA Consult GmbH Ingenieurbüro für Flugplatzplanung und Fluglärmberatung Bahnhofstraße Strausberg Telefon/Fax: / e:mail: Internet: Sonderlandeplatz Falkenberg-Lönnewitz Risikoanalyse zur Nutzung der Rollbahn C mit verringertem Sicherheitsabstand 1. Sachstand In Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens für den Sonderlandeplatz (SLP) wurde festgestellt, dass die bisherige Rollbahn D (neu beantragt als Rollbahn C) nicht den Anforderungen der Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb, ( NfL I 92/13 vom ) [1] an die Hindernisfreiheit von Rollbahnen von Flugplätzen bei Codebuchstabe A entspricht. Gemäß den NfL I 92/13, Ziffer Tabelle 3 soll der Abstand von der Rollbahnmittellinie zu Hindernissen bei dem beantragten Flugzeugcode 2A 20 m betragen. Im Anhang 14 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt [2], Kapitel 3, Tafel 1-3, wird für den Codebuchstaben A ein Abstand von Objekten von der Rollbahnmittellinie von 16,25 m empfohlen. Bei der derzeitigen Rollbahn D (beantragt als C) beträgt der Abstand von der Rollbahnmitte zu den am Rand vorhandenen Bäumen, Gehölzen und Sträuchern, beginnend nördlich der Shelter 5 und 6, auf einer Strecke von 75 m auf der Westseite und 125 m auf der Ostseite der Rollbahn nur ca. 11 m (siehe Anlage Bild 1 und Bild 2). Dieser Abstand unterschreitet deutlich die empfohlenen Größen. Deshalb sind Maßnahmen zur Herstellung der Hindernisfreiheit erforderlich. Die Herstellung der entsprechend NfL I 92/13 erforderlichen Hindernisfreiheit würde die Beseitigung aller Bäume und Sträucher notwendig machen, die sich in einem geringeren Abstand als 20 m von der Rollbahnmitte befinden. Im Rahmen einer im Dezember 2013 durchgeführten Vorabstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde wurde von deren Seite angemahnt, den erforderlichen Eingriff in den Baum- und Gehölzbestand in diesem Bereich auf ein Mindestmaß zu beschränken und zu versuchen, mit der zuständigen Luftfahrtbehörde eine Lösung zu finden, die einerseits die erforderliche Sicherheit des Rollens von Flugzeugen aus eigener Kraft gewährleistet, andererseits aber den Eingriff auf ein für die Sicherheit unbedingt erforderliches Mindestmaß begrenzt. Entsprechend dieser Vorgabe wurde die AVIA Consult GmbH von der Flugplatzhalterin beauftragt, die vorliegende Risikoanalyse zu erarbeiten, in deren Ergebnis ein Vorschlag eines vertretbaren Mindestabstandes der Hindernisse von der Rollbahnmitte unterbreitet werden soll.

3 Änderungsgenehmigungsverfahren Sonderlandeplatz Falkenberg-Lönnewitz Risikoanalyse bei verringertem Hindernisabstand an der Rollbahn C In den an der beantragten Rollbahn C gelegenen Sheltern sind gegenwärtig die in der nachfolgenden Tabelle genannten Luftfahrzeuge untergebracht. Lfd. Nr. Halter Typen Kennzeichen Spannweiten Shelter 1 Sachse,Uwe R44 D-HMCK 10,06 m 7 2 Predl GmbH Columbia 400 N227PM 11,50 m 8 3 Rosenhahn, Bernd Wild Thing D-MOAO 8,80 m 9 4 Rosenhahn, Bernd Dynamic D-MRRB 8,55 m 9 5 Rosenhahn, Dieter Ultralight Pretty Flight D-MOOI 9,55 m 10 6 Rosenhahn, Dieter BehlenTrike D-MRBR 9,10 m 10 7 Rosenhahn, Bernd Fischer F404 D-MNAX 5,20 m 11 8 Rosenhahn, Bernd Cosmos 912 D-MBVC 9,15 m 11 9 Rosenhahn, Bernd Behlen Power Trike D-MWAD 9,45 m Rosenhahn, Bernd Rans S-7 D-MVOL 8,92 m Rosenhahn, Bernd Rans S-6 F-HP65 9,90 m Wackwitz, Uwe Cessna 177 D-EKNS 10,82 m Prophet, Thomas PA D-EGIK 9,40 m Förster, Dietmar Rans S-6s D-MWDG 9,60 m Förster, Dietmar BehlenTrike D-MDIU 9,45 m Dickert/Kramer Morane MS 880E D-ECCP 9,75 m 16 Das Rollen auf der beantragten Rollbahn C soll ausschließlich durch die vorgenannten Luftfahrzeuge und deren Nutzer erfolgen, die mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sind. Eine Nutzung dieser Rollbahn durch flugplatzfremde Nutzer wird im Rahmen der Flugplatzbenutzungsordnung ausgeschlossen. 2. Risikobewertung des Rollbetriebes bei einem Abstand von 15 m von der Rollbahnmitte Der Gutachter geht in der Risikobewertung davon aus, dass die Grundsätze der NfL I 92/13 wirklich nur Grundsätze darstellen, von denen im begründeten Ausnahmefall abgewichen werden kann, zumal gemäß Anhang 14 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, Kapitel 3, Tafel 3-1 nur ein Abstand von Objekten von der Rollbahnmittellinie von 16,25 m empfohlen wird. Unter Ziffer des Anhangs 14 wird als Empfehlung formuliert: 2

4 Änderungsgenehmigungsverfahren Sonderlandeplatz Falkenberg-Lönnewitz Risikoanalyse bei verringertem Hindernisabstand an der Rollbahn C Der Abstand zwischen der Mittellinie einer Rollbahn und der Mittellinie einer Start- und Landebahn, der Mittelinie einer parallelen Rollbahn oder zu einem Objekt sollte nicht kleiner sein als die in Tafel 1-3 festgelegte jeweilige Entfernung, mit der Ausnahme, dass es zulässig sein kann, an einem bestehenden Flugplatz mit geringeren Abständen zu arbeiten, wenn eine luftfahrttechnische Untersuchung ergibt, dass diese geringeren Abstände die Sicherheit nicht gefährden oder die Regelmäßigkeit des Luftfahrzeugbetriebes nicht wesentlich beeinträchtigt würden Der Codebuchstabe A des Flugplatzbezugscodes lässt eine maximale Spannweite der Luftfahrzeuge bis 14,99 m zu. Das bedeutet, dass bei dieser zulässigen Spannweite der Abstand der Tragflächenspitzen zu Objekten beim Rollen auf der Mittlinie mindestens 8,75 m betragen soll. Der maximale Spannweite der in den Sheltern an der beantragten Rollbahn C untergebrachten Luftfahrzeuge beträgt 11,50 m, d.h. beim Rollen auf der Rollbahnmittellinie würde bei einem Abstand der Objekte (Gehölze) von 15 m von der Rollbahnmitte der Abstand der Tagflächenspitzen zu den Objekten 9,25 m betragen. Somit wäre dieser Abstand um 0,5 m größer als der sich gemäß Anhang 14 ergebenden Mindestabstand. Ausgehend von dem oben dargelegten Sachverhalt ist der Gutachter der Auffassung, dass ein Mindestabstand der Gehölze von 15 m von der Rollbahnmittelinie ein sicheres Rollen aller in den Sheltern 7 bis 16 untergebrachten Luftfahrzeuge gewährleistet. Um diese Sicherheitsabstände herzustellen, sind auf den in Blatt 2 der Anlage blau hinterlegten Flächen alle vorhandenen Gehölze zu entfernen. Die Herstellung der Hindernisfreiheit auf eine Breite von 15 m links und rechts der Rollbahnmitte im dargestellten Bereich ist auch ohne die beantragte Änderung der Flugplatzgrenzen notwendig, wenn die derzeit in den Sheltern 7 und 8 abgestellten Luftfahrzeuge auch zukünftig den innerhalb der bisherigen Flugplatzgrenzen liegenden Abschnitt der Rollbahn D (beantragt C) für das Rollen mit eigener Kraft nutzen wollen. Im weiter nördlich gelegenen Teil der beantragten Rollbahn C bis auf Höhe des Shelters 13 beträgt der Abstand der Rollbahnmitte zu Hindernissen schon gegenwärtig mehr als 20 m. Zur Erhöhung der Sicherheit des Rollens wird jedoch empfohlen, auf der beantragten Rollbahn C außer der erforderlichen Randmarkierung eine eigentlich nicht erforderliche Rollbahnmittellinienmarkierung aufzubringen und die Rollgeschwindigkeit auf 10 km/h zu begrenzen. Strausberg, Rüdiger Bartel 3

5 Änderungsgenehmigungsverfahren Sonderlandeplatz Falkenberg-Lönnewitz Risikoanalyse bei verringertem Hindernisabstand an der Rollbahn C Anlage Blatt 1 Blatt 2 Abstand der Gehölze von der Rollbahnmitte Darstellung der Flächen der Hindernisbeseitigung Quellenverzeichnis 1 Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb, NfL I 92/13 vom Anhang 14 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt Flugplätze, Fünfte Ausgabe, Juli Runway Safety Report, Flughafen Zürich Unfallakte Riskante Enge, Markus Wunderlich, Fliegermagazin 2006, S

6 Anlage Bild 1 Abstand der Gehölze von der Rollbahnmitte Blick in Richtung Norden von der Rollgasse zu Shelter 5 11,04 m 4,00 m 4,00 m 11,21 m

7 Anlage Bild 2 Legende Rollbahnrand Rollbahnmittellinie Hindernisse bereits beseitigt Hindernisbeseitigung erforderlich Hindernisse mit Ausnahmegenehmigung geduldet Darstellung der Flächen der Hindernisbeseitigung

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