Beratungsfolge TOP Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss 1. Ausschuss für Bildung und Gesundheit, Schulbeirat, Jugendhilfeausschuss

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1 Beschlussvorlage Dezernat III Az. 51 Datum Nr. V248/2012 Betreff: Förderung und Vermittlung in Tagespflege (Produkt ) Laufende Geldleistungen in der Kindertagespflege nach 23 SGB VIII und Kostenbeteiligung der Eltern für betreute Kinder in Tagespflege nach 90 Absatz 1 SGB VIII Betrifft Antrag/Anfrage Nr. Antragsteller/in: Eilentscheidung gemäß 43 GemO i. V. m. 20 Abs. 3 Hauptsatzung Beratungsfolge TOP Sitzungstermin Öff. N.Ö. Empfehlung Beschluss 1. Ausschuss für Bildung und Gesundheit, Schulbeirat, Jugendhilfeausschuss X 2. Hauptausschuss X 3. Gemeinderat X 4. Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung Einladung an Bezirksbeirat/Sachverständige Finanzielle Auswirkungen? X ja nein Beschluss/Antrag: Der Gemeinderat beschließt die Ausgestaltung der laufenden Geldleistungen in Höhe der Empfehlungen des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, des Landkreis- und des Städtetages Baden-Württemberg (Beschlussanlage 1). Die Finanzierung der Kosten in Höhe von Euro im Jahr 2012 und Euro im Jahr 2013 erfolgt über den Haushaltsvollzug, vornehmlich aus dem Budget des FB 51. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in Kindertagespflege in Mannheim (Beschlussanlage 2).

2 Nr. V248/2012 Blatt Finanzielle Auswirkungen: 1) Einmalige Kosten/ Erträge Gesamtkosten der Maßnahme Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse usw.)./. Kosten zu Lasten der Stadt 2) Laufende Kosten / Erträge Produkt Nr Aufwand Erhöhung lfd. Geldleistung 2012 Rd Aufwand Erhöhung lfd. Geldleistung 2013 Rd bzw. Durchführung der Maßnahme (einschl. Finanzierungskosten) zu erwartende Erträge c FAG./. Rd jährliche Belastung Strategische Ziele: Die Vorlage leistet voraussichtlich einen Beitrag zu folgenden strategischen Zielen: direkt mittelbar Stärkung der Urbanität Mannheim bietet mit einer ökologisch und sozial ausgewogenen Urbanität die Vorzüge einer Metropole auf engem Raum ohne die dabei sonst verbundenen negativen Eigenschaften von Megacities. Talente überdurchschnittlich gewinnen, entwickeln und halten Mannheim etabliert sich als Stadt der Talente und Bildung und gewinnt mehr Menschen für sich. X Zahl der Unternehmen und (qualifizierten) Arbeitsplätze in Mannheim steigern Mannheim gewinnt überdurchschnittlich Unternehmen und Gründer/innen Toleranz bewahren, zusammen leben Mannheim ist Vorbild für das Zusammenleben in Metropolen. Bildungserfolg der in Mannheim lebenden Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen erhöhen Mannheim ist Vorbild für Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. X Die zentralen Projekte Kulturhauptstadt 2020 und Masterplan Kreativwirtschaft erfolgreich umsetzen Mannheim ist in der Spitzengruppe der besonders stadtkulturell und kreativwirtschaftlich geprägten und wahrgenommenen Städte. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und der Mitwirkung Mannheims Einwohnerinnen und Einwohner sind überdurchschnittlich bürgerschaftlich engagiert und werden von der Stadt in besonderem Maße unterstützt. Dr. Kurz Dr. Freundlieb 2

3 Kurzfassung des Sachverhaltes Mit Schreiben vom wird vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), dem Landkreis- und Städtetag Baden-Württemberg, die Anpassung der Empfehlung zu den laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege mitgeteilt. Eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern für betreute Kinder in Kindertagespflege mit den Beiträgen für Kindertageseinrichtungen wird angeregt. Nach 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist an Tagespflegepersonen eine laufende Geldleistung für die Betreuung von Kindern zu gewähren. Maßgebend für die Höhe der laufenden Geldleistung an die Tagespflegepersonen sind die Empfehlungen des KVJS, Landkreis- und Städtetags Baden-Württemberg. Die letztmalige Empfehlung erfolgte zum Die laufende Geldleistung wurde in Höhe von 3,90 / Stunde festgesetzt, ohne Differenzierung einer Betreuung von Kindern unter oder über drei Jahren. Mit Rundschreiben vom wird die Empfehlung aktualisiert. Vorgesehen ist eine differenzierte Anhebung der Stundensätze für den U3 Bereich (unter drei Jahre) auf 5,50 / Stunde und für den Ü3 Bereich (über drei Jahre) auf 4,50 / Stunde. Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung und Umsetzung der aktuellen Empfehlungen des KVJS, des Landkreis- und des Städtetags Baden-Württemberg zum Die Verwaltung greift den Vorschlag einer Harmonisierung der Kostenbeteiligung für betreute Kinder in Kindertagespflege mit den Beiträgen für Kindertageseinrichtungen auf. Ziel ist die Neustrukturierung und Anpassung der Kostenbeteiligung nach einheitlichen Grundsätzen mit dem Gebührensystem der Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft ab dem Der Kostenbeitrag für betreute Kinder in Tagespflege wird getrennt für den Bereich der unter und über 3 Jährigen Kinder bemessen und orientiert sich an der Anzahl der Kinder in einer Familie unter 18 Jahren und der wöchentlichen Betreuungszeit. Der Kostenbeitrag ist vom Einkommen unabhängig und wird jährlich neu festgelegt. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in Kindertagespflege in Mannheim zur Beschlussfassung vor. Mit der Neuregelung der Kostenbeteiligung entfällt die bisher praktizierte Regelung, den Eltern, die aufgrund ihres Einkommens keinen Antrag auf Gewährung der laufenden Geldleistung beim Jugendamt gestellt hatten, im Rahmen eines vereinfachten Antragsverfahrens eine Zuwendung in Höhe der Beträge der FAG-Zuweisungen auszuzahlen. 3

4 Gliederung des Sachverhaltes und Übersicht der Anlagen Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung IST-Darstellung Ausgangslage Kinder in Tagespflege zum Laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson Sonstige Förderung der Tagespflege durch den örtlichen Träger Förderung der Kleinkindbetreuung Bund / Land Kostenbeteiligung der Eltern Bewertung Anpassung der Empfehlungen zu den laufenden Geldleistungen Harmonisierung der Kostenbeteiligung Wegfall des vereinfachten Antragsverfahrens Kostenbeitragstabelle ab dem zur Elternbeteiligung in der Tagespflege in Mannheim Anlage Schreiben des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS), des Landkreis- und Städtetags Baden-Württemberg zur Anpassung der Empfehlung zu den laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege. Beschlussanlagen Beschlussanlage 1 - Laufende Geldleistungen nach 23 SGB VIII Beschlussanlage 2 - Kostenbeteiligung der Eltern nach 90 Absatz 1 SGB VIII 4

5 Sachverhalt 1. Vorbemerkung Durch die Schaffung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung ab dem für Kinder im Alter von 1 3 Jahren (Kinderförderungsgesetz KiföG) erhielt die Kindertagespflege eine besondere Dynamik. Gesetzliche und verwaltungstechnische Änderungen wurden getroffen, die insbesondere den politischen Willen des Ausbaus der Kleinkindbetreuung unterstützen. Für die Kindertagespflege bedeutet dies eine deutlich unterschiedliche Ausgestaltung bei der Finanzierung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und über drei Jahren in Kindertagespflege. Hier ist besonders die Entwicklung der Bund / Land Zuweisungen zur Förderung der Kleinkindbetreuung über den kommunalen Finanzausgleich zu nennen. Durch den zwischen der Landesregierung Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden geschlossenen Pakt für Familien, wurde die finanzielle Ausschüttungsmasse von geplanten 194 Mio. auf 509 Mio. erhöht. Von diesen Zuweisungen profitiert der Bereich Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Eine adäquate Entwicklung gibt es im Bereich der Kindertagespflege über drei Jahren nicht. Dieses Angebot hat zumeist ergänzende Funktion und dient dazu, Betreuungszeiten über die Öffnungszeiten der Einrichtungen hinaus zu verlängern. 2. IST-Darstellung 2.1. Ausgangslage Mit Schreiben vom empfehlen die kommunalen Landesverbände und der KVJS eine Anpassung der Empfehlung zu den laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege und regen eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung für betreute Kinder in Kindertagespflege mit den Beiträgen für Kindertageseinrichtungen an Kinder in Tagespflege zum Zum Stichtag bestanden 640 Betreuungsverhältnisse von Kindern in Tagespflege. 76 % entfielen auf Kinder, die jünger als drei Jahre sind (449 von 640 Kindern). 24 % entfallen auf Kinder über drei Jahren (191 von 640 Kindern). Gegenüber dem Vorjahr wurde im Bereich Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen (sog. Großtagespflegestellen - GTP) ein Anstieg erzielt, der auf die vom Gemeinderat zur Bestandsicherung und Ausbaustärkung beschlossenen Maßnahmen zurückgeführt wird 1. Die Zahl der von unter drei Jährigen in Tagespflege betreuten Kinder stieg von 355 auf 449 Kinder. Dem gegenüber sanken die von über 3 Jährigen von 245 auf 191 Kinder. 1 B-Vorlage Nr. 273/2011 Ausbau der Kleinkindbetreuung nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG); Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus und Sicherung des Bestandes der Plätze in der Kindertagespflege 5

6 Betreuungsverhältnisse in der Kindertagespflege sind in einem zeitlichen Umfang von 5 Wochenstunden bis über 45 Wochenstunden möglich. Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Mannheim 2 Stichtag Anzahl KTP Gesamt davon in GTP In Kindertagespflege betreute Kinder davon im Alter von bis unter Jahren unter Laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson Nach 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist an Tagespflegepersonen eine laufende Geldleistung für die Betreuung von Kindern zu gewähren. Der Rechtsanspruch gilt seit dem und umfasst die Erstattung angemessener Sachkosten, die leistungsgerechte Anerkennung des Betreuungsaufwandes sowie die hälftige Erstattung von Beiträgen zur Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung und die nachgewiesenen Beiträge zur Unfallversicherung. Maßgebend für die Höhe der laufenden Geldleistung an die Tagespflegepersonen sind die Empfehlungen des Landkreis- und Städtetags Baden-Württemberg sowie des KVJS ( 8 b Absatz 2 Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG). Die letztmalige Empfehlung erfolgte zum Die laufende Geldleistung wurde in Höhe von 3,90 / Stunde festgesetzt, ohne Differenzierung einer Betreuung von Kindern unter oder über drei Jahren. Seit dem gewährt Stadt Mannheim, im Fall einer Betreuung von Kindern unter drei Jahren, eine über dieser Empfehlung liegende laufende Geldleistung in Höhe von 5,- / Stunde (vgl. Fußnote 1) Sonstige Förderung der Tagespflege durch den örtlichen Träger Über die rechtlich verpflichtende Gewährung einer laufenden Geldleistung hinaus, gewährt die Stadt Mannheim seit dem einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von insgesamt 350,- monatlich für das Angebot Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen und übernimmt die vollen Kosten von Beiträgen zur Sozialversicherung nach 23 Absatz 2 Nr. 4 SGB VIII im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung der Tagespflegeperson bei Betreuung von Kindern unter drei Jahren. 2 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg; Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Baden-Württemberg (Berichte K V 7 j/09, j/10, j/11). Meldung zum Stichtag Fachdienst Kindertagespflege. 6

7 Zur Finanzierung der laufenden Geldleistung und der sonst. Förderung der Tagespflege sind im Haushaltsplan Mittel in Höhe von rd. 2,1 Mio. (Jahr 2012) und rd. 2,4 Mio. (Jahr 2013) veranschlagt Förderung der Kleinkindbetreuung Bund / Land Kindertagespflege wird im Rahmen des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz FAG) gem. 29 c Förderung der Kleinkindbetreuung gefördert. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhält die Stadt Mannheim Zuweisungen, die sich nach der Zahl der in der Kindertagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren richtet. Die Zuweisungen sind zweckgebunden zu verwenden. Der Zuweisungsbetrag liegt im HH-Jahr 2012 bei rd Kostenbeteiligung der Eltern Nach 90 Absatz 1 SGB VIII können für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tagespflege Kostenbeiträge gegenüber den Eltern festgesetzt werden. Die Stadt Mannheim hat die finanzielle Beteiligung in der Kostenbeitragstabelle zur Elternbeteiligung in der Tagespflege in Mannheim geregelt 4. Die Heranziehung zu den Kosten orientiert an der wöchentlichen Betreuungszeit und ist sozial gestaffelt am Einkommen der Eltern. Kostenbemessungsgrundlage ist ausschließlich die Höhe der laufenden Geldleistung nach 23 Absatz 2 SGB VIII ohne Hinzurechnung pauschal angenommener Sozialversicherungsbeträge, vermindert um die FAG Zuweisungen im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. 3. Bewertung 3.1. Anpassung der Empfehlungen zu den laufenden Geldleistungen Nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) ist an Tagespflegepersonen eine laufende Geldleistung für die Betreuung von Kindern zu gewähren ( 23 Absatz 2 SGB VIII i. V. m. 8 b Absatz 2 KiTaG). Maßgeblich hierfür sind die geltenden Empfehlungen des Landkreistags Baden-Württemberg, des Städtetags Baden-Württemberg sowie des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS). Die letztmalige Empfehlung erfolgte zum und wird nun mit Rundschreiben vom aktualisiert. Vorgesehen ist die Anhebung der Stundensätze für den U3 Bereich (unter drei Jahre) auf 5,50 / Stunde und für den Ü3 Bereich (über drei Jahre) auf 4,50 / Stunde. 3 Produkt Nr Förderung und Vermittlung in Tagespflege, Aufwand Kostenart 4331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb Einrichtungen. 4 I-Vorlage 195/2011 Pauschalierte Kostenbeteiligung gem. 90 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in der Kindertagespflege nach 22ff SGB VIII und B-Vorlage 80/2010 Pauschalierte Kostenbeteiligung gem. 90 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in der Kindertagespflege nach 22 ff SGB VIII; Erhebung von einkommensabhängigen Kostenbeiträgen für die Förderung in Kindertagespflege 7

8 Die Stadt Mannheim hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, darüber hinausgehende Beträge festzusetzen und gewährt seit für Kinder unter drei Jahren bereits 5,- / Stunde laufende Geldleistung. Infolge fällt dort die Erhöhung der lfd. Geldleistung durch die aktuelle Anpassung lediglich mit 50 Cent ins Gewicht. Der Finanzbedarf der Maßnahme beträgt rd / Jahr 2012 und rd / Jahr 2013 ff. Die Finanzierung der Kosten erfolgt über den Haushaltsvollzug, vornehmlich aus dem Budget des FB 51. Laufende Geldleistung Empfehlung Ist Förderung Neue Empfehlung Differenz U3 (unter 3 Jahren) 3,90 5,00 5,50 0,50 Ü3 (über 3 Jahren) 3,90 3,90 4,50 0, Harmonisierung der Kostenbeteiligung Im Schreiben des KVJS, des Landkreistags Baden-Württemberg und des Städtetags Baden - Württemberg vom wird auf eine Harmonisierung der Kostenbeiträge für betreute Kinder in Kindertagespflege mit den Beiträgen für Kindertageseinrichtungen hingewiesen. Eine weitere Konkretisierung wird nicht gegeben. Die Betreuungsgebühren der städt. Kindertagesstätten des FB 51 werden vom Einkommen unabhängig erhoben und orientieren sich den Empfehlungen des Städtetags und des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie der beiden Landeskirchen. Als Sozialkomponente ist eine Staffelung nach Zahl der Kinder unter 18 Jahren in einem Haushalt enthalten 5. Betreuungsgebühren der Horte an Schulen des FB 40 sowie der konfessionellen Träger werden gleichfalls unabhängig vom Einkommen erhoben. Eine Harmonisierung ist sinnvoll, wenn die Beitragspflichtigen dadurch Kostentransparenz für rechtlich gleichgestellte Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege erhalten, denen gleiche Bewertungskriterien zu Grunde liegen. Zu nennen sind z. B. die Kostenbemessung (Kostenkalkulation), die Beteiligung an den Betreuungskosten (Anteil 20 %), die soziale Staffelung (Kinder unter 18 Jahren im Haushalt oder Einkommen). Die ansatzfähigen Kosten in der Tagespflege, die sich bisher ausschließlich an einer Kostenart (Aufwendungen für die laufende Geldleistung) orientieren, sind nicht mit institutionellen Angeboten vergleichbar. Personal-, Sach-, Transferaufwendungen und Umlagen bleiben unberücksichtigt. Eine Zielgröße von 20 % der ansatzfähigen Kosten eines Angebots durch Elternbeiträge zu finan- 5 B-Vorlage Nr. 92/2010 Benutzungsgebühren städt. Tageseinrichtungen für Kinder ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 Korrigierte Version - ; Gemeinderat Etat

9 zieren fehlt. Die Finanzierung der Tagespflege und Förderung der Tagespflege ist abhängig vom Alter der Kinder rechtlich ungleich ausgestaltet (vgl. Höhe der lfd. Geldleistung und Zuweisung nach FAG), in der Konsequenz muss in der Tagespflege ein vergleichbares und nach Alter differenziertes und verursachergerechtes Gebührensystem entwickelt werden. Die Verwaltung empfiehlt eine Neustrukturierung und Anpassung der Kostenbeteiligung der Eltern in der öffentlich geförderten Tagespflege in Mannheim. Der Kostenbeitrag wird getrennt für den Bereich der unter und über 3 Jährigen Kinder bemessen und legt die finanzielle Beteiligung der Beitragspflichtigen in Höhe von 20 % der ansatzfähigen Kosten zu Grunde; Zuweisungen des FAG werden berücksichtigt. Auf dieser Grundlage erfolgt die Veranlagung durch die Festsetzung des individuellen Kostenbeitrags, der sich an der Anzahl der Kinder in einer Familie unter 18 Jahren und der wöchentlichen Betreuungszeit für das Kind in Kindertagespflege unter oder über drei Jahren orientiert. Den Beitragspflichtigen, denen die Belastung auf Grund ihrer persönlichen Verhältnisse nicht zumutbar ist, kann auf Antrag der Kostenbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden ( 90 Absatz 3 SGB VIII) Wegfall des vereinfachten Antragsverfahrens Die bisher aus Gründen einer Verwaltungsvereinfachung für Eltern praktizierte Regelung, die aufgrund ihres Einkommens keinen Antrag auf Gewährung der laufenden Geldleistung für die Tagespflegeperson beim Jugendamt stellten (sog. Selbstzahler) und in einem vereinfachten Antragsverfahren die Auszahlung einer Zuwendung in Höhe der Beträge der FAG-Zuweisungen erhielten 6, entfällt mit der Neustrukturierung und Anpassung der Kostenbeteiligung. Ein Rechtsanspruch hierauf nicht besteht. Damit entspricht die Verfahrensweise der Zielsetzung des Gesetzgebers, bei der Förderung in Kindertagespflege gemäß 23, 24, 90 SGB VIII und der daraus folgenden Erhebung von Kostenbeiträgen auch in kostenrechtlicher Hinsicht eine Vergleichbarkeit mit der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen herbeizuführen. Die Heranziehung zu den Kosten erfolgt entsprechend nicht mehr einkommensabhängig, so dass damit auch der Aufwand der Einkommensermittlung entfällt. Dem gegenüber werden nunmehr auch Erlöse erwirtschaftet, die im bisherigen Verfahren nicht veranlagt wurden. Bestehende Fälle, d.h. Fälle in denen bereits ein Leistungsbescheid gegenüber den Eltern als Selbstzahler erlassen wurde, sind jedoch entsprechend der in den Zuwendungsbescheiden geregelten Zeiträumen in der bisher bewilligten Höhe (Stand 2011) weiter auszuzahlen. Dies gebietet das rechtsstaatliche Prinzip des Vertrauensschutzes. 6 B-Vorlage Nr. 080/2010 Seite 8 Pauschalierte Kostenbeteiligung gem. 90 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) in der Kindertagespflege nach 22 ff SGB VIII; Erhebung von einkommensabhängigen Kostenbeiträgen für die Förderung in Kindertagespflege 9

10 4. Kostenbeitragstabelle ab dem zur Elternbeteiligung in der Tagespflege in Mannheim Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu den vorgelegten Kostenbeitragstabellen. Die Fortschreibung erfolgt jährlich und wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Kostenbeitrag / Monat für die Betreuung unter drei Jahren ab dem in der Tagespflege Unter 3 Jahren 1 Kind HH 2 Kind HH 3 Kind HH 4 Kinder HH und mehr 5 bis unter 15 Std./Wo bis unter 25 Std./Wo bis unter 35 Std./Wo bis unter 45 Std./Wo und mehr Std./Wo Kostenbeitrag / Monat für die Betreuung über drei Jahren ab dem in der Tagespflege Über 3 Jahren 1 Kind HH 2 Kind HH 3 Kind HH 4 Kinder HH und mehr 5 bis unter 15 Std./Wo bis unter 25 Std./Wo bis unter 35 Std./Wo bis unter 45 Std./Wo und mehr Std./Wo

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