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1 Kantonsrat Sitzung vom: 26. Mai 2014, nachmittags Protokoll-Nr. 187 Nr. 187 Anfrage Budmiger Marcel und Mit. über die Kontrolltätigkeit bezüglich der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführerinnen und -führer (A 440). Schriftliche Beantwortung Die schriftliche Antwort des Regierungsrates auf die am 5. November 2013 eröffnete Anfrage von Marcel Budmiger über die Kontrolltätigkeit bezüglich der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten der berufsmässigen Motorfahrzeugführerinnen und -führer lautet wie folgt: Vorbemerkungen Der Kanton Luzern hat mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bereits vor Jahren eine Leistungsvereinbarung über die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen abgeschlossen. Die Luzerner Polizei führt Schwerverkehrskontrollen im Rahmen ihres Gesamtauftrages gemäss dieser Leistungsvereinbarung durch und verfolgt damit in erster Linie das Ziel der Gewährleistung einer möglichst hohen Verkehrssicherheit. Gemäss dieser Vereinbarung hatte die Luzerner Polizei in den vergangenen Jahren folgende Anzahl Kontrollstunden im Bereich Schwerverkehr zu leisten: Kalenderjahr 2011: 20'000 Kontrollstunden, Kalenderjahr 2012: 20'000 Kontrollstunden, Kalenderjahr 2013: 20'158 Kontrollstunden. Diese Stunden beinhalten sämtliche Strassen- und Betriebskontrollen im Bereich Schwerverkehr. Der grösste Anteil des vereinbarten Sollwertes wird mit Strassenkontrollen erreicht. Bei Betriebskontrollen werden ausschliesslich im Nachhinein die im Transportbetrieb aufbewahrten und archivierten ARV-Kontrollmittel der Fahrzeugführer/Innen überprüft (ARV 1 und/oder ARV 2). Bei Strassenkontrollen hingegen werden nebst der ARV alle übrigen Strassenverkehrsvorschriften überprüft. Dabei sind viele Kontrollpunkte zu überprüfen, welche auch in die Verantwortungsbereiche des Fahrzeughalters bzw. des Transportunternehmers fallen. Bei Strassenkontrollen ist die Überprüfung der ARV-Vorschriften nur ein kleiner Teil einer umfassenden Schwerverkehrskontrolle. Kontrolliert werden insbesondere die Fahrberechtigung und -eignung, die Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeit sowie die Sicherheit der Fahrzeuge, die Beachtung von Verkehrsregeln bezüglich Geschwindigkeit, Nacht- und Sonntagsfahrverbot, die Sicherung der Ladung sowie die Beförderung gefährlicher Güter und die Entrichtung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Solche Strassenkontrollen leisten in Bezug auf die Verkehrssicherheit einen grösseren Betrag als blosse ARV-Betriebskontrollen. Zu Frage 1: Wie viele Betriebe beziehungsweise Zweigniederlassungen bestehen im Kanton Luzern? Seite 1 von 5

2 Gemäss Stand von 2013 gab es im Kanton Luzern 853 Betriebe gemäss ARV 1 und 232 Betriebe gemäss ARV 2. Die ARV 1 (SR ) regelt die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführerinnen und -führer sowie ihre Kontrolle und die Pflichten der Arbeitgeber. Die ARV 2 (SR ) regelt dasselbe für die nicht der ARV-1-unterstellten berufsmässigen Führerinnen und -führer von Motorfahrzeugen zum Personentransport. Zu Frage 2: Wie viele Motorfahrzeuge, deren gewerbsmässige Lenkung unter die ARV 1 fällt, sind im Kanton Luzern immatrikuliert? Gemäss Stand von 2013 waren 3'763 ARV 1-pflichtige Motorfahrzeuge immatrikuliert. Zu Frage 3: Wie viele Kontrollen der ARV 1 und ARV 2 wurden 2011 und im ersten Halbjahr 2012 im Rahmen von Strassenkontrollen gemacht? 2011 wurden 4'415, '955 und '036 ARV-1-Fahrzeuge kontrolliert. Die Anzahl der kontrollierten ARV-2-pflichtigen Fahrzeuge wird statistisch nicht erfasst. Solche Kontrollen sind nicht Bestandteil der Leistungsvereinbarung. Zu beachten ist, dass insbesondere Taxifahrzeuge unter die ARV-2-Bestimmungen fallen. Kontrollen von Taxifahrzeugen werden regelmässig im ganzen Kanton und insbesondere in der Stadt Luzern durchgeführt. Zu Frage 4: Wie viele Betriebskontrollen wurden 2011 und im ersten Halbjahr 2012 gemacht? Kalenderjahr 2011: Kalenderjahr 2012: Kalenderjahr 2013: 28 ARV 1 Betriebskontrollen (8'312 kontrollierte Arbeitstage und 169 Führer/Innen) 3 ARV 2 Betriebskontrollen 31 ARV 1 Betriebskontrollen (18'060 kontrollierte Arbeitstage und 167 Führer/Innen) 33 ARV 2 Betriebskontrollen 26 ARV 1 Betriebskontrollen (7'081 kontrollierte Arbeitstage und 140 Führer/Innen) 32 ARV 2 Betriebskontrollen Bei ARV 2 Betriebskontrollen werden keine weiteren Daten erhoben. Zu Frage 5: Wie viele Widerhandlungen wurden in diesem Zeitraum festgestellt? Wie viele Chauffeusen/Chauffeure und wie viele Arbeitgeber beziehungsweise Vorgesetzte wurden bestraft? Kalenderjahr 2011 Betriebskontrollen: 11 ARV-Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber 13 ARV-Strafanzeigen gegen Führer/Innen Strassenkontrollen: 834 ARV 1-Strafanzeigen Führer/Innen und 56 ARV 2-Strafanzeigen Führer/Innen davon 21 ARV-Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber Seite 2 von 5

3 Kalenderjahr 2012 Betriebskontrollen: 8 ARV-Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber 25 ARV-Strafanzeigen gegen Führer/Innen Strassenkontrollen: 685 ARV-1-Strafanzeigen Führer/Innen und 49 ARV-2-Strafanzeigen Führer/Innen davon 9 ARV-Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber Kalenderjahr 2013 Betriebskontrollen: 4 ARV-Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber 2 ARV-Strafanzeigen gegen Führer/Innen Strassenkontrollen: 539 ARV-1-Strafanzeigen Führer/Innen und 57 ARV-2-Strafanzeigen Führer/Innen davon 4 ARV-Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber Zu Frage 6: Welches sind die häufigsten Widerhandlungen (Kontrollgegenstände gemäss Art. 22 Abs. 6 Strassenverkehrskontrollverordnung)? Kalenderjahr 2011: Kalenderjahr 2012: Kalenderjahr 2013: Falschbedienen des Fahrtschreibers und Kontrollmittelführung. Falschbedienen des Fahrtschreibers und Kontrollmittelführung. Nichtbeachten der täglichen Ruhezeiten. Zu Frage 7: Gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Kanton Luzern über die Kontrolltätigkeit? Wenn ja, wie lautet diese? Ja, es gibt wie bereits erwähnt eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und dem Kanton Luzern. Ziel der Vereinbarung ist es, die Schwerverkehrskontrollen zu intensivieren und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen soll dazu beitragen, dass sich möglichst viele Chauffeure und Chauffeusen konsequent an die geltenden Vorschriften halten und möglichst viele schwere Motorwagen den einschlägigen Vorschriften entsprechen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen auf eine nicht diskriminierende Art ausgeführt wird. Sowohl inländische wie auch ausländische Chauffeure und Chauffeusen sowie Fahrzeuge sind Gegenstand solcher Kontrollen. Die Leistungsvereinbarung umschreibt den Gegenstand der Vereinbarung, regelt die Rechte und Pflichten des Kantons und des Bundes, bestimmt die Finanzierung und deren Formalitäten, regelt die Folgen von Änderungen und bestimmt die Dauer der Vereinbarung. Das ASTRA und die Luzerner Polizei sind berechtigt, bilateral Einzelheiten betreffend die Durchführung der Leistungsvereinbarung zu regeln. Zu Frage 8: Wurde in den Jahren 2011 und 2012 beziehungsweise wird im Jahr 2013 die Kontrolltätigkeit des Kantons dem ASTRA gemeldet? Jede Strassen- und Betriebskontrolle der ARV 1 wird über das Online-System ETC (Easy Way for Traffic Control) dem ASTRA gemeldet. Damit kann das ASTRA jederzeit die Kontrollerfassung und die Kontrolltätigkeit der Luzerner Polizei online abfragen. Marcel Budmiger ist mit der Antwort des Regierungsrates nur teilweise zufrieden. Bei der Erhöhung der durchschnittlichen öffentlichen Höchstarbeitszeit für berufsmässige Motorfahrzeugführer habe der Bundesrat versprochen, dass mit vermehrten Betriebskontrollen auch Seite 3 von 5

4 die Arbeitgeber stärker kontrolliert werden sollten. Während in den Nachbarländern die Arbeitgeber bei Verstössen hafteten, verzeige man gemäss Antwort des Regierungsrates in Luzern bei Kontrollen hauptsächlich die Chauffeure. Diese würden jedoch nicht zeitautonom arbeiten, sondern im Auftrag und nach Weisung ihrer Chefs. Die Grüne Fraktion störe sich am Missverhältnis im Jahr 2013, wo es zu nur vier Anzeigen gegenüber Arbeitgebern, auf der andern Seite zu 596 Anzeigen gegenüber Chauffeuren gekommen sei. Ein verstärkter Fokus auf die Arbeitgeber wäre nötig. Hanspeter Bucher ist der Meinung, dass Transportunternehmen in der Schweiz stärker kontrolliert würden als andere Unternehmen. Die Transportunternehmen seien sehr wichtig in der Schweiz. Die LSVA zum Beispiel, welche das Transportunternehmen bezahle, betrage 1,5 Milliarden Franken in der Schweiz. Die Firma Bucher verfüge über 100 Lastwagen. Bei der Analyse der Kontrollen seien in 99,9 Prozent Fällen jeweils fünf Minuten zu wenig Pause gemacht worden. Dies gebe eine Verzeigung. Er frage sich, weshalb hier der Arbeitgeber gebüsst werden sollte. Es würden auch Betriebskontrollen gemacht. Der Strassentransport sei heutzutage ein Beruf, der alle Jahre Ausbildungen voraussetze, welche vom Staat kontrolliert würden. Der Transport sei der Schlüssel zur Wirtschaft und wichtig für das Gewerbe in der Schweiz. Michèle Bucher schliesst sich im Namen der Grünen Fraktion der Meinung des Vorstössers an und erachtet die Forderung nach mehr Betriebskontrollen als sinnvoll und legitim. Im Übrigen begrüsse sie das Ziel der Luzerner Polizei, mittels Schwerverkehrskontrollen in erster Linie die Verkehrssicherheit gewährleisten zu wollen. Die Grüne Fraktion sei überzeugt, dass die Einhaltung der Vorschriften betreffend Zustand der Fahrzeuge und somit der Ökologie ebenfalls im Sinne der Luzerner Polizei sei. Sie möchte von der Justiz- und Sicherheitsdirektorin wissen, ob die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Luzern und dem UVEK öffentlich einsehbar sei. Marcel Omlin teilt Hanspeter Buchers Ansicht, dass das Lastwagengewerbe das am meisten kontrollierte Gewerbe sei. Die Schwerverkehrskontrollen seien sehr gut und sehr wichtig. Es seien jedoch sehr wenige Lastwagen aus der Schweiz, welche die Kontrolle nicht bestehen würden. Hanspeter Bucher erklärt, dass in der Schweiz die Fahrzeuge jährlich MFK-geprüft würden. In den umliegenden EU-Ländern werde vom TÜV jeweils eine Grobanalyse gemacht. Die Unterschiede der Fahrzeuge seien sehr gut sichtbar. Angela Lüthold ist der Meinung, dass die Antwort des Regierungsrates klar und korrekt sei. Die Fragestellung erwecke jedoch den Eindruck, dass die Arbeitgeber zu wenig kontrolliert würden. Dies sei nicht so. Mit dem digitalen Fahrtenschreiber sei ein Kontrollmechanismus installiert worden, der Auskunft über Lenk- und Ruhezeit sowie über Arbeitszeit gebe und den Fahrer auf die nötigen Pausen aufmerksam mache. Keine Berufsgruppe sei so unter Kontrolle wie die Chauffeure. Arbeitnehmer, welche seit Jahrzehnten diesen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen ausführten, seien nun gezwungen, permanent Weiterbildungen zu absolvieren und Prüfungen abzulegen. Für langjährige Fahrer sei diese Vorgehensweise unverständlich, sie würden dadurch diskriminiert und hätten das Gefühl, ihre Arbeiten seien in der Vergangenheit zu wenig qualifiziert gewesen. Dazu komme der finanzielle Aspekt der Weiterbildungen und der Ausbildung zum Lastwagenführer bzw. Chauffeur. Früher habe man für wenige Franken einen Fahrausweis dieser Kategorie erlagen können, heute würden Fr. 10'000.- nicht mehr ausreichen. Vor allem sei der Aufwand nicht zu verstehen, weil der Lastwagen sich nur technisch entwickelt habe. Es sei inakzeptabel davon auszugehen, dass alle Beteiligten wie Chauffeure und Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten wollten. Kleinste Unachtsamkeiten wie zum Beispiel unleserliche Angaben auf Tachoscheiben würden Ordnungsbussen zur Folge haben. Die Fahrerinnen und Fahrer sowie die Arbeitgeber seien einem enormen Kontrolldruck ausgesetzt, was mehr emotionalen Stress auslösen würde, als die Arbeit selber. Bevor der LKW-Fahrer am Morgen losfahren könne, sei eine Sichtungskontrolle vorzunehmen, beim Einsteigen in das Fahrzeug seien die Richtlinien des Unfallversicherers in Erinnerung zu rufen. Während der Fahrt seien die Regeln des Verkehrs, der Ladungssicherung und des Gewichtes sowie der Zustand des Fahrzeugs zu beachten. Insbesondere beim Ausrechnen des tolerierten Ladegewichtes müsse man Herr über die Seite 4 von 5

5 Arithmetik sein usw. Schlussendlich sei sie davon überzeugt, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bemühen würden, die Vorgaben einzuhalten. Marcel Budmiger präzisiert, dass seine Anfrage nur Arbeits- und Ruhezeiten und keine anderen Kontrollen betreffen würde. Im Kanton Luzern gebe es 1075 Betriebe, wovon jährlich 60 kontrolliert würden. Eine Überkontrolle finde somit nicht statt. In den umliegenden EU- Ländern werde der Arbeitgeber immer haftbar gemacht. Bei der Ausdehnung der Arbeitszeit habe man EU-Rechte übernommen, aber zu Lasten der Arbeitnehmenden. Im Namen des Regierungsrates hält Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli-Gerig fest, dass die Kontrollen verantwortungsbewusst gemacht würden. Es sei eine schwierige Arbeit. Die Bevölkerung wolle, dass Lastwagen und Cars kontrolliert würden, und sie lege Wert darauf, dass damit eine Wirkung erzielt werde. Sie gehe davon aus, dass sie auf diese Art und Weise weitermachen könnten, und die Betriebe auch eine Mitverantwortung gegenüber ihren Mitarbeitenden hätten. Sie würden dem Anliegen Rechnung tragen. Der Anfragende ist mit der Antwort des Regierungsrates teilweise zufrieden. Seite 5 von 5

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