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1 mittelsachsen Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen Nr. 18 / 26. November 2014 kurier. Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen Barrierefrei: Projektabgabe für Förderung > S. 2 Baustelle: Arbeiten an Kreisstraßen > S. 4 Übersicht: Das Landratsamt von A Z > S. 6 Ich werd' Mittelsächsin Imagekampagne gestartet Mit Hilfe einer jetzt gestarteten Postkartenkampagne möchte der Landkreis besonders junge Frauen ansprechen. Hintergrund ist das spezifische demografische Problem in Mittelsachsen, denn in der Personengruppe der 20- bis 44-Jährigen gibt es durchschnittlich nur 83 Frauen auf 100 Männer. Diese Situation verschärft künftig den demografischen Wandel, insbesondere im ländlichen Raum und auch den Fachkräf- Sandra Hegewald (39) hat sich bewusst für das Hierbleiben entschieden. Kurze Wege zu Schule und Kindergarten, einen interessanten Job beim Hersteller von Reinstwasseranlagen der Hartmann GmbH in Hainichen und die Nähe zu den Eltern sind für die Mittelsächsin die Hauptargumente für ein Leben in Mittelsachsen bin ich mit meinen zwei Mädels nach Hainichen gezogen. Die Stadt hat Charme und für uns drei genau das richtige Tempo, schwärmt sie. Und beim Mittelsächsischen Kultursommer werde im Landkreis für alle Altersgruppen und für jeden Geschmack eine Menge geboten. tebedarf. Mit den Postkarten möchten wir flexible junge Damen einladen, den Landkreis Mittelsachsen kennen zu lernen. Wir haben für den Kampagnenstart bewusst die Zeit vor den Adventswochenenden gewählt, in der vielleicht der Blick für Familie und Heimat besonders geschärft ist, erklärt Landrat. Als Kooperationspartner konnte die Firma Max Knobloch GmbH aus Döbeln gewonnen werden. Tatsiana Piliptsevich (30) schätzt die ausgezeichneten Entwicklungschancen. Vor sieben Jahren zog die gebürtige Weißrussin aus Minsk nach Freiberg. Sie ist nach Mittelsachsen gekommen um ein Masterstudium auf Englisch zu beginnen. Inzwischen ist das Studium beendet. Ich habe hier Deutsch gelernt und promoviere im Bereich Rohstoff- Management. Gleichzeitig bereite ich als Projektbearbeiterin ein Vorhaben der Technischen Universität Bergakademie Freiberg zur Fachkräftegewinnung und -entwicklung vor, berichtet die 30-Jährige, die sich in Mittelsachsen sehr wohl fühlt. Die Firma stellt unter anderem Briefkastenanlagen her. Die ersten Postkarten werden in diese Anlagen eingelegt und somit deutschlandweit verteilt. Weiterhin kann jedermann in der Infothek des Service-Bereiches unter www. wirtschaft-in-mittelsachsen.de die Bildmotive auch digital als e-card verschicken oder in den sozialen Netzwerken teilen. Ermutigend und einladend wirken die drei Statements junger Mittelsächsinnen. Die Gründe sich für Mittelsachsen zu entscheiden sind vielfältig. Egal ob es das bewusste Hierbleiben ist, eine Entscheidung aus familiären Gründen oder wegen der ausgezeichneten Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten: Mittelsachsen hat so einiges zu bieten. Weitere Informationen können im Internetauftritt unter nachgelesen werden. Foto: Kerstin Kunze Sybille Kolbe (40) kam der Liebe wegen nach Mittelsachsen zog Sybille Kolbe von Nürnberg nach Leipzig. Während des Studiums hat sie ihren Mann, Thomas Kolbe, kennengelernt bot sich dem Paar die Möglichkeit, in das elterliche Unternehmen, den Briefkastenhersteller Max Knobloch Nachf. GmbH in Döbeln einzusteigen. Mittlerweile lebt Sybille Kolbe mit Mann und den beiden Söhnen in Mittelsachsen: Meine Familie, Haus und Garten, ein großer Freundeskreis und mein Beruf bieten mir das, was ich zum Leben brauche. Und wenn ich doch mal Sehnsucht nach dem Leben in der Großstadt bekomme, bin ich schnell in Leipzig oder Dresden. Mittelsachsens attraktive Arbeitgeber Etwa 130 Unternehmerinnen und Unternehmer trafen sich im Rahmen des 4. Mittelsachsen-Forums am 27. Oktober im Center-Hotel Alte Spinnerei in Burgstädt zum Thema Arbeitgeberattraktivität. Das Personalmanagement hat sich im 21. Jahrhundert verändert und stellt höhere Anforderungen. Aber es sind ganz oft die kleinen Dinge, die die Verbundenheit zum Unternehmen stärken und sichern, was sich schlussendlich in einer geringen Fluktuation widerspiegelt. Egal ob flexibles Schichtsystem gerade für junge Mütter oder pflegende Angehörige, die Übernahme der Elternbeiträge für die Kindereinrichtungen oder der betriebseigene Kindergarten Mittelsachsens Firmen lassen sich schon einiges einfallen. Hinzu kommen sportliche Angebote, Massagen am Arbeitsplatz oder andere Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitskraft. In Mittelsachsen finden Fachkräfte ausgezeichnete Bedingungen. Immerhin gehören wir zu den TOP 25 Regionen in Deutschland, denen zum Beispiel eine ausgezeichnete Vereinbarkeit von Familie und Beruf attestiert wird, bringt Landrat die Vorteile Mittelsachsens auf den Punkt. Internet

2 Seite 2 \ mittelsachsenkurier. Erreichbarkeit des Landratsamtes Mittelsachsen: Zentrale Postanschrift: Frauensteiner Str. 43, Freiberg Zentrale Einwahl: Tel.: Fax: landratsamt@landkreismittelsachsen.de Internet: Außenstelle Döbeln Straße des Friedens 20, Döbeln Außenstelle Mittweida Öffnungszeiten* des Landratsamtes: Montag: nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 12:00 Uhr 13:00 18:00 Uhr Mittwoch: nach Terminvereinbarung Donnerstag: 09:00 12:00 Uhr 13:00 18:00 Uhr Freitag: 09:00 12:00 Uhr * Ausnahmen bilden die KFZ-Zulassungsstellen und das Jobcenter Mittelsachsen. Abweichende Öffnungszeiten einzelner Bereiche können dem Internetauftritt des Landkreises entnommen werden. Nächste Ausgabe: Mittwoch, 17. Dezember 2014 Redaktionschluss: Montag, 1. Dezember 2014 Impressum Herausgeber des Amtsblattes ist das Landratsamt Mittelsachsen, vertreten durch den Landrat Frauensteiner Straße Freiberg Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes André Kaiser Frauensteiner Str. 43, Freiberg Tel.: Fax: Verlag: Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstr. 15, Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig, Ulrich Lingnau Anzeigenkoordinierung: BLICK Freiberg Kirchgässchen 1, Freiberg Tel.: Fax: Druck: Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstr. 15, Chemnitz Vertrieb: VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Str. 20, Chemnitz Satz: Page Pro Media GmbH Es gilt die Preisliste Nr. 1 vom Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich und wird kostenlos an die Haushalte des Landkreises verteilt. Das Amtsblatt liegt im Landratsamt aus, kann abgeholt oder im Internet unter nachgelesen werden. Wegen der besseren Lesbarkeit wird darauf verzichtet, sowohl die weibliche als auch die männliche Bezeichnung zu nennen. Es sind immer Personen beider Geschlechter gemeint. Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2015 Lieblingsplätze für alle Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen Lieblingsplätze für alle wird neu aufgelegt. Ab jetzt können Anträge beim Landratsamt gestellt werden. Dem Landkreis Mittelsachsen stehen wieder Euro zur Verfügung. Ziel des Programms ist es, vor allem Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erleichtern. Es sollen Barrieren beim Zugang oder der Nutzung von Gebäuden und Einrichtungen beseitigt werden. Dabei können schon kleinere Dinge helfen, wie die Beseitigung einer Schwelle, erklärt der Vorsitzende des Behindertenbeirates Sven Jeschke. Unterstützt werden können Einrichtungen des Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereichs, aber auch Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen. Der Gastronomiebereich ist dabei ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Förderfähig sind Ausgaben bis zu Euro je beantragte Maßnahme. Der zweite Beigeordnete Dieter Steinert begrüßte die Neuauf- In der Sitzung besiegelten die Vertreter der drei Landkreise sowie der über 30 Städte und Gemeinden zunächst die Verlängerung des öffentlichrechtlichen Vertrages bis Ende Dezember Der Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Trägerschaft und Finanzierung der Welterbenominierung durch die Region. Da sich die Entscheidung zur Aufnahme in die Welterbeliste auf 2016 verschiebt, hatte der Konvent beschlossen, den Vertrag zu verlängern. Die Gründung des Welterbevereins ist für das erste Halbjahr 2015 vorgesehen. Zum 1. Januar 2016 wird der Verein die Geschäftstätigkeit an seinem Sitz in Annaberg- Buchholz aufnehmen. Neben der Vereinsgründung wird die Evaluierung des im Januar 2014 bei der UNESCO eingereichten Welterbeantrages ein Hauptschwerpunkt der Projektarbeit im kommen- lage: Der Bedarf für das Programm ist hoch, 2014 gingen Anträge mit einem Volumen von Euro ein. Gemeinsam mit dem Behindertenbeirat und -beauftragten haben wir eine Prioritätenliste erstellt. 18 Vorhaben konnten umgesetzt werden, so entstanden Rampen, Lifte, behindertengerechte Toiletten oder auch eine Audioanlage in einer Kirche. Durch die breite Beteiligung von Unternehmen und Institutionen wird deutlich, dass die Gesellschaft für die Belange von Behinderten deutlicher sensibilisiert ist, erklärt Behindertenbeauftragter Dr. Wolfgang Hopf. Auch in diesem Jahr wird wieder gemeinsam mit dem Behindertenbeirat und dem Behindertenbeauftragten des Landkreises über die Vergabe der Mittel entschieden. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können bis zum 9. Januar 2015 zusammen mit einem Foto zum geplanten Projekt und einem Kostenangebot unter Verwendung des im In- den Jahr sein. Dazu werden ab Februar 2015 die Antragsunterlagen von Experten des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) geprüft. Im Spätsommer werden die Gutachter die Region bereisen und bis Jahresende ihre Empfehlung an das Welterbekomitee der UNESCO abgeben. Positive Resonanz Wie der Konventssprecher und Landrat betonte, sieht die Region dem Prüfverfahren optimistisch entgegen: Der Zusammenhalt der Region hat die Bedeutung unseres UNESCO-Welterbe-Projektes nachhaltig gestärkt. Der Freistaat unterstütze die Bewerbung auf allen politischen Ebenen. Aus fachlicher Sicht genieße das Projekt unter anderem durch den grenzübergreifenden Charakter und die präzise wissenschaftliche Arbeit bereits jetzt ein hohes Ansehen. Zur ternetauftritt des Landkreises Mittelsachsen eingestellten Antragsformulars gestellt werden. Nach Eingang der entsprechenden Förderanträge werden die Prioritäten unter Beteiligung des Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeirates ausgewählt. Weiterführende Informationen zum Investitionsprogramm stehen auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums Verein Welterbe Montanregion Erzgebirge" wird 2015 gegründet weiteren Bekanntmachung der Welterbenominierung in der Fachöffentlichkeit fanden in den vergangenen Wochen Projektpräsentationen unter anderem auf den Messen Památky in Prag und denkmal in Leipzig statt. Auf der Leipziger Messe wurde das Projekt im Rahmen eines Workshops unter Schirmherrschaft des Sächsischen Innenministers und Vertretern von UNESCO und ICOMOS vorgestellt, welche die guten Aussichten der Bewerbung noch einmal bestätigten. Gemeinsame Informationsveranstaltungen Um über Potentiale und Einsatzmöglichkeiten des Welterbetitels für die Region zu informieren, werden die Wirtschaftsförderung Erzgebirge, der Tourismusverband Erzgebirge und das Institut für Industriearchäologie, Wissenschafts- und Technikgeschichte an der Technische für Soziales und Verbraucherschutz unter sachsen.de/initiativprogramm. html zur Verfügung. Kontakt: Landratsamt Mittelsachsen Geschäftskreis Soziales und Gesundheit Uwe Donner Telefon uwe.donner@ landkreis-mittelsachsen.de Foto: Albrecht E. Arnold/pixelio.de In der 12. Sitzung des Welterbekonvents Erzgebirge stand Mitte November die Vorbereitung zur Gründung des Vereins Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. im kommenden Jahr auf der Tagesordnung. Darüber hinaus wurde über das anstehende Prüfungsverfahren zum Welterbeantrag berichtet. Universität Bergakademie Freiberg gemeinsame Informationsveranstaltungen Auf dem Weg zum Welterbe anbieten. Damit wollen wir vor allem auf die Potentiale der Marke UNESCO-Welterbe hinweisen, so Matthias Lißke, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH und Projektsteuerer. Außerdem wurde zur Sitzung des Welterbekonvents die neue Imagebroschüre zum Projekt vorgestellt. Internet A

3 26. November 2014 / Seite 3 Jugendhilfeausschuss beschließt Förderung von Projekten Der Landkreis Mittelsachsen wird auch im kommenden Jahr zahlreiche Angebote im Jugendbereich unterstützen. Der Jugendhilfeausschuss hat dazu in seiner Sitzung am 3. November über die konkreten Projekte beraten und entschieden. So werden insgesamt 64 Vereine oder auch Kommunen und deren Einrichtungen im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit unterstützt, wie Jugendklubs oder Ähnliches. Insgesamt 26 hauptamtliche Sozialarbeiter werden mit den Mitteln finanziert. Hinzu kommen ein Großteil von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Freiwilligen, die durch ihr Engagement in den Einrichtungen Angebote vorhalten. Wichtige Grundlagen für die Förderung der Einrichtungen sind der Jugendhilfeplan und eine entsprechende Förderrichtlinie. Daraus geht hervor, dass in Gemeinden unter Einwohnern nur ehrenamtliche Angebote gefördert werden, beispielsweise für Betriebskosten oder Sachaufwendungen. Wenn aber Bedarf besteht, können diese Einrichtungen durch mobile Sozialarbeit betreut werden, das heißt, Sozialpädagogen sind zu unterschiedlichen Zeiten Ansprechpartner vor Ort. In Kommunen mit über Einwohnern können eine Personalstelle und Sachkosten gefördert werden. Ab Einwohnern erhöhen sich dann entsprechend die Personalstellen. Für die Stadt Freiberg mit gut Einwohnern sind das also vier Personalstellen für sozialpädagogische Fachkräfte im gesamten Landkreis 26 Stellen. 65 Einrichtungen, Treffs oder Klubs werden mit Beträgen zwischen rund Euro und etwa Euro unterstützt. Betreiber der Angebote sind Träger der freien Jugendhilfe, teilweise auch Gemeinden. Außerdem wird die Schulsozialarbeit gefördert, im kommenden Jahr erstmals an der Oberschule Leisnig. Oft bauen Kinder und Jugendliche ein großes Gefördert wird beispielsweise das Bunte Haus in Freiberg, das sich an den Feierlichkeiten zum Weltkindertag im September im Pi-Haus Freiberg beteiligte. Am Stand der Einrichtung mit Sylvia Richter bauen Jaden mit Mutti Sandra und Vati Mathias Haubold ein kleines buntes Haus. Foto: Eckardt Mildner/Archiv Vertrauen zu den Mitarbeitern auf. Manchmal reicht ein einfaches Gespräch, manchmal zeigen sich leider auch schwierige Familienprobleme auf, erklärt Heidi Richter, die Leiterin der Abteilung Jugend und Familie. Es können schnell konkrete Ansprechpartner vermittelt werden, die mit einer umfassenden Steuerung durch die Abteilung in der Folge gelöst werden oder es wird ein entsprechender Anstoß zur Lösung gegeben. Unser Fazit für diese Projekte ist sehr positiv", so Richter. Weitere Sozialarbeiter in Schulen werden über Projekte, wie sozialpädagogische Begleitung zur Kompetenzentwicklung eingesetzt. Finanziert wird dies von der Europäischen Union. Außerdem unterstützt der Landkreis im Bereich der Jugendverbandsarbeit den Kreisjugendring und den Kreissportbund. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Einladung zur 3. Sitzung des Kreistages Mittelsachsen am Mittwoch, dem 10. Dezember 2014 Ort: Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Julius Weisbach", Schachtweg 2, Freiberg, Veranstaltungssaal Beginn: 15:00 Uhr Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Verpflichtung des Nachrückers, Herrn Horst Glöß 3. Fragestunde gemäß 40 Abs. 3 Sächsischer Landkreisordnung (Einwohnerfragestunde) 4. Informationen des Landrates 5. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2015 BV-KT 061/ Beteiligungsbericht des Landkreises Mittelsachsen für das Geschäftsjahr 2013 BV-KT 055/ Satzung zur 4. Änderung der Satzung des Landkreises Mittelsachsen über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes im Rettungsdienstbereich Freiberg/Mittweida vom BV-KT 046/ Neukalkulation der behälterbezogenen Festgebühr für Restabfallbehälter sowie der Festgebühr bei branchenüblichen Sonderformen für die Kalkulationsperiode 2014 bis 2015 Landkreis Mittelsachsen BV-KT 049/ Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Mittelsachsen Abfallgebührensatzung (Ags) vom BV-KT 048/ Abberufung der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik und dessen Neubildung BV-KT 050/2014 Einladung zur 4. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am Mittwoch, dem 10. Dezember 2014 Ort: Beginn: Tagesordnung Öffentlicher Teil Berufliches Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Julius Weisbach", Schachtweg 2, Freiberg, Konferenzraum 14:00 Uhr 1. Eröffnung der Sitzung 2. Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 für den sozialen Bereich in Zuständigkeit der Abteilung Soziales VFA 009/ Bewilligung überplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014 Asylbewerberleistungen VFA 011/ Änderung der Bestellung von Mitgliedern für die Aufsichtsräte und Beiräte in Eigenund Beteiligungsgesellschaften des Landkreises Mittelsachsen sowie in Verbandsversammlungen BV-KT 058/ Entsendung von Vertretern des Landkreises Mittelsachsen in den Krankenhausbeirat der HELIOS Klinik Leisnig GmbH BV-KT 054/ Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Sicherung eines Darlehens der Landkreis Mittweida Krankenhaus gemeinnützige GmbH BV-KT 053/ Abtretung des Geschäftsanteiles der Landkreis Mittweida Krankenhaus ggmbh an der KHR GmbH medizinische Betriebe BV-KT 060/ Kooperationsvereinbarung zwischen dem Landkreis Mittelsachsen und der Hochschule Mittweida bezüglich einer künftigen Zusammenarbeit im Sozialbereich BV-KT 051/ Bundesmodellprojekt JUGEND STÄRKEN im Quartier BV-KT 052/ Abberufung der Geschäftsführerin der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie ggmbh VFA 010/ Information/Sonstiges Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Landrat 17. Landratswahl am 07. Juni 2015 (Zweiter Wahlgang: 21. Juni 2015) Festsetzung der Anzahl der zu wählenden Beisitzer für den Kreiswahlausschuss Wahl des Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses sowie dessen Stellvertreter und Wahl der Beisitzer des Kreiswahlausschusses und deren Stellvertreter BV-KT 045/ Entscheidung über die Annahme einer Spende BV-KT 059/ Terminplan für die Sitzungen des Kreistages Mittelsachsen für das Jahr 2015 BV-KT 056/ Anfragen der Kreisräte 21. Informationen/Sonstiges Bericht der Geschäftsführung des Jobcenters Mittelsachsen über die aktuelle Entwicklung der Grundsicherung SGB II Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Landrat Wichtige Notrufnummern Polizei Feuerwehr und Rettungsdienst Giftnotruf

4 Seite 4 \ mittelsachsenkurier. Fahrsicherheitstraining auf dem Sachsenring Kurz vor Saisonstart absolvierten zwölf Winterdienstfahrer ein LKW-Sicherheitstraining im Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring. Seit mehreren Jahren werden so die Mitarbeiter geschult, um wichtigste theoretische Grundlagen im sicheren Umgang mit Schwerfahrzeugen aufzufrischen und auch das Bewusstsein für kritische Situationen zu schärfen. Die Fahrer können mit professioneller Hilfe und in geschützter Umgebung die Grenzen ihrer Fahrzeuge austesten und wesentliche Erfahrungen sammeln, erklärt der Fachbereichsleiter der Abteilung Straßen Dirk Hänel. Schwerpunkte des Praxistrainings waren unter anderem das Erkennen der Ursachen und die Vermeidung von Unter- Die schweren Winterdienstfahrzeuge unter schwierigen Straßenbedingungen sicher zu steuern, war das Ziel des Fahrsicherheitstrainings am Sachsenring. Foto: Dirk Hänel und Übersteuern, optimales Bremsen in Notsituationen, das Ausweichen vor plötzlich auftauchenden Hindernissen sowie das Kurvenfahren auf glattem Untergrund. Hinzukommt die richtige Nutzung verschiedenster technischer Assistenzsysteme. Mitmachen bei Ranger-Projekt Noch können interessierte Kinder zwischen acht und dreizehn Jahren beim Projekt Junior Ranger Natur einsteigen. In mehreren Kursen erlernen sie umfangreiches Wissen über Flora und Fauna des Landkreises. Durchgeführt wird das Projekt jeweils im Natur- und Freizeitzentrum Töpelwinkel, in der Naturschutzstation Weiditz und der Grünen Schule grenzenlos. Die Ausbildung zum Ranger läuft bis Juli Informationen gibt es auch im Internetauftritt des Landkreises unter Kommunaltag in Bobritzsch-Hilbersdorf Ein Höhepunkt beim Kommunaltag in der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf war die Einweihung des Spielplatzes im Ortsteil Oberbobritzsch. Landrat nahm die Herausforderung von Bürgermeister Volker Haupt zum Rollerrennen an und beide vollzogen so symbolisch die Eröffnung. Die Gemeinde grenzt direkt an Freiberg an und besteht aus fünf Ortsteilen in denen rund Menschen leben. Ein aktuelles Thema bei den Besuchen der Agrargenossenschaft Bobritzschtal und der Firma Modellbau Stabnow war der gesetzliche Mindestlohn, der sehr differenziert in den verschiedenen Branchen debattiert wird. Außerdem besuchte die Delegation der Landkreisverwaltung um Landrat den Gemeindewald, in dem mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst nachhaltiger Waldumbau betrieben wird. Bei der Einwohnerversammlung wurde unter anderem die Nahversorgung der Gemeinde als ein Problem seitens der Bevölkerung angesprochen. Weitere Themen waren das geplante Hochwasserrückhaltebecken, das in einer Funktion Auswirkungen bis in den Döbelner Raum haben wird, der Breitbandausbau und die Effekte der Kreisgebietsreform Der Landrat betonte, dass Bobritzsch-Hilbersdorf eine starke Landgemeinde in Mittelsachsen ist. Bürgermeister Volker Haupt und Landrat weihten den neuen Spielplatz an der Grundschule ein, aber nicht mit einem symbolischen Bandschnitt, sondern mit einer Rollerfahrt. Foto: Volker Dietzmann Straßenbaumaßnahmen im Landkreis Mittelsachsen Kreisstraße 7794 in Halsbrücke fertig Die Arbeiten an der Kreisstraße für den Verkehr frei. Sie wurde 7794 in Halsbrücke sind beendet. auf einer Gesamtlänge von rund Landrat gab Metern ausgebaut bezie- diese am 5. November wieder hungsweise saniert. Außerdem entstand seit Mai ein neuer Gehweg und auf einer Länge von 100 Metern wechselte der zuständige Wasserverband die Trinkwasserleitung aus. Insgesamt investierte der Landkreis auch durch die Unterstützung des Freistaates rund Euro. Den größten Schaden nach dem Hochwasser 2013 verzeichnete der Landkreis bei der Kreisstraße im Abschnitt zwischen Grunau und Etzdorf. Nach einer intensiven Planungsphase beginnen nun die Reparaturarbeiten. Foto: Landratsamt Arbeiten beginnen zwischen Grunau und Etzdorf Am 3. November begannen die geschädigt und teilweise zerstört. Bauarbeiten an der Kreisstraße Es handelt sich um den 8296 zwischen Grunau und Etzdorf größten Schaden im Bereich in der Nähe von Roßwein. der Kreisstraßen in Mittelsach- Sie wurde vom Hochwasser im sen. Bis Anfang September vergangenen Jahr erheblich 2015 erfolgt der Straßenbau Baustart zwischen Schweikershain und Kriebstein Die Arbeiten an der Kreisstraße Sie wird auf einem 1,3 Kilometer 8215 zwischen Schweikershain langen Abschnitt für rund und Kriebstein haben ebenfalls 1,4 Millionen Euro ausgebaut. Anfang November begonnen. In die Maßnahme sind auch auf einer Länge von 300 Metern von der Staatsstraße 36 aus in Richtung Gruna. Weiterhin werden eine hangseitige dauerhafte Spundwand auf einer Länge von etwa 150 Metern die Stadt Mittweida für den Bau von zwei Bushaltestellen sowie die Gemeinde Erlau für die Herstellung des Entwässe- sowie eine Bohrpfahlwand zwi-schen Kreisstraße und Großer l Striegis auf einer Länge von d rund 100 Metern errichtet. Die t Kosten belaufen sich auf rund d 1,68 Millionen Euro. k e rungskanals und die Anpassung g einer Bushaltestelle involviert. U In diesem Jahr wird die Straße d noch nicht voll gesperrt. r

5 26. November 2014 / Seite 5 Hilfsangebot bei häuslicher Gewalt 25. November: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen Häusliche Gewalt ist auch im Landkreis ein Thema, auf das am Internationalen Tag gegen Gewalt am 25. November bei einer Veranstaltung in Freiberg aufmerksam gemacht wurde registrierte die Polizei in Mittelsachsen 268 entsprechende Fälle. Häusliche Gewalt findet sowohl physisch als auch psychisch statt. Täter sind oftmals Lebenspartner, Ehemänner, Väter, Freunde oder auch Bekannte. Die körperlichen und seelischen Folgen sowohl für die Betroffenen als auch für die Kinder sind gravierend, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Annett Schrenk. In diesen gewaltbelasteten Beziehungen haben Frauen und deren Kinder die Möglichkeit, das Hilfsangebot eines Frauenhauses in Anspruch zu nehmen. Im Landkreis Mittelsachsen bietet das Frauenschutzhaus Freiberg dafür eine vorübergehende, anonyme und geschützte Unterkunft, in der Frauen die Chance haben, eine räumliche und gefühlsmäßige Distanz zu ihrer bisherigen Lebenssituation zu schaffen. Das Frauenschutzhaus ist eine Selbsthilfeeinrichtung und hat keinen Das Frauenschutzhaus Freiberg ist eine wichtige Anlaufstelle im Landkreis. Die Mitarbeiterinnen begleiten betroffene Frauen und deren Kinder auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben. Annett Schrenk, Gleichstellungsbeauftragte Heimcharakter mit Rundum-die-Uhr-Betreuung. Annett Schrenk betont: Das Frauenschutzhaus Freiberg ist eine wichtige Anlaufstelle im Landkreis. Die Mitarbeiterinnen begleiten betroffene Frauen und deren Kinder auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben. Wenn Frauen den Schritt ins Frauenschutzhaus planen können, sollten sie wichtige Dinge wie Ausweis oder Pass, Krankenversicherungskarte, Geburts- und Heiratsurkunde, Bankunterlagen, Leistungsbescheide, Medikamente, Bekleidung, Schulsachen, persönliche Dinge für sich und ihre Kinder mitbringen. Einiges kann vielleicht vorher bei einer Vertrauensperson untergestellt werden. Die Adresse des Frauenschutzhauses ist aus Gründen der Sicherheit nicht öffentlich. Der erste Kontakt erfolgt immer telefonisch über die Rufnummer Eine Aufnahme ist rund um die Uhr möglich. Weiterführende Informationen können im Internet unter nachgelesen werden. Ein weiteres Angebot ist die IKOS Interventions- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Chemnitz. Sie führt in der Region vor allem telefonische Erstberatungen durch. Erreichbar ist die IKOS über Telefon oder info@ikos-chemnitz.de. Woche der offenen Unternehmen 2015 Kindergärten erhalten Spielhaus Vom 9. bis 14. März 2015 öffnen wieder viele Unternehmen in Mittelsachsen Büro-, Labor- und Werkstatttüren für Schülerinnen und Schüler der 7. bis 12. Klassen aus dem Landkreis. Neben Mittelsachsen wählen der Erzgebirgskreis und der Landkreis Zwickau ebenfalls bewusst diesen Termin für die Berufsorientierung. Viele Eltern und Schüler schauen über den Tellerrand hinaus, wenn es um die Berufswahl geht. Gemeinsam mit den beiden Nachbarlandkreisen wollen wir ein attraktives Informationsangebot bieten, erklärt Hartmut Schneider, Referatsleiter Wirtschaftsförderung und Bauplanung. Durch diese Bündelung bietet sich den jungen Leuten nun ein noch größeres Potential an möglichen Firmenbesichtigungen, da sie unkompliziert Unternehmen jenseits der Landkreisgrenzen besuchen können. Auch die Angebote der Unternehmen werden landkreisübergreifend bekannt gemacht. Mit einem Plakat werben alle drei Landkreise gemeinsam für diese Aktion. Das erfolgreiche Konzept des Landkreises Mittelsachsen für die Woche der offenen Unternehmen bleibt ansonsten unverändert. Jugendliche, Eltern und Lehrer sind eingeladen, sich vor Ort Einblick in die verschiedenen Berufsbilder zu holen und festzustellen wie vielfältig Mittelsachsens Ausbildungslandschaft ist. Im Januar erhalten alle Schulen die Infobroschüren mit allen Veranstaltungen. Vom 19. Januar bis zum 22. Februar 2015 läuft der Anmeldezeitraum für die begehrten Plätze. Unternehmen aufgepasst! Noch bis zum 5. Dezember können die Veranstaltungen für die Woche der offenen Unternehmen angemeldet werden. Kontakt: Referat Wirtschaftsförderung und Bauplanung Jens Spreer Tel jens.spreer@ landkreis-mittelsachsen.de Foto: Sparkasse Mittelsachsen Wie kreativ die Kindergartenkinder der Region sind, stellten sie in diesem Jahr vor allem bei einem Bastelwettbewerb der Sparkasse Mittelsachsen unter Beweis. Es wurden zehn Hauptpreise in Form von Spielhäusern vergeben. Unter den Hauptgewinnern waren beispielsweise die Knirpse der Kindertagesstätte Bergsonne" im Frauensteiner Stadtteil Nassau. Sie konnten ihr Spielhaus gemeinsam mit Landrat und Harald Menzel, Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Mittelsachsen einweihen. Weitere Häuser gingen nach Lunzenau, Hirschfeld, Lichtenberg, Tuttendorf, Weißenborn, Hohenfichte, Mittweida sowie Rossau. Abenteuer Zukunft: Jugendliche entdecken ihre Stärken Du kannst mehr, als du bislang weißt. Probiere aus, was dir Spaß macht. so lautet eine zentrale Botschaft des Projekts komm auf Tour meine Stärken, meine Zukunft, das Mitte Oktober erstmals in Mittelsachsen umgesetzt wurde. Unter der Schirmherrschaft des Landrates entdeckten rund 500 Jugendliche der 7. und 8. Klassen von Ober- und Förderschulen in einem 500 Quadratmeter großen Erlebnisparcours ihre Stärken. Mit Tempo ging es durch sechs Stationen: vom Reiseterminal über den Zeittunnel ins Labyrinth und von der sturmfreien Bude über die Bühne in die Auswertung. Am Schluss erfuhren die Jugendlichen, welche Tätigkeiten und Berufsfelder zu ihren Stärken passen. Vom 4. bis 7. Mai 2015 wird das Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nochmals im Landkreis stattfinden. Es machte auf Initiative des Landratsamtes Mittelsachsen und der Agentur für Arbeit Freiberg Station in Mittelsachsen. SONSTIGE BEKANNTMACHUNG Zweckverband Kriebsteintalsperre Einladung zur öffentlichen Verbandsversammlung am Ort: Termin: Rathaus Mittweida Zimmer um 9.00 Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Informationen über den Saisonverlauf Beschluss Vergabe der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses Beschluss zur Vergabe der Erstellung des Jahresabschlusses Informationen zum Veranstaltungsprogramm Beschluss der Entgeltordnung Mitteilungen und Anfragen 9. Bürgeranfragen 10. Sonstiges Matthias Damm Verbandsvorsitzender ZV Kriebsteintalsperre

6 Behördenführer für das Landratsamt von A Z Die nachfolgenden Anschriften sind Besucheradressen: Abfallberatung, -wirtschaft, -entsorgung EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH Frauensteiner Straße 95, Freiberg Telefon , -42 mit Außenstelle Hohenlauft Adoptionsvermittlung Allgemeiner Sozialer Dienst Telefon , Allgemeiner Sozialer Dienst Allgemeiner Sozialer Dienst Standort Mittweida Telefon Standort Freiberg Telefon Standort Döbeln Mastener Straße 15, Döbeln Telefon Altlasten Abfallrecht und Bodenschutz Telefon Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft Fachdienste Telefon Ausländerangelegenheiten/ Aufenthaltserlaubnisse Abt. Ordnung und Sicherheit Ausländer- und Vertriebenenbehörde Am Rotvorwerk 3, Freiberg, ST Zug Telefon Ausländerbeauftragte Büro des Landrates Telefon Auswärtige Unterbringung von Schülern (finanzielle Unterstützung) Abt. ÖPNV, Verkehrswirtschaft und Schulen Hauptstraße 150, (Fachschulzentrum Freiberg-Zug), Freiberg, ST Zug Telefon BAföG Sonstige Soziale Angelegenheiten Telefon Bauanfragen, Bauanträge, Baukontrolle, Baulastenverzeichnis Bauaufsicht und Denkmalschutz Straße des Friedens 20, Döbeln Telefon Bauplanung/Bauleitplanung Wirtschaftsförderung und Bauplanung Straße des Friedens 20, Döbeln Telefon Beratung in Fragen der Erziehung, Partnerschaft, Trennung und Scheidung Allgemeiner Sozialer Dienst Telefon Behindertenbeauftragter Büro des Landrates Telefon Behindertenparkerlaubnisse Abt. Straßen Straßenverwaltung und -verkehrsrecht Telefon Bestattungskosten Soziale Sicherung Telefon Betreuungsbehörde SGB IX, LBlindG, Betreuungsbehörde Telefon Zentrale Postanschrift: Landratsamt Mittelsachsen Frauensteiner Straße Freiberg Telefon Öffnungszeiten: Mo. nach Terminvereinbarung Di. 09:00 12:00 und 13:00 18:00 Uhr Mi. nach Terminvereinbarung Do. 09:00 12:00 und 13:00 18:00 Uhr Fr. 09:00 12:00 Uhr Internet Betreuungsgeld Finanzielle Leistungen Telefon Bodenrichtwerte Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Telefon Bildungs- und Teilhabepaket für Leistungsempfänger SGB XII; WoGG und Kinderzuschlag nach dem BKGG Soziale Sicherung Telefon Hinweis: Andere Anlaufstellen sind das Jobcenter und die Abt. Ordnung und Sicherheit Bodenschutz Abfallrecht und Bodenschutz Telefon Brandschutzangelegenheiten Abt. Ordnung und Sicherheit, Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz Telefon Bußgeld (Verkehr) Abt. Finanzverwaltung Bußgeldstelle Telefon Denkmalpflege Bauaufsicht und Denkmalschutz Straße des Friedens 20, Döbeln Telefon Einbürgerungen Abt. Ordnung und Sicherheit Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Telefon , Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen Soziale Sicherung Telefon Elterngeld Abt. Jugend u. Familie Finanzielle Leistungen Telefon Ermäßigung/Erlass von Kindertagesstättenbeiträgen Abt. Jugend u. Familie Finanzielle Leistungen Telefon Erstaufforstungsgenehmigungen Naturschutz und Landwirtschaft Telefon Extremismusbekämpfung Büro des Landrates Telefon Fahrerlaubnisbehörde Abt. ÖPNV, Verkehrswirtschaft und Schulen Telefon mit Servicestellen in Freiberg und Mittweida Forstbehörde Forst und Jagd Am Rotvorwerk 3, Freiberg, ST Zug Telefon Geschäftsbuchhaltung Abt. Finanzverwaltung Telefon Gesundheitsausweis Abt. Gesundheitsamt Hygiene Telefon mit Außenstellen in Döbeln und Freiberg Gewerberecht Abt. Ordnung und Sicherheit Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Telefon Gleichstellungsbeauftragte Büro des Landrates Telefon Großraum- und Schwerverkehr Abt. Straßen Straßenverwaltung und -verkehrsrecht Telefon Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Soziale Sicherung Telefon Grundstücksverkehrsordnung Naturschutz und Landwirtschaft Telefon Gutachterausschuss Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Telefon Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege/Heimaufenthalt Soziale Sicherung Telefon ILE Integrierte Ländliche Entwicklung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Dr.-Zieger-Straße 2, Döbeln Telefon Immissionsschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz Telefon Jagdbehörde Forst und Jagd Am Rotvorwerk 3, Freiberg, ST Zug Telefon Jobcenter Mittelsachsen Geschäftsführung Telefon Standort Freiberg Chemnitzer Straße 8, Freiberg Leistung: Telefon , Vermittlung: Telefon Standort Brand Erbisdorf Zuger Straße 5 7, Brand-Erbisdorf Leistung: Standort Flöha Kohlenstraße 1a, Flöha Leistung: Vermittlung: Standort Mittweida Leistung: Vermittlung: Standort Hainichen Gabelsbergerstraße 14, Hainichen Leistung: Vermittlung: Standort Rochlitz Bismarckstraße 21 a, Rochlitz Leistung: Vermittlung: Standort Döbeln Burgstraße 34, Döbeln Leistung: Vermittlung: Jugendarbeit, Jugendschutz Fachdienste Telefon , Jugendgerichtshilfe Fachdienste Telefon Katastrophen- und Zivilschutz Abt. Ordnung und Sicherheit Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz Telefon Kfz-Zulassung/-abmeldung Abt. ÖPNV, Verkehrswirtschaft und Schulen Kfz-Zulassungsbehörde Telefon Kindertagesstätten/-fachberatung Fachdienste Telefon Kindesunterhalt Fachdienste Telefon Kreisarchiv Mittelsachsen Abt. Interner Service Zentrale Dienste Standort Döbeln Mastener Straße 15, Döbeln Telefon Standort Freiberg Telefon Standort Hainichen Falkenauer Straße 15, Hainichen Telefon Standort Wechselburg Waldstraße 2, Wechselburg Telefon Kreiskasse/Mahnung Abt. Finanzverwaltung Finanzbuchhaltung Telefon Kreistag Büro des Landrates Telefon Landesblindengeld SGB IX, LBlindG, Betreuungsbehörde Telefon Landeserziehungsgeld Finanzielle Leistungen Telefon Landwirtschaft (Grundstücks- und Landpachtverkehr; Agrarstruktur) Naturschutz und Landwirtschaft Telefon Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung Abt. Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Telefon mit Servicestellen in Döbeln und Freiberg Liegenschaftskataster Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Telefon Müllablagerungen (wilde) Abt. Umwelt, Forst und Landwirtschaft Abfallrecht und Bodenschutz Telefon EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH Frauensteiner Straße 95, Freiberg Telefon Naturschutz Naturschutz und Landwirtschaft Telefon Ordnungsangelegenheiten (Schornsteinfeger, gefährliche Hunde, Heilpraktiker, Namensänderung, Staatsangehörigkeit, Versammlungen) Abt. Ordnung und Sicherheit Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Telefon Personenverkehr Abt. ÖPNV, Verkehrswirtschaft und Schulen Telefon Pflegekinderdienst Allgemeiner Sozialer Dienst Telefon Pflegenetz Mittelsachsen Soziale Sicherung Telefon Rechtsaufsicht Untere Rechtsaufsichtsbehörde Telefon Regionalentwicklung Wirtschaftsförderung und Bauplanung Straße des Friedens 20, Döbeln Telefon Rettungsdienst (bei lebensbedrohlichen Situationen 112) Abt. Ordnung und Sicherheit Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz Telefon Schulverwaltung Abt. ÖPNV, Verkehrswirtschaft und Schulen Telefon mit Außenstelle in Freiberg Schülerbeförderung Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen Am Rathaus 2, Chemnitz Telefon Schwerbehindertenausweis SGB IX, LBlindG, Betreuungsbehörde Telefon Sportförderung Abt. ÖPNV, Verkehrswirtschaft und Schulen Telefon Straßenbau an Kreisstraßen Abt. Straßen Straßenbetriebsdienst und Kreisstraßenbau Telefon Straßenbenutzung und Sondernutzung Abt. Straßen Straßenverwaltung und -verkehrsrecht Telefon Straßenbetriebsdienst Abt. Straßen Telefon Straßenverwaltung und verkehrsrecht, Verkehrsrechtliche Anordnung Abt. Straßen Telefon Technischer Umweltschutz Umweltfachaufgaben Telefon Tierschutz, -gesundheitsschutz, -seuchenbekämpfung, -arzneimittelüberwachung Abt. Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Telefon mit Servicestellen in Döbeln und Freiberg Tumorberatung Abt. Gesundheitsamt Gesundheitsberatung Telefon mit Außenstellen in Döbeln und Freiberg Unterhaltssicherungsgesetz (USG) Soziale Sicherung Telefon Unterhaltsvorschussgesetz Finanzielle Leistungen Telefon Vaterschaftsfeststellung Fachdienste Telefon Vermessung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation Telefon Vollstreckung Abt. Finanzverwaltung Finanzbuchhaltung Telefon Waffenrecht Abt. Ordnung und Sicherhweit Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Am Rotvorwerk 3, Freiberg, ST Zug Telefon , Wasserrechliche Genehmigung Wasser Telefon Wirtschaftliche Jugendhilfe Finanzielle Leistungen Telefon Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung und Bauplanung Straße des Friedens 20, Döbeln Telefon Wohngeld Sonstige soziale Angelegenheiten Telefon Stand: November 2014 (Die Angaben unterliegen laufenden Veränderungen.)

7 26. November 2014 / Seite 7 Buntes Programm in Zettlitz Am 5. Dezember ab 16:30 Uhr lädt die Förderschule Wilhelm Pfeffer Zettlitz zu einem Benefizkonzert in die Zettlitzer Kirche ein. Der Schülerchor, Zettlitzer Kinder der Kita Haus Sonnenschein, Mitglieder des Posaunenchores Rochlitz und der Gemischte Chor Mittweida gestalten ein buntes vorweihnachtliches Programm. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Benefizkonzert für das Kloster Buch Beim Erhalt der Klosteranlage des Klosters Buch bei Leisnig stellen die Dachsanierung sowie die statisch erforderliche Wiederherstellung des Deckentragwerkes des ehemaligen Abthauses einen Schwerpunkt dar. Der Dachstuhl entstand 1396 und ist ein einzigartiges Zeugnis historischer Handwerkstechnik. Nachruf Zu Gunsten dieser historischen Dachkonstruktion des Abthauses findet am 10. Dezember, 19:30 Uhr in der HarthArena in Hartha ein Benefizkonzert der Vogtland Philharmonie unter Leitung von Generalmusikdirektor Stefan Fraas statt. Stargast ist Gunther Emmerlich. Internet Tief betroffen nehmen wir Abschied von Herrn Martin Schindler der am 28. Oktober 2014 verstorben ist. Mit ihm verlieren wir einen beliebten, engagierten und zuverlässigen ehrenamtlichen Mitarbeiter im Katastrophenschutz. Während der Zusammenarbeit hat er mit seinen fachlichen und menschlichen Fähigkeiten die Arbeit in der Technischen Einsatzleitung des Landkreises Mittelsachsen bereichert und sich dabei hohe Wertschätzung erworben. Wir danken ihm dafür und werden ihn in guter Erinnerung behalten. Unser aufrichtiges Mitgefühl gilt seiner Familie. Landratsamt Mittelsachsen Landrat Märchenzeit im Theater Winterzeit ist Märchenzeit, auch beim Mittelsächsischen Theater. Engelbert Humperdincks Märchenoper Hänsel und Gretel in der Inszenierung des Intendanten Ralf-Peter Schulze kehrt auf die mittelsächsischen Spielpläne zurück: jeweils um 16:00 Uhr am 6. Dezember in Döbeln und am 14. Dezember in Freiberg. Es gibt aber auch neue Inszenierungen, die in diesen Tagen Premiere haben. Gespielt wird das Märchen Der Froschkönig nach den Brüdern Grimm beispielsweise am zweiten Adventswochenende, am 6. Dezember um 15:00 Uhr und am 7. Dezember um 11:00 Uhr auf der Freiberger Bühne. Das Märchenmusical Der Zauberer von Oz ist in Döbeln am Samstag, den 13. Dezember um 15:00 Uhr zu erleben. Szenenfoto der Aufführung Hänsel und Gretel. Veranstaltungen auf der Rochsburg Auch wenn die Hauptsaison auf Schloss Rochsburg beendet ist, zieht dennoch keine Winterruhe ein: 30. November, 16:00 Uhr Geschichten-Geschichte- Musik Gudrun Lange wird mit Philipp Müller und Kerstin Djoleff bei Geschichten-Geschichte-Musik : Sind die Lichter angezündet auf Schloss Rochsburg zu hören sein eine schöne Einstimmung auf die Adventszeit. 20./21. Dezember Romantischer Adventsmarkt im Museum An beiden Tagen findet der Adventsmarkt im Museum statt, Foto: Jörg Metzner am 20. Dezember von 11:00 bis 18:00 Uhr und am 21. Dezember, von 10:00 bis 17:00 Uhr, dabei kommen vor allem Familien auf ihre Kosten. 28. Dezember, 15:30 Uhr Schloss Rochsburg im Kerzenlicht Ein märchenhafter Jahresausklang für die kleinen Gäste. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 26. November 2014 Errichtung eines Kompaktstalles und die Änderung weiterer Anlagenteile der Schweinezuchtanlage am Standort Chemnitzer Straße 27 in Claußnitz Az.: / /GE-13/01 Bezug nehmend auf die Bekanntmachungen des Landratsamtes Mittelsachsen vom 18. Juni 2014, erschienen in der Ausgabe Nr. 12/14 vom 18. Juni 2014 und vom 1. Oktober 2014, erschienen in der Ausgabe Nr. 16/14 des Mittelsachsenkuriers sowie im Internet unter www. landkreis-mittelsachsen.de, bezüglich des Vorhabens der Jungsauen und Mastferkel St. Michaelis GmbH, Brandweg 8 in Brand-Erbisdorf, OT St. Michaelis, macht das Landratsamt Mittelsachsen gemäß 20 Abs. 4 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren 9. BImSchV), in der aktuellen Fassung bekannt, dass der Antrag der Fa. Jungsauen und Mastferkel St. Michaelis GmbH vom zur Errichtung eines Kompaktstalles und Änderung weiterer Anlagenteile der Schweinezuchtanlage am Standort Chemnitzer Straße 27 in Claußnitz zurückgenommen wurde. Damit wurde das anhängige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren abgeschlossen. Somit entfällt der für den 30. Juni 2015 im Jugend- und Gemeindezentrum, Am Anger 10 in Claußnitz anberaumte Erörtungstermin. Freiberg, den 26. November 2014 Landrat Ausschreibung Das Landratsamt Mittelsachsen schreibt für die Vergabe nach VOL/A folgende Leistungen im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung aus: Beförderungsleistungen in der gesetzlich vorgeschriebenen unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) im Schuljahr 2014/2015 und 2015/2016 in eine teilstationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe gem. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für Schüler die eine Förderschule für geistig behinderte (Förderschule G ) besuchen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben mit Taxi/Mietwagen/Bus/Kleinbus nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) Die einzelnen Touren sind im Internet des Landratsamtes Mittelsachsen unter einzusehen. Die Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgt in der 49. Kalenderwoche 2014 auf der Vergabeplattform Vergabe24.de. Ferner ist die Ausschreibung einzusehen im Ausschreibungsblatt Sachsen. Die Vergabeunterlagen sind erhältlich bei: SDV Vergabe GmbH Tharandter Straße Dresden Tel.-Nr Fax-Nr vergabeunterlagen@sdv.de Hinweis des Landratsamtes Mittelsachsen zum Erlass einer Verordnung vom 8. Mai 2014 Gemäß 20 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451) wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Aufhebung des Flächennaturdenkmals Hasenborn im Landkreis Mittelsachsen vom 8. Mai 2014 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8/2014 S. 338 verkündet worden ist. Die Verordnung ist beim Landratsamt Mittelsachsen in Freiberg, Leipziger Straße 4, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. Freiberg, den 5. November 2014 Landratsamt Mittelsachsen Landrat Hinweis des Landratsamtes Mittelsachsen zum Erlass einer Verordnung vom 9. Mai 2014 Gemäß 20 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz SächsNatSchG) vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451) wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Aufhebung des Flächennaturdenkmals Tümpel am Zellwald im Landkreis Mittelsachsen vom 9. Mai 2014 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8/2014 S. 339 verkündet worden ist. Die Verordnung ist beim Landratsamt Mittelsachsen in Freiberg, Leipziger Straße 4, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten niedergelegt. Freiberg, den 5. November 2014 Landratsamt Mittelsachsen Landrat

8 Seite 8 \ mittelsachsenkurier. Sonstige Bekanntmachungen Sparkasse Mittelsachsen Satzung der Sparkasse Mittelsachsen Präambel Aufgrund von 56 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit 4 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die öffentlichen-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe vom 13. Dezember 2002 (SächsGVBl. S. 333), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1082) hat die Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe in ihrer Sitzung am 13. Oktober 2014 die Satzung der Sparkasse Mittelsachsen erlassen. Satzung der Sparkasse Mittelsachsen 1 Name, Sitz und Siegel (1) Die Sparkasse Mittelsachsen (im Folgenden Sparkasse genannt) mit dem Sitz in Freiberg ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. (2) Die Sparkasse führt ein Siegel mit ihrem Namen. (3) Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbands. 2 Träger (1) Trägerin der Sparkasse ist die Sachsen-Finanzgruppe. (2) Die Sparkasse haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten Vermögen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe über die Haftung für die Verbindlichkeiten von Sparkassen. 3 Organe Organe der Sparkasse sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. 4 Zusammensetzung des Verwaltungsrats (1) Dem Verwaltungsrat gehören fünfzehn Mitglieder an. (2) Der Verwaltungsrat besteht aus 1. dem Vorsitzenden ( 10 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe); 2. neun weiteren Mitgliedern ( 11 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe); 3. einem Vertreter der Finanzgruppe bei Verbundsparkassen ( 11 Abs. 3) sowie 4. zu einem Drittel aus Beschäftigten der Sparkasse ( 11 Abs. 4 des Gesetzes über die öffentlichrechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe). 5 Sitzungen des Verwaltungsrats (1) Der Vorsitzende beruft den Verwaltungsrat ein und leitet seine Sitzungen. (2) Der Verwaltungsrat ist bei Bedarf, mindestens jedoch viermal im Jahr, unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zehn Tagen und Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Die Sitzungs- und Beschlussvorlagen sind zur Einsichtnahme durch die Verwaltungsratsmitglieder ab dem Tage der Einladung in der Sparkasse bereitzuhalten. Sie können versandt werden, sofern nicht Interessen Einzelner oder Dienst- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen. Der Vorsitzende muss den Verwaltungsrat binnen angemessener Frist einberufen, wenn die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungsrats, der Vorstand, die Mitglieder des Kreditausschusses oder der Vorstand der Sachsen- Finanzgruppe dies unter Angabe des Gegenstandes der Beratung beantragen. In dringenden Fällen kann im Umlaufverfahren beschlossen werden, wenn kein Mitglied dem Verfahren widerspricht. (3) Über das Ergebnis der Sitzung des Verwaltungsrats ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen ist. (4) Die stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. 6 Kreditausschuss (1) Der Kreditausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats als Vorsitzendem und anderen Mitgliedern, deren Zahl der Verwaltungsrat gemäß 16 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Freistaat Sachsen und die Sachsen-Finanzgruppe bestimmt. (2) Der Kreditausschuss wird vom Vorsitzenden einberufen, sooft es die Geschäfte erfordern. (3) An den Sitzungen des Kreditausschusses nehmen die Mitglieder des Vorstands, die stellvertretenden Vorstandsmitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Kreditausschusses mit beratender Stimme teil. (4) 5 Abs. 3 gilt entsprechend; in der Niederschrift ist das Stimmenverhältnis bei der Beschlussfassung festzuhalten. 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Mitglied. (2) Das Nähere über den Geschäftsgang des Vorstands, die Geschäftsbereiche der Mitglieder und ihre Vertretung bestimmt die Geschäftsanweisung. 8 Vertretung (1) Die Sparkasse wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. (2) Der Vorsitzende des Verwaltungsrats vertritt die Sparkasse gegenüber den Vorstandsmitgliedern. (3) Der Vorstand kann für bestimmte Angelegenheiten Vollmacht erteilen. 9 Bekanntmachungen der Sparkasse Bekanntmachungen der Sparkasse sind im Mittelsachsenkurier (Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen) zu veröffentlichen. Bekanntmachungen sind außerdem in den Geschäftsräumen der Sparkasse auszuhängen. 10 Auslegen der Satzung Die Satzung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung in den Geschäftsräumen der Sparkasse auszulegen. 11 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten Die Satzung tritt am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom außer Kraft. Dresden, den 13. Oktober 2014 Vorsitzender der Anteilseignerversammlung der Sachsen-Finanzgruppe Museum Schloss Rochsburg Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg der Mittelsächsischen Kultur ggmbh vom mit Änderung gültig ab Status Das Museum Schloss Rochsburg (im Folgenden Museum genannt) ist eine Einrichtung der Mittelsächsischen Kultur ggmbh. Für die im Entgeltverzeichnis zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung genannten Leistungen werden Entgelte erhoben. 2 Aufgaben Aufgaben des Museums sind das Sammeln, Bewahren, Forschen und die Präsentation zur Geschichte der Rochsburg, ihren Besitzern, Bauherren, ihrem Umfeld und die Einbindung der daraus gewonnenen Erkenntnisse in heimatgeschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt dem Besucher darüber hinaus Informationen zur feudalen Wohnkultur des Landadels und zu Baumaßnahmen der jüngsten Vergangenheit. Entsprechend materieller und baulicher Gegebenheiten wird ständig an der Aktualisierung und Erweiterung der Ausstellung gearbeitet. Außerdem werden in angemessenen Abständen Sonderausstellungen verschiedener künstlerischer und kunsthandwerklicher Richtungen bzw. thematische Sonderausstellungen gezeigt. 3 Entgelte und Fälligkeit Von Museumsbesuchern ab einem Alter von 5 Jahren werden Entgelte nach Maßgabe des anliegenden Entgeltverzeichnisses erhoben, welches Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist. Die Entgelte sind unmittelbar vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung fällig und in bar zu entrichten. Wird der Museumsbesuch über Dritte wie Reiseveranstalter oder Tourismusverbände organisiert, so kann im Einzelfall Rechnungslegung für die Eintrittsentgelte erfolgen. Rechnungslegung kann im Ausnahmefall auch für Entgelte nach Nr. 6. des Entgeltverzeichnisses erfolgen. Bei Rechnungslegung sind die Entgelte 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig. 4 Ermäßigung Ermäßigungen für Eintrittsentgelte werden für folgende Personengruppen gewährt: - freier Eintritt für Kinder bis zu 5 Jahren - Kinder von 6-15 Jahren - Schüler/Studenten/Auszubildende bis zu 25 Jahren - Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst - freiwillig Wehrdienstleistende - Teilnehmer eines freiwilligen Jahres - Familien ab 2 Erwachsenen und 2 Kindern bzw. ab 1 Erwachsenen und 2 Kindern - Gruppen ab 10 Personen - Mitglieder ICOM (International Council of Museums), ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege) - Personen mit Schwerstbeschädigung (ab 80 %) und jeweils eine Begleitperson - Inhaber eines Sozialpasses sowie die dort aufgeführten Berechtigten Die jeweils erforderlichen Nachweise sind an der Museumskasse vorzulegen. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung je Person und Museumsbesuch in Anspruch genommen werden. 5 Nutzung 1. Mit dem Entrichten des Eintrittsentgeltes erwirbt der Besucher eine Eintrittskarte. Diese berechtigt ihn, innerhalb der Öffnungszeiten des Museums die für Besucher zugänglichen Räume bzw. Außenanlagen entsprechend der gelösten Eintrittskarte zu betreten. 2. Der Erwerb einer Erlaubnis nach Nr. 5. des Entgeltverzeichnisses berechtigt den Besucher, in den Museumsräumen für private Zwecke zu fotografieren. 3. Der Erwerb einer Erlaubnis nach Nr. 6. des Entgeltverzeichnisses berechtigt zur Nutzung von Reproduktionen und zur Wiedergabe von Sachzeugen und Schriftgut des Museums zu gewerblichen Zwecken. Konkrete inhaltliche Regelungen sind im Einzelfall vertraglich mit der Museumsleitung zu vereinbaren. 4. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder einer Erlaubnis nach Nr. 5. oder 6. des Entgeltverzeichnisses erkennt der Besucher die Hausordnung des Museums an, die im Kassenraum des Museums für jedermann zugänglich aushängt. 5. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können des Museums verwiesen werden. Diese Benutzungs- und Entgeltordnung gilt ab dem Freiberg, den gez. Dr. Manfred Graetz Aufsichtsratsvorsitzender Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg Entgeltübersicht ab Ausstellungsbesuch Erwachsene: 4,00 Ermäßigte: 3,00 Gruppen ab 10 Personen pro Person (Erwachsener/Ermäßigter): 3,50 /2,50 Familienkarten: für 2 Erwachsene und ab 1 Kind 10,00 für 1 Erwachsenen und ab 2 Kindern 9,00 2. Führungen 2.a) Führung in der Schlosskapelle St. Anna (ca. 15 Minuten) ohne Ausstellungsbesuch Erwachsene: 2,00 Ermäßigte: 1,50 Mindestbetrag: 1 10,00 2.b) Außenführung durch die Schlossanlage (ca. 45 Minuten) inkl. Ausstellungsbesuch Erwachsene: 5,00 Ermäßigte: 3,00 Mindestbetrag: 1 30,00 2.c) Innenführung durch die Museumsräume (ca. 60 Minuten) zzgl. zum Eintritt (Ausstellungsbesuch) Erwachsene: 3,00 Ermäßigte: 2,00 Gruppen ab 10 Personen pro Person (Erwachsener/Ermäßigter) 2,50 /1,50 Mindestbetrag pro Gruppe: 1 30,00 2.d) Thematische Führungen: z.b. Zum Totensonntag oder Hinter den Kulissen in ausgewählten Bereichen Erwachsene: 6,00 Ermäßigte: 4,00 Mindestbetrag: 1 60,00 2.e) Führung auf den Bergfried (ca. 45 Minuten) ohne Ausstellungsbesuch Erwachsene: 4,00 Ermäßigte: 3,00 Mindestbetrag: 1 20,00 3. Museumspädagogische Angebote für Kinder- und Schülergruppen 3.a) Angebote für Kinder- und Schülergruppen (max. 60 Min.) pro Schüler 2,00 pro Erwachsener 4,00 Themen z.b.: Was war wann wo auf Schloss Rochsburg? Wer möchte Ritter von Rochsburg werden? Was macht der Ritter Günter im Winter? Zu diesen Angeboten hat jeweils ein Betreuer freien Eintritt. Der Mindestbetrag für diese Ver anstaltungen beträgt 40,00. 3.b) Schatzsuche auf Schloss Rochsburg (mehr als 60 Min.) pro Kind 6,00 pro Erwachsener 5,00 Zu diesem Angebot hat ein Betreuer freien Eintritt. Der Mindestbetrag für diese Veranstal tung beträgt 60,00. Bei Buchung von Führungen und museumspädagogischen Angeboten sind Stornierungen bis drei Tage vorher kostenfrei möglich. Bei Nichterscheinen der Gruppe oder nicht fristgemäßer Stornierung ist ein Entgelt in Höhe von 30,00 fällig. 4. Sonderveranstaltungen Kinderhandwerkermarkt pro Kind (1 Begleitperson frei) 3,00 Jahresausklang für Kinder Kinder 6,00 Erwachsene 5,00 Saisonausklang pro Person 8,00 5. Foto- und Filmerlaubnis für private Zwecke pro Person 2,00 6. Reproduktionen für gewerbliche Zwecke pro Auftrag 250,00 1 Die Führung wird nur durchgeführt, wenn für das Museum eine Mindesteinnahme in der angegebenen Höhe gewährleistet ist. Musikschule Mittelsachsen Benutzungs- und Entgeltordnung der Musikschule der Mittelsächsischen Kultur ggmbh vom zuletzt geändert ab mit Änderung gültig ab Name, Träger 1.1. Die Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH führt die Musikschule als eine gemeinnützige Einrichtung. Die Musikschule führt die Bezeichnung Musikschule der Mittelsächsischen Kultur ggmbh. Sie gliedert sich in die Hauptstandorte Freiberg, Flöha, Mittweida und Döbeln mit den entsprechend zu betreuenden Zweigstellen Die Musikschule der Mittelsächsischen Kultur gemeinnützigen GmbH ist Mitglied im Verband Deutscher Musikschulen (VdM) Die Anzahl der hauptamtlich pädagogischen Mitarbeiter und des Verwaltungspersonals wird durch den Stellenplan der Mittelsächsischen Kultur gemeinnützigen GmbH bestimmt. 2 Aufgaben der Musikschule Die Musikschule pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik. Sie hat die Aufgabe, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Musikunterricht im instrumentalen oder vokalen Bereich zusätzlich zum Fachunterricht der allgemeinbildenden Schulen anzubieten, Begabungen frühzeitig zu erkennen, zu fördern und auch eine vorberufliche Fachausbildung zu gewährleisten. Musikschulen: - bieten einen qualifizierten und kontinuierlichen Unterricht entsprechend dem VdM-Strukturplan - fördern als Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung und des allgemeinen musikalischen Bildungswesens das aktive Laienmusizieren - dienen der Begabtenfindung und förderung im Hinblick auf eine spätere Berufsausbildung - bieten den Unterricht möglichst flächendeckend an und stehen allen Bevölkerungsgruppen offen - können weitere Angebote einbeziehen (Tanz, Theater, Bildende Kunst, Medien, Literatur u. a.) Sie kooperiert mit den Kindertagesstätten, Schulen und Kultureinrichtungen im Landkreis. 3 Aufbau und Angebot 3.1. Das kulturelle Bildungsangebot der Musikschule steht allen Bevölkerungsschichten des Landkreises Mittelsachsen offen und erfolgt auf freiwilliger, überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage Der Aufbau der Musikschule entspricht dem Strukturplan des VdM. Der Musikunterricht ist in Stufen gegliedert und enthält folgende Bestandteile: a) Grundstufe b) Unter-, Mittel- und Oberstufe c) Ensemblefächer d) Ergänzungsfächer e) weitere Angebote Fortsetzung auf Seite 9

9 Sonstige Bekanntmachung 26. November 2014 / Seite 9 d Fortsetzung von Seite Die Musikschule bietet einen geregelten, sich an dem Strukturplan des VdM orientierenden Musikunterricht. Der Unterricht enthält folgende verbindliche Bestandteile: a) Grundstufe - Musikalische Frühsterziehung (Alter 0 bis 4 Jahre) - Musikalische Früherziehung (Alter 4 bis 6 Jahre) - Blockflötenkreise, Percussion (Alter 6 bis 8 Jahre) im Gruppen- und Klassenunterricht b) Unter-, Mittel- und Oberstufe - Instrumental- und Vokalfächer im Einzel- und Gruppenunterricht c) Ensemblefächer - Ensembles in verschiedenen Fachbereichen - Chöre, Singkreise im Gruppen- und Klassenunterricht d) Ergänzungsfächer - Musiklehre/Musikgeschichte im Klassenunterricht e) weitere Angebote - Tanz - Liedbegleitung - Okarinakreis - Malen/Zeichnen im Gruppen- und Klassenunterricht 4 Umfang der Unterrichtsleistung 4.1. Der Unterricht wird in allen Bereichen Grundstufe, Unter-, Mittel- und Oberstufe, Ensemble- und Ergänzungsfächer und in den weiteren Angeboten kalenderjährlich zu mindestens 35 Unterrichtseinheiten (UE) je gewähltem Fach erteilt. Die Musikschule ermöglicht ihren Schülern in Abstimmung mit den Fachlehrern die Teilnahme an Vorspielen, Wettbewerben, Prüfungen u. ä Der Unterricht findet in der Regel in den Räumen der Musikschule bzw. den von ihr bereitgestellten Räumen statt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden Der Unterricht in der Unter-, Mittel- und Oberstufe wird in den unterschiedlichen Ausbildungsstufen in der Regel wöchentlich als Einzel- oder Gruppenunterricht erteilt und mit einem oder mehreren Ergänzungsfächern verbunden. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten, soweit nicht je nach Fach und Gruppe eine andere Regelung getroffen wurde Der Schüler ist zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht und den Ergänzungsfächern verpflichtet. Entschuldigungen sind nach Möglichkeit 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn beim Fachlehrer oder in der Musikschule vom gesetzlichen Vertreter vorzunehmen Für den Unterricht sind die Rahmenlehrpläne des VdM verbindlich. Künstlerische Leistungsnachweise können in Vorspielen, Konzerten oder Prüfungen erbracht werden. Jeder Schüler sollte einmal im Jahr an einem Vorspiel teilnehmen, kann eine Prüfung ablegen und ein Zeugnis erhalten. Die Teilnahme an Wettbewerben findet dabei Berücksichtigung Die Veranstaltungen der Musikschule sind einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitung Bestandteil des Unterrichts. Die Teilnahme der Schüler gehört zur Ausbildung Öffentliche Auftritte, Teilnahme an Wettbewerben und Prüfungen von Schülern der Musikschule bedürfen der Absprache mit dem Fachlehrer. 5 Prüfungen 5.1. Jeder Schüler hat die Möglichkeit, am Ende einer Ausbildungsstufe im Bereich Unter-, Mittel- und Oberstufe eine Prüfung vor einer Fachkommission abzulegen. Das Zeugnis der Mittelstufe wird nur mit erfolgreichem Bestehen der Musiklehre zuerkannt. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der jeweilige Fachlehrer Auf Anforderung kann eine schriftliche Bestätigung (Testat) über die Teilnahme an der Ausbildung ausgestellt werden Prüfungen können auch Schüler, die ihre Ausbildung nicht in dieser Musikschule erhalten, ablegen. Die Anmeldung hat spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin zu erfolgen. Eine entsprechende Beurteilung des Fachlehrers muss vorliegen. Eine Zulassung nach 5 Abs. 1 obliegt dem Leiter der Musikschule. 6 Ferien und Feiertage Es gilt die im Bundesland Sachsen gültige Feiertagsregelung sowie die Ferienregelung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. 7 Haftung und Aufsicht 7.1. Alle Schüler sind verpflichtet, sich am Unterrichtsort und dem zugehörigen Gelände so zu verhalten, dass der Unterricht und alle angrenzenden Anwohner nicht gestört werden. Das betrifft insbesondere das Vermeiden von Lärm. Das Inventar ist pfleglich zu behandeln. Alle Spiele (besonders Ballspiele) im Bereich des Geländes sind untersagt. Den Anweisungen der Lehrkräfte, der Verwaltungsmitarbeiter und des Hausmeisters ist Folge zu leisten. Für abgestellte Fahrzeuge (Pkw, Fahrräder etc.) am Unterrichtsort wird keine Haftung übernommen. Die Feuerwehrzufahrt ist 9 freizuhalten Die Schüler der Musikschule sind für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe von Musikschuleigentum, das zur Benutzung überlassen wird, verantwortlich. Sie haften für schuldhaft herbeigeführte Schäden am Inventar Eine Aufsichtspflicht der Musikschule besteht nur während des Unterrichts und der von der Musikschule organisierten Veranstaltungen Für Veranstaltungen, Probelager und Konzerte außerhalb der Musikschule gilt die Aufsichtspflicht am Treffpunkt (Ort) und zur vereinbarten Treffzeit sowie bei An- und Rückfahrt durch die von der Musikschule organisierten Fahrten bis zur Beendigung dieser Veranstaltung Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden während des Unterrichts bzw. bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Proben sowie den Transport dahin haftet die private Unfall- und Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers bzw. des Schülers bzw. dessen gesetzlichen Vertreters. Die Mittelsächsische Kultur ggmbh hat freiwillig für Musikschüler einen ergänzenden Unfalldeckungsschutz beim Kommunalen Schadenausgleich abgeschlossen. 8 Leiter und Lehrkräfte der Musikschule 8.1. Die Musikschule wird von einem durch den Träger berufenen, hauptamtlichen Leiter geführt. Dieser muss über eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Diplomprüfung für Musikerzieher oder musikalisch pädagogische Ausbildung) sowie über pädagogisch praktische Erfahrungen verfügen Die Geschäftsführung kann den Leiter der Musikschule zum Abschluss der Unterrichtsverträge, der Ermäßigungen, der Entscheidung über eine Entgelterstattung bei Unterrichtsausfall sowie zu weiteren Handlungen, zu denen die Geschäftsführung nach dieser Benutzungs- und Entgeltordnung berechtigt und verpflichtet ist, bevollmächtigen An der Musikschule unterrichten angestellte Lehrkräfte sowie Honorarlehrkräfte. Alle Lehrkräfte müssen in der Regel eine musikpädagogische Befähigung, die staatliche Prüfung als Diplom-Musikerzieher oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen. 9 Unterrichtsvertrag 9.1. Aufnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht Mit der Unterzeichnung des Unterrichtsvertrages durch den Schüler, bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter einerseits und der Geschäftsführung andererseits, kommt der verbindliche Vertrag zustande. Durch die Unterschrift erkennt der Schüler, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, die Regelungen der Benutzungs- und Entgeltordnung als verbindlich an. Hierzu gehören auch die Regelungen der Hausordnung Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme am Unterricht Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Gesetzes zum Schutze der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (SächsDSG) in der jeweils geltenden Fassung genutzt. 10 Kündigung und Widerruf Die ordentliche Kündigung des Unterrichtsvertrages ist bis zum zum des Folgejahres bzw. bis zum zum des Kalenderjahres möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Minderjährigen ist die Kündigung nur durch den gesetzlichen Vertreter möglich Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund seitens des Schülers liegt insbesondere vor, - wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder - aus ärztlich attestierten Krankheitsgründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen Ein wichtiger Grund seitens der Musikschule liegt insbesondere dann vor, - wenn fällige Entgeltzahlungen länger als zwei Monate im Verzug sind, - bei unzureichenden Unterrichtsleistungen und - bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.b. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt Macht der Schüler, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, von einem ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von 40 EUR trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung. 11 Unterrichtsentgelt Die Teilnahme am Unterricht der Musikschule ist entgeltpflichtig. Es gilt die jeweils vom Aufsichtsrat bestätigte Entgeltübersicht, die als Anlage Bestandteil der Benutzungs- und Entgeltordnung der Musikschule ist Für die Ensemble- und Ergänzungsfächer wird kein Entgelt erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Musikschule im Unterricht der Unter-, Mittelund Oberstufe ist Schuldner der nach dieser Ordnung zu entrichtenden Entgelte sind die Schüler, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter. Mehrere Entgeltschuldner haften als Gesamtschuldner. 12 Entstehen und Fälligkeit der Entgeltschuld Das jährliche Entgelt wird nach der ersten Unterrichtsstunde fällig. Auf Antrag kann Ratenzahlung vereinbart werden. Fällige Entgelte können nach Genehmigung im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen werden Bei Anmeldung während des Kalenderjahres werden die Entgelte anteilig berechnet. Bei Abmeldung im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung endet die Entgeltpflicht mit Ablauf des letzten Vertragsmonats. 13 Zuschläge für Erwachsene Schüler zahlen ab Vollendung des 18. Lebensjahres für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe und für weitere Angebote zusätzlich zum Jahresentgelt einen Aufschlag gemäß Entgeltübersicht Bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises wird auch für Schüler, Studenten, Auszubildende oder Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst bzw. am Freiwilligen Sozialen Jahr ab dem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr kein Zuschlag berechnet. Die Befreiung vom Erwachsenenzuschlag gilt ab dem Monat der Vorlage des entsprechenden Nachweises. 14 Gastzuschlag Schüler, die nicht im Landkreis Mittelsachsen wohnen, zahlen einen Gastzuschlag gemäß Entgeltübersicht. 15 Ermäßigungen Ermäßigungen werden nur für den Unterricht in der Unter-, Mittel- und Oberstufe gewährt und zwar nur für das erste Unterrichtsfach entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung. Unterricht in der Grundstufe, Ensemblefächer, Ergänzungsfächer und weitere Angebote werden nicht ermäßigt Eine Sozialermäßigung für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe in Höhe von 50 % wird bei Vorliegen eines im Landkreis Mittelsachsen ausgestellten Sozialpasses gewährt Durch die Geschäftsführung können in Absprache mit dem Leiter/Leiterin der Musikschule in besonderen Fällen einkommensabhängige Ermäßigungen gewährt werden Werden Geschwister ohne eigenes Einkommen unterrichtet, so erhält das 2. Kind 20 % und jedes weitere Kind eine Ermäßigung in Höhe von 30 % nur für den Unterricht der Unter-, Mittel- und Oberstufe. Es entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung der Geschwister Es wird jeweils nur eine Ermäßigung pro Schüler nach den Absätzen bis gewährt. Maßgeblich ist die für den Schüler kostengünstigste Ermäßigung Die Ermäßigung muss mit Vorlage der entsprechenden Nachweise schriftlich beantragt werden und kann stets nur ab dem Monat des Antragseinganges mit den vollständigen Antragsunterlagen gewährt werden. Nach Ablauf der Sozialermäßigung ist die Ermäßigung neu zu beantragen. 16 Entgelterstattung bei Unterrichtsausfall Fällt Unterricht, für den Entgelt entrichtet wurde, durch Krankheit oder dienstliche Verhinderung der Lehrkraft oder durch Gründe, welche die Musikschule zu vertreten hat, aus und besteht seitens der Musikschule keine Möglichkeit, diese ausgefallenen Stunden nachzuholen, so werden die Zahlungen auf schriftlichen Antrag am Ende des Kalenderjahres in 35tel Anteilen zurückerstattet, wenn die Zahl von 35 Jahreswochenstunden unterschritten wurde. Der Antrag muss bis zum des Folgejahres in der Mittelsächsischen Kultur ggmbh eingegangen sein, anderenfalls erlischt der Anspruch Kann ein Schüler auf Grund nachgewiesener krankheitsbedingter Abwesenheit über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei Wochen nicht am Unterricht teilnehmen, kann ein schriftlicher Antrag auf Erstattung des Entgeltes innerhalb von vier Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichts unter Vorlage eines ärztlichen Attestes gestellt werden. Sofern die Anzahl von 35 Jahreswochenstunden unterschritten wurde, werden die entsprechenden Anteile am Ende des Kalenderjahres zurückerstattet. Das Verhältnis der Rückerstattung wird wie folgt berechnet: nicht durchgeführte UE 35 UE Für nachzuholenden Unterricht können zusätzliche Unterrichtszeiten angesetzt werden Versäumt ein Schüler den Unterricht, so hat er weder Anspruch auf Nachholen der Stunden noch auf Entgelterstattung Sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen des Unterrichtsausfalls sind gegenüber der Musikschule ausgeschlossen. 17 Instrumente In der Regel sollte der Schüler beim Beginn des Instrumentalunterrichts über ein Instrument verfügen. Instrumente sollen im Einvernehmen mit Schule bzw. der Lehrkraft erworben werden Soweit entsprechende Instrumente im Fundus der Musikschule vorhanden sind, können diese gegen ein entsprechendes Entgelt, das in der Anlage der Benutzungs- und Entgeltordnung ausgewiesen ist, an Schüler der Musikschule ausgeliehen werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. 18 Übergangsregelung Die Benutzungs- und Entgeltordnung in der hier vorliegenden Fassung gilt ab dem Freiberg, den gez. Dr. Manfred Graetz Aufsichtsratsvorsitzender Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung der Musikschule Entgeltübersicht ab Die Entgelte sind als Jahresentgelt festgesetzt und betragen kalenderjährlich bei mindestens 35 Unterrichtseinheiten pro Schüler: Grundstufe - Musikalische Frühsterziehung ab 8 Schüler (45 min) 150,00 - Musikalische Früherziehung ab 8 Schüler (45 min) 150,00 - Blockflötenkreis ab 4 Schüler (45 min) 150,00 - Percussion ab 4 Schüler (45 min) 170,00 Unter-, Mittel- und Oberstufe - Einzelunterricht (45 min) 564,00 - Einzelunterricht (30 min) 420,00 - Einzelunterricht (60 min) 744,00 - Gruppenunterricht zu 2 Schülern (45 min) 360,00 - Gruppenunterricht zu 3 und mehr Schülern (45 min) 252,00 - Knabenchor Freiberg für Neueinsteigerv1. Jahr (45 min) 120,00 Knabenchor Freiberg mit Stimmbildung für Tenor und Bass (90 min) 230,00 Knabenchor Freiberg mit Stimmbildung für Sopran- und Altstimmen (135 min) 290,00 Ergänzungsfächer - Vorbereitungschor des Knabenchores/Chöre 100,00 - Musiklehre (sofern kein Hauptfach belegt wird) 100,00 - Stimmbildung (45 min) 120,00 Ensemblefächer - Ensemble (sofern kein Hauptfach belegt wird) 120,00 - Die Gesamtchorprobe des Knabenchores ist kostenfrei. weitere Angebote - Tanz ab 8 Schüler (45 min) 170,00 - Liedbegleitung ab 4 Schüler (45 min) 170,00 - Okarinakreis ab 4 Schüler (45 min) 160,00 - Malen/Zeichnen (90 min) 260,00 Erwachsenenzuschlag - 195,00 je 30 min Einzelunterricht je Schüler und Kalenderjahr - 290,00 je 45 min Einzelunterricht je Schüler und Kalenderjahr - 390,00 je 60 min Einzelunterricht je Schüler und Kalenderjahr - 145,00 je 45 min Unterricht je Schüler und Kalenderjahr in der Zweiergruppe - 75,00 je 45 min Unterricht je Schüler und Kalenderjahr in der Dreiergruppe Gastzuschlag für Schüler mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises - 60,00 je 45 min Musikalische Früherziehung u. Tanz je Schüler und Kalenderjahr - 70,00 je 30 min Einzelunterricht je Schüler und Kalenderjahr - 100,00 je 45 min Einzelunterricht je Schüler und Kalenderjahr - 140,00 je 60 min Einzelunterricht je Schüler und Kalenderjahr - 70,00 je 45 min Unterricht in der Zweiergruppe je Schüler und Kalenderjahr - 35,00 je 45 min Unterricht in der Dreiergruppe je Schüler und Kalenderjahr. Verwaltungspauschale Bei Erstanmeldung des Schülers wird eine einmalige Verwaltungspauschale von 10,00 erhoben, die mit der ersten Rate fällig wird. Entgelte für Instrumente Die Höhe des monatlichen Nutzungsentgeltes beträgt: im 1. Jahr 10,00 ab 2. Jahr 15,00 ab 3. Jahr 20,00 ab 4. Jahr 25,00 Die Miete für Fremdnutzer beträgt 50,00 pro angefangene Woche. Für die Nutzung der Instrumente in der Musikschule (z. B. Klavier, Akkordeon, Schlagzeug, Keyboard etc.) wird ein jährliches Entgelt von 15,00 erhoben. Prüfungen Prüfungen für externe Teilnehmer (inkl. Zeugnis) 40,00 Mahnentgelte Die 1. Mahnung erfolgt nach 4 Wochen Zahlungsverzug mit 2,00 Mahngebühren, die 2. Mahnung erfolgt nach weiteren 14 Tagen Zahlungsverzug mit 5,00 Mahngebühren, die 3. und letzte Mahnung erfolgt nach weiteren 14 Tagen Zahlungsverzug mit 10,00 Mahngebühren. Das weitere Verfahren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bankrückbuchungsgebühren Bankrückbuchungsgebühren gehen zu Lasten des Verursachers.

10 Anzeige MITTELSACHSEN Ihr Gesundheitsjournal November 2014 GESUND Klinikum investiert in die Erweiterung seiner Kapazitäten Das Risiko für schwerwiegende Gefäßerkrankungen, wie Schlaganfälle oder diabetische Füße, nimmt mit dem steigenden Alter der Bevölkerung immer mehr zu. Um eine optimale Versorgung der Patienten weiterhin zu gewährleisten, befindet sich das Klinikum Döbeln in wichtigen Aus- und Umbaumaßnahmen. Rund zwei Millionen Euro investiert das Klinikum unter anderem für die Einrichtung eines neuen hochmodernen Operationssaales. Dieser soll die bereits vorhandenen vier OP-Säle ergänzen, um den erhöhten Bedarf nicht nur im gefäßchirurgischen, sondern auch im gynäkologischen und neurochirurgischen Bereich abzusichern. Bisher werden im Klinikum wochentäglich bereits bis zu 25 Operationen durchgeführt. Im Frühjahr soll der OP-Saal erstmals in Betrieb genommen werden. Schon jetzt reagierte das Klinikum mit der Neueinstellung von Dr. Martin Werner, um dem gestiegenen Bedarf Folge zu leisten. Gemeinsam mit Oberärztin Dr. Gudrun Hetzel und dem ärztlichen Direktor Dr. Ralf Lange beschäftigt das Klinikum nunmehr drei Gefäßchirurgen, die sich um Verengungen der Halsschlagader und dem daraus resultierenden Schlaganfallrisiko, Durchblutungsstörungen in den Beinen, Erweiterungen von Hauptschlagadern oder diabetische Füße kümmern. Zusätzlich sind die Ärzte jede Woche montags und mittwochs in einer Gefäßsprechstunde Ansprechpartner für Patienten, die Fragen und Probleme haben. Ergänzend dazu sollen ab 2015 auch im neuen Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) des Klinikums gefäßchirurgische Sprechstunden stattfinden. Das bisherige MVZ am Obermarkt wird dann in das neue Ärztehaus im einstigen BfA-Gebäude in der Muldenstraße umziehen. Um die steigende Zahl an Patienten mit Gefäßerkrankungen optimal versorgen zu können, investiert das Klinikum in den Ausbau. Klinikum Döbeln Neuer Oberarzt unterstützt die Gefäßchirurgie Dr. Martin Wegner verstärkt künftig die Gefäßchirurgie. Klinikum Döbeln Als neuer Oberarzt verstärkt Dr. Martin Wegner seit dem 1. Oktober 2014 die gefäßchirurgische Abteilung am Klinikum Döbeln. Der ausgebildete Facharzt für Gefäßchirurgie war für die bisher alleinige Oberärztin Dr. Gudrun Hetzel eine dringend benötigte Unterstützung. In Döbeln schätzt Martin Wegner vor allem das gut funktionierende Netzwerk aller am Heilungsprozess beteiligten Stellen: Diese enge Zusammenarbeit zwischen Gefäßchirurgen, Wundmanagern, Orthopädietechnikern und Pflegediensten habe ich in dieser Form bisher kaum erlebt. Nach seiner Facharztausbildung für Gefäßchirurgie in Riesa und Chemnitz arbeitete Wegner zuvor im Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt. Seine Affi nität für dieses Spezialgebiet entwickelte er jedoch erst nach dem Studium. Ursprünglich wollte ich Urologe werden, aber die Arbeit in der Chirurgie hat mich während meiner Ausbildung sehr begeistert, erinnert sich Wegner. Speziell in der Gefäßchirurgie ist der Erfolg einer Behandlung sehr schnell erkennbar, beispielsweise wenn ein Bein direkt nach der Operation wieder gut durchblutet wird und es sofort eine gesunde rosige Farbe annimmt. Das gibt mir Motivation und Antrieb. In seinen neuen Arbeitsalltag am Klinikum hat sich der 43-Jährige schnell eingewöhnt. Neben der Visite am Morgen übernimmt er bereits wichtige Operationen sowie die Gefäßsprechstunde. Wahrheit oder Mythos? Herzstillstand beim Sprung ins kalte Wasser? Wer ins kalte Wasser springt, dem bleibt das Herz stehen dieser Mythos gilt nicht für gesunde Menschen. Gerade in der Herbst- und Winterzeit sind Saunagänge und das anschließende kühle Wasserbad sehr beliebt, um den Kreislauf zu stärken. Ein Herzstillstand ist dabei nicht zu befürchten. Nur bei Patienten mit einer Gefäßverkalkung und vorgeschädigtem Herzen kann der plötzliche Temperaturwechsel im Körper eine für das Herz gefährliche Reaktion auslösen. Generell schadet es daher nichts, sich beispielsweise nach einem Sonnenbad vor dem Sprung ins kalte Wasser etwas abzukühlen, um den Kreislauf nicht unnötig zu belasten. mma23/fotolia.com Spektrum des Klinikums Klinik für Anästhesie und Intensivtherapie Spezielle Narkoseverfahren und Regionalanästhesien Schmerztherapie Modernste Intensivmedizin Klinik für Innere Medizin Gastroenterologie/Proktologie Kardiologie, einschließlich Echokardiologie und Schrittmacherimplantationen Nephrologie Diabetologie Endokrinologie Angiologie, zertifi ziertes Fußzentrum Palliativmedizin Klinik für Chirurgie Allgemeinchirurgie Viszeralchirurgie minimalinvasive Chirurgie onkologische Chirurgie, einschl. Leber und Pankreas endokrine Chirurgie (Schilddrüse, Nebenschilddrüse) Koloproktologie Gefäßchirurgie, einschl. endovaskuläre Methoden Unfall- und Wiederherstellungschirurgie Spezielle Handchirurgie Radiologische Abteilung Digitales Röntgen Computertomographie Kooperation mit ortsansässiger MRT-Praxis Klinik für Orthopädie Endoprothetik Arthroskopische Operationen Knorpeltransplantationen Wirbelsäulenoperationen Sporttraumatologie Konservative Orthopädie, einschl. Chirotherapie Physiotherapeutische Abteilung Krankengymnastik, Massagen, Elektrotherapie Manuelle Lymphdrainage Wasserbecken Auf einen Blick Mitarbeiter: ca. 350 Betten: 195 Weitere Abteilungen Notaufnahme Urologische und gynäkologische Belegabteilung Telefon

11 26. November 2014 / Seite 11 GARTEN- UND LANDSCHAFTSBAU Pflanzungen, Garten- und Rasenpfl ege Pflasterarbeiten und Natursteinmauern, Zaun-, Wege- u. Terrassenbau Baumpflege, Gehölz- und Heckenschnitt Teichbau Bagger-und Erdarbeiten Pappelallee 18a Hainichen/OT Riechberg Telefon / Telefax / Treppenlifte aus Mittelsachsen Heizprofi Halbsteine u. Gemisch gekippt, aktueller Preis auf Anfrage Bündelbrikett 25 kg / 10 kg Holzbrikett / Holzpellet Steinkohle Steinkohlekokskoks Brennstoffhandel K. Wetzel Frauensteiner Str. 4b Bobritzsch Telefon: / GROISS TREPPENLIFTE Ihr regionaler Partner für Treppenliftanlagen in der Region Freiberg Tel.: Mobil: Unternehmensdatenbank: Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe vom 17. Dezember 2014: 1. Dezember Mobilsägewerk Matthias Kunze Lohnschnitt Verkauf von Schnittholz, Bauholz, Hobelware und Kaminholz Pappelallee Hainichen/OT Riechberg Funk (01 74) Fax ( )

12 Die 500. Kleinkläranlage mit Einmal-Wartung Vom Erfolg und den Vorteilen einer Produkt-Innovation... Am wurde im Peniger Ortsteil Oberhain (Landkreis Mittelsachsen) die 500. Kleinkläranlage in Betrieb genommen, die mit Einmal-Wartung arbeitet. Die Bergmann Gruppe freut es ganz besonders, dass sich bereits im Jahr der Einführung so viele Kunden für die neue Technologie entschieden haben und dass die 500. Anlage fast vor der Haustür, etwa in 5 km Entfernung vom Unternehmenssitz installiert wurde. Zugleich freuen sich die Besitzer, Familie Bilz, über ihre nutzerfreundliche und leistungsfähige Kleinkläranlage. Sie bringt ihre zuverlässige Reinigungsleistung in einem Kunststoff-Behälter. Er ist eine der drei Möglichkeiten, wie WSB clean realisiert wird: als monolithischer Betonbehälter, aus Betonsegmenten sowie in Kunststoff. Intensive Forschung für kontinuierliche Weiterentwicklung Im Juli 2013 bestätigte das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), dass WSB clean mit der click + clean -Technologie künftig nur noch eine Wartung im Jahr braucht. Gleichzeitig entfallen damit die Eigenkontrollen der Kleinkläranlage, die für den privaten Betreiber oft lästig sind. Damit wurde der bisherige gesetzliche Rahmen erstmalig an die Leistungsfähigkeit einer voll biologischen Klärtechnologie angepasst. Vorgeschrieben sind zwei Wartungen im Jahr, was für andere Anbieter und ihre Systeme auch weiterhin gilt. Dieser Vorteil ist ein Ergebnis der intensiven Forschungsarbeit, welche die Bergmann Gruppe kontinuierlich in die Weiterentwicklung von WSB clean investiert. Gerade für Kunden ist die Einmal-Wartung ein wichtiges Argument. Dadurch hat sich der Auftragseingang der Bergmann Gruppe gegenüber dem Vorjahres-Zeitraum mehr als verdoppelt. Der Erfolg macht das Unternehmen stolz, was auch Geschäftsführer Lars Bergmann unterstreicht: In Deutschland gibt es über 60 Hersteller von Kleinkläranlagen. Darunter sind gerade einmal drei Anbieter, deren Klärverfahren und Technik so zuverlässig und so effizient sind, dass für die Anlage eine Wartung pro Jahr ausreicht. Im Bereich der vollbiologischen Wirbelschwebebett-Technologie sind wir der einzige Anbieter mit Einmal-Wartung. Das Team zum Einbau der 500. Einmal-Wartungs-Anlage: Eigentümer Gerd Bilz, Einbauunternehmer Ingo Jochmann und Geschäftsführer Lars Bergmann (von links) Foto: Bergmann Beton + Abwassertechnik GmbH Fernüberwachung ermöglicht die Einmal-Wartung Die Grundlage für die Einmal- Wartung ist die Fernwirktechnologie click + clean. Genau wie WSB clean ist es eine Innovation des mittelständischen Familienunternehmens, um die dezentrale Abwasseraufbereitung einfach und komfortabel zu machen. Die 2010 eingeführte click + clean -Technologie arbeitet aktuell in mehr als Kläranlagen weltweit. Für click + clean erhält die Anlagensteuerung ein GSM-, GPRS- oder LAN-Modul. Dieses Modul ist parallel beim betreuenden Wartungsunternehmen installiert. So kann sich der zuständige Monteur in die Steuerung einwählen, um die Konfiguration der Kläranlage anzupassen und das Betriebstagebuch zu erfassen. Dem Betreiber werden vorgeschriebene Pflichten abgenommen Neben der Technologie umfasst das Angebot der Einmal-Wartung wichtige Service-Leistungen für die durchgängige Betreuung einer Kleinkläranlage. Der private Betreiber genießt dadurch viele Vorteile: Mithilfe der Fernwartung sichern die Fachleute der Bergmann Gruppe den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Anlage rund um die Uhr. So entfallen die bisher vorgeschriebenen Betreiberpflichten für den Anlagenbesitzer. Zu diesen Pflichten gehören beispielsweise die zwei Wartungen im Jahr sowie eigene wöchentliche und monatliche Kontrollen mit zugehöriger Dokumentation. Da der Wartungsmonteur nur noch einmal kommt, spart der Betreiber zudem Zeit und Geld. Ebenso leistet er einen weiteren Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz. Durch die Einmal-Wartung erreicht eine Kleinkläranlage nun erstmalig die Sicherheit und den Nutzungskomfort, den bisher allein ein zentraler Anschluss geboten hat Anzeige Hintergrund-Informationen: WSB clean Die Klärtechnologie mit der High Tech eines Baches Das patentierte Wirbel-Schwebebett-Biofilmverfahren (WSB clean) wird von der Bergmann Gruppe produziert. Es wurde 1997 in Zusammenarbeit mit den Technischen Universitäten Chemnitz, Dresden und Cottbus entwickelt. Die innovative, vollbiologische Klärtechnologie ist gefragt, weshalb die Bergmann Gruppe inzwischen in 24 Nationen weltweit aktiv ist. Über WSB clean Anlagen sind bereits installiert. WSB clean gibt es für Haushalte, Kommunen und Gewerbe. Die großen Kläranlagen reinigen das Abwasser von bis zu Menschen. Jedes dieser Klärsysteme sorgt dafür, dass der wichtigste Rohstoff unserer Erde bewahrt wird reines Wasser. Ihr Ansprechpartner: Lars Bergmann (Geschäftsführer Vertrieb und Personal der Bergmann Beton + Abwassertechnik GmbH) Telefon: lars.bergmann@ bergmanngruppe. com Weitere Informationen: Noch bis bestellen und damit Fördermittel auch nach 2015 sichern! Bergmann Beton + Abwassertechnik GmbH

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